Gerichtlicher Mahnbescheid

Mit einem gerichtlichen Mahnbescheid können Sie gegen Zahlungsverweigerer vorgehen – etwa wenn Ihr Kunde auch nach der dritten Mahnung seine Rechnung nicht bezahlt hat. Wir grenzen die Begriffe „Mahnbescheid“ und „Mahnung“ voneinander ab und zeigen auf, unter welchen Voraussetzungen Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen können.
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Inhaltsübersicht

Diesem Problem begegnet wohl jedem Unternehmer mindestens einmal in seiner Laufbahn: Ein Kunde weigert sich, seine Rechnung zu bezahlen. Zahlungsaufforderungen ignoriert er einfach. Viele Selbstständige glauben ihr Geld schon jetzt verloren, weil sie alle Wege das Geld einzufordern von vorneherein für zu aufwändig bzw. zu teuer halten. Dabei wäre der nächste Schritt ganz einfach: Gehen Sie zivilrechtlich mit einem Mahnbescheid gegen Zahlungsverweigerer vor.

Was ist der Unterschied zwischen einer Mahnung und einem Mahnbescheid?

Zwar teilen die Mahnung und der Mahnbescheid einen gemeinsamen Zweck: Nämlich das schnelle Eintreiben ausstehender Zahlungen. Aber es gibt Unterschiede.

In erster Linie unterscheiden sie sich durch ihren Absender und ihre Wirkung. Die Mahnung verschicken Sie entweder selbst, durch einen externen Dienstleister oder beauftragen einen Anwalt damit. Einen Mahnbescheid beantragen Sie dagegen bei einem Gericht, das diesen dann versendet. Damit erhält Ihr Fall ein offizielles Aktenzeichen und eine stärkere Wirkung. Der Mahnbescheid unterbricht nämlich die Verjährungszeit Ihrer Zahlungsforderung. Damit verschafft er Ihnen mehr Zeit, Ihre Forderung durchzusetzen. Diese Macht hat eine Mahnung nicht.

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Begriffsklärung: Mahnbescheid, Mahnantrag, Mahnung

Der Mahnbescheid wird häufig auch als Mahnantrag bezeichnet. Mit ihm leiten Sie ein gerichtliches Mahnverfahren ein. Dieses hat den Zweck, offene Geldforderungen einfacher durchzusetzen. Der Mahnbescheid bildet die Vorstufe zum Vollstreckungsbescheid.

Wann ist ein gerichtliches Mahnverfahren sinnvoll?

Grundsätzlich sollten Sie als Gläubiger in jedem Fall dagegen vorgehen, wenn jemand seine Rechnung nicht bezahlt – auch bei kleineren Beträgen. Denn es spricht sich schnell unter den Kunden herum, wenn man seine Rechnung nicht bezahlt und damit durchkommt. Hält der Kunde eine Zahlungsfrist nicht ein, empfiehlt es sich, ihn zunächst mit einem freundlichen Schreiben an die ausstehende Zahlung zu erinnern. Ignoriert er die Erinnerung, lassen Sie ihm Mahnungen zukommen. Üblich sind drei. Bleibt auch dieser Schritt erfolglos, können Sie es mit einem Mahnbescheid probieren. Um diesen beantragen zu dürfen, müssen Sie nämlich mindestens eine Mahnung verschickt haben.

Gerichtliches Mahnverfahren oder Klage?

Alternativ zum Mahnbescheid können Sie eine Zivilklage gegen den Zahlungsunwilligen erheben. Im Normalfall bedeutet jedoch ein Mahnbescheid für Sie als Gläubiger weniger Arbeit und Kosten als eine Klage. Zudem ist der Mahnbescheid dann sinnvoll, wenn Ihre Zahlungsforderung zum Ende des Jahres verjährt und Sie dies noch schnell verhindern möchten. Über eine Klage sollten Sie nachdenken, wenn Sie damit rechnen, dass der Schuldner gegen Ihren Mahnbescheid Widerspruch einlegen wird. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn er bereits im Vorfeld behauptet hat, die zugestellte Ware wäre mangelhaft. In diesem Fall spart Ihnen die Klage Zeit. Außerdem ist die Zivilklage im Normalfall dann die bessere Wahl, wenn Sie die Adresse des Schuldners nicht kennen. Im Gegensatz zum Mahnbescheid kann eine Klage nämlich öffentlich zugestellt werden.

