Unterschied Freiberufler Gewerbetreibende

Vielen Selbstständigen ist anfangs oft nicht klar, ob sie Freiberufler oder Gewerbetreibender sind. Die Antwort auf diese Frage hängt mit dem jeweiligen Tätigkeitsbereich und der Ausbildung eines Selbstständigen zusammen. Der RECHNUNG.de Ratgeber gibt einen Überblick darüber, wo die Unterschiede zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden liegen.
Unterschied-Freiberufler-Kleinunternehmer

Inhaltsübersicht

Freiberufler profitieren von einer vereinfachten Buchführung und weniger Meldevorschriften. Zudem müssen sie keine Gewerbesteuer zahlen. Da ist es nicht verwunderlich, dass viele Selbstständige wissen möchten, ob sie ihre Tätigkeit auch freiberuflich ausüben können. Bei der gesetzlichen Trennung gewerblicher und freiberuflicher Berufe lässt der Gesetzgeber einen Interpretationsspielraum.

Der abschließende Verweis auf ähnliche Berufe stellt klar, dass die vorgegebene Auflistung nicht vollständig ist. Bei weiteren Berufen, die den Katalogberufen ähneln, muss im Zweifel gerichtlich geprüft werden, ob diese als freie Berufe eingestuft werden können.

Ein Blick auf die Webseite des Bundesfinanzhofs gibt Einblicke in aktuelle Gerichtsurteile bei der Einstufung der katalogähnlichen Berufe. Alternativ stellt diese Urteilsliste einen ansprechenden Überblick über die Einstufung der jeweiligen Berufsbilder dar.

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Sind Sie der Meinung, dass Ihr Berufsfeld als freiberuflich eingestuft werden kann? Dann wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt mit dem Anliegen, Ihren Gewerbestatus zu überprüfen. Sollte das Finanzamt zu Ihren Gunsten entscheiden, können Sie unter anderem mit einer Rückerstattung gezahlter Gewerbesteuer-Beträge rechnen.

Was ist ein Freiberufler?

Freiberufler üben wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erzieherische oder sehr ähnlich gelagerte, selbstständige Tätigkeiten aus, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Bei der Definition der genauen Berufsbezeichnungen ist der Gesetzgeber leider nicht sehr genau. Freiberufliche Tätigkeiten sind laut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Tätigkeiten mit einem ausgesprochen intellektuellen Charakter (i.S. der 6. EG-Richtlinie).

In §18 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) wird ein Überblick über alle klar definierten freiberuflichen Tätigkeiten gegeben. Diese werden dort als so genannte Katalogberufe aufgeführt und unterliegen in jedem Fall der „Freiberuflichkeit“.

Was ist ein Gewerbetreibender?

Die Definition der gewerblichen Berufe kann recht einfach sein. Grundsätzlich gilt: Berufsbilder, die nicht als Freie Berufe eingestuft werden, sind gewerblich. Bei einem handwerklichen Beruf kann es bspw. offensichtlich sein, dass dieser gewerblich ist. Geht es jedoch um die genaue Abgrenzung kreativer Berufe, ist ein Blick in die oben angemerkte Urteilsliste unumgänglich.

Welche Entlastungen haben Freiberufler gegenüber Gewerbetreibenden?

Die Vorteile einer Freiberuflichkeit liegen hauptsächlich in einer bürokratischen Entlastung. So fällt zum einen die Gewerbeanmeldung bei Freiberuflern weg. Diese unterliegen damit auch nicht der Gewerbeaufsicht und beantragen ihre Steuernummer direkt beim zuständigen Finanzamt. Freiberufler unterliegen zudem nicht der Pflicht, sich im Handels- oder Unternehmensregister einzutragen.

Das Ausmaß der Buchführungspflicht ist ebenfalls ein Unterschied zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden. So unterliegen Freiberufler einer vereinfachten Buchhaltung. Das bedeutet, dass der Jahresgewinn in einer einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermittelt wird. Eine Pflicht zur doppelten Buchführung besteht für Freiberufler nicht.

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Sind Sie ein Gewerbetreibender mit einem Jahresumsatz von weniger als 600.000€ oder einem Gewinn von weniger als 60.000€? Dann unterliegen Sie nach § 141 Abgabenordnung (AO) der einfachen Buchführung und sind nicht zur Abgabe einer Bilanz verpflichtet.

Wie anfangs angemerkt, zahlen Freiberufler keine Gewerbesteuern. Diese wird aus einer Gewerbe-Messzahl (3,5%) und einem Gewerbesteuer-Hebesatz ermittelt. Dabei kann es sich um einen bemerkenswerten Anteil an dem Gewinn eines Selbstständigen handeln. Als Freiberufler profitiert man also durchaus davon, keine Gewerbesteuer zu entrichten.

Freiberufliche Künstler und Publizisten haben zudem die Möglichkeit, Mitglied in der Künstlersozialkasse zu werden. Diese bietet deutlich niedrigere Gesamtkosten im Vergleich zu einer herkömmlichen privaten Krankenversicherung.

Sind Freelancer automatisch Freiberufler?

Häufig wird der Begriff Freelancer mit Freiberuflern gleichgestellt. Faktisch ist dies aber nicht korrekt. Freelancer sind lediglich die freien Mitarbeiter eines Unternehmens. Dabei können Freelancer sowohl gewerbetreibende, als auch freie Berufe ausführen. Um den Status als Freiberufler bei dem Finanzamt zu erhalten, ist eine genaue schriftliche Definition der jeweiligen Tätigkeit hilfreich. Diese können Freelancer von ihrem Auftraggeber erhalten. Alternativ können auch Leistungsauszüge vorgelegt werden, die zu einem freien Beruf zu zählen sind.

Egal, ob Sie gewerbetreibend sind oder freiberuflich arbeiten: Profitieren Sie von den Vorteilen unserer Rechnungsvorfinanzierung! Sie bekommen so schneller Ihr Geld und schützen sich für den Fall, dass Ihre Kunden spät oder nicht zahlen.

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