Unternehmensplanung

Glas mit Geld

Eigenkapital – Wissenwertes zu finanziellen Mitteln des Unternehmens

Was ist das Eigenkapital?

Die Mittel, die der Eigentümer oder Gesellschafter eines Unternehmens in den Betrieb einbringt, werden als Eigenkapital bezeichnet. Das Kapital muss nicht zurückgezahlt werden, sondern verbleibt im Unternehmen und steht für eine unbefristete Zeit zur Verfügung. Zusammen mit dem Fremdkapital bildet das Eigenkapital das Gesamtkapital des Unternehmens.

Welche Funktion hat das Eigenkapital?

In einem Unternehmen hat das Eigenkapital zentrale Funktionen:

  • Finanzierung: Das Eigenkapital finanziert das langfristige Anlagevermögen des Unternehmens.
  • Haftung: Mit der Einlage werden Gläubiger geschützt, auch Verluste können durch das Kapital aufgefangen werden.
  • Gründung: Ohne das Anfangskapital würde ein Betrieb kein Fremdkapital erhalten, daher sichert das Eigenkapital am Anfang also die Gründung und die Aufnahme des Unternehmens.
  • Begrenzung: Eine Verringerung des Eigenkapitals zeigt Gläubigers und Kapitalgebern, dass es nicht sinnvoll ist, neue Geschäfte einzugehen.
  • Bemessung: Aus den Eigenkapitalanteilen der Gesellschafter ergibt sich deren jeweiliger Gewinnanteil.
  • Repräsentation: Die Höhe des Eigenkapitals und damit verbundene Kennzahlen sind wichtig für die Wirtschaftskraft und den Ruf des Unternehmens. Investoren können anhand der finanziellen Ausgestaltung das Risiko einer Einlage abschätzen.

Woraus setzt sich das Eigenkapital zusammen?

Die einzelnen Positionen des Eigenkapitals ergeben sich aus dem Handelsgesetzbuch § 266:

  • Gezeichnetes Kapital: Abhängig von der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft besteht die Verpflichtung zu einer Mindesteinlage. Mit dem gezeichneten Kapital haftet das Unternehmen im Insolvenzfall gegenüber den Gläubigern. Die Einlage für eine GmbH liegt beispielsweise bei 25.000 Euro, wobei bei Gründung die Hälfte dieses Betrags als Einzahlung nachzuweisen ist. Bei einer AG ist ein Grundkapital von 50.000 Euro erforderlich, hier beschafft sich das Unternehmen das Kapital durch die Ausgabe von Aktien.
  • Kapitalrücklagen: Mit Kapitalrücklagen werden Verluste oder Fehlbeträge ausgeglichen, ohne dass auf das gezeichnete Kapital zurückgegriffen werden muss. Die Rücklagen werden von außen durch den Unternehmenseigentümer zusätzlich zum gezeichneten Kapital in das Unternehmen eingebracht. Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften sind gesetzlich zur Bildung dieser Rücklagen verpflichtet. Unter anderem entstehen Kapitalrücklagen bei der Ausgabe von Aktien durch den Unterschied zwischen dem Verkaufspreis und dem Nennwert (Agio).
  • Gewinnrücklagen: Die Gewinnrücklagen werden aus dem erwirtschafteten Gewinn des Unternehmens einbehalten. Die Gewinnrücklagen werden in verschiedene Positionen eingeteilt: gesetzliche Rücklagen; Rücklagen für Unternehmensanteile; satzungsmäßige Rücklagen; sonstige Gewinnrücklagen.
  • Gewinn-/Verlustvortrag: Bleibt nach der Verwendung des Vorjahresgewinns ein Betrag übrig, handelt es sich um den Gewinnvortrag. Bei einem Verlust ist dieser Betrag entsprechend vorzutragen.
  • Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag: Der Jahresüberschuss ergibt sich aus der Differenz zwischen den Erträgen und den Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens. Ergibt sich ein Minus, handelt es sich um einen Jahresfehlbetrag. Der Jahresüberschuss wird auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen, der Fehlbetrag auf der Aktivseite.

Wie wird das Eigenkapital berechnet?

Die Höhe des Eigenkapitals ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Vermögen und den Verbindlichkeiten eines Unternehmens. Um das Kapital zu ermitteln, werden die Passiva von den Aktiva abgezogen. Direkt bei der Bilanzierung ist also die Höhe des Eigenkapitals zu erkennen.

Was ist die Eigenkapitalquote?

Die Eigenkapitalquote zeigt das Verhältnis zwischen Eigenkapital und Gesamtkapital. Folgende Formel gilt für die Berechnung:

Eigenkapital / Gesamtkapital = Eigenkapitalquote

Auf Grundlage dieser Kennzahl können Investoren, Kreditgeber oder Geschäftspartner die wirtschaftliche Stabilität eines Unternehmens abschätzen. Je höher die Eigenkapitalquote, desto solider ist das Unternehmen aufgestellt und desto unabhängiger kann es am Markt agieren. Banken werten eine hohe Eigenkapitalquote positiv und beziehen dieses Kriterium in Kreditentscheidungen ein, die Aufnahme von Fremdkapital wird also erleichtert. Auch Investoren sind eher bereit, in ein gesundes Unternehmen zu investieren.

Wie hoch die Eigenkapitalquote sein sollte, ist abhängig von der jeweiligen Branche, auch die Rechtsform hat Einfluss auf die Höhe der Kennzahl. Bei Personengesellschaften ist die Quote in der Regel geringer als bei einer Kapitalgesellschaft, da bei der Personengesellschaft mindestens ein Gesellschafter mit seinem Privatvermögen haftet.

Ideal ist eine Eigenkapitalquote von über 20 Prozent, im besten Fall sogar über 30 Prozent.

Was ist die Eigenkapitalrentabilität?

Die Rentabilität des Eigenkapitals ist wichtig für den Unternehmer: Anhand der Eigenkapitalrentabilität kann er ersehen, wie lukrativ die Investition ist.

Zu Berechnung wird der Gewinn ins Verhältnis zum Eigenkapital gesetzt:

(Gewinn x 100 ) | Eigenkapital = Eigenkapitalrentabilität

Wie kann das Eigenkapital erhöht werden?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Eigenkapital zu erhöhen

  • Gewinne einbehalten und nicht ausschütten
  • Einlagen der Gesellschafter erhöhen
  • Kapitalerhöhung durch Aufnahme neuer Gesellschafter
  • Kapitalbeschaffung durch Verkauf von Anlagen an Investoren
  • Verkauf von Forderungen (Facotring)

Unter Umständen ist nicht eine Maßnahme allein zielführend, vielmehr sorgt eine Kombination der verschiedenen Möglichkeiten für eine Erhöhung des Eigenkapitals und der Eigenkapitalquote.

Zwei Personen schütteln sich die Hand

Der Gewerbeschein: Was ist bei der Gewerbeanmeldung zu beachten?

Was ist der Gewerbeschein?

Der Gewerbeschein ist die schriftliche Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung, die Sie nach der Gewerbeanmeldung vom zuständigen Gewerbeamt erhalten. Wenn Sie ein Gewerbe ausüben möchten, ist gemäß § 14 Abs. 1 GewO (Gewerbeordnung) zunächst die ordnungsgemäße Anmeldung bei der zuständigen Behörde vorzunehmen. Für die Anmeldung sind im Formular Gew A 1 folgende Informationen anzugeben:

  • Angabe der persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Privatanschrift etc.)
  • Name und Anschrift des Unternehmens
  • Rechtsform
  • Kontaktdaten (Telefonnummer, Faxnummer etc.)
  • Anzahl der Mitarbeiter (ohne Inhaber)
  • Art der Tätigkeit

Beschreiben Sie bei der Anmeldung das Tätigkeitsfeld sowie die gehandelten Waren bzw. die Art der Dienstleistung kurz und prägnant. Mit dem Siegel auf dem Gewerbeschein bestätigt die zuständige Behörde die Gewerbeanmeldung gemäß Gewerbeordnung.

Welche Behörde stellt den Gewerbeschein aus?

Den Antrag stellen Sie grundsätzlich bei der für den Betriebssitz zuständigen Behörde, in der Regel können Sie Ihr Gewerbe bei der örtlichen Gemeindeverwaltung oder bei der Gewerbemeldestelle des Ordnungsamtes anmelden. Da die Ausstellung des Gewerbescheins in den Zuständigkeitsbereich der Länder fällt, sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Anmeldeprozesse zu beachten. Sie können den Antrag schriftlich (per Mail oder Post), persönlich und in vielen Fällen auch online stellen.

Was gibt es bei der Gewerbeanmeldung zu beachten?

Zunächst ist zu prüfen, ob es sich um eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit handelt. Freiberufler sind nicht gewerbesteuerpflichtig und müssen keine Gewerbeanmeldung vornehmen, in diesem Fall ist lediglich beim zuständigen Finanzamt eine Steuernummer zu beantragen. Gemäß § 15 Einkommensteuergesetz ist jede selbstständige Tätigkeit als gewerblich anzusehen, sofern sie nicht freiberuflich oder als Land- und Forstwirtschaft ausgeübt wird. Konkrete Hinweise zur Abgrenzung der Freiberuflichkeit sind in § 18 Einkommensteuergesetz zu finden.

Weiterhin ist für die Ausübung mancher Berufe eine Gewerbeerlaubnis erforderlich, dies ist beispielsweise im Reisegewerbe, als Makler oder bei Versicherungsberatung der Fall. Falls Sie nicht sicher sind, kann vor der Beantragung eines Gewerbescheins eine Nachfrage bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. Handwerkskammer sinnvoll sein.

Auch Minderjährige können ein Gewerbe anmelden. Da Personen unter 18 Jahren jedoch nur beschränkt geschäftsfähig sind, ist für die Anmeldung die Erlaubnis des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Zum Schutz von jugendlichen Existenzgründern muss weiterhin das Vormundschaftsgericht zustimmen.

Das Gericht prüft genau, ob der Jugendliche die entscheidenden Fähigkeiten und Kenntnisse sowie die notwendige Reife vorweisen kann, die für eine gewerbliche Tätigkeit unverzichtbar sind. Erst mit der Zustimmung des Vormundschaftsgerichts steht der unbeschränkten Geschäftsfähigkeit sowie der Gewerbeanmeldung nichts mehr im Weg.

Rechnung mit dem Handy erstellen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Anmeldung Ihres Gewerbes sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Antragsformular Gew A 1 (ausgefüllt)
  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Aufenthaltsgenehmigung (nur bei Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit)
  • ggf. Gewerbeerlaubnis oder branchenspezifische Genehmigung
  • Handelsregisterauszug oder notariell beurkundeter Gesellschaftervertrag (GmbH, UG, andere Handelsgesellschaften sowie eingetragene Kaufleute)
  • Gewerbezentralregister-Auszug, polizeiliches Führungszeugnis (nur bei überwachungsbedürftigem Gewerbe)

Falls Sie die Anmeldung nicht persönlich vornehmen und eine dritte Person beauftragen, ist zusätzlich eine unterschriebene Vollmacht erforderlich.

Was kostet der Gewerbeschein?

Das für Ihren Standort zuständige Gewerbeamt erhebt für die Bearbeitung eine Gebühr. Eine pauschale Angabe zur Höhe der Kosten ist jedoch nicht möglich, da die Gebühren von jeder Behörde individuell festgelegt werden. In der Regel ist die Gebührenpflicht im jeweiligen Landesgebührengesetz geregelt. Abhängig vom Standort variieren die Kosten, durchschnittlich müssen Sie für eine Gewerbeanmeldung mit etwa 20 bis 70 Euro rechnen. Bei einem erlaubnispflichtigen Gewerbe können im Einzelfall zusätzliche Gebühren anfallen. Wenn Sie die Anmeldung persönlich vornehmen, kann die Zahlung bar oder mit Karte erfolgen. Bei schriftlich oder online gestelltem Antrag erhalten Sie in der Regel eine Rechnung.

Was geschieht nach der Gewerbeanmeldung?

Nach der Anmeldung des Gewerbes und der Ausstellung des Gewerbescheins leitet das Gewerbeamt die erfassten Informationen an empfangsberechtigte Stellen (siehe § 14 GewO) weiter, dazu gehören beispielsweise:

  • IHK
  • Handwerkskammer
  • Deutsche Rentenversicherung Knappschaft- Bahn-See
  • Landesbehörden für Immissionsschutz bzw. technischen und sozialen Arbeitsschutz
  • Bundesagentur für Arbeit

Als Pflichtmitglied erhalten Sie von der IHK ein Formular zur Erfassung Ihres voraussichtlichen Umsatzes. Anhand dieser Information erfolgt die Berechnung der Beitragshöhe, die Ihnen mit einem Beitragsbescheid mitgeteilt wird. Das Finanzamt wird ebenfalls informiert und sendet Ihnen einen steuerlichen Erfassungsbogen zu. In diesem Formular sind Ihre Kontaktdaten sowie weitere relevante Informationen wie voraussichtlicher Umsatz und kalkulierter Gewinn, Art des Jahresabschlusses (EÜR oder Bilanz) und die Art Ihrer Tätigkeit zu erfassen.

In dem Formular der Finanzbehörde ist weiterhin die Frage zur Anwendung der Kleinunternehmerregelung (siehe § 19 UStG) zu beantworten. Eine Einstufung als Kleinunternehmer ist möglich, wenn Ihr Umsatz im Gründungsjahr voraussichtlich unterhalb der Grenze von 22.000 Euro und im Folgejahr bei weniger als 50.000 Euro liegt. Erkennt das Finanzamt den Status als Kleinunternehmer an, müssen Sie als Gewerbetreibender mit Gewerbeschein in Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Allerdings bietet sich diese Möglichkeit ausschließlich natürlichen Personen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts, auf andere Gesellschaftsformen ist die Kleinunternehmerregelung nicht anwendbar.

Fazit:

Bereiten Sie sich vor und informieren Sie sich vorab, welche Genehmigungen und Dokumente in Ihrem Fall bei der Gewerbeanmeldung vorzulegen sind. Wie hoch die Gebühren für den Gewerbeschein sind, können Sie bei der zuständigen Behörde in der Regel vorab online oder telefonisch erfragen.

Briefkästen

Briefkastenfirma – Alles, was Sie zur Briefkastengesellschaft wissen müssen

Neben prüfbaren Fakten haben sich dabei jedoch auch etliche Halbwahrheiten verbreitet. Dabei hat die klassische Briefkastenfirma durchaus einen seriösen Nutzen. Was also ist eine Briefkastenfirma? Wie wird sie gegründet? Und ist das Ganze überhaupt legal? Diese und viele weitere Fragen möchten wir im Folgenden beantworten.

Was ist eine Briefkastenfirma?

Die Bezeichnung Briefkastenfirma nimmt es bereits vorweg, dass es sich bei der Briefkastengesellschaft um kein gewöhnliches Unternehmen handelt. Tatsächlich ist eine Briefkastenfirma vereinfacht gesagt ein Unternehmen, das lediglich auf dem Papier existiert. Nichtsdestotrotz verfügt sie ebenso wie jedes andere Unternehmen auch über einen Namen und eine offizielle Eintragung. Dabei bringt die Briefkastengesellschaft einige Besonderheiten mit.

Allem voran steht die Tatsache, dass eine Briefkastenfirma in der Regel kein aktives Geschäft betreibt. Im Vordergrund steht eine steueroptimierte Gründung, um Steuern zu sparen. Aus diesem Grund sind Briefkastenfirmen in Ländern mit niedrigen Unternehmenssteuersätzen angesiedelt. Zu den sogenannten Steuerparadiesen, in denen sich so manche Briefkastenfirma angesiedelt hat, zählen u.a.:

  • Panama
  • British Virgin Islands
  • Cayman Islands
  • Bahamas
  • Luxemburg
  • Liechtenstein
  • Schweiz

Daraus ergibt sich ein weiteres Erkennungsmerkmal der Briefkastenfirma: Bedingt durch den Sitz in den internationalen Steueroasen leben die Eigentümer der gegründeten Firmen meist nicht im Land der Gründung. Damit weichen der offizielle Firmensitz und der Ort, wo die eigentlichen Geschäfte abgewickelt werden, voneinander ab.

Oftmals teilen sich sogar mehrere solche Briefkastenfirmen eine Firmenanschrift. Der eigentliche Clou: Abhängig von den Regelungen des jeweiligen Landes kann der eigentliche Firmeninhaber z.B. durch den Einsatz von Scheininhabern völlig geheim bleiben.

Welchen Sinn haben Briefkastenfirmen?

Der Hintergrund für die Gründung einer solchen Firma ist nicht wirklich das meist paradiesische Wetter. Wahrhaft paradiesisch und wesentlich wichtiger sind die steuerlichen Aspekte im jeweiligen Gründungsland. Hier sehen die Steuergesetze für Unternehmen entweder sehr niedrige Steuersätze oder diverse andere markante steuerliche Vorteile vor.

Die eigentliche Funktion einer Briefkastenfirma besteht also darin, die Steuergesetze im Ausland auszunutzen, um Gewinne zu waschen, komplett verschwinden zu lassen oder zwecks Steuerersparnis mit niedrigsten Steuersätzen zu versteuern. Durch das Verschieben von Gewinnen aus Hochsteuerländern wie Deutschland, den USA, Frankreich oder Italien in Niedrigsteuerländer lassen sich also Steuern sparen.

Vereinfacht gesagt handelt es sich bei einer Briefkastenfirma also um eine Firmenhülle, die dazu dient, die Finanzströme anderer Firmen oder Gesellschaften zu verwalten. Häufig kommen zu diesem Zweck komplexe Konstrukte aus mehreren Briefkastenfirmen in unterschiedlichen Ländern zur Anwendung, um die globalen Steuergesetze möglichst effizient auszunutzen.

Je komplexer das Konstrukt der Briefkastenfirma, desto schwieriger ist es z.B. für die deutschen Steuerbehörden, den Überblick über die Finanzströme zu behalten. In anderen Fällen erleichtert das Gründen von Briefkastenfirmen auch das Erschließen neuer Märkte für Unternehmen. Das gilt gerade für die wirtschaftliche Aktivität in Schwellen- und Entwicklungsländern.

Briefkastenfirma nutzt auch Privatpersonen

Auch viele Privatpersonen nutzen die Möglichkeit, eine Briefkastenfirma zu gründen. Kein Wunder, denn gerade wer in einem Hochsteuerland lebt, versucht, seine Steuerlast so weit wie möglich zu verringern. In dieser Beziehung unterscheiden sich Wohlhabende nicht sonderlich vom Durchschnittsbürger.

Allerdings hat der Durchschnittsbürger kaum die finanziellen Mittel, als dass sich die Gründung einer Briefkastenfirma auf den British Virgin Islands lohnen würde. Oftmals werden private Gelder hier auf Firmen oder Stiftungen übertragen, um diese dem Zugriff des inländischen Fiskus zu entziehen. Aber auch der Schutz des eigenen Vormögens vor allzu neugierigen Ehepartnern spielt bei vielen Vermögenden eine Rolle bei der Gründung einer Briefkastenfirma.

In Ländern mit weniger stark ausgeprägten Rechtssystemen dient das Nutzen einer Briefkastenfirma zudem dem eigenen Schutz. Wer möchte sich schon einem Land als Vermögend outen, in dem Erpressung oder gar Entführungen auf der Tagesordnung stehen.

Sind Briefkastenfirmen legal?

Im Zuge des Skandals um die Panama Papers ist der Eindruck entstanden, dass eine Briefkastenfirma immer illegal ist. Dieses Vorurteil hat sich in der Bevölkerung gefestigt. Dabei ist es prinzipiell weder verboten noch illegal, eine Briefkastenfirma zu gründen. Sie können es am besten damit vergleichen, wenn Sie als Unternehmen oder Privatperson einfach ins Ausland wie etwa die Schweiz umziehen und dort die steuerrechtlichen Vorteile optimal ausnutzen.

Laut den Angaben des Bundesfinanzhofs ist die Gründung einer Briefkastenfirma sogar völlig legal, sofern die Gründung nicht das Ziel der “missbräuchlichen Steuergestaltung” hat. Legal ist die Verwendung dieses Modells auch für Lizenzgeschäfte mit internationalen Tochterunternehmen, sofern die vergebenen Lizenzen einen angemessenen wirtschaftlichen Wert haben.

Der Versuch der Steuersenkung über den Umweg des Auslands ist immer dann legal, wenn Steuern und Gewinne gegenüber den zuständigen Finanzämtern transparent gemacht werden. Illegal ist das Einrichten einer Briefkastenfirma lediglich, wenn sie zum Zweck der Geldwäsche oder der Verschleierung vom Umsätzen und Gewinnen und damit der Steuerhinterziehung betrieben wird.

Wie gründet man eine Briefkastenfirma?

Auch wenn der Briefkastenfirma ein etwas zwielichtiger Ruf anhaftet, ist die Gründung kein Hexenwerk, das in dunklen Gassen vonstattengeht. Eine Briefkastengesellschaft können Sie im Grunde auf dem gleichen Weg gründen, wie jede andere Firma. Im Grunde suchen Sie sich dazu zunächst einen Wunschort aus, der im Idealfall über einen möglichst niedrigen Steuersatz verfügt.

Mit den genauen Formalien müssen Sie sich hier nicht selbst beschäftigen. Zu diesem Zweck gibt es sowohl hierzulande als auch direkt vor Ort spezialisierte Anwaltskanzleien, die sich um Formalitäten und die Vertragsgestaltung kümmern. Da dies auch über mehrere Landesgrenzen hinweg funktioniert, müssen die “Gründer” meist auch nicht persönlich vor Ort erscheinen.