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Wie beantragen Sie einen Mahnbescheid?

Einen Mahnbescheid beantragen Sie beim Zentralen Mahngericht Ihres Bundeslands. Drei Möglichkeiten gibt es:

Per Internet

Den Online-Antrag können Sie ganz bequem elektronisch an das Mahngericht übermitteln. Um den Antrag zu signieren, benötigen Sie hierfür aber eine Signaturkomponente, eine Signaturkarte und ein Kartenlesegerät. Alternativ können Sie Ihren digitalen, signierten Antrag über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EVPG) an das Gericht senden.

Per Post

Hierzu nutzen Sie das offizielle Antragsformular, das Sie im Schreibwarenhandel erhalten. Alternativ füllen Sie den Antrag online aus, drucken ihn auf Papier, signieren ihn und senden ihn an das zuständige Mahngericht.

Über einen Inkasso-Anbieter

Um sich den Aufwand zu sparen, beauftragen Sie ein Inkasso-Unternehmen, das den Mahnbescheid für Sie beantragt.

Welche Angaben enthält der Mahnbescheid?

– Ihre Anschrift als Antragssteller – Anschrift des Schuldners (Antragsgegner) – Gegebenenfalls die Adresse Ihres Prozessbevollmächtigten (Anwalt) – Grund und Kosten Ihrer Hauptforderung (die ausstehende Rechnung) – Die Kosten des Verfahrens – Gründe und Kosten der Nebenforderungen (zum Beispiel Mahngebühren) – Die angefallenen Zinsen

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Wer bezahlt die Gerichtskosten?

Die Gerichtskosten für den Mahnbescheid müssen Sie als Gläubiger zunächst vorstrecken. Sie können diese jedoch später von Ihrem Schuldner als Verzugsschaden zurückzahlen lassen. Folgt dem Mahnverfahren ein Vollstreckungsbescheid, entscheidet das Urteil des Richters, wer die Kosten trägt.

Wie läuft ein gerichtliches Mahnverfahren ab?

Im Idealfall läuft das Mahnverfahren in drei Schritten ab:

1. Sie leiten das Mahnverfahren ein, indem Sie einen Mahnbescheid beantragen.

2. Der Schuldner erhält den Mahnbescheid vom Gericht.

3. Der Schuldner bezahlt den ausstehenden Betrag.

Natürlich läuft das Ganze in der Praxis nicht immer so reibungslos ab, was zu einigen Zwischenschritten führen kann:

Fehlerhafter Antrag

Enthält Ihr Mahnantrag Fehler wie etwa vergessene Angaben, erhalten Sie vom Amtsgericht eine sogenannte Monierung. Diese besteht aus einem Schreiben mit der Beanstandung und einem Briefbogen für Ihre Antwort. Sind die Beanstandungen behoben, stellt das Gericht Ihren Mahnbescheid dem Schuldner zu.

Zustellung nicht möglich

Falls der Bescheid nicht zustellbar sein sollte, erhalten Sie vom Gericht Post mit den Gründen für die Nichtzustellung sowie einem Neuzustellungsantrag.

Widerspruch

Nachdem der Schuldner den Mahnbescheid erhalten hat, hat er zwei Wochen Zeit, um entweder den ausstehenden Betrag zu bezahlen oder dem Bescheid zu widersprechen. Mit beiden Handlungen schließt er das Mahnverfahren ab. Falls Sie gegen einen Widerspruch weiter vorgehen möchten, müssen Sie eine Klage einreichen.

Der Vollstreckungsbescheid

Falls der Schuldner nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Mahnbescheids bezahlt oder widerspricht, haben Sie die Möglichkeit, einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen. Dafür haben bis zu sechs Monate nach der Zustellung des Mahnbescheids Zeit. Versäumen Sie diese Frist, verfällt die Wirkung Ihres Mahnbescheids.

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