Zahlungsverzug

Wenn Kunden Zahlungsfristen verstreichen lassen oder gar nicht bezahlen wollen, müssen Sie handeln. Welche Möglichkeiten der Zahlungserinnerungen beziehungsweise Inkassoleistungen es gibt, hat RECHNUNG.de für Sie recherchiert.
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Inhaltsübersicht

Dieses Problem kennt wahrscheinlich jeder Selbstständige: Die meisten Kunden zahlen fristgerecht, doch einige kommen in Zahlungsverzug oder bleiben den Rechnungsbetrag sogar dauerhaft schuldig. Gründe für die ausbleibende Zahlungsbereitschaft können vielseitig sein. Den Schaden trägt jedoch allein der Rechnungssteller. Fest steht nur, dass die ausbleibenden Zahlungen vor allem kleinere Unternehmen und Freiberufler in finanzielle Engpässe – bis hin zur Insolvenz – führen können.

Mahnung versenden

Zahlt der Kunde nicht fristgerecht, können zunächst eine freundliche Zahlungserinnerung oder ein persönliches Telefonat Abhilfe bringen. Möglicherweise hat der Kunde die Bezahlung schlicht vergessen. In diesem Schritt sollten Sie noch keine Säumnisgebühren einfordern, schließlich wollen Sie die Kundenbeziehung nicht gefährden. Anders sieht die Sache aus, wenn auch anschließend kein Zahlungseingang festgestellt wird.

Bleibt nach der freundlichen Aufforderung die fällige Zahlung weiterhin aus, ist das Versenden einer ersten Mahnung sinnvoll. Rechtlich gesehen gilt bereits die Erinnerung als Mahnung, denn bereits durch sie gerät der Kunde in Zahlungsverzug. Das ist eine Voraussetzung dafür, dass der Unternehmer Verzugszinsen berechnen oder weitere rechtliche Schritte einleiten kann.

Bei weiterer Nichtzahlung haben Sie die Möglichkeit, eine zweite und eine dritte Mahnung mit jeweils höheren Mahngebühren zu versenden. Auch können Sie den Kunden mit dem Versenden der Mahnung informieren, dass bei weiterem Ausbleiben der Zahlung ein Rechtsanwalt konsultiert werden kann.

Mahngebühren helfen oftmals bei der Zahlungsbereitschaft

Genaue Vorgaben für Mahngebühren gibt es nicht. Die Mahngebühren sollten dennoch angemessen sein und den Zusatzaufwand, den das Unternehmen durch die Versendung der Mahnungen hat, widerspiegeln. Kosten für Briefpapier, Umschläge und das Porto sollten Grundlage dieser Berechnung sein. Allgemein geht man von einer Gebühr von 2,50 Euro pro Mahnung aus. In der steigenden Wertigkeit wird auch die Dringlichkeit der Forderungen ausgedrückt. Zudem ermutigen steigende Kosten die Schuldner in einigen Fällen, schnell zu zahlen, um weitere Gebühren zu vermeiden.

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