In Deutschland zahlen viele Selbstständige, Gewerbetreibende und Freiberufler Jahr für Jahr zu viele Steuern. Oft liegt dies daran, dass Betriebsausgaben nicht in vollem Umfang geltend gemacht werden. Diese mindern jedoch den Jahresgewinn und können daher die Steuerlast enorm senken.
In diesen Punkten lassen sich Steuern sparen
1. Häusliches Arbeitszimmer einrichten
Als Unternehmer können Sie die Kosten für ein Arbeitszimmer unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen. Um die Kosten unbegrenzt absetzen zu können, muss das Zimmer Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit sein. Falls dies nicht der Fall ist, lassen sich immer noch bis zu 1250€ jährlich absetzen, wenn Ihnen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
2. Firmenwagen und Fahrtkosten absetzen
Für viele Selbstständige, die auf die dienstliche Nutzung eines Autos angewiesen sind, lohnt sich das Absetzen des eigenen Firmenwagens. Dabei besteht die Möglichkeit den Wagen in das Betriebsvermögen oder das Privatvermögen zu übernehmen.
Liegt die betriebliche Nutzung des Wagens bei unter 10%, kann das Auto nicht als Betriebsvermögen angesehen werden. Dann gelten folgende Bedingungen:
- Der Wagen ist nicht direkt steuerlich abzugsfähig.
- Betriebliche Fahrten lassen sich jedoch mit 0,30€ pro Kilometer dem eigenen Unternehmen in Rechnung stellen.
- Alle betrieblichen Fahrten müssen über ein Fahrtenbuch festgehalten werden.
Bei einer betrieblichen Nutzung von 10% bis 50% haben Selbstständige die Wahl, ob Sie ihr Fahrzeug dem Betriebsvermögen oder dem Privatvermögen zuordnen.
Eine betriebliche Nutzung von über 50% erfordert die Zuordnung des Fahrzeugs in das Betriebsvermögen. Dann gelten folgende Aspekte:
- Das Fahrzeug lässt sich als Betriebsausgabe abschreiben.
- Betriebliche Fahrten werden mit den tatsächlichen Kosten oder 0,30€ pro km als Ausgabe verrechnet.
- Der geldwerte Vorteil aller Privatfahrten muss versteuert werden. Dafür stehen zwei Optionen zur Verfügung:
- Das Führen eines Fahrtenbuchs: Somit werden alle Privatfahrten ermittelt und die Kosten dieser abgebildet.
- Die Nutzung der 1% Regelung: Dabei wird der geldwerte Vorteil mit 1% des Fahrzeug-Listenpreises (Neupreis) pro Monat verrechnet.
Wird auf die 1% Regelung zurückgegriffen, muss für Elektroautos und Plug-In-Hybride, die zwischen dem 1. Januar 2019 und 31. Dezember 2021 gekauft oder geleast werden, nur der halbe Listenpreis angesetzt werden.
3. Arbeitsmittel in vollem Umfang absetzen
Wenn die Arbeitsmittel von Selbstständigen zu mindestens 90% betrieblich genutzt werden, lassen sie sich zu 100% absetzen. Dazu zählt Elektronik, aber auch klassische Arbeitsmittel, wie Arbeitskleidung, Bürobedarf oder auch Büromöbel. Ob Arbeitsmittel sofort abgesetzt werden können oder über mehrere Jahre abgeschrieben werden, hängt vom Anschaffungswert ab.
- Liegt der Wert eines Arbeitsmittels bis 250€, kann es sofort in den Betriebskosten angegeben werden.
- Bei einem Wert zwischen 251€ und 800€, können Sie zwischen einer sofortigen Abschreibung und einem Sammelposten wählen.
Im Sammelposten werden alle Anlagegüter gemeinsam über 5 Jahre abgeschrieben. Dabei erfolgt die Abschreibung linear mit 20% der Anschaffungskosten pro Jahr.
- Güter mit einem Wert zwischen 801€ und 1000€ werden über ihre Nutzungsdauer laut der amtlichen Abschreibungstabelle abgeschrieben oder in den Sammelposten eingefügt. Wichtig ist hierbei, dass auch die Güter mit einem Wert zwischen 251€ und 800€ in den Sammelposten eingefügt werden müssen, sobald Sie sich für den Sammelposten entscheiden.
- Arbeitsmittel mit einem Anschaffungswert von über 1001€ müssen nach der amtlichen Abschreibungstabelle abgeschrieben werden. Bei einem Laptop liegt der Zeitraum bspw. bei drei Jahren.
Wir empfehlen die Kosten kleinerer betriebliche Anschaffungen zusammenzuzählen. Oft stellen diese in Summe eine nicht zu unterschätzende Steuerentlastung dar.
4. Vorauszahlungen zur privaten Krankenversicherung vereinbaren
Freiberufler oder Gewerbetreibende, die ihre Gewinnermittlung mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen, können Vorauszahlungen zur Gewinnminimierung nutzen. Gerade gegen Ende des Jahres ist es sinnvoll, die Krankenversicherungsbeiträge der nächsten Jahre im Voraus zu zahlen, um den Sonderausgabenabzug zu maximieren.
Allerdings hat der Gesetzgeber diesen auf das maximal 2,5-Fache der Beiträge des laufenden Jahres beschränkt. In den Folgejahren stehen jedoch weiterhin die Höchstbeträge des Sonderausgabenabzugs von 2800€ zur Verfügung, die wiederum für andere private Versicherungsleistungen genutzt werden können. Mehr dazu lesen Sie hier.