Dieser Umstand macht es allerdings auch unehrlichen Gründern, deutlich leichter, z.B. durch den Einsatz von Strohmännern völlig im Verborgenen zu bleiben. Der eigentliche Gründungsprozess dauert in den Steuerparadiesen oft nicht mehr als ein paar Tage.

Was kostet die Gründung einer Briefkastenfirma?

Was das Gründen einer Briefkastenfirma kostet, hängt von mehreren Faktoren ab. Allem voran steht der Ort des “Unternehmenssitzes”. Gründen Sie eine Briefkastenfirma in Deutschland, also im Inland, hängen die Kosten hauptsächlich von der gewählten Rechtsform ab. Das liegt daran, dass die Gründungskosten etwa für eine deutsche GmbH immer höher sind als für eine UG oder eine Einzelunternehmung.

Zusätzlich zu den eigentlichen Gründungskosten kommen weitere Positionen wie die Miete für den Briefkasten oder die Kosten für die Weiterleitung der Firmenpost hinzu. Gerade bei Briefkastenfirmen, die an weiter weg gelegenen Orten beheimatet sind, sind weitere Kosten wie etwa das Honorar für einen lokalen Verwalter üblich.

Weitere laufende Kosten wie Buchhaltung und Co. sind mit den Kosten klassischer Firmen identisch. Im Internet gibt es mittlerweile diverse Agenturen, die Gesamtpakete für die Einrichtung einer Briefkastenfirma anbieten. Die jährlichen Kosten für den Betrieb einer Briefkastenfirma liegen hier bei ca. 2.000 bis 4.000 Euro.

Was spricht für eine Briefkastenfirma?

Eine Briefkastenfirma zu gründen, ist in vielen Fällen äußerst nützlich. Solange sich potenzielle Gründer im Rahmen der im Inland geltenden Steuergesetze bewegen, ist dagegen auch nichts einzuwenden. Schließlich bietet eine Briefkastenfirma u.a. die folgenden Vorteile:

  • Durch eine Briefkastenfirma nutzen Sie Lücken im Steuerrecht und die damit verbundene Steuergesetzgebung im Ausland legal aus. Entsprechende Transparenz vorausgesetzt, lässt sich so die Steuerlast für Unternehmen und Privatpersonen teils deutlich senken.
  • Auch wenn eine Ehe im besten Fall glücklich ist und nicht finanzielle Aspekte den Ton angeben, ist Vorsorge oftmals besser als Nachsorge. Durch eine Briefkastenfirma ist es möglich, die Offenlegung der Vermögensverhältnisse vor dem Partner zu vermeiden. Das verhindert zumindest, dass eine Ehe lediglich wegen des Vermögens zustande kam. Im Scheidungsfall ist eine Offenlegung dennoch Pflicht.
  • Auch der Schutz von Geschäftsgeheimnissen lässt sich etwa bei Firmenübernahmen durch Investoren mit Hilfe einer Briefkastenfirma umsetzen. Dies ist etwa dann interessant, wenn ein namhafter Investor nicht mit dem Kauf eines Unternehmens in Verbindung gebracht werden möchte und zum Zweck des Kaufs eine Briefkastenfirma gründet.
  • Letztlich bietet eine Briefkastenfirma auch für die Nachlassplanung einen Anwendungsbereich. Vor allem Personen, die Angst vor Erbschleichern haben, können durch eine Briefkastenfirma den direkten Zugriff auf das Vermögen verhindern, da keine Rücksicht auf das Erbrecht notwendig ist.

Zwischen Panama Papers und Pandora Papers

Wenn eine Briefkastenfirma an sich nichts Ungewöhnliches oder per se Illegales ist, warum haben dann die Pandora Papers und Panama Papers so hohe Wellen geschlagen? In beiden Fällen handelte es sich um Unterlagen, durch die die breite Öffentlichkeit einen tiefen Einblick in die Welt der Briefkastenfirmen und Steueroasen bekommen hat.

Allein im Rahmen der Pandora Papers wurden rund 29.000 Konten bei 14 Offshore-Dienstleistern aufgedeckt. Ein nennenswerter Teil der Konten fielen in beiden Fällen nicht in den Bereich der legalen Steuervermeidung bzw. der legalen Anwendung mit rechtskonformer Versteuerung im Inland. Hinzu kam, dass etliche große Firmen und millionen- bzw. milliardenschwere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens solche Briefkastenfirmen nutzten.

Gerade im Fall von Politikern, Sportlern und Co., die auch als moralische Vorbilder gelten sollten, führte dies trotz vorhandener juristischer Korrektheit zu Unmut in der öffentlichen Wahrnehmung. Zu den wohl prominentesten Personen mit einer Briefkastenfirma, die im Rahmen der Pandora Papers aufgedeckt wurde, zählt neben dem ehemaligen tschechischen Ministerpräsident Andrej Babis auch der britische Ex-Premier Tony Blair.

Kreditkarte

Cashflow

Zur Berechnung des Cashflows nutzen Anwender die Daten aus dem Jahresabschluss und hier besonders die Zahlen aus der Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV). Das Ergebnis zeigt die Innenfinanzierungskraft und Liquidität eines Unternehmens an. Damit stellt die Kennzahl die Grundlage für wichtige Entscheidungen der Geschäftsleitung dar. Um die Vorhaben zu erleichtern, gibt es mehrere Cashflow-Arten, die durch unterschiedliche Methoden ermittelt werden können.

Welche Cashflow-Arten gibt es?

In jedem Unternehmen bestehen verschiedene Zahlungsströme. Je nachdem, welche Geldflüsse bei der Berechnung betrachtet werden, gibt es unterschiedliche Cashflow-Arten:

  • operativer Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit
  • Cashflow aus Investitionstätigkeit
  • Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

Der operative Cashflow wird in der internationalen Geschäftswelt auch als Operating Cashflow (OCF) bezeichnet. Alle drei Cashflow-Arten werden auch unter dem Begriff gesamter Cashflow zusammengefasst.

Abhängig von der Berechnungsmethode unterteilt die Betriebswirtschaftslehre die Kennzahl auch in:

  • Brutto-Cashflow
  • Netto-Cashflow
  • Freier Cashflow

Die Unterscheidung ist vor allem für die Ermittlung der liquiden Mittel wichtig. Anhand der Kennzahlen kann die Geschäftsleitung entscheiden, in welcher Höhe Schulden getilgt werden können und wie hoch die Rücklagen ausfallen. Auch die Gelder für Investitionen und Zinszahlungen oder Dividenden hängen von den Berechnungen ab.

Wie wird der Cashflow ermittelt?

In der Regel ermitteln Unternehmen den operativen Cashflow. Dazu betrachten die Verantwortlichen den Zufluss und den Abfluss der liquiden Mittel innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Als Abrechnungsperiode nutzen viele Firmen ein Geschäftsjahr. Damit unterscheidet sich der Cashflow von der Liquidität, die eine weiteren wichtige Kennzahl im Geschäftsleben darstellt. Die Liquidität bezieht sich auf einen bestimmten Zeitpunkt, während die Cashflow-Berechnung die Veränderungen über einen bestimmten Zeitraum misst.

In der Theorie gibt es diese drei verschiedenen Berechnungsmethoden:

  1. direkte Methode
  2. indirekte Methode
  3. Berechnung nach DVFA / SG

Cashflow nach direkter Methode

Die direkte Berechnungsmethode funktioniert nach dieser einfachen Formel:

  • Einzahlungen minus Auszahlungen

Eine andere Bezeichnung für die Einzahlungen ist zahlungswirksame Erträge, während die Auszahlungen auch als zahlungswirksame Aufwendungen bezeichnet werden. Zahlungswirksame Erträge sind unter anderem Umsatzerlöse oder Steuererstattungen. Zu den zahlungswirksamen Aufwendungen gehören Lohnkosten, Ausgaben für Material und Dienstleistungen sowie gezahlte Steuern.

Obwohl es sich um die einfachste Berechnungsart handelt, wird die Methode in der Praxis kaum angewandt. Das liegt daran, dass die benötigten Zahlen nicht sofort bereitstehen. Unternehmen führen keine separaten Listen über sämtliche Einzahlungen und Auszahlungen, die sie zur Berechnung des Cashflows benötigen. Daher müssen die Daten erst ermittelt und aufbereitet werden, um den Zahlungsfluss nach der direkten Methode zu berechnen.

Cashflow nach indirekter Methode

Die indirekte Berechnung des Cashflows wird von den meisten Unternehmen bevorzugt. Die zugrunde liegenden Zahlen ergeben sich aus dem Jahresüberschuss. Dabei handelt es sich um den Gewinn, den die Bilanz anhand der Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) beziehungsweise der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) für Kleinunternehmer ausweist.

Die Formel zur Cashflow-Berechnung nach der indirekten Methode lautet:

  • Gewinn plus nicht zahlungswirksame Aufwendungen minus nicht zahlungswirksame Erträge

Als nicht zahlungswirksame Aufwendungen gelten Abschreibungen, Rückstellungen oder außerordentliche Aufwendungen. Nicht zahlungswirksame Erträge sind unter anderem aufgelöste Rückstellungen, Bestandserhöhungen und Zuschreibungen.

Berechnung des Cashflows nach DVFA/SG

Die Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DFVA) und die Schmalenbach-Gesellschaft/ Deutsche Gesellschaft für Betriebswirtschaft (SG) haben ein Verfahren zur Cashflow-Berechnung entwickelt, das den erzielbaren Gewinn aus der Sicht von Investoren ermittelt. Dazu wird der indirekt berechnete Cashflow um ungewöhnliche zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge berichtigt. Dazu zählen beispielsweise Einnahmen aus dem Verkauf von Firmenvermögen oder Ausgaben für Renovierungsarbeiten.

Der Cashflow nach DVFA/SG bietet Analysten eine einheitliche Methode, um den Ertrag von Aktien zu berechnen. Das ermöglicht den Vergleich von verschiedenen Aktiengesellschaften, um Investoren die Anlageentscheidung zu erleichtern.

Was sagt der Cashflow aus?

Der Cashflow eines Unternehmens stellt die zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen gegenüber. Die nicht zahlungswirksamen Einnahmen und Ausgaben wie Abschreibungen und Rückstellungen werden herausgerechnet. Dadurch erhält die Geschäftsleitung einen Überblick über die tatsächlichen Geldströme in einem bestimmten Zeitraum. Die Aufstellung erleichtert unternehmerische Entscheidungen und sorgt für ein finanziell stabiles Unternehmen.

Das Ergebnis der verschiedenen Berechnungen zeigt entweder einen positiven oder einen negativen Cashflow. Ein positives Ergebnis bedeutet, dass ein Unternehmen in dem untersuchten Zeitraum mehr Einnahmen als Ausgaben hatte. Der Überschuss kann für Investitionen genutzt werden oder die Firma baut Schulden ab.

