July 2022

Frau mit Rechnung

Rechnungsnummer

Was ist eine Rechnungsnummer?

Mit der Rechnungsnummer erhalten wir die Möglichkeit, Rechnungen eindeutig zu identifizieren. Jeder ausgestellten Rechnung ist eine solche eindeutige Nummer zugewiesen. Das erfolgt entweder manuell oder über eine Rechnungssoftware, die Rechnungsnummern automatisch erstellen kann.

Die Rechnungsnummer gehört zu den notwendigen Angaben auf einer Rechnung. Welche das sind, ist im § 14 Abs. 4 UStG festgelegt. Neben der Rechnungsnummer gehören dazu auch die Kontaktdaten des Leistungsempfängers und des leistenden Unternehmens, die Steuernummer oder das Datum sowie eine Beschreibung der Leistung und das Entgelt.

Eine Ausnahme stellen Rechnungen über Kleinbeträge gemäß § 14 Abs. 6 Nr. 3 UStG dar, deren Gesamtbetrag 250 Euro nicht übersteigt. Rechnungs- und Steuernummer sind bei Kleinbetragsrechnungen nicht erforderlich.

Worauf muss ich achten?

Entscheidend ist bei der Rechnungsnummer, dass Sie jede dieser Nummern nur einmalig vergeben dürfen. Eine bestimmte Nummer darf daher niemals auf zwei Rechnungen eines Unternehmens auftauchen. Das einzuhalten fällt jedoch leicht, wenn Sie die zweite Voraussetzung einer Rechnungsnummer berücksichtigen: Diese muss fortlaufend sein.

Sie müssen sicherstellen, dass sich die Rechnungen den Zahlungseingängen zuordnen lassen. Dafür muss jede Nummer eindeutig und fortlaufend sein. Es ist hingegen nicht erforderlich, dass die Rechnungsnummern lückenlos sind. Die Abfolge der ausgestellten Rechnungen darf durchaus unterbrochen sein. Es ist also möglich, dass zwischen zwei Nummern eine oder mehrere fehlen.

Weiterhin ist es möglich, mit mehreren Nummernkreisen mit jeweils fortlaufenden Nummern zu arbeiten. Auch hier macht das Finanzamt keine Vorgaben, wie viele Sie davon in der Praxis einsetzen. In diesem Sinne genießen Sie einige Freiheiten bei der Erstellung Ihrer Rechnungen und der Vergabe von Nummern. Entscheidend ist, dass das Finanzamt erkennen kann, welche Rechnung zu welchem Zahlungsvorgang gehört.

So sind Rechnungsnummern aufgebaut

Grundsätzlich genießen Sie als Unternehmer eine relativ große Freiheit bei der Vergabe Ihrer Rechnungsnummern. So haben Sie zum Beispiel die Möglichkeit, die Nummer aus Zahlen oder Buchstaben zusammenzusetzen. Auch eine Kombination ist erlaubt. Weiterhin ist es nicht erforderlich, mit eins oder vorne im Alphabet zu beginnen.

Dass Nummern auf der Rechnung nicht mit eins beginnen müssen, hat einen bestimmten Grund. Dadurch sollen kleine und gerade erst neu gegründete Unternehmen keine Wettbewerbsnachteile erleiden, da sonst anhand der bereits vergebenen Nummern erkennbar wäre, wie die Auftragslage aussieht.

Eine wichtige Bedeutung kommt den Nummernkreisen beim Aufbau der Rechnungsnummern zu. Unternehmen verwenden diese, um ihre Nummern auf den Rechnungen eindeutig zu vergeben. Bei einem Nummernkreis handelt es sich dabei um eine definierte Abfolge innerhalb einer Gruppe zu ordnender Elemente.

Häufig lohnt es sich, mehrere solcher Nummernkreise zu definieren, um zum Beispiel eine geografische oder anderweitige Zuordnung von Rechnungen zu erleichtern. Das lässt sich zum Beispiel erreichen, indem Sie den Nummern Buchstabenkürzel hinzufügen. Nummernkreise können Sie durch Hinzufügungen beliebig eng fassen. Denkbar sind auch Angaben zum Jahr oder dem Monat. Hier folgen einige Beispiele, wie die Nummern aufgebaut sein könnten:

0000001
0000002

oder

RE-2022-001
RE-2022-002

oder

RE-2022-FEB-10-0001
RE-2022-FEB-10-0002

Wofür ist die Rechnungsnummer gedacht?

Rechnung mit dem Handy erstellen

Die Rechnungsnummer ist vor allem für das Finanzamt nützlich. Denn dieses möchte feststellen können, ob Sie Ihre Ausgangsrechnungen ordnungsgemäß ausstellen. Unternehmen haben die Pflicht, die auf ihren Rechnungen erhobene Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Für das Finanzamt sind die fortlaufenden Nummern auf der Rechnung daher ein wichtiger Anhaltspunkt, ob Sie dieser Pflicht auch tatsächlich nachkommen.

Auf der anderen Seite erhalten Ihre Kunden die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer wieder vom Finanzamt zurück. Für diesen Vorsteuerabzug dient die Rechnungsnummer als wichtiger Beleg, um die Berechtigung dazu nachweisen zu können.

Bei welchen Rechnungen benötige ich keine Rechnungsnummer?

In der Praxis begegnen wir verschiedenen Rechnungen, für die tatsächlich keine Nummer erforderlich ist. Hierbei handelt es sich um einen Verzicht. Wenn Sie wünschen, können Sie auch auf solche Rechnungen eine Rechnungsnummer setzen, die das eigentlich nicht erfordern.

Das sind die Arten von Rechnungen, bei denen Sie auf die Angabe der Nummer verzichten können:

  • Dauerleistungen: Bezieht sich der Zahlungsbeleg auf eine Dauerleistung, müssen Sie keine Nummer für die Rechnung angeben. Hier tauchen stattdessen Wohnungsnummern, Vertragsnummern und andere Identifikationsmerkmale auf.
  • Fahrausweise: Die Fahrausweise behandelt der § 34 UStDV wie die Kleinbetragsrechnungen, weshalb Sie auf die fortlaufende Rechnungsnummer verzichten können. Hier spielt die Höhe des Rechnungsbetrags allerdings keine Rolle.
  • Gutschriften: Diese stellt der Empfänger einer Leistung oder Lieferung aus. Aus diesem Grund muss der Leistungserbringer oder Lieferant keine Nummer vergeben.
  • Kleinbetragsrechnungen: Im § 33 UStDV ist geregelt, dass Sie für Rechnungen mit einem Gesamtbetrag unterhalb von 250 Euro keine Rechnungsnummer angeben müssen.

Was tun, wenn ich eine Rechnungsnummer doppelt vergeben habe?

Durch ein Versehen oder einen Softwarefehler kann es dazu kommen, dass Sie eine Rechnungsnummer doppelt vergeben. Die Nummern müssen aber eindeutig sein und dürfen daher nicht mehrfach auf den Rechnungen vorkommen, da sonst die Zuweisung zu den Zahlungsvorgängen nicht mehr nachvollziehbar ist. Es stellt sich die Frage, wie Sie mit einer solchen Situation umgehen können.

Der erste Schritt besteht darin, dass Sie den Empfänger der Rechnung über den Fehler informieren. In der Regel sollte das umgehend erfolgen, nachdem Sie den Fehler bemerkt haben. Danach erstellen Sie in einem zweiten Schritt eine sogenannte Stornorechnung. Diese weist die ursprüngliche Rechnungssumme noch einmal negativ aus. Dazu ist es erforderlich, die alte und fehlerhafte Rechnung in Ihrer Buchhaltung zu stornieren. Auch für diese Rechnung gelten wieder die üblichen Pflichtangaben.

Danach müssen Sie in einem dritten Schritt noch einmal eine neue Rechnung ausstellen. Diese muss über eine korrekte, fortlaufende Nummer verfügen. Der vierte Schritt besteht darin, dass Sie dem Leistungsempfänger die Stornorechnung oder Korrekturrechnung und die neue Rechnung zuschicken. Nur eine neue Rechnung oder nur eine Stornorechnung zuzusenden, reicht also nicht aus, um den Fehler zu korrigieren.

Girl in a jacket
Hinweis:

Sowohl die Stornorechnung als auch die neue und korrigierte Rechnung sollte einen Verweis auf die alte und fehlerhafte Rechnung beinhalten.

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Brauchen Stornorechnungen oder Gutschriften Rechnungsnummern?

Bei einer Stornorechnung handelt es sich um eine separate Rechnung, die ihre eigene Rechnungsnummer benötigt. Hier gelten wieder die üblichen Regeln für die korrekte Vergabe einer Nummer. Am einfachsten ist es, wenn Sie dafür das System verwenden, das auch sonst für alle Ihre Rechnungen zum Einsatz kommt.

Im Falle einer Gutschrift vergeben Sie ebenfalls eine Rechnungsnummer. Das erfolgt immer durch den Gutschriftaussteller. Die Regelungen dazu finden Sie im § 14 Abs. 2 Satz 3 UStG.

Wie kürze ich Rechnungsnummer ab?

In der Praxis ist es häufig notwendig oder hilfreich, das Wort Rechnungsnummer abzukürzen. Wichtig ist, dass aus der verwendeten Abkürzung klar hervorgeht, dass es sich um eine Rechnungsnummer handelt. Insbesondere Verwechslungen mit ähnlich klingenden Wörtern sollten Sie in diesem Zusammenhang vermeiden.

Das sind einige Möglichkeiten für deutlich erkennbare Rechnungsnummer Abkürzungen:

  • Rechnungsnr.
  • Rechnungs-Nr.
  • R.-Nr
  • Rg.-Nr.

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Containerhafen

Handelsrechnung

Was ist die Handelsrechnung?

Mit der Handelsrechnung erfolgt der Nachweis des Handelskaufs von Waren und sonstigen Gütern. Bei einem Kaufvertrag handelt es sich immer dann um einen solchen Handelskauf, wenn dieser für wenigstens eine der beteiligten Parteien ein Handelsgeschäft darstellt. In den §§ 373–382 HGB ist genau geregelt, wann ein solches Handelsgeschäft vorliegt.

Die englische Bezeichnung für die Handelsrechnung lautet commercial invoice. Die Ausstellung erfolgt immer durch den Verkäufer. Er macht hierin alle wesentlichen Angaben zum Beispiel zur Bezeichnung der Waren, deren Menge oder Kaufpreis. Weitere Angaben können die Lieferungs- und Zahlungsmodalitäten betreffen. Wer sich die Erstellung der Handelsrechnung erleichtern möchte, kann dafür auf verschiedene Muster zurückgreifen.

Wo kommt die Handelsrechnung zum Einsatz?

Die Handelsrechnung ist erforderlich, wenn eine Lieferung an einen Nicht-EU-Staat gewünscht ist. Bei Lieferungen innerhalb der EU ist die Handelsrechnung als Dokument nicht gefordert, was den Handel deutlich vereinfacht. Ihre Bedeutung hat diese Rechnung damit für internationale Verkaufstransaktionen, die nicht innerhalb einer Freihandelszone, einer Zollunion oder einer Wirtschaftsunion stattfinden.

Der Handelsrechnung kommt ihre Bedeutung zu für die Zolleinfuhr und die dort erforderlichen Überprüfungen sowie für die Vertragsabwicklung bzw. bei Lieferungen an den Außengrenzen. Nützlich ist diese Rechnung auch dann, wenn es bei der Abwicklung der Transaktion zu Schwierigkeiten kommen sollte. In diesem Dokument sind viele Angaben enthalten, die bei der Klärung von Konflikten hilfreich sein können.

Vereinfacht gesagt, kommt die Handelsrechnung immer dann zum Einsatz, wenn Ihr Unternehmen in ein Land außerhalb der EU versenden möchte. Zudem ist eine Mindestgrenze für den Warenwert zu berücksichtigen. Diese liegt bei 330 Euro. Das bedeutet auch, dass eine Ware überhaupt einen Wert haben muss, damit die Handelsrechnung relevant ist.

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Was muss bei der Handelsrechnung enthalten sein?

