Hilda Roth

Hilda hat Betriebswirtschaft studiert und in den letzten 12 Jahren als Büroleiterin in verschiedenen Unternehmen gearbeitet. Zu ihren Fachgebieten gehören: Kundenbeziehungen, Buchhaltung und Büroverwaltung.

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Zwei Personen schütteln sich die Hand

Der Gewerbeschein: Was ist bei der Gewerbeanmeldung zu beachten?

Was ist der Gewerbeschein?

Der Gewerbeschein ist die schriftliche Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung, die Sie nach der Gewerbeanmeldung vom zuständigen Gewerbeamt erhalten. Wenn Sie ein Gewerbe ausüben möchten, ist gemäß § 14 Abs. 1 GewO (Gewerbeordnung) zunächst die ordnungsgemäße Anmeldung bei der zuständigen Behörde vorzunehmen. Für die Anmeldung sind im Formular Gew A 1 folgende Informationen anzugeben:

  • Angabe der persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Privatanschrift etc.)
  • Name und Anschrift des Unternehmens
  • Rechtsform
  • Kontaktdaten (Telefonnummer, Faxnummer etc.)
  • Anzahl der Mitarbeiter (ohne Inhaber)
  • Art der Tätigkeit

Beschreiben Sie bei der Anmeldung das Tätigkeitsfeld sowie die gehandelten Waren bzw. die Art der Dienstleistung kurz und prägnant. Mit dem Siegel auf dem Gewerbeschein bestätigt die zuständige Behörde die Gewerbeanmeldung gemäß Gewerbeordnung.

Welche Behörde stellt den Gewerbeschein aus?

Den Antrag stellen Sie grundsätzlich bei der für den Betriebssitz zuständigen Behörde, in der Regel können Sie Ihr Gewerbe bei der örtlichen Gemeindeverwaltung oder bei der Gewerbemeldestelle des Ordnungsamtes anmelden. Da die Ausstellung des Gewerbescheins in den Zuständigkeitsbereich der Länder fällt, sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Anmeldeprozesse zu beachten. Sie können den Antrag schriftlich (per Mail oder Post), persönlich und in vielen Fällen auch online stellen.

Was gibt es bei der Gewerbeanmeldung zu beachten?

Zunächst ist zu prüfen, ob es sich um eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit handelt. Freiberufler sind nicht gewerbesteuerpflichtig und müssen keine Gewerbeanmeldung vornehmen, in diesem Fall ist lediglich beim zuständigen Finanzamt eine Steuernummer zu beantragen. Gemäß § 15 Einkommensteuergesetz ist jede selbstständige Tätigkeit als gewerblich anzusehen, sofern sie nicht freiberuflich oder als Land- und Forstwirtschaft ausgeübt wird. Konkrete Hinweise zur Abgrenzung der Freiberuflichkeit sind in § 18 Einkommensteuergesetz zu finden.

Weiterhin ist für die Ausübung mancher Berufe eine Gewerbeerlaubnis erforderlich, dies ist beispielsweise im Reisegewerbe, als Makler oder bei Versicherungsberatung der Fall. Falls Sie nicht sicher sind, kann vor der Beantragung eines Gewerbescheins eine Nachfrage bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. Handwerkskammer sinnvoll sein.

Auch Minderjährige können ein Gewerbe anmelden. Da Personen unter 18 Jahren jedoch nur beschränkt geschäftsfähig sind, ist für die Anmeldung die Erlaubnis des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Zum Schutz von jugendlichen Existenzgründern muss weiterhin das Vormundschaftsgericht zustimmen.

Das Gericht prüft genau, ob der Jugendliche die entscheidenden Fähigkeiten und Kenntnisse sowie die notwendige Reife vorweisen kann, die für eine gewerbliche Tätigkeit unverzichtbar sind. Erst mit der Zustimmung des Vormundschaftsgerichts steht der unbeschränkten Geschäftsfähigkeit sowie der Gewerbeanmeldung nichts mehr im Weg.

Rechnung mit dem Handy erstellen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Anmeldung Ihres Gewerbes sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Antragsformular Gew A 1 (ausgefüllt)
  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Aufenthaltsgenehmigung (nur bei Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit)
  • ggf. Gewerbeerlaubnis oder branchenspezifische Genehmigung
  • Handelsregisterauszug oder notariell beurkundeter Gesellschaftervertrag (GmbH, UG, andere Handelsgesellschaften sowie eingetragene Kaufleute)
  • Gewerbezentralregister-Auszug, polizeiliches Führungszeugnis (nur bei überwachungsbedürftigem Gewerbe)

Falls Sie die Anmeldung nicht persönlich vornehmen und eine dritte Person beauftragen, ist zusätzlich eine unterschriebene Vollmacht erforderlich.

Was kostet der Gewerbeschein?

Das für Ihren Standort zuständige Gewerbeamt erhebt für die Bearbeitung eine Gebühr. Eine pauschale Angabe zur Höhe der Kosten ist jedoch nicht möglich, da die Gebühren von jeder Behörde individuell festgelegt werden. In der Regel ist die Gebührenpflicht im jeweiligen Landesgebührengesetz geregelt. Abhängig vom Standort variieren die Kosten, durchschnittlich müssen Sie für eine Gewerbeanmeldung mit etwa 20 bis 70 Euro rechnen. Bei einem erlaubnispflichtigen Gewerbe können im Einzelfall zusätzliche Gebühren anfallen. Wenn Sie die Anmeldung persönlich vornehmen, kann die Zahlung bar oder mit Karte erfolgen. Bei schriftlich oder online gestelltem Antrag erhalten Sie in der Regel eine Rechnung.

Was geschieht nach der Gewerbeanmeldung?

Nach der Anmeldung des Gewerbes und der Ausstellung des Gewerbescheins leitet das Gewerbeamt die erfassten Informationen an empfangsberechtigte Stellen (siehe § 14 GewO) weiter, dazu gehören beispielsweise:

  • IHK
  • Handwerkskammer
  • Deutsche Rentenversicherung Knappschaft- Bahn-See
  • Landesbehörden für Immissionsschutz bzw. technischen und sozialen Arbeitsschutz
  • Bundesagentur für Arbeit

Als Pflichtmitglied erhalten Sie von der IHK ein Formular zur Erfassung Ihres voraussichtlichen Umsatzes. Anhand dieser Information erfolgt die Berechnung der Beitragshöhe, die Ihnen mit einem Beitragsbescheid mitgeteilt wird. Das Finanzamt wird ebenfalls informiert und sendet Ihnen einen steuerlichen Erfassungsbogen zu. In diesem Formular sind Ihre Kontaktdaten sowie weitere relevante Informationen wie voraussichtlicher Umsatz und kalkulierter Gewinn, Art des Jahresabschlusses (EÜR oder Bilanz) und die Art Ihrer Tätigkeit zu erfassen.

In dem Formular der Finanzbehörde ist weiterhin die Frage zur Anwendung der Kleinunternehmerregelung (siehe § 19 UStG) zu beantworten. Eine Einstufung als Kleinunternehmer ist möglich, wenn Ihr Umsatz im Gründungsjahr voraussichtlich unterhalb der Grenze von 22.000 Euro und im Folgejahr bei weniger als 50.000 Euro liegt. Erkennt das Finanzamt den Status als Kleinunternehmer an, müssen Sie als Gewerbetreibender mit Gewerbeschein in Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Allerdings bietet sich diese Möglichkeit ausschließlich natürlichen Personen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts, auf andere Gesellschaftsformen ist die Kleinunternehmerregelung nicht anwendbar.