Ein negativer Zahlungsfluss zeigt an, dass das Unternehmen ein Defizit erwirtschaftet. Die Ausgaben liegen über den Einnahmen und das Unternehmen benötigt Liquidität. Um den Liquiditätsengpass zu beheben, stehen den Betrieben verschiedene Mittel zur Verfügung.

Wie verbessern Unternehmen den Cashflow?

Ein positiver Cashflow ist für jedes Unternehmen wichtig. Wenn die Kennzahl ein positives Ergebnis aufweist, steht Geld für Investitionen, Rücklagen oder zur Auszahlung an die Investoren bereit. Bei einem negativen Zahlungsfluss sollte die Geschäftsleitung umgehend tätig werden. Auch ein Cashflow von null bedeutet, dass keine ausreichende Liquidität vorhanden ist.

Um den Cashflow zu verbessern, können Unternehmen verschiedene Lösungswege nutzen:

  • Factoring als Umsatzfinanzierung. Durch den Verkauf offener Forderungen an einen Factoringanbieter geht direkt nach Ausstellung der Rechnung das Geld auf dem Geschäftskonto ein. Das erhöht die Liquidität und damit auch den Cashflow.
  • Lean Management zur Verschlankung bestimmter Betriebsabläufe oder zur Verringerung des Lagerbestands.
  • Effektives Forderungsmanagement, um den Bestand an offenen Forderungen zu reduzieren und Zahlungsausfälle zu vermeiden. Im Rahmen des Lean Managements kann die Debitorenbuchhaltung ausgelagert werden. Das Outsourcing bietet sich im Zusammenhang mit Factoring an. Beim Full Service Factoring gehört die Übernahme des Debitorenmanagements zu den Dienstleistungen, die der Factor für die Kreditoren übernimmt.
  • Maschinen und Fahrzeuge leasen statt die Güter zu kaufen oder über einen Kredit zu finanzieren. Häufig liegen die Leasingraten unter den Kosten für Kauf, Wartung und Reparatur. Auch die Raten für einen Betriebsmittelkredit fallen in der Regel höher aus als die Leasingraten.
Gschäftsmann am Tablet

Liquiditätsplanung

Was ist ein Liquiditätsplan?

Im Liquiditätsplan stellt Ihr Unternehmen alle Einzahlungen und Auszahlungen gegenüber, die Sie in einer bestimmten Periode erwarten. Damit ist der Liquiditätsplan Teil der unternehmerischen Finanzplanung, in der Sie sich mit Zahlungsströmen und Kapitalstrukturen sowie deren Veränderungen und Auswirkungen auf den Jahresabschluss beschäftigen.

Wenn Sie den Liquiditätsplan umsetzen, steigen Sie bereits in die Liquiditätsplanung ein. Sie bewegen sich damit im Bereich der kurzfristigen Finanzplanung und damit der operativen Planung. Typisch ist ein Zeithorizont bis zu einem Jahr wie zum Beispiel das nächste Geschäftsjahr. Doch auch kürzere Planungen etwa für einen Monat oder ein Quartal sind möglich.

Abgrenzung zur Liquiditätsdisposition

In der Praxis ist die Liquiditätsplanung von der Liquiditätsdisposition zu unterscheiden. Die Liquiditätsdisposition ist extrem kurzfristig ausgerichtet und befasst sich mit der tagesgenauen Steuerung der Liquidität. Zu beachten ist, dass die Liquiditätsplanung auf den Ergebnissen der Liquiditätsdisposition basiert und damit eine Abhängigkeit besteht.

Struktur des Liquiditätsplans

Der Liquiditätsplan folgt einer bestimmten Struktur für die Eintragung der Einzahlungen und Auszahlungen und erleichtert es damit, die Planung umzusetzen. Zuerst summieren Sie die Einzahlungen und die Auszahlungen und erhalten dadurch die Möglichkeit, diese in übersichtlicher Form gegenüberzustellen.

Hier finden Sie eine kompakte Zusammenfassung der Inhalte der verschiedenen Konten:

Einzahlungen

  • Übertrag des Liquiditäts-Endbestands aus dem Vormonat: Hierzu gehören die frei verfügbaren Mittel aus der Kasse oder der Bank.
  • Nettoumsatzerlöse: Das sind die Eingänge auf dem Konto, die sich aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen ergeben. Sie sind immer auf die eigentliche Geschäftstätigkeit bezogen.
  • Durch Gesellschafter vorgenommene Einzahlungen und Privateinlagen: Hierzu gehören auch Bareinlagen und Gesellschafterdarlehen. Alle Einzahlungen stammen aus dem privaten Gesellschafterkreis.
  • Sonstige Einnahmen: Hier erfassen Sie alle Einzahlungen, die nicht mit Ihrer eigentlichen Geschäftstätigkeit zusammenhängen. Sie ergeben sich zum Beispiel dann, wenn Sie nicht für den Betrieb notwendige Vermögensgegenstände veräußern oder aus Vermietung und Verpachtung Einkünfte beziehen.
  • Summe aller Einzahlungen: Hier führen Sie alle oben aufgeführten Positionen in einer Summenzahl zusammen.
Auszahlungen

  • Materialeinkauf: Für den Einkauf von Dienstleistungen und Waren haben Sie Zahlungsausgänge, die Sie in dieser Position erfassen.
  • Auszahlungen an die Beschäftigten: Hier erfassen Sie die Gehälter und Löhne.
  • Fixkosten: Ausgaben für das Leasing und Kfz-Gebühren, für Mieten, Reparaturen, Fremdleistungen oder Anzahlungen an Lieferanten sind einige Beispiele für die vielen verschiedenen fixen Kosten, die Sie hier eintragen.
  • Steuern und Abgaben: In dieser Position erfassen Sie zum Beispiel die Gewerbesteuer, die Umsatzsteuer oder die Einkommen- und Körperschaftssteuer.
  • Sonstige Ausgaben: Hier erfassen Sie alle Ausgaben, die in keinem Zusammenhang mit Ihrer eigentlichen Geschäftstätigkeit stehen.
  • Summe der Auszahlungen: Wir bei den Einnahmen erstellen Sie aus allen bisherigen Positionen für die Ausgaben eine zusammenfassende Summenzahl.

Aus der Differenz von Einnahmen und Ausgaben erhalten Sie dann Ihre Liquidität. Diesen Wert rechnen Sie zum Anfangsbestand dazu. Danach sind noch Kapitalentnahmen zu berücksichtigen, wie sie zum Beispiel für die Lebenshaltungskosten erforderlich sind. Der Liquiditätssaldo ergibt sich also aus dem Liquiditätsendbestand des Vormonats zuzüglich der Liquiditätszugänge und abzüglich der Liquiditätsabgänge.

Verfahren der Liquiditätsplanung

Unternehmen haben verschiedene Möglichkeiten, wie sie ihre Liquiditätsplanung durchführen möchten. Zu unterscheiden sind die direkte und die indirekte Ermittlungsmethode. Diese sehen wir uns einmal näher an.

Bei der direkten Ermittlungsmethode führen Sie die Liquiditätsplanung auf Grundlage von Zahlungsströmen durch, die Sie zum Beispiel anhand von Zahlungsplänen oder Fälligkeitslisten erfassen. Der Vorteil besteht in der hohen Genauigkeit dieser Ermittlungsmethode. Sie ist aber auch sehr aufwendig und daher nicht für jedes Unternehmen geeignet.

Eine Alternative besteht mit der indirekten Ermittlungsmethode. Sie basiert auf der Bilanz und der Erfolgsrechnung. Sie leiten die Zahlungsströme also nur indirekt ab. Das ist in der Praxis deutlich einfacher durchzuführen, dafür leidet jedoch die Genauigkeit der ermittelten Werte.

In der Praxis ist es üblich, beide Verfahren anzuwenden und diese miteinander zu kombinieren. Bei der konkreten Durchführung der Planung sind insgesamt fünf Schritte erforderlich.

Dabei gehen Sie erst einmal von der Liquidität aus, die zu Beginn der Periode vorhanden ist und einen Übertrag aus der letzten Betrachtungsperiode darstellt. Hierbei handelt es sich um einen Istwert. Veränderungen dieses Ausgangswerts ergeben sich dann durch folgende drei in einem eigenen Berechnungsschritt hinzuaddierte Cash-Flows:

  • Aus operativer Geschäftstätigkeit
  • Aus Investitionstätigkeit
  • Aus Finanzierungstätigkeit

Bei diesen Cash-Flows handelt es sich um Erwartungswerte. In einem fünften Schritt rechnen Sie die Veränderungen aus den Cash-Flows der Liquidität zu Beginn der Periode hinzu und erhalten damit die Liquidität am Ende der Planungsperiode. Möglich ist auch, potenzielle Liquidität zum Beispiel in Form eines durch die Bank eingeräumten Kreditlimits hinzuzurechnen.

Der Nutzen der Liquiditätsplanung

Der hauptsächliche Nutzen der Liquiditätsplanung besteht in der Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit Ihres Unternehmens. Davon hängt das wirtschaftliche Überleben ab. Denn Zahlungsausgänge, die dauerhaft über den Eingängen liegen, zehren die Substanz auf. Daher ist es wichtig, dass Ihr Unternehmen in die Zukunft blickt.

Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt der Zahlungen. Denn ein Zahlungseingang in einem Jahr nutzt Ihnen wenig, wenn Sie ihn für die Sicherstellung der Liquidität und die Begleichung von Rechnungen in einem Monat benötigen.

Daraus ergibt sich, dass Liquiditätsplanungen über einen langen Zeitraum hinweg wenig sinnvoll sind. Es handelt sich hierbei vielmehr um eine kurzfristige bis maximal mittelfristige Betrachtung. Anhand der Planung überprüfen Sie, ob Sie schnell genug Cash generieren, um für die kommenden Wochen, Monate und Quartale bis hin zu einem Jahr mit Ihrem Geschäft überlebensfähig zu bleiben.

Vor- und Nachteile der Liquiditätsplanung

Für Unternehmen bietet die Liquiditätsplanung viele Vorteile, weil sie wichtige Fragen zur Entwicklung der Zahlungsströme beantwortet und in Hinblick auf die Zahlungsfähigkeit von überragender Bedeutung ist. Es existieren jedoch auch Dinge, die sie nicht leisten kann. Wir haben in einer Übersicht die wichtigsten Vor- und Nachteile für Sie zusammengefasst.

Vorteile

  • Die Planung der Liquidität ist unerlässlich für den Schutz vor Insolvenz.
  • Sie erhalten einen detaillierten Überblick über die zu erwartende Liquiditätsentwicklung.
  • Prognosen helfen dabei, auf Sie zukommende Liquiditätsengpässe frühzeitig zu erkennen.
  • Gerade neugegründete Unternehmen profitieren von der Liquiditätsplanung, weil Ein- und Ausgaben noch stark schwanken.
  • Gründer benötigen die Liquiditätsplanung als Teil ihres Businessplans für Banken und andere Geldgeber, um die gewünschte Finanzierung zu erhalten.

