Wenn jemand gründet oder sich selbständig macht, ist es erforderlich, die richtige Krankenversicherung zu wählen. Hier stellt sich dann für den Kleinunternehmer oder Freiberufler die Frage, ob er sich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder in einer privaten Krankenversicherung (PKV) gesundheitlich absichert. In jedem Fall muss eine Entscheidung getroffen werden, da in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht besteht.
Gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige
Freiberufler und Selbstständige müssen bestimmte Bedingungen erfüllen, um Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben oder zu werden. Möglich ist es für sie,
- … wenn sie die letzten 12 Monate ohne Unterbrechung gesetzlich versichert waren.
- … wenn sie innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 24 Monate in der gesetzlichen Krankenversicherung waren.
Die Beitragshöhe für Freiberufler oder Selbstständige, die dann freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, ist bundesweit und einheitlich geregelt. Dabei richtet sich der Beitrag prozentual nach dem jeweiligen Einkommen. Angehende Unternehmer und Gründer sollten beachten, dass sie die kompletten Kosten alleine tragen, da sie keinen Arbeitgeberzuschuss erhalten. Berechnet wird der Beitrag auf Grundlage des letzten Einkommenssteuerbescheids. Liegt dieser noch nicht vor, wie bei Gründern, ist eine Prognose über das erwartete Einkommen oft ausreichend.
Sollte später festgestellt werden, dass zu geringe Mitgliedsbeiträge gezahlt wurden angesichts höherer Einnahmen, wird eine Nachzahlung fällig.
Die Krankenkasse, bei der man bisher pflichtversichert war, ist auch beim Einstieg in die Selbstständigkeit für diesen Wechsel zuständig. Ein Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenkasse wäre erst nach der Beachtung der gesetzlichen Kündigungsfrist möglich. Seit dem Jahr 2009 gibt es für Freiberufler, Freelancer oder Kleinunternehmer keinen Anspruch auf Krankengeld bei der gesetzlichen Krankenversicherung mehr. Trotzdem ist es möglich, das Krankengeld mit einem speziellen Tarif bei der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten. Die Krankenkasse bleibt dann 36 Monate daran gebunden.
Die Familie mitversichern mit der gesetzlichen Krankenversicherung
Insbesondere Gewerbetreibende, die ihren Ehepartner und Kinder absichern möchten, sollten in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben. Unter gewissen Voraussetzungen können Familienangehörige beitragsfrei mitversichert werden. Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung müssen keine eigenen Verträge für die Personen erstellt werden. Der Partner darf monatlich nicht mehr als 445 Euro oder mit einem Minijob nicht mehr als 450 Euro verdienen. Zudem ist die Person nicht mitversichert, wenn sie verbeamtet, hauptberuflich selbstständig oder privat versichert ist. Für Kinder gilt, dass sie kostenfrei bis zum 23. Lebensjahr versichert sind, wenn sie noch nicht arbeiten. Sollten sie noch in einer Schul- oder Berufsausbildung stecken, ist eine Mitversicherung noch bis zum 25. Lebensjahr möglich.
Private Krankenversicherung für Selbstständige
Gewerbetreibende sowie Freiberufler können sich zum Beginn ihrer selbstständigen Tätigkeit auch für die private Krankenversicherung (PKV) entscheiden. Die Tarife bei der PKV sind zum Teil sehr unterschiedlich. Deshalb ist es wichtig, vor dem Abschluss genau zu prüfen, welche Leistungen in dem ausgewählten Tarif enthalten sind. Ein wesentlicher Unterschied liegt im Krankengeld. Während dieses von der GKV gezahlt wird, ist bei Privatversicherten ein Krankentagegeld Standard. Wer also voll privatversichert ist, benötigt unbedingt ein ausreichendes Krankentagegeld, da derjenige kein Krankengeld erhält. Nicht verwechseln sollte man das Krankentagegeld mit dem Krankenhaustagegeld. Dieses kann man als zusätzliche Leistung für den Fall von Krankenhausaufenthalten abschließen.
Vorteile der privaten Krankenversicherung
Bei der PKV ist der Leistungsumfang wesentlich größer als bei der gesetzlichen Krankenkasse. Hier ist auch ein weltweiter Versicherungsschutz mit freier Arztwahl möglich. In den jeweiligen Tarifen gegen Aufpreis können hier auch Einzelleistungen, wie Einbettzimmer, Chefarztbehandlungen, Krankenhaustagegeld, etc. mit eingebunden werden.
Die Nachteile der privaten Gesundheitsvorsorger
Hier gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung sowie entsprechende Ausschlüsse oder Zuschläge für Vorerkrankungen. Auch gibt es nur in Ausnahmefällen die Möglichkeit in eine gesetzliche Krankenkasse zurückzukehren.
Wann ist es der Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung sinnvoll?
Jeder Gewerbetreibende, Unternehmer oder Freiberufler hat die Wahl, sich frei für eine Krankenversicherung zu entscheiden. Bei der Entscheidung für die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse werden die Beiträge nach dem jeweiligen Einkommen berechnet. Zunächst ist es zu Beginn relativ günstig, kann sich jedoch später gegenteilig erweisen. Wenn zum Beispiel ein Gründungszuschuss vom Arbeitsamt gewährt wird, liegt der Satz bei knapp über 190 Euro für eine freiwillige Versicherung ohne Krankengeldanspruch. Wenn jedoch das Einkommen steigt und die Geschäfte gut laufen, steigt der Satz auf 14,9 Prozent für eine Versicherung ohne Krankengeldanspruch und auf 15,5 Prozent für eine Versicherung mit Krankengeldanspruch.
Bei der privaten Krankenversicherung richten sich dagegen die Beiträge nach dem Alter und nach den gewünschten Leistungen. Ebenso ist der Gesundheitszustand für die Berechnungshöhe der Beiträge entscheidend. Deshalb ist es sinnvoll, ein Wechsel in die private Krankenversicherung dann vorzunehmen, wenn der Selbstständige relativ jung ist. Der Grund liegt hier dann in der relativ langen Zeitspanne, in der angespart wird. Diese sogenannte Altersrückstellungen verhindern, dass mit dem Alter automatische die Beiträge steigen. Eine PKV berechnet anhand von zu erwartenden Krankheitskosten einen Gesamtbetrag für den Versicherten und verteilt die Summe zu gleichen Teilen auf die Lebenserwartung. Deshalb lohnt sich ebenfalls auch der Wechsel für alleinstehende junge selbstständige Freiberufler, Freelancer, Kleinunternehmer oder Gewerbetreibende, weil hier ein bestimmter Leistungsumfang und Komfort für relativ kleine Beiträge geboten wird. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs 2012 darf sich der Beitrag nicht mehr nach dem Geschlecht richten. Selbstständige Frauen, die bereits davor Verträge bei einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen haben, sollten in jedem Fall einen Wechsel in einen Unisex-Tarif prüfen. Altverträge wurden nämlich nicht automatisch angepasst.
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