Kooperationen
Wenn Unternehmen wachsen, sich entwickeln oder neu ausrichten, lassen sich oft nicht mehr alle Aufgaben im eigenen Haus erledigen. So vielfältig sind auch mögliche Kooperationen. Sie sind darauf ausgelegt, Projekte oder einzelne Aufgaben auszulagern, eine Leistung für das Erbringen einer Gegenleistung zu erhalten oder ähnliche Vorteile zu generieren.
Für welche Unternehmen sind Kooperationen attraktiv?
Grundsätzlich kann jedes Unternehmen, jeder Freiberufler oder jeder Selbstständige von Kooperationen profitieren und Synergien bei der Zusammenarbeit mit einem Partner nutzen. Startups, also junge Unternehmen, profitieren jedoch am meisten von der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen. Der Grund dafür liegt klar auf der Hand – Es ist nicht leicht, sich als frisch gegründetes Unternehmen mit limitierten Personal- und Kapital-Ressourcen gegenüber anderen Wettbewerbern zu behaupten. Mit einem anderen Unternehmen zusammenzuarbeiten bündelt Ressourcen. Zudem ermöglicht es, Aufträge effizienter abzuarbeiten. Zusätzlich wird das Ausfallrisiko automatisch auf mehreren Schultern gestemmt – Ein nicht zu unterschätzender Faktor für die wirtschaftlich oft fragilen und risikoempfindlichen Startups. Ob auf öffentlichen Plattformen, über Xing oder auf Messen – Es gibt verschiedene Wege, um Kooperationspartner zu suchen und zu gewinnen.
Aus der RKW-Publikation „Mittelstand meets Startups 2018“ wird ersichtlich, dass vor allem Kooperationen zwischen kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) und Startups sehr beliebt sind. In der innovationsträchtigen IKT-Branche arbeiten diese besonders häufig zusammen. So haben 40% aller KMUs Kooperationserfahrung mit Startups. 96% der KMU würden dabei erneut mit Startups zusammenarbeiten. Für Startups eröffnet eine solche Zusammenarbeit geschäftliche Chancen, während KMUs von Geschäftspartnern mit innovativen Anregungen profitieren.
Wann lohnen sich Kooperationen besonders?
Wann sich Kooperationen für Unternehmen lohnen hängt besonders von ihren individuellen Anforderungen und Plänen ab. Oft können Kooperationen vor Expansionen und Geschäftserweiterungen besonders lukrativ und lohnend sein. Einige Unternehmen arbeiten aber auch gerne dann mit anderen zusammen, wenn sie hohe Kapazitäten und niedrige Auftragsvolumina haben.
1. Hohe Auslastung und wenig verfügbare Arbeitskraft
Die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen, Selbstständigen oder Freiberuflern ist vor allem dann attraktiv, wenn die eigenen Ressourcen an Grenzen stoßen. Das kann zum einen bei einer wirtschaftlichen Vollauslastung der Fall sein, die keine zusätzliche Kundenaufnahme mehr zulassen würde. In solchen Fällen können andere Unternehmen angