Gloria Hermann

Da sie seit über 20 Jahren Buchhalterin ist, ist Gloria ein Profi in Ihrem Bereich. Sie hat viel Erfahrung darin, Start-ups dabei zu helfen, ihre Buchhaltung so kosteneffizient wie möglich zu gestalten.

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Netzwerke

Netzwerke

In vielen Branchen werden Aufträge bevorzugt an Personen aus dem eigenen Netzwerk vergeben. Wenn dies nicht erfolgen kann, dann ist wiederum das Netzwerk der eigenen Kontakte die nächste Anlaufstelle. Die richtigen Branchenverbindungen zu haben, ist für Selbstständige oft ein wahrer Segen.

Welche Bedeutung haben Netzwerke für Selbstständige?

Ein berufliches Netzwerk ist von Grund auf darauf ausgelegt, dass die beteiligten Personen voneinander profitieren. Voraussetzung dafür ist ein aktiver Austausch und eine klare Vorstellung der gegenseitigen Stärken.

Mit der Verfügbarkeit digitaler Business-Plattformen, wie Xing oder LinkedIn, ist die Bedeutung des Networkings stark angestiegen. Unternehmen oder Selbstständige, die sich heutzutage nicht vernetzen, verpassen Expansionschancen und Möglichkeiten des Wachstums. Außerdem nehmen sie eventuelle Wettbewerbsnachteile in Kauf, denn effizientes Netzwerken ist mittlerweile eher die Norm als eine Ausnahme. In der heutigen, digitalen Welt sind Netzwerke für viele Unternehmen Kernbestandteile ihres Erfolgs. Für viele sind sie die wichtigste Quelle von Finanzierungen, erfolgreicher Kundenakquise und einer effizienten Mitarbeitergewinnung.

Welche Vorteile bieten Netzwerke?

Die Gründe, Ressourcen in den Aufbau eines Netzwerks zu investieren, sind unter anderem folgende:

Einfachere Kundenakquise

Selbstständige, denen es schwer fällt, Aufträge zu bekommen und Kunden zu gewinnen, sind in der Regel nicht gut vernetzt. Ein Netzwerk aus potenziellen Geschäftspartnern, Branchenpartnern und anderen Experten zahlt sich besonders in der Kundenakquise aus. Denn wer sich als Selbstständiger einen Namen aufgebaut hat, wird bei Bedarf von potenziellen Kunden bevorzugt angesprochen.

Optimierter Vertrieb

Ein gutes Netzwerk kann zum Verkauf der eigenen Leistungen besonders nützlich sein. Selbstständige mit einem vielseitigen Kundennetzwerk haben es in der Regel einfacher, neue Produkte und Leistungen zu vertreiben. Impulse von potenziellen Kunden helfen zudem, den Vertrieb eines Produktes zu optimieren und an die Bedürfnisse des Marktes anzupassen.

Austausch mit Experten

Selbstständige, die sich mit Branchenexperten austauschen dürfen und von diesen als Fachperson respektiert werden, genießen viele Vorteile. So haben sie die Chance, früher über neue Markttrends zu erfahren und das eigene Produkt besser weiterzuentwickeln. Wer sich mit Branchenexperten umgibt und von Außenstehenden ebenfalls als Experte wahrgenommen wird, profitiert zudem von einer höheren Glaubwürdigkeit bei der eigenen Kundenbasis.

Kontakt zu möglichen Kooperationspartnern

Das eigene Netzwerk sollte die erste Anlaufstelle bei der Suche nach Kooperationspartnern sein. Gut vernetzten Unternehmern fällt es in der Regel deutlich einfacher, fruchtbare Kooperationen aufzubauen. Insbesondere Selbstständige, die bereits als Branchenexperten wahrgenommen werden, werden öfter mit Kooperationsanfragen kontaktiert. Zudem ist es mit einem entsprechenden Netzwerk einfacher, Kooperationen mit renommierten Unternehmen oder Experten einzugehen.

In einer guten Zusammenarbeit können dann Aufgaben ausgelagert und neue Aufträge generiert werden. Was die Vorteile einer Kooperation für Selbstständige sind, erfahren Sie hier.

Unproblematischere Mitarbeiterakquise

Mit den richtigen Kontakten kann es einfacher sein, Fachkräfte für das eigene Unternehmen zu gewinnen. Gut verbundene Selbstständige mit einem hohen Ansehen werden in der Regel positiver wahrgenommen. So erhalten diese in vielen Fällen mehr Antworten auf Stellenausschreibungen oder passendere Initiativbewerbungen. Es ist außerdem nicht unüblich, dass nicht benötigte Fachkräfte von einem Unternehmen an dessen direkte Kontakte weiterempfohlen werden. Punktuelle Unterstützung oder ein strukturelles Wachstum stellen so für gut vernetzte Unternehmer deutlich weniger Probleme dar.

Wo können Selbstständige ihr Netzwerk erweitern?

Während digitale Plattformen für viele Selbstständige der erste Kontaktpunkt mit dem „Networking“ ist, stellen sie bei weitem nicht die einzigen Möglichkeiten dar. Oft findet der berufliche Austausch nämlich erst offline statt und zieht sich dann in die digitale Welt. Wichtige Kontaktmöglichkeiten entstehen in der Regel in ganz alltäglichen Situationen. Die Weitervergabe eines Auftrags, der Einzug in ein neues Büro oder auch ein „Follow-Up“ mit ehemaligen Kunden oder Mitarbeitern können geschäftliche Türen öffnen. Außerdem bieten speziell organisierte Networking-Events für Unternehmer oder Seminare Chancen, gleichgesinnte Personen kennenzulernen.

Die Möglichkeiten ein effektives Netzwerk aufzubauen sind also in der Regel ganz allgegenwärtig und müssen nur noch wahrgenommen werden. Dennoch tun sich viele Personen beim Austausch mit anderen schwer. Das liegt häufig daran, dass Unklarheiten über die Quellen möglicher Netzwerk-Partner herrschen. Wertvolle berufliche Kontakte lassen sich auf folgenden Wegen finden:

Netzwerk-Tipps für Selbstständige

Obwohl Networking inzwischen so unkompliziert und zugänglicher geworden ist, macht es das nicht immer einfacher. Durch die Möglichkeit fremde Personen digital zu kontaktieren und einen Austausch anzuregen, legen viele Selbstständige ihren Fokus auf nützliche Geschäftsbeziehungen. Netzwerken ist schließlich ein Tauschhandel, der ein konsequentes Geben und Nehmen erfordert, um fair zu bleiben. Schließlich ist niemand an einseitigen oder unfairen Geschäftsbeziehungen interessiert. Wer seine Interessen beim Austausch falsch kommuniziert, hinterlässt einen schlechten Eindruck bei seinem Gegenüber.

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Wünschen Sie sich Unterstützung von einem Ihrer Geschäftskontakte? Fragen Sie sich zuerst, wie sie diesem helfen können. Können Sie den Kontakt vielleicht mit einem potenziellen Kunden verbinden oder ihm bei einem Projekt weiterhelfen? Ihrem Netzwerkpartner etwas anbieten zu können, sollte in einer gesunden geschäftlichen Beziehung Vorrang vor dem Nehmen haben.

Nur gleichwertige und gesunde Geschäftsbeziehungen haben das Potenzial jahrelang zu bestehen. Um das zu gewährleisten, sollten Selbstständige regelmäßig auf sich aufmerksam machen. Ein kleines Präsent zur Weihnachtszeit oder ehrliche, handgeschriebene Geburtstagsgrüße hinterlassen einen positiven Eindruck, der sich in ferner Zukunft vielleicht noch einmal bezahlt macht. Besonders wichtig ist, dass ein Kontakt gepflegt wird und nicht für mehrere Jahre unkontaktiert bleibt. Digitale Netzwerke eignen sich bestens dazu und bieten Chat-Funktionen, die einen regelmäßigen Austausch bequem ermöglichen.

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Vergessen Sie Ihre Geschäftskontakte nicht! Dass geschäftliche Beziehungen so gut zugänglich sind, macht sie in gewisser Weise auch unbedeutend. Sie müssen nämlich davon ausgehen, dass gut vernetzte Unternehmer hunderte Kontakte in ihrem Netzwerk haben. Daher zahlt es sich aus, einen positiven Eindruck mit kleinen Wertschätzungen zu hinterlassen oder potenzielle Kunden in regelmäßigen Abständen an Ihre Kontakte weiterzugeben.

Die Grundlage einer gesunden Beziehung sind klare Interessen. Es bringt nichts, einem geschäftlichen Kontakt die eigenen Intentionen zu verheimlichen. Wer neue Kunden sucht oder ein anderes Vorhaben hat, sollte dies möglichst klar aussprechen. Denn nur so wird eine Beziehung einvernehmlich, selbstbestimmt und wertvoll. Unternehmer sollten also grundsätzlich in ihrer ersten Vorstellung auf das jeweilige Vorhaben hinweisen. Wer weiß, vielleicht schätzt ein Kontakt diese Ehrlichkeit und versucht selbst dabei zu helfen.

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Freibleibendes Angebot

Mit sogenannten Freizeichnungsklauseln wie „freibleibend“ oder „unverbindlich“ heben Sie die Bindung an ein Angebot teilweise (zum Beispiel bezüglich der Menge oder des Preises) oder ganz auf. Letzteres wäre dann ein freibleibendes oder im Volksmund unverbindliches Angebot. Zwar ist ein freibleibendes Angebot im Grunde genommen vielmehr eine Einladung zur Abgabe eines Angebots als ein Angebot im eigentlichen Sinne.

Wann sind freibleibende Angebote sinnvoll?

Unverbindliche Angebote beziehungsweise Freizeichnungsklauseln generell werden in der Regel dann genutzt, wenn der Anbieter davon ausgeht, dass sich die Kosten, auf denen seine Kalkulation zum Zeitpunkt der Angebotserstellung beruhen, noch ändern können. Wie sich die Preise für ein Angebot gut kalkulieren lassen, können Sie in diesem Beitrag lesen. Je unsicherer die Rahmenbedingungen jedoch sind, unter denen das Angebot gelten soll, desto eher sollten Anbieter sich mit Freihaltungsklauseln absichern. Sie schützen sich damit vor Schadensansprüchen des Kunden. Die folgenden Beispiele veranschaulichen den Sinn und Zweck freibleibender Angebote.

Beispiel: Unvorhersehbarer Ertrag

Von großer Bedeutung sind freibleibende Angebote etwa in der Landwirtschaft. Ein einfaches Beispiel: Ein Landwirt pflanzt im April die ersten Kartoffeln an. Die erste Ernte erfolgt dann frühestens im Juli. Erstellt der Kartoffelbauer nun im Frühjahr Angebote für seine Kunden, kann er noch nicht wissen, wie reich die Ernte ausfällt. Dementsprechend sollte er Menge und Kosten in seinem Angebot als freibleibend kennzeichnen. Auf diese Weise teilt er den Interessenten mit, dass sich die gekennzeichneten Vertragsbestandteile je nach Erfolg der Ernte noch ändern können.

Beispiel: Mögliche Zusatzkosten

Bei einem Hausbau kommt es häufig zu unvorhersehbaren Kosten. Daher erstellen Bauunternehmer in der Regel freibleibende Angebote, die einen Kostenvoranschlag enthalten. Damit erhält der Kunde eine grobe Vorstellung davon, mit welchen Kosten er zu rechnen hat. Der tatsächliche Preis wird am Ende angepasst.

Was sollten Freelancer und Gewerbetreibende beim freibleibenden Angebot beachten?

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Inwieweit darf ein Kostenvoranschlag überschritten werden?

