Künstlersozialkasse

Um die Sozialversicherungsabgaben kommen auch Kunstschaffende nicht herum. Selbstständige Künstler oder Autoren haben die Möglichkeit, Mitglied der Künstlersozialkasse, kurz KSK, zu werden. Was dahinter steckt und welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, erfahren Sie im RECHNUNG.de Ratgeber.
Künstlersozialkasse

Inhaltsübersicht

Ein Großteil der Künstler und Publizisten steht in keinem festen Beschäftigungsverhältnis. Ihnen fehlt ein Arbeitgeber, der die Hälfte der Beiträge für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung übernimmt. In dem Punkt bietet die Künstlersozialkasse eine Entlastung.

Weshalb gibt es die Künstlersozialkasse?

Die Künstlersozialkasse bietet finanzielle Unterstützung bei der Zahlung der Renten-, Pflege- und gesetzlichen Krankenversicherung. Sie wurde ins Leben gerufen, um Künstlern unter die Arme zu greifen, die ein ungeregeltes Einkommen haben und damit im Vergleich zu anderen selbstständigen Personen schlechter abgesichert sind. Außerdem bietet sie durch die staatliche Unterstützung eine Art gesellschaftliche Anerkennung, denn diese zeigt auf, dass auch die häufig belächelten künstlerischen Tätigkeiten von Wichtigkeit sind.

Wie wird die Künstlersozialkasse finanziert?

Da Freelancer und Selbstständige keinen festen Arbeitgeber haben, müssen sie theoretisch selbst die vollen Beitragshöhen der Sozialversicherungen zahlen. Mitglieder der Künstlersozialkasse hingegen zahlen wie Angestellte nur den Arbeitnehmeranteil, bekommen also 50% der Beiträge zurückerstattet. Die Kasse finanziert dies aus einem Bundeszuschuss und Abgaben von Firmen, die selbstständige Mitarbeiter beschäftigen. Diese Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Beschäftigung von Freelancern und Selbstständigen bei der Künstlersozialkasse anzumelden und diese Abgaben zu leisten. Diese Beiträge treibt die KSK über die Künstlersozialabgabe ein. Die monatlichen Beiträge, die die Selbstständigen und Freelancer selbst an die Kasse zahlen, hängen von deren Einkommen ab. Momentan beläuft sich der Beitrag auf 5,2% des von ihnen erwirtschafteten Geldes. Die Künstlersozialkasse versichert seine Mitglieder allerdings nicht selbst, sondern meldet diese bei den entsprechenden Kassen an und leitet die Zahlungen weiter, fungiert also als Leistungskoordinator. Sie errechnet die Beiträge für jedes Mitglied, nimmt den vom Künstler selbst zu zahlenden Anteil ein und übermittelt die Gesamtsumme an die jeweiligen Sozialversicherungen. Spezielle Anfragen, die sich an die einzelnen Versicherungen richten, müssen demzufolge direkt an diese und nicht an die Künstlersozialkasse gerichtet werden.

Wer kann die Künstlersozialkasse nutzen?

Die Künstlersozialkasse unterstützt beispielsweise Autoren, Musiker, Schauspieler, Kunsthändler und viele mehr. Kunsthandwerker und Tätowierer sind allerdings ausgeschlossen, obwohl auch sie zweifelsohne eine künstlerische Tätigkeit ausüben.

Welche Informationen und Dokumente fordert die Künstlersozialkasse?

Anhand eines 8-seitigen Fragebogens wird im Vorherein geprüft, ob der Antragsteller berechtigt ist, die Unterstützung der Kasse zu erhalten oder nicht. Neben allgemeinen persönlichen Daten, werden unter anderem Informationen über den Bildungsabschluss, den bisherigen beruflichen Werdegang und mögliche weitere gewerbliche Betätigungen erfragt. Zusätzlich müssen Tätigkeitsnachweise eingereicht werden, die angemeldete selbstständige Arbeit belegen. Dazu zählen die geschlossenen Verträge mit Auftraggebern in ungekürzter Form, die nicht älter als 6 Monate sein dürfen und dazugehörige exemplarische Abrechnungen für die erledigten Aufträge, sodass alle Einkünfte nachverfolgt werden können. Das Beilegen der Bankbelege, die diese Einnahmen bestätigen sind ebenfalls einzureichen.

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Berufsanfänger und Besserverdiener haben die Möglichkeit, sich im Rahmen der Künstlersozialversicherungskasse sowohl von der Pflicht der Pflege- als auch der gesetzlichen Krankenversicherung befreien zu lassen. Wer sich für eine private Krankenversicherung entscheiden möchte, sollte allerdings die stetig steigenden Beiträge beachten und genau abwägen, ob ein Wechsel Sinn macht.

Wie wird man Mitglied in der Künstlersozialkasse?

Um ein Mitglied der Künstlersozialkasse zu werden, ist ein Jahreseinkommen von mindestens 3.900€ nachzuweisen, das lediglich aus der angemeldeten selbstständigen Arbeit stammen darf. Zudem muss diese Tätigkeit die sein, von der der Lebensunterhalt gezahlt wird, sie muss also dauerhaft und nicht nur vorübergehend oder vertretungsweise ausgeübt werden.

Berufsanfänger, die sich gerade erst selbstständig gemacht haben bzw. sich für die Arbeit als Freelancer entschieden haben und ihr jährliches Einkommen noch nicht einschätzen können, genießen eine auf drei Jahre befristete Schutzzeit. In diesem Zeitraum werden sie von der Künstlersozialkasse unterstützt, egal ob sie ein Jahreseinkommen von mindestens 3.900€ nachweisen können oder nicht. Die zu zahlenden Beiträge orientieren sich an den Mindestbeiträgen, die jedes Jahr neu errechnet werden. Sollte es währenddessen zu Unterbrechungen der Tätigkeit kommen, beispielsweise aufgrund von Schwangerschaft, Wehrdienst oder einem vorübergehenden angestellten Arbeitsverhältnis, pausiert die Schutzzeit und läuft bei Wiederaufgreifen der selbstständigen Arbeit wie gehabt weiter.

Nicht nur die Künstlersozialkasse kann selbstständige Künstler und Publizisten entlasten, sondern auch die schnelle und unkomplizierte Rechnungsvorfinanzierung von RECHNUNG.de. Kümmern Sie sich nicht mehr darum, wann oder ob Ihr Auftraggeber zahlt, und bekommen Sie ab 0,5% Gebühr Ihre Rechnungssumme in kürzester Zeit von RECHNUNG.de überwiesen. Entscheiden Sie unverbindlich, welche Rechnung Sie vorfinanzieren lassen möchten. Gewinnen Sie Zeit und Energie für Ihr Schaffen!

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