Vermögenswerte

In der Bilanz von Unternehmen jeder Größe finden sich Vermögenswerte. Dabei handelt es sich um alle Arten von Gütern, denen ein Wert zugerechnet werden kann. Das Handelsgesetzbuch (HGB) schreibt in § 246 Abs. 1 vor, dass die Vermögenswerte einer Firma vollständig in der Bilanz aufgeführt werden müssen. Es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmen, sodass nicht sämtliche Vermögenswerte einer Firma zum Bilanzstichtag bewertet werden.
Person an Laptop mit Unterlagen

Inhaltsübersicht

Die aufzuführenden Vermögenswerte werden auf der linken Seite der Bilanz aufgelistet, die als Aktivseite bezeichnet wird. Daher tragen die Vermögenswerte auch die Bezeichnungen Aktiva oder auf Englisch Assets. Die Aktivseite der Bilanz zeigt an, wie die finanziellen Mittel des Unternehmens verwendet werden. Dabei unterteilen sich die Aktiva in Umlaufvermögen und Anlagevermögen, wozu auch die Vermögenswerte gehören.

Für Privatleute spielen Vermögenswerte ebenfalls eine wichtige Rolle bei dem Aufbau eines Vermögens und bei der Erhaltung des Lebensstandards. In privaten Haushalten stellen vor allem Immobilien, Autos, Wertpapiere, Schmuck, Kunstgegenstände und Antiquitäten die Vermögenswerte dar.

Was sind Vermögenswerte?

Obwohl das Handelsgesetzbuch die Auflistung der Vermögenswerte in der Bilanz vorschreibt, findet sich in dem Gesetz keine genaue Definition der einzelnen Werte. Allerdings müssen die aufgeführten Assets jederzeit dazu genutzt werden können, die Forderungen von Gläubigern des Unternehmens zu bedienen. Daher können betriebliche Vermögenswerte wie folgt definiert werden:

  • Güter, die dem Unternehmen auch nach dem Bilanzstichtag einen wirtschaftlichen Vorteil einbringen.
  • Assets, die das Unternehmen einzeln verkaufen kann.
  • Sachen und Rechte gemäß §§ 90 und 90a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Vorteil für das Unternehmen bedeuten.
  • Güter, für die das Unternehmen Aufwendungen erbringen musste, um sie zu erhalten.
  • Werte, die selbstständig bewertet werden können.

Betriebliche Assets können nach verschiedenen Kriterien unterschieden werden. Die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale sind:

  • materielle Vermögenswerte
  • immaterielle Vermögenswerte

Materielle und immaterielle Vermögenswerte

Die beiden Arten von Vermögenswerten unterscheiden sich dadurch, dass die materiellen Assets greifbar, messbar und fühlbar sind. Dazu gehören Maschinen, der Fuhrpark oder die Produktionsanlagen. Immaterielle Vermögenswerte lassen sich nicht anfassen. Sie können jedoch für den Geschäftsbetrieb und zur Gewinnerzielung genutzt werden. Beispiele für immaterielle Assets sind Patente, Softwareprogramme und Lizenzen.

Materielle Vermögenswerte

Unternehmen verfügen in der Regel über viele unterschiedliche materielle Vermögenswerte. Es handelt sich um Sachwerte und Waren, die der Betrieb entweder verkaufen oder zur Herstellung von Produkten verwenden kann. Die materiellen Güter können angefasst und benutzt werden. Hier einige Beispiele für die materiellen Vermögensgüter eines Unternehmens:

  • Maschinen und Anlagen
  • eingekaufte Rohstoffe zur Herstellung der Produkte
  • Immobilien als Eigentum der Firma, in denen sich der Verkaufsraum, das Büro oder die Produktionsstätten befinden
  • Fahrzeuge, sofern sie nicht geleast sind
  • Werkzeug und Büromaterial
  • Computer, Büromöbel und Werkbänke
  • fertig produzierte Waren, die verkauft werden sollen

Materielle Vermögenswerte haben direkt nach ihrer Fertigstellung einen messbaren Wert. Dieser Wert muss in der Bilanz als Aktiva aufgeführt werden. Falls die Güter zum Bilanzstichtag noch nicht komplett fertiggestellt sind, werden zumindest die Herstellungskosten in die Bilanz aufgenommen.

Immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Assets haben keine physische Substanz. Es handelt sich vor allem um die im Unternehmen genutzte Software, um im Produktionsbetrieb angewandte Technologien sowie um Lizenzen und Patente.

Unternehmen können die immateriellen Werte auf drei Arten erhalten:

  1. durch hauseigene Entwicklung oder Herstellung
  2. durch Zukauf gegen Zahlung einer Gebühr oder des Kaufpreises
  3. durch den Zusammenschluss mit einer anderen Firma und den Austausch der immateriellen Vermögensgüter

In einigen Fällen ist der Unterschied zwischen materiellen und immateriellen Gütern nicht sofort zu erkennen. Daher hat das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e. V. (DRSC) einige Beispiele zusammengestellt, um den Unterschied deutlich zu machen. So zählt eine Software auf einem Datenträger als immaterielles Gut, da der Datenträger nur das Medium darstellt, das die Software speichert. Auch eine vom Unternehmen selbst entwickelte neue Technologie, die in einen Prototyp eingebaut wird, zählt als immaterieller Wert. Obwohl es sich bei dem Prototyp um eine Maschine handelt, wird sie nicht den materiellen Assets zugeordnet. Das liegt daran, dass sich das wirtschaftliche Interesse des Unternehmens auf den Verkauf der Technologie und nicht auf die Maschine konzentriert.

Hier einige Arten von immateriellen Vermögenswerten in Unternehmen:

  • Patente und Schutzrechte
  • Lizenzen
  • Muster
  • Rezepturen
  • Warenzeichen und Marken
  • Konzessionen
  • Software
  • Firmenwert, auch als Goodwill bezeichnet
  • Kundenstamm
  • Rechte aus offenen Rechnungen von Debitoren

Vermögenswertprinzip & Erwerberfiktionsprinzip

Gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) dürfen nur solche Vermögensgüter in der Bilanz aufgeführt werden, die tatsächlich einen Wert besitzen. Um die Vermögensgegenstände zu bestimmen und zu klassifizieren, können Unternehmen und Steuerberater eines dieser beiden Prinzipien anwenden:

  1. Vermögenswertprinzip
  2. Erwerberfiktionsprinzip

Das Vermögenswertprinzip

Das Vermögenswertprinzip bewertet die Güter aus wirtschaftlicher Sicht. Bei dieser Betrachtungsweise wird untersucht, ob die Güter einen wirtschaftlichen Nutzen für die Firma darstellen oder einbringen können. So stellt eine Forderung gegen einen zahlungsunfähigen Kunden kein Asset dar, weil die Forderung nicht eingetrieben werden kann.

Da die Bewertung nach dem Vermögenswertprinzip in der Praxis nicht so einfach ist, nutzen Finanzexperten zusätzliche Einteilungen, um das Vermögen eines Unternehmens zu bewerten. Dazu gehören das Prinzip des unternehmensspezifischen Nutzens, das Prinzip des längerfristigen Nutzens und das Erwerberfiktionsprinzip.

Das Erwerberfiktionsprinzip

Das Erwerberfiktionsprinzip geht von der Annahme aus, dass ein Dritter den Vermögenswert kaufen könnte, um ihn wirtschaftlich weiterhin zu nutzen. Es handelt sich um einen fiktiven Käufer auf einem fiktiven Markt. Das Erwerberfiktionsprinzip wird eingesetzt, um zu beurteilen, ob ein Gegenstand nur für das Unternehmen ein Asset darstellt, aber ansonsten nicht zur Anwendung kommt. Ein Beispiel ist ein Gemälde, das den Unternehmensgründer zeigt. Das Bild stellt für den Gründer oder seine Nachfolger einen Wert dar. Trotzdem würde bei einem Verkauf des Unternehmens der Käufer keinen zusätzlichen Preis für das Kunstwerk bezahlen. Daher stellt das Gemälde kein Asset der Firma dar und wird nicht in der Bilanz aufgelistet.

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