Ein unverbindlicher Kostenvoranschlag dient als Geschäftsgrundlage, wird aber nicht zum Vertragsbestandteil. Bei einer wesentlichen Kostenüberschreitung muss der Unternehmer den Kunden direkt informieren. Dieser genehmigt dann entweder die Kostenüberschreitung, oder kündigt den Vertrag und bezahlt die bislang entstandenen Kosten. Der Begriff „wesentlich“ ist vom Gesetzgeber nicht genau festgelegt. Nach der bisherigen Rechtsprechung gelten 15 bis 20 Prozent des Kostenvoranschlags als unwesentlich. Bei einer unwesentlichen Überschreitung rechnet der Unternehmer die anfallenden Kosten ganz normal ab.

Freizeichnungsklauseln

„Unverbindlich“ und „freibleibend“ sind Freizeichnungsklauseln, die sich auf das komplette Angebot beziehen können. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Angebote nur teilweise, etwa bezüglich der Menge, der Preise oder der Zeit einzuschränken:

EinschränkungBeispieleBedeutung
Preislich“Preis freibleibend”, “Preisänderungen vorbehalten”Die im Angebotsschreiben genannten Preise können sich nachträglich ändern.
Zeitlich“Dieses Angebot gilt bis zum…”Befristet die Gültigkeit des Angebots.
Mengenmäßig“Solange der Vorrat reicht”Die im Angebotsschreiben angegebene Menge ist nicht bindend.
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Wichtig für Anbieter:

Wenn Sie den Zusatz „Solange der Vorrat reicht“ verwenden, darf Ihr Vorrat nicht zu klein sein. Ansonsten handelt es sich um ein Lockvogelangebot und Sie machen sich des unlauteren Wettbewerbs strafbar. Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) legte als Richtwert für das Ausreichen der beworbenen Ware einen Zeitraum von zwei Tagen fest.

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Die Reaktionspflicht: Wann müssen Sie reagieren?

Der Begriff „freibleibendes Angebot“ mag den Eindruck vermitteln, dass Sie als Angebotsersteller hier keine Pflichten hätten. Dem ist aber nicht so. Bei eingehenden Angeboten müssen Sie nämlich unverzüglich reagieren. Andernfalls gilt Ihr Schweigen rechtlich als Annahme und Sie akzeptieren die Konditionen Ihres Gegenübers. Zwischen den beiden Parteien kommt ein wirksamer Vertrag zustande. Hierin liegt ein weiterer Unterschied zur invitatio ad offerendum: Im Gegensatz zu einem freibleibenden Angebot besteht im Falle einer invitatio ad offerendum keine Reaktionspflicht bei eingehenden Angeboten.

Keine freibleibenden Angebote bei eBay

Wer sein Angebot als freibleibend kennzeichnet, kann grundsätzlich nicht abgemahnt werden, wenn er sein Angebot nicht erfüllt. Allerdings bestätigen auch hier Ausnahmen die Regel: In diesem Fall das Online-Handelsportal eBay.

In seinen AGB (§ 6, Absatz 2) hält eBay fest, dass Nutzer ein verbindliches Angebot abgeben, sobald sie über die eBay-Dienste einen Artikel einstellen. Nutzer dürfen ihre Angebote also nicht mit dem Zusatz „freibleibend“ oder „unverbindlich“ versehen. Denn die Verwendung der Freizeichnungsklausel „Angebot freibleibend“ in einer eBay-Auktion würde bedeuten, dass vom üblichen Vertragsschlussmechanismus abgewichen wird. Der Online-Händler hätte dann bei einer abgeschlossenen Auktion die Wahl, das Angebot des Höchstbietenden anzunehmen oder abzulehnen.

Mehrere Gerichte beurteilten die Verwendung der Klauseln „Angebot freibleibend“ beziehungsweise „unverbindliches Angebot“ auf eBay als überraschend, unwirksam und daher wettbewerbswidrig. Gewerbliche eBay-Nutzer, die ihre Angebote dort dennoch als „freibleibend“ oder „unverbindlich“ kennzeichnen, müssen mit teuren Abmahnungen rechnen.

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