Zur Handelsrechnung gehören eine Reihe von Pflichtangaben. Wir haben diese in einer Liste für Sie zusammengefasst, die Sie in der Praxis als eine Art Checkliste zur Überprüfung der Angaben in Ihrer eigenen Handelsrechnung verwenden können. Die Eintragungen haben wir zum Zwecke der einfacheren Auffindbarkeit alphabetisch geordnet:

  • EORI-Nummer
  • Handelsregisternummer
  • Hinweis auf Steuerschuld des Leistungsempfängers (falls notwendig)
  • Kennzeichnung “Handelsrechnung” oder “invoice”
  • Lieferdatum oder Leistungsdatum
  • Name und Adresse des Kunden (vollständig)
  • Name und Adresse des liefernden Unternehmens (vollständig)
  • Entgelt nach Steuersätzen und -befreiungen aufgeschlüsselt
  • Entgelt und hierauf entfallender Steuerbetrag sowie Hinweis auf Steuerbefreiung
  • Rechnungsdatum
  • Rechnungsnummer
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Warenbeschreibung (-auflistung) mit handelsüblicher Kennzeichnung und Angabe der Menge
  • Zolltarifnummer

Tatsächlich reichen auch diese umfangreichen Angaben nicht in jedem Fall aus. Zusätzliche Angaben wie zum Beispiel eine Eides- und Schwurklausel können erforderlich sein. Das hängt vom Bestimmungsland ab. Möglich ist auch, dass Sie Herstellererklärungen hinzufügen müssen. Weiterhin verlangen einige Staaten bei der Einfuhr eine Legalisierung der Handelsabrechnung. Diese Anforderungen sind so spezifisch, dass Sie sich dazu von der zuständigen Industrie- und Handelskammer beraten lassen sollten.

Was ist die Zolltarifnummer?

Die Zolltarifnummer dient als zentrales Ordnungsmerkmal im internationalen Handel. Viele andere Bezeichnungen sind ebenfalls gebräuchlich. So spricht zum Beispiel das Statistische Bundesamt von einer Warennummer. Weitere Bezeichnungen lauten Codenummer, Nomenklaturnummer oder HS-Position. International sind weitere Bezeichnungen zu finden wie zum Beispiel Product Code oder Customs Tariff Code. In allen diesen Fällen handelt es sich immer um die gleiche Zolltarifnummer.

Für die Erfassung von Waren im Zolltarif benötigen die Unternehmen in der Praxis zwei verschieden lange Zolltarifnummern, was davon abhängt, ob es sich um eine Einfuhr oder eine Ausfuhr handelt:

  • Ausfuhranmeldung: 8-stellige Nummer
  • Einfuhranmeldung: 11-stellige Nummer

Die ersten sechs Stellen dieser Nummer sind Teil des sogenannten harmonisierten Systems, für dessen Verwaltung die Weltzollorganisation zuständig ist. Dieses System findet weltweit in über 200 Staaten Anwendung. Für die Verwendung in der EU erfolgt eine Erweiterung um zwei Stellen zur kombinierten Nomenklatur (KN).

Mit der neunten und zehnten Stelle der Zolltarifnummer verschlüsselt die EU gemeinschaftliche Maßnahmen wie etwa Antidumpingregelungen. Sie repräsentieren den Integrierten Tarif der Europäischen Union (TARIC).

Mit der elften Stelle lassen sich schließlich Umsatzsteuersätze und andere Angaben für nationale Zwecke verschlüsseln. Dazu gehören auch nationale Beschränkungen und Verbote.

Was ist die EORI-Nummer?

EORI steht für Economic Operators´ Registration and Identification number. Hierbei handelt es sich also um eine Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten. Diese Nummer ist nicht mit der oben beschriebenen 11-stelligen Codenummer zu verwechseln ebenso wenig wie mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, der Steuernummer oder der Verbrauchsteuernummer. Sie dient nicht der Beschreibung von Waren, sondern der Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten gegenüber den Zollbehörden innerhalb der EU.

Ein solcher Wirtschaftsbeteiligter kann jeder sein, der mit seinen Tätigkeiten von zollrechtlichen Vorschriften betroffen ist (Art. 5 Nr. 5 UZK). Jeder beantragt seine EORI-Nummer in dem EU-Staat, in dem er ansässig ist. Drittländische Wirtschaftsbeteiligte, die als Ausführer oder Einführer auftreten möchten, benötigen hingegen keine EORI-Nummer.

Wirtschaftsbeteiligte mit einer EORI-Nummer sind verpflichtet, diese bei schriftlichen bzw. elektronischen Zollanmeldungen anzugeben. Das betrifft den Anmelder und dessen Vertreter, den Empfänger und den Versender sowie den Inhaber des Versandverfahrens.

Vereinfacht lässt sich sagen, dass jeder Gewerbetreibende in der EU eine EORI-Nummer benötigt und angeben muss, der Waren im- und exportieren möchte. Diese Regelung gilt bereits seit dem 01.11.2009. Wer also zum Beispiel als Unternehmen aus einem Nicht-EU-Land Waren importieren möchte, muss bei der Zollabfertigung seine EORI-Nummer angeben.

Jeder Wirtschaftsbeteiligte erhält dabei nur eine einzige EORI-Nummer. Auf diese Weise haben die Zollbehörden der verschiedenen Länder der EU die Möglichkeit, die Warenströme leichter nachvollziehen und kontrollieren zu können.

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Person an einem Laptop

Was ist der Jahresüberschuss?

Um den Jahresüberschuss zu berechnen, werden die Aufwendungen von den Erträgen abgezogen. Wenn die Berechnung ein positives Ergebnis anzeigt, hat das Unternehmen einen Überschuss erwirtschaftet, der auch Reingewinn genannt wird.

Sind im betreffenden Geschäftsjahr die Ausgaben höher ausgefallen als die Einnahmen, weist die Gesellschaft einen Jahresfehlbetrag aus. Der Fehlbetrag wird auch als Reinverlust bezeichnet.

Die Ergebnisse stellen die Grundlage für Investitionen und Ausschüttungen an die Anteilseigner dar. Außerdem verwendet das Finanzamt den Jahresüberschuss als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Körperschaftsteuer.

Wie wird der Jahresüberschuss ermittelt?

Grundlage zur Berechnung des Jahresüberschusses sind die Bilanz bei Kapitalgesellschaften (§ 266 HGB) und die Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) bei Kaufleuten und Betrieben, die zur doppelten Buchführung verpflichtet sind (§ 275 HGB). Gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) kann die GuV nach einer von diesen beiden Methoden ermittelt werden:

  1. Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB)
  2. Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB)

Beide Verfahren kommen zu demselben Ergebnis. Wenn ein Unternehmen das Umsatzkostenverfahren anwendet, findet sich der Jahresüberschuss in Posten 16 der GuV. Bei der Anwendung des Gesamtkostenverfahrens entspricht Posten 17 der GuV dem Reingewinn.

Die folgenden Positionen werden nicht bei der Berechnung des Gewinns am Ende eines Geschäftsjahres berücksichtigt:

Jahresüberschuss nach dem Umsatzkostenverfahren

Das Umsatzkostenverfahren berechnet die Kosten bezogen auf den Umsatz in einem Geschäftsjahr. Zur Ermittlung des Gewinns werden die Herstellungskosten und sonstigen Ausgaben herangezogen, die zur Produktion der Ware anfallen. Die einzelnen Erträge und Aufwendungen werden erst dann ausgewiesen, wenn die Produkte verkauft sind. Das bedeutet, dass der Lagerbestand, halb fertige Erzeugnisse und selbst erstellte Sachanlagen nicht berücksichtigt werden. Außerdem werden nur die Kosten der mit der Produktion beschäftigten Unternehmensbereiche in die Rechnung aufgenommen. Dazu gehören diese Kostenarten:

  • Herstellungskosten
  • Vertriebskosten
  • Verwaltungskosten
  • sonstige betriebliche Aufwendungen

Die Kosten werden von dem Umsatzerlös abgezogen und sonstige betriebliche Erträge hinzugerechnet, um den Jahresüberschuss oder den Jahresfehlbetrag zu ermitteln.

Jahresüberschuss nach dem Gesamtkostenverfahren

Um Gegensatz zum Umsatzkostenverfahren ermittelt das Gesamtkostenverfahren den Jahresüberschuss in Bezug auf die produzierte Menge. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Ware zum Stichtag schon verkauft ist oder nicht. Die Aufwendungen beziehen sich nicht auf die verschiedenen Bereiche des Unternehmens, sondern auf die unterschiedlichen Aufwandsarten:

  • Materialaufwand
  • Personalaufwand
  • Abschreibungen
  • sonstige betriebliche Aufwendungen
  • Zinsen
  • Steuern

Auch hier werden die Kosten von den Umsatzerlösen abgezogen. Anschließend werden folgende Erträge hinzugerechnet:

  • Lagerbestand aus fertigen Erzeugnissen
  • unfertige Erzeugnisse
  • aktivierte Eigenleistungen
  • sonstige betriebliche Erträge
  • Erträge aus Beteiligungen
  • erhaltene Zinsen und Erträge aus Wertpapieren und Geldanlagen
  • Steuererstattungen und die Auflösung von Steuerrückstellungen

Der Jahresüberschuss in der Bilanz

Bei der Gewinn-und-Verlust-Rechnung eines Unternehmens handelt es sich um ein Unterkonto der Bilanz. Damit stellt das Ergebnis eine Bilanzposition im Eigenkapital dar. Ein Jahresüberschuss erhöht das Eigenkapital, während ein Jahresfehlbetrag zu einem geringeren Eigenkapital führt. Falls eine Kapitalgesellschaft mit der Höhe des Eigenkapitals nicht zufrieden ist, kann die Geschäftsleitung stille Reserven auflösen oder Vermögensgegenstände verkaufen. Diese Maßnahmen ergreifen Unternehmen, um die Eigenkapitalquote zu erhöhen. Die Quote ist ein wichtiger Indikator für die Bonität einer Firma. Banken, Kreditgeber und Geschäftspartner machen geschäftliche Verbindungen und die Konditionen für Kredite oder Lieferantendarlehen unter anderem von der Eigenkapitalquote abhängig.

Was sagt der Jahresüberschuss aus?

Der Jahresüberschuss zeigt den Gewinn eines Unternehmens nach Steuern an. Bei einer Aktiengesellschaft handelt es sich damit um den Wertzuwachs des Unternehmens. Zur Berechnung werden die Aufwendungen von den Erträgen abgezogen. Bei einem positiven Ergebnis hat die Firma im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Gewinn erwirtschaftet. Wenn die Berechnung einen Jahresfehlbetrag ergibt, handelt es sich um einen Verlust.

Diese Zahlen sind wichtig für die zukünftige Finanzplanung und für weitreichende Entscheidungen der Geschäftsleitung. Außerdem nutzen Finanzexperten und Wertpapieranalysten den Jahresüberschuss für einen Vergleich verschiedener Unternehmen. Für einheitliche Vergleichszahlen rechnen die Analysten in einigen Fällen Steuern, Abschreibungen und Zinsen aus dem Ergebnis heraus.

Wie wird der Jahresüberschuss verwendet?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Unternehmen einen Jahresüberschuss verwenden können:

  • Thesaurierung, also Wiederanlage innerhalb des Unternehmens
  • Externe Investitionen und Zukäufe
  • Ausschüttung an Gesellschafter oder Aktionäre
  • Erhöhung der Rücklagen
  • Gewinnvortrag für das nächste Geschäftsjahr

Einzelunternehmer und Personengesellschaften können den Überschuss nach den Bedingungen des Gesellschaftervertrages aus dem Unternehmen entnehmen oder zur Selbstfinanzierung der Firma nutzen.

Aktiengesellschaften hingegen müssen die gesetzlichen Regelungen gemäß § 158 Abs. 1 des Aktiengesetzes (AktG) bei der Verwendung des Reingewinns beachten. So muss die Gesellschaft prüfen, ob sie gesetzlich verpflichtet ist, 5 % des um einen Verlustvortrag verringerten Jahresüberschusses in die gesetzlichen Rücklagen einzustellen. Das ist so lange der Fall, bis die gesetzlichen Rücklagen zusammen mit den Kapitalrücklagen mindestens 10 % des Grundkapitals ausmachen. In der Satzung der Aktiengesellschaft kann auch ein höherer Prozentsatz des Grundkapitals als Rücklage vereinbart werden.

Was ist der Unterschied zwischen Jahresüberschuss und Bilanzgewinn?

Häufig werden die Begriffe Jahresüberschuss und Bilanzgewinn gleichbedeutend verwendet. Es handelt sich jedoch um verschiedene Kennzahlen eines Unternehmens. Der Bilanzgewinn einer Aktiengesellschaft errechnet sich aus dem Jahresüberschuss, zu dem verschiedene Positionen hinzugerechnet beziehungsweise von dem bestimmte Beträge abgezogen werden:

  • Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag
  • – Einstellungen in Gewinnrücklagen
  • – Verlustvortrag aus dem vorherigen Geschäftsjahr
  • + Entnahmen aus der Kapitalrücklage und den Gewinnrücklagen
  • + Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
  • = Bilanzgewinn

Sollte die Rechnung ein negatives Ergebnis anzeigen, handelt es sich um einen Bilanzverlust.

Wenn es sich um einen Bilanzgewinn handelt und die gesetzlichen, satzungsgemäßen und freiwilligen Rücklagen bedient wurden, kann ein weiterer Teil als Dividende an die Aktionäre ausgezahlt werden. Die Aktiengesellschaft kann maximal eine Dividende in Höhe des kompletten Bilanzgewinns an die Anteilseigner ausschütten. Über die genaue Verwendung entscheidet die Hauptversammlung. Allerdings dürfen Vorstand und Aufsichtsrat bis zu 50 % des Jahresüberschusses ohne Zustimmung der Hauptversammlung in andere Rücklagen als die gesetzlich geforderten einstellen.

Was ist der Unterschied zwischen Gewinnvortrag und Jahresüberschuss?

Auch bei dem Gewinnvortrag und dem Jahresüberschuss handelt es sich um unterschiedliche Geschäftszahlen. Ein Unternehmen ermittelt zunächst nach Deckung aller Kosten und Bildung der erforderlichen Rücklagen den Jahresüberschuss und den Bilanzgewinn. Wenn nicht der gesamte Bilanzgewinn an die Aktionäre ausgeschüttet wird, bleibt ein Restbetrag übrig. Dieser Betrag kann als Gewinnvortrag in das nächste Geschäftsjahr übertragen werden. Der Gewinnvortrag wird damit ein Teil des Eigenkapitals des Unternehmens. In der Gewinn-und-Verlust-Rechnung des Folgejahres findet sich der Gewinnvortrag in Posten 29.

Die Berechnung des Gewinnvortrags erfolgt nach dieser Formel:

  • Bilanzgewinn oder Bilanzverlust
  • – ausgeschüttete Dividende
  • – sonstige Aufwendungen
  • = Gewinnvortrag

Auch bei dieser Berechnung kann sich ein negativer Betrag ergeben. In diesem Fall verzeichnet das Unternehmen einen Verlustvortrag, der ebenfalls auf das nächste Geschäftsjahr übertragen werden kann.

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Laptop mit Buch

Verlustvortrag

Was ist ein Verlustvortrag?

Von einem Verlustvortrag ist die Rede, wenn Sie Verluste aus einem Steuerjahr in das nächste übertragen. In der Einkommensteuererklärung müssen Sie dafür eine Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags vornehmen. Gibt das Finanzamt Ihrem Antrag statt, können Sie die Verluste wie gewünscht vortragen. Dafür erhalten Sie zusätzlich zu Ihrem Einkommensteuerbescheid einen “Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags”.

Der Verlustvortrag ist im § 10d Abs. 2 EStG geregelt. Wenn Sie ihn beantragen möchten, nutzen Sie dafür die Anlage Sonstiges in Ihrer Einkommensteuererklärung. Nach den hier vorgenommenen Regelungen ist es möglich, den Verlustvortrag bis zu einer Höhe von einer Million Euro der Einkünfte unbeschränkt berücksichtigen zu lassen.

Einen solchen Vortrag von Verlusten kann jeder vornehmen. Das gilt zum Beispiel für Arbeitnehmer ebenso wie für Selbstständige oder Studenten.

Beispiel Verlustvortrag

Die Funktionsweise des Verlustvortrags lässt sich am einfachsten anhand eines Rechenbeispiels verdeutlichen. Wir gehen dabei vom Betrachtungszeitraum 2021 bis 2022 aus. Im Jahr 2021 erzielt die Person A keine Einnahmen und hat Ausgaben in Höhe von 1.000 Euro. Daher ist ein Vortrag des Verlusts in das nächste Jahr gewünscht. Wir gehen davon aus, dass die Einnahmen im Jahr 2022 auf ein normales Niveau zurückkehren. Aus diesem Grund sind auch die Einkünfte wieder positiv:

20212022
Einnahmen04500
Ausgaben10001500
Einkünfte (Einnahmen – Ausgaben)-10003000
Abzuziehender Verlustvortrag0-1000
Einkommen02000

Die Person A kann den Verlust in Höhe von 1.000 Euro aus dem Jahr 2021 in 2022 berücksichtigen, weil die Einkünfte positiv sind. In diesem Fall lassen sich die Verluste aus dem Vorjahr in voller Höhe abziehen. Sollten im Jahr 2022 hingegen wiederum Verluste anfallen, wäre ein weiterer Vortrag in das folgende Jahr 2023 möglich.

Sobald es zu einem Abzug des Verlusts aus dem Vorjahr kommt, senkt die Person A damit ihr steuerpflichtiges Einkommen um 1.000 Euro.

Warum macht man einen Verlustvortrag?

Die Idee hinter dem Verlustvortrag besteht darin, die Verluste aus einem Jahr mit den positiven Einkünften des Folgejahres zu verrechnen. Dadurch sinken die Einkünfte, auf deren Basis die Berechnung der Steuern erfolgt. Im Ergebnis müssen Sie weniger Steuern entrichten.

Sinnvoll ist der Vortrag also immer dann, wenn Sie in einem Jahr Verluste erzielt haben und diese gewinnbringend im Folgejahr nutzen möchten. Das funktioniert aber nur, wenn die Einkünfte im nächsten Jahr tatsächlich positiv sind.

Verlustvorträge lassen sich auch rückwirkend vornehmen. Eine rückwirkende Feststellung ist für bis zu sieben Jahre möglich. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) im Jahr 2015 entschieden. Diese Fristen gelten natürlich nur für die Feststellung der Verluste und haben keine Bedeutung für die Abgabe der Einkommensteuererklärung.

Rückwirkend lassen sich die Verluste jedoch nur geltend machen, wenn für das betreffende Steuerjahr noch kein rechtskräftiger Steuerbescheid vorliegt. Allerdings sieht der Gesetzgeber hier eine Ausnahme für das unmittelbar vorangegangene Steuerjahr vor. In diesem Fall ist die Geltendmachung auch dann möglich, wenn der Bescheid bereits rechtskräftig sein sollte.

Verlustvortrag und Verlustrücktrag: Was ist der Unterschied?

Neben dem Vortrag von Verlusten ist im Einkommensteuerrecht auch ein Verlustrücktrag möglich. Die Regelung hierfür finden Sie im § 10d Abs. 1 EStG. Im Prinzip handelt es sich hierbei um das Gegenteil des Verlustvortrags. Während Sie bei letzterem Ihren Verlust in das Folgejahr oder in die Folgejahre vortragen, tragen Sie es beim Verlustrücktrag ist das Vorjahr zurück. Im Vorjahr erfolgt dann ebenso wie beim Vortrag eine Verrechnung mit den Einnahmen.

Wie wird der Verlustvortrag verrechnet?

Die Verrechnung des vorgetragenen Verlustes erfolgt, sobald in einem Jahr ein negatives Steuerergebnis vorliegt. Sie haben die Möglichkeit, Ihre nicht ausgeglichenen negativen Einkünfte in einem der folgenden Veranlagungszeiträume bis zu einer Million Euro des Gesamtbetrags der Einkünfte abzuziehen. Über eine Million Euro hinausgehende Beträge sind noch in Höhe von bis zu 60 Prozent zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass der übersteigende Betrag in Höhe von 40 Prozent des Gewinns weiterhin zu versteuern bleibt.

Sollte die Veranlagung gemeinsam mit einem Ehepartner erfolgen, verdoppelt sich der Höchstbetrag entsprechend auf zwei Millionen Euro. Alle diese Regelungen finden sich im Einkommensteuergesetz in § 10d Abs. 2.

Zu berücksichtigen sind beim Verlustvortrag die verschiedenen Ausnahmen. Denn nicht jede Art von Verlust in einer Periode lässt sich später zum Zwecke der Steuerreduzierung abziehen. Das gilt zum Beispiel für die privaten Veräußerungsgeschäfte gemäß § 23 EStG, die auch Spekulationsgeschäfte heißen. Hierbei handelt es sich um eine der Untereinkunftsarten, die nicht abzugsfähig sind.

Ausnahmen gelten weiterhin für die sonstigen Leistungen gemäß § 22 Nr. 3 EStG oder für Termingeschäfte nach § 15 Abs. 4 Satz 3 bis 5 EStG. Verluste aus gewerblicher Tierzucht und Tierhaltung gemäß § 15 Abs. 4 Satz 1 und 2 EStG gehören ebenfalls zu den Untereinkunftsarten, die sich nicht berücksichtigen lassen.

Es ist nicht notwendig, die Höhe des gewünschten Verlustvortrags bei der Steuer anzugeben. Das Finanzamt berücksichtigt den Vortrag automatisch und in voller Höhe. Es genügt anzugeben, dass ein Verlustvortrag zum Ende des letzten Steuerjahres festgestellt worden ist. Das lässt sich entsprechend in der Anlage “Sonstiges” auswählen.

Sobald das Finanzamt den Verlustvortrag festgestellt hat, erfolgt dort auch die Speicherung. Die Berücksichtigung in einem der Folgejahre geschieht dann anhand dieser Daten automatisch. Das bedeutet aber auch, dass Sie nicht selbst auswählen können, bis in welches Jahr Sie den Verlust vortragen möchten.

Wie lange ist der Verlustvortrag gültig?

Es ist nicht immer möglich, einen Verlust aus einem Jahr direkt mit den Einkünften aus dem folgenden Jahr zu verrechnen. Das funktioniert erst, sobald positive Einkünfte vorliegen. Es stellt sich also die Frage, wie lange sich ein Verlust vortragen lässt.

Tatsächlich besteht beim Vortrag von Verlusten keine zeitliche Begrenzung. Sie können Ihre Verluste solange vortragen, bis Sie diese vollständig mit den positiven Einkünften aus den folgenden Jahren verrechnen konnten.

Damit besteht zum Beispiel die Möglichkeit, einen Verlust im Folgejahr nur teilweise abzuziehen. Den Restbetrag des Verlusts können Sie dann erneut vortragen. Das erfolgt so lange, bis alle Verluste verrechnet sind. Auf diese Weise können Sie über viele Jahre Ihre Steuerlast senken, wenn die Verluste hoch genug dafür sind und positive Einkünfte zum Verrechnen vorliegen.

Verlustvortrag für Studenten

Studenten haben den Verlustvortrag viele Jahre lang genutzt, um ihre Einnahmen aus den ersten Jahren der beruflichen Tätigkeit über die Kosten ihres Studiums zu senken. Dazu haben sie zum Beispiel Verluste aus der Zeit des Studiums bis in das erste Berufsjahr vorgetragen. Das ist heute jedoch nur noch in eingeschränktem Maße möglich.

Damit der Vortrag der Verluste funktioniert, muss das Finanzamt die Ausgaben für das Studium als Werbungskosten betrachten. Das ist jedoch bei der ersten Ausbildung und dem ersten Studium nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr der Fall. Diese Kosten gelten mittlerweile als Sonderausgaben. Bestehen keine steuerpflichtigen Einkünfte im selben Jahr, wirken sich diese steuerlich nicht mehr aus und eine Berücksichtigung ist nur bis zu einer Höhe von 6.000 Euro möglich.

Heute sind es nur noch Studierende im Master-Studium, die vom Vortrag von Verlusten profitieren können. Denn ein Master-Studium gilt als Zweitstudium bzw. eine zweite Ausbildung. In diesem Fall ist es weiterhin möglich, Werbungskosten geltend zu machen und den Verlustvortrag wie gewünscht vorzunehmen.

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Buchhaltung

Aktive Rechnungsabgrenzung – Periodengerechte Aufwandszuteilung

Warum ist eine Rechnungsabgrenzung erforderlich?

Ziel der Rechnungsabgrenzung ist es, bei bilanzierungspflichtigen Unternehmen eine periodengerechte Gewinnermittlung zu erreichen.

Aufwendungen (aktive Rechnungsabgrenzung) und Erträge (passive Rechnungsabgrenzung) werden unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung den Geschäftsjahren zugeordnet, denen sie wirtschaftlich zuzurechnen sind.

Dies erreichen Sie, indem Sie für Einnahmen oder Ausgaben, die vor dem Bilanzstichtag angefallen sind, aber erst nach dem Stichtag Erträge oder Aufwände darstellen, transitorische (Lateinisch “transire” = hinübergehen) Rechnungsabgrenzungsposten bilden. Für Erträge oder Aufwände, die einem laufenden Geschäftsjahr zuzuordnen sind, aber erst nach dem Stichtag Einnahmen oder Ausgaben werden, führen Sie eine antizipative (Lateinisch “anticipare” = vorausnehmen) Abgrenzung durch. Dies erfolgt mittels Buchung einer Forderung (Erträge) oder Verbindlichkeit (Aufwand).

Ohne die Rechnungsabgrenzung könnten Sie – wie bei der Gewinnermittlung mittels Einnahmenüberschuss-Rechnung – Erträge und Aufwendungen über den Zeitpunkt der Zahlung (Zuflussprinzip) steuern und somit erheblichen Einfluss auf die (steuerliche) Gewinnermittlung nehmen.

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Typische Anwendungsfälle für die aktive Rechnungsabgrenzung

Bei folgenden Geschäftsvorfällen kommt in der Praxis häufig eine aktive Rechnungsabgrenzung zur Anwendung:

  • jahresbezogene Versicherungen (z. B. Kfz-Versicherung, Haftpflichtversicherung)
  • Mietaufwendungen
  • Lohn- und Gehaltszahlungen
  • Leasingraten
  • Abonnements mit Abrechnungen von Zeiträumen
  • betriebliche Steuern (z. B. Kfz-Steuern)
  • Disagios

Aktive Rechnungsabgrenzung (ARAP) bei Aufwandsbuchungen

Die aktive Rechnungsabgrenzung müssen Sie für Ausgaben durchführen, die Aufwand für Geschäftsjahr(e) nach dem Stichtag darstellen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie die Kraftfahrzeugsteuer für den Zeitraum Juli des laufenden Jahres bis zum Juni des Folgejahres (12 Monate) im laufenden Geschäftsjahr verbuchen.

Die Zuordnung ist für den Zeitraum Juni bis Dezember (6 Monate) zutreffend; der Zeitraum von Januar bis Juni des Folgejahres (6 Monate) ist jedoch dem nachfolgenden Geschäftsjahr zuzuordnen und daher abzugrenzen. Üblicherweise werden solche Geschäftsvorfälle in der Praxis im laufenden Jahr als Aufwand verbucht. Im Zuge der Bilanzaufstellung wird durch die Bildung eines Rechnungsabgrenzungspostens dieser Aufwand (anteilig) korrigiert und in das Folgejahr “hinübergegeben”.

Im nächsten Geschäftsjahr wird dieser Rechnungsabgrenzungsposten dann mittels einer Umbuchung aufgelöst und somit periodengerecht dem Aufwand des Geschäftsjahres zugeordnet.

Aktive Rechnungsabgrenzung: Behandlung der Vorsteuer

Sofern alle Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug (u. a. Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung) erfüllt sind, können Sie in Fällen aktiver Rechnungsabgrenzung den vollständigen Vorsteuerabzug grundsätzlich im Voranmeldungszeitraum der entsprechenden Aufwandsrechnung durchführen. Eine Aufteilung der Vorsteuer ist bei der Bildung von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten nicht erforderlich.

Praxisbeispiel “Aktive Rechnungsabgrenzung” mit Buchungssätzen

Die Wartungsgebühren für Ihren betrieblichen Druckluftkessel für den Zeitraum 01.09.2022 bis 31.08.2023 über netto 1.200 EUR werden im September 2022 als Aufwand gebucht. Für den Zeitraum September 2022 bis Dezember 2022 (4 Monate) liegt Aufwand des Geschäftsjahres 2022 vor.

Der anteilige Zeitraum Januar 2023 bis August 2023 (8 Monate) ist hingegen Aufwand für des Geschäftsjahres 2023 (Folgejahr). Es kommt die aktive Rechnungsabgrenzung zur Anwendung; 8/12 des Rechnungsbetrags sind in einen Rechnungsabgrenzungsposten zu überführen.

Sofern Sie die Rechnung in der laufenden Buchführung vollständig als Aufwand verbucht haben, ist diese (im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten) umzubuchen:

Aufwandsbuchung (laufendes Jahr):
Aufwand 1.200 EUR an Kreditor 1.428 EUR
19 % Vorsteuer 228 EUR

Umbuchung (ARAP):
ARAP 800 EUR an Aufwand 800 EUR

Die anteilige Buchung des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens (ARAP) kann alternativ bereits im Zuge der Erfassung der Eingangsrechnung erfolgen. Die hierfür notwendige Buchung lautet:
Aufwand 400 EUR an Kreditor 1.428 EUR
ARAP 800 EUR
19 % Vorsteuer 228 EUR

Das Gegenstück der aktiven Rechnungsabgrenzung: Passive Rechnungsabgrenzung

Während bei Ausgaben/Aufwendungen die aktive Rechnungsabgrenzung zur Anwendung kommen (Eselsbrücke: alle Begriffe fangen mit dem Buchstaben “A” an), ist bei Einnahmen/Erträgen die passive Rechnungsabgrenzung durchzuführen.
Werden Einnahmen im laufenden Geschäftsjahr verbucht, die Erträge des Folgejahres darstellen, sind passive (transitorische) Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden, um die Erträge dem Geschäftsjahr zuzuordnen, dem sie wirtschaftlich zuzurechnen sind.

Beispiel:
Sie betreiben eine Werbe-Agentur und einer Ihrer Kunden bezahlt die Jahresgebühr für die Nutzung und Pflege eines Werbetools in Höhe von 1.000 EUR für das Folgejahr bereits zum Ende des laufenden Geschäftsjahres. Die Einnahme im laufenden Jahr in Höhe von netto 1.000 EUR ist in einem passiven Rechnungsabgrenzungsposten zu “parken” und im Folgejahr über eine Umbuchung aufzulösen.

Ertragsbuchung (laufendes Jahr):
Debitor Aufwand 1.190 EUR an Ertrag 1.000 EUR
an 19 % Umsatzsteuer 119 EUR

Umbuchung (PRAP):
Ertrag 1.000 EUR an PRAP 1.000 EUR

Sonderfall: Aktive Rechnungsabgrenzung für ein Disagio

Einige Darlehensverträge sehen vor, dass der Auszahlungsbetrag niedriger als der Rückzahlungsbetrag (Erfüllungsbetrag) ist. Die Differenz bezeichnet man in der Finanzsprache als “Disagio” oder auch “Damnum”; es stellt von seiner Art eine Zinsvorauszahlung dar.

Da die Zinsvorauszahlung eine Ausgabe im laufenden Geschäftsjahr ist, die anteilig auch Aufwand späterer Perioden (Laufzeit des Darlehens) ist, sind die Voraussetzungen zur Anwendung für die aktive Rechnungsabgrenzung erfüllt. Allerdings haben Bilanzierende ein Wahlrecht, diesen Abgrenzungsposten zu bilden oder das Disagio alternativ als Aufwand zu verbuchen.

Nur in der steuerlichen Gewinnermittlung ist für ein Disagio die Bildung eines Abgrenzungspostens grundsätzlich verpflichtend.
Da in der Bilanz jeweils der Rückzahlungsbetrag eines Disagios als Verbindlichkeit auszuweisen ist, muss zum einen der Auszahlungsbetrag, als auch das Disagio auf das Darlehenskonto gebucht werden. Die Gegenbuchung der Disagio-Buchung ist ein spezieller aktiver Rechnungsabgrenzungsposten.

Beispiel:
Sie nehmen ein Darlehen in Höhe von 100.000 EUR (Erfüllungsbetrag) auf und haben mit dem Kreditinstitut ein Disagio von 5 % vereinbart. Der Auszahlungsbetrag auf dem Kontoauszug beträgt somit 95.000 EUR. Folgende Buchung ist bei Darlehensauszahlung und Aktivierung des Disagios als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten vorzunehmen:
Bank 95.000 EUR an Verbindlichkeit gegenüber Kreditinstituten 100.000 EUR
Disagio 5.000 EUR

Keine Ausnahmen von der Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten bei geringfügigen Beträgen

In der Vergangenheit wurde vielfach in der Buchungspraxis eine Geringfügigkeitsgrenze bei der Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten angewendet. Auch wenn die Voraussetzungen zur Bildung von Abgrenzungsposten vorlagen, wurden diese bei geringen Beträgen nicht aktiviert und aus Vereinfachungsgründen im Aufwand/Ertrag verbucht. Orientiert hatten sich die Rechnungswesen-Praktiker an den Grenzwerten für Geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 EStG, derzeit also an einem Grenzwert in Höhe von 800 EUR.

Der Bundesfinanzhof hat im Jahr 2021 ein Urteil (BFH Urteil vom 16.03.2021 – X R 34/19) gefällt, dass nach seiner Ansicht aktive Rechnungsabgrenzungsposten auch bei geringfügigen Beträgen zu bilden sind. Das Unterlassen einer ARAP-Bildung wegen Geringfügigkeit lässt sich nach Ansicht des Gerichts weder mit dem Grundsatz der Wesentlichkeit noch mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz rechtfertigen. Somit sind im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung auch für Kleinbeträge unter 800 EUR aktive Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden.

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Wage und Hammer

Forderungsmanagement – so bleibt Ihr Unternehmen liquide

Wie kann ein Unternehmen Zahlungsausfälle minimieren?

Setzen Sie mit dem Forderungsmanagement nicht erst an, wenn der Kunde nicht zahlt, sondern steuern durch gezielte Maßnahme schon vorher gegen ausbleibende Zahlungen an. Das gelingt etwa durch eine vorherige Bonitätsprüfung oder die Vereinbarung von Teilzahlungen.

Wie lässt sich das Forderungsmanagement vereinfachen?

Gerade in kleineren Unternehmen bindet das Forderungsmanagement Personalkapazitäten. Sinnvoll kann in diesen Fällen die Auslagerung an einen externen Dienstleister oder das Factoring sein.

Was ist Forderungsmanagement?

Beim Forderungsmanagement handelt es sich um die Verwaltung offener Forderungen vom Entstehen der Forderung bis zum Zahlungseingang. Das Debitorenmanagement erfolgt entweder im Unternehmen selbst oder wird von einem externen Dienstleister übernommen. Ziel eines effizienten Forderungsmanagements ist, Ihren Betrieb vor ausfallenden Zahlungen zu schützen und die Liquidität zu sichern.

Die Aufgaben des Forderungsmanagements im Überblick:

  • Rechnungsstellung
  • Bonitätsprüfung der Schuldner
  • Vertragsgestaltung mit Zahlungsvereinbarungen
  • Debitorenbuchhaltung
  • Zahlungsabwicklung
  • Organisation offener Zahlungen
  • Versand von Zahlungserinnerungen
  • Mahnwesen, evtl. Beauftragung eines Inkassodienstleisters

Warum ist Forderungsmanagement wichtig?

