Während mündliche Verträge für viele Selbstständige immer noch gang und gäbe sind, entstehen gerade dabei rechtliche Nachteile. Obwohl diese gesetzlich bindend sind, lassen sich Aufträge und Forderungen nur schwer belegen. Ein förmlicher Dienstleistungsvertrag ist daher die bessere Alternative und vermeidet in erster Linie Missverständnisse zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.
Was ist ein Dienstleistungsvertrag?
Ein Dienstleistungsvertrag ermöglicht Selbstständigen, die Bedingungen eines Leistungsaustauschs mit ihren Kunden schriftlich festzulegen. Dabei beziehen sich Dienstverträge in erster Linie auf die Dienstleistung und das dafür fällige Entgelt. Wie in einem anderen Beitrag des Ratgebers ausführlicher erklärt wurde, muss im Gegensatz zu Werkverträgen bei einem Dienstleistungsvertrag vorab nicht definiert werden, wie das fertige Produkt aussehen soll. Vielmehr wird die Dienstleistung definiert, die der freie Mitarbeiter seinem Kunden über einen festgelegten Zeitraum schuldet.
Diese können beispielsweise so aussehen:
- Beratung für eine Digitalisierung des Geschäftsprozesses
- Schulung im IT-Bereich
- Grafikerstellung für eine Werbekampagne
Gerade bei längeren Kooperationen nutzen Selbstständige und ihre Kunden häufig Dienstleistungsverträge. Dabei werden in der Regel periodische Zahlungen für eine festgelegte, regelmäßige Erbringung einer Dienstleistung festgelegt. Für beide Parteien entsteht damit eine Gewissheit, mit der es sich auch langfristig planen lässt. Sollten beispielsweise Strafzahlungen für einen Vertragsbruch festgelegt werden, würde die vertragsbrüchige Partei für den Schaden des Vertragspartners aufkommen müssen.
Die größte Vorteil eines Dienstleistungsvertrags ist also gerade die rechtliche Sicherheit. Gegenüber einem mündlichen Vertrag ist der förmliche Dienstleistungsvertrag deutlich rechtssicherer, wenn dieser über alle relevanten Aspekte verfügt.
Welche Inhalte gehören in einen Dienstleistungsvertrag?
Bei der Vertragsgestaltung sind Dienstleistungsverträge so individuell, wie die Geschäftsmodelle ihrer Anwender. Dabei kommt es nämlich speziell auf die persönlichen Anforderungen an den Vertrag und die jeweilige Zusammenarbeit an.
Folgende Aspekte sollten aber keinesfalls vergessen werden:
1. Art, Umfang und Regelmäßigkeit der auszuführenden Dienstleistung
Welche Dienstleistungen werden ausgeführt?
Wir empfehlen Ihnen, diese detailliert zu beschreiben, um eventuelle Konflikte zu vermeiden.
2. Höhe, Umfang und Regelmäßigkeit der Vergütung
Wird die Vergütung auf Stundenbasis ausgeführt oder handelt es sich um ein Pauschalhonorar? Sind eventuelle Reise- oder Materialkosten mit der Zahlung abgegolten oder werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt? Es gibt viele verschiedene Vergütungsmodelle mit noch mehr Möglichkeiten für Klauseln und Sonderregelungen.
Die Vergütung sollte im Dienstvertrag mindestens genauso detailliert beschrieben werden, wie die jeweilige Dienstleistung. Das beugt Missverständnissen vor und bringt Klarheit für beide Parteien mit sich.
3. Zeit und Ort der Leistungserbringung
Viele Digitalleistungen werden heutzutage primär ortsunabhängig ausgeführt. Manchmal wünschen sich Auftraggeber aber auch eine Betreuung vor Ort. Der Zeitraum und Ort der Leistungserbringung sollten daher unbedingt detailliert in einem Vertrag definiert werden.
4. Schweigepflicht und Wettbewerbsverbot
In vielen Branchen sind Betriebsgeheimnisse der Grundsatz für den betrieblichen Erfolg. Um sich vor dem Verrat dieser wichtigen Daten zu schützen, können Schweigepflichtsklauseln und Wettbewerbsverbote in einen Dienstvertrag integriert werden.
Wenn einem Selbstständigen eine Neukundengewinnung aus der Konkurrenz des aktuellen Kunden verboten wird, sind vertraglich vereinbarte Schadensersatzzahlungen nicht unüblich. Das schützt Freelancer, die ausschließlich in einer bestimmten Nische aktiv sind.
5. Vertragsdauer und Kündigung
Endet der Vertrag nach einer bestimmten Zeit oder ist dieser dauerhaft gültig? Gibt es eine besondere Kündigungsfrist für den Vertrag?
Fragen zur Vertragsdauer gehören in jedem Fall in einen Dienstleistungsvertrag. Diese dienen zum Schutz aller beteiligten Parteien.
6. Branchenspezifische Klauseln
Sind bestimmte Bedingungen an die Erfüllung des Vertrags gestellt?
Einige Branchen setzen eine besondere Vorgehensweise in der Arbeit voraus. Daher sollte unbedingt definiert werden, ob separate Schulungen oder Prüfungen vor der Zusammenarbeit fällig werden. So sind beispielsweise alle in §2 GWG genannten Branchen verpflichtet, ihre Backoffice-Mitarbeiter einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zu unterziehen, wenn wesentliche Hilfsfunktionen für die Abwicklung von Transaktionen ausgeübt werden.
Fazit
Die Anforderungen an Verträge sind in der Regel sehr verschieden. Wir empfehlen Ihnen daher, grundsätzlich einen Anwalt in die Erstellung einzubeziehen und einen Vertreter beider Parteien zu involvieren. Sollte es sich um einen kleineren Auftrag handeln, der diesen Aufwand nicht rechtfertigt, lassen sich zuverlässige Vordrucke im Internet finden.
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