Die Bilanz

Der Begriff Bilanz stammt von der italienischen Vokabel bilancia ab, die mit Waage übersetzt wird. Außerdem bedeutet der lateinische Ausdruck bilanx so viel wie zwei Waagschalen habend. Aus diesen Begriffen zeigt sich, dass es sich bei einer Bilanz um eine Gegenüberstellung handelt. Um die Waage im Gleichgewicht zu halten, müssen beide Seiten der Bilanz dasselbe Ergebnis ausweisen. Zum Bilanzstichtag sehen Geschäftsleitung und externe Rechnungsprüfer, Steuerberater, Banken und Geschäftspartner auf einen Blick, wie sich das Vermögen eines Unternehmens zusammensetzt und woher das Kapital stammt.
balance sheet

Inhaltsübersicht

Seit Anfang des 15. Jahrhunderts führten italienische Kaufleute in Genua Buch über den Handel mit anderen Städten. Schon zu der damaligen Zeit wurde die doppelte Buchführung angewandt, die bis heute Gültigkeit hat. Im Jahr 1794 wurde in Deutschland die Bilanzierungspflicht für Kaufleute eingeführt. Das erste Gesetz zu Bilanz und Inventur wurde im Jahr 1861 mit dem Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch erlassen.

Dieses Gesetz wurde im Jahr 1897 durch das bis heute gültige Handelsgesetzbuch (HGB) ersetzt. Durch den zunehmenden internationalen Handel erließ die Europäische Union (EU) im Jahr 1985 das Bilanzrichtlinien-Gesetz mit einheitlichen Regelungen für Unternehmen in den EU-Staaten. Seit 2013 müssen sich Unternehmen innerhalb der EU sowie die EWR-Mitgliedsstaaten Norwegen, Island und Liechtenstein an die Bilanz-Richtlinie der Europäischen Union halten.

Was ist die Bilanz

In einer Bilanz stellen Unternehmen das betriebliche Vermögen dem Eigenkapital und den Schulden gegenüber. Die Betrachtung erfolgt zu einem bestimmten Zeitpunkt, dem Bilanzstichtag. In der Regel entspricht der Bilanzstichtag dem Ende eines Geschäftsjahres. Dabei muss es sich nicht unbedingt um das Ende des Kalenderjahres am 31. Dezember handeln. Viele Unternehmen wählen ein abweichendes Geschäftsjahr, um saisonale Umsatzschwankungen zu berücksichtigen oder sich einem ausländischen Mutterkonzern anzupassen.

In der Betriebswirtschaft und im Steuerrecht gibt es nicht nur eine Bilanz. Hier ein Überblick über verschiedene Unternehmensbilanzen:

  • Handelsbilanz gemäß Handelsgesetzbuch (HGB)
  • Steuerbilanz zur Ermittlung des zu versteuernden Ertrags
  • Einzelbilanz für einzelne Konzernunternehmen
  • Konzernbilanz als Zusammenfassung sämtlicher Einzelbilanzen der zum Konzern gehörenden Betriebe
  • Sonderbilanzen als Sanierungsbilanz, Umwandlungsbilanz, Insolvenzbilanz, Abwicklungsbilanz oder Überschuldungsbilanz
  • Eröffnungsbilanz oder Gründungsbilanz im Jahr der Geschäftseröffnung
  • Schlussbilanz oder Totalbilanz im Jahr der Geschäftsaufgabe
  • Jahresbilanz zum Ende eines Geschäftsjahres
  • Zwischenbilanz oder laufende Bilanz zur kurzfristigen Erfolgsrechnung. Die Zwischenbilanz wird von börsennotierten Unternehmen aufgrund gesetzlicher Vorgaben wöchentlich, monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich erstellt.
Buchhaltung leicht gemacht? Nur mit Lara

Wer muss eine Bilanz erstellen?

Es gibt verschiedene Gesetze, in denen die Bilanzierungspflicht für Unternehmen geregelt ist:

Gemäß den gesetzlichen Regelungen hängt es von der Größe eines Unternehmens und von der gewählten Rechtsform ab, ob eine Bilanz erstellt werden muss. Daher unterliegen Freiberufler wie Anwälte, Mediziner, Journalisten oder Steuerberater nicht der Bilanzierungspflicht. Die Angehörigen von freien Berufen müssen dem Finanzamt lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) vorlegen. Dabei handelt es sich um eine vereinfachte Methode zur Ermittlung des Jahresgewinns.

