Month: March 2022

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Zahlungsausfälle vermeiden

In unserem Ratgeber „Was tun, wenn die Zahlung ausbleibt?“ haben wir zusammengefasst, wie Unternehmer mit akutem Zahlungsverzug umgehen sollten. Dabei wurde deutlich, wie aufwändig und teuer rechtliche Schritte sein können. Daher sollten Sie Ihre Ressourcen auf die Vermeidung von Zahlungsausfällen fokussieren.

Wie lassen sich Zahlungsausfälle vorbeugen?

Einen Großteil aller Zahlungsausfälle können Unternehmer bereits im Vorfeld verhindern. In erster Linie entstehen diese durch finanzielle Probleme oder Unzufriedenheit. Folgende Schritte gilt es im Vorfeld einer Zusammenarbeit mit einem Kunden zu beachten:

1. Bonitätsauskunft

Zu einer professionellen Zusammenarbeit gehört, sich nach der Zahlungsfähigkeit des Kunden zu erkundigen, bevor Leistungen ausgetauscht werden. Die Handelskammer Hamburg empfiehlt dazu in erster Linie eine Einsicht in das Handelsregister und in das Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts. Diese Auskünfte sind kostenfrei und lassen sich auch ohne Einverständnis des Geschäftspartners durchführen. Geht es um besonders große Projekte, macht auch eine Bonitätsauskunft bei der Schufa Sinn. Dazu sollten Sie Ihren Kunden bitten, eine Selbstauskunft vorzuzeigen.

2. Vorkasse oder direkte Zahlungen

Mithilfe von Sofortzahlungen und Vorkasse lassen sich Zahlungsausfälle vermeiden. Diese können branchenübergreifend angeboten werden und stellen sicher, dass Sie Ihre Zahlung erhalten. Mit Skonti und anderen Rabatten können Sie diese Zahlungsmöglichkeiten für Ihre Kunden attraktiver machen.

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Für Dienstleister ist die Vereinbarung eines Vorschusses üblich. So können Sie sichergehen, dass zumindest ein Teil der vereinbarten Summe pünktlich überwiesen wird.

3. Rechnungen zeitnah stellen

Rechnungen sollten unmittelbar nach dem Erbringen einer Dienstleistung gestellt werden, um eine möglichst direkte Zahlung des Kunden zu erzielen. Das rechtliche Zahlungsziel von 30 Tagen können Sie mit passenden AGBs oder einer kurzen Bestätigung des Kunden verkürzen. Ein Zahlungsziel von 14 Tagen bietet dem Kunden mehr als genug Zeit, um eine Überweisung durchzuführen. Dafür lassen sich Versäumnisse aber deutlich früher adressieren.

4. Bauchgefühl beachten

Das Bauchgefühl des Menschen entscheidet oft über dessen Erfolg oder Misserfolg. Falls Ihnen ein Kunde dubios vorkommt oder Sie finanzielle Schwierigkeiten erahnen, sollten Sie dies ernst nehmen. In solchen Fällen macht es oft Sinn, eine Zusammenarbeit zu vermeiden oder zumindest die Zahlung auf Rechnung zu verweigern.

5. Kundenzufriedenheit sicherstellen

Die wenigsten Zahlungsausfälle passieren böswillig. Meistens handelt es sich um eine Mischung aus Unzufriedenheit des Kunden und finanziellen Problemen. Sich zu vergewissern, dass der Kunde wirklich zufrieden ist, ist deshalb besonders wichtig, um Zahlungsausfälle zu vermeiden. Suchen Sie daher den Dialog und stellen Sie sicher, dass Sie die Anforderungen Ihres Kunden kennen. Sollte mal etwas schief gelaufen sein, können Sie einen Rabatt gewähren. Dies wirkt sich zwar negativ auf Ihren Kontoauszug aus, erhöht aber die Wahrscheinlichkeit, dass Sie Ihr Geld auch tatsächlich erhalten.

Mahnung per Chat erstellen

Was ist, wenn es doch einmal ernst wird?

Eine lückenlose Vorarbeit gilt als wichtigste Tugend, um Zahlungsausfälle zu vermeiden. Ein Mahnbescheid ist so mit höherer Wahrscheinlichkeit erfolgreich. Zudem hinterlassen Sie einen professionellen Eindruck und zeigen Ihrem Kunden, dass Sie es ernst meinen.

1. Ein rechtlich korrekter Vertrag

Ein Vertrag sollte die Grundlage einer professionellen Geschäftsbeziehung darstellen. Dabei gilt es auf die Details zu achten. Oft ist es sinnvoll, die eigenen AGBs und Musterverträge im Voraus einmal mit einem Anwalt durchzusprechen. So stellen Sie sicher, dass diese im Notfall auch gerichtlich verwendbar sind. Außerdem schaffen Sie einen seriöseren Eindruck bei Ihrem Kunden.

2. Dokumentation aller Geschäftsvorgänge

Neben einem Vertrag sollten Sie alle Geschäftsprozesse sowie die Kommunikation mit Ihrem Kunden lückenlos dokumentieren. Dazu gehören auch Nachweise erbrachter Leistungen, Garantiefälle, Revisionen und Absprachen. Vor Gericht sind diese Dokumentationen ein entscheidender Faktor. Falls Sie ausgiebig nachweisen können, dass Ihr Schuldner tatsächlich in der Schuld steht, haben Sie entscheidende Vorteile.

3. Den Dialog suchen

Die wenigsten Zahlungsausfälle sind unüberwindbar. Um einen Gerichtsprozess zu vermeiden, sollten Sie mit Ihrem Kunden kommunizieren. Fragen Sie, warum die letzte Rechnung nicht bezahlt wurde. Liegt es an finanziellen Problemen? War der Kunde eventuell unzufrieden mit der erbrachten Leistung? In diesem Punkt ergibt es besonders viel Sinn, lösungsorientiert zu agieren. Oft lassen sich potenzielle Zahlungsausfälle mit einem kleinen Rabatt oder einer Ratenzahlung beheben.

4. Professioneller Mahnprozess

In vielen Fällen werden Kunden dann zahlungswillig, wenn sie sehen, dass Sie es ernst meinen. Sollten Sie also mit einem säumigen Schuldner zu tun haben, ist ein professioneller Mahnprozess oft ein passender Schritt. Dieser deutet an, dass Sie im Notfall auch vor Gericht ziehen. Wichtig ist auch hier eine lückenlose Dokumentation, um Mahnungen im Gericht beweiskräftig vorzeigen zu können.

Fazit: Zahlungsausfälle garantiert vermeiden

Verschiedene Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung, um Zahlungsausfälle Ihrer Kunden effektiv zu vermeiden. In unserem Blogbeitrag „Welche Möglichkeiten des Mahnwesens gibt es?“ haben wir zusammengefasst, wie Sie Mahnungen effektiv durchsetzen.

Um sicherzustellen, dass Sie nicht von Zahlungsausfällen betroffen sind, steht das Full-Service-Factoring von RECHNUNG.de als Alternative bereit. Dieses ermöglicht eine zuverlässige Rechnungsvorfinanzierung mit integriertem Ausfallschutz. In der Praxis bedeutet dies: Sie müssen mit Rechnungen zukünftig kein Risiko mehr eingehen.

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Nicht sicher, ob Factoring das Richtige für Sie ist? Keine Sorge! Probieren Sie es einfach aus! Ihre erste Rechnung können Sie kostenfrei bei uns vorfinanzieren.

Zahlungsaufforderung

Zahlungsaufforderung

Im RECHNUNG.de Ratgeber möchten wir Ihnen einige Ratschläge und Beispielformulierungen mit an die Hand geben, mit deren Hilfe das Schreiben einer Zahlungsaufforderung hoffentlich keine unüberwindbare Herausforderung mehr darstellen sollte.

Wann ist eine Zahlungsaufforderung nötig?

Auf den ersten Blick mag es selbstverständlich sein, dass ein Auftraggeber seinen Vertragspflichten ordnungsgemäß nachkommt, indem er dafür bezahlt. Doch Sie als Selbstständiger wissen vermutlich aus eigener Erfahrung, dass das häufig nicht der Fall ist. Ist Ihr Kunde mit der Zahlung in Verzug, empfiehlt es sich zunächst, ihn durch eine freundliche Zahlungsaufforderung, in der der Ausgleich des offenen Betrags angefordert wird, daran zu erinnern. Beim Schreiben sollten Sie im Hinterkopf behalten, dass Sie einen Beleg benötigen, falls es am Ende tatsächlich zu einem außergerichtlichen oder gerichtlichen Mahnverfahren kommen sollte. Ihre schriftliche Zahlungsaufforderung ist daher unverzichtbar.

Der Kunde zahlt spät. Was ist zu tun?

Wird eine Zahlungsfrist aus Versehen oder mit Absicht überschritten, sollten Sie als Selbstständiger die Zahlung nicht sofort einfordern, indem Sie eine Mahnung schreiben. Stattdessen sollten Sie folgende Punkte beachten:

1. Freiraum lassen

Anfangs ist es grundsätzlich besser, dem Kunden Freiraum zu lassen. Ein aggressives oder unfreundliches Vorgehen kann die Kundenmeinung schnell negativ beeinflussen, gerade wenn Sie Ihren Auftraggeber erst vor kurzem als Neukunden gewonnen haben.

2. Unschuldsvermutung

Wie in allen rechtlichen Zusammenhängen gilt grundsätzlich erst einmal die Unschuldsvermutung. Möglicherweise hat Ihr Kunde die Rechnung ja vergessen, ohne dass eine böse Absicht dahintersteckt. Es empfiehlt sich daher, zunächst zwei bis drei Tage zu warten. Sollte die Zahlung bis dahin nicht eingetroffen sein, kann eine erste Zahlungserinnerung aufgesetzt werden.

3. Ein gestuftes Mahnverfahren

Erst, wenn die Zahlung auch dann ausbleibt, können eine erste und eine zweite Mahnung folgen. Dieses dreistufige Verfahren hat sich mittlerweile im gesamten kaufmännischen Bereich etabliert – rechtlich dazu verpflichtet sind Sie allerdings nicht. Damit später, bei Bedarf, ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden kann, ist einzig und allein eine erste Mahnung unverzichtbar. Für welchen ersten Schritt Sie sich am Ende entscheiden, sollten Sie abhängig von Ihrer Kundenbeziehung machen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, auf jeden Fall eine erste Zahlungsaufforderung zu verschicken, ehe Sie härtere Geschütze auffahren.

Mahnung per Chat erstellen

Was sollte eine Zahlungsaufforderung beinhalten?

Für Sie als Freelancer, Selbstständiger oder Freiberufler ist eine Zahlungsaufforderung mit einem gewissen Aufwand verbunden. Um dennoch erfolgreich Ihren Kunden zur Zahlung der Rechnung zu bewegen, empfehlen wir ein gestuftes Mahnverfahren.

In der ersten Zahlungserinnerung sollten Sie den Kunden zunächst freundlich auf die ausstehende Zahlung hinweisen. Schließlich kann jeder einmal eine Rechnung vergessen. Eine neue Frist können Sie, müssen Sie hier aber nicht zwangsläufig setzen, da das Schreiben als Erinnerung gilt und Sie zunächst davon ausgehen, dass Ihr Kunde der Zahlungsaufforderung nachkommt.

Eine Mahnung sollten Sie dagegen erst dann aufsetzen, wenn auch wiederholte Zahlungsaufforderungen ignoriert wurden. Wir empfehlen Ihnen, auch auf Zusatzkosten zu verzichten, um den Kundenkontakt nicht aufs Spiel zu setzen. Formulieren Sie die Zahlungserinnerung stattdessen informierend und verständnisvoll und fügen Sie dem Schreiben eine Kopie der offenen Rechnung bei. Da Sie zunächst von einer entschuldbaren Ausnahme ausgehen, sollten Sie auch darüber nachdenken, auf Begrifflichkeiten wie „Mahnung“ oder „Zahlungsaufforderung“ zu verzichten, die grundsätzlich eher fordernd klingen. Eine „Zahlungserinnerung“ stößt niemanden vor den Kopf, denn sie kommt wie eine freundliche und serviceorientierte Unterstützung daher. So stellen Sie sicher, dass Sie den Geschäftskontakt auch nach Rechnungsbegleichung halten können.

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Wie viele Zahlungserinnerungen Sie versenden, hängt von Ihrem Gefühl gegenüber Ihrem Auftraggeber ab – gesetzliche Regelungen gibt es hier nicht.

Auch in ihrer Form sind Sie grundsätzlich an keine offiziellen Vorschriften gebunden. Inhaltlich empfiehlt es sich, zunächst zu überlegen, woran es liegen könnte, dass Ihre Forderung noch nicht beglichen wurde. Ein Urlaub, anderweitige Verpflichtungen, eine Erkrankung … Die Gründe für einen Zahlungsverzug können vielfältig sein. Dementsprechend wichtig ist ein höflicher Ton, der dem Kunden vorwurfsfrei die Möglichkeit gibt, die Rechnung zu begleichen. Denken Sie auch daran, alle Angaben zum Rechnungsdatum, zum Forderungsbetrag und zur Rechnungsnummer beizufügen. Eine neue Zahlungsfrist mit einem konkreten Datum ist nicht verpflichtend, kann im Einzelfall aber sinnvoll sein.

Auf welchem Wege sollte eine Zahlungsaufforderung verschickt werden?

Eine Zahlungserinnerung kann sowohl per Mail als auch per Post erfolgen. Sogar eine persönliche oder telefonische Zahlungsaufforderung ist vor dem Gesetz gültig. Umfragen lassen vermuten, dass der persönliche und der telefonische Weg am besten geeignet sind, um eine zügige Zahlung zu erreichen. Allerdings empfinden Sie als Selbstständiger dieses Vorgehen vielleicht auch als nachteilig: Dann ist der Mail- oder Postversand selbstverständlich genauso legitim.

Unsere Vorschläge für Ihre Zahlungsaufforderung

Für Sie als Freelancer, Selbstständiger oder Freiberufler ist es wichtig, das nötige Fingerspitzengefühl für die richtige Formulierung zu haben. Damit Ihnen das Aufsetzen Ihrer Zahlungsaufforderung ein wenig leichter fällt, finden Sie im Folgenden einige Ideen, Vorschläge und Beispielformulierungen, mit denen Sie in keiner Situation etwas falsch machen können.

Grundsätzlich ist es immer gut, zu Beginn des Schreibens darauf hinzuweisen, dass die Zahlung trotz verstrichener Zahlungsfrist noch nicht bei Ihnen eingetroffen ist. Wenn Sie möchten, können Sie auch anmerken, dass möglicherweise Probleme beim Mail- oder Postversand die Ursache sein könnten, so dass Ihr Auftraggeber sich nicht auf den Schlips getreten fühlt.

Fazit

Es ist gar nicht immer so einfach, beim Schreiben einer Zahlungsaufforderung den richtigen Ton zu finden. Schließlich möchte niemand seine Kunden mit unglücklichen Formulierungen überrumpeln. Mit einer freundlichen Zahlungserinnerung können Sie dem Gedächtnis jener Kunden, die nicht an die ausstehende Zahlung gedacht haben, ein wenig auf die Sprünge helfen. So wahren Sie nicht nur die gute Kundenbeziehung, sondern können sich in vielen Fällen auch ein aufwändiges Mahnverfahren sparen.

Wenn Sie häufig Kunden haben, die zu spät zahlen, oder Sie sich einfach von Aufwand und Sorgen mit säumigen Auftraggebern oder mit der Überbrückung langer Zahlungsziele befreien wollen, empfehlen wir Ihnen unsere Rechnungsvorfinanzierung. Wir übernehmen das Risiko zahlungsunfähiger Auftraggeber und zahlen Ihnen Ihr Geld vorab. Durch echtes Factoring mit Ausfallschutz erhalten Sie schon ab 0,5% Gebühr. So bleiben Sie liquide für laufende Kosten, neue Aufträge und Investitionen. Nutzen können Sie uns ganz flexibel. Sie entscheiden, welche Rechnung Sie vorfinanzieren wollen. Probieren Sie es einfach aus und profitieren Sie von den Vorteilen durch RECHNUNG.de!

Inkasso-Factoring

Unterschied zwischen Inkasso und Factoring

Während es sich beim Factoring um eine Umsatzfinanzierung handelt, die auf dem Verkauf von Forderungen basiert, zielt Inkasso auf das Einholen überfälliger Forderungen ab. Clever und mit System eingesetzt, können beide Varianten zu einer höheren Liquidität führen.

Was bedeuten Inkasso und Factoring?

Im Grunde genommen haben Inkasso und Factoring ein identisches Ziel: Die Liquidität eines Unternehmens zu bewahren. Im Detail unterscheiden sich die Aufgaben eines Inkassounternehmens von der Arbeit eines Factoringanbieters jedoch wesentlich. Während das Factoring darauf ausgelegt ist, eine verspätete Zahlung oder einen Zahlungsausfall zu verhindern, ist das Hauptziel des Inkassos, offene Forderungen einzutreiben. Kauft ein Inkassounternehmen die Forderungen seiner Mandanten auf, ist der Übergang zum Factoring nahezu fließend. Der Hauptunterschied liegt dann ausschließlich im Zeitpunkt der Forderungsabtretung, die im Factoring unmittelbar nach der Erbringung der Leistung liegt.

Was ist Factoring?

Beim Factoring, auch Rechnungsvorfinanzierung genannt, verkauft ein Selbstständiger oder ein Unternehmen (Factoring-Kunde) seine Geldforderungen, die er bei seinem Rechnungsempfänger (Debitor) für ein gelieferte Ware oder erbrachte Leistung geltend machen will, an einen Factoringanbieter (Factor). Von diesem erhält der Rechnungssteller sein Geld gegen eine prozentuale Gebühr früher ausgezahlt. Somit muss er nicht auf die Zahlung seiner Kunden oder Auftraggeber warten. Beim echten Factoring wird dabei auch das Ausfallrisiko übernommen. Für den Selbstständigen oder das Unternehmen ist es also egal, ob der Kunde zahlt oder nicht – denn die Rechnungssumme wurde bereits durch den Factor beglichen.

Was ist Inkasso?

Ein Inkassounternehmen wird erst dann beauftragt, wenn eine Rechnung bereits überfällig ist. Das ist der Fall, wenn der Kunde bzw. Auftraggeber eines Selbstständigen oder Unternehmens die Rechnung nicht zur angegebenen Zahlungsfrist beglichen hat. In dem Fall wird versucht, mit dem Kunden zu verhandeln, um diesen doch noch zu einer Zahlung zu bewegen. Während es prinzipiell möglich ist, ein Inkassounternehmen direkt nach dem Verstreichen der Zahlungsfrist zu engagieren, bietet sich dies oft nicht an. Da viele Kunden die Zahlungsziele einer Rechnung nicht mutwillig missachten, genügt oft ein freundlicher Anruf oder ein hinweisendes Schreiben. Da Inkassounternehmen in der Regel auf Erfolgsbasis arbeiten und einen Anteil der Forderungssumme einbehalten, empfiehlt es sich für viele Unternehmen erst nach mehreren erfolglosen Mahnungen. Einige Inkassounternehmen kaufen ihren Kunden überfällige Forderungen ab und treiben diese dann zu ihren eigenen Gunsten ein.

Im Grunde greift das Factoring also viel früher in das Forderungsmanagement ein. Wird eine Forderung direkt nach dem Erbringen einer Leistung im Zuge des echten Factorings abgegeben, entsteht für einen Unternehmer kein Bedarf, ein Inkassobüro einzuschalten. Das gilt unabhängig davon, ob der Kunde eine Rechnung am Ende fristgerecht bezahlt oder nicht.

Wie läuft ein Inkassoverfahren ab?

Inkassounternehmen sind als Dienstleister im Forderungsmanagement tätig. Wie ein Inkassoverfahren abläuft, ist dennoch verschieden, da sich Inkassounternehmen in ihrer Arbeitsweise und ihrer Abrechnung unterscheiden.

Grundsätzlich beginnt das Thema Inkasso bei einer überfälligen Forderung. Wenn ein Kunde die Zahlungsfrist verpasst hat und auch auf Zahlungserinnerungen und Mahnungen nicht reagiert, bietet sich das Einschalten eines Inkassounternehmens an. Das sucht in der Regel als erstes den direkten Kontakt zum Kunden.

1. Telefonischer oder schriftlicher Kontakt

Im ersten Kontakt wird der Kunde auf die offene Rechnung hingewiesen. Falls wirklich nur ein Missverständnis vorhanden war, wird sich der Kunde spätestens jetzt zahlungsbereit zeigen. In vielen Fällen hinterlässt der Anruf eines Inkassounternehmens auch einen nachhaltigen Eindruck beim Schuldner – das kann ebenfalls zu einer direkten Zahlung führen. Während ein Inkassoverfahren läuft, sollte der Schuldner alle Fragen an das Inkassounternehmen und nicht mehr an seinen ursprünglichen Geschäftspartner richten.

2. Ein gerichtliches Mahnverfahren

Der logische nächste Schritt einer ignorierten Zahlungsaufforderung ist ein gerichtliches Mahnverfahren. Während viele Unternehmen selbst Mahnungen erstellen und versenden, sind Inkassounternehmen in der Regel deutlich drastischer. In dem Verfahren übernimmt das Inkassounternehmen für gewöhnlich den Verwaltungsaufwand für seinen Kunden.

3. Die Vollstreckung / Zahlungsverpflichtung

Endet ein gerichtliches Mahnverfahren zu Gunsten des Gläubigers, erfolgt die anschließende Vollstreckung des Urteils. Dabei wird der Schuldner gerichtlich zur Zahlung verpflichtet. Weigert sich dieser immer noch, wird eine Pfändung eingeleitet.

Worin unterscheiden sich die Angebote von Inkassounternehmen?

Während ein Inkassoverfahren immer relativ ähnlich aussieht, unterscheiden sich die Angebote verschiedener Inkassounternehmen. In der Regel lassen sich die Angebote dabei in zwei Varianten einteilen:

1. Das Inkassounternehmen ist im Auftrag seines Mandanten tätig

Dabei bleibt die Forderung Eigentum des Mandanten und wird für diesen eingetrieben. In der Regel erfolgt die Vergütung des Inkassounternehmens dabei auf Erfolgsbasis. Üblicherweise ist das eine Vergütung in Form eines Anteils des Fallvolumens.

2. Das Inkassounternehmen kauft die Forderung seines Mandanten auf

Viele Inkassounternehmen kaufen die Forderung ihrer Mandanten auf und handeln anschließend auf eigenen Erfolg. Da das Risiko hier besonders hoch ist, wird die Rechnung mit einem relativ hohen Abzug versehen. Besonders beliebt ist diese Inkassoart bei größeren „Forderungspaketen“, die sich mit einem absehbaren Aufwand eintreiben lassen.

Wie Factoring das Inkasso vollständig ersetzen kann

Unternehmer und Selbstständige wissen zu gut, dass es nicht unüblich ist, zu lange oder vergeblich auf die Zahlung der Kunden oder Auftraggeber warten zu müssen. Dann fehlt das Geld, um weiter zu wachsen oder um laufende Kosten abdecken zu können. Vor allem Neukunden sind besondere Risikofaktoren, die zu solchen Ärgernissen führen können. Mit dem intelligenten Einsatz von Factoring können Freelancer und Unternehmer ihre Liquidität maximieren und zudem das Risiko für Zahlungsausfälle komplett aus dem Weg schaffen. Dieser übernimmt mit der Forderung auch das Ausfallrisiko und zahlt den Rechnungsbetrag unmittelbar aus. Wer auf Factoring setzt, spart sich den Aufwand und die Kosten für ein Inkassoverfahren.

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Inkasso auf Erfolgsbasis

Nicht zahlende Kunden können gerade Freiberufler und kleinere Unternehmen finanziell aus der Bahn werfen. Sollten Zahlungsaufforderungen und Mahnungen unbeachtet bleiben, ist ein Rechtsstreit oft unvermeidbar. Inkassoverfahren stellen für Selbstständige eine gute Möglichkeit dar, offene Forderungen ohne ein langwieriges Gerichtsverfahren beizutreiben.

Inkassoverfahren einfach erklärt

Wenn Ihre Kunden in Zahlungsverzug geraten, ist das nicht immer mit einem hohen Zeitaufwand für Sie verbunden. Inkasso bietet sich an, um das Eintreiben Ihrer Forderungen auszulagern und dabei Ressourcen einzusparen.

Gerade Unternehmen ohne internes Mahnbüro, sowie Gewerbetreibende und Freiberufler profitieren von der Entlastung durch ein Inkassounternehmen. Diese haben nämlich oft nicht die nötigen Ressourcen, um regelmäßige Zahlungserinnerungen und Mahnungen zu versenden. Häufig lohnt es sich, für diese Aufgaben einen Inkassopartner zu beauftragen und sich selbst auf das eigene Kerngeschäft zu konzentrieren.

Dabei sehen die Handlungen eines Inkassobüros in der Regel so aus:

1. Schriftliche Mahnung seitens des Inkassopartners

Ein Inkassopartner sendet nach der Annahme eines Inkassofalls eine direkte Mahnung an den jeweiligen Schuldner. Diese verweist darauf, dass alle Forderungen umgehend zu begleichen sind, um gerichtliche Schritte zu vermeiden.

2. Ein persönliches Gespräch

Sollte der schriftliche Kontakt seitens des Schuldners ignoriert werden, stehen persönliche Gespräche mit dem Schuldner an. Diese können telefonisch oder in Person ausgetragen werden und dienen der außergerichtlichen Klärung eines Inkassofalls.

3. Das gerichtliche Mahnverfahren

Werden alle außergerichtlichen Schritte ignoriert, leiten Inkassobüros in der Regel ein gerichtliches Mahnverfahren ein. Hier lesen Sie, wie ein Mahnverfahren für gewöhnlich eingeleitet wird. In einem laufenden Inkassoverfahren übernimmt das Inkassobüro für gewöhnlich den Verwaltungsaufwand.

4. Die Zwangsvollstreckung

Endet ein gerichtliches Mahnverfahren zu Gunsten des Gläubigers, erfolgt die anschließende Vollstreckung des Urteils. Bei entsprechender Bonität, werden die Schulden zur Not zwangsvollstreckt.

Es ist jedoch nicht immer gleich ein Inkassoverfahren vonnöten. Viele Zahlungsausfälle sind nicht mutwillig und lassen sich mit einem kurzen Telefonat klären. Sollte das die Situation zwischen Ihnen und Ihrem Kunden nicht klären, können Sie auch selbst auf das Versenden von Zahlungserinnerungen und Mahnungen zurückgreifen.

Welche Maßnahmen Sie als Unternehmer bei Fristüberschreitungen ergreifen können, lesen Sie in diesem Ratgeberbeitrag.

Inkasso auf Erfolgsbasis – das clevere Inkassoverfahren

Die Gebühren eines normalen Inkassoverfahrens machen das Verfahren oft unattraktiv für Kleinunternehmer und Freiberufler. Gerade, wenn Vorkasse geleistet werden muss, wird die schon geschädigte Liquidität des Unternehmers weiter angegriffen.

Die Lösung für dieses Problem nennt sich Inkasso auf Erfolgsbasis und ermöglicht ein faires Vergütungsmodell für Inkassopartner, ohne die Liquidität des Kunden zu beeinträchtigen. Das Konzept dahinter ist simpel: Der Inkassopartner stellt sein Honorar nur in Rechnung, wenn Ihre Rechnung erfolgreich beigetrieben wird. So können Sie sichergehen, dass ein Inkassoverfahren für Sie entweder kostenlos oder erfolgreich verläuft.

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Gerichtlicher Mahnbescheid

Diesem Problem begegnet wohl jedem Unternehmer mindestens einmal in seiner Laufbahn: Ein Kunde weigert sich, seine Rechnung zu bezahlen. Zahlungsaufforderungen ignoriert er einfach. Viele Selbstständige glauben ihr Geld schon jetzt verloren, weil sie alle Wege das Geld einzufordern von vorneherein für zu aufwändig bzw. zu teuer halten. Dabei wäre der nächste Schritt ganz einfach: Gehen Sie zivilrechtlich mit einem Mahnbescheid gegen Zahlungsverweigerer vor.

Was ist der Unterschied zwischen einer Mahnung und einem Mahnbescheid?

Zwar teilen die Mahnung und der Mahnbescheid einen gemeinsamen Zweck: Nämlich das schnelle Eintreiben ausstehender Zahlungen. Aber es gibt Unterschiede.

In erster Linie unterscheiden sie sich durch ihren Absender und ihre Wirkung. Die Mahnung verschicken Sie entweder selbst, durch einen externen Dienstleister oder beauftragen einen Anwalt damit. Einen Mahnbescheid beantragen Sie dagegen bei einem Gericht, das diesen dann versendet. Damit erhält Ihr Fall ein offizielles Aktenzeichen und eine stärkere Wirkung. Der Mahnbescheid unterbricht nämlich die Verjährungszeit Ihrer Zahlungsforderung. Damit verschafft er Ihnen mehr Zeit, Ihre Forderung durchzusetzen. Diese Macht hat eine Mahnung nicht.

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Begriffsklärung: Mahnbescheid, Mahnantrag, Mahnung

Der Mahnbescheid wird häufig auch als Mahnantrag bezeichnet. Mit ihm leiten Sie ein gerichtliches Mahnverfahren ein. Dieses hat den Zweck, offene Geldforderungen einfacher durchzusetzen. Der Mahnbescheid bildet die Vorstufe zum Vollstreckungsbescheid.

Wann ist ein gerichtliches Mahnverfahren sinnvoll?

Grundsätzlich sollten Sie als Gläubiger in jedem Fall dagegen vorgehen, wenn jemand seine Rechnung nicht bezahlt – auch bei kleineren Beträgen. Denn es spricht sich schnell unter den Kunden herum, wenn man seine Rechnung nicht bezahlt und damit durchkommt. Hält der Kunde eine Zahlungsfrist nicht ein, empfiehlt es sich, ihn zunächst mit einem freundlichen Schreiben an die ausstehende Zahlung zu erinnern. Ignoriert er die Erinnerung, lassen Sie ihm Mahnungen zukommen. Üblich sind drei. Bleibt auch dieser Schritt erfolglos, können Sie es mit einem Mahnbescheid probieren. Um diesen beantragen zu dürfen, müssen Sie nämlich mindestens eine Mahnung verschickt haben.

Gerichtliches Mahnverfahren oder Klage?

Alternativ zum Mahnbescheid können Sie eine Zivilklage gegen den Zahlungsunwilligen erheben. Im Normalfall bedeutet jedoch ein Mahnbescheid für Sie als Gläubiger weniger Arbeit und Kosten als eine Klage. Zudem ist der Mahnbescheid dann sinnvoll, wenn Ihre Zahlungsforderung zum Ende des Jahres verjährt und Sie dies noch schnell verhindern möchten. Über eine Klage sollten Sie nachdenken, wenn Sie damit rechnen, dass der Schuldner gegen Ihren Mahnbescheid Widerspruch einlegen wird. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn er bereits im Vorfeld behauptet hat, die zugestellte Ware wäre mangelhaft. In diesem Fall spart Ihnen die Klage Zeit. Außerdem ist die Zivilklage im Normalfall dann die bessere Wahl, wenn Sie die Adresse des Schuldners nicht kennen. Im Gegensatz zum Mahnbescheid kann eine Klage nämlich öffentlich zugestellt werden.

Mahnung per Chat erstellen

Wie beantragen Sie einen Mahnbescheid?

Einen Mahnbescheid beantragen Sie beim Zentralen Mahngericht Ihres Bundeslands. Drei Möglichkeiten gibt es:

Per Internet

Den Online-Antrag können Sie ganz bequem elektronisch an das Mahngericht übermitteln. Um den Antrag zu signieren, benötigen Sie hierfür aber eine Signaturkomponente, eine Signaturkarte und ein Kartenlesegerät. Alternativ können Sie Ihren digitalen, signierten Antrag über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EVPG) an das Gericht senden.

Per Post

Hierzu nutzen Sie das offizielle Antragsformular, das Sie im Schreibwarenhandel erhalten. Alternativ füllen Sie den Antrag online aus, drucken ihn auf Papier, signieren ihn und senden ihn an das zuständige Mahngericht.

Über einen Inkasso-Anbieter

Um sich den Aufwand zu sparen, beauftragen Sie ein Inkasso-Unternehmen, das den Mahnbescheid für Sie beantragt.

Welche Angaben enthält der Mahnbescheid?

– Ihre Anschrift als Antragssteller – Anschrift des Schuldners (Antragsgegner) – Gegebenenfalls die Adresse Ihres Prozessbevollmächtigten (Anwalt) – Grund und Kosten Ihrer Hauptforderung (die ausstehende Rechnung) – Die Kosten des Verfahrens – Gründe und Kosten der Nebenforderungen (zum Beispiel Mahngebühren) – Die angefallenen Zinsen

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Wer bezahlt die Gerichtskosten?

Die Gerichtskosten für den Mahnbescheid müssen Sie als Gläubiger zunächst vorstrecken. Sie können diese jedoch später von Ihrem Schuldner als Verzugsschaden zurückzahlen lassen. Folgt dem Mahnverfahren ein Vollstreckungsbescheid, entscheidet das Urteil des Richters, wer die Kosten trägt.

Wie läuft ein gerichtliches Mahnverfahren ab?

Im Idealfall läuft das Mahnverfahren in drei Schritten ab:

1. Sie leiten das Mahnverfahren ein, indem Sie einen Mahnbescheid beantragen.

2. Der Schuldner erhält den Mahnbescheid vom Gericht.

3. Der Schuldner bezahlt den ausstehenden Betrag.

Natürlich läuft das Ganze in der Praxis nicht immer so reibungslos ab, was zu einigen Zwischenschritten führen kann:

Fehlerhafter Antrag

Enthält Ihr Mahnantrag Fehler wie etwa vergessene Angaben, erhalten Sie vom Amtsgericht eine sogenannte Monierung. Diese besteht aus einem Schreiben mit der Beanstandung und einem Briefbogen für Ihre Antwort. Sind die Beanstandungen behoben, stellt das Gericht Ihren Mahnbescheid dem Schuldner zu.

Zustellung nicht möglich

Falls der Bescheid nicht zustellbar sein sollte, erhalten Sie vom Gericht Post mit den Gründen für die Nichtzustellung sowie einem Neuzustellungsantrag.

Widerspruch

Nachdem der Schuldner den Mahnbescheid erhalten hat, hat er zwei Wochen Zeit, um entweder den ausstehenden Betrag zu bezahlen oder dem Bescheid zu widersprechen. Mit beiden Handlungen schließt er das Mahnverfahren ab. Falls Sie gegen einen Widerspruch weiter vorgehen möchten, müssen Sie eine Klage einreichen.

Der Vollstreckungsbescheid

Falls der Schuldner nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Mahnbescheids bezahlt oder widerspricht, haben Sie die Möglichkeit, einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen. Dafür haben bis zu sechs Monate nach der Zustellung des Mahnbescheids Zeit. Versäumen Sie diese Frist, verfällt die Wirkung Ihres Mahnbescheids.

freundliche-Zahlungserinnerung

Freundliche Zahlungserinnerungen

Viele Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer kennen die Situation: Die Zahlungsfrist einer Rechnung ist abgelaufen und der Kunde zahlt nicht. Dann muss dieser auf das Fehlverhalten aufmerksam gemacht werden. Um den Auftraggeber nicht zu verärgern, aber ihn dennoch auf den Fehler aufmerksam zu machen, bedarf es einer möglichst charmanten Zahlungserinnerung.

Freundliche Zahlungserinnerung schreiben, ohne das Geschäftsverhältnis zu beeinträchtigen

Wenn die Zahlungsfrist einer Rechnung verpasst wird, ist dies in der Regel ärgerlich für den Gläubiger. Wenn es sich um eine höhere Rechnungssumme handelt, können zudem ernsthafte Finanzierungsprobleme auftreten. Dass Auftraggeber Zahlungsfristen verpassen, ist aber nicht unüblich und passiert in den wenigsten Fällen mutwillig. Oft genügt eine freundliche Erinnerung, die den Kunden auf sein Versäumnis hinweist.

Doch wie freundlich sollte eine Zahlungserinnerung formuliert sein? Schließlich hat diese die Aufgabe, ein ernstes Anliegen zu lösen welches Unternehmen unter Umständen in finanzielle Schwierigkeiten bringen kann.

In der Regel sollte die erste Zahlungserinnerung zunächst zuvorkommend formuliert sein. Schließlich vergisst jeder einmal etwas, davon sind auch Kunden nicht ausgenommen. Die erste Zahlungserinnerung hat die Aufgabe, auf das Problem aufmerksam zu machen und den Kunden an seine Zahlungsfristen zu erinnern. Diese sollte ein neues Zahlungsziel innerhalb der nächsten zehn Tage setzen und darauf hinweisen, dass die Forderung seit der verpassten Zahlungsfrist überfällig ist. Kunden mit positiven Intentionen sehen die erste Erinnerung als Warnung und überweisen die offenen Beträge in der Regel umgehend.

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Bei der ersten Zahlungserinnerung ist es oft sinnvoll, einmal höflich telefonisch oder persönlich nachzufragen, ob die Rechnung vielleicht intern verlegt wurde. Das zeigt dem Kunden, dass er nicht direkt des Betruges bezichtigt wird und entlastet die Geschäftsbeziehung.

Weitere Mahnungen oder Zahlungserinnerungen folgen grundsätzlich nur dann, wenn der Kunde trotz der bereits erhaltenen Erinnerung keine Zahlung leistet. Diese sollten die Ernsthaftigkeit der offenen Forderung betonen und auf die anschließenden Schritte verweisen. Wie Sie wirksame Zahlungserinnerungen und Mahnungen schreiben, erfahren Sie hier.

Wie freundlich und humorvoll darf eine erste Zahlungserinnerung sein?

Da man bei der Erstellung der ersten Zahlungserinnerung davon ausgehen sollte, dass der Kunde nicht mutwillig gehandelt hat, sollte diese höflich und zuvorkommend sein. Tatsächlich erhöht eine erste, freundliche Erinnerung häufig die Wahrscheinlichkeit einer anschließenden Zahlung. Zudem stellt sie eine deutlich geringere Belastung für die Geschäftsbeziehung zum Kunden dar.

Etwas Humor ist dabei auch grundsätzlich nicht falsch. Ob und wie witzig Sie sein dürfen, hängt jedoch von der Art der Geschäftsbeziehung und Branche ab. Ist die Beziehung zum Kunden eventuell leicht angespannt, kann sich eine humorvolle Zahlungserinnerung auch nachteilig auswirken. Unabhängig vom jeweiligen Geschäftspartner sollte darauf geachtet werden, dass der Sinn und Zweck einer Zahlungserinnerung nicht verloren geht. Diese hat schließlich eine sehr wichtige Aufgabe und sollte daher nicht zu humorvoll sein.

Mahnung per Chat erstellen

Wie schreibt man eine erste freundliche Zahlungserinnerung?

Die erste Zahlungserinnerung hat im Mahnverfahren oft die wichtigste Bedeutung. Wird diese als respektvolle, aber auch bestimmte Erinnerung angesehen, erhöht sich die Zahlungsbereitschaft des Kunden. Für Unternehmer, die ihr Mahnwesen selbst betreiben, empfehlen wir grundsätzlich drei Schritte zum Verfassen der ersten Zahlungserinnerung:

1. Ein sachlicher Einstieg

Die Anrede und der Einstieg in das Thema sind in der Regel der schwierigste Schritt beim Verfassen eines Mahnschreibens. Hier gilt es den Kunden respektvoll, aber auch bestimmt anzusprechen, um auf die versäumte Zahlung hinzuweisen. Wir empfehlen davon auszugehen, dass der Kunde die Zahlung schlichtweg vergessen oder die Rechnung verlegt hat. Das kann schon mal passieren, sollte jedoch nicht zu oft vorkommen. Hier kann man daher gut darauf hinweisen, dass eine Rechnung schon mal verloren gehen kann und dass das grundsätzlich nicht tragisch ist.

Wie offen der Einstieg in der ersten Zahlungserinnerung geschrieben werden kann, hängt erneut davon ab, wie locker und freundschaftlich die jeweilige Geschäftsbeziehung ist.

2. Anhang der fälligen Rechnung und Erinnerung an die erbrachte Leistung

Eine Zahlungserinnerung ermöglicht, nochmals auf die erbrachte Leistung hinzuweisen. Das kann ganz unförmlich erfolgen und bietet Chancen, eventuelle Kritikpunkte zu erfahren. Oft ergibt es Sinn, einfach nachzufragen, ob die Leistung die erwünschten Ergebnisse erzielt hat. Vielleicht war die Lieferung fehlerhaft und der Kunde hat eine Reklamation versäumt?

Außerdem sollte jedem Mahnschreiben eine Rechnungskopie angehängt werden.

3. Neues Zahlungsziel setzen

Die erste Zahlungserinnerung sollte mit einem neuen Zahlungsziel enden. Dies sollte innerhalb der nächsten zehn Tage liegen und gibt dem Schuldner die Chance, die versäumte Rechnung doch noch zu begleichen. Mit einem großzügigen Zahlungsziel zeigt man dem Kunden zudem, dass die Zusammenarbeit grundsätzlich geschätzt wird. Außerdem bietet es sich an, darauf hinzuweisen, dass kostenpflichtige Zahlungserinnerungen oder Mahnungen nach dem Ablauf des neuen Zahlungsziels ausgestellt werden.

Fazit

Überschreiten Ihre Kunden das Zahlungsziel, kann eine freundliche Erinnerung an die Zahlung durchaus zum Erfolg führen. Sollten Sie jedoch viele Mühen und Sorgen mit säumigen Auftraggebern oder mit der Überbrückung langer Zahlungsziele haben, können Sie sich von diesen mit unserer Rechnungsvorfinanzierung befreien. Wir kaufen Ihre Rechnung und übernehmen das Risiko zahlungsunfähiger Auftraggeber. Mit unserem echten Factoring mit Ausfallschutz erhalten Sie Ihr Geld innerhalb kürzester Zeit ab 0,5% Gebühr. So bleiben Sie zahlungsfähig für laufende Kosten, Investitionen und neue Aufträge. Probieren Sie es ganz flexibel aus und profitieren Sie jetzt von den Vorteilen durch RECHNUNG.de!

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Externes Mahnwesen

Besonders kleinere Unternehmen sind auf das pünktliche Begleichen ihrer Rechnungen angewiesen. Sollten Kunden die Zahlungsfristen von Rechnungen nicht einhalten, lassen sich die Forderungen im internen oder externen Mahnwesen durchsetzen.

Externes Mahnwesen

Mahnungen zu erstellen und Zahlungserinnerungen in regelmäßigen Abständen an einen Kunden zu senden, kostet Zeit und Geld. Gerade kleinere Unternehmen haben oft nicht genügend Kapazitäten, um ein Mahnverfahren selbst durchzuführen. Der Zeitaufwand eines Mahnprozesses kann bei höheren Rechnungen einige Stunden pro Tag übersteigen und sich wochenlang hinziehen. Spezialisierte Unternehmen bieten an, das Mahnwesen grundsätzlich gegen einen Anteil des Rechnungsbetrags zu übernehmen.

Wenn Sie als Unternehmer schon Mahnungen versendet haben, bieten Inkasso-Unternehmen Dienstleistungen zum Eintreiben der Forderungen an.

Inkasso-Unternehmen zur Eintreibung von Außenständen

Inkasso-Unternehmen werden immer dann beauftragt, wenn Unternehmen das Geld von Schuldnern außergerichtlich erhalten möchten. Das kann Zeit und Ressourcen sparen, die für einen Gerichtsprozess nötig wären. Sogenannte Treuhand-Inkasso funktioniert folgendermaßen: Rechnungen werden bei Fälligkeit an das Inkasso-Unternehmen übergeben oder dieses wird erst dann beauftragt, wenn bereits selbst versandte Mahnungen zu keinem Ergebnis geführt haben. Der Unternehmer bleibt Gläubiger: Sollte auch das Inkasso-Büro, etwa aufgrund einer Insolvenz des Schuldners, kein Geld eintreiben können, bleibt der Unternehmer auf dem Schaden sitzen.

Welche Mahn-Möglichkeiten stehen außerdem zur Verfügung?

Neben dem externen Mahnwesen bestehen zwei weitere Möglichkeiten, selbst gerichtlich gegen den Schuldner vorzugehen:

Gerichtliches Mahnverfahren

Eine weitere Möglichkeit, nach erfolglosen Mahnungen gegen den Schuldner vorzugehen, ist das gerichtliche Mahnverfahren. Dies ist ein durch das Mahngericht verfasster Bescheid, durch den ein Geldbetrag auch ohne Gerichtsverhandlung vollstreckt werden kann. Dieses Verfahren ist schnell und die Kosten sind überschaubar.

Klage vor Gericht

Gläubiger können noch einen Schritt weiter gehen und den Säumigen in einem regulären Gerichtsverfahren auf die Begleichung der Schuld verklagen. Hier besteht für den Kläger ein Risiko durch hohe Gebühren. Hat die Klage Erfolg, können diese Kosten auf den Schuldner abgewälzt werden. Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass die Kläger auf ihren Kosten sitzen bleiben, weil die Klage abgewiesen wird oder der Schuldner nicht in der Lage ist, die Ausstände zu bezahlen.

Wie vermeidet man einen möglichen Mahnprozess von Anfang an?

Ein Mahnprozess kann gerade kleineren Unternehmen viele Probleme bereiten. Liquiditätsengpässe, die oft Folge zurückgehaltener Rechnungszahlungen sind, können sogar unter Umständen die Existenz eines Unternehmens bedrohen.

Das Factoring von RECHNUNG.de ermöglicht eine sichere und unkomplizierte Vorfinanzierung Ihrer offenen Rechnung. Ab einer Gebühr von 0,5% können Sie die Forderungen Ihrer Rechnungen an uns abtreten und erhalten dann die Rechnungssumme innerhalb von 24 Stunden. Sollte Ihr Kunde anschließend die Zahlung verweigern, kümmern wir uns um den Mahnprozess. Somit können Sie sich voll und ganz auf Ihr operatives Geschäft konzentrieren.

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Außergerichtliches Mahnverfahren

Was das außergerichtliche Mahnverfahren ist und welche Aspekte dabei beachten werden müssen, erfahren Sie im RECHNUNG.de Ratgeber. Außerdem zeigen wir Ihnen die Vorteile auf und erläutern, ab wann Sie doch eher ein gerichtliches Mahnverfahren in die Wege leiten sollten.

Was ist das außergerichtliche Mahnverfahren?

Das außergerichtliche Mahnverfahren zielt darauf ab, offene Forderungen möglichst direkt und ohne unnötigen Zeitaufwand einzutreiben. Im Gegensatz zum gerichtlichen Mahnverfahren ist es nicht standardisiert und wird demnach durch das Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner bestimmt.

Das bringt vor allem Flexibilität, um Mahnungen und Zahlungserinnerungen möglichst genau auf die jeweilige Situation zu adressieren. Zahlungsaufforderungen werden dabei direkt vom Gläubiger verfasst und an den Schuldner versendet. Dieser hat anschließend die Möglichkeit, die Forderungen direkt zu begleichen und damit das Mahnverfahren zu beenden.

Ein außergerichtliches Mahnverfahren bietet Gläubigern die Flexibilität, ihre Aktionen an die jeweilige Kundensituation anzupassen. So können z.B. Kunden mit einer sonst guten Zahlungsmoral vorerst mit freundlich formulierten Zahlungsaufforderungen adressiert werden. Eventuell verzichtet man bei einem eher negativ auffallenden Kunden dagegen auf jegliche Zahlungserinnerungen und schickt direkt nach dem Ablauf der Zahlungsfrist eine ernste Mahnung.

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Für den Gläubiger bleibt die Möglichkeit bestehen, auch anschließend noch rechtliche Schritte einzuleiten.

Das Mahnverfahren ist dabei vor allem bei Unternehmen beliebt, die ein relativ positives Verhältnis zu ihren Kunden haben und auch anschließend weiter im Geschäft mit diesen bleiben möchten. Aber auch Unternehmen mit Liquiditätsengpässen können mit dem außergerichtlichen Mahnverfahren Zeit sparen und Forderungen auf einem möglichst direkten Wege eintreiben.

Wo liegen die Vorteile für Unternehmen und Schuldner?

Da es sich bei dem außergerichtlichen Mahnverfahren, um einen nicht standardisierten Prozess handelt, können sowohl für Unternehmen als auch für Schuldner viele Vorteile entstehen. Denn so können Forderungen durchgesetzt werden, ohne einen kostenpflichtigen und zeitaufwändigen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen. Schuldner verpassen Zahlungsfristen zudem in der Regel nicht mutwillig.

Oft steckt hinter einer ausgebliebenen Zahlung weniger eine böse Absicht, als ein einfaches Missgeschick. Nimmt ein Unternehmen sein Mahnverfahren selbst in die Hand, können solche Fälle schnellstmöglich geklärt werden, was unter Umständen auch ein Weiterbestehen der Kundenbeziehung ermöglicht. Gerade freundlich formulierte erste Zahlungsaufforderungen und Mahnungen können dafür sorgen, dass eine Kundenbeziehung weiterbesteht.

Für den Schuldner fallen zudem oft keine oder nur geringe Verzugskosten an. Außerdem kann dieser eventuelle Kostenumlegungen aus einem gerichtlichen Mahnverfahren vermeiden. Dabei ist das außergerichtliche Mahnverfahren in vielen Fällen ähnlich effektiv und bringt viele Schuldner nach ein bis zwei Mahnungen zur Zahlung. Spätestens ab der dritten Mahnung und dem Androhen rechtlicher Schritte leiten aber die meisten Schuldner eine direkte Zahlung in die Wege. Passiert dies nicht, stehen dem Gläubiger immer noch alle Möglichkeiten für das Einleiten weiterer Mahnprozesse offen.

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Sowohl für größere Unternehmen mit einer separaten Forderungsabteilung als auch für kleinere Unternehmen und Freelancer ist das außergerichtliche Mahnverfahren oft eine gute Lösung. Ob außergerichtliche Lösungen auch für Sie die beste Wahl sind, hängt jedoch von ihrer spezifischen Kundensituation ab.

Der Ablauf eines außergerichtlichen Mahnverfahrens

Bei einem außergerichtlichen Mahnverfahren zielt ein Unternehmen darauf ab, offene Forderungen, ohne die gerichtliche Hilfe von einem Schuldner einzutreiben. Wann ein solches Verfahren eingeleitet werden kann, hängt von der Zahlungsfrist der jeweiligen Rechnung ab. Ist diese bereits verstrichen, kann die erste Mahnung bereits erfolgen.

Für die meisten Unternehmen unterscheidet sich der Ablauf eines außergerichtlichen Mahnverfahrens anhand der jeweiligen Kundensituation. Üblich ist es, dass statt der ersten Mahnung mit dem Ablauf der Zahlungsfrist eine freundliche Zahlungsaufforderung folgt. Diese hat die Aufgabe den Kunden an seine Zahlungspflichten zu erinnern und ist in vielen Fällen bereits erfolgreich. Bringen die Zahlungsaufforderungen oder die erste Mahnung den Schuldner nicht zu einer Zahlung, sollten weitere Mahnungen folgen.

Üblich ist es, bis zu drei Mahnungen im außergerichtlichen Mahnverfahren zu versenden. Die dritte Mahnung sollte dabei den Kunden darüber informieren, dass bei einer weiterhin ausbleibenden Zahlung, weitere Schritte folgen werden. Das kann zum einen ein gerichtliches Mahnverfahren oder auch das Einschalten eines Inkasso-Services sein. Während viele außergerichtliche Verfahren erfolgreich sind, ist es prinzipiell auch kein Problem, anschließend gerichtlich zu mahnen oder sogar eine Klage einzuleiten.

Die Grundvoraussetzung für den Erfolg jeglicher Mahnverfahren ist, dass die Forderungen rechtskonform sind. Das setzt voraus, dass ein rechtsgültiger Vertrag entstanden ist und korrekte Rechnungen gestellt wurden. Was die rechtlichen Anforderungen an Rechnungen sind und wie diese ordnungsgemäß korrigiert werden, erfahren Sie hier.

Passende Formulierungen für eine erste Mahnung

Wie schon thematisiert wurde, sollten die Formulierungen der Mahnungen und Zahlungserinnerungen an die Beziehung zum Kunden und die Art der Forderung angepasst werden. Falls Sie einfach nur eine förmliche, jedoch freundliche Mahnung versenden möchten, eignen sich folgende Formulierungen:

Beispiel 1:
Kurz, aber bestimmt:

Beispiel 2:
Freundlich und zuvorkommend:
 
Beispiel 3:
Bestimmt, aber verständnisvoll:
„Sehr geehrte/r Frau/Herr Mustermann,

Die Zahlungsfrist unserer Rechnung Nr. 001 über 250€ ist am 01.01.2020 verstrichen.

Wir konnten bisher leider keinen Zahlungseingang feststellen und bitten Sie daher, den vollständigen Zahlungsbetrag bis zum 10.01.2020 auf unser Bankkonto zu überweisen. 

Eine Kopie der Rechnung finden Sie im Anhang dieses Schreibens.

Sollten Sie noch Rückfragen oder Anmerkungen haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden. 

Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann”
“Sehr geehrte/r Frau/Herr Mustermann,

wir haben zu unserer Rechnung Nr. 001 über 250€, trotz der bereits verstrichenen Zahlungsfrist zum 01.01.2020, noch keinen Zahlungseingang feststellen können.

Im Eifer des Geschäfts kann es schon einmal passieren, dass eine Rechnung vergessen wird. Mit diesem Schreiben bitten wir Sie daher, die Zahlung an unser Bankkonto bis zum 10.01.2020 in die Wege zu leiten.

Eine Kopie der Rechnung Nr. 001 mit einem Vermerk auf die verstrichene Zahlungsfrist finden Sie im Anhang dieses Schreibens.

Sollten Sie noch Rückfragen oder Anmerkungen haben, können Sie uns jederzeit telefonisch oder schriftlich kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann“
“Sehr geehrte/r Frau/Herr Mustermann,

Die Bezahlung für unsere Warenlieferung vom 01.12.2019 war am 01.01.2020 fällig. Nach heutigem Stand ist eine Zahlung der dazugehörigen Rechnung Nr. 001 noch nicht bei uns eingegangen.

Überweisen Sie den Rechnungsbetrag bitte bis zum 10.01.2020 auf unser Bankkonto. Eine Kopie der Rechnung finden Sie im Anhang dieses Schreibens.

Informieren Sie uns bitte, falls eine zeitgemäße Zahlung aufgrund eines vorübergehenden Liquiditätsengpasses nicht möglich ist. Möglicherweise finden wir gemeinsam eine Lösung, die beide Parteien zufriedenstellt.

Sollten Sie eine Zahlung bereits veranlasst haben, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.

Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann”

Welche Formulierung Sie für die Mahnungen eines außergerichtlichen Mahnverfahrens wählen sollten, hängt von vielen Faktoren ab. Wir empfehlen mit einer freundlichen Zahlungserinnerung zu beginnen und anschließend in folgenden Mahnungen immer bestimmter zu werden. Falls ein Kunde auch auf Ihre Mahnungen nicht reagiert hat, sollten Sie dies in den folgenden Schreiben erwähnen. In der dritten Mahnung bietet es sich an, auf alle folgenden Schritte hinzuweisen und dem Kunden so einen gewissen Druck zu machen.

Wann ist ein gerichtliches Mahnverfahren notwendig?

Ein gerichtliches Mahnverfahren wird grundsätzlich mit einem Mahnbescheid eingeleitet. Dieser fordert einen Schuldner auf, die überfällige Rechnungssumme zu zahlen oder sich vor Gericht zu verteidigen. Sollte ein Schuldner auf ein außergerichtliches Mahnverfahren nicht reagieren, bietet sich das gerichtliche Mahnverfahren als Alternative an.

Da es sich dabei um das zeitaufwändigere und kostenintensivere Mahnverfahren handelt, sollte es als Zweitlösung nach einem außergerichtlichen Verfahren eingesetzt werden. Sollte ein Schuldner jedoch bereits dafür bekannt sein, Zahlungsfristen regelmäßig verstreichen zu lassen und erst bei der letzten Mahnung zu zahlen, kann es sich anbieten, ein gerichtliches Mahnverfahren auch direkt einzuleiten. Allerdings ist dabei davon auszugehen, dass die Geschäftsbeziehung zum Schuldner damit ebenfalls ein Ende nimmt.

Mit Factoring sämtliche Mahnverfahren vermeiden

Mit dem Factoring von RECHNUNG.de haben Sie die Möglichkeit, Ihre Forderungen intelligent vorfinanzieren zu lassen. Dabei übernehmen wir das komplette Ausfallrisiko für Sie, damit Sie sich voll und ganz auf ihr Geschäft konzentrieren können.

Sollten Ihre Auftraggeber oft zu spät zahlen, oder Sie sich einfach von den Mühen mit säumigen Kunden und der Überbrückung langer Zahlungsziele befreien wollen, ist eine Rechnungsvorfinanzierung sehr empfehlenswert. Dadurch erhalten Sie Ihr Geld innerhalb kürzester Zeit und befreien sich vom Risiko eines Zahlungsausfalls. Echtes Factoring mit Ausfallschutz erhalten Sie bei RECHNUNG.de schon ab 0,5% Gebühr. Bleiben Sie ganz ganz einfach flüssig für laufende Kosten oder neue Aufträge!

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Urheberrecht schützen

Obwohl das Thema öffentlich thematisiert und besprochen wird, sind sich viele Selbstständige nicht über die Details des Urheberrechts bewusst. Dieses betrifft jedoch prinzipiell alle Personen, die kreativ oder produktiv tätig sind.

Was ist das Urheberrecht und welche Werke sind geschützt?

Das Urheberrecht bezeichnet das subjektive und absolute Recht auf den Schutz geistigen Eigentums und wird im Urheberrechtsgesetz (UrhG) definiert. Dies bedeutet, dass alleine der Urheber, also der Schöpfer eines Werkes, über dessen Verwertung entscheiden und Bedingungen an diese knüpfen kann. Dritte können zur Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke über das Ausstellen von Nutzungsrechten befähigt werden. Das eigentliche Urheberrecht lässt sich dagegen nicht übertragen und bleibt für immer bei dem Urheber eines Werks. Worin der Unterschied zwischen Urheberrecht und Nutzungsrecht, wird in diesem Ratgeber-Artikel genauer erläutert.

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Nutzungsrechte werden z.B. von Fotografen ausgestellt, die ihre Bilder an Kunden verkaufen. Oft werden dabei Bedingungen an die Verbreitung der Werke geknüpft, die den Ort und die Häufigkeit der Veröffentlichungen festlegen.

Welche Werke fallen unter das Urheberrecht?

Durch das Urheberrecht geschützt sind prinzipiell Arbeiten der Wissenschaft, Literatur und Kunst. Zeichnungen, Grafiken, Fotos, Musik, schriftstellerische Arbeiten, aber auch Werbetexte oder Computerprogramme zählen dazu. Der Gesetzgeber gibt jedoch vor, dass es sich um persönliche, geistige Schöpfungen handeln muss. Das bedeutet, dass diese von Menschenhand erstellt oder entworfen sein müssen, um unter den Schutz des Urheberrechts zu fallen.

Das Schützen reiner Ideen ist in Deutschland grundsätzlich nicht möglich. Dabei macht auch das Urheberrecht keine Ausnahme. Allerdings lassen sich z.B. die Ideen für einen Film in einem Drehbuch niederschreiben, welches anschließend Schutzrechten unterliegt.

Für wen ist das Urheberrecht relevant?

Grundsätzlich sollten sich besonders Freelancer, Selbstständige und Unternehmen in kreativen Branchen ihres urheberrechtlichen Schutzes bewusst sein. Gerade kleinere Unternehmen und Selbstständige in ihren Anfangsphasen wissen oft nicht, dass Dritte ein Nutzungsrecht für die Verwendung ihrer Arbeit benötigen. Das geschickte Lizenzieren urheberrechtlich geschützter Werke sorgt für eine faire Vergütung und sollte daher für jeden kreativen Selbstständigen ein Thema sein.

Angestellte haben in der Regel Klauseln in ihrem Arbeitsvertrag, die ihrem Arbeitgeber ein uneingeschränktes Nutzungsrecht ihrer Werke einräumt. Sollte dies jedoch nicht der Fall sein, wird dem Urheber unterstellt, dass dieser nur die Verwertungsrechte abtritt, welche unmittelbar für die Erreichung des konkreten Zwecks notwendig sind. Wenn z.B. ein angestellter Grafiker mit der Illustration eines Magazins beauftragt wird, wäre die Nutzung der erstellten Grafiken außerhalb des Magazins ggf. nicht dem Vertragszweck entsprechend.

Fazit: Die eigenen Rechte schützen

Kreative Selbstständige sollten das Urheberrecht ihrer Arbeiten in jedem Fall im Blick behalten. Um die eigenen Rechte zu schützen, stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. So sollten Selbstständige damit beginnen, die Verwendung ihrer eigenen Werke über Lizenzverträge oder einzelne Passagen in Dienst-, bzw. Werkverträgen zu regeln.

Außerdem nehmen Verwertungsgesellschaften die Schutzrechte vieler Selbstständigen treuhänderisch wahr und werten diese aus. Gerade für kleinere Unternehmer kann es nützlich sein, einen wirtschaftlich stärkeren Rechteverwerter an der eigenen Seite zu haben. Eine Liste der deutschen Verwertungsgesellschaften finden Sie auf der Seite des deutschen Patent- und Markenamts.

Schützen Sie nicht nur Ihr Urheberrecht, sondern sich selbst vor zu spät zahlenden Auftraggebern! Auch Selbstständige und Freiberufler aus Kunst, Kultur oder Wissenschaft profitieren von den Vorteilen der Rechnungsvorfinanzierung. Sie müssen nicht mehr lange auf Ihre Bezahlung warten, sondern können sich unbesorgt auf Ihr Schaffen konzentrieren.

urheberrecht

Unterschied Urheberrecht Nutzungsrecht

Kreative Freelancer leben von einer Vergütung ihrer Werke und haben nur durch diese die Möglichkeit, längerfristig weitere Arbeiten zu erstellen. Sowohl das Urheberrecht als auch das Nutzungsrecht regeln die Verbreitung und Verwendung des geistigen Eigentums, weshalb sie von hoher Bedeutung sind.

Was ist das Urheber- und das Nutzungsrecht?

Um den Unterschied zwischen dem Urheber- und dem Nutzungsrecht zu verstehen, müssen beide Begriffe zuerst genauer erklärt werden. Das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) dient dabei als rechtlicher Leitfaden und definiert die Einzelheiten der Gesetzgebung.

In §11 UrhG heißt es: „Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes.“

Der Urheber ist dabei der Schöpfer des Werkes, also der Fotograf von seinem Bild oder der Autor von seinem Text. Dementsprechend kann das Urheberrecht einer Arbeit auch nicht weitergegeben werden. Wie und warum das Urheberrecht geschützt werden sollte, thematisiert auch dieser Beitrag im Ratgeber.

Nutzungsrechte können dagegen vom Urheber eingeräumt werden und Dritte zu einer Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke ermächtigen. Dabei kann der Urheber ein ausschließliches Nutzungsrecht einräumen, welches die zukünftige, eigene Weitergabe und Nutzung verbietet. Er kann aber auch lediglich einer Nutzungsbewilligung zustimmen. In diesem Fall können die Werke auch an andere Personen veräußert werden. Vom Urheber kann außerdem die zeitliche, räumliche und sachliche Verwertung festgelegt werden. Damit stellt er sicher, dass das erschaffene Werk nicht unzweckmäßig eingesetzt wird.

Was sind zusätzliche Änderungs- und Bearbeitungsrechte?

Für den Urheber eines Werks wäre es sehr ärgerlich, wenn dieses ohne sein Einverständnis von seinem Kunden bzw. Lizenznehmer verändert werden würde. Daher gilt nach §62 UrhG 1) „Soweit nach den Bestimmungen dieses Abschnitts die Benutzung eines Werkes zulässig ist, dürfen Änderungen an dem Werk nicht vorgenommen werden“.

In der Praxis bedeutet dies, dass Sie z.B. die Bilder eines Fotografen nicht ohne Weiteres bearbeiten dürfen. Für Blog-Betreiber ist es interessant zu wissen, dass auch kleinere Änderungen an extern erstellten Texten grundsätzlich nicht zulässig sind. Eine Ausnahme macht nach §62 UrhG 2) die Übersetzung oder ähnliche Änderungen eines Werkes, sofern dies vom Nutzungszweck zugelassen wird. Sind die Texte eines Autors laut des Lizenzvertrags z.B. für den nordamerikanischen Markt geeignet, dürfen diese ins Englische übersetzt werden.

Daher werden Änderungs- und Bearbeitungsrechte oft in Lizenzverträgen eingeräumt. Diese würden den Kunden eines Grafikers dazu ermächtigen, Änderungen an einer Grafik ohne Rücksprache anzufertigen. Gerade Agenturen, die mit Künstlern und Kreativen zusammenarbeiten, machen von diesen Vorzügen oft Gebrauch. So lassen sich Änderungen effizient vornehmen, ohne dass eine Rücksprache mit dem Urheber stattfinden muss.

Wie sollten diese Rechte geklärt werden?

Sowohl Nutzungsrechte als auch eventuelle Bearbeitungsrechte sollten über einen entsprechenden Passus im jeweiligen Dienstvertrag oder Werkvertrag geregelt werden. Bei einer längerfristigen Zusammenarbeit sollten der Urheber und der Nutzer seiner Werke über die Auflage eines separaten Lizenzvertrags nachdenken. Dieser sollte folgende Aspekte definieren:

Definition des Lizenzgegenstands

Auf welche Inhalte bezieht sich der Vertrag? Diese sollten detailliert beschrieben werden, um die Rechtskräftigkeit des Vertrags zu gewährleisten.

Definition und Einräumung der Nutzungsrechte

Welches Nutzungsrecht wird an den Kunden vergeben? Wie oben erwähnt, kann vom Urheber die zeitliche, räumliche und sachliche Verwertung seiner Arbeit festgelegt werden. Zudem muss geklärt werden, ob es sich um eine einfache Nutzungsbewilligung oder ein mehrfaches Nutzungsrecht handelt.

Lizenzmodelle und ihre Gebühren

Die Vergütung eines Freelancers sollte mit dem Ausmaß des Nutzungsrechts zusammenhängen. Für eine mehrfache Nutzung werden demnach höhere Gebühren gezahlt als für eine einfache Nutzung. Das Einräumen eines Bearbeitungsrechts sollte ebenfalls zusätzlich vergütet werden.

Außerdem sollte definiert werden, ob es sich um eine Pauschallizenz, eine Stücklizenz, eine Umsatzlizenz oder eine Gewinnlizenz handelt. Für die meisten Berufe ist eine Pauschallizenz, also eine pauschale Vergütung für die Nutzung eines Werks, jedoch am angemessensten. Schriftsteller nutzen dagegen oft Umsatzlizenzen oder Gewinnlizenzen, die ihnen einen definierten Prozentsatz am Umsatz bzw. Gewinn Ihrer Werke zusichern. Eine Kombination verschiedener Lizenzmodelle ist ebenfalls üblich.

Gewährleistung für die Verwertbarkeit des Lizenzgegenstands

Grundsätzlich haften die Lizenzgeber dafür, dass ihre Werk einem angemessenen Qualitätsstandard entsprechen. Für die wirtschaftliche Verwertbarkeit übernimmt dagegen der Lizenznehmer die Verantwortung. Um Konflikte zu vermeiden, sollten diese Aspekte klar definiert werden.

Vertragslaufzeit

Ist der Lizenzvertrag unbegrenzt gültig oder nur für eine bestimmte Laufzeit? Der Aspekt der Vertragslaufzeit sollte in förmlichen Verträgen nicht vergessen werden. Auch wenn ein Vertrag unbeschränkt gültig ist, sollte ein entsprechender Passus integriert werden.

Vertragsstrafen

Vertragsstrafen können ebenfalls in einen Lizenzvertrag festgelegt werden. Hierbei sollte aber darauf geachtet werden, dass die Vertragsstrafen im Verhältnis zum jeweiligen Verstoß stehen. Nach § 307 Abs. 1 BGB sind wettbewerbs- oder schutzrechtlich veranlasste Vertragsstrafeversprechen nämlich unwirksam, wenn diese außer Verhältnis zu dem als Vertragsstrafe sanktionierten Verstoß stehen.

Fazit: Das Urheberrecht für Freiberufler und Selbstständige

Auch wenn kleinere Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige eventuell wenig Zeit mit den Ausmaßen des Urheber- und Nutzungsrechts verbringen, sollte dieses Thema nicht ignoriert werden. Wir empfehlen grundsätzlich die nötigen Schritte zu gehen, um die eigenen Werke zu schützen und von einer korrekten Verwertung dieser zu profitieren. Verwertungsgesellschaften helfen gerade kleineren Unternehmen bei dem Schutz ihrer Urheberrechte. Das Deutsche Patent- und Markenamt listet auf seiner Webseite alle deutschen Verwertungsgesellschaften auf, die in der Regel branchenbezogen arbeiten. Mehr Infos finden Sie hier.

RECHNUNG.de bietet auch Selbstständigen, Freiberuflern und Freelancern aus dem kreativen Bereich eine unkomplizierte und günstige Möglichkeit, ihre Rechnungen vorzufinanzieren, um dadurch liquide zu bleiben und vor Zahlungsausfällen geschützt zu werden.