Briefkastenfirma – Alles, was Sie zur Briefkastengesellschaft wissen müssen

Wenn in den Medien von einer Briefkastenfirma die Rede ist, dann schwingen zumindest zwischen den Zeilen immer gleich Begriffe wie Steuerhinterziehung mit. Nicht zuletzt durch die Panama Papers und die Enthüllung der Pandora Papers ist das Thema Briefkastenfirma (auch: Briefkastengesellschaft) in jüngster Vergangenheit immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt.
Briefkästen

Inhaltsübersicht

Neben prüfbaren Fakten haben sich dabei jedoch auch etliche Halbwahrheiten verbreitet. Dabei hat die klassische Briefkastenfirma durchaus einen seriösen Nutzen. Was also ist eine Briefkastenfirma? Wie wird sie gegründet? Und ist das Ganze überhaupt legal? Diese und viele weitere Fragen möchten wir im Folgenden beantworten.

Was ist eine Briefkastenfirma?

Die Bezeichnung Briefkastenfirma nimmt es bereits vorweg, dass es sich bei der Briefkastengesellschaft um kein gewöhnliches Unternehmen handelt. Tatsächlich ist eine Briefkastenfirma vereinfacht gesagt ein Unternehmen, das lediglich auf dem Papier existiert. Nichtsdestotrotz verfügt sie ebenso wie jedes andere Unternehmen auch über einen Namen und eine offizielle Eintragung. Dabei bringt die Briefkastengesellschaft einige Besonderheiten mit.

Allem voran steht die Tatsache, dass eine Briefkastenfirma in der Regel kein aktives Geschäft betreibt. Im Vordergrund steht eine steueroptimierte Gründung, um Steuern zu sparen. Aus diesem Grund sind Briefkastenfirmen in Ländern mit niedrigen Unternehmenssteuersätzen angesiedelt. Zu den sogenannten Steuerparadiesen, in denen sich so manche Briefkastenfirma angesiedelt hat, zählen u.a.:

  • Panama
  • British Virgin Islands
  • Cayman Islands
  • Bahamas
  • Luxemburg
  • Liechtenstein
  • Schweiz

Daraus ergibt sich ein weiteres Erkennungsmerkmal der Briefkastenfirma: Bedingt durch den Sitz in den internationalen Steueroasen leben die Eigentümer der gegründeten Firmen meist nicht im Land der Gründung. Damit weichen der offizielle Firmensitz und der Ort, wo die eigentlichen Geschäfte abgewickelt werden, voneinander ab.

Oftmals teilen sich sogar mehrere solche Briefkastenfirmen eine Firmenanschrift. Der eigentliche Clou: Abhängig von den Regelungen des jeweiligen Landes kann der eigentliche Firmeninhaber z.B. durch den Einsatz von Scheininhabern völlig geheim bleiben.

Welchen Sinn haben Briefkastenfirmen?

Der Hintergrund für die Gründung einer solchen Firma ist nicht wirklich das meist paradiesische Wetter. Wahrhaft paradiesisch und wesentlich wichtiger sind die steuerlichen Aspekte im jeweiligen Gründungsland. Hier sehen die Steuergesetze für Unternehmen entweder sehr niedrige Steuersätze oder diverse andere markante steuerliche Vorteile vor.

Die eigentliche Funktion einer Briefkastenfirma besteht also darin, die Steuergesetze im Ausland auszunutzen, um Gewinne zu waschen, komplett verschwinden zu lassen oder zwecks Steuerersparnis mit niedrigsten Steuersätzen zu versteuern. Durch das Verschieben von Gewinnen aus Hochsteuerländern wie Deutschland, den USA, Frankreich oder Italien in Niedrigsteuerländer lassen sich also Steuern sparen.

Vereinfacht gesagt handelt es sich bei einer Briefkastenfirma also um eine Firmenhülle, die dazu dient, die Finanzströme anderer Firmen oder Gesellschaften zu verwalten. Häufig kommen zu diesem Zweck komplexe Konstrukte aus mehreren Briefkastenfirmen in unterschiedlichen Ländern zur Anwendung, um die globalen Steuergesetze möglichst effizient auszunutzen.

Je komplexer das Konstrukt der Briefkastenfirma, desto schwieriger ist es z.B. für die deutschen Steuerbehörden, den Überblick über die Finanzströme zu behalten. In anderen Fällen erleichtert das Gründen von Briefkastenfirmen auch das Erschließen neuer Märkte für Unternehmen. Das gilt gerade für die wirtschaftliche Aktivität in Schwellen- und Entwicklungsländern.

Briefkastenfirma nutzt auch Privatpersonen

Auch viele Privatpersonen nutzen die Möglichkeit, eine Briefkastenfirma zu gründen. Kein Wunder, denn gerade wer in einem Hochsteuerland lebt, versucht, seine Steuerlast so weit wie möglich zu verringern. In dieser Beziehung unterscheiden sich Wohlhabende nicht sonderlich vom Durchschnittsbürger.

Allerdings hat der Durchschnittsbürger kaum die finanziellen Mittel, als dass sich die Gründung einer Briefkastenfirma auf den British Virgin Islands lohnen würde. Oftmals werden private Gelder hier auf Firmen oder Stiftungen übertragen, um diese dem Zugriff des inländischen Fiskus zu entziehen. Aber auch der Schutz des eigenen Vormögens vor allzu neugierigen Ehepartnern spielt bei vielen Vermögenden eine Rolle bei der Gründung einer Briefkastenfirma.

In Ländern mit weniger stark ausgeprägten Rechtssystemen dient das Nutzen einer Briefkastenfirma zudem dem eigenen Schutz. Wer möchte sich schon einem Land als Vermögend outen, in dem Erpressung oder gar Entführungen auf der Tagesordnung stehen.

Sind Briefkastenfirmen legal?

Im Zuge des Skandals um die Panama Papers ist der Eindruck entstanden, dass eine Briefkastenfirma immer illegal ist. Dieses Vorurteil hat sich in der Bevölkerung gefestigt. Dabei ist es prinzipiell weder verboten noch illegal, eine Briefkastenfirma zu gründen. Sie können es am besten damit vergleichen, wenn Sie als Unternehmen oder Privatperson einfach ins Ausland wie etwa die Schweiz umziehen und dort die steuerrechtlichen Vorteile optimal ausnutzen.

Laut den Angaben des Bundesfinanzhofs ist die Gründung einer Briefkastenfirma sogar völlig legal, sofern die Gründung nicht das Ziel der “missbräuchlichen Steuergestaltung” hat. Legal ist die Verwendung dieses Modells auch für Lizenzgeschäfte mit internationalen Tochterunternehmen, sofern die vergebenen Lizenzen einen angemessenen wirtschaftlichen Wert haben.

Der Versuch der Steuersenkung über den Umweg des Auslands ist immer dann legal, wenn Steuern und Gewinne gegenüber den zuständigen Finanzämtern transparent gemacht werden. Illegal ist das Einrichten einer Briefkastenfirma lediglich, wenn sie zum Zweck der Geldwäsche oder der Verschleierung vom Umsätzen und Gewinnen und damit der Steuerhinterziehung betrieben wird.

Wie gründet man eine Briefkastenfirma?

Auch wenn der Briefkastenfirma ein etwas zwielichtiger Ruf anhaftet, ist die Gründung kein Hexenwerk, das in dunklen Gassen vonstattengeht. Eine Briefkastengesellschaft können Sie im Grunde auf dem gleichen Weg gründen, wie jede andere Firma. Im Grunde suchen Sie sich dazu zunächst einen Wunschort aus, der im Idealfall über einen möglichst niedrigen Steuersatz verfügt.

Mit den genauen Formalien müssen Sie sich hier nicht selbst beschäftigen. Zu diesem Zweck gibt es sowohl hierzulande als auch direkt vor Ort spezialisierte Anwaltskanzleien, die sich um Formalitäten und die Vertragsgestaltung kümmern. Da dies auch über mehrere Landesgrenzen hinweg funktioniert, müssen die “Gründer” meist auch nicht persönlich vor Ort erscheinen.

Dieser Umstand macht es allerdings auch unehrlichen Gründern, deutlich leichter, z.B. durch den Einsatz von Strohmännern völlig im Verborgenen zu bleiben. Der eigentliche Gründungsprozess dauert in den Steuerparadiesen oft nicht mehr als ein paar Tage.

Was kostet die Gründung einer Briefkastenfirma?