5. Handwerksleistungen berücksichtigen
Sowohl für Selbstständige als auch für Angestellte bieten Leistungen von Handwerkern ein enormes Steuersparpotenzial. Kosten für Handwerker im privaten Haushalt können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Bis zu 20% der Arbeitskosten, aber maximal 1200€, lassen sich direkt von der eigenen Steuerschuld absetzen.
Achten Sie bei der Rechnung darauf, dass der Lohnanteil der Rechnung separat aufgeführt ist. Außerdem sollten Sie keine Barzahlung ausführen, damit Sie die Zahlung anhand eines Kontoauszugs belegen können.
6. Gewinnverschiebung nutzen
Indem Selbstständige Teilzahlungen vereinbaren oder Vorauszahlungen ansetzen, können sie Betriebsausgaben optimal über mehrere Jahre aufteilen. So kann die Steuerlast effektiv sinken. Außerdem können Liquiditätsvorteile entstehen, wenn hohe Ausgaben entsprechend aufgeteilt werden.
KMUs können besonders von einer Gewinnverschiebung profitieren, indem sie den Investitionsabzugsbetrag nutzen. Dieser erlaubt es geplante Investitionen in Höhe von 40% der Kosten von ihrem Gewinn abzuzielen. Eine Voraussetzung ist dabei, dass die Investition innerhalb der nächsten drei Jahre stattfinden soll.
7. Ist-Versteuerung beantragen
Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen unterliegen grundsätzlich einer Soll-Versteuerung. Das bedeutet, dass die Mehrwertsteuern von noch nicht gezahlten Rechnungen an das Finanzamt vorgestreckt werden müssen. Mit einem Antrag auf eine umsatzsteuerliche Ist-Versteuerung können Liquiditätsvorteile entstehen, indem die Mehrwertsteuer erst gezahlt werden muss, wenn der Kunde die Rechnung auch beglichen hat.
8. Kleinunternehmerregelung nutzen
Mit der Kleinunternehmerregelung können Selbstständige von der Pflicht, Umsatzsteuer zu erheben, befreit werden. Das bringt gerade im B2C-Bereich einen kleinen Wettbewerbsvorteil, da Produkte so bis zu 19% günstiger angeboten werden können.
Klassische Handelsunternehmen sollten allerdings auf die Regelung verzichten, um die Vorsteuer ihrer bezahlten Rechnungen geltend zu machen.
9. Dauerfristverlängerungen nutzen
Gerade junge Unternehmen geraten oft in Liquiditätsprobleme. Eine Dauerfristverlängerung bietet die Chance, Steuererklärungen einen Monat später abzugeben und Steuernachzahlungen somit verspätet durchzuführen. Das bringt klare Liquiditätsvorteile, die gerade in der Anfangsphase eines Unternehmens nützlich sind. Dauerfristverlängerungen lassen sich direkt beim zuständigen Finanzamt beantragen und werden in der Regel genehmigt, wenn ein entsprechender Grund vorliegt.
10. Gewinnneutrale Rücklagen nutzen
Durch höhere Gewalt können schnell Schäden am Betriebseigentum entstehen. Gewinne aus Versicherungszahlungen müssen dabei nicht versteuert werden. Gerade Selbstständige in ihrer Anfangsphase sind sich dessen oft nicht bewusst und versteuern regelmäßig steuerfreie Zahlungen.
11. Betriebsausgabenpauschale als Freiberufler nutzen
Freiberufler in wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen oder Lehrberufen haben oft nur geringe Ausgaben. Anstatt diese zusammenzuzählen, lassen sich auch Pauschalbeträge nutzen. Für nebenberufliche Freiberufler gilt dabei:
- Es dürfen höchstens 25% der Einnahmen pauschal als Ausgaben deklariert werden.
- Der Höchstbetrag beläuft sich dabei auf 614€.
Für hauptberufliche Schriftsteller und Journalisten sind die Grenzen der Ausgabenpauschale dagegen etwas höher. In dem Fall gilt folgendes:
- Maximal 30% der Einnahmen dürfen als pauschale Ausgaben deklariert werden.
- Der Höchstbetrag beträgt 2455€.
Das Besondere an der Betriebsausgabenpauschale ist, dass die Ausgaben nicht nachgewiesen werden müssen. Ob sich diese lohnt oder die Betriebsausgaben auf übliche Art und Weise angesetzt werden sollten, hängt also immer von der Höhe der eigentlichen Ausgaben ab.
Nicht nur Steuern sparen, sondern auch Zeit und Mühen mit offenen Forderungen
Mit unseren Steuertipps können Selbstständige oder Freiberufler an der ein oder anderen Stelle Geld sparen. Durch die Finanzierungsform der Rechnungsvorfinanzierung, auch Factoring genannt, ersparen sie sich zudem, lange auf die Bezahlung Ihrer Leistung warten zu müssen. Ab einer Gebühr von 0,5% des Rechnungsbetrags können sie in kürzester Zeit ihr Geld erhalten und zahlungsfähig für laufende Kosten bleiben. Schützen auch Sie sich vor offenen Forderungen und Problemen mit zu spät zahlenden Auftraggebern. Mit aifinyo schützen Sie außerdem das Verhältnis zu Ihren Kunden, da wir Ihnen auch die unangenehme Kommunikation im Falle einer verspäteten Zahlung mit einem professionellen Mahnwesen abnehmen.