Für einen reibungslosen Geschäftsbetrieb benötigt ein Unternehmen Liquidität. Zahlen Ihre Kunden Rechnungen zu spät oder gar nicht, fehlen Ihnen die finanziellen Mittel, eigene Verbindlichkeiten zu begleichen. Gerade wenn die Geschäfte nicht in bar, sondern per Überweisung abgewickelt werden, ist das Forderungsmanagement wichtig. Zahlungsausfälle können auf Dauer die Finanzkraft erheblich schwächen und im schlimmsten Fall zu einer finanziellen Schieflage führen. Ein effizientes Debitorenmanagement, mit dem Sie die Zahlungsströme im Unternehmen möglichst zielgerichtet steuern ist daher sehr zu empfehlen.

Wie läuft das Forderungsmanagement ab?

Zahlt der Kunde seine Rechnung nicht fristgerecht, wird im Forderungsmanagement des Unternehmens ein entsprechender Prozess in Gang gesetzt:

  • Feststellung eines Zahlungsverzugs
  • Versand einer Zahlungserinnerung mit Fristsetzung
  • Üblich sind bis zu drei Mahnungen, wobei dazu keine gesetzliche Verpflichtung besteht
  • Androhung weiterer Schritte im letzten Mahnschreiben
  • Eventuelle Übergabe an einen Inkassodienstleister oder Einschaltung eines Rechtsanwalts
  • Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens

Wenn ein Kunde nicht zahlt, können Sie in Ihrem Forderungsmanagement entweder selbst das Mahnverfahren einleiten, oder ein Inkassounternehmen beauftragen. Einer der Vorteile dieser Dienstleister ist die Erfahrung, die auf dem Gebiet des Mahnwesens besteht. Für Sie als Auftraggeber ist die Inanspruchnahme des Inkassounternehmens in der Regel günstig, da diese Dienstleister erfolgsabhängig arbeiten. Gelingt es nicht, die Forderung einzutreiben, entstehen Ihnen keine Kosten. Die Unternehmen versuchen, die offene Rechnung einzutreiben, ohne dass die Forderung gerichtlich durchgesetzt werden muss.

Wichtige Kennzahlen für Ihr Forderungsmanagement

Idealerweise behalten Sie verschiedene Kennzahlen im Blick, um zu prüfen, ob das Forderungsmanagement im Unternehmen effizient ist:

  • Besonders wichtig bei Ihrem Forderungsmanagement ist die regelmäßige Bewertung der Forderungen. Spätestens zum Ende des Geschäftsjahres sind die Außenstände in einwandfreie, zweifelhaft und uneinbringliche Forderungen aufgeteilt werden. Idealerweise prüfen Sie den Anteil überfälliger Forderungen nicht nur zum Ende des Jahres, sondern in Abständen, um sich ein Bild von der Situation zu machen.
  • Auch die Länge der Debitorenlaufzeit spielt beim Forderungsmanagement eine Rolle. Dazu ermitteln Sie, wie lange es dauert, bis Schuldner die Rechnung begleichen. Die Berechnung erfolgt wie folgt: Durchschnittliche Forderungen / durch Umsatzerlöse + Mehrwertsteuer * 360 = Debitorenlaufzeit in Tagen Im besten Fall entspricht die Debitorenlaufzeit dem eingeräumten Zahlungsziel. Das zeigt Ihnen, dass Ihre Kunden pünktlich zahlen.
  • Berechnen Sie für Ihr Forderungsmanagement das Verhältnis von ausgefallenen Forderungen zu Ihrem Gesamtumsatz. Sehr gut ist eine besonders geringe Ausfallquote. Für eine genaue Einordnung sollten Sie die Kennzahl mit anderen Unternehmen der Branche vergleichen.
  • Wichtig ist zudem die Umschlaghäufigkeit der Forderungen, hier zeigt sich das Verhältnis zwischen den Umsatzerlösen und den Forderungen. Je höher diese Kennzahl, desto schneller werden offene Rechnungen beglichen und fließen als Liquidität ins Unternehmen. Eine hohe Umschlaghäufigkeit ist also sehr positiv zu bewerten.

Wie können Zahlungsausfälle verhindert werden?

Im besten Fall lassen Sie es gar nicht zu Zahlungsausfällen kommen, sondern setzen mit Ihrem Forderungsmanagement schon früher an. Gehen Sie auf Kundenwünsche ein, vereinbaren Teilzahlungen, wenn der Rechnungsbetrag für eine Einmalzahlung zu hoch ist. Auf diese Weise vermeiden Sie einen kompletten Zahlungsausfall und zeigen sich dem Kunden gegenüber entgegenkommend. Darüber hinaus gibt es weitere Möglichkeiten, säumige Zahlungen zu vermeiden:

  • Angebot verschiedener Zahlungsmodalitäten, evtl. auch Skonto bei Sofortzahlung
  • Bei Neukunden, die Ihnen nicht bekannt sind, Vorkasse vereinbaren
  • Anzahlungen ab einem bestimmten Rechnungswert vereinbaren
  • Bisherige Erfahrungen mit dem Kunden prüfen, hat ein Schuldner bisher immer erst nach Mahnung bezahlt, könnten Sie eine andere Zahlungsweise wie Vorkasse vereinbaren
  • Nennen Sie in der Rechnung ein genaues Fälligkeitsdatum und keine Frist wie 7 oder 14 Tage. So hat der Schuldner das konkrete Zahlungsdatum besser im Blick.

Auch bei Ihrem internen Forderungsmanagement haben Sie verschiedene Optionen, ausfallende Zahlungen zu verhindern:

  • Bonitätsprüfung des Kunden: Bevor Sie eine Geschäftsbeziehung eingehen, ist es ratsam, die Bonität des Kunden zu überprüfen. Insbesondere bei hohen Auftragssummen lohnt es sich, die Zahlungsfähigkeit zu prüfen und eine Auskunft über den Geschäftspartner einzuholen.
  • Debitorenbuchhaltung: Gestalten Sie Ihre Buchhaltung so, dass Ihnen offene Forderungen direkt angezeigt werden und Sie sofort einschreiten können, wenn es zu einem Verzug kommt. Prüfen Sie dazu auch regelmäßig, ob Zahlungen wie vereinbart bei Ihnen eingegangen sind.
  • Factoring: Indem Sie die Forderung verkaufen, vermeiden Sie das Risiko von Zahlungsausfällen. Beim Factoring erhalten Sie vom Factoringunternehmen den Gegenwert Ihrer Forderung abzüglich der entstehenden Gebühren. Das Risiko, dass die Rechnung nicht, zu spät oder nur teilweise bezahlt wird, geht auf den Dienstleister über. Sie sind direkt liquide und müssen nicht auf den Eingang des Rechnungsbetrages warten. Gleichzeitig reduzieren Sie den bürokratischen Aufwand, da die Zahlungsüberwachung entfällt und Sie sich nicht mehr um das Mahnwesen kümmern müssen.
  • Kreditversicherung: Mit Abschluss einer Kreditversicherung schützen Sie Ihr Unternehmen vor Forderungsausfällen. Wird ein Geschäftspartner zahlungsunfähig oder die Rechnung bleibt aus anderen Gründen unbezahlt, greift der Versicherungsschutz. In der Regel übernimmt der Versicherer auch eine regelmäßige Bonitätsüberprüfung der Kunden, sodass Sie genau wissen, mit wem Sie ein Geschäft eingehen.

Internes oder externes Forderungsmanagement?

Sie können das Forderungsmanagement entweder im Unternehmen selbst durchführen oder an einen externen Dienstleister auslagern. Kümmern Sie sich selbst um das Forderungsmanagement und die Überwachung der Zahlungen ist eine effiziente Buchhaltungssoftware zu empfehlen, die Sie bei den Aufgaben entlastet. Behalten Sie offene Forderungen und eigene Verbindlichkeiten stets genau im Blick, so dass Ihr Unternehmen zu jeder Zeit über ausreichende finanzielle Mittel verfügt. Beim internen Forderungsmanagement sollten Sie das Mahnwesen klar strukturieren, um direkt reagieren zu können. Sollte es zu einem Mahnverfahren kommen, können Sie den Mahnbescheid auch problemlos ohne anwaltliche Unterstützung anfordern.

Entscheiden Sie sich für ein externes Debitorenmanagement, übergeben Sie die Arbeiten einem Dienstleister, der sich um alles kümmert. Welche Leistungen Sie outsourcen, ob Sie die Forderungen direkt verkaufen oder nur das Forderungsmanagement delegieren, hängt vom Vertrag mit dem Dienstleister ab.

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Person an Laptop mit Unterlagen

Vermögenswerte

Die aufzuführenden Vermögenswerte werden auf der linken Seite der Bilanz aufgelistet, die als Aktivseite bezeichnet wird. Daher tragen die Vermögenswerte auch die Bezeichnungen Aktiva oder auf Englisch Assets. Die Aktivseite der Bilanz zeigt an, wie die finanziellen Mittel des Unternehmens verwendet werden. Dabei unterteilen sich die Aktiva in Umlaufvermögen und Anlagevermögen, wozu auch die Vermögenswerte gehören.

Für Privatleute spielen Vermögenswerte ebenfalls eine wichtige Rolle bei dem Aufbau eines Vermögens und bei der Erhaltung des Lebensstandards. In privaten Haushalten stellen vor allem Immobilien, Autos, Wertpapiere, Schmuck, Kunstgegenstände und Antiquitäten die Vermögenswerte dar.

Was sind Vermögenswerte?

Obwohl das Handelsgesetzbuch die Auflistung der Vermögenswerte in der Bilanz vorschreibt, findet sich in dem Gesetz keine genaue Definition der einzelnen Werte. Allerdings müssen die aufgeführten Assets jederzeit dazu genutzt werden können, die Forderungen von Gläubigern des Unternehmens zu bedienen. Daher können betriebliche Vermögenswerte wie folgt definiert werden:

  • Güter, die dem Unternehmen auch nach dem Bilanzstichtag einen wirtschaftlichen Vorteil einbringen.
  • Assets, die das Unternehmen einzeln verkaufen kann.
  • Sachen und Rechte gemäß §§ 90 und 90a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Vorteil für das Unternehmen bedeuten.
  • Güter, für die das Unternehmen Aufwendungen erbringen musste, um sie zu erhalten.
  • Werte, die selbstständig bewertet werden können.

Betriebliche Assets können nach verschiedenen Kriterien unterschieden werden. Die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale sind:

  • materielle Vermögenswerte
  • immaterielle Vermögenswerte

Materielle und immaterielle Vermögenswerte

Die beiden Arten von Vermögenswerten unterscheiden sich dadurch, dass die materiellen Assets greifbar, messbar und fühlbar sind. Dazu gehören Maschinen, der Fuhrpark oder die Produktionsanlagen. Immaterielle Vermögenswerte lassen sich nicht anfassen. Sie können jedoch für den Geschäftsbetrieb und zur Gewinnerzielung genutzt werden. Beispiele für immaterielle Assets sind Patente, Softwareprogramme und Lizenzen.

Materielle Vermögenswerte

Unternehmen verfügen in der Regel über viele unterschiedliche materielle Vermögenswerte. Es handelt sich um Sachwerte und Waren, die der Betrieb entweder verkaufen oder zur Herstellung von Produkten verwenden kann. Die materiellen Güter können angefasst und benutzt werden. Hier einige Beispiele für die materiellen Vermögensgüter eines Unternehmens:

  • Maschinen und Anlagen
  • eingekaufte Rohstoffe zur Herstellung der Produkte
  • Immobilien als Eigentum der Firma, in denen sich der Verkaufsraum, das Büro oder die Produktionsstätten befinden
  • Fahrzeuge, sofern sie nicht geleast sind
  • Werkzeug und Büromaterial
  • Computer, Büromöbel und Werkbänke
  • fertig produzierte Waren, die verkauft werden sollen

Materielle Vermögenswerte haben direkt nach ihrer Fertigstellung einen messbaren Wert. Dieser Wert muss in der Bilanz als Aktiva aufgeführt werden. Falls die Güter zum Bilanzstichtag noch nicht komplett fertiggestellt sind, werden zumindest die Herstellungskosten in die Bilanz aufgenommen.

Immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Assets haben keine physische Substanz. Es handelt sich vor allem um die im Unternehmen genutzte Software, um im Produktionsbetrieb angewandte Technologien sowie um Lizenzen und Patente.

Unternehmen können die immateriellen Werte auf drei Arten erhalten:

  1. durch hauseigene Entwicklung oder Herstellung
  2. durch Zukauf gegen Zahlung einer Gebühr oder des Kaufpreises
  3. durch den Zusammenschluss mit einer anderen Firma und den Austausch der immateriellen Vermögensgüter

In einigen Fällen ist der Unterschied zwischen materiellen und immateriellen Gütern nicht sofort zu erkennen. Daher hat das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e. V. (DRSC) einige Beispiele zusammengestellt, um den Unterschied deutlich zu machen. So zählt eine Software auf einem Datenträger als immaterielles Gut, da der Datenträger nur das Medium darstellt, das die Software speichert. Auch eine vom Unternehmen selbst entwickelte neue Technologie, die in einen Prototyp eingebaut wird, zählt als immaterieller Wert. Obwohl es sich bei dem Prototyp um eine Maschine handelt, wird sie nicht den materiellen Assets zugeordnet. Das liegt daran, dass sich das wirtschaftliche Interesse des Unternehmens auf den Verkauf der Technologie und nicht auf die Maschine konzentriert.

Hier einige Arten von immateriellen Vermögenswerten in Unternehmen:

  • Patente und Schutzrechte
  • Lizenzen
  • Muster
  • Rezepturen
  • Warenzeichen und Marken
  • Konzessionen
  • Software
  • Firmenwert, auch als Goodwill bezeichnet
  • Kundenstamm
  • Rechte aus offenen Rechnungen von Debitoren

Vermögenswertprinzip & Erwerberfiktionsprinzip

Gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) dürfen nur solche Vermögensgüter in der Bilanz aufgeführt werden, die tatsächlich einen Wert besitzen. Um die Vermögensgegenstände zu bestimmen und zu klassifizieren, können Unternehmen und Steuerberater eines dieser beiden Prinzipien anwenden:

  1. Vermögenswertprinzip
  2. Erwerberfiktionsprinzip

Das Vermögenswertprinzip

Das Vermögenswertprinzip bewertet die Güter aus wirtschaftlicher Sicht. Bei dieser Betrachtungsweise wird untersucht, ob die Güter einen wirtschaftlichen Nutzen für die Firma darstellen oder einbringen können. So stellt eine Forderung gegen einen zahlungsunfähigen Kunden kein Asset dar, weil die Forderung nicht eingetrieben werden kann.

Da die Bewertung nach dem Vermögenswertprinzip in der Praxis nicht so einfach ist, nutzen Finanzexperten zusätzliche Einteilungen, um das Vermögen eines Unternehmens zu bewerten. Dazu gehören das Prinzip des unternehmensspezifischen Nutzens, das Prinzip des längerfristigen Nutzens und das Erwerberfiktionsprinzip.

Das Erwerberfiktionsprinzip

Das Erwerberfiktionsprinzip geht von der Annahme aus, dass ein Dritter den Vermögenswert kaufen könnte, um ihn wirtschaftlich weiterhin zu nutzen. Es handelt sich um einen fiktiven Käufer auf einem fiktiven Markt. Das Erwerberfiktionsprinzip wird eingesetzt, um zu beurteilen, ob ein Gegenstand nur für das Unternehmen ein Asset darstellt, aber ansonsten nicht zur Anwendung kommt. Ein Beispiel ist ein Gemälde, das den Unternehmensgründer zeigt. Das Bild stellt für den Gründer oder seine Nachfolger einen Wert dar. Trotzdem würde bei einem Verkauf des Unternehmens der Käufer keinen zusätzlichen Preis für das Kunstwerk bezahlen. Daher stellt das Gemälde kein Asset der Firma dar und wird nicht in der Bilanz aufgelistet.

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Briefkästen

Briefkastenfirma – Alles, was Sie zur Briefkastengesellschaft wissen müssen

Neben prüfbaren Fakten haben sich dabei jedoch auch etliche Halbwahrheiten verbreitet. Dabei hat die klassische Briefkastenfirma durchaus einen seriösen Nutzen. Was also ist eine Briefkastenfirma? Wie wird sie gegründet? Und ist das Ganze überhaupt legal? Diese und viele weitere Fragen möchten wir im Folgenden beantworten.

Was ist eine Briefkastenfirma?

Die Bezeichnung Briefkastenfirma nimmt es bereits vorweg, dass es sich bei der Briefkastengesellschaft um kein gewöhnliches Unternehmen handelt. Tatsächlich ist eine Briefkastenfirma vereinfacht gesagt ein Unternehmen, das lediglich auf dem Papier existiert. Nichtsdestotrotz verfügt sie ebenso wie jedes andere Unternehmen auch über einen Namen und eine offizielle Eintragung. Dabei bringt die Briefkastengesellschaft einige Besonderheiten mit.

Allem voran steht die Tatsache, dass eine Briefkastenfirma in der Regel kein aktives Geschäft betreibt. Im Vordergrund steht eine steueroptimierte Gründung, um Steuern zu sparen. Aus diesem Grund sind Briefkastenfirmen in Ländern mit niedrigen Unternehmenssteuersätzen angesiedelt. Zu den sogenannten Steuerparadiesen, in denen sich so manche Briefkastenfirma angesiedelt hat, zählen u.a.:

  • Panama
  • British Virgin Islands
  • Cayman Islands
  • Bahamas
  • Luxemburg
  • Liechtenstein
  • Schweiz

Daraus ergibt sich ein weiteres Erkennungsmerkmal der Briefkastenfirma: Bedingt durch den Sitz in den internationalen Steueroasen leben die Eigentümer der gegründeten Firmen meist nicht im Land der Gründung. Damit weichen der offizielle Firmensitz und der Ort, wo die eigentlichen Geschäfte abgewickelt werden, voneinander ab.

Oftmals teilen sich sogar mehrere solche Briefkastenfirmen eine Firmenanschrift. Der eigentliche Clou: Abhängig von den Regelungen des jeweiligen Landes kann der eigentliche Firmeninhaber z.B. durch den Einsatz von Scheininhabern völlig geheim bleiben.

Welchen Sinn haben Briefkastenfirmen?

Der Hintergrund für die Gründung einer solchen Firma ist nicht wirklich das meist paradiesische Wetter. Wahrhaft paradiesisch und wesentlich wichtiger sind die steuerlichen Aspekte im jeweiligen Gründungsland. Hier sehen die Steuergesetze für Unternehmen entweder sehr niedrige Steuersätze oder diverse andere markante steuerliche Vorteile vor.

Die eigentliche Funktion einer Briefkastenfirma besteht also darin, die Steuergesetze im Ausland auszunutzen, um Gewinne zu waschen, komplett verschwinden zu lassen oder zwecks Steuerersparnis mit niedrigsten Steuersätzen zu versteuern. Durch das Verschieben von Gewinnen aus Hochsteuerländern wie Deutschland, den USA, Frankreich oder Italien in Niedrigsteuerländer lassen sich also Steuern sparen.

Vereinfacht gesagt handelt es sich bei einer Briefkastenfirma also um eine Firmenhülle, die dazu dient, die Finanzströme anderer Firmen oder Gesellschaften zu verwalten. Häufig kommen zu diesem Zweck komplexe Konstrukte aus mehreren Briefkastenfirmen in unterschiedlichen Ländern zur Anwendung, um die globalen Steuergesetze möglichst effizient auszunutzen.

Je komplexer das Konstrukt der Briefkastenfirma, desto schwieriger ist es z.B. für die deutschen Steuerbehörden, den Überblick über die Finanzströme zu behalten. In anderen Fällen erleichtert das Gründen von Briefkastenfirmen auch das Erschließen neuer Märkte für Unternehmen. Das gilt gerade für die wirtschaftliche Aktivität in Schwellen- und Entwicklungsländern.

Briefkastenfirma nutzt auch Privatpersonen

Auch viele Privatpersonen nutzen die Möglichkeit, eine Briefkastenfirma zu gründen. Kein Wunder, denn gerade wer in einem Hochsteuerland lebt, versucht, seine Steuerlast so weit wie möglich zu verringern. In dieser Beziehung unterscheiden sich Wohlhabende nicht sonderlich vom Durchschnittsbürger.

Allerdings hat der Durchschnittsbürger kaum die finanziellen Mittel, als dass sich die Gründung einer Briefkastenfirma auf den British Virgin Islands lohnen würde. Oftmals werden private Gelder hier auf Firmen oder Stiftungen übertragen, um diese dem Zugriff des inländischen Fiskus zu entziehen. Aber auch der Schutz des eigenen Vormögens vor allzu neugierigen Ehepartnern spielt bei vielen Vermögenden eine Rolle bei der Gründung einer Briefkastenfirma.

In Ländern mit weniger stark ausgeprägten Rechtssystemen dient das Nutzen einer Briefkastenfirma zudem dem eigenen Schutz. Wer möchte sich schon einem Land als Vermögend outen, in dem Erpressung oder gar Entführungen auf der Tagesordnung stehen.

Sind Briefkastenfirmen legal?

Im Zuge des Skandals um die Panama Papers ist der Eindruck entstanden, dass eine Briefkastenfirma immer illegal ist. Dieses Vorurteil hat sich in der Bevölkerung gefestigt. Dabei ist es prinzipiell weder verboten noch illegal, eine Briefkastenfirma zu gründen. Sie können es am besten damit vergleichen, wenn Sie als Unternehmen oder Privatperson einfach ins Ausland wie etwa die Schweiz umziehen und dort die steuerrechtlichen Vorteile optimal ausnutzen.

Laut den Angaben des Bundesfinanzhofs ist die Gründung einer Briefkastenfirma sogar völlig legal, sofern die Gründung nicht das Ziel der “missbräuchlichen Steuergestaltung” hat. Legal ist die Verwendung dieses Modells auch für Lizenzgeschäfte mit internationalen Tochterunternehmen, sofern die vergebenen Lizenzen einen angemessenen wirtschaftlichen Wert haben.

Der Versuch der Steuersenkung über den Umweg des Auslands ist immer dann legal, wenn Steuern und Gewinne gegenüber den zuständigen Finanzämtern transparent gemacht werden. Illegal ist das Einrichten einer Briefkastenfirma lediglich, wenn sie zum Zweck der Geldwäsche oder der Verschleierung vom Umsätzen und Gewinnen und damit der Steuerhinterziehung betrieben wird.

Wie gründet man eine Briefkastenfirma?

Auch wenn der Briefkastenfirma ein etwas zwielichtiger Ruf anhaftet, ist die Gründung kein Hexenwerk, das in dunklen Gassen vonstattengeht. Eine Briefkastengesellschaft können Sie im Grunde auf dem gleichen Weg gründen, wie jede andere Firma. Im Grunde suchen Sie sich dazu zunächst einen Wunschort aus, der im Idealfall über einen möglichst niedrigen Steuersatz verfügt.

Mit den genauen Formalien müssen Sie sich hier nicht selbst beschäftigen. Zu diesem Zweck gibt es sowohl hierzulande als auch direkt vor Ort spezialisierte Anwaltskanzleien, die sich um Formalitäten und die Vertragsgestaltung kümmern. Da dies auch über mehrere Landesgrenzen hinweg funktioniert, müssen die “Gründer” meist auch nicht persönlich vor Ort erscheinen.

Dieser Umstand macht es allerdings auch unehrlichen Gründern, deutlich leichter, z.B. durch den Einsatz von Strohmännern völlig im Verborgenen zu bleiben. Der eigentliche Gründungsprozess dauert in den Steuerparadiesen oft nicht mehr als ein paar Tage.

Was kostet die Gründung einer Briefkastenfirma?