Fazit:

Bereiten Sie sich vor und informieren Sie sich vorab, welche Genehmigungen und Dokumente in Ihrem Fall bei der Gewerbeanmeldung vorzulegen sind. Wie hoch die Gebühren für den Gewerbeschein sind, können Sie bei der zuständigen Behörde in der Regel vorab online oder telefonisch erfragen.

was ist factoring

Factoring (Rechnungsvorfinanzierung)

Was ist Factoring eigentlich? 

Fast jeder Selbstständige kennt es: Die Zahlung einer Rechnung lässt auf sich warten und wichtige Geschäftsausgaben rücken immer näher. Doch was ist, wenn man nicht genügend Liquidität hat? Hier kommt das Factoring von aifinyo ins Spiel. 

Dabei handelt es sich um eine flexible Finanzierungsform, die eine sofortige Vorfinanzierung der Rechnung verspricht. Wir kaufen Ihre Rechnung für eine geringe Gebühr ganz einfach ab, sodass Sie keine Ausfallrisiken mehr haben und sofort über Ihr Geld verfügen können. 

Das verspricht Ihnen nicht nur planbare Liquidität, es entlastet auch die Beziehung zu Ihren Kunden. Dabei müssen Sie keine jährlichen Mindestumsätze erfüllen oder lange Vertragslaufzeiten akzeptieren, da wir hohen Wert auf Flexibilität legen. Ganz egal, wie groß oder klein Ihre Forderung ist, wir finanzieren Ihre Rechnung in kürzester Zeit vor. 

Die Vorteile des Factorings (Rechnungsvorfinanzierung)

Für Selbstständige und kleine Unternehmen bietet Factoring enorme Vorteile. Diese haben nämlich oft eine relativ geringe Liquidität und sind daher besonders auf fristgerechte Zahlungen angewiesen. Mit Factoring können sie Liquiditätsengpässe überwinden, haben planbar mehr Eigenkapital und schließen Zahlungsausfälle ihrer Kunden gänzlich aus. 

Das sind die Vorteile des Factorings von aifinyo:

  • Schnelle Bezahlung direkt nach der Rechnungsstellung
  • Planbare Liquidität
  • Kein Aufwand für Mahnwesen 
  • Keine Zahlungsausfälle 
  • Entlastung der Kundenbeziehungen
  • Bereits ab 0,50 % der Rechnungssumme! 

Es gibt viele verschiedene Vorteile für das Vorfinanzieren von Rechnungen. Dabei finanzieren wir Rechnungen bereits ab 0,50 % der Rechnungssumme vor. Bei einer Rechnung über 10.000 Euro ist das eine Gebühr von lediglich 50 Euro.

Wie funktioniert Factoring? 

Wir haben es uns zum Ziel gemacht, die Rechnungsvorfinanzierung möglichst unkompliziert für Kunden jeder Größe zu ermöglichen. Dabei sind die nötigen Schritte kinderleicht und vollkommen transparent. Seit der Fusion mit aifinyo hat sich der Prozess für unsere Kunden allerdings etwas geändert. Es ist jedoch immer noch sehr intuitiv Rechnungen mit aifinyo vorzufinanzieren. 

1. Leistung erbringen und die Rechnung erstellen

Erbringen Sie die vereinbarte Leistung und stellen Sie Ihre Rechnung am besten direkt in unserem Rechnungsgenerator. Alternativ können Sie die Rechnung auch direkt in Ihrem Buchhaltungsprogramm erstellen.

Wichtig: Senden Sie die Rechnung noch nicht an Ihren Kunden. Das übernehmen wir für Sie.

2. Rechnung einreichen

Sie können Ihre Rechnung direkt über unseren Rechnungsgenerator an uns übermitteln oder diese im Nachhinein bei uns einreichen. Besuchen Sie dazu einfach aifinyo.de und erstellen Sie ein Kundenkonto. Dort haben Sie die Möglichkeit, direkt Ihre Rechnung hochzuladen. Wir kontaktieren Sie im Anschluss bei Fragen und wickeln den Auftrag für Sie ab.

3. Zahlung erhalten

Wir zahlen die Rechnungssumme abzüglich der vereinbarten Provision an Sie aus. Das dauert in der Regel weniger als 24 Stunden. Dabei übernehmen wir auch die vollständigen Ausfallrisiken und treiben die Forderung im Notfall aus eigenen Kosten ein. 

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Factoring als Kreditalternative

Für viele Selbstständige kann Factoring eine exzellente Finanzierungsform sein, die sich auch als eine Alternative zu einem kurzfristigen Kredit anbietet. Der entscheidende Vorteil ist, dass Factoring einem Unternehmen kurzfristigen Zugang zu mehr Eigenkapital verspricht und es so im Nachhinein einfacher wird, zusätzliches Fremdkapital aufzunehmen. 

Für Freelancer und Kleinunternehmer können Liquiditätsengpässe aber bereits vollständig durch das Factoring gelöst werden. Denn bei diesen machen einzelne Rechnungen oft einen sehr großen Teil des Gesamtumsatzes aus. 

Größere Unternehmen können außerdem vom sogenannten Reverse-Factoring Gebrauch machen, das dabei hilft, durch längere Zahlungsziele liquider zu bleiben. Dabei finanziert das Unternehmen die Ausgangsrechnungen vor und sichert sich im Gegenzug längere Zahlungsziele beim Factoring-Anbieter. 

Insgesamt ist Factoring also deutlich besser für eine kurzfristige Finanzierung geeignet als ein herkömmlicher Kredit. Benötigen Sie diesen dennoch, können Sie durch den höhere Eigenkapitalanteil in der Bilanz eventuell sogar bessere Konditionen bei Ihrer Bank erhalten. 

Echtes oder unechtes Factoring – Wo liegt der Unterschied?

Es gibt viele verschiedene Factoring-Varianten, die oft sehr spezielle Anwendungsfälle abdecken. Der größte Unterschied liegt allerdings darin, ob es sich bei einem Angebot um echtes oder unechtes Factoring handelt. Beide Varianten wirken sich unterschiedlich auf die Bilanz des Unternehmens aus. Daher sollten Sie sich im Voraus genau informieren, um welche Variante es sich bei einem Angebot handelt.

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Über Rechnung.de und aifinyo erhalten Sie ausschließlich echtes Factoring. Dies bietet erhebliche Vorteile für Sie und Ihr Unternehmen.

Echtes Factoring

Beim echten Factoring erwirbt der Factoring-Anbieter eine Forderung mitsamt ihrer Ausfallrisiken. Es handelt sich also um eine Eigenkapitalfinanzierung für ein Unternehmen, was sich positiv auf die Bilanz auswirkt. Die Finanzierungssumme muss anschließend nicht zurückgezahlt werden.

Unechtes Factoring

Das unechte Factoring verpfändet eine Rechnung vorrübergehend, um kurzfristige Liquidität zu erzeugen. Bilanziell handelt es sich dabei um Fremdkapital, das nach einem festgelegten Zeitraum zurückgezahlt werden muss. Wird ein Kunde zahlungsunfähig, muss die Rechnungssumme immer noch an den Factoring-Anbieter zurückgezahlt werden.

Was ist die beste Alternative? 

Unechtes Factoring ist in der Regel geringfügig günstiger als echtes Factoring. Allerdings ist die Ersparnis so gering, dass es sich oft erst für sehr große Unternehmen und Konzerne lohnt. Selbstständige und kleinere Unternehmen sollten vom echten Factoring Gebrauch machen, da Sie so erhebliche bilanzielle Vorteile erzielen und sich um ihre Forderung gar keine Gedanken mehr machen müssen. 