Nachteile

  • Sie arbeiten mit Erwartungswerten, eine exakte Vorhersage ist daher nicht möglich.
  • Viele Schätzungen sind ungenau und können zu falschen Schlussfolgerungen führen. Das hängt auch vom gewählten Verfahren ab.
  • Die Aktualisierung der Liquiditätsplanung hat regelmäßig zu erfolgen und verursacht daher viel Aufwand.

Tipps zur Liquiditätsplanung

Dass die Liquiditätsplanung wichtig ist, wissen Sie bereits. Hier erfahren Sie von uns anhand praktischer Ratschläge, was es bei der Umsetzung zu beachten gilt und wie Sie mit einfachen Mitteln Ihre Liquidität verbessern können:

  • Factoring nutzen: Beim Factoring verkaufen Sie Ihre Forderungen an eine Bank und erhalten dafür umgehend den Rechnungsbetrag abzüglich einer Gebühr. Der Vorteil besteht darin, dass Sie den Zahlungseingang vorziehen. Und das hilft Ihnen dabei, kurzfristig zahlungsfähig zu bleiben.
  • Tools verwenden: Bei der Liquiditätsplanung sind Sie heute nicht mehr auf sich alleine gestellt. Auf diese Aufgabe spezialisierte Software hilft Ihnen dabei, alle Positionen ordnungsgemäß auszufüllen. Diese gibt das Programm direkt vor und es errechnet die liquiden Mittel automatisch. Neben dezidierten Softwarelösungen sind hierfür auch entsprechende Werkzeuge für Excel verfügbar.
  • Gewissenhafte Rechnungsstellung: Führen Sie die Rechnungsstellung zeitnah und korrekt durch. Das hilft Ihnen bei der Erstellung der Liquiditätsplanung und ist die Grundlage für deren hohe Aussagekraft.
  • Zahlungsziele verhandeln: Häufig besteht die Möglichkeit, mit den Lieferanten die Zahlungsziele noch einmal neu zu verhandeln. Das ähnelt dem Refactoring. Doch statt hier die Zahlungseingänge vorzuziehen, schieben Sie die Zahlungsausgänge nach hinten und verbessern damit kurzfristig Ihre Liquidität.
  • Zahlungseingänge richtig bemessen: Häufig vergeht zwischen Rechnungsstellung und Zahlungseingang viel Zeit. Gehen Sie hier von realistischen Werten aus, damit die Liquiditätsplanung aussagekräftig bleibt.
  • Lagerbestände abbauen: Durch den Verkauf von Lagerbeständen und Vorräten können Sie Ihre Liquiditätssituation schnell freundlicher gestalten.
  • Umschuldungen: Bei der Umschuldung lösen Sie alte Kredite durch neue ab. Das bietet Ihnen zum Beispiel die Möglichkeit, die Zinsen neu zu verhandeln und durch bessere Konditionen an dieser Stelle Ihre Liquiditätssituation zu optimieren.
  • Aufdeckung stiller Reserven: Stille Reserven aufzulösen ist häufig eine einfache und schnelle Möglichkeit, zusätzliche Liquidität zu erhalten.
Mann sortiert Geld

Betriebsergebnis berechnen

Unternehmen führen sowohl ein internes Rechnungswesen als auch ein externes Rechnungswesen. Das externe Rechnungswesen ist gesetzlich reguliert und stellt die Finanzlage einer Firma für Außenstehende dar. Dazu veröffentlicht der Betrieb einen regelmäßigen Jahresabschluss. Das interne Rechnungswesen unterliegt keinen gesetzlichen Vorschriften. Die Geschäftsleitung nutzt die internen Zahlen zur Unterstützung bei wichtigen betrieblichen Entscheidungen zum Kostenmanagement und zum Controlling. Unternehmen können das Betriebsergebnis sowohl im internen als auch im externen Rechnungswesen berechnen.

Das Betriebsergebnis wird häufig auch mit dem englischen Begriff EBIT bezeichnet. Die Abkürzung steht für earnings before interest and taxes, was übersetzt Gewinn vor Zinsen und Steuern bedeutet. Durch die einheitliche EBIT-Berechnung können Unternehmen aus aller Welt miteinander verglichen werden.

Berechnung des Betriebsergebnisses

Zur Berechnung des operativen Ergebnisses im externen Rechnungswesen stehen diese Verfahren zur Auswahl:

Das operative Betriebsergebnis wird in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) des Unternehmens angezeigt. Die GuV ist ein Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses von Kaufleuten. Anhand der GuV erhalten Geschäftsleitung und andere Personen eine schnelle Antwort auf die Frage, ob eine Firma im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Gewinn erwirtschaftet oder einen Verlust erlitten hat.

Kalkulatorisches Betriebsergebnis

Das über eines der angeführten Verfahren ermittelte operative Betriebsergebnis wird um die kalkulatorischen Erträge, Gewinne und Kosten ergänzt. Dadurch erhalten die Verantwortlichen im internen Rechnungswesen das kalkulatorische Betriebsergebnis.

Für alle Verfahren gilt, dass Steuern, Kreditzinsen sowie betriebsfremde Erträge wie Zinseinnahmen oder Gewinne aus Aktien nicht mit eingerechnet werden. Es geht ausschließlich um betriebseigene Einnahmen und Ausgaben aus dem Kerngeschäft eines Unternehmens.

Gesamtkostenverfahren

Die Formel, mit dem Unternehmen nach dem Gesamtkostenverfahren das operative Betriebsergebnis berechnen, lautet:

  • Umsatzerlös
  • plus Bestandserhöhung an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
  • minus Bestandsminderung an fertigen und halb fertigen Erzeugnissen
  • plus aktivierte Eigenleistungen wie eine selbst entwickelte Software
  • plus sonstige Betriebserträge
  • minus sonstige Betriebsausgaben
  • minus Kosten für Material
  • minus Personalkosten
  • minus Abschreibungen

Die Vorteile des Gesamtkostenverfahrens liegen darin, dass ein Unternehmen die einzelnen Zahlen leicht in eine Tabelle eintragen kann. Auch eine Integration in die Finanzbuchhaltung ist möglich. Da jedoch die Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen regelmäßig aktualisiert werden müssen, erfordert das Gesamtkostenverfahren eine monatliche Inventur und ist damit sehr zeitaufwendig.

Umsatzkostenverfahren

Das Umsatzkostenverfahren konzentriert sich auf die Kosten, die durch die Herstellung und den Verkauf der Produkte entstanden sind. Dabei werden die Kosten dem jeweils dazugehörigen Bereich zugeordnet. Zu diesen Bereichen gehören Vertrieb, Produktion und Verwaltung.

Nach dieser Formel können Unternehmen gemäß dem Umsatzkostenverfahren das Betriebsergebnis berechnen:

  • Umsatzerlöse
  • minus Produktionskosten
  • minus Kosten für den Vertrieb
  • minus allgemeine Verwaltungskosten
  • minus sonstige Betriebsausgaben
  • plus sonstige Betriebserträge

Das Ergebnis des ersten Rechenschrittes Umsatzerlöse abzüglich Produktionskosten wird auch als Bruttoergebnis vom Umsatz bezeichnet. Mithilfe des Umsatzkostenverfahrens können Unternehmen schnell und einfach die Bruttomarge und die Herstellungskosten für einzelne Produkte oder Warengruppen, bestimmte Verkaufsgebiete oder unterschiedliche Vertriebswege ermitteln. Das erleichtert die Planung und den Vertrieb einer rentablen Produktpalette.

Deckungsbeitragsrechnung

Die Deckungsbeitragsrechnung unterscheidet zwischen den variablen und den fixen Kosten bei der Herstellung von Produkten. Damit berücksichtigt die Deckungsbeitragsrechnung auch den Anteil der Fixkosten am Lagerbestand einer Firma. Die variablen Kosten sind von der Menge der produzierten und verkauften Stücke abhängig. Die fixen Kosten fallen unabhängig von der Produktion und der Absatzmenge an.

Die Berechnung des operativen Betriebsergebnisses nach der Deckungsbeitragsrechnung erfolgt nach dieser Formel:

  • Umsatzerlöse
  • minus variable Kosten
  • ergeben den Deckungsbeitrag
  • minus Fixkosten

In der Betriebswirtschaft unterteilen die Anwender den Deckungsbeitrag in den Gesamtdeckungsbeitrag und den Stückdeckungsbeitrag. Der Gesamtdeckungsbeitrag ist die Differenz zwischen den Umsatzerlösen und den variablen Kosten. Bei dem Stückdeckungsbeitrag erfolgt die Betrachtung für ein einzelnes Produkt. Dazu werden vom Preis der Ware die variablen Stückkosten abgezogen.

Der Unterschied zum Gewinn

Das Betriebsergebnis eines Unternehmens entspricht nicht dem Gewinn. Das liegt daran, dass bei der Berechnung des Betriebsergebnisses Steuern, Zinsen und betriebsfremde Einnahmen und Ausgaben nicht berücksichtigt werden. Mithilfe des Betriebsergebnisses kann das Management jedoch erkennen, welche Erträge mit dem Kerngeschäft erzielt werden oder ob die Herstellung der Produkte zu teuer ist. Aus den Antworten können Maßnahmen zur Kostenkontrolle und zur Einsparung getroffen werden.

Zu den betriebsfremden Erträgen gehören beispielsweise Gewinne aus dem Handel mit Wertpapieren, Mieteinnahmen oder Verkaufserlöse aus der Veräußerung von Fahrzeugen, Immobilien oder anderen Anlagegütern. Betriebsfremde Aufwendungen sind Zinsen für einen Kredit, Steuern, Spenden oder Kursverluste aus einem Wertpapier-Investment.
Sowohl Betriebsergebnis als auch Gewinn sind wichtige Kennzahlen, um zu sehen, ob ein Unternehmen am Ende eines Geschäftsjahres einen Überschuss oder einen Fehlbetrag erwirtschaftet hat.

Zusammenfassung: Betriebsergebnis berechnen und Gewinn oder Verluste ermitteln

Im externen Rechnungswesen sind Unternehmen verpflichtet, regelmäßig das Betriebsergebnis zu berechnen. Dazu stehen drei verschiedene Verfahren zur Verfügung: Gesamtkostenverfahren, Umsatzkostenverfahren und Deckungsbeitragsrechnung. Das in der Gewinn-und-Verlustrechnung veröffentlichte operative Betriebsergebnis gibt Außenstehenden Auskunft darüber, ob eine Firma in ihrem Kerngeschäft einen Gewinn oder einen Verlust erwirtschaftet hat. Diese Auskunft ist wichtig für Banken, Lieferanten, Geschäftspartner und andere Geldgeber, die mit dem Unternehmen ins Geschäft kommen möchten. Außerdem geben die Zahlen der Geschäftsleitung wichtige Hinweise für betriebliche Entscheidungen und dienen als Grundlage zur Kostenkontrolle.