Was das Gründen einer Briefkastenfirma kostet, hängt von mehreren Faktoren ab. Allem voran steht der Ort des “Unternehmenssitzes”. Gründen Sie eine Briefkastenfirma in Deutschland, also im Inland, hängen die Kosten hauptsächlich von der gewählten Rechtsform ab. Das liegt daran, dass die Gründungskosten etwa für eine deutsche GmbH immer höher sind als für eine UG oder eine Einzelunternehmung.

Zusätzlich zu den eigentlichen Gründungskosten kommen weitere Positionen wie die Miete für den Briefkasten oder die Kosten für die Weiterleitung der Firmenpost hinzu. Gerade bei Briefkastenfirmen, die an weiter weg gelegenen Orten beheimatet sind, sind weitere Kosten wie etwa das Honorar für einen lokalen Verwalter üblich.

Weitere laufende Kosten wie Buchhaltung und Co. sind mit den Kosten klassischer Firmen identisch. Im Internet gibt es mittlerweile diverse Agenturen, die Gesamtpakete für die Einrichtung einer Briefkastenfirma anbieten. Die jährlichen Kosten für den Betrieb einer Briefkastenfirma liegen hier bei ca. 2.000 bis 4.000 Euro.

Was spricht für eine Briefkastenfirma?

Eine Briefkastenfirma zu gründen, ist in vielen Fällen äußerst nützlich. Solange sich potenzielle Gründer im Rahmen der im Inland geltenden Steuergesetze bewegen, ist dagegen auch nichts einzuwenden. Schließlich bietet eine Briefkastenfirma u.a. die folgenden Vorteile:

  • Durch eine Briefkastenfirma nutzen Sie Lücken im Steuerrecht und die damit verbundene Steuergesetzgebung im Ausland legal aus. Entsprechende Transparenz vorausgesetzt, lässt sich so die Steuerlast für Unternehmen und Privatpersonen teils deutlich senken.
  • Auch wenn eine Ehe im besten Fall glücklich ist und nicht finanzielle Aspekte den Ton angeben, ist Vorsorge oftmals besser als Nachsorge. Durch eine Briefkastenfirma ist es möglich, die Offenlegung der Vermögensverhältnisse vor dem Partner zu vermeiden. Das verhindert zumindest, dass eine Ehe lediglich wegen des Vermögens zustande kam. Im Scheidungsfall ist eine Offenlegung dennoch Pflicht.
  • Auch der Schutz von Geschäftsgeheimnissen lässt sich etwa bei Firmenübernahmen durch Investoren mit Hilfe einer Briefkastenfirma umsetzen. Dies ist etwa dann interessant, wenn ein namhafter Investor nicht mit dem Kauf eines Unternehmens in Verbindung gebracht werden möchte und zum Zweck des Kaufs eine Briefkastenfirma gründet.
  • Letztlich bietet eine Briefkastenfirma auch für die Nachlassplanung einen Anwendungsbereich. Vor allem Personen, die Angst vor Erbschleichern haben, können durch eine Briefkastenfirma den direkten Zugriff auf das Vermögen verhindern, da keine Rücksicht auf das Erbrecht notwendig ist.

Zwischen Panama Papers und Pandora Papers

Wenn eine Briefkastenfirma an sich nichts Ungewöhnliches oder per se Illegales ist, warum haben dann die Pandora Papers und Panama Papers so hohe Wellen geschlagen? In beiden Fällen handelte es sich um Unterlagen, durch die die breite Öffentlichkeit einen tiefen Einblick in die Welt der Briefkastenfirmen und Steueroasen bekommen hat.

Allein im Rahmen der Pandora Papers wurden rund 29.000 Konten bei 14 Offshore-Dienstleistern aufgedeckt. Ein nennenswerter Teil der Konten fielen in beiden Fällen nicht in den Bereich der legalen Steuervermeidung bzw. der legalen Anwendung mit rechtskonformer Versteuerung im Inland. Hinzu kam, dass etliche große Firmen und millionen- bzw. milliardenschwere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens solche Briefkastenfirmen nutzten.

Gerade im Fall von Politikern, Sportlern und Co., die auch als moralische Vorbilder gelten sollten, führte dies trotz vorhandener juristischer Korrektheit zu Unmut in der öffentlichen Wahrnehmung. Zu den wohl prominentesten Personen mit einer Briefkastenfirma, die im Rahmen der Pandora Papers aufgedeckt wurde, zählt neben dem ehemaligen tschechischen Ministerpräsident Andrej Babis auch der britische Ex-Premier Tony Blair.

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Kreditkarte

Cashflow

Zur Berechnung des Cashflows nutzen Anwender die Daten aus dem Jahresabschluss und hier besonders die Zahlen aus der Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV). Das Ergebnis zeigt die Innenfinanzierungskraft und Liquidität eines Unternehmens an. Damit stellt die Kennzahl die Grundlage für wichtige Entscheidungen der Geschäftsleitung dar. Um die Vorhaben zu erleichtern, gibt es mehrere Cashflow-Arten, die durch unterschiedliche Methoden ermittelt werden können.

Welche Cashflow-Arten gibt es?

In jedem Unternehmen bestehen verschiedene Zahlungsströme. Je nachdem, welche Geldflüsse bei der Berechnung betrachtet werden, gibt es unterschiedliche Cashflow-Arten:

  • operativer Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit
  • Cashflow aus Investitionstätigkeit
  • Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

Der operative Cashflow wird in der internationalen Geschäftswelt auch als Operating Cashflow (OCF) bezeichnet. Alle drei Cashflow-Arten werden auch unter dem Begriff gesamter Cashflow zusammengefasst.

Abhängig von der Berechnungsmethode unterteilt die Betriebswirtschaftslehre die Kennzahl auch in:

  • Brutto-Cashflow
  • Netto-Cashflow
  • Freier Cashflow

Die Unterscheidung ist vor allem für die Ermittlung der liquiden Mittel wichtig. Anhand der Kennzahlen kann die Geschäftsleitung entscheiden, in welcher Höhe Schulden getilgt werden können und wie hoch die Rücklagen ausfallen. Auch die Gelder für Investitionen und Zinszahlungen oder Dividenden hängen von den Berechnungen ab.

Wie wird der Cashflow ermittelt?

In der Regel ermitteln Unternehmen den operativen Cashflow. Dazu betrachten die Verantwortlichen den Zufluss und den Abfluss der liquiden Mittel innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Als Abrechnungsperiode nutzen viele Firmen ein Geschäftsjahr. Damit unterscheidet sich der Cashflow von der Liquidität, die eine weiteren wichtige Kennzahl im Geschäftsleben darstellt. Die Liquidität bezieht sich auf einen bestimmten Zeitpunkt, während die Cashflow-Berechnung die Veränderungen über einen bestimmten Zeitraum misst.

In der Theorie gibt es diese drei verschiedenen Berechnungsmethoden:

  1. direkte Methode
  2. indirekte Methode
  3. Berechnung nach DVFA / SG

Cashflow nach direkter Methode

Die direkte Berechnungsmethode funktioniert nach dieser einfachen Formel:

  • Einzahlungen minus Auszahlungen

Eine andere Bezeichnung für die Einzahlungen ist zahlungswirksame Erträge, während die Auszahlungen auch als zahlungswirksame Aufwendungen bezeichnet werden. Zahlungswirksame Erträge sind unter anderem Umsatzerlöse oder Steuererstattungen. Zu den zahlungswirksamen Aufwendungen gehören Lohnkosten, Ausgaben für Material und Dienstleistungen sowie gezahlte Steuern.

Obwohl es sich um die einfachste Berechnungsart handelt, wird die Methode in der Praxis kaum angewandt. Das liegt daran, dass die benötigten Zahlen nicht sofort bereitstehen. Unternehmen führen keine separaten Listen über sämtliche Einzahlungen und Auszahlungen, die sie zur Berechnung des Cashflows benötigen. Daher müssen die Daten erst ermittelt und aufbereitet werden, um den Zahlungsfluss nach der direkten Methode zu berechnen.

Cashflow nach indirekter Methode

Die indirekte Berechnung des Cashflows wird von den meisten Unternehmen bevorzugt. Die zugrunde liegenden Zahlen ergeben sich aus dem Jahresüberschuss. Dabei handelt es sich um den Gewinn, den die Bilanz anhand der Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) beziehungsweise der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) für Kleinunternehmer ausweist.

Die Formel zur Cashflow-Berechnung nach der indirekten Methode lautet:

  • Gewinn plus nicht zahlungswirksame Aufwendungen minus nicht zahlungswirksame Erträge

Als nicht zahlungswirksame Aufwendungen gelten Abschreibungen, Rückstellungen oder außerordentliche Aufwendungen. Nicht zahlungswirksame Erträge sind unter anderem aufgelöste Rückstellungen, Bestandserhöhungen und Zuschreibungen.

Berechnung des Cashflows nach DVFA/SG

Die Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DFVA) und die Schmalenbach-Gesellschaft/ Deutsche Gesellschaft für Betriebswirtschaft (SG) haben ein Verfahren zur Cashflow-Berechnung entwickelt, das den erzielbaren Gewinn aus der Sicht von Investoren ermittelt. Dazu wird der indirekt berechnete Cashflow um ungewöhnliche zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge berichtigt. Dazu zählen beispielsweise Einnahmen aus dem Verkauf von Firmenvermögen oder Ausgaben für Renovierungsarbeiten.

Der Cashflow nach DVFA/SG bietet Analysten eine einheitliche Methode, um den Ertrag von Aktien zu berechnen. Das ermöglicht den Vergleich von verschiedenen Aktiengesellschaften, um Investoren die Anlageentscheidung zu erleichtern.

Was sagt der Cashflow aus?

Der Cashflow eines Unternehmens stellt die zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen gegenüber. Die nicht zahlungswirksamen Einnahmen und Ausgaben wie Abschreibungen und Rückstellungen werden herausgerechnet. Dadurch erhält die Geschäftsleitung einen Überblick über die tatsächlichen Geldströme in einem bestimmten Zeitraum. Die Aufstellung erleichtert unternehmerische Entscheidungen und sorgt für ein finanziell stabiles Unternehmen.

Das Ergebnis der verschiedenen Berechnungen zeigt entweder einen positiven oder einen negativen Cashflow. Ein positives Ergebnis bedeutet, dass ein Unternehmen in dem untersuchten Zeitraum mehr Einnahmen als Ausgaben hatte. Der Überschuss kann für Investitionen genutzt werden oder die Firma baut Schulden ab.

Ein negativer Zahlungsfluss zeigt an, dass das Unternehmen ein Defizit erwirtschaftet. Die Ausgaben liegen über den Einnahmen und das Unternehmen benötigt Liquidität. Um den Liquiditätsengpass zu beheben, stehen den Betrieben verschiedene Mittel zur Verfügung.

Wie verbessern Unternehmen den Cashflow?

Ein positiver Cashflow ist für jedes Unternehmen wichtig. Wenn die Kennzahl ein positives Ergebnis aufweist, steht Geld für Investitionen, Rücklagen oder zur Auszahlung an die Investoren bereit. Bei einem negativen Zahlungsfluss sollte die Geschäftsleitung umgehend tätig werden. Auch ein Cashflow von null bedeutet, dass keine ausreichende Liquidität vorhanden ist.

Um den Cashflow zu verbessern, können Unternehmen verschiedene Lösungswege nutzen:

  • Factoring als Umsatzfinanzierung. Durch den Verkauf offener Forderungen an einen Factoringanbieter geht direkt nach Ausstellung der Rechnung das Geld auf dem Geschäftskonto ein. Das erhöht die Liquidität und damit auch den Cashflow.
  • Lean Management zur Verschlankung bestimmter Betriebsabläufe oder zur Verringerung des Lagerbestands.
  • Effektives Forderungsmanagement, um den Bestand an offenen Forderungen zu reduzieren und Zahlungsausfälle zu vermeiden. Im Rahmen des Lean Managements kann die Debitorenbuchhaltung ausgelagert werden. Das Outsourcing bietet sich im Zusammenhang mit Factoring an. Beim Full Service Factoring gehört die Übernahme des Debitorenmanagements zu den Dienstleistungen, die der Factor für die Kreditoren übernimmt.
  • Maschinen und Fahrzeuge leasen statt die Güter zu kaufen oder über einen Kredit zu finanzieren. Häufig liegen die Leasingraten unter den Kosten für Kauf, Wartung und Reparatur. Auch die Raten für einen Betriebsmittelkredit fallen in der Regel höher aus als die Leasingraten.