Rechnung in wenigen Klicks vorfinanzieren

Sie möchten die Bezahlung für Ihre Rechnung bereits in kürzester Zeit erhalten? Dann nutzen Sie unsere Rechnungsvorfinanzierung und minimieren Sie Ihre Risiken. Wir versprechen Ihnen eine schnelle Auszahlung und eine zielführende Abwicklung mit Ihrem Kunden.

Dabei können Sie Ihre Rechnung schon ab 0,50 % der Rechnungssumme vorfinanzieren. Factoring ist also nicht nur kinderleicht, sondern auch eine sehr günstige Finanzierungsform.

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Guter Steuerberater

Sie haben Ihr Unternehmen frisch gegründet, die ersten Aufträge abgeschlossen und die ersten Rechnungen erstellt. Spätestens, wenn die erste Steuererklärung fällig wird, stellt sich die Frage nach einem passenden Steuerberater. Dieser sollte neben seiner fachlichen Expertise aber auch noch über Qualitäten auf menschlicher Ebene verfügen. So gelingt die Kommunikation mit Ihrem persönlichen Steuerexperten:

Welche persönlichen Qualitäten sollte ein Steuerberater haben?

Gute Steuerberater agieren auf Augenhöhe mit ihren Mandanten und beantworten ihre Fragen geduldig und nachvollziehbar. Besonders wichtig ist in diesem Berufsfeld auch Verlässlichkeit. Wenig hilfreich ist ein Steuerberater, der Termine vergisst und Zusagen nicht einhält. Schließlich soll er dafür Sorge tragen, dass Sie Ihre Fristen beim Finanzamt einhalten. Unter Umständen ist er sogar dazu angehalten, Ihre buchhalterischen und sonstigen steuerrechtlichen Verpflichtungen wahrzunehmen. Daher ist volles Vertrauen in Ihren Steuerprofi unbedingt notwendig und sollte auch bei Ihrer Auswahl eine wichtige Rolle spielen.

Mundpropaganda ist die beste Referenz

Haben Sie schon einmal Werbung für einen Steuerberater gesehen? Wahrscheinlich nicht, zumindest nicht in Deutschland. Das liegt nicht daran, dass Angehörige dieses Berufsstands zu bescheiden sind, um ihre Dienste lauthals anzupreisen, sondern schlicht daran, dass ihnen Werbung gesetzlich verboten ist. Ein Steuerberater darf lediglich „sachlich informieren“. Das kann die Suche nach einem kompetenten Steuerexperten erschweren. Hilfreich ist es daher, sich bei Freunden, Bekannten und Geschäftspartnern umzuhören. Vielleicht finden Sie sogar heraus, welche Steuerberater für ihre Mitbewerber arbeiten. Diese sind eine gute Adresse, weil sie mit ihrer Branche bereits bestens vertraut sind.

Einen Steuerberater online finden

Sollte man keine Bekannten haben, die direkte Empfehlungen für Steuerberater aussprechen können, lassen sich in verschiedenen Online Portalen Steuerberater finden. Folgende Quellen bieten sich bei der Suche nach einem Steuerberater besonders an:

Das Erstgespräch: Worauf sollten Sie achten?

Im Dialog mit dem Steuerberater müssen Sie entscheiden, ob Sie ihm Ihre Finanzen anvertrauen möchte. Dabei können Gebühren anfallen, wenn es sich um eine Erstberatung handelt. Dementsprechend entscheiden die Gesprächsthemen des Erstgesprächs, ob dieses bereits kostenpflichtig ist. Wir empfehlen daher im Voraus abzuklären, ob Kosten für das Gespräch erhoben werden. Hat man nur das Interesse, sich einmal vorzustellen und die Kanzlei kennenzulernen, sollte man das unbedingt erwähnen.

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Der ideale Businessplan

Den Begriff Businessplan haben die meisten Selbstständigen schon häufig gehört. Doch oft bestehen Unklarheiten, worum es sich dabei genau handelt. Insbesondere die inhaltliche Struktur und der konkrete Nutzen sind für viele Freiberufler nicht verständlich.

Was ist ein Businessplan?

Als Businessplan bezeichnet man den Leitfaden einer geschäftlichen Unternehmung. Dieser besteht grob aus einem Text- und einem Zahlenteil und definiert den Kernwert eines Unternehmens. Im Textteil werden die wichtigsten Punkte einer Unternehmung definiert. Oft geht es dabei um das Grundproblem, welches die Unternehmung lösen soll, Mitbewerber und das Marktpotenzial.

Der Zahlenteil widmet sich dagegen den Finanzen und zeigt auf, wie viel finanzielles Potenzial im Markt besteht und wie viel Kapital bereits im Unternehmen vorhanden ist. Banken und Investoren können aus diesen Daten anschließend herleiten, ob sich eine Investition von Eigen- bzw. Fremdkapital grundsätzlich lohnt.

Wann benötigen Freiberufler einen Businessplan und warum?

Der Hauptgrund für einen Businessplan als Freiberufler ist das Beantragen von Fördermitteln. So sieht beispielsweise der KFW-Gründerkredit eine Beantragung mit einem entsprechenden Businessplan vor. Aber auch für herkömmliche Kreditanträge bei der eigenen Hausbank ist ein akkurater Businessplan vonnöten. Dieser dient dazu, der Bank klar aufzuzeigen, dass man ein profitables Geschäft betreibt und die Kreditraten sehr wahrscheinlich ordnungsgemäß zurückzahlt.

Ein Businessplan kann aber aber auch für das alltägliche Geschäft eines Freiberuflers hilfreich sein. Da dieser die anfängliche Vision sowie mögliche Herausforderungen und finanzielle Aspekte enthält, ist er ein guter Indikator dafür, ob das eigene Geschäft nach Plan verläuft. Somit kann ein Businessplan, der akkurat erstellt wurde, über den Erfolg bzw. Misserfolg eines Unternehmens entscheiden.

Wie erstellt man einen Businessplan?

Ob Architekt, Arzt, Künstler oder Therapeut – Freiberufler, die sich selbstständig machen und eine Finanzierung in Anspruch nehmen möchten, kommen nicht an einem Businessplan vorbei. Als Einzelperson rückt dabei die Gründerpersönlichkeit in den Mittelpunkt. Die Motivationslage ist schließlich ein entscheidender Faktor für den Erfolg einer Selbstständigkeit.

Außerdem sollten folgende Aspekte behandelt werden:

1. Die Branche und die direkte Konkurrenz

Der erste Schritt bei der Erstellung eines Businessplans ist ein tiefgreifender Marktüberblick. Dieser sollte das mögliche Potenzial einer Selbstständigkeit in der jeweiligen Branche verdeutlichen. Idealerweise beantworten Sie dabei folgende Fragen:

Wie viele Freiberufler führen Ihren Beruf aus und wie hoch ist der durchschnittliche Umsatz?

In Deutschland gibt es z.B. Anfang 2019 165.104 zugelassene Rechtsanwälte. Davon sind jedoch lediglich 1570 auf das Verwaltungsrecht spezialisiert. Der durchschnittliche Umsatz liegt dabei bei ca. 200.000€ jährlich.

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Unser Tipp: Finden Sie relevante Statistiken zu Ihrem Marktumfeld, um einen ansprechenden Eindruck auf Ihren Finanzierungspartner zu machen.

Wie hoch ist das Geschäftspotenzial?

Es ist wichtig, auf das Potenzial eines Geschäftsbereichs einzugehen. Falls Sie sich als Anwalt bspw. auf das Verwaltungsrecht spezialisieren möchten und einen positiven Trend in der Nachfrage der Branche bemerken, sollten Sie diesen Vorteil klar kommunizieren. In einer solchen Situation stehen die Chancen für eine erfolgreiche Kreditaufnahme sehr gut. Geschäftsfelder, die dagegen wenig Nachfrage und ein hohes Angebot beinhalten, haben grundsätzlich geringere Chancen bei der Kapitalaufnahme.

Genaue Branchenstatistiken finden Sie in der Regel auf den Webseiten der jeweiligen Berufskammern. Für Rechtsanwälte ist dies die Bundesrechtsanwaltskammer.

2. Die Kunden und das Leistungsangebot

Wie bei anderen Businessplänen, sollten auch die für Freiberufler eine Zielgruppen-Analyse beinhalten. Dabei sollte die eigene Dienstleistung beschrieben und die jeweilige Zielgruppe bestmöglich konkretisiert werden. Insbesondere geht es dabei um den Unterschied zwischen Geschäfts- und Privatkunden sowie der jeweiligen Kaufkraft. Außerdem sollten Sie Gründe anführen, die Sie als Experten in Ihrem Bereich positionieren. Bankberater und Investoren fragen sich schließlich, warum gerade Sie die Aufmerksamkeit Ihrer Zielgruppe erhalten werden.

3. Die Preisgestaltung

Die Preisgestaltung ist in vielen Branchen für Freiberufler stark reguliert. Als Arzt oder Steuerberater haben Sie also nur geringe Möglichkeiten einer Preisanpassung. Freiberufler ohne diese Regulierung können ihre Preise frei bestimmen und somit unterschiedliche Positionierungen verfolgen.

4. Das Marketing

In einem Businessplan sollten Sie daher unbedingt konkretisieren, ob Sie im hochpreisigen Segment tätig sein möchten oder eher mit niedrigeren Stundensätzen arbeiten.

Anhand des Geschäftspotenzials, der Zielgruppe und der Preisgestaltung müssen Sie sich für bestimmte Marketingmaßnahmen entscheiden. Fügen Sie daher in Ihren Businessplan die entsprechenden Details ein.

Ihr Finanzierungspartner wird sich besonders dafür interessieren, wie Sie Ihr Alleinstellungsmerkmal kommunizieren. Die Erfahrung dabei zeigt, dass mit einer eindeutigen Positionierung und einem klaren Plan, die Marketingmaßnahmen leichter fallen und Unternehmungen grundsätzlich erfolgreicher sind.

Vergessen Sie dabei nicht, ehrlich zu sein und Ihren Kanal für die Kundengewinnung detailliert zu beschreiben. Die Mund-zu-Mund-Propaganda sollte dabei ebenfalls berücksichtigt werden, da diese auch viel Potenzial mit sich bringt.

5. Weitere Aspekte

Viele freie Berufe sind reguliert und erfordern bestimmte Zulassungen. So können Sie sich z.B. nicht als Steuerberater selbstständig machen, ohne ihr Steuerberaterexamen abgeschlossen zu haben. Hierfür sind sowohl ein Studium oder eine Ausbildung sowie zwei bis zehn Jahre Berufserfahrung nötig. Diese Aspekte finden sich auf der Webseite der jeweiligen Berufskammer und gehören ebenfalls in einen Businessplan. Außerdem sollten Sie nötige Versicherungen und Ihre Rechtsform listen. Dies verringert die Wahrscheinlichkeit unangenehmer Rückfragen im persönlichen Gespräch mit dem Finanzierungspartner.

6. Geschäftszahlen

Im Zahlen-Teil des Businessplans geht es um Ihre aktuellen und prognostizierten Geschäftszahlen. Ihr Finanzierungspartner möchte damit sicherstellen, dass Sie nicht unerwartet in finanzielle Engpässe geraten. Sollten Sie von Factoring Gebrauch machen, kann dies die Chancen eines positiven Eindrucks erhöhen. Es gibt schließlich wenige Aspekte, die überzeugender sind als eine direkte Begleichung der Rechnungen.

Eine Businessplan-Vorlage verwenden / Experten beauftragen

Wir empfehlen Ihnen, auf renommierte Vorlagen zu setzen und diese an Ihre persönlichen Anforderungen anzupassen. Die Schweizer Großbank UBS bietet hier bspw. eine kostenfreie Vorlage an. Insgesamt spart dies nicht nur Zeit, sondern stellt auch sicher, dass alle relevanten Aspekte behandelt wurden. Insbesondere wenn Sie kein Experte auf dem Gebiet der Betriebswirtschaftslehre sind, können solche Hilfsdokumente nützlich sein.

Außerdem gibt es viele Dienstleister, die Ihnen entgeltlich bei der Erstellung eines Businessplans helfen werden. Wir empfehlen Ihnen dabei, möglichst einen Experten Ihrer Branche zu beauftragen. Das hilft bei möglichen Sonderbedingungen und sorgt für eine langfristige Gewissheit.

Suchen Sie nach einer zuverlässigen Möglichkeit Liquiditätsengpässe zuverlässig zu überwinden?

Das Full-Service-Factoring von aifinyo finanziert Ihre Rechnungen zuverlässig vor. Unser Versprechen: Zuverlässige und schnelle Liquidität – Ohne Zahlungsausfälle.

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Kosten Steuerberater

Die Steuererklärung für Selbstständige kann so komplex werden, dass sich ein Unternehmer nicht mehr zutraut, diese selbst zu übernehmen. Der Weg zum Steuerexperten ist dann bereits vorgezeichnet – auch wenn die zusätzlichen Kosten zunächst gefürchtet werden. Warum ein Steuerberater auch bei anfangs geringen Einnahmen nicht teuer sein muss:

Auf dieser Grundlage berechnen sich die Kosten des Steuerberaters

Die Kosten für die Leistungen eines Steuerberaters orientieren sich am Gegenstandswert: Je mehr Sie zu versteuern haben, desto teurer wird Ihr Steuerberater. Umgekehrt bedeutet das aber auch, dass Sie sich einen Steuerberater auch dann leisten können, wenn ihr Umsatz nur mäßig ausfällt. Wie viel Geld ein Steuerberater verlangen darf, ist in der Vergütungsverordnung festgelegt. Diese Verordnung bestimmt allerdings keine fixen Sätze, sondern legt Maximal- und Minimalwerte fest, innerhalb derer sich die Vergütung bewegen muss. Steuerberater haben also einen gewissen Spielraum bei ihren Tarifen und nutzen diesen auch aus.

Verlangt der Steuerberater zu viel Geld?

Große Abweichungen vom Mittelwert der Vergütungsverordnung werden meist mit besonders hohem oder besonders geringem Aufwand begründet. Sollte Ihr Steuerberater also einen besonders hohen Kostensatz berechnen, muss er dafür auch einen guten Grund haben. Über die üblichen Gebühren können Sie sich übrigens einfach selbst informieren: Die Tabellen für die Vergütungsverordnung und anwenderfreundliche Gebührenrechner für Steuerberater finden Sie online.

Transparenz ist oberstes Gebot

Steuerliche Berater sind gesetzlich dazu verpflichtet, nachvollziehbare Rechnungen zu erstellen. Sie müssen in ihrer Rechnung alle für Sie ausgeübten Tätigkeiten in Kurzform aufführen. Auch Gebühren und Auslagen müssen sie angeben. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, genau nachzuprüfen, wie der Rechnungsbetrag zustande gekommen ist.

Können Sie vom Steuerberater Geld zurückverlangen?

Sollte die Rechnung des Steuerberaters keine handfesten Fehler enthalten, wird es für Sie schwierig, dagegen Einspruch zu erheben. Nur, weil Sie mit einer Leistung unzufrieden waren, entsteht für Sie kein Anspruch auf Preisminderung. Rechtlich handelt es sich nämlich um einen Geschäftsbesorgungsvertrag, bei dem Sie solche Ansprüche nicht geltend machen können.

