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Internet: www.rechnung.de
Geschäftsführung: Stefan Kempf, Matthias Bommer
Sitz der Gesellschaft: Berlin
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg
Registernummer: HRB 139589 B
USt-IdNr.: DE282196313
V.i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV: Stefan Kempf, Matthias Bommer (Anschrift wie oben)
Aufsichtsbehörde
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
Verbraucherschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Für erste Fragen zu einer möglichen Streitschlichtung stehen wir Ihnen unter info@decimo.de zur Verfügung.
Haftung
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Urheberrecht
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PFLICHTANGABEN NACH INSTITUTSVERGÜTUNGSVERORDNUNG (InstitutsVergV)
Anwendungsbereich
Die DECIMO GmbH hat als Institut im Sinne des § 1 Abs. 1b KWG gemäß § 1 Abs. 1 InstitutsVergV die Vorschriften der Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten (Institutsvergütungsverordnung – InstitutsVergV) einzuhalten, erfüllt jedoch nicht die Tatbestandsvoraussetzungen des § 17 InstitutsVergV für bedeutende Institute, so dass für sie lediglich die allgemeinen Vorschriften der §§ 2 bis 16 InstitutsVergV zu beachten sind.
Vergütungssystem
Die Vergütungen der angestellten Mitarbeiter und Geschäftsleiter der Gesellschaft sind in Anstellungsverträgen jeweils schriftlich vereinbart und enthalten alle für die Entlohnung der Mitarbeiter relevanten Klauseln. Das Vergütungssystem sieht aktuell ausschließlich fixe Vergütungen vor. Die fixen Vergütungen werden entsprechend der jeweils ausgeübten Tätigkeit unter Beachtung der Gegebenheiten des Marktes und der betriebswirtschaftlichen Situation der Gesellschaft ermittelt und festgelegt. Eine wirtschaftliche Abhängigkeit von variablen Vergütungsbestandteilen kann für die Mitarbeiter und die Geschäftsleiter somit nicht entstehen. Die Anforderungen an Vergütungssysteme gemäß §§ 3 bis 7, 10 InstitutsVergV werden eingehalten. Auf eine detailliertere Darstellung des Gesamtbetrags aller Vergütungen, unterteilt in fixe und variable Vergütung, sowie die Anzahl der Begünstigten der variablen Vergütung, wird gemäß § 16 Abs. 3 Satz 3 InstitutsVergV unter Wahrung des Wesentlichkeits-, Schutz- und Vertraulichkeitsgrundsatzes auf Grund der Institutsgröße sowie aus Gründen des Datenschutzes verzichtet.
Geprüfte Sicherheit