Wenn durch eines der Berechnungsverfahren das operative Betriebsergebnis ermittelt wurde, kann ein Unternehmen zu dem Ergebnis die betriebsfremden Erträge hinzurechnen und die betriebsfremden Aufwendungen abziehen. Dadurch erhalten die Verantwortlichen das betriebliche Finanzergebnis. Nach Abzug der außerordentlichen Aufwendungen und der Steuern sowie nach Addition der außerordentlichen Erträge sieht die Geschäftsleitung, ob das Unternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Gewinn als Jahresüberschuss oder einen Verlust als Jahresfehlbetrag erwirtschaftet hat.

Zeiterfassung für selbstständige

Zeiterfassungssysteme für Selbstständige

Zeiterfassungsapps sind unglaublich vielseitig. Von einem komplexen System mit integrierter Rechnungsstellung, bis hin zu einfachen Systemen, die ganz unbemerkt im Hintergrund laufen, gibt es viele verschiedene Optionen. Für Selbstständige oder kleine Unternehmen mit wenigen Mitarbeitern sind die Anforderungen aber ganz anders als für große Betriebe.

Welche Zeiterfassungssysteme lohnen sich für Selbstständige?

Die wenigsten Selbstständigen benötigen umfangreiche Softwarelösungen zur Zeiterfassung. Allerdings können simple Apps viel Klarheit über das eigene Arbeitsverhalten bieten. Der Fokus für Selbstständige sollte bei der Zeiterfassung darin liegen, Arbeitszeiten transparent zu erfassen, um die Kunden auf Wunsch zugänglich zu machen. 

Integrierte Rechnungsstellung oder Datenexporte sind für die meisten Selbstständigen nicht erforderlich. Denn ohne viele Mitarbeiter kann die Arbeitszeit auch problemlos manuell auf abgerechnet werden. Datenexporte machen dagegen in der Regel erst für Unternehmen mit mehreren Abteilungen Sinn, die die Arbeitszeiten genauer analysieren möchten. 

Daher konzentrieren wir uns in diesem Beitrag auf die besten und einfachsten Zeiterfassungsapps für Selbstständige. Funktionen, die über die reine Zeiterfassung und -Darstellung hinaus gehen, lassen wir erstmal außen vor. 

Die 5 besten Zeiterfassungsapps für Selbstständige im Überblick

Bei der Wahl der Zeiterfassungssoftware sollte man in erster Linie auf die eigenen Anforderungen achten. Welche Funktionen sind einem besonders wichtig? Worauf kann man auch verzichten? Und wie viel Geld möchte man investieren? 

Auch die Funktionalität und Bedienbarkeit sind wichtige Faktoren. Während einige Software-Lösungen ganz simpel aufgebaut sind, bieten andere ein komplexes User-Interface mit zahlreichen Möglichkeiten. 

Toggl Track

Toggl Track ist eine flexible Zeiterfassungssoftware für Selbstständige und kleine Teams. Das Grundgerüst bildet dabei ein Kalender, der mit einer Stoppuhr-artigen Zeiterfassung ergänzt wird. Die erfasste Zeit kann man anschließend mit wenigen Klicks kategorisieren. Außerdem lässt sich über die Anzahl der abrechnungsbaren Leistungen die Profitabilität ermitteln. 

Bei Bedarf lässt sich Toggl auch halbautomatisch im Hintergrund nutzen. So kann man bestimmte Apps kategorisieren und vorher angelegten Kundenprojekten zuordnen. Dabei zeichnet Toggl die Arbeitszeit auf Wunsch automatisch auf und visualisiert diese auf verständliche Art und Weise. 

Unserer Meinung nach ist es die ideale Lösung für Selbstständige, die eine simple Zeiterfassungssoftware nutzen möchten. 

Preis: Ab 0,00 € verfügbar! 

Link: Hier geht’s zu Toggl Track

Clockodo

Clockodo ist eine der wenigen cloudbasierten Zeiterfassungsapps aus Deutschland. Dies ist besonders wichtig, da eine Datenspeicherung auf Servern im Ausland nicht datenschutzkonform ist. Clockodo wurde mit einem Fokus auf kleine Teams entwickelt und stellt über ein Dashboard die Arbeitszeiten der Mitarbeiter transparent dar.

Über die digitale Clockodo-Stempeluhr lässt sich die Arbeitszeit direkt aufzeichnen und kategorisieren. Ansprechend finden wir, dass man auch den erzielten Umsatz durch einzelne Aufgaben direkt einfügen kann und damit eine Übersicht der eigenen Profitabilität erhält. Die Berichterstattung gilt als eine der besten auf dem Markt und bietet kleinen Unternehmen Übersicht über die Pausenzeiten, den Urlaubsanspruch und Krankheitstage der Mitarbeiter. 

Natürlich kann man Arbeitszeiten auch im Nachhinein ohne viel Aufwand erfassen. Für Solo-Selbstständige ist Clockodo in unseren Augen allerdings etwas zu umfangreich. 

Preis: 6,50 € pro Nutzer pro Monat / 3,50 € ab dem 11. Mitarbeiter

Link: Hier geht’s zu Clockodo

Timing

Für Selbstständige ohne Mitarbeiter ist Timing eine der besten Softwarelösungen auf dem Markt. Dabei handelt es sich um eine reine Mac-App, die eine vollautomatisierte Zeiterfassung ermöglicht. Das Beste dabei: Timing erkennt, welche Apps und Webseiten genutzt werden und kann diese automatisch einordnen. So versteht die Software zum Beispiel, dass Zeit auf Netflix oder Facebook nicht zur Arbeitszeit gezählt werden sollte. 

Allerdings lassen sich die „produktiven“ und „unproduktiven“ Webseiten und Apps auch manuell zuordnen, wenn man beruflich viel Zeit auf Facebook und Co. verbringen muss. Arbeitszeiten, die noch nicht automatisch kategorisiert wurden, kann man mit Timing manuell per Drag-and-Drop einordnen. 

Timing erkennt ebenfalls Abwesenheiten und trägt diese automatisch ein. So erhalten Selbstständige alle Möglichkeiten, um Ihren Arbeitsalltag produktiver zu gestalten. 

Preis: Ab 6,00 € pro Nutzer pro Monat

Link: Hier geht’s zu Timing

Clockify

Clockify gilt als eine besonders flexible Zeiterfassungssoftware. Das sieht man unter anderem daran, dass sowohl Solo-Selbstständige als auch große Unternehmen damit arbeiten können. Dabei ist ein manueller Timer die Basis für sämtliche Aufzeichnungen. Falls man den Timer vergessen hat, kann man Arbeitszeiten allerdings auch im Nachhinein eintragen.

Ebenfalls erhältlich ist eine Browser-Erweiterung, die unproduktive Zeiten erfasst und eine Produktivitätserinnerung versendet. Über das Timesheet und das Dashboard kann man anschließend die Arbeitszeit nachverfolgen und hat die Möglichkeit, nachträgliche Anpassungen vorzunehmen. 

Obwohl Clockify auch für ganze Teams verfügbar ist, empfehlen wir es nur an Solo-Selbstständige. Denn da die Server in den USA liegen, ist es nicht datenschutzkonform, darauf Mitarbeiterdaten zu speichern. Für Selbstständige, die das nicht stört, ist Clockify eine exzellente Option. 

Preis: 0,00 € für die reine Zeiterfassung

Link: Hier geht’s zu Clockify

TimeTrack

Wer nach einer europäischen Zeiterfassungssoftware sucht, sollte einen genaueren Blick auf TimeTrack werfen. Die Software kommt aus Österreich und bietet kleinen Unternehmen eine spezialisierte Zeiterfassung an. Für Selbstständige und Freelancer gibt es eine separate Variante, die den Fokus auf das Projektmanagement legt. 

Insgesamt glänzt TimeTrack mit einer kinderleichten Zeiterfassung per Stempeluhr, die durch manuelle Eingaben ergänzt werden kann. Kleine Unternehmen profitieren von einer transparenten Abwesenheitsverwaltung und der Möglichkeit, jedem Mitarbeiter einen Stundenzettel über die TimeTrack-App zur Verfügung zu stellen. 

Die Funktionen zur Projektabrechnung können bei Bedarf hinzugebucht werden. Wir sind uns allerdings sicher, dass dies für die meisten Nutzer nicht sehr relevant sein wird.

Besonders ansprechend: TimeTrack garantiert, dass die Software die gesetzlichen Anforderungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz erfüllt. 

Preis: Ab 4,00 € pro Nutzer pro Monat

Link: Hier geht’s zu TimeTrack

Fazit: Welche Zeiterfassungsapp ist am besten?

Es gibt unzählige gute Softwarelösungen für die Zeiterfassung. Dabei haben viele individuelle Vorteile. Wir finden, dass die von uns vorgestellten Zeiterfassungsapps am besten für Selbstständige geeignet sind, da sie sehr niedrige Anschaffungskosten mit hohen Funktionalitäten kombinieren. 

In unseren Augen sind Toggl und Clockify die klaren Favoriten, da Sie die Grundfunktionen der Zeiterfassung kostenfrei zur Verfügung stellen. Wer damit nicht auskommt, kann für wenig Geld Erweiterungen dazubuchen und die eigene Zeiterfassung auf das nächste Level bringen. 

Wichtig ist in erster Linie, dass Zeiterfassungsapps diszipliniert bedient werden. Denn nur so kann man davon profitieren. 

Girl in a jacket

Sie möchten Ihre Arbeitszeit nicht nur erfassen, sondern Ihre Vergütung zuverlässig vorfinanzieren? Mit dem Factoring von Rechnung.de erhalten Sie Ihre Zahlung bereits 24 Stunden nach dem Einreichen Ihrer Rechnung. Dabei übernehmen wir das vollständige Ausfallrisiko für Sie, sodass Sie sich voll und ganz auf die Kundenbetreuung konzentrieren können.

reverse charge

Reverse-Charge-Verfahren 

Das Internet und der Binnenmarkt sogen dafür, dass es immer leichter wird, mit Kunden im europäischen Ausland Geschäfte zu machen. Dabei sind gerade kleinere Selbstständige oft mit den Anforderungen der Rechnungsstellung überfordert. Allerdings ist das Reverse-Charge-Verfahren relativ verständlich und einfach anzuwenden. Die Voraussetzung dafür: Beide Parteien müssen über eine Umsatzsteueridentifikationsnummer (VAT-ID) verfügen. 

Was ist das Reverse-Charge-Verfahren? 

Sämtliche Lieferungen und Leistungen unterliegen in Deutschland der Umsatzsteuer. Diese führt der Leistungserbringer an das deutsche Finanzamt ab. Bei grenzüberschreitenden Leistungen mehrere Staaten ist dies allerdings nicht so einfach. Denn bei Lieferungen und Leistungen zwischen zwei Unternehmen innerhalb der EU, liegt der steuerliche Leistungsort beim Leistungsempfänger. Wer in mehreren europäischen Ländern umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringt, müsste die Umsatzsteuer theoretisch in jedem Land seiner Kunden selbst abführen. 

