Externes Mahnwesen

Wenn ein Kunde seine Rechnungen trotz mehrfacher Aufforderungen nicht zahlt, können Liquiditätsprobleme innerhalb eines Unternehmens entstehen. Im RECHNUNG.de-Ratgeber erfahren Sie, wie Sie das Mahnwesen als Unternehmer am besten handhaben.
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Inhaltsübersicht

Besonders kleinere Unternehmen sind auf das pünktliche Begleichen ihrer Rechnungen angewiesen. Sollten Kunden die Zahlungsfristen von Rechnungen nicht einhalten, lassen sich die Forderungen im internen oder externen Mahnwesen durchsetzen.

Externes Mahnwesen

Mahnungen zu erstellen und Zahlungserinnerungen in regelmäßigen Abständen an einen Kunden zu senden, kostet Zeit und Geld. Gerade kleinere Unternehmen haben oft nicht genügend Kapazitäten, um ein Mahnverfahren selbst durchzuführen. Der Zeitaufwand eines Mahnprozesses kann bei höheren Rechnungen einige Stunden pro Tag übersteigen und sich wochenlang hinziehen. Spezialisierte Unternehmen bieten an, das Mahnwesen grundsätzlich gegen einen Anteil des Rechnungsbetrags zu übernehmen.

Wenn Sie als Unternehmer schon Mahnungen versendet haben, bieten Inkasso-Unternehmen Dienstleistungen zum Eintreiben der Forderungen an.

Inkasso-Unternehmen zur Eintreibung von Außenständen

Inkasso-Unternehmen werden immer dann beauftragt, wenn Unternehmen das Geld von Schuldnern außergerichtlich erhalten möchten. Das kann Zeit und Ressourcen sparen, die für einen Gerichtsprozess nötig wären. Sogenannte Treuhand-Inkasso funktioniert folgendermaßen: Rechnungen werden bei Fälligkeit an das Inkasso-Unternehmen übergeben oder dieses wird erst dann beauftragt, wenn bereits selbst versandte Mahnungen zu keinem Ergebnis geführt haben. Der Unternehmer bleibt Gläubiger: Sollte auch das Inkasso-Büro, etwa aufgrund einer Insolvenz des Schuldners, kein Geld eintreiben können, bleibt der Unternehmer auf dem Schaden sitzen.

Welche Mahn-Möglichkeiten stehen außerdem zur Verfügung?

Neben dem externen Mahnwesen bestehen zwei weitere Möglichkeiten, selbst gerichtlich gegen den Schuldner vorzugehen:

Gerichtliches Mahnverfahren

Eine weitere Möglichkeit, nach erfolglosen Mahnungen gegen den Schuldner vorzugehen, ist das gerichtliche Mahnverfahren. Dies ist ein durch das Mahngericht verfasster Bescheid, durch den ein Geldbetrag auch ohne Gerichtsverhandlung vollstreckt werden kann. Dieses Verfahren ist schnell und die Kosten sind überschaubar.

Klage vor Gericht

Gläubiger können noch einen Schritt weiter gehen und den Säumigen in einem regulären Gerichtsverfahren auf die Begleichung der Schuld verklagen. Hier besteht für den Kläger ein Risiko durch hohe Gebühren. Hat die Klage Erfolg, können diese Kosten auf den Schuldner abgewälzt werden. Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass die Kläger auf ihren Kosten sitzen bleiben, weil die Klage abgewiesen wird oder der Schuldner nicht in der Lage ist, die Ausstände zu bezahlen.

Wie vermeidet man einen möglichen Mahnprozess von Anfang an?

Ein Mahnprozess kann gerade kleineren Unternehmen viele Probleme bereiten. Liquiditätsengpässe, die oft Folge zurückgehaltener Rechnungszahlungen sind, können sogar unter Umständen die Existenz eines Unternehmens bedrohen.

Das Factoring von RECHNUNG.de ermöglicht eine sichere und unkomplizierte Vorfinanzierung Ihrer offenen Rechnung. Ab einer Gebühr von 0,5% können Sie die Forderungen Ihrer Rechnungen an uns abtreten und erhalten dann die Rechnungssumme innerhalb von 24 Stunden. Sollte Ihr Kunde anschließend die Zahlung verweigern, kümmern wir uns um den Mahnprozess. Somit können Sie sich voll und ganz auf Ihr operatives Geschäft konzentrieren.

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