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Hände übereinander an Schreibtisch

Selbstständig machen ohne Eigenkapital, funktioniert das?

Bei der Gründung eines Unternehmens ist es immer vorteilhaft, wenn ein gewisses Startkapital vorhanden ist. Insbesondere im Hinblick auf eine Kapitalgesellschaft ist dies sogar zwingend erforderlich. Es ist allerdings nicht unmöglich, auch ohne die Einbringung eigener Finanzmittel ein eigenes Business aufzubauen. Dabei gibt es zahlreiche Möglichkeiten, sich selbstständig zu machen ohne Eigenkapital einzusetzen.

Der Kostenfaktor hängt hierbei auch maßgeblich davon ab, welchen Zweck die Selbstständigkeit verfolgen soll und infolgedessen auch, was dafür alles benötigt wird. Wenn eine Unternehmensgründung beabsichtigt wird, bei welcher Maschinen mit hohen Anschaffungskosten oder große Arbeitsflächen benötigt werden, ist das benötigte Eigenkapital entsprechend hoch. Vergleichsweise gering ist hingegen die Gründung eines Online Business, welches etwa in der Startphase in Eigenarbeit von einem Arbeitsplatz betrieben werden kann.

Doch auch ohne selbst eingebrachtes Eigenkapital ist die Gründung eines Unternehmens möglich. Dies gilt auch dann, wenn zur Gründung und Finanzierung größere finanzielle Mittel benötigt werden. An dieser Stelle sollte allerdings vorher eine Strategie entwickelt werden, wie das Unternehmen auf lange Sicht gesehen Gewinn abwirft und somit profitabel wird.

Finanzierungsalternativen

Zur Finanzierung einer Selbstständigkeit ohne Eigenkapital gibt es mehrere Alternativen. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit der Förderung für Existenzgründer, von der Sie profitieren können. Weiterhin kann auch die Finanzierung mit Fremdkapital erfolgen. Darüber hinaus gibt es auch weitere Finanzierungsmöglichkeiten, mit deren Hilfe eine Unternehmensgründung erfolgen kann.

Zu Ersterem gehören unter anderem der KfW Gründerkredit, Fördermittel von
Bürgschaftsbanken oder Nachrangdarlehen einer Beteiligungsgesellschaft. Diese unterscheiden sich von den Fremdfinanzierungen. Zu diesen zählen insbesondere Investoren, sogenannte Business Angels oder stille Teilhaber. Kommen die genannten Möglichkeiten nicht in Betracht, gibt es darüber hinaus noch sonstige Finanzierungsmöglichkeiten. Die bekanntesten hiervon ist das Crowdfunding beziehungsweise Crowdlending. Auch die Belastung eigener Vermögenswerte wie Immobilien ist eine Variante der Finanzierung. Zudem können das Bootstrapping oder die Hilfe von Familie und Freunden in Betracht gezogen werden.

Nachfolgend werden die häufigsten und vorteilhaftesten dieser Finanzierungsalternativen näher aufgeführt, um Ihnen Ihre Alternativen aufzuzeigen und die für Sie geeignetste Form der Gründung und Finanzierung zu finden.

  • KfW-Gründerkredite
  • Franchise
  • Investoren oder Business Angels
  • Crowdfunding
  • Bootstrap
  • Fördermittel von Bürgschaftsbanken

Selbstständig machen ohne Eigenkapital mit KfW-Gründerkrediten

Die KfW-Bank kann zur Finanzierung von Unternehmensgründungen einen
Gründerkredit vergeben. Ohne die Einbringung von Eigenkapital können Sie den ERP-Gründerkredit – Startgeld bis zu einem Kapitalbedarf von 100.000 Euro beantragen. Dies reicht in den meisten Fällen aus, um sich auch ohne Eigenkapital selbstständig zu machen. Die Bewilligung hängt hierbei hauptsächlich von den fachlichen und kaufmännischen Qualifikationen Ihrerseits ab. Der Vorteil an einem solchen Gründerkredit ist eine tilgungsfreie Zeit von ein bis zwei Jahren sowie ein fest geregelter Zinssatz. Das Besondere am Startgeld ist die vollständige Haftungsfreistellung durch die KfW-Bank. Dies bedeutet, dass im Insolvenzfall die Bank den Verlust des Kapitals auffängt.

Für Summen ab 100.000 Euro bis zu 25 Millionen Euro kann der ERP-Gründerkredit – Universell in Betracht gezogen werden. Der Unterschied zum Startgeld liegt insbesondere darin, dass ein Eigenkapital vonnöten ist. Wird allerdings ein größerer Geldbetrag benötigt, so kann diese Art der Finanzierung durchaus attraktiv sein, da ein niedriger effektiver Jahreszins ab 1,01 % möglich ist. Außerdem gewährt die KfW-Bank auch hier eine Haftungsfreistellung. Im Gegensatz zum Startgeld beträgt sie 50 % des Kreditumfangs.

Franchise

Die Nutzung des Franchise-Modells bietet ideale Vorteile für Unternehmer, welche einen eigenen Betrieb leiten wollen, allerdings über kein bis wenig Eigenkapital verfügen. Zahlreiche Franchise-Unternehmen bieten die Möglichkeit einer Lizenzvergabe. Hierbei müssen keine eigenen Finanzmittel eingebracht werden. In dem Fall einer Lizenzbeantragung fokussieren sich immer mehr Franchise-Unternehmen auf die persönlichen Fähigkeiten der Antragstellenden sowie die Erfolgsaussichten im Allgemeinen.

In einem Franchise sind Sie abhängig von dem Gesamtkonzept des Konzerns. Es ist daher wichtig, sich umfassend mit diesem zu beschaffen und zu dem Schluss zu kommen, dass man sich mit diesem identifizieren kann. Dafür kann nicht nur auf finanzieller Ebene profitiert werden, indem wenig bis kein Eigenkapital erforderlich ist. Auch ein oftmals bereits geläufiger Name, welcher den Kunden vertraut ist und schnell für eine hohe Bekanntheit sorgt, ist einer der großen Vorteile.

Investoren oder Business Angels

Ist kein eigenes Startkapital vorhanden, so ist die häufigste Methode zur Beschaffung von Fremdkapital die Anwerbung von Investoren, welche von dem Geschäftsmodell angesprochen werden. Dabei sind eine gute Geschäftsidee und auch eine gute Vermarktung essenziell, um potenzielle Investoren von der eigenen Idee restlos zu überzeugen. Investoren verfolgen in der Regel das Ziel der Vermögensmehrung. Bei einem Investment in ein Startup werden oftmals Unternehmensanteile erworben oder sogenannte Wandeldarlehen gewährt.

Das Prinzip von Business Angels ist eine häufige Variante der Unterstützung von Startups und erfreut sich wachsender Beliebtheit. Dabei stellen größere Unternehmen, oftmals selbst Gründer ehemaliger Startups, Ihre Infrastruktur und ihr Know-How zur Verfügung, um junge Unternehmen damit zu unterstützen. Dies hilft Ihnen dabei, vermeidbare Fehler aufgezeigt zu bekommen und präventiv agieren zu können.

Selbstständig machen ohne Eigenkapital mit Crowdfunding

Das relativ moderne Crowdfunding ist die Möglichkeit, sich von einem breiten Kollektiv finanziell unterstützen zu lassen. Dadurch reichen kleinere Geldbeträge je Unterstützer aus, um das gewünschte oder benötigte Kapital zu erreichen. Dies vereinfacht die Chancen, sich ohne eigenes Startkapital selbstständig zu machen. Es existiert eine große Anzahl an Plattformen, welche Crowdfunding anbieten. Dabei basieren diese auf sehr unterschiedlichen Prinzipien der Finanzierung und Gegenleistung. Während einige Plattformen ihre Leistung kostenfrei anbieten oder lediglich freiwillige Beiträge annehmen, sind andere Plattformen kostenpflichtig und erheben etwa Gebühren abhängig von dem Fundinglevel.

Mögliche Gegenleistungen für die Unterstützer können dabei ganz unterschiedlich ausfallen. Oftmals können durch den Beitrag Vorteile wie ein Vorkaufsrecht auf bestimmte Produkte des Startups, Rabatte auf bestimmte Produkte oder Partizipation an Giveaways erhalten werden. Bis zu einem gewissen Grad stehen Unterstützer auch in direktem Kontakt mit dem Gründer oder den Gründern und können auf diese Weise direkten Einfluss auf die Entwicklung nehmen. Dabei ist auch die Entrichtung eines freien Betrags ohne Gegenleistung möglich.

Bootstrap

Die Philosophie des Bootstrapping erfordert ein hohes Maß an Disziplin und stellt hohe Anforderungen an den Gründer. Ziel ist es, mit wenig Eigenkapital auszukommen und möglichst kein Fremdkapital in Anspruch zu nehmen. Dadurch soll eine Abhängigkeit von fremden Geldgebern faktisch auf null reduziert werden. Diese Herangehensweise macht es allerdings erforderlich, dass das Unternehmen möglichst schnell Gewinn abwirft. Ein sehr striktes Finanzkonzept mit einem Fokus auf geringe Ausgaben ist hierbei essenziell. Ein solches Projekt ist allerdings nicht auf alle Unternehmensformen anwendbar, daher sollten die Erfolgsaussichten zuvor genau betrachtet und durchdacht werden.

Infrage kommen etwa Maßnahmen wie ein Remote-Arbeiten, sofern dies möglich ist. Die Entwicklung von Produkten oder Dienstleistungen, welche keine hohen Kosten verursachen und schnelle Gewinne erzielen können, eignen sich besonders gut zum Bootstrapping. Der Vorteil bei diesem Konzept ist, dass als Gründer während der Startphase ein sehr gutes Verständnis für Bilanzen und den Umgang mit Finanzmitteln gewonnen wird. Außerdem wirkt sich eine solche Unabhängigkeit gut auf die Außensicht auf das Unternehmen aus, welches es für Investoren zu einer späteren Zeit sehr attraktiv macht.

Fördermittel von Bürgschaftsbanken

Bürgschaftsbanken existieren in jedem Bundesland. Bei diesen vom Staat unterstützten Instituten handelt es sich um Förderbanken, deren Ziel es ist, Gründer bei ihren Vorhaben zu unterstützen. Je nach Bundesland und Bank können die Anforderungen leicht variieren, gleichen sich jedoch grundlegend weitestgehend. Für Kreditinstitute stellt die Bürgschaft einer Förderbank eine vollwertige Sicherheit dar. Die Bürgschaftsbank übernimmt also das Risiko über den abgeschlossenen Kredit.

Falls ein Kredit nicht mehr zurückgezahlt werden kann, zahlt die Bürgschaftsbank das Kreditinstitut aus. Dafür geht das Schuldverhältnis dann an die Bürgschaftsbank über. Allerdings sind die Gebühren für einen solchen Fall sehr hoch. Die genauen Modalitäten werden vor Abschluss beantragt und sollten beachtet werden.

Fazit – die Selbständigkeit ohne Eigenkapital 2022

Selbstständig machen ohne Eigenkapital – ein Traum für viele Gründer und Gründerinnen. Auf dem deutschen Finanzmarkt gibt es zahlreiche Möglichkeiten, wie genau dieses Ziel erreicht werden kann. Dadurch erhält jeder die Chance, seine eigene Idee zu verwirklichen und sich selbst unabhängig zu machen. Wichtig ist, den Schritt von der Idee zur Umsetzung zu wagen und an einem konkreten Konzept zu arbeiten. Dieser Schritt kostet große Überwindungskraft, kann sich allerdings schon sehr schnell auszahlen. Auch im Jahr 2022 sind die Ideen für Geschäftsmodelle noch nicht ausgeschöpft. Mit der richtigen Idee und dem Mut zur Umsetzung, kann der Weg zum eigenen Unternehmen schnell zum gewünschten Erfolg führen.

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