Das kann sehr zeitaufreibend und kapitalintensiv werden, denn innerhalb der Europäischen Union herrschen unterschiedliche Steuergesetze und -Regelungen. Mit dem Reverse-Charge-Verfahren wird dies erheblich erleichtert. Bei einem Leistungsaustausch zwischen zwei Unternehmen, überträgt sich die Steuerschuldnerschaft automatisch auf den Leistungsempfänger. Dieser erhält damit eine Nettorechnung (mit Verweis auf Reverse Charge) und muss die Umsatzsteuer selbst abführen. Den Vorsteuerabzug kann dieser dabei direkt geltend machen. 

Das Reverse-Charge-Verfahren erleichtert den Leistungsaustausch und Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union also erheblich. 

Wie funktioniert Reverse Charge in der Praxis?

Für Leistungserbringer ist das Reverse-Charge-Verfahren unkompliziert und einfach anzuwenden. Die Voraussetzung ist, dass sowohl der Leistungsempfänger als auch der Leistungserbringer über eine Umsatzsteueridentifikationsnummer verfügen. Auf der Rechnung wird dann ein Vermerk auf die „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers durch Reverse Charge“ eingefügt. Die Rechnung darf dabei keine Umsatzsteuer ausweisen. 

Girl in a jacket

Falls Sie eine Rechnungsvorlage nutzen, können Sie in die Spalte „Umsatzsteuer“ auch 0,00 Euro eintragen. Wenn Sie die Rechnung händisch oder mit unserem Rechnungsgenerator erstellen, können Sie die Umsatzsteuer bei Ihrer Reverse-Charge-Rechnung auch komplett entfernen.

Der Leistungsempfänger meldet dies dann bei dem zuständigen Finanzamt und führt die Umsatzsteuer ordnungsgemäß ab. Damit dies kontrolliert werden kann, ist der Leistungserbringer verpflichtet, die Namen der innereuropäischen Kunden und deren Umsatzsteueridentifikationsnummer an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Die sogenannte „Zusammenfassende Meldung“ muss dabei elektronisch bis zum 25. Tag des Folgemonats (Bemessungsgrundlage über 50.000 € pro Quartal) oder bis zum 25. Tag nach Ablauf des Quartals (Bemessungsgrundlage unter 50.000 € pro Quartal) eingereicht werden. 

Beispiel zum Reverse-Charge-Verfahren:

Ein deutscher Webdesigner entwickelt für 5000 Euro eine Website für ein spanisches Unternehmen. Aufgrund des Reverse-Charge-Verfahrens erstellt der Webdesigner eine Netto-Rechnung mit dem Verweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Das spanische Unternehmen bezahlt die Nettorechnung und führt die Steuer in der Umsatzsteuervoranmeldung an das lokale Finanzamt ab. In dem Schritt holt es sich die Vorsteuer direkt zurück. 

Der deutsche Webdesigner erfasst die Lieferung in der Zusammenfassenden Meldung und weist die entstandenen Umsätze in der Umsatzsteuervoranmeldung aus. 

Was gilt für Lieferungen an Personen ohne Umsatzsteueridentifikationsnummer? 

Das Reverse-Charge-Verfahren gilt nur für Lieferungen und Leistungen zwischen zwei Unternehmen. Damit eine Person (juristisch oder natürlich) als Unternehmen angesehen wird, muss sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer haben. Liegt diese nicht vor, gelten die normalen Regelungen für Lieferungen an Privatpersonen. 

Die Lieferung ist dabei im Land des Leistungserbringers steuerpflichtig. Die Umsatzsteuer wird ganz normal auf die Rechnung aufgeschlagen und dann vom Leistungserbringer an das lokale Finanzamt abgeführt. Für B2C Unternehmen aus Ländern mit einer sehr hohen Umsatzsteuer, wie Griechenland oder Italien, ist das ein Nachteil. Denn diese werden es schwer haben, Privatpersonen aus Ländern mit eher niedriger Mehrwertsteuer als Kunden zu gewinnen. 

Was müssen Kleinunternehmer bei der Rechnungsstellung in das EU-Ausland beachten?

Kleinunternehmer weisen in Deutschland keine Umsatzsteuer aus und haben in der Regel auch keine Umsatzsteueridentifikationsnummer. Das bedeutet, dass sie nicht am Reverse-Charge-Verfahren teilnehmen und sich der Leistungsort daher nicht zum Leistungsempfänger verschiebt. Somit stellen Kleinunternehmer auch in das EU-Ausland ganz normale Rechnungen ohne Umsatzsteuer und weisen auf die Kleinunternehmerregelung hin. Dabei ist es egal, ob der Leistungsempfänger ein Unternehmen oder eine Privatperson ist. 

 Welche Pflichtangaben haben Reverse-Charge-Rechnungen? 

Die Pflichtangaben für eine Reverse-Charge-Rechnung unterscheiden sich etwas von den Pflichtangaben für Inlandsrechnungen. Grundsätzlich empfiehlt es sich, dass Rechnungen in das EU-Ausland auf Englisch verfasst werden, damit diese von beiden Parteien verstanden werden. 

Folgende Angaben sind bei einer Rechnung in das EU-Ausland erforderlich: 
  • Name und Anschrift des Leistungserbringers
  • Name und Anschrift des Leistungsempfängers
  • Umsatzsteueridentifikationsnummern beider Parteien (VAT-ID)
  • Eine Rechnungsnummer (Invoice Number) 
  • Ein Rechnungsdatum (Invoice Number)
  • Das Lieferdatum (Delivery Date)
  • Beschreibung und Menge der erbrachten Leistung (Product Description)
  • Leistungsentgelt als Nettobetrag (Price without VAT)
  • Ein Vermerk auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers aufgrund des Reverse-Charge-Verfahrens (Intra-Community Supply – Reverse Charge)
Girl in a jacket

Überprüfen Sie unbedingt die Gültigkeit der Umsatzsteueridentifikationsnummer Ihres Kunden. Ist diese nicht mehr gültig, kann es nachträglich sein, dass sich der Leistungsort zu Ihnen verschiebt und Sie Deutschland die Umsatzsteuer schulden. Hier können Sie die Umsatzsteueridentifikationsnummern in der EU überprüfen.

Reverse-Charge-Rechnungen schnell und unkompliziert erstellen

Sie sehen, dass das Reverse-Charge-Verfahren relativ komplex ist. Gerade als Soloselbstständiger kann es vorkommen, dass Sie unbemerkt Fehler machen, die Sie später teuer zustehen kommen könnten. Arbeiten Sie daher besonders sorgfältig und Sie werden feststellen, dass sich Reverse Charge für Sie lohnen wird. Denn so müssen Sie sich nicht mit ausländischen Finanzämtern auseinandersetzen und Ihr Kunde bleibt durch die Netto-Rechnung liquider. 

Act on your dreams

Studieren und Gründen

Wer sich während des Studiums selbstständig machen oder gar ein Unternehmen gründen will, steht vor Hürden, die im Voraus geklärt werden sollten. Das Kindergeld, BAföG und die Krankenversicherungen sind Themen, die unbedingt bedacht werden müssen. Außerdem sollte beachtet werden, wie viel Zeit man dem Studium zuwenden möchte und welche Priorität die eigene Selbstständigkeit erhält.

Mit diesen Tipps klappt es, gleichzeitig zu studieren und zu gründen

Ein Unternehmen zu gründen sollte sorgfältig überlegt und nicht unterschätzt werden. Welcher Arbeitsaufwand wird einkalkuliert? Mit welchen Kosten muss gerechnet werden? Welche Finanzierung wird genutzt? Vor allem müssen Gründer viel Zeit investieren, um Erfolg zu haben. Zum Weg von der Uni in die Selbstständigkeit gehört insbesondere, eine Geschäftsidee zu finden, ein konkretes Vorhaben zu definieren und sich mit der Planung zu beschäftigen. Folgende Schritte sollten in jedem Fall durchlaufen werden:

1. Geschäftsidee finden und festhalten

Eine gute Geschäftsidee ist das Fundament jedes Unternehmens. Das Studium bietet exzellente Voraussetzungen dafür, eine lukrative Geschäftsidee zu finden. Aber keine Angst! Mit der Idee muss man das Rad nicht neu erfinden, sondern in erster Linie tragfähig sein. Auch erfolgreiche Dienstleister können aus einem Studium hervorgehen. Wir empfehlen grundsätzlich, die anfängliche Geschäftsidee schriftlich festzuhalten. So kann diese gewissermaßen als Leitfaden im Unternehmen genutzt werden.

2. Businessplan und Finanzplan erstellen

Spätestens wenn Fördermittel beantragt werden sollen, benötigt man einen Businessplan. Es ist daher empfehlenswert, diesen zu Beginn der Selbstständigkeit zu erstellen. Dazu lassen sich kostenfreie Word-Vorlagen gut verwenden. Außerdem gibt es zahlreiche kostenfreie Werkzeuge zur Erstellung eines Business- und Finanzplans im Internet.

3. Markenrechte klären und Genehmigungen einholen

Die Markenrechte sollten grundsätzlich im Voraus einer Unternehmensgründung geklärt werden. Wenn Sie schon eine Vorstellung des Namens Ihres zukünftigen Unternehmens haben, sollten Sie prüfen, ob dieser bereits geschützt ist. Das lässt sich online auf der Webseite des deutschen Patent- und Markenamtes durchführen. Prüfen Sie außerdem, ob Sie für Ihre zukünftige Selbstständigkeit eine Genehmigung benötigen. Dies kann bspw. der Fall sein, wenn Sie ein Restaurant eröffnen oder sich in einem zulassungspflichtigen Beruf selbstständig machen möchten.

4. Rechtsform beschließen, bei den Behörden anmelden und ein Geschäftskonto eröffnen

Studierende sollten sich Gedanken darüber machen, welche Rechtsform ihr Unternehmen haben soll. Ein Einzelunternehmen lässt sich vergleichsweise einfach gründen, während eine UG oder eine GmbH einen ausgiebigen Haftungsschutz gewährleistet. Auch die zukünftigen Pläne sollten bei der Gründung mit in Betracht gezogen werden.

5. Außenauftritt erstellen und Kunden akquirieren

Ist das Unternehmen erstmal gegründet, sollte man sich mit dem Außenauftritt beschäftigen. Eine überzeugende Webpräsenz gilt inzwischen branchenübergreifend als Standard und sollte daher definitiv nicht vergessen werden. Ein Logo, Visitenkarten und andere Aspekte der Corporate Identity sollten in diesem Schritt außerdem erstellt werden. Damit kann die Kundenakquise und Auftragsgewinnung anschließend beginnen.