Anders sieht es hingegen aus, wenn Ihr Steuerberater im Rahmen seiner Tätigkeit für Sie einen Fehler gemacht hat, durch den Ihrem Unternehmen ein Schaden entstanden ist. Dann besteht möglicherweise ein Anspruch auf Schadensersatz. Die bloße Behauptung eines Schadens reicht aber natürlich nicht aus – Sie müssen ihn auch beweisen. Das ist beispielsweise dann leicht möglich, wenn das Finanzamt einen Verspätungszuschlag verhängt hat, weil der Steuerberater Fristen versäumt hat.

Bei bloßer Unzufriedenheit mit den Leistungen eines Steuerberaters Geld von ihm zurückzufordern ist also schwierig bis unmöglich. Die beste Lösung ist in diesem Fall meist, einfach den Steuerberater zu wechseln. Ein kleiner Trost: Ob Sie sich bei Ihrem Steuerberater gut aufgehoben fühlen oder nicht, seine Kosten können Sie jedenfalls von der Steuer absetzen.

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Angaben Rechnung

Sie haben den Auftrag ergattert, die Leistung vertragsgerecht erbracht und müssen nun nur noch eine  korrekte Rechnung erstellen. Damit Sie Ihr wohlverdientes Geld erhalten, lesen Sie hier, welche Angaben auf der Rechnung auf keinen Fall fehlen dürfen:

Obligatorische Angaben

§ 14 Absatz 4 UStG regelt detailliert die Angaben, die im Rahmen der Rechnungserstellung zu leisten sind. Bei den folgenden Vorgaben handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichtbeachtung zum Verlust des Vorsteuerabzugs führen können:

  • Vollständige Namen und Anschriften des Rechnungsstellers und -empfängers
  • Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsstellers
  • Rechnungsdatum
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Menge und Art der gelieferten Artikel oder Umfang und Art der Dienstleistung
  • Zeitpunkt der Lieferung oder Zeitraum, in dem die Dienstleistung erbracht wurde
  • Netto-Betrag für die Ware oder Dienstleistung, aufgeschlüsselt nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen
  • Jede bereits vorab vereinbarte Minderung des Entgelts, beispielsweise ein Skonto oder ein Rabatt
  • Anzuwendender Steuersatz und der sich daraus ergebende Umsatzsteuerbetrag
Buchhaltung war noch nie so einfach

Zusätzliche Angaben

Zusätzlich sind in einigen Fällen weitere Angaben zu leisten. Liegt beispielsweise eine Steuerbefreiung vor, muss die Rechnung einen Hinweis darauf enthalten, dass für die Warenlieferung oder Dienstleistung eine Steuerbefreiung gilt. Handelt es sich um eine Bauleistung, muss die Rechnung einen Hinweis auf die zweijährige Aufbewahrungspflicht seitens des Empfängers enthalten. Erstellt der Leistungsempfänger die Rechnung oder beauftragt er Dritte, sie zu erstellen, ist die Angabe „Gutschrift“ auf dem Dokument notwendig. Ist der Rechnungssteller Hersteller von Elektrogeräten, muss er zusätzlich seine Registrierungsnummer auf der Rechnung anführen.

In der Praxis empfiehlt es sich, die Bankverbindung und ein Zahlungsziel auf der Rechnung anzugeben.

Sonderregelungen

Keine Regel ohne Ausnahmen – dies trifft auch auf das Erstellen von Rechnungen zu. Hier gibt es einige Sonderregelungen, die vor allem für Kleinunternehmer, für Rechnungen über kleine Beträge oder für versehentlich fehlerhaft ausgestellte Rechnungen gilt.

Kleinunternehmerregelung

Diese Regelung bedeutet eine Vereinfachung im Umsatzsteuerrecht, indem sie Unternehmern mit niedrigen Umsätzen erlaubt, umsatzsteuerrechtlich wie Nichtunternehmer behandelt zu werden. Zwar unterliegt auch der Kleinunternehmer weiterhin formal dem Umsatzsteuergesetz, jedoch erhebt das Finanzamt diese Steuer nicht. Damit sind diese Unternehmen aber vom Vorsteuerabzug aus Rechnungen ausgeschlossen.

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Kleinunternehmerregelung

Die Regelung greift bei Unternehmen, deren Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorausgegangenen Kalenderjahr maximal 22.000 Euro betrug und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht überschreiten wird. Bei der Rechnungsstellung ist dies dementsprechend zu berücksichtigen. Die Rechnung eines Kleinunternehmers muss weiterhin alle obligatorischen Angaben enthalten, allerdings darf sie die Umsatzsteuer nicht ausweisen. Die Ausgangsrechnung enthält in diesem Fall also nur den Bruttowert.

Kleinstbetragsrechnung

Sonderregelungen greifen, sollte der Gesamtbruttobetrag inklusive Umsatzsteuer maximal 250 Euro betragen. Erst am 12.05.2017 hat der Gesetzgeber diese Obergrenze im Sinne des Bürokratieentlastungsgesetzes von ursprünglich 150 Euro angehoben. In diesem Fall kann der Rechnungssteller eine Kleinstbetragsrechnung anfertigen. Diese muss nach § 14 Absatz 6 UStG folgende Angaben enthalten:

  • Vollständiger Name des Rechnungsstellers
  • Vollständige Anschrift des Rechnungsstellers
  • Rechnungsdatum
  • Menge und Art der gelieferten Artikel oder Umfang und Art der Dienstleistung
  • Angabe der Höhe des Entgelts und des darauf entfallenden Steuerbetrags in einer Summe
  • Anzuwendender Steuersatz oder Hinweis auf eine gegebenenfalls vorliegende Steuerbefreiung

Storno-Rechnung

Unterläuft dem Rechnungssteller ein Tippfehler bei der Rechnung, muss er nicht nur den Fehler korrigieren, er ist zudem verpflichtet, die fehlerhafte Version aufzubewahren. Das ist notwendig, da jede Rechnung eine laufende und eindeutige Rechnungsnummer trägt und somit Teil des lückenlosen, unternehmensinternen Buchhaltungssystems ist.

Die Storno-Rechnung ist das Mittel zur Korrektur der Ursprungsrechnung und im Grunde das Gegenteil dieser ursprünglichen Rechnung, weshalb sie umgangssprachlich auch als „Gutschrift“ bezeichnet wird. Sie enthält alle Angaben und Daten der Ursprungsrechnung und erhält eine eigene Rechnungsnummer. Der Betrag wird lediglich mit einem Minuszeichen versehen. Dies neutralisiert die fehlerhafte Rechnung.

Zuletzt ist eine dritte, korrekte Rechnung mit einer weiteren Rechnungsnummer zu erstellen. Das Unternehmen stellt alle drei Rechnungen dem Kunden zu und bewahrt die Duplikate fristgerecht auf.

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Inkasso auf Erfolgsbasis

Nicht zahlende Kunden können gerade Freiberufler und kleinere Unternehmen finanziell aus der Bahn werfen. Sollten Zahlungsaufforderungen und Mahnungen unbeachtet bleiben, ist ein Rechtsstreit oft unvermeidbar. Inkassoverfahren stellen für Selbstständige eine gute Möglichkeit dar, offene Forderungen ohne ein langwieriges Gerichtsverfahren beizutreiben.

Inkassoverfahren einfach erklärt

Wenn Ihre Kunden in Zahlungsverzug geraten, ist das nicht immer mit einem hohen Zeitaufwand für Sie verbunden. Inkasso bietet sich an, um das Eintreiben Ihrer Forderungen auszulagern und dabei Ressourcen einzusparen.

Gerade Unternehmen ohne internes Mahnbüro, sowie Gewerbetreibende und Freiberufler profitieren von der Entlastung durch ein Inkassounternehmen. Diese haben nämlich oft nicht die nötigen Ressourcen, um regelmäßige Zahlungserinnerungen und Mahnungen zu versenden. Häufig lohnt es sich, für diese Aufgaben einen Inkassopartner zu beauftragen und sich selbst auf das eigene Kerngeschäft zu konzentrieren.

Dabei sehen die Handlungen eines Inkassobüros in der Regel so aus:

1. Schriftliche Mahnung seitens des Inkassopartners

Ein Inkassopartner sendet nach der Annahme eines Inkassofalls eine direkte Mahnung an den jeweiligen Schuldner. Diese verweist darauf, dass alle Forderungen umgehend zu begleichen sind, um gerichtliche Schritte zu vermeiden.

2. Ein persönliches Gespräch

Sollte der schriftliche Kontakt seitens des Schuldners ignoriert werden, stehen persönliche Gespräche mit dem Schuldner an. Diese können telefonisch oder in Person ausgetragen werden und dienen der außergerichtlichen Klärung eines Inkassofalls.

3. Das gerichtliche Mahnverfahren

Werden alle außergerichtlichen Schritte ignoriert, leiten Inkassobüros in der Regel ein gerichtliches Mahnverfahren ein. Hier lesen Sie, wie ein Mahnverfahren für gewöhnlich eingeleitet wird. In einem laufenden Inkassoverfahren übernimmt das Inkassobüro für gewöhnlich den Verwaltungsaufwand.

4. Die Zwangsvollstreckung

Endet ein gerichtliches Mahnverfahren zu Gunsten des Gläubigers, erfolgt die anschließende Vollstreckung des Urteils. Bei entsprechender Bonität, werden die Schulden zur Not zwangsvollstreckt.

Es ist jedoch nicht immer gleich ein Inkassoverfahren vonnöten. Viele Zahlungsausfälle sind nicht mutwillig und lassen sich mit einem kurzen Telefonat klären. Sollte das die Situation zwischen Ihnen und Ihrem Kunden nicht klären, können Sie auch selbst auf das Versenden von Zahlungserinnerungen und Mahnungen zurückgreifen.

Welche Maßnahmen Sie als Unternehmer bei Fristüberschreitungen ergreifen können, lesen Sie in diesem Ratgeberbeitrag.

Inkasso auf Erfolgsbasis – das clevere Inkassoverfahren

Die Gebühren eines normalen Inkassoverfahrens machen das Verfahren oft unattraktiv für Kleinunternehmer und Freiberufler. Gerade, wenn Vorkasse geleistet werden muss, wird die schon geschädigte Liquidität des Unternehmers weiter angegriffen.

Die Lösung für dieses Problem nennt sich Inkasso auf Erfolgsbasis und ermöglicht ein faires Vergütungsmodell für Inkassopartner, ohne die Liquidität des Kunden zu beeinträchtigen. Das Konzept dahinter ist simpel: Der Inkassopartner stellt sein Honorar nur in Rechnung, wenn Ihre Rechnung erfolgreich beigetrieben wird. So können Sie sichergehen, dass ein Inkassoverfahren für Sie entweder kostenlos oder erfolgreich verläuft.

Unterschied-Freiberufler-Kleinunternehmer

Unterschied Freiberufler Gewerbetreibende

Freiberufler profitieren von einer vereinfachten Buchführung und weniger Meldevorschriften. Zudem müssen sie keine Gewerbesteuer zahlen. Da ist es nicht verwunderlich, dass viele Selbstständige wissen möchten, ob sie ihre Tätigkeit auch freiberuflich ausüben können. Bei der gesetzlichen Trennung gewerblicher und freiberuflicher Berufe lässt der Gesetzgeber einen Interpretationsspielraum.

Der abschließende Verweis auf ähnliche Berufe stellt klar, dass die vorgegebene Auflistung nicht vollständig ist. Bei weiteren Berufen, die den Katalogberufen ähneln, muss im Zweifel gerichtlich geprüft werden, ob diese als freie Berufe eingestuft werden können.

Ein Blick auf die Webseite des Bundesfinanzhofs gibt Einblicke in aktuelle Gerichtsurteile bei der Einstufung der katalogähnlichen Berufe. Alternativ stellt diese Urteilsliste einen ansprechenden Überblick über die Einstufung der jeweiligen Berufsbilder dar.

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Sind Sie der Meinung, dass Ihr Berufsfeld als freiberuflich eingestuft werden kann? Dann wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt mit dem Anliegen, Ihren Gewerbestatus zu überprüfen. Sollte das Finanzamt zu Ihren Gunsten entscheiden, können Sie unter anderem mit einer Rückerstattung gezahlter Gewerbesteuer-Beträge rechnen.

Was ist ein Freiberufler?

Freiberufler üben wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erzieherische oder sehr ähnlich gelagerte, selbstständige Tätigkeiten aus, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Bei der Definition der genauen Berufsbezeichnungen ist der Gesetzgeber leider nicht sehr genau. Freiberufliche Tätigkeiten sind laut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Tätigkeiten mit einem ausgesprochen intellektuellen Charakter (i.S. der 6. EG-Richtlinie).

In §18 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) wird ein Überblick über alle klar definierten freiberuflichen Tätigkeiten gegeben. Diese werden dort als so genannte Katalogberufe aufgeführt und unterliegen in jedem Fall der „Freiberuflichkeit“.

Was ist ein Gewerbetreibender?

Die Definition der gewerblichen Berufe kann recht einfach sein. Grundsätzlich gilt: Berufsbilder, die nicht als Freie Berufe eingestuft werden, sind gewerblich. Bei einem handwerklichen Beruf kann es bspw. offensichtlich sein, dass dieser gewerblich ist. Geht es jedoch um die genaue Abgrenzung kreativer Berufe, ist ein Blick in die oben angemerkte Urteilsliste unumgänglich.

Welche Entlastungen haben Freiberufler gegenüber Gewerbetreibenden?

Die Vorteile einer Freiberuflichkeit liegen hauptsächlich in einer bürokratischen Entlastung. So fällt zum einen die Gewerbeanmeldung bei Freiberuflern weg. Diese unterliegen damit auch nicht der Gewerbeaufsicht und beantragen ihre Steuernummer direkt beim zuständigen Finanzamt. Freiberufler unterliegen zudem nicht der Pflicht, sich im Handels- oder Unternehmensregister einzutragen.

Das Ausmaß der Buchführungspflicht ist ebenfalls ein Unterschied zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden. So unterliegen Freiberufler einer vereinfachten Buchhaltung. Das bedeutet, dass der Jahresgewinn in einer einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermittelt wird. Eine Pflicht zur doppelten Buchführung besteht für Freiberufler nicht.

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Sind Sie ein Gewerbetreibender mit einem Jahresumsatz von weniger als 600.000€ oder einem Gewinn von weniger als 60.000€? Dann unterliegen Sie nach § 141 Abgabenordnung (AO) der einfachen Buchführung und sind nicht zur Abgabe einer Bilanz verpflichtet.

Wie anfangs angemerkt, zahlen Freiberufler keine Gewerbesteuern. Diese wird aus einer Gewerbe-Messzahl (3,5%) und einem Gewerbesteuer-Hebesatz ermittelt. Dabei kann es sich um einen bemerkenswerten Anteil an dem Gewinn eines Selbstständigen handeln. Als Freiberufler profitiert man also durchaus davon, keine Gewerbesteuer zu entrichten.

Freiberufliche Künstler und Publizisten haben zudem die Möglichkeit, Mitglied in der Künstlersozialkasse zu werden. Diese bietet deutlich niedrigere Gesamtkosten im Vergleich zu einer herkömmlichen privaten Krankenversicherung.