Bei Einzelunternehmern hängt die Pflicht zur Erstellung einer Bilanz vom Jahresumsatz und vom jährlichen Gewinn ab. Als Einzelunternehmer gelten Gewerbetreibende mit einem Kleinunternehmen und voll haftende Kaufleute. Ab einem jährlichen Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren von jeweils 600.000,00 Euro und einem Jahresgewinn von mehr als 60.000,00 Euro beginnt für diese Unternehmen die Bilanzierungspflicht.

Personenhandelsgesellschaften wie die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG) müssen immer eine Bilanz und eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) gemäß den steuerlichen Richtlinien erstellen. Allerdings besteht bei diesen Gesellschaften keine Pflicht zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger.

Anders sieht es bei Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften (AG) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) aus. Da es sich um beschränkt haftende Gesellschaften handelt, muss die Bilanz im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Durch die Veröffentlichung sollen Gläubiger vor möglichen Verlusten geschützt werden.

Wie ist die Bilanz aufgebaut?

Eine Bilanz ist wie ein Konto in der Buchhaltung aufgebaut. Es gibt zwei Seiten, die sich in Aktivseite oder Aktiva und Passivseite oder Passiva unterteilen. Bei der Passivseite handelt es sich um eine Aufstellung der Mittelherkunft. Auf der Aktivseite führt das Unternehmen auf, wie die betrieblichen Mittel verwendet werden. Da es sich um eine doppelte Buchführung handelt, führt jede Veränderung auf der einen Seite zwingend zu einer entsprechenden Gegenbuchung auf der anderen Seite.

Hier einige Beispiele für Aktiva in der Bilanz, die sich aus Anlagevermögen und Umlaufvermögen zusammensetzen:

  • Immaterielle Vermögensgegenstände wie Patente und Lizenzen
  • Sachanlagen wie Maschinen, Immobilien und die Geschäftsausstattung
  • Finanzanlagen wie Beteiligungen und Wertpapiere des Anlagevermögens
  • Kassenbestand und Schecks
  • Guthaben auf Bankkonten
  • Vorräte sowie fertige und unfertige Erzeugnisse und Leistungen
  • Forderungen gegen Kunden und andere Unternehmen

Diese betrieblichen Mittel zählen zu den Passiva, die sich in Eigenkapital und Fremdkapital unterteilen:

  • Stammkapital oder Grundkapital
  • Rücklagen, teilweise per Gesetz bestimmt
  • Vortrag von Gewinn oder Verlust aus dem Vorjahr
  • Rückstellungen für Steuerzahlungen oder Pensionen
  • Verbindlichkeiten, also Schulden gegenüber Banken, dem Finanzamt oder anderen Unternehmen

Die Funktionen der Bilanz

Die Erstellung einer Bilanz hat mehrere Funktionen:

  1. Informationen für Geschäftsleitung, Banken, Investoren oder Behörden
  2. Dokumentation der betrieblichen Vorgänge des abgelaufenen Geschäftsjahres
  3. Ermittlung des Gewinns zur Berechnung der Steuerlast und zu Informationszwecken

Kreditgeber lassen sich die Bilanz von gewerblichen Antragstellern vorlegen, um die Bonität des Unternehmens einzuschätzen. Auch Geschäftspartner können ihre Entscheidungen von der Bilanz abhängig machen. Gleichzeitig dienen die Zahlen zur Unterstützung bei wichtigen betrieblichen Entscheidungen.

Die bilanzielle Dokumentationsfunktion zeigt sich vor allem darin, dass die Bilanz den formellen Abschluss der Buchführung nach Ablauf eines Geschäftsjahres bildet. Bis auf die stillen Reserven sind sämtliche Vermögenswerte und das Kapital eines Unternehmens in der Bilanz aufgeführt.

Die Gewinnermittlung erfolgt durch einen Vergleich des Eigenkapitals am Anfang und am Ende des Geschäftsjahres. Nach Hinzurechnung der Einlagen und Abzug der Entnahmen zeigt das Ergebnis den Gewinn oder den Verlust der Firma zum Bilanzstichtag an.

aifinyo-logo 3

Weitere Artikel

Zwei Menschen am Tisch

Angebotsanfrage

Was ist eine Angebotsanfrage? Wer sich von einem potenziellen Anbieter Informationen zu dessen Preisen wünscht, stellt eine Angebotsanfrage. Unternehmen erfragen

Weiterlesen »
Münzen wachstum

Thesaurierung

Stattdessen bleiben am Ende eines Geschäftsjahres folgende Gelder bei der Gesellschaft: Für das Unternehmen und die Investoren hat die Thesaurierung

Weiterlesen »