Auswirkungen auf Kindergeld, BAföG und die Krankenversicherung

Studierende haben bei Existenzgründungen oft Angst, Bezüge wie BAföG und Kindergeld zu verlieren. Dies sind teilweise berechtigte Sorgen, denn BAföG wird nur bis zu einem Jahreseinkommen von 4.410€ ohne Einkommensanrechnung ausgezahlt. Das bedeutet, dass mit einer Kürzung des BAföG gerechnet werden muss, wenn die Einkommensgrenze durch selbstständige Arbeit überschritten wurde. Wie sich das zusätzliche Einkommen auf die eigenen Bezüge auswirkt, kann man in einem BAföG-Online-Rechner ermitteln. Außerdem sollte man die Gründung dem BAföG-Amt melden und zunächst eine Einkommensprognose übermitteln, da bei der Gründung noch keine konkreten Werte vorliegen.

Das Kindergeld wird dagegen ohne Einkommensanrechnung gezahlt, solange man sich im Erststudium befindet und keine Ausbildung hat. Im Zweitstudium erfolgt eine Einkommensanrechnung nur, wenn ein wöchentlicher Aufwand von 20 Stunden überschritten wird.

Als familienversicherter Studierender bleibt der Versicherungsschutz nur bestehen, wenn die eigenen monatlichen Einkünfte unter 445€ im Monat liegen. Wird diese Einkommensgrenze länger als drei Monate innerhalb eines Jahres überschritten, endet der Versicherungsschutz über die Familienversicherung.

Welche Vor- und Nachteile gibt es für Gründer während des Studiums?

Während die Vorteile einer Selbstständigkeit als Studierender auf der Hand zu liegen scheinen, werden die Nachteile oft unterschätzt. Um eine erfolgreiche Gründung zu gewährleisten, sollten daher alle relevanten Aspekte betrachtet werden.

Vorteile

Zusätzliches Einkommen

Ein Nebenverdienst kann während des Studiums durchaus praktisch sein. Wenn dieses zudem noch mit einer innovativen Geschäftsidee erzielt wird, entstehen wertvolle Erfahrungen für das spätere Berufsleben.

Den Lebenslauf aufwerten

Ein eigenes Gründungsprojekt wertet in der Regel den Lebenslauf auf. So sehen zukünftige Arbeitgeber, dass ein Student oder eine Studentin Eigeninitiative zeigt und selbstständig arbeiten kann.

Möglichkeiten einer langfristigen Beschäftigung

Wenn das Unternehmen gut läuft, können sich daraus auch langfristige Chancen entwickeln. So wurden viele große Tech-Startups bspw. während eines Studiums gegründet (Facebook, Microsoft, Apple…)

Erweiterte Kompetenzen

Durch selbstständige Arbeit erhalten Studierende wertvolles Praxiswissen für ihre berufliche Zukunft.

Die Möglichkeit, „günstig“ Fehler zu machen

Es gibt kaum einen anderen Zeitpunkt, der so viel verzeiht, wie die Zeit des Studiums. Studierende können so Gründungsexpertise sammeln, ohne wirklich etwas zu riskieren.

Nachteile

Doppelte Belastung

Es fällt vielen studierenden Gründern schwer, ihren Fokus sowohl auf das Studium als auch auf ihr Unternehmen zu legen. Eine solche Doppelbelastung erfordert viel Disziplin und ist nicht für alle geeignet.

Bürokratie

Deutschlands Gründerkultur leidet vor allem an ihrer bürokratischen Komplexität, die nicht selten ein Ausschlusskriterium für Gründer ist. Komplexe Steueranforderungen und Buchführungsvorschriften machen es gerade unerfahrenen Gründern schwer.

Wenig Freizeit

Wer sich dazu entscheidet, schon während des Studiums zu gründen oder sich selbstständig zu machen, hat schnell viel zu tun. Da sich die jungen Gründer auf zwei Tätigkeiten konzentrieren müssen, bleibt ihnen oft nicht viel Freizeit. Das können nicht alle Menschen problemlos überwinden.

Studieren und gründen mit einer schnellen Finanzierung

Sie möchten sich während Ihres Studiums nicht auch noch über spät zahlende Kunden ärgern? Das Full-Service-Factoring von aifinyo hilft Ihnen, sich während Ihres Studiums nicht mit unbezahlten Rechnungen auseinandersetzen zu müssen. Wir übernehmen das Risiko von Zahlungsausfällen und zahlen das Geld innerhalb kürzester Zeit aus. Echtes Factoring mit Ausfallschutz bekommen Gründer bei uns schon ab 0,5% Gebühr, ganz ohne Mindestumsatz. Sie werden so schnell liquide für laufende Kosten, Investitionen oder neue Aufträge. Entscheiden Sie ganz frei, welche Rechnung Sie vorfinanzieren wollen.

Künstlersozialkasse

Künstlersozialkasse

Ein Großteil der Künstler und Publizisten steht in keinem festen Beschäftigungsverhältnis. Ihnen fehlt ein Arbeitgeber, der die Hälfte der Beiträge für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung übernimmt. In dem Punkt bietet die Künstlersozialkasse eine Entlastung.

Weshalb gibt es die Künstlersozialkasse?

Die Künstlersozialkasse bietet finanzielle Unterstützung bei der Zahlung der Renten-, Pflege- und gesetzlichen Krankenversicherung. Sie wurde ins Leben gerufen, um Künstlern unter die Arme zu greifen, die ein ungeregeltes Einkommen haben und damit im Vergleich zu anderen selbstständigen Personen schlechter abgesichert sind. Außerdem bietet sie durch die staatliche Unterstützung eine Art gesellschaftliche Anerkennung, denn diese zeigt auf, dass auch die häufig belächelten künstlerischen Tätigkeiten von Wichtigkeit sind.

Wie wird die Künstlersozialkasse finanziert?

Da Freelancer und Selbstständige keinen festen Arbeitgeber haben, müssen sie theoretisch selbst die vollen Beitragshöhen der Sozialversicherungen zahlen. Mitglieder der Künstlersozialkasse hingegen zahlen wie Angestellte nur den Arbeitnehmeranteil, bekommen also 50% der Beiträge zurückerstattet. Die Kasse finanziert dies aus einem Bundeszuschuss und Abgaben von Firmen, die selbstständige Mitarbeiter beschäftigen. Diese Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Beschäftigung von Freelancern und Selbstständigen bei der Künstlersozialkasse anzumelden und diese Abgaben zu leisten. Diese Beiträge treibt die KSK über die Künstlersozialabgabe ein. Die monatlichen Beiträge, die die Selbstständigen und Freelancer selbst an die Kasse zahlen, hängen von deren Einkommen ab. Momentan beläuft sich der Beitrag auf 5,2% des von ihnen erwirtschafteten Geldes. Die Künstlersozialkasse versichert seine Mitglieder allerdings nicht selbst, sondern meldet diese bei den entsprechenden Kassen an und leitet die Zahlungen weiter, fungiert also als Leistungskoordinator. Sie errechnet die Beiträge für jedes Mitglied, nimmt den vom Künstler selbst zu zahlenden Anteil ein und übermittelt die Gesamtsumme an die jeweiligen Sozialversicherungen. Spezielle Anfragen, die sich an die einzelnen Versicherungen richten, müssen demzufolge direkt an diese und nicht an die Künstlersozialkasse gerichtet werden.

Wer kann die Künstlersozialkasse nutzen?

Die Künstlersozialkasse unterstützt beispielsweise Autoren, Musiker, Schauspieler, Kunsthändler und viele mehr. Kunsthandwerker und Tätowierer sind allerdings ausgeschlossen, obwohl auch sie zweifelsohne eine künstlerische Tätigkeit ausüben.

Welche Informationen und Dokumente fordert die Künstlersozialkasse?

Anhand eines 8-seitigen Fragebogens wird im Vorherein geprüft, ob der Antragsteller berechtigt ist, die Unterstützung der Kasse zu erhalten oder nicht. Neben allgemeinen persönlichen Daten, werden unter anderem Informationen über den Bildungsabschluss, den bisherigen beruflichen Werdegang und mögliche weitere gewerbliche Betätigungen erfragt. Zusätzlich müssen Tätigkeitsnachweise eingereicht werden, die angemeldete selbstständige Arbeit belegen. Dazu zählen die geschlossenen Verträge mit Auftraggebern in ungekürzter Form, die nicht älter als 6 Monate sein dürfen und dazugehörige exemplarische Abrechnungen für die erledigten Aufträge, sodass alle Einkünfte nachverfolgt werden können. Das Beilegen der Bankbelege, die diese Einnahmen bestätigen sind ebenfalls einzureichen.

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Berufsanfänger und Besserverdiener haben die Möglichkeit, sich im Rahmen der Künstlersozialversicherungskasse sowohl von der Pflicht der Pflege- als auch der gesetzlichen Krankenversicherung befreien zu lassen. Wer sich für eine private Krankenversicherung entscheiden möchte, sollte allerdings die stetig steigenden Beiträge beachten und genau abwägen, ob ein Wechsel Sinn macht.

Wie wird man Mitglied in der Künstlersozialkasse?

Um ein Mitglied der Künstlersozialkasse zu werden, ist ein Jahreseinkommen von mindestens 3.900€ nachzuweisen, das lediglich aus der angemeldeten selbstständigen Arbeit stammen darf. Zudem muss diese Tätigkeit die sein, von der der Lebensunterhalt gezahlt wird, sie muss also dauerhaft und nicht nur vorübergehend oder vertretungsweise ausgeübt werden.

Berufsanfänger, die sich gerade erst selbstständig gemacht haben bzw. sich für die Arbeit als Freelancer entschieden haben und ihr jährliches Einkommen noch nicht einschätzen können, genießen eine auf drei Jahre befristete Schutzzeit. In diesem Zeitraum werden sie von der Künstlersozialkasse unterstützt, egal ob sie ein Jahreseinkommen von mindestens 3.900€ nachweisen können oder nicht. Die zu zahlenden Beiträge orientieren sich an den Mindestbeiträgen, die jedes Jahr neu errechnet werden. Sollte es währenddessen zu Unterbrechungen der Tätigkeit kommen, beispielsweise aufgrund von Schwangerschaft, Wehrdienst oder einem vorübergehenden angestellten Arbeitsverhältnis, pausiert die Schutzzeit und läuft bei Wiederaufgreifen der selbstständigen Arbeit wie gehabt weiter.

Nicht nur die Künstlersozialkasse kann selbstständige Künstler und Publizisten entlasten, sondern auch die schnelle und unkomplizierte Rechnungsvorfinanzierung von RECHNUNG.de. Kümmern Sie sich nicht mehr darum, wann oder ob Ihr Auftraggeber zahlt, und bekommen Sie ab 0,5% Gebühr Ihre Rechnungssumme in kürzester Zeit von RECHNUNG.de überwiesen. Entscheiden Sie unverbindlich, welche Rechnung Sie vorfinanzieren lassen möchten. Gewinnen Sie Zeit und Energie für Ihr Schaffen!