Sind Freelancer automatisch Freiberufler?

Häufig wird der Begriff Freelancer mit Freiberuflern gleichgestellt. Faktisch ist dies aber nicht korrekt. Freelancer sind lediglich die freien Mitarbeiter eines Unternehmens. Dabei können Freelancer sowohl gewerbetreibende, als auch freie Berufe ausführen. Um den Status als Freiberufler bei dem Finanzamt zu erhalten, ist eine genaue schriftliche Definition der jeweiligen Tätigkeit hilfreich. Diese können Freelancer von ihrem Auftraggeber erhalten. Alternativ können auch Leistungsauszüge vorgelegt werden, die zu einem freien Beruf zu zählen sind.

Egal, ob Sie gewerbetreibend sind oder freiberuflich arbeiten: Profitieren Sie von den Vorteilen unserer Rechnungsvorfinanzierung! Sie bekommen so schneller Ihr Geld und schützen sich für den Fall, dass Ihre Kunden spät oder nicht zahlen.

Recht

Kreditwesengesetz

Das Kreditwesengesetz (KWG) ist die gesetzliche Grundlage der Kreditwirtschaft in Deutschland. Es sorgt dafür, dass die Bankgeschäfte ordnungsgemäß funktionieren, regelt den Wettbewerb in der Kreditwirtschaft und schreibt die Aufsicht über Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute vor. Neben Kontrollbestimmungen enthält es auch Straf- und Bußgeldvorschriften.

Was regelt das Kreditwesengesetz?

Es entstand als Reaktion auf die deutsche Bankenkrise 1934. Die Ursprungsversion trat im Januar 1935 in Kraft. Die letzte Neufassung des Gesetzes wurde am 9. September 1998 bekanntgemacht und am 10. Juli 2018 zuletzt geändert.

Das Gesetz sorgt dafür, dass Bankgeschäfte ordnungsgemäß ablaufen. Es enthält beispielsweise klare Regelungen, die Geldinstitute bei der Vergabe von Großkrediten oder Millionenkrediten beachten müssen.

Weiterhin beinhaltet das KWG Vorschriften zur Einlagensicherung. Diese schützen die Finanzunternehmen vor hohen Geldverlusten bei der Kreditvergabe. Sie dienen aber auch dazu, das Vertrauen der Verbraucher in die Leistungen der Kreditwirtschaft sichern. Gläubiger von Kreditinstituten sollen sich darauf verlassen können, dass die Bank die ihr anvertrauten Vermögenswerte verantwortungsvoll verwaltet.

Der dritte Baustein des KWG ist die Regelung der Bankenaufsicht. Das Gesetz bildet die Rechtsgrundlage für die Aufsichtstätigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Behörde kontrolliert, ob Kreditinstitute die Vorschriften des KWG einhalten.

Die Auskunftspflicht der Kreditinstitute gegenüber Bundesbank und BaFin

Das Kreditwesengesetz verpflichtet Geldinstitute dazu, die Bundesbank und die BaFin regelmäßig über den aktuellen Stand der Dinge zu unterrichten. Folgende Angaben, Kennzahlen und Dokumente müssen die beaufsichtigten Finanzdienstleistungsunternehmen vorweisen:

– Allgemeine Informationen über alle Geschäftsangelegenheiten ohne besonderen Anlass (§ 44) – Monatliche Kennzahlen zur Eigenmittelausstattung (Solvabilität)und Liquidität (§§ 10 – 11) – Quartalsmäßige Meldung der Großkredite (§ 13, 13a, 13b) – Monatliche Bilanzstatistiken respektive Monatsausweis (§ 25) – Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsberichten (§ 26) – Besondere Ereignisse wie Millionenkredite, Änderung der Rechtsform, Ausscheiden des Geschäftsleiters und mehr (§ 12a, 14, 24)

Aus diesen Informationen leiten die Aufsichtsbehörden ab, ob direkte Eingriffe oder andere Maßnahmen erforderlich sind, um die Funktionalität der Kreditwirtschaft zu sichern.

Die Regelungen des KWG zur Eigenmittelausstattung und zur Zahlungsfähigkeit werden durch zwei Rechtsverordnungen ergänzt: die Solvabilitätsverordnung (SolvV) und die Liquiditätsverordnung (LiqV). Die SolvV legt fest, über wie viel Mindesteigenkapital ein Kreditinstitut oder eine Finanzholding-Gruppe verfügen muss, um die Sicherheit der Einlagen zu garantieren. Die LiqV beinhaltet Verpflichtungen, die die Zahlungsfähigkeit von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern sicherstellen.

Die Bankenaufsicht und Einflussnahme der BaFin

Das KWG verpflichtet die BaFin dazu, für eine ordnungsgemäße, stabile Finanzwirtschaft zu sorgen. Möglichen Missständen in der Finanz- oder Kreditwirtschaft muss die Bundesanstalt rechtzeitig mit entsprechenden Maßnahmen entgegenwirken. Dadurch schützt das KWG sowohl Banken als auch Gläubiger vor zu hohen Risiken und daraus folgenden Investitionsverlusten.

Neugegründete Unternehmen, die Finanzdienstleistungen anbieten, benötigen in Deutschland eine Zulassung der BaFin. Voraussetzungen dafür sind u. a. ein bestimmtes Mindestkapital, eine zuverlässige Geschäftsführung sowie ein tragfähiger Businessplan.

Während der gesamten Geschäftstätigkeit nimmt die Bundesanstalt die Rolle einer stetigen Aufsicht ein. Die oben erwähnte Auskunftspflicht der Geldinstitute gehört zu den Kontrollmaßnahmen, mit denen die Behörde ihrer Verpflichtung zur Sicherung der Kreditwirtschaft nachkommt.

Die Aufsichtsbehörde darf in die Geschäftsführung eingreifen, wenn das Finanzunternehmen die Normen des KWG verletzt oder wenn Insolvenz droht.

Vorschriften bei der Kreditvergabe

Das KWG und die Solvabilitätsverordnung beschränken die Möglichkeiten für Kreditinstitute, Finanzrisiken einzugehen. Dies schützt die Gläubiger und Geldinstitute vor Investitionsverlusten. Die Regelungen zwingen die Finanzdienstleistungsunternehmen zu einer umfassenden Bonitätsprüfung und gegebenenfalls zu einer Ablehnung des Kreditantrages.

Folgende Finanzrisiken erfassen die Regelungen des Kreditwesengesetzes:

Das Ausfallrisiko – Sicherheit bei Zahlungsrückstand

Unter Ausfallrisiko (auch Kreditrisiko, Adressrisiko oder Adressausfallrisiko) versteht man die Gefahrdass ein Kreditnehmer die Summe nicht oder nicht vollständig vertragsgemäß zurückzahlen kann. Eine fehlende Kredit- und Zinsrückzahlung bedeutet nicht nur Geldverlust und zusätzliche Kosten für die Bank. Auch die Bonität der Bank kann sich dadurch verschlechtern. Nach der SolvV müssen Kreditunternehmen diese Risiken durch ausreichende Eigenmittel ausgleichen können.

Das Marktrisiko – Absicherung gegen fallende Aktienkurse

Zu den Marktrisiken gehören alle Verlustgefahren, die durch Veränderungen auf dem Markt auftreten. In der Finanzwirtschaft gehören dazu z. B. Zins- und Aktienkursänderungen sowie Währungsrisiken. Diese Risikoart zählt zu den Finanzrisiken, die vor allem Unternehmen betreffen. Auch hier muss das Geldinstitut mit Eigenmitteln einspringen können. Außerdem erwartet die BaFin, dass das Kreditinstitut für derartige Investitionen verschiedene Schutzmaßnahmen („Limitsysteme“) eingerichtet hat.