Was das Gründen einer Briefkastenfirma kostet, hängt von mehreren Faktoren ab. Allem voran steht der Ort des “Unternehmenssitzes”. Gründen Sie eine Briefkastenfirma in Deutschland, also im Inland, hängen die Kosten hauptsächlich von der gewählten Rechtsform ab. Das liegt daran, dass die Gründungskosten etwa für eine deutsche GmbH immer höher sind als für eine UG oder eine Einzelunternehmung.

Zusätzlich zu den eigentlichen Gründungskosten kommen weitere Positionen wie die Miete für den Briefkasten oder die Kosten für die Weiterleitung der Firmenpost hinzu. Gerade bei Briefkastenfirmen, die an weiter weg gelegenen Orten beheimatet sind, sind weitere Kosten wie etwa das Honorar für einen lokalen Verwalter üblich.

Weitere laufende Kosten wie Buchhaltung und Co. sind mit den Kosten klassischer Firmen identisch. Im Internet gibt es mittlerweile diverse Agenturen, die Gesamtpakete für die Einrichtung einer Briefkastenfirma anbieten. Die jährlichen Kosten für den Betrieb einer Briefkastenfirma liegen hier bei ca. 2.000 bis 4.000 Euro.

Was spricht für eine Briefkastenfirma?

Eine Briefkastenfirma zu gründen, ist in vielen Fällen äußerst nützlich. Solange sich potenzielle Gründer im Rahmen der im Inland geltenden Steuergesetze bewegen, ist dagegen auch nichts einzuwenden. Schließlich bietet eine Briefkastenfirma u.a. die folgenden Vorteile:

  • Durch eine Briefkastenfirma nutzen Sie Lücken im Steuerrecht und die damit verbundene Steuergesetzgebung im Ausland legal aus. Entsprechende Transparenz vorausgesetzt, lässt sich so die Steuerlast für Unternehmen und Privatpersonen teils deutlich senken.
  • Auch wenn eine Ehe im besten Fall glücklich ist und nicht finanzielle Aspekte den Ton angeben, ist Vorsorge oftmals besser als Nachsorge. Durch eine Briefkastenfirma ist es möglich, die Offenlegung der Vermögensverhältnisse vor dem Partner zu vermeiden. Das verhindert zumindest, dass eine Ehe lediglich wegen des Vermögens zustande kam. Im Scheidungsfall ist eine Offenlegung dennoch Pflicht.
  • Auch der Schutz von Geschäftsgeheimnissen lässt sich etwa bei Firmenübernahmen durch Investoren mit Hilfe einer Briefkastenfirma umsetzen. Dies ist etwa dann interessant, wenn ein namhafter Investor nicht mit dem Kauf eines Unternehmens in Verbindung gebracht werden möchte und zum Zweck des Kaufs eine Briefkastenfirma gründet.
  • Letztlich bietet eine Briefkastenfirma auch für die Nachlassplanung einen Anwendungsbereich. Vor allem Personen, die Angst vor Erbschleichern haben, können durch eine Briefkastenfirma den direkten Zugriff auf das Vermögen verhindern, da keine Rücksicht auf das Erbrecht notwendig ist.

Zwischen Panama Papers und Pandora Papers

Wenn eine Briefkastenfirma an sich nichts Ungewöhnliches oder per se Illegales ist, warum haben dann die Pandora Papers und Panama Papers so hohe Wellen geschlagen? In beiden Fällen handelte es sich um Unterlagen, durch die die breite Öffentlichkeit einen tiefen Einblick in die Welt der Briefkastenfirmen und Steueroasen bekommen hat.

Allein im Rahmen der Pandora Papers wurden rund 29.000 Konten bei 14 Offshore-Dienstleistern aufgedeckt. Ein nennenswerter Teil der Konten fielen in beiden Fällen nicht in den Bereich der legalen Steuervermeidung bzw. der legalen Anwendung mit rechtskonformer Versteuerung im Inland. Hinzu kam, dass etliche große Firmen und millionen- bzw. milliardenschwere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens solche Briefkastenfirmen nutzten.

Gerade im Fall von Politikern, Sportlern und Co., die auch als moralische Vorbilder gelten sollten, führte dies trotz vorhandener juristischer Korrektheit zu Unmut in der öffentlichen Wahrnehmung. Zu den wohl prominentesten Personen mit einer Briefkastenfirma, die im Rahmen der Pandora Papers aufgedeckt wurde, zählt neben dem ehemaligen tschechischen Ministerpräsident Andrej Babis auch der britische Ex-Premier Tony Blair.

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