Freizeichnungsklausel in Verträgen
Andere Ausdrücke für den Begriff Freizeichnungsklausel sind Haftungsklausel oder Haftungsausschluss. Mit der Freizeichnungsklausel schließt der Verwender seine Haftung oder die Erfüllung bestimmter Bedingungen aus oder er begrenzt sie.
Was ist eine Freizeichnungsklausel?
Die Definition einer Freizeichnungsklausel enthält die folgenden drei Bedeutungen:
- Im bürgerlichen Recht oder Zivilrecht gemäß BGB handelt es sich um eine Klausel, durch die die Bindung eines Anbieters an sein Angebot ausgeschlossen oder eingeschränkt wird.
- Im Vertragsrecht oder Handelsrecht kann durch die Freizeichnungsklausel abweichend von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Unternehmens ein Haftungsausschluss hinterlegt werden. Um die Käufer zu schützen, ist der Ausschluss der Sachmängelhaftung und anderer Haftungsgründe jedoch nur sehr eingeschränkt möglich.
- Im Wechselrecht bezeichnet die Freizeichnungsklausel eine sogenannte Angstklausel, durch die der Eigentümer des Wechsels als Indossant seine wechselrechtliche Haftung bei der Weitergabe der Rechte aus dem Wechselgeschäft ausschließt. Die Zusätze auf dem Wechsel bei der Freizeichnungsklausel lauten: ohne Obligo, ohne Gewähr oder without recourse bei internationalen Geschäften.
Im jedem Fall handelt es sich um eine abweichende Bestimmung in einem Angebot oder in einem Vertrag, mit der ein Anbieter entweder das gesamte Angebot oder einzelne Positionen von Bindung, Haftung oder Erfüllung entweder beschränkt oder komplett ausschließt.
Wo kommen Freizeichnungsklauseln zum Einsatz?
Durch eine Freizeichnungsklausel behält sich ein Anbieter die abweichende Lieferung einer Ware oder einen geänderten Preis für ein Angebot vor. Ein weiteres Einsatzgebiet ist ein Vertrag, den Käufer und Verkäufer miteinander abschließen. Hier kann der Verkäufer von seinen eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen und seine Haftung begrenzen oder ausschließen.
Im Geschäftsleben beginnen die meisten Verträge mit einem Angebot. Das betrifft nicht nur Unternehmen, die Projektverträge miteinander abschließen. Auch der Werbeprospekt eines Supermarktes mit den Sonderangeboten der Woche ist ein Angebot an die Käufer. Das Angebot sollte bestimmt Angaben enthalten, um als rechtssicheres Angebot zu gelten.
Durch Freizeichnungsklauseln hat der Anbieter die Möglichkeit, diese Angaben in seinem Angebot einzugrenzen:
- Lieferfrist oder Liefertermin
- Preis
- gelieferte Menge
Durch die Eingrenzungen macht der Anbieter klar, dass sein Angebot nicht sofort rechtsverbindlich bindend ist. Es handelt sich nicht um eine Willenserklärung des Verkäufers, sondern um ein freibleibendes Angebot. Erst wenn der Käufer das Angebot annimmt und der Verkäufer die Annahme ausdrücklich bestätigt, kommt ein endgültiger Vertrag zustande.
Was sind die Vor- und Nachteile?
Ein freibleibendes Angebot findet in der Praxis häufig Anwendung. Vor allem in wirtschaftlich unruhigen Zeiten kann es zu schnellen Änderungen der Rohstoffpreise kommen. Weltweite Ereignisse wie Naturkatastrophen, Krieg oder Pandemie führen zu unterbrochenen Lieferketten und Preissteigerungen. Um die unsicheren äußeren Bedingungen auszugleichen, können Unternehmen bestimmte Freizeichnungsklauseln nutzen.
Doch was sich als Vorteil für die Verkäufer erweist, kann einen Nachteil für die Käufer darstellen. Wenn zwischen Erstellung des Angebots, Annahme durch den Käufer und Bestätigung durch den Verkäufer zu viel Zeit vergeht, können sich die Preise erhöhen oder die Lieferzeiten verlängern. Das erschwert die Kalkulation der Käufer, die daher auf die rechtzeitige Annahme eines passenden Angebots durch den Verkäufer achten sollten.
Freizeichnungsklauseln aus Sicht der Unternehmen
Unternehmen sehen vor allem die Vorteile, die sie aus der Anwendung von Freizeichnungsklauseln in Angeboten und Verträgen nutzen können:
- Unsichere äußere Bedingungen erschweren die endgültige Kalkulation der Verkaufspreise und die Angabe eines verbindlichen Lieferdatums. Durch Freizeichnungsklauseln können die Anbieter Preissteigerungen an die Kunden weitergeben oder die Ware zu einem späteren Zeitpunkt ausliefern.
- Der Vertragsabschluss kann schnell und verlässlich vorbereitet werden, indem die Angaben aus dem Angebot die Grundlage für den endgültigen Vertrag bilden.
Die Anbieter müssen aber auch diese Nachteile beachten:
- Wenn es sich um einen Vertrag gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Verkäufers handelt, muss das Unternehmen darauf achten, dass die Freizeichnungsklausel nicht die Haftung wegen Pflichtverletzung ausschließt oder begrenzt.
- Die Kunden können das unverbindliche Angebot ablehnen und es kommt kein Vertrag zustande.
- Wenn der Käufer mit den unverbindlichen Angaben nicht einverstanden ist oder andere Änderungen wünscht, muss nachverhandelt werden. Das verlängert die Zeit bis zum Vertragsabschluss und bindet Kapazitäten im Unternehmen des Verkäufers.
Was bedeutet die Freizeichnungsklausel für die Käufer?
Wenn die Käufer ein unverbindliches Angebot erhalten, können sie die Bedingungen genau prüfen und die Angebote mehrerer Anbieter miteinander vergleichen. Erst wenn die Kunden aktiv werden und das Angebot annehmen, kommt nach Bestätigung durch den Verkäufer ein Vertrag zustande.
Durch ein unverbindliches Angebot werden die potenziellen Käufer unter anderem über die Verfügbarkeit der Ware informiert. Wenn sich im Angebot die Klausel „Nur solange der Vorrat reicht“ findet, deutet dies auf eine Knappheit der verfügbaren Produkte hin. Die Kunden können den Hinweis dahingehend verstehen, dass sie sich schnell zum Kauf entscheiden müssen. Ansonsten kann es dazu kommen, dass der Verkäufer die Ware entweder gar nicht oder nur zu einem höheren Preis und mit einer längeren Lieferzeit zur Verfügung stellen kann.
Beispiel-Formulierungen für Freizeichnungsklauseln
In der Praxis gibt es viele Beispiele für Freizeichnungsklauseln in Angeboten und Verträgen. Die Formulierungen beziehen sich entweder auf einzelne Bestandteile der Vereinbarung oder auf das komplette Angebot beziehungsweise den gesamten Vertrag.
Hier einige Beispiel-Formulierungen für Freizeichnungsklauseln:
Bezogen auf alle Bestandteile des Angebots oder Vertrags:
- unverbindliches Angebot
- Angebot freibleibend
- ohne Obligo
Bezogen auf die Lieferung:
- solange der Vorrat reicht
- Lieferung vorbehalten
Bezogen auf die Gültigkeit des Angebots:
- Angebot gültig bis zum …
- gültig bis
Bezogen auf den Preis:
- Preisänderungen vorbehalten
- Preis freibleibend
- vorbehaltlich Preis
Bezogen auf gebrauchte Ware:
- wie die Sache steht und liegt
- gekauft wie gesehen
- ohne Gewähr
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