Das Liquiditätsrisiko – Gewährleistung der Zahlungsfähigkeit des Kreditinstitutes

Das Liquiditätsrisiko (auch Refinanzierungsrisiko) bezeichnet die Gefahrdass benötigte Zahlungsmittel ausbleiben oder nur mit hohen Kosten beschafft werden können. Generell sind häufig Banken von dem Risiko betroffen. Sie müssen sicherstellen, dass die monatlichen Zahlungsverpflichtungen nicht höher sind als die zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel. Die Verpflichtung, monatlich die Liquiditätskennzahl im Voraus an die Aufsichtsbehörden zu melden, sorgt für Sicherheit und mindert dieses Finanzrisiko.

Risiken durch Missverständnisse oder Falschinformationen

Alle Gefahren, die nicht durch unternehmerische Aktivitäten hervorgerufen werden, fasst man als operationelle Risiken zusammen. Diese waren in den letzten Jahren häufig bei Kreditinstituten sowie bei Versicherungen zu beobachten. Operationelle Risiken entwickeln sich aus Schwachstellen in der Organisation oder Missverständnissen in der Kommunikation. Die Geschichte der Banken zeigt, dass diese internen Fehler Schäden in Milliardenhöhe verursachen können. Fälle wie der Kreditbetrug durch den Bauunternehmer Jürgen Schneider waren der Auslöser für mehrere gesetzliche Maßnahmen zum Schutz der Banken. Aus dem KWG sind dies vor allem die Bestimmungen zur Auskunftspflicht und die Bankenaufsicht, die für Sicherheit sorgen.

Als Informationsrisiko bezeichnen Experten Verlustgefahren, die durch unvollständige, verfälschte oder fehlerhafte Informationen entstehen. Aufgrund von Fehlinformationen könnte der Anleger geschäftliche Entscheidungen treffen, die zu Verlusten führen. Oder er reagiert zu spät auf Marktentwicklungen, weil keine aktuellen Informationen bereitstehen. Im KWG werden derartige Gefahren u. a. durch das mögliche Verbot bestimmter Arten von Werbung verhindert.

Die aktuelle Fassung des Kreditwesengesetzes finden Sie hier: www.gesetze-im-internet.de/kredwg/index.html. Dort können Sie das KWG einsehen und auch herunterladen. Eine Version auf Englisch finden Sie auf dem Portal der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

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Verschiedene Formen der Unternehmensfinanzierung

Da Sie als Unternehmer höchstwahrscheinlich ebenfalls auf Finanzierungen angewiesen sind, zeigen wir Ihnen im Folgenden, über welche Kanäle Sie das notwendige Geld beziehen können. Generell lassen sich in der Unternehmensfinanzierung vier Kategorien unterscheiden:

  • Innenfinanzierung
  • Außenfinanzierung
  • Eigenfinanzierung
  • Fremdfinanzierung

Innen- und Außenfinanzierung: Woher kommt das Geld?

Zunächst unterteilen sich die Finanzierungsformen nach der Herkunft des Geldes in zwei Kategorien: Die Innen- und die Außenfinanzierung.

Die Innenfinanzierung: Aus eigener Kraft

Bei der Innenfinanzierung benötigt das Unternehmen kein Geld von außen. Die Mittel kommen aus dem Unternehmen selbst. Das einfachste Beispiel hierfür ist der Gewinn. Erwirtschaftet Ihr Unternehmen Gewinn, können Sie diesen zur Weiterentwicklung (etwa für Fortbildungen Ihrer Mitarbeiter oder die Entwicklung neuer Produkte) nutzen.

Reicht Ihr Gewinn nicht aus, bleiben Ihnen aber noch weitere Möglichkeiten, Ihr Unternehmen von innen zu finanzieren. Eine davon ist die Umschichtung‌: Sie verkaufen Gegenstände wie etwa Maschinen, die Sie nicht mehr benötigen. Diese Form der Finanzierung bietet sich dann an, wenn Sie Ihr Unternehmen umstrukturieren. Ein einfaches Beispiel: Sie betreiben einen konventionellen Bauernhof mit Hühnern in einer Legebatterie. Nun stellen Sie fest, dass Ihre Kunden umweltbewusster geworden sind und die Nachfrage nach Bio-Eiern gestiegen ist. Um den Ansprüchen Ihrer Kunden gerecht zu werden, verkaufen Sie also Ihren bislang genutzten Hühnerkäfig und verwenden das erhaltene Geld, um den Stall auszubauen und ein Freilaufgehege daran anzuschließen. Weitere Formen der Innenfinanzierung sind ‌Abschreibungen und Rückstellungen.

Die Außenfinanzierung: Zusätzliches Kapital von außen

Wenn Ihre Mittel nicht ausreichen, um Ihr Unternehmen von innen heraus zu finanzieren, hilft nur der Weg über die Außenfinanzierung. Dabei stammt das Geld nicht aus dem Unternehmen selbst, sondern wird von außen eingebracht. Die bekanntesten und gängigsten Formen der Außenfinanzierung sind wohl Kredite und Darlehen von der Bank oder anderen Kreditgebern.

Eine andere Option ist die Erhöhung der Einlagen. Das bedeutet: Der beziehungsweise die Gründer oder Gesellschafter stellen dem Unternehmen zusätzliches Geld aus ihrem Privatvermögen zur Verfügung. Da dieses Privatvermögen in der Regel begrenzt ist, eignet sich Erhöhung der Einlagen eher für die Finanzierung kleinerer Summen.

Eine Finanzierungsmöglichkeit für größere Summen ist die Beteiligung neuer Gesellschafter. Beispielsweise suchen viele junge Unternehmen Investoren. Letztere zahlen neues Geld in die Firma ein und erhalten dafür Anteile am Unternehmen. Speziellere Finanzierungsformen sind das Leasing und das Factoring.

Eigen- oder Fremdfinanzierung?

Die genannten Finanzierungsarten lassen sich außerdem danach unterteilen, in welcher Form das Geld in das Unternehmen gesteckt wird. Man unterscheidet zwischen der Eigen- und der Fremdfinanzierung. Bei der Eigenfinanzierung wird das „neue“ Geld in der Regel Teil des Eigenkapitals Ihres Unternehmens und steht Ihnen zeitlich uneingeschränkt zur Verfügung. Ein typisches Beispiel ist die Beteiligung neuer Investoren: Ein Investor stellt Ihnen Geld zur Verfügung, das er nicht zurückverlangt. Im Gegenzug erhält er Anteile Ihres Unternehmens und wird an künftigen Gewinnen beteiligt. Darüber hinaus fallen die folgenden Finanzierungsarten in diese Kategorie:

  • Gewinne
  • Vermögensumschichtungen
  • Abschreibungen
  • Einlagenerhöhungen

Dagegen steht Ihnen Geld aus der Fremdfinanzierung nur vorübergehend zur Verfügung. Sie nutzen es zur Überbrückung und müssen es nach einer bestimmten Zeit wieder zurückzahlen. Das klassische Beispiel ist der Kredit. Sie erhalten Geld, das sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums mit Zinsen zurückzahlen müssen. Da der Geldgeber keine Anteile an Ihrem Unternehmen kauft, wird er auch nicht an Gewinnen beteiligt.

Neben dem Kredit zählen die folgenden Optionen zur Fremdfinanzierung:

  • Rückstellungen (Innenfinanzierung)
  • Darlehen (Außenfinanzierung)
  • Leasing (Außenfinanzierung)
  • Factoring (Außenfinanzierung)