Unternehmensplanung

Tipps-Kooperationen

Tipps Kooperationen

In der heutigen Welt ist eine Spezialisierung besonders wichtig, denn die Erwartungshaltung potenzieller Kunden ist hoch. Nicht jeder kann Experte in allen Berufszweigen sein und das ist auch gut so. Eine Kooperation mit einem anderen Unternehmen zu bilden, kann sich für spezialisierte Selbstständige und Freiberufler besonders lohnen.

Diese 9 Tipps helfen bei der Suche nach Kooperationen

Die Suche nach kompetenten und passenden Kooperationspartnern ist nicht einfach. Viele Unternehmen sind nicht aufgeschlossen für die Zusammenarbeit mit anderen Marktteilnehmern. Das liegt in vielen Fällen an schlechten Erfahrungen, die zum Beispiel in einer früheren Zusammenarbeit gemacht wurden, oder Angst, dass Betriebsgeheimnisse an andere Personen weitergetragen werden könnten. Möchte man daher mit einem Unternehmen zusammenarbeiten, sollte von Anfang an ein persönliches Gespräch mit den Verantwortlichen gesucht werden. Das nimmt Ängste und ebnet den Weg für eine saubere und nachhaltige Kooperation. Kontakte zu Kooperationspartnern lassen sich über folgende Wege aufbauen:

1. Kooperationsbörsen und Plattformen

Die IHK bietet, wie auch die HWK und andere Berufskammern, Kooperationsbörsen, die zum Aufbau vorteilhafter Geschäftsbeziehungen genutzt werden können. In der Regel können sich darin alle Unternehmen inserieren lassen und anschließend den Kontakt zu potenziellen Kooperationspartnern suchen. Die Kammern treten als Vermittler auf und stellen den Kontakt zwischen zwei Interessenten her. Der Vorteil dabei ist ganz klar, dass die bereits inserierten Unternehmen offen und interessiert an einer möglichen Kooperation sind. Hier finden Sie zum Beispiel die Kooperationsbörse der IHK-Frankfurt.

Inzwischen gibt es auch eine ganze Reihe privater Kooperationsplattformen, die zum Beispiel junge Startups mit mittelständischen Unternehmen zusammenbringen. Auf Webseiten wie founderio.com können Selbstständige, Freiberufler oder Unternehmen sowohl Ausschreibungen kommunizieren als auch Gesuche reinstellen.

2. Veranstaltungen

Um Gründern, Gewerbetreibenden und Unternehmen eine weitere Möglichkeit zu bieten, sich für Kooperationen zusammenzufinden, richten Handels- und Wirtschaftskammern in regelmäßigen Abständen Veranstaltungen und Seminare für ihre Mitglieder aus. Diese bieten nicht nur interessante Einblicke und Tipps zu vielen Themen, sondern stellen auch exzellente Networking-Möglichkeiten dar. So können Sie zu einer Themen-Veranstaltung der eigenen Branche gehen und Kontakte zu interessanten Teilnehmern knüpfen. Welche Veranstaltungen stattfinden und ob diese kostenpflichtig sind, erfahren Sie über die Webseite der jeweiligen Kammer. Hier finden Sie zum Beispiel die Veranstaltungen der IHK Berlin.

3. Messen

Messen sind perfekt, um andere Selbstständige und Unternehmer kennenzulernen, die potenzielle Kooperationspartner sind. Sie können diese dort direkt ansprechen und sowohl einen persönlichen Eindruck bekommen als auch hinterlassen. Auch wenn dies ein recht banal scheinender Tipp ist, sind regionale, überregionale oder nationale Messen immer noch Dauergaranten bei der Vermittlung von Kooperationen.

Unser Tipp: Besuchen Sie Branchenmessen und sprechen Sie möglichst viele Unternehmen über Ihr Vorhaben an.

4. Coworking-Spaces

Gemeinschaftsbüros werden immer beliebter. Viele junge Gewerbetreibende und Unternehmer benötigen nur ihren Laptop für ihre Tätigkeit und schätzen den Austausch mit Anderen im Büro. Coworking Spaces sind oft ein Grundstein für erfolgreiche Kooperationen. Je nach Anbieter und Ort können Sie sich bei Interesse einen Tagespass kaufen. In vielen Fällen ist es sinnvoller, einige Wochen oder Monate aus verschiedenen Coworking-Spaces zu arbeiten und den Dialog mit anderen Unternehmen zu suchen. Große Konzerne wie Salesforce, IBM oder auch Microsoft geben in einigen Ländern Angestellten die Möglichkeit, dauerhaft aus Coworking-Einrichtungen zu arbeiten. Das bringt auch regelmäßig lukrative Kooperationen hervor.

5. Social Media

Facebook, Twitter und Co. ermöglichen, über ihre Plattformen nach Experten Ausschau zu halten. Allerdings sollten Sie dafür gut vernetzt sein und Zugang zu bestimmten Gruppen haben, in denen Sie potenzielle Kooperationspartner suchen können. Besser eignen sich die sozialen Medien für die Suche nach Partnern, die die Marke Ihres Unternehmens stärken können. Diese sogenannten Influencer können im Rahmen einer Kooperation ihren Followern Ihre Produkte vorstellen. Ideal und mittlerweile Standard, um sich mit potenziellen Geschäftspartnern zu vernetzen, sind die Business-Netzwerke wie Xing und LinkedIn. Dort lassen sich potenzielle Kooperationspartner finden und bequem anschreiben. Einige Netzwerke bieten außerdem speziell auf den Austausch orientierte Gruppen zur Vernetzung an. Dort lassen sich kooperationsbereite Unternehmen finden und direkt kontaktieren.

6. Fachmagazine

Es gibt zahlreiche Fachzeitschriften für fast jede Branche, die spezielle Informationen an bestimmte Leser bieten. In den Magazinen finden sich teilweise umfangreiche Anzeigenteile, in denen Sie Anzeigen für Kooperationspartner aufgeben oder finden können.

7. Außenhandelskammern

Die Außenhandelskammern der deutschen Wirtschaft verhelfen deutschen Unternehmen zum Aufbau von internationalen Kooperationen. Oft bieten diese auch Unternehmerreisen an, die auf maximales Networking mit lokalen und ausländischen Unternehmen ausgelegt sind.

8. Das Enterprise Europe Network

Ins Leben gerufen und gefördert von der Europäischen Kommission unterstützt das Enterprise Europe Network (EEN) Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen u.a. dabei, nach Geschäfts- und Projektpartnern zu suchen und an Kooperationsbörsen teilzunehmen. Größtenteils ist das Angebot kostenlos.

9. Das eigene Netzwerk

Auch wenn sich im eigenen Bekanntenkreis keine mögliche Kooperation befindet, dient es immer noch als effektive Vermittlungsmöglichkeit. Vielleicht kennen Sie Unternehmer, die Sie mit potenziellen Partnern in Verbindung setzen können? Fragen Sie auch Ihren Steuerberater. Er kennt weitere Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer, mit denen er Sie in Kontakt bringen könnte.

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Kooperationen sollten grundsätzlich nicht risikoreich sein. Wir empfehlen daher einen besonderen Fokus auf ein gesundes und nachhaltiges Arbeitsklima zu legen. Risiken lassen sich durch eine clevere Vertragsgestaltung und dem direkten Schutz eigener Geschäftsgeheimnisse minimieren.

Welche Vorteile bieten Kooperationen?

Für viele Unternehmen bieten Kooperationen eine Gelegenheit, Kräfte zu bündeln und Experten anderer Branchen an ihrer Seite zu haben. Das zahlt sich beispielsweise aus, wenn es um die Vergabe eines größeren Auftrags geht, der eine besonders hohe Kapazität erfordert. Mit einem Kooperationspartner können die Aufgaben aufgeteilt und schneller bearbeitet werden: ein klarer Vorteil für die eigene Kapazität und den Kunden. Außerdem bieten Kooperationen folgende Vorteile:

Vielseitigeres Angebot

Gerade Einzelunternehmer und Freiberufler haben oft sehr spezialisierte Fähigkeiten. Durch einen Kooperationspartner können sie ihr Angebot vielseitiger gestalten, ohne an Glaubwürdigkeit bei potenziellen Kunden zu verlieren. Ein Webdesigner könnte so bspw. mit einem Content-Creator oder Copywriter kooperieren und optimierte Webseiten für kleine Unternehmen anbieten. Diese profitieren davon, einen einzigen Ansprechpartner zu haben, anstatt mehrere Freelancer zu koordinieren.

Weitergabe ungewollter Aufträge

Selbstständige geraten in der Regel öfter an ungewollte Aufträge. Das kann an fehlender Sympathie dem Kunden gegenüber oder an professionellen Gründen liegen. Manche Menschen passen einfach beruflich und privat nicht zusammen. Ein klarer Vorteil einer gut funktionierenden Kooperation ist, dass sich solche Aufträge weitergeben lassen, ohne ein schlechtes Gewissen dabei zu haben.

Entlastung bei voller Auslastung

Wirkliche Branchenexperten gelten als begehrt. Da ist es nicht unüblich, dass sie vollständig ausgebucht sind und keine weiteren Aufträge mehr annehmen können. Das ist gerade bei vielen IT-Freelancern eher die Regel, als eine Ausnahme. In solchen Situationen ist es sinnvoll, eine kompetente Verstärkung zu suchen und gemeinsam an dem hohen Auftragsvolumen zu arbeiten.

Weniger Leerlauf

Während einige Unternehmen dauerhaft ausgebucht sind und Probleme bei der Auftragskoordination haben, sind andere vielleicht weniger ausgelastet. Selbstständige müssen sich häufig mit vollkommener Auslastung oder einer zu geringen Auslastung auseinandersetzen. Einen Kooperationspartner an der Seite zu haben, kann sich auch in Perioden mit einem geringen Auftragsvolumen lohnen. So können ungewollte Aufträge übernommen werden, was dafür sorgt, dass weniger Zeit in die Kundenakquise investiert werden muss.

Neue Innovationen

Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen schafft Perspektiven, die viele Unternehmen alleine nicht erhalten. So kann es durchaus vorkommen, dass eine Kooperation neue Anreize und Innovationspotenzial mit sich bringt. Wir empfehlen aber auf die vertragliche Regelung zu achten. Aus einer Kooperation stammenden Produktidee kann unter Umständen nicht unabhängig und außerhalb der Zusammenarbeit vermarktet werden.

Welche Risiken entstehen durch Kooperationen?

Ob und welche Risiken durch eine Kooperation entstehen, hängt stark von der Art der Zusammenarbeit ab. Wurde ein fester Kooperationsvertrag geschlossen, der beide Parteien in die Zusammenarbeit involviert, können ggf. höhere Risiken bestehen. Hier hängt es von der Art des Vertrags ab. Beschließt dieser, dass grundsätzlich beide Kooperationspartner in Geschäftsentscheidungen involviert werden oder wird ganz klar zwischen gemeinsamen und individuellen Projekten abgegrenzt?

Verbindlichkeit

Eine enge Zusammenarbeit mit einem Kooperationspartner kann einiges an Verantwortung mit sich bringen. Werden Umsatzziele, monatliche Auftragsvolumen oder verbindliche Projekttage festgelegt, entstehen Verbindlichkeiten. Bei einer Nichtbeachtung des Kooperationsvertrags scheitern Kooperationen oder es werden eventuell festgelegte Vertragsstrafen fällig.

Ungleiche Gewinn- und Arbeitsteilung

Eine Zusammenarbeit sollte in erster Linie fair ablaufen und keine der partizipierenden Parteien benachteiligen. Im Idealfall wurde eine Vereinbarung getroffen, die für beide Kooperationspartner vorteilhaft ist. Eine ungleiche Gewinn- oder Arbeitsteilung ist dennoch ein nicht zu unterschätzendes Risiko. Dies sollte daher grundsätzlich vertraglich geregelt werden, damit beide Partner mit einer Kooperation zufrieden sind und gleichermaßen davon profitieren.

Direkte Geschäftseinsichten

In vielen Situationen erhalten Kooperationspartner einen recht detaillierten Überblick über ihre Geschäftsmodelle. Diese Einblicke stellen Risiken dar. So können unter Umständen Betriebsgeheimnisse von einem Partner ausgenutzt werden. Je nachdem, wie eng eine Kooperation abläuft, sollten daher entsprechende vertragliche Vorkehrungen getroffen werden, die beide Parteien schützen, etwa durch eine Geheimhaltungsvereinbarung.

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Versicherungen für Selbstständige

Selbstständige unterliegen in Abhängigkeit ihrer Berufsbranche unterschiedlich strengen Versicherungspflichten. Ein großer Teil der privaten und betrieblichen Versicherungen muss daher selbst organisiert werden.

Welche Versicherungen sind Pflicht für Selbstständige?

Krankenversicherung

Sowohl Angestellte als auch Selbstständige haben in Deutschland die Pflicht, einer Krankenversicherung beizutreten. Je nachdem, wie ein Gewerbetreibender oder Freiberufler vor seiner Selbstständigkeit versichert war, besteht die Möglichkeit, freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) zu werden oder in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln.

Arbeitnehmer mit einem Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze (Für 2019 – 5063€ pro Monat) sind grundsätzlich in der GKV versichert. Wenn man sich als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung selbstständig macht, besteht die Möglichkeit, die Mitgliedschaft aufrecht zu erhalten. Entscheidet man sich dagegen für eine PKV, fällt ein Wiedereintritt in die GKV in der Regel schwer.

Rentenversicherung oder Vorsorgekasse

Die meisten Selbstständigen und Freiberufler sind nicht zwingend in der deutschen Rentenversicherung versichert. Es gibt für bestimmte Berufsgruppen jedoch eine Pflicht zur Rentenversicherung für Selbstständige. Dazu gehören:

  • Lehrer und Erzieher
  • Künstler und Publizisten (Wenn diese nicht über die Künstlersozialkasse versichert sind)
  • Selbstständige in Pflegeberufen – Physiotherapeuten – Hebammen und Entbindungspfleger
  • Handwerksberufe, die zulassungspflichtig sind oder unter “arbeitnehmerähnlichen” Zuständen abgehalten werden
  • Seelotsen, Küstenschiffer und Küstenfischer
  • Hausgewerbetreibende
  • alle Selbstständige, die dauerhaft für einen Auftraggeber arbeiten

Andere Selbstständige und Freiberufler können sich zwar freiwillig in der deutschen Rentenversicherung versichern, haben aber auch Alternativen. Freiberufler mit einer entsprechenden Kammerpflicht sind dazu verpflichtet, über ihre Berufskammer Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen.

Lohnende Versicherungen für Selbstständige

Berufsunfähigkeitsversicherung

Für die meisten Selbstständigen ist die eigene Arbeitskraft das wertvollste Gut. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung tritt ein, falls ein Selbstständiger aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung daran gehindert wird, seinen Beruf weiterhin auszuüben. Die Wahrscheinlichkeit, berufsunfähig zu werden, liegt in Deutschland je nach Alter und Geschlecht zwischen 43% und 29%. Für Selbstständige ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung daher besonders wichtig.

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Das Deutsche Institut für Altersvorsorge visualisiert die Wahrscheinlichkeit berufsunfähig zu werden auf der Seite „www.wie-ist-mein-bu-risiko.de”. Dort können Sie Ihr individuelles Risiko einmal durchrechnen.

Krankentagegeldversicherung

Im Krankheitsfall haben Selbstständige keinen Arbeitgeber, der ihnen weiterhin regelmäßig ihren Lohn auszahlt. Eine Krankentagegeldversicherung setzt genau dort an und zahlt bei Krankheit einen vereinbarten Betrag, um das fehlende Einkommen auszugleichen. Da gerade private Krankenversicherungen in der Regel kein Krankengeld zahlen, ist eine separate Versicherung unbedingt abzuschließen.

Diese ist nicht mit der Krankenhaustagegeldversicherung zu verwechseln, welche sich lediglich auf die oft kürzeren Krankenhausbesuche beschränkt. Da die Preisdifferenz zwischen beiden Versicherungen oft nicht sehr hoch ist, sollten Selbstständige eher eine Krankentagegeldversicherung abschließen und auf eine Krankenhaustagegeldversicherung verzichten.

Risiko-Lebensversicherung

Wenn man als Selbstständiger finanziell für eine Familie sorgt und die Haupteinnahmen in einem Haushalt generiert, ist eine Lebensversicherung empfehlenswert. Diese greift im Todesfall und zahlt eine vorher vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen aus. So können diese auch weiterhin ihren Lebensunterhalt bestreiten, ohne in Existenzprobleme zu geraten.

Eine Kapitallebensversicherung ist mit einer Risiko-Lebensversicherung nicht zu verwechseln. Diese ist ein festverzinstes Finanzprodukt, welches eine festgelegte Summe ab dem Erreichen eines festgelegten Alters an den Versicherungsnehmer auszahlt. Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus lohnen sich diese Versicherungen jedoch in der Regel nicht mehr.

Unfallversicherung

Als Selbstständiger ist man nicht automatisch gesetzlich unfallversichert. In verschiedenen Berufsgruppen ist es daher empfehlenswert, ein freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Unfallversicherung zu werden, um die eigenen Berufsrisiken zu minimieren. Diese kommt für Schäden auf, die infolge eines Unfalls am Arbeitsplatz oder auf dem Arbeitsweg entstanden sind.

Alternativ lässt sich auch eine private Unfallversicherung abschließen, die auch bei Unfällen im privaten Umfeld greift.

Private Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflichtversicherung sollte auch von Selbstständigen abgeschlossen werden. Diese greift, sobald man einer anderen Person ohne Absicht einen Schaden hinzugefügt hat. Das kann z.B. der Fall sein, wenn jemand das Smartphone eines Bekannten unbeabsichtigt fallen gelassen hat.

Betriebliche Versicherungen für Selbstständige

Zu den oben genannten privaten Versicherungen für Selbstständige bieten sich folgende betriebliche Versicherungen an:

Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist in vielen Branchen gesetzlich oder durch die Berufskammern vorgeschrieben. Verpflichtend ist diese Versicherung unter anderem in folgenden Berufen:

  • Wirtschaftsprüfer
  • Versicherungsvermittler
  • Notare
  • Rechtsanwälte
  • Inkassobüros
  • Steuerberater
  • Finanzanlagevermittler
  • Immobilienkreditvermittler
  • Ärzte
  • Apotheker
  • Architekten
  • Ingenieure

Auch für Selbstständige, die von der entsprechenden Versicherungspflicht ausgenommen sind, ist eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung in der Regel sinnvoll. Diese greift im betrieblichen Schadensfall und schützt Unternehmer vor ihrem Haftungsrisiko. Insbesondere Selbstständige ohne hohe Rücklagen profitieren von einer solchen Versicherung und sollten daher nicht darauf verzichten.

Gebäudeinhaltsversicherung / Elektronikversicherung

Selbstständige können sich mit der Gebäudeinhaltsversicherung vor Schäden an wertvoller Elektronik, teuren Büromöbeln, Produktionsmaschinen oder Ähnlichem schützen. Dabei handelt es sich um eine Art Hausratversicherung für den Betrieb, die je nach Bedarf abgeschlossen werden sollte.

Für digital operierende Unternehmen, die abgesehen von ihrer Elektronik nur über eine geringe Zahl von Anlagen verfügen, bietet sich eine Elektronikversicherung an. Diese versichert zum Beispiel die betriebseigenen Computer, Server, Drucker oder andere EDV-Gegenstände.

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Für Freelancer im Homeoffice kann es attraktiv sein, ihre Arbeitsgeräte auch einzeln zu versichern. Viele Versicherungsunternehmen bieten Policen auf Laptops oder andere Endgeräte an, die für gewerbliche Kunden oft sehr günstig sind.

Berufsrechtsschutzversicherung

Vielen Selbstständigen ist nicht bewusst, dass ihre private Rechtsschutzversicherung keine gewerblichen Handlungen umfasst. Gerade Unternehmer, die oft Verträge schließen oder Geheimhaltungsvereinbarungen unterzeichnen, sollten sich daher mit einer separaten Versicherung schützen.

Diese übernimmt die Kosten eines Rechtsstreits, der z.B. bei Vertragsbrüchen zustande kommen kann. Ob sich diese Versicherung lohnt, hängt stark von der jeweiligen Branche ab. Internetunternehmer sind jedoch grundsätzlich auf der sicheren Seite, wenn sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben.

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Zeitmanagement

Weil die erfolgreichsten Unternehmer der Welt Experten im Umgang mit Ihrer Zeit sind, könnte man vermuten, dass ein gutes Zeitmanagement eng mit wirtschaftlichem Erfolg zusammenhängt. Viel zu weit hergeholt ist dies sicherlich nicht, denn Zeitmanagement ist eine wichtigsten Kernkompetenzen des eigenen Managements.

Wie wirkt sich schlechtes Zeitmanagement aus?

Selbstständige mit einem schlechten Zeitmanagement haben in der Regel enorme Schwierigkeiten, ihr Arbeitspensum zu koordinieren und dieses in festgelegten Zeitfenstern abzuarbeiten. Gerade wenn die täglich vorgenommenen Aufgaben nicht mehr absolviert werden können und aufgeschoben werden, wirkt sich das auf die eigene Produktivität aus.

Der Hintergedanke, dass noch etwas ansteht oder die Tagesaufgaben nicht erledigt werden können, hinterlässt dabei die größten Spuren. Schließlich brauchen Menschen durchschnittlich 15 Minuten, um nach einer Ablenkung wieder zurück zu der eigenen Arbeit zu finden. Das sorgt dafür, dass ein Mensch zwischen 20% und 40% weniger leistungsfähig ist, wenn Aufgaben abgewechselt und nicht nacheinander abgearbeitet werden.

Oft ist ein schlechtes Zeitmanagement also kein einmaliges Ereignis, sondern ein Teufelskreis, der die unternehmerische Produktivität langfristig gefährden kann. Aber nicht nur die eigene Produktivität, sondern auch die Gesundheit von Menschen mit schlechtem Zeitmanagement leidet gravierend. Das Aufschieben von Aufgaben sorgt dafür, dass sich zukünftige Situationen eventuell nicht vollständig kontrollieren lassen. Laut der FHS St. Gallen ist dies die Einleitung einer Stresssituation.

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Langfristig kann zu viel Stress zu dem Entstehen einer Burnout-Erkrankung führen. Viele Experten assoziieren ein schlechtes Zeitmanagement sogar direkt mit der Erkrankung.

Welche Vorteile hat ein gutes Zeitmanagement?

Ein optimiertes Zeitmanagement und effiziente Arbeitstechniken beeinflussen die Leistungsfähigkeit direkt. Zusätzlich vermindern Sie den Leistungsdruck und schaffen mehr Überblick über anstehende Arbeiten. Wer seine Zeit als Ressource ansieht und diese effektiv managed, profitiert zudem von folgenden Vorteilen:

1. Eine klare Priorisierung der Arbeitsaufgaben

Klare Prioritäten sorgen dafür, dass keine Aufgaben vergessen oder aufgeschoben werden.

2. Mehr Freiraum für Kreativität

Wer klare Zeitfenster für seine Aufgaben hat, neigt zu einer lockeren Arbeitsart und mehr Kreativität bei der Arbeit.

3. Mehr Freizeit

Bedeutet Zeitmanagement, dass man keine Zeit für freie Stunden einkalkulieren sollte? Nein, denn Freizeit ist für die eigene Produktivität ebenso wichtig, wie die Arbeit an sich. Eine klare Einteilung freier Zeit sorgt dafür, dass diese qualitativ besser wird.

4. Weniger Stress

Fazit: Wie setzt man ein optimales Zeitmanagement um?

Seine eigene Zeit als wertvolle Ressource anzusehen und sich auch einmal Zeit für Ich-Zeit zu lassen, ist oft schwerer als man denkt. Es gibt viele verschiedene Zeitmanagement-Strategien, die auch allesamt zum Erfolg führen können. Wichtig ist aber, dass eine disziplinierte Umsetzung stattfindet. Nur mit alltäglicher Disziplin lässt sich ein Punkt erreichen, an dem die eigene Zeit am effizientesten eingesetzt wird.

Skonto

Skonto Selbstständige

Die meisten Freiberufler, Selbstständigen und Unternehmer mussten sich schon einmal mit Kunden auseinandersetzen, die die Zahlungsfrist nicht eingehalten haben. Dies kann im schlimmsten Fall zu Liquiditätsproblemen führen und die Existenz eines Unternehmens gefährden. Skonti sollen einen Ausweg aus dem Problem darstellen. Doch wie funktioniert es?

Was ist Skonto und wie setzt man es ein?

Unter Skonto wird ein Preisnachlass verstanden, der auf den Rechnungsbetrag gewährt wird. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Zahlung innerhalb einer bestimmten Rechnungsfrist eingehalten wird. In der Regel werden Skontosätze von 2-3% bei vorzeitigen Zahlungen gewährt. Es ist auch nicht ungewöhnlich, dass diese gestaffelt werden. So kann z.B. eine Zahlung innerhalb von 10 Tagen mit einem Abzug von 3% belohnt werden, während dem Kunden bei einer Zahlung innerhalb von 14 Tagen ein Abzug von 2% zusteht.

Selbstständige kalkulieren den Abzug in der Regel in ihren Verkaufspreis mit ein. So stellen sie sicher, dass sie dennoch ihren gewünschten Verkaufserlös erzielen.

Wie wird Skonto berechnet?

Ein Beispiel:

Angestrebter Produktpreis: 3500€ = 4165€ mit 19% MwSt.

Geplantes Skonto bei Zahlung in 10 Tagen: 3%

Um sicherzugehen, dass der angestrebte Produktpreis erzielt wird, muss von Anfang an vom maximalen Skontosatz ausgegangen werden. Das sind in diesem Beispiel 3%, weshalb folgende Rechnung durchzuführen ist:

(3500:97) x 100 = 3608,25€ = 4293€ mit 19% MwSt.

Wenn der Kunde innerhalb von 10 Tagen zahlt, muss er also nur 3500€ netto, bzw. 4165€ brutto zahlen. Wird die Skontofrist nicht eingehalten, ist dementsprechend auch die volle Rechnungssumme von 3608,25€, bzw. 4293€ fällig.

Basis des Skontos ist nicht unbedingt der gesamte Rechnungsbetrag. Insbesondere im Handwerk wird Skonto nur auf die Materialkosten gewährt. Grundsätzlich ist es verhandelbar, auf welcher Bemessungsgrundlage Skonto eingeräumt wird. Es sollte jedoch auf der Rechnung und im Angebot ausgewiesen werden. Um Skonto als Selbstständiger einzusetzen, genügt ein einfacher Vermerk auf der Rechnung. Dieser könnte folgendermaßen aussehen:

„Zahlbar ohne Abzüge innerhalb von 30 Tagen netto. Bei einer Zahlung innerhalb von 10 Tagen gewähren wir 3% Skonto.“

Ab wann lohnt sich Skonto?

Aus Kundensicht ist die Thematik rund um Skonti sehr einfach: Solange ein Kunde über genügend liquide Mittel verfügt, spricht nichts dagegen, eine Rechnung innerhalb der Skontofrist zu bezahlen. Dies birgt schließlich klare, finanzielle Vorteile und kann sich bei mehreren Rechnungen über das Jahr hinweg durchaus lohnen.

Für Freiberufler, Selbstständige und Unternehmer kann Skonto ebenfalls sehr attraktiv sein. Es sorgt dafür, dass sich für die eigenen Kunden eine kurzfristige Zahlung finanziell lohnt. So wird die allgemeine Zahlungsmoral erhöht, was sich direkt auf die eigene Liquidität auswirkt. Gerade Kleinunternehmer mit geringen finanziellen Rücklagen profitieren davon.

Factoring als Alternative zum Skonto

In vielen Fällen sorgt Skonto dafür, dass Kunden ihre Rechnungen innerhalb weniger Tage begleichen. Es ist durchaus ein Mittel, um gegen das Risiko von Forderungsausfällen vorzugehen. Insbesondere Kunden, die zwar liquide sind, aber oft zu spät zahlen, können mit dem Angebot von Skonto für kürzere Zahlungsziele beworben werden. Vor Zahlungsausfällen schützt dies jedoch nicht, denn finanziell angeschlagene Kunden können ihre Forderungen trotz Skonto häufig nicht begleichen. In diesem Punkt ist echtes Factoring eine lohnende Alternative, die einen garantierten Schutz gegen Zahlungsausfälle bietet.

Mit aifinyo können Sie Ihre Rechnung innerhalb kürzester Zeit vorfinanzieren lassen. Dabei zahlen wir Ihnen nicht nur den Rechnungsbetrag umgehend aus, sondern übernehmen auch das Ausfallrisiko der Rechnung.

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Leitfaden Zeitmanagement

Wie wir schon in unserem Ratgeber über die Vorteile eines guten Zeitmanagements angemerkt haben, ist dies eine Kernkomponente des eigenen Managements. Gut ausgeführt sorgt Zeitmanagement für ein klareres Denken, weniger Stress und eine höhere Produktivität. Viele Selbstständige scheitern jedoch an der Umsetzung.

1. Die Ursachen aufdecken und eliminieren

Wenn Sie das Gefühl haben, zu wenig Zeit für Ihre Tagesaufgaben zu haben, kann es hilfreich sein, über die Ursachen nachzudenken. Oft wird Zeitdruck dadurch verursacht, dass Zeit auf der Strecke bleibt und für unwichtige Tätigkeiten verschwendet wird. Das können kleine Ablenkungen während der Arbeit oder größere Tätigkeiten sein, die den ganzen Tagesablauf durcheinander bringen können. In einer digitalen Welt voller potenzieller Ablenkungen bleiben kleinere Störungen oft unbemerkt.

Um nach einer Störung zurück zur Konzentration zu finden, dauert es durchschnittlich 15 Minuten. Nicht selten summieren sich mehrere kleine Ablenkungen im Laufe eines Tages, was wiederum Einfluss auf unsere Produktivität nimmt.

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Unser Tipp: Beobachten Sie Ihre Arbeitsweise einmal ganz genau und notieren Sie sich, welche Personen, Verhaltensweisen, Umstände oder Reize Sie in Ihrem Ablauf unterbrechen. Auch wenn es schwer fällt, Gewohnheiten zu brechen, so sollten Sie es dennoch versuchen und sämtliche Störfaktoren aus Ihrem Alltag entfernen. Vergessen Sie nicht – Oft ist es einfacher, neue Strategien zu entwickeln, als Gewohnheiten abzulegen.

2. Prioritäten setzen

Priorität A: Wichtig und Dringend
Priorität B: Wichtig, aber nicht dringend
Priorität C: Dringend, aber nicht wichtig
Priorität D: Weder wichtig, noch dringend

Prioritäten sind die Basis eines effizienten und produktiven Zeitmanagements. Gerade als Selbstständiger erreichen Sie schnell einen Punkt, an dem Sie nicht mehr alle Aufgaben in Ihrem Unternehmen erledigen können. Finden Sie daher die Tätigkeiten, die Sie besonders gut ausüben können. Bei einer Überlastung hilft es oft, alle nicht essentiellen Aufgaben konsequent auszulagern. Sollten Sie keine Mitarbeiter beschäftigen, bietet sich das Outsourcen an andere Selbstständige an.

Für die Priorisierung der restlichen Tätigkeiten ist das Eisenhower-Modell am attraktivsten. Dort werden alle offenen Aufgaben und Tätigkeiten in einen von vier Wichtigkeitsgraden eingeordnet.

A-Aufgaben

A-Aufgaben tragen am meisten zur Zielerreichung bei. Diese haben volle Priorität und müssen in der Zeiteinteilung ganz klar nach vorne gestellt werden.

B-Aufgaben

B-Aufgaben sind oft strategische Aufgaben, die nicht unbedingt sofort erledigt werden müssen. Da diese aber trotzdem wichtige Geschäftsentscheidungen darstellen, sollte man sie nicht delegieren. Hier genügt eine spätere Abarbeitung.

C-Aufgaben

C-Aufgaben sind Routine-Arbeiten, die auch problemlos von jemand anderem übernommen werden können. Hier wird es wieder deutlich, dass Sie nicht im Unternehmen, sondern am Unternehmen arbeiten sollten, um möglichst effektiv zu sein.

D-Aufgaben

D-Aufgaben sind nicht wirklich relevant. Hierbei handelt es sich um kleine Tätigkeiten, die sich oft von selbst erledigen. Sollte man etwas Freiraum zur Verfügung haben, können Sie D-Aufgaben auch kurzfristig zwischenschieben. Achten Sie aber darauf, dass diese keine wirkliche Priorität in Ihrer Tagesplanung erhalten.

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Unser Tipp: Ich-Zeit sind A-Aufgaben. Lassen Sie sich nicht verführen, Ihre privaten Termine nach hinten zu stellen. Freizeit ist genauso wichtig für die eigene Produktivität, wie das eigentliche Erledigen von Aufgaben.

3. Eine Wochenplanung durchführen

Um Stress zu minimieren und die eigene Zeit bestmöglich einzuteilen, sollten Sie sich frühzeitig an Ihre Zeitplanung setzen. Da eine Planung im Monatstakt oft aufgrund spontaner Termine nicht möglich ist, sollte zumindest eine Wochenplanung durchgeführt werden. Dabei ist es hilfreich, wenn Sie alle wichtigen Termine bereits abgesprochen haben und auch Ihre privaten Termine berücksichtigen.

Planen Sie Ihre Ruhetage ebenfalls ein und nutzen Sie diese nicht, um Aufgaben aus der Arbeitswoche nachzuholen. Unternehmer, die Ihre Freizeit schätzen, sind insgesamt entspannter und können in der Arbeitswoche produktiver arbeiten. Die Wochenplanung sollte jedoch nicht allzu detailliert erfolgen, um Platz für spontane Termine zu lassen. Wir empfehlen Ihnen eine grobe Liste mit allen anstehenden Aufgaben. Detailliert sollten Sie erst in der Tagesplanung planen.

4. Einzelne Tage planen

Idealerweise planen Sie Ihren Tagesablauf einen Tag im Voraus, um sich eine gewisse Perspektive zu verschaffen. Wir empfehlen dafür die ALPEN-Methode von Lothar J. Seiwert. Diese besteht aus fünf Schritten und hat einen entscheidenden Vorteil im Vergleich zu anderen Zeitmanagement-Methoden – ausreichend Flexibilität.

A – Aufgaben, Termine und geplante Aktivitäten notieren

Hierbei wird eine einfache To-Do-Liste für den nächsten Tag erstellt. Um den Überblick zu behalten, wird dabei erst einmal nicht auf die Reihenfolge geachtet. Sollte etwas aus dem Vortag übrig geblieben sein, wird dies ebenfalls hier eingefügt.

L – Länge definieren

Im zweiten Arbeitsschritt werden die voraussichtlichen Zeitspannen für einzelne Aufgaben eingeschätzt. Hier empfiehlt es sich realistisch zu sein und lieber zu viel Zeit zu kalkulieren als zu wenig. Dabei ist wichtig, dass feste Termine mit der genauen Uhrzeit notiert werden.

P – Pufferzeiten einplanen

Häufig kommen unerwartete, wichtige Termine in die Tagesplanung. Damit diese nicht das Konzept durcheinanderbringen und für unnötigen Stress sorgen, sollten ausreichende Pufferzeiten eingeplant werden. Lothar J. Seiwert empfiehlt dabei:

  • Maximal 60% der Zeit konkret zu verplanen
  • 40% der Zeit als Zeitpuffer einzuplanen, um Zeitverzögerungen und spontane Termine ebenfalls abarbeiten zu können

E – Entscheidungen treffen

Hier kommen die im Schritt 2 angelegten Priorisierungen zum Tragen. Legen Sie in diesem Schritt Ihren Tagesplan fest. Ohne das Delegieren, Auslassen oder Abkürzen gewisser Aufgaben kommen Selbstständige oft nicht zum Ziel.

N – Nachkontrolle

Die Nachkontrolle findet für den bereits absolvierten Tag statt. Schauen Sie dabei, ob die Zeiteinteilung gut geklappt hat. Passen Sie die Planung zukünftiger Tage ggf. an Ihre individuellen Vorlieben an.

5. Auf Kurs bleiben

Nehmen Sie sich regelmäßig die nötige Zeit, um Ihr Zeitmanagement zu reflektieren. Werden Sie dadurch wirklich produktiver? Klare Ziele, Meilensteine und Deadlines können Ihnen helfen, festzustellen, ob Ihr Zeitmanagement gut funktioniert. Sollten Sie feststellen, dass Sie immer noch Potenzial verschenken, lohnt es sich, einen Experten zu konsultieren. Oft liegen die Probleme dann nämlich nicht im Zeitmanagement, sondern in mentalen Barrieren, die einem effektiven Workflow im Weg stehen.

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Krankenversicherung Selbstständige

Wenn jemand gründet oder sich selbständig macht, ist es erforderlich, die richtige Krankenversicherung zu wählen. Hier stellt sich dann für den Kleinunternehmer oder Freiberufler die Frage, ob er sich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder in einer privaten Krankenversicherung (PKV) gesundheitlich absichert. In jedem Fall muss eine Entscheidung getroffen werden, da in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht besteht.

Gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige

Freiberufler und Selbstständige müssen bestimmte Bedingungen erfüllen, um Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben oder zu werden. Möglich ist es für sie,

  • … wenn sie die letzten 12 Monate ohne Unterbrechung gesetzlich versichert waren.
  • … wenn sie innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 24 Monate in der gesetzlichen Krankenversicherung waren.

Die Beitragshöhe für Freiberufler oder Selbstständige, die dann freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, ist bundesweit und einheitlich geregelt. Dabei richtet sich der Beitrag prozentual nach dem jeweiligen Einkommen. Angehende Unternehmer und Gründer sollten beachten, dass sie die kompletten Kosten alleine tragen, da sie keinen Arbeitgeberzuschuss erhalten. Berechnet wird der Beitrag auf Grundlage des letzten Einkommenssteuerbescheids. Liegt dieser noch nicht vor, wie bei Gründern, ist eine Prognose über das erwartete Einkommen oft ausreichend.

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Sollte später festgestellt werden, dass zu geringe Mitgliedsbeiträge gezahlt wurden angesichts höherer Einnahmen, wird eine Nachzahlung fällig.

Die Krankenkasse, bei der man bisher pflichtversichert war, ist auch beim Einstieg in die Selbstständigkeit für diesen Wechsel zuständig. Ein Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenkasse wäre erst nach der Beachtung der gesetzlichen Kündigungsfrist möglich. Seit dem Jahr 2009 gibt es für Freiberufler, Freelancer oder Kleinunternehmer keinen Anspruch auf Krankengeld bei der gesetzlichen Krankenversicherung mehr. Trotzdem ist es möglich, das Krankengeld mit einem speziellen Tarif bei der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten. Die Krankenkasse bleibt dann 36 Monate daran gebunden.

Die Familie mitversichern mit der gesetzlichen Krankenversicherung

Insbesondere Gewerbetreibende, die ihren Ehepartner und Kinder absichern möchten, sollten in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben. Unter gewissen Voraussetzungen können Familienangehörige beitragsfrei mitversichert werden. Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung müssen keine eigenen Verträge für die Personen erstellt werden. Der Partner darf monatlich nicht mehr als 445 Euro oder mit einem Minijob nicht mehr als 450 Euro verdienen. Zudem ist die Person nicht mitversichert, wenn sie verbeamtet, hauptberuflich selbstständig oder privat versichert ist. Für Kinder gilt, dass sie kostenfrei bis zum 23. Lebensjahr versichert sind, wenn sie noch nicht arbeiten. Sollten sie noch in einer Schul- oder Berufsausbildung stecken, ist eine Mitversicherung noch bis zum 25. Lebensjahr möglich.

Private Krankenversicherung für Selbstständige

Gewerbetreibende sowie Freiberufler können sich zum Beginn ihrer selbstständigen Tätigkeit auch für die private Krankenversicherung (PKV) entscheiden. Die Tarife bei der PKV sind zum Teil sehr unterschiedlich. Deshalb ist es wichtig, vor dem Abschluss genau zu prüfen, welche Leistungen in dem ausgewählten Tarif enthalten sind. Ein wesentlicher Unterschied liegt im Krankengeld. Während dieses von der GKV gezahlt wird, ist bei Privatversicherten ein Krankentagegeld Standard. Wer also voll privatversichert ist, benötigt unbedingt ein ausreichendes Krankentagegeld, da derjenige kein Krankengeld erhält. Nicht verwechseln sollte man das Krankentagegeld mit dem Krankenhaustagegeld. Dieses kann man als zusätzliche Leistung für den Fall von Krankenhausaufenthalten abschließen.

Vorteile der privaten Krankenversicherung

Bei der PKV ist der Leistungsumfang wesentlich größer als bei der gesetzlichen Krankenkasse. Hier ist auch ein weltweiter Versicherungsschutz mit freier Arztwahl möglich. In den jeweiligen Tarifen gegen Aufpreis können hier auch Einzelleistungen, wie Einbettzimmer, Chefarztbehandlungen, Krankenhaustagegeld, etc. mit eingebunden werden.

Die Nachteile der privaten Gesundheitsvorsorger

Hier gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung sowie entsprechende Ausschlüsse oder Zuschläge für Vorerkrankungen. Auch gibt es nur in Ausnahmefällen die Möglichkeit in eine gesetzliche Krankenkasse zurückzukehren.

Wann ist es der Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung sinnvoll?

Jeder Gewerbetreibende, Unternehmer oder Freiberufler hat die Wahl, sich frei für eine Krankenversicherung zu entscheiden. Bei der Entscheidung für die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse werden die Beiträge nach dem jeweiligen Einkommen berechnet. Zunächst ist es zu Beginn relativ günstig, kann sich jedoch später gegenteilig erweisen. Wenn zum Beispiel ein Gründungszuschuss vom Arbeitsamt gewährt wird, liegt der Satz bei knapp über 190 Euro für eine freiwillige Versicherung ohne Krankengeldanspruch. Wenn jedoch das Einkommen steigt und die Geschäfte gut laufen, steigt der Satz auf 14,9 Prozent für eine Versicherung ohne Krankengeldanspruch und auf 15,5 Prozent für eine Versicherung mit Krankengeldanspruch.

Bei der privaten Krankenversicherung richten sich dagegen die Beiträge nach dem Alter und nach den gewünschten Leistungen. Ebenso ist der Gesundheitszustand für die Berechnungshöhe der Beiträge entscheidend. Deshalb ist es sinnvoll, ein Wechsel in die private Krankenversicherung dann vorzunehmen, wenn der Selbstständige relativ jung ist. Der Grund liegt hier dann in der relativ langen Zeitspanne, in der angespart wird. Diese sogenannte Altersrückstellungen verhindern, dass mit dem Alter automatische die Beiträge steigen. Eine PKV berechnet anhand von zu erwartenden Krankheitskosten einen Gesamtbetrag für den Versicherten und verteilt die Summe zu gleichen Teilen auf die Lebenserwartung. Deshalb lohnt sich ebenfalls auch der Wechsel für alleinstehende junge selbstständige Freiberufler, Freelancer, Kleinunternehmer oder Gewerbetreibende, weil hier ein bestimmter Leistungsumfang und Komfort für relativ kleine Beiträge geboten wird. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs 2012 darf sich der Beitrag nicht mehr nach dem Geschlecht richten. Selbstständige Frauen, die bereits davor Verträge bei einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen haben, sollten in jedem Fall einen Wechsel in einen Unisex-Tarif prüfen. Altverträge wurden nämlich nicht automatisch angepasst.

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Kooperationen

Wenn Unternehmen wachsen, sich entwickeln oder neu ausrichten, lassen sich oft nicht mehr alle Aufgaben im eigenen Haus erledigen. So vielfältig sind auch mögliche Kooperationen. Sie sind darauf ausgelegt, Projekte oder einzelne Aufgaben auszulagern, eine Leistung für das Erbringen einer Gegenleistung zu erhalten oder ähnliche Vorteile zu generieren.

Für welche Unternehmen sind Kooperationen attraktiv?

Grundsätzlich kann jedes Unternehmen, jeder Freiberufler oder jeder Selbstständige von Kooperationen profitieren und Synergien bei der Zusammenarbeit mit einem Partner nutzen. Startups, also junge Unternehmen, profitieren jedoch am meisten von der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen. Der Grund dafür liegt klar auf der Hand – Es ist nicht leicht, sich als frisch gegründetes Unternehmen mit limitierten Personal- und Kapital-Ressourcen gegenüber anderen Wettbewerbern zu behaupten. Mit einem anderen Unternehmen zusammenzuarbeiten bündelt Ressourcen. Zudem ermöglicht es, Aufträge effizienter abzuarbeiten. Zusätzlich wird das Ausfallrisiko automatisch auf mehreren Schultern gestemmt – Ein nicht zu unterschätzender Faktor für die wirtschaftlich oft fragilen und risikoempfindlichen Startups. Ob auf öffentlichen Plattformen, über Xing oder auf Messen – Es gibt verschiedene Wege, um Kooperationspartner zu suchen und zu gewinnen.

Aus der RKW-Publikation „Mittelstand meets Startups 2018“ wird ersichtlich, dass vor allem Kooperationen zwischen kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) und Startups sehr beliebt sind. In der innovationsträchtigen IKT-Branche arbeiten diese besonders häufig zusammen. So haben 40% aller KMUs Kooperationserfahrung mit Startups. 96% der KMU würden dabei erneut mit Startups zusammenarbeiten. Für Startups eröffnet eine solche Zusammenarbeit geschäftliche Chancen, während KMUs von Geschäftspartnern mit innovativen Anregungen profitieren.

Wann lohnen sich Kooperationen besonders?

Wann sich Kooperationen für Unternehmen lohnen hängt besonders von ihren individuellen Anforderungen und Plänen ab. Oft können Kooperationen vor Expansionen und Geschäftserweiterungen besonders lukrativ und lohnend sein. Einige Unternehmen arbeiten aber auch gerne dann mit anderen zusammen, wenn sie hohe Kapazitäten und niedrige Auftragsvolumina haben.

1. Hohe Auslastung und wenig verfügbare Arbeitskraft

Die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen, Selbstständigen oder Freiberuflern ist vor allem dann attraktiv, wenn die eigenen Ressourcen an Grenzen stoßen. Das kann zum einen bei einer wirtschaftlichen Vollauslastung der Fall sein, die keine zusätzliche Kundenaufnahme mehr zulassen würde. In solchen Fällen können andere Unternehmen angesprochen werden, die mehr Kapazitäten haben und Kundenaufträge übernehmen würden. Klappt dies gut, stehen die Türen für weitere Zusammenarbeiten oder ein umgekehrter Prozess normalerweise offen.

2. Niedrige Auslastung und hohe Kapazitäten

Die Weitergabe von Aufträgen funktioniert grundsätzlich auch umgekehrt. Wenn wenige Aufträge vorliegen, können Unternehmen mit hohen Selbstkosten schnell an Existenzprobleme geraten. Falls Unternehmen derselben Branche also überlastet sind, lassen sich Aufträge bequem übertragen, wovon beide Parteien profitieren.

3. Fehlende Kompetenz in bestimmten Bereichen

Wachsende Unternehmen bewegen sich selten in ihrer Komfortzone. Insbesondere wenn neue Geschäftsbereiche erschlossen und ungeplante Aufträge angenommen werden, können Kooperationen attraktiv werden. So lässt sich die Expertise eines anderen Marktteilnehmers oft gegen eine Gewinnbeteiligung oder eine entgeltliche Vergütung einbeziehen.

4. Gemeinsames Wachstum

Es passiert schnell, dass wachsende Unternehmen an Grenzen stoßen, die sie an einem weiteren Wachstum hindern. Oft bieten sich gerade dann Zusammenarbeiten mit Partnern an, die auf den gegenseitigen Leistungsaustausch abzielen. Unternehmen, die gegenseitig füreinander Werben und damit ihre jeweilige Reichweite vergrößern sind ein gutes Beispiel dafür.

5. Mangel an eigener Innovation

Die im „Mittelstand meets Startups 2018“ befragten KMUs gaben die Erschließung von neuen Technologien und die gemeinsame Entwicklung von Produktinnovationen als Hauptmotive für bestehende Kooperationen mit Startups an. Insbesondere bei fehlender Eigeninnovation scheinen viele Bestands-Unternehmenden den Austausch mit Startups zu suchen.

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Ein Kooperationsvertrag regelt, wer die Beteiligten sind, was der Leistungsumfang ist, wie lange die Zusammenarbeit dauern soll, welche Ziele erreicht werden sollen und wie diese von wem umgesetzt werden.

Wie erfolgt die rechtliche Regelung innerhalb eines Kooperationsvertrags?

Die Konditionen und Bedingungen von Kooperationen werden zwischen ihren Teilnehmern mit Hilfe von Kooperationsverträgen geschlossen. Dabei handelt es sich um ein schriftliches Dokument, welches die genauen Details der Zusammenarbeit definiert. Dabei sollten besonders die Aufgaben beschrieben werden, die der einzelne Partner innerhalb der Zusammenarbeit erfüllen muss. Außerdem gilt es zu klären, ob die Zusammenarbeit öffentlich gemacht wird oder ob diese nicht nach außen kommuniziert wird. Ein schriftliches Fixieren des zeitlichen Rahmens und ist ebenfalls sinnvoll.

Falls Gelder zwischen den Kooperationspartnern ausgetauscht werden, muss dieses unbedingt erfasst werden. Gerade die Aufteilung von Umsätzen und Gewinnen gehört in einen Kooperationsvertrag. Provisionen werden ebenfalls häufig zwischen kooperierenden Parteien ausgetauscht und müssen daher in ihrer Höhe und eventuellen Bedingungen schriftlich festgehalten werden. Haftungsaspekte, eventuelle Wettbewerbsverbote und Kündigungsmöglichkeiten dürfen außerdem nicht vergessen werden, obwohl es sich dabei eher um unangenehme Themen handelt.

Damit Sie sich auf erfolgreiche Kooperationen konzentrieren können, nimmt RECHNUNG.de Ihnen den Aufwand und die Sorgen rund um Ihre Rechnungen ab. Profitieren Sie von den Vorteilen unserer Rechnungsvorfinanzierung und seien Sie geschützt vor Zahlungsausfällen!

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Freie Mitarbeiter und Unternehmen

Freie Mitarbeiter (Freelancer) sind Experten, die ihre Arbeitskraft selbstständig an Auftraggeber vermitteln. Für Unternehmen hat dies den Vorteil, dass sie Personalengpässe auf flexible Art und Weise ausgleichen können, ohne einen neuen Angestellten einzustellen. Ebenfalls spart es Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, da hierfür der Freelancer selbst aufkommt.

Was sollten Unternehmen bei einer Zusammenarbeit beachten?

Für Unternehmen sind freie Mitarbeiter wertvolle Ergänzungen. Sie arbeiten flexibel und bieten oft einen besonders hohen Erfahrungsschatz in ihrem Fachgebiet. Auch in der Verwaltung sorgt eine Zusammenarbeit meist für deutlich weniger administrativen Aufwand. Dennoch sollten Unternehmen einige Aspekte beachten, wenn externe Mitarbeiter beschäftigt werden sollen.

Scheinselbstständigkeit

Für den Arbeitgeber bzw. Auftraggeber stellt die Scheinselbstständigkeit eines freien Mitarbeiters das größte Risiko in der Zusammenarbeit dar. Das ist der Fall, wenn der Freelancer dauerhaft für einen Auftraggeber tätig ist und dessen Aufträge mindestens 5/6 seines Umsatzes ausmachen. Ein fester Arbeitsort, wie das Unternehmensbüro, und festgelegte Arbeitszeiten können ebenfalls Indizien für eine Scheinselbstständigkeit sein. Sollte diese von einem Betriebsprüfer festgestellt werden, kann das dazu führen, dass Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend vom Arbeitgeber nachgezahlt werden müssen. Mehr dazu hier.

Verfügbarkeit

Während Angestellte das Recht auf bezahlten Urlaub und einen Kündigungsschutz haben, ist die Zusammenarbeit mit externen Mitarbeitern liberaler organisiert. Dabei kann es passieren, dass ein Freelancer erst kürzlich einen Vertrag über die Zusammenarbeit mit einem anderen Auftraggeber geschlossen hat und daher nicht verfügbar ist. Es ist also empfehlenswert, Aufträge möglichst frühzeitig zu beschließen, um dem freien Mitarbeiter genügend Planungszeit zu bieten und eine Verfügbarkeit zu garantieren.

Entlohnung

Die Form der Bezahlung kann bei freien Mitarbeitern variieren. So rechnen einige Experten auf Stundenbasis ab, während andere ihr Honorar auf der Basis von Projektpreisen ermitteln. Unternehmen sollten grundsätzlich darauf achten, dass die verhandelten Preise ihr Budget nicht überschreiten. So kann auch für eine Abrechnung auf Stundenbasis eine Budgetdeckelung erfolgen.

Freie Mitarbeiter fest binden

Der Fachkräftemangel hat auf viele deutsche Unternehmen verheerende Auswirkungen und zeichnet sich darin aus, dass wirkliche Berufs-Experten immer seltener werden. Stellt sich die Zusammenarbeit mit einem freien Mitarbeiter als erfolgreich dar, kann sich der Versuch lohnen, einen freien Experten fest anzustellen.

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Beachten Sie den Verwerter-Anteil der Künstlersozialversicherung (KSK) bei der Zusammenarbeit mit freiberuflichen Kreativen. Dieser liegt bei 5% der Rechnungssumme und wird auf alle Kreativleistungen von Designern, Textern, Fotografen und anderen künstlerischen / kreativen Freiberuflern fällig. Ob der Auftragnehmer Mitglied in der KSK ist, spielt dabei keine Rolle.

Was sollten freie Mitarbeiter beachten?

Die freie Mitarbeit in einem Unternehmen bietet zwar viele Freiheiten, kommt jedoch oft mit wirklichen Herausforderungen daher. Aus diesem Grund müssen auch Auftragnehmer gewisse Aspekte beim Zusammenarbeiten auf freier Basis beachten.

Scheinselbstständigkeit

Sollte eine Scheinselbstständigkeit festgestellt werden, drohen auch für freie Mitarbeiter ernsthafte Konsequenzen. Dazu zählen unter anderem folgende:

  • Der Verlust der Selbstständigkeit.
  • Der Verlust der IHK-Mitgliedschaft, viele Behördengänge und die Abmeldung des Gewerbes.
  • Rückerstattung der geltend gemachten Vorsteuer an das Finanzamt.

Weniger Stabilität

Da freie Mitarbeiter nicht über einen Kündigungsschutz verfügen, können sie flexibel unter Vertrag genommen werden. Diese Flexibilität sorgt auch dafür, dass Auftragsengpässe und eine instabile Beschäftigungslage Themen sind, mit denen man sich arrangieren können sollte. Ein finanzielles Polster von mehreren Monatsgehältern ist daher immer empfehlenswert, um nachhaltig selbstständig arbeiten zu können.

Kundenakquise

Die Kundenakquise stellt für viele Freelancer, je nach Branche, ein akutes Problem dar. Während viele freiberufliche IT-Fachkräfte in den letzten Jahren stark ausgelastet waren und dementsprechend hohe Stundensätze verlangen konnten, waren andere Branchen nicht ganz so gut ausgelastet. Die Selbstvermarktung und Kundenakquise ist für die meisten Freelancer daher eine ganz eigene Disziplin. Welche Aspekte es dabei zu beachten gilt, lesen Sie in unserer Ratgeber-Sektion Aufträge gewinnen.

Großzügige Honorarberechnung

Im Gegensatz zu Angestellten, müssen Selbstständige selbst vorsorgen und sollten ihr Honorar dementsprechend großzügig kalkulieren. Woran Sie sich dabei orientieren sollten, lesen Sie in unserem Ratgeber zur Angebotskalkulation. Grundsätzlich gilt es dabei, sich nicht unter Wert zu verkaufen und Polster für Krankheitstage, Computer-Equipment, Urlaub und spontane Investitionen einzukalkulieren.

Der freie-Mitarbeiter-Vertrag

Um eine einwandfreie Zusammenarbeit zu gewährleisten, sollte der Vertragsschließung besondere Beachtung geschenkt werden. Über einen sogenannten Freie-Mitarbeiter-Vertrag kann eine freie Mitarbeit vertraglich geregelt werden. Dieser kann entweder als Dienst- oder Werkvertrag geschlossen werden und regelt die Zusammenarbeit mit dem externen Mitarbeiter.

Regelung zur Leistungserbringung

Um die Risiken einer Scheinselbstständigkeit aus dem Weg zu räumen, sollte die Leistungserbringung und Vorgaben zum Arbeitsort und zur Arbeitszeit darin geregelt sein. Grundsätzlich gilt, dass eine klare Angabe des Arbeitsorts (z.B. das Firmenbüro) und festgelegte Arbeitszeiten (z.B. 9:00 bis 17:00 Uhr) auf eine Scheinselbstständigkeit hindeuten können. Es empfiehlt sich daher, in einem Vertrag mit einem freien Mitarbeiter ausdrücklich zu erwähnen, dass dieser seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeiten selbst festlegen kann.

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Freelancer sollten darauf achten, dass sie sich nicht zu sehr an wiederkehrende Aufträge binden. Sonst wird riskiert, dass attraktivere Aufträge anderer Auftraggeber ggf. abgelehnt werden müssen. Passagen wie „Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge des Auftraggebers jederzeit und ohne Angaben von Gründen abzulehnen“ stellen dies klar und bieten auch einen erweiterten Schutz gegenüber einer Scheinselbstständigkeit.

NDA und Non-Compete-Klausel

Die meisten Unternehmen haben Betriebsgeheimnisse, die sie nicht mit Dritten teilen möchten. Viele Unternehmen fügen daher Verschwiegenheitserklärungen (NDA) oder Konkurrenzschutzverbote (Non-Compete-Klauseln) mit in Freie-Mitarbeiter-Verträgen ein.

Vergütung

Die Vergütung ist ein zentraler Bestandteil eines Vertrags mit Freelancern. Dabei gilt es das vorher ausgehandelte Stundenhonorar oder den Projektpreis in den Vertrag zu integrieren. Vertraglich festgehaltene Zahlungsziele sind ein zusätzlicher Schutz gegen verspätete Zahlungen.

Haftungsregelung

In vielen Branchen ist es sinnvoll, einen Haftungsausschluss für den Auftraggeber in dem Vertrag mit Freelancern zu integrieren. Dieser sollte klar definieren, unter welchen Umständen dieser von der Haftung befreit wird.

Vertragsdauer

Falls ein Vertrag zeitlich begrenzt werden soll, muss eine Vertragsdauer eingefügt werden. Grundsätzlich gilt es dabei zu regeln, wann der Auftragnehmer seine Arbeit aufnimmt und wann diese beendet wird. Gibt es Projektbausteine, nach denen separat abgerechnet werden soll? Dann gilt es diese ebenfalls zu integrieren.

Wie Sie einen rechtlich korrekten Dienstvertrag mit einem Mitarbeiter erstellen können, erfahren Sie hier.

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Der ideale Businessplan

Den Begriff Businessplan haben die meisten Selbstständigen schon häufig gehört. Doch oft bestehen Unklarheiten, worum es sich dabei genau handelt. Insbesondere die inhaltliche Struktur und der konkrete Nutzen sind für viele Freiberufler nicht verständlich.

Was ist ein Businessplan?

Als Businessplan bezeichnet man den Leitfaden einer geschäftlichen Unternehmung. Dieser besteht grob aus einem Text- und einem Zahlenteil und definiert den Kernwert eines Unternehmens. Im Textteil werden die wichtigsten Punkte einer Unternehmung definiert. Oft geht es dabei um das Grundproblem, welches die Unternehmung lösen soll, Mitbewerber und das Marktpotenzial.

Der Zahlenteil widmet sich dagegen den Finanzen und zeigt auf, wie viel finanzielles Potenzial im Markt besteht und wie viel Kapital bereits im Unternehmen vorhanden ist. Banken und Investoren können aus diesen Daten anschließend herleiten, ob sich eine Investition von Eigen- bzw. Fremdkapital grundsätzlich lohnt.

Wann benötigen Freiberufler einen Businessplan und warum?

Der Hauptgrund für einen Businessplan als Freiberufler ist das Beantragen von Fördermitteln. So sieht beispielsweise der KFW-Gründerkredit eine Beantragung mit einem entsprechenden Businessplan vor. Aber auch für herkömmliche Kreditanträge bei der eigenen Hausbank ist ein akkurater Businessplan vonnöten. Dieser dient dazu, der Bank klar aufzuzeigen, dass man ein profitables Geschäft betreibt und die Kreditraten sehr wahrscheinlich ordnungsgemäß zurückzahlt.

Ein Businessplan kann aber aber auch für das alltägliche Geschäft eines Freiberuflers hilfreich sein. Da dieser die anfängliche Vision sowie mögliche Herausforderungen und finanzielle Aspekte enthält, ist er ein guter Indikator dafür, ob das eigene Geschäft nach Plan verläuft. Somit kann ein Businessplan, der akkurat erstellt wurde, über den Erfolg bzw. Misserfolg eines Unternehmens entscheiden.

Wie erstellt man einen Businessplan?

Ob Architekt, Arzt, Künstler oder Therapeut – Freiberufler, die sich selbstständig machen und eine Finanzierung in Anspruch nehmen möchten, kommen nicht an einem Businessplan vorbei. Als Einzelperson rückt dabei die Gründerpersönlichkeit in den Mittelpunkt. Die Motivationslage ist schließlich ein entscheidender Faktor für den Erfolg einer Selbstständigkeit.

Außerdem sollten folgende Aspekte behandelt werden:

1. Die Branche und die direkte Konkurrenz

Der erste Schritt bei der Erstellung eines Businessplans ist ein tiefgreifender Marktüberblick. Dieser sollte das mögliche Potenzial einer Selbstständigkeit in der jeweiligen Branche verdeutlichen. Idealerweise beantworten Sie dabei folgende Fragen:

Wie viele Freiberufler führen Ihren Beruf aus und wie hoch ist der durchschnittliche Umsatz?

In Deutschland gibt es z.B. Anfang 2019 165.104 zugelassene Rechtsanwälte. Davon sind jedoch lediglich 1570 auf das Verwaltungsrecht spezialisiert. Der durchschnittliche Umsatz liegt dabei bei ca. 200.000€ jährlich.

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Unser Tipp: Finden Sie relevante Statistiken zu Ihrem Marktumfeld, um einen ansprechenden Eindruck auf Ihren Finanzierungspartner zu machen.

Wie hoch ist das Geschäftspotenzial?

Es ist wichtig, auf das Potenzial eines Geschäftsbereichs einzugehen. Falls Sie sich als Anwalt bspw. auf das Verwaltungsrecht spezialisieren möchten und einen positiven Trend in der Nachfrage der Branche bemerken, sollten Sie diesen Vorteil klar kommunizieren. In einer solchen Situation stehen die Chancen für eine erfolgreiche Kreditaufnahme sehr gut. Geschäftsfelder, die dagegen wenig Nachfrage und ein hohes Angebot beinhalten, haben grundsätzlich geringere Chancen bei der Kapitalaufnahme.

Genaue Branchenstatistiken finden Sie in der Regel auf den Webseiten der jeweiligen Berufskammern. Für Rechtsanwälte ist dies die Bundesrechtsanwaltskammer.

2. Die Kunden und das Leistungsangebot

Wie bei anderen Businessplänen, sollten auch die für Freiberufler eine Zielgruppen-Analyse beinhalten. Dabei sollte die eigene Dienstleistung beschrieben und die jeweilige Zielgruppe bestmöglich konkretisiert werden. Insbesondere geht es dabei um den Unterschied zwischen Geschäfts- und Privatkunden sowie der jeweiligen Kaufkraft. Außerdem sollten Sie Gründe anführen, die Sie als Experten in Ihrem Bereich positionieren. Bankberater und Investoren fragen sich schließlich, warum gerade Sie die Aufmerksamkeit Ihrer Zielgruppe erhalten werden.

3. Die Preisgestaltung

Die Preisgestaltung ist in vielen Branchen für Freiberufler stark reguliert. Als Arzt oder Steuerberater haben Sie also nur geringe Möglichkeiten einer Preisanpassung. Freiberufler ohne diese Regulierung können ihre Preise frei bestimmen und somit unterschiedliche Positionierungen verfolgen.

4. Das Marketing

In einem Businessplan sollten Sie daher unbedingt konkretisieren, ob Sie im hochpreisigen Segment tätig sein möchten oder eher mit niedrigeren Stundensätzen arbeiten.

Anhand des Geschäftspotenzials, der Zielgruppe und der Preisgestaltung müssen Sie sich für bestimmte Marketingmaßnahmen entscheiden. Fügen Sie daher in Ihren Businessplan die entsprechenden Details ein.

Ihr Finanzierungspartner wird sich besonders dafür interessieren, wie Sie Ihr Alleinstellungsmerkmal kommunizieren. Die Erfahrung dabei zeigt, dass mit einer eindeutigen Positionierung und einem klaren Plan, die Marketingmaßnahmen leichter fallen und Unternehmungen grundsätzlich erfolgreicher sind.

Vergessen Sie dabei nicht, ehrlich zu sein und Ihren Kanal für die Kundengewinnung detailliert zu beschreiben. Die Mund-zu-Mund-Propaganda sollte dabei ebenfalls berücksichtigt werden, da diese auch viel Potenzial mit sich bringt.

5. Weitere Aspekte

Viele freie Berufe sind reguliert und erfordern bestimmte Zulassungen. So können Sie sich z.B. nicht als Steuerberater selbstständig machen, ohne ihr Steuerberaterexamen abgeschlossen zu haben. Hierfür sind sowohl ein Studium oder eine Ausbildung sowie zwei bis zehn Jahre Berufserfahrung nötig. Diese Aspekte finden sich auf der Webseite der jeweiligen Berufskammer und gehören ebenfalls in einen Businessplan. Außerdem sollten Sie nötige Versicherungen und Ihre Rechtsform listen. Dies verringert die Wahrscheinlichkeit unangenehmer Rückfragen im persönlichen Gespräch mit dem Finanzierungspartner.

6. Geschäftszahlen

Im Zahlen-Teil des Businessplans geht es um Ihre aktuellen und prognostizierten Geschäftszahlen. Ihr Finanzierungspartner möchte damit sicherstellen, dass Sie nicht unerwartet in finanzielle Engpässe geraten. Sollten Sie von Factoring Gebrauch machen, kann dies die Chancen eines positiven Eindrucks erhöhen. Es gibt schließlich wenige Aspekte, die überzeugender sind als eine direkte Begleichung der Rechnungen.

Eine Businessplan-Vorlage verwenden / Experten beauftragen

Wir empfehlen Ihnen, auf renommierte Vorlagen zu setzen und diese an Ihre persönlichen Anforderungen anzupassen. Die Schweizer Großbank UBS bietet hier bspw. eine kostenfreie Vorlage an. Insgesamt spart dies nicht nur Zeit, sondern stellt auch sicher, dass alle relevanten Aspekte behandelt wurden. Insbesondere wenn Sie kein Experte auf dem Gebiet der Betriebswirtschaftslehre sind, können solche Hilfsdokumente nützlich sein.

Außerdem gibt es viele Dienstleister, die Ihnen entgeltlich bei der Erstellung eines Businessplans helfen werden. Wir empfehlen Ihnen dabei, möglichst einen Experten Ihrer Branche zu beauftragen. Das hilft bei möglichen Sonderbedingungen und sorgt für eine langfristige Gewissheit.

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