Für Freiberufler und Selbstständige ist die Vertragsgestaltung ein sehr wichtiges Thema. Sowohl Dienstverträge als auch Werkverträge werden dabei regelmäßig eingesetzt. Je nach Branche fällt die Vertragswahl unterschiedlich aus, denn der Hauptunterschied liegt im Umgang mit der Dienstleistung.
Was sind Dienstverträge und Werkverträge überhaupt?
Dienstverträge und Werkverträge stellen eine gute Möglichkeit dar, um sich vor Erbringung einer Dienstleistung rechtlich abzusichern. Welche Vertragsform eingesetzt werden sollte, hängt nämlich in der Regel von der jeweiligen Branche ab. Während Werkverträge auf das erfolgreiche Erbringen einer Leistung bezogen sind, umfassen Dienstverträge nur die Leistung an sich.
Ein Werkvertrag liegt beispielsweise dann vor, wenn sich eine Vertragspartei verpflichtet, ein Werk ohne Mängel herzustellen. Das können Unternehmen im produzierenden Gewerbe sein, deren Leistung erst nach Auslieferung eines vertraglich akzeptablen Produktes erfüllt ist. Daher schließen Zulieferer hauptsächlich Werkverträge ab, mit denen sie versichern, dass ihre Produkte ein festgelegtes Qualitätslevel erreichen. Die gesetzliche Regelung eines Werkvertrags erfolgt in §631 BGB.
Im Gegensatz zu einem Werkvertrag, ist ein Dienstvertrag lediglich auf die Ausführung der Leistung bezogen. Das bedeutet, dass ein Unternehmer zwar zur Erbringung der Leistung, aber nicht zum Erfolg verpflichtet wird. Beispielsweise verspricht die Vertretung eines Anwalts vor Gericht in der Regel keinen Erfolg. Dieser verpflichtet sich lediglich zur ordnungsgemäßen Vertretung seines Mandanten, nicht aber, dass dieser seinen Gerichtsprozess am Ende gewinnt. In Deutschland ist diese Vertragsform in §611 BGB geregelt. Ausführlicher thematisiert ein anderer Ratgeber-Beitrag, was in einen Dienstleistungsvertrag gehört.
In der Regel gehen viele Dienst- und Werkverträge ineinander über. Oft gibt es in Dienstverträgen Erfolgsklauseln, die ein bestimmtes Qualitätsminimum garantieren sollen. In Werkverträgen werden dagegen häufig Grundzahlungen vereinbart, unabhängig davon, ob das Endergebnis erfolgreich ist. Der Begriff definiert nicht den Vertragsgegenstand. So ist bspw. ein Werkvertrag mit der Überschrift „Dienstvertrag“ also immer noch an seine inhaltlichen Vorgaben gebunden.
Welche Vor- und Nachteile bieten beide Vertragsarten?
Die Vor- und Nachteile von Dienstvertrag und Werkvertrag sind von ihrer Nutzung abhängig. Gerade in beratenden Branchen macht es nur wenig Sinn, auf einen reinen Werkvertrag zu setzen. Da die Lukrativität von Unternehmensberatungen stark von ihrer Umsetzung abhängt, führt ein Erfolgszwang am Ziel vorbei. Der Einfluss des Beraters ist schließlich auf die Beratungsdienstleistung limitiert und nicht auf Umsetzungen innerhalb des Kundenunternehmens bezogen.
Im Gegensatz dazu sind reine Dienstverträge in der Produktion nicht wirklich angebracht. Da ein produzierendes Unternehmen einen direkten Einfluss auf die Qualität seines Produktes hat, kann es dafür garantieren. In der Software-Branche werden freiberufliche Software-Entwickler zudem regelmäßig auf Basis von Werkverträgen gebucht.
Vertragsspezifische Vor- und Nachteile gibt es bei diesen Vertragsformen nicht. Entscheidend ist, dass die richtige Vertragsart gewählt wird und der Vertrag am Ende über alle wichtigen Details verfügt.
Fazit
Grundsätzlich gilt in Deutschland die Vertragsfreiheit, also die Freiheit jedes einzelnen Verträge jeder Art zu schließen. Bei der Vertragsgestaltung haben Freiberufler und Selbstständige daher ebenfalls die Möglichkeit, alle Konditionen individuell auszuhandeln. Wir empfehlen grundsätzlich die Vertragsart zu wählen, die am besten zu dem eigenen Geschäftsmodell passt.
Sprechen Sie zudem mit Ihrem Kunden und lassen Sie dessen Erwartungen und Wünsche an die Zusammenarbeit in die Vertragsgestaltung mit einfließen. Nur so können Sie sicherstellen, dass eine nachhaltige und beidseitig zufrieden stellende Zusammenarbeit erzielt wird.
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