Urheberrecht schützen

Freelancer und Selbstständige aus der Kunst-, Kultur- und Medienbranche wissen, dass kreativen Werken oft viele Stunden harter Arbeit zugrunde liegen. Mit dem Urheberrecht schützt der Gesetzgeber diesen Aufwand und ermächtigt kreative Selbstständige, die Verbreitung und Verwendung ihrer Arbeiten alleinig zu bestimmen. Was Sie zum Thema Urheberrecht wissen müssen, erfahren Sie in dem RECHNUNG.de Ratgeber.
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Inhaltsübersicht

Obwohl das Thema öffentlich thematisiert und besprochen wird, sind sich viele Selbstständige nicht über die Details des Urheberrechts bewusst. Dieses betrifft jedoch prinzipiell alle Personen, die kreativ oder produktiv tätig sind.

Was ist das Urheberrecht und welche Werke sind geschützt?

Das Urheberrecht bezeichnet das subjektive und absolute Recht auf den Schutz geistigen Eigentums und wird im Urheberrechtsgesetz (UrhG) definiert. Dies bedeutet, dass alleine der Urheber, also der Schöpfer eines Werkes, über dessen Verwertung entscheiden und Bedingungen an diese knüpfen kann. Dritte können zur Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke über das Ausstellen von Nutzungsrechten befähigt werden. Das eigentliche Urheberrecht lässt sich dagegen nicht übertragen und bleibt für immer bei dem Urheber eines Werks. Worin der Unterschied zwischen Urheberrecht und Nutzungsrecht, wird in diesem Ratgeber-Artikel genauer erläutert.

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Nutzungsrechte werden z.B. von Fotografen ausgestellt, die ihre Bilder an Kunden verkaufen. Oft werden dabei Bedingungen an die Verbreitung der Werke geknüpft, die den Ort und die Häufigkeit der Veröffentlichungen festlegen.

Welche Werke fallen unter das Urheberrecht?

Durch das Urheberrecht geschützt sind prinzipiell Arbeiten der Wissenschaft, Literatur und Kunst. Zeichnungen, Grafiken, Fotos, Musik, schriftstellerische Arbeiten, aber auch Werbetexte oder Computerprogramme zählen dazu. Der Gesetzgeber gibt jedoch vor, dass es sich um persönliche, geistige Schöpfungen handeln muss. Das bedeutet, dass diese von Menschenhand erstellt oder entworfen sein müssen, um unter den Schutz des Urheberrechts zu fallen.

Das Schützen reiner Ideen ist in Deutschland grundsätzlich nicht möglich. Dabei macht auch das Urheberrecht keine Ausnahme. Allerdings lassen sich z.B. die Ideen für einen Film in einem Drehbuch niederschreiben, welches anschließend Schutzrechten unterliegt.

Für wen ist das Urheberrecht relevant?

Grundsätzlich sollten sich besonders Freelancer, Selbstständige und Unternehmen in kreativen Branchen ihres urheberrechtlichen Schutzes bewusst sein. Gerade kleinere Unternehmen und Selbstständige in ihren Anfangsphasen wissen oft nicht, dass Dritte ein Nutzungsrecht für die Verwendung ihrer Arbeit benötigen. Das geschickte Lizenzieren urheberrechtlich geschützter Werke sorgt für eine faire Vergütung und sollte daher für jeden kreativen Selbstständigen ein Thema sein.

Angestellte haben in der Regel Klauseln in ihrem Arbeitsvertrag, die ihrem Arbeitgeber ein uneingeschränktes Nutzungsrecht ihrer Werke einräumt. Sollte dies jedoch nicht der Fall sein, wird dem Urheber unterstellt, dass dieser nur die Verwertungsrechte abtritt, welche unmittelbar für die Erreichung des konkreten Zwecks notwendig sind. Wenn z.B. ein angestellter Grafiker mit der Illustration eines Magazins beauftragt wird, wäre die Nutzung der erstellten Grafiken außerhalb des Magazins ggf. nicht dem Vertragszweck entsprechend.

Fazit: Die eigenen Rechte schützen

Kreative Selbstständige sollten das Urheberrecht ihrer Arbeiten in jedem Fall im Blick behalten. Um die eigenen Rechte zu schützen, stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. So sollten Selbstständige damit beginnen, die Verwendung ihrer eigenen Werke über Lizenzverträge oder einzelne Passagen in Dienst-, bzw. Werkverträgen zu regeln.

Außerdem nehmen Verwertungsgesellschaften die Schutzrechte vieler Selbstständigen treuhänderisch wahr und werten diese aus. Gerade für kleinere Unternehmer kann es nützlich sein, einen wirtschaftlich stärkeren Rechteverwerter an der eigenen Seite zu haben. Eine Liste der deutschen Verwertungsgesellschaften finden Sie auf der Seite des deutschen Patent- und Markenamts.

Schützen Sie nicht nur Ihr Urheberrecht, sondern sich selbst vor zu spät zahlenden Auftraggebern! Auch Selbstständige und Freiberufler aus Kunst, Kultur oder Wissenschaft profitieren von den Vorteilen der Rechnungsvorfinanzierung. Sie müssen nicht mehr lange auf Ihre Bezahlung warten, sondern können sich unbesorgt auf Ihr Schaffen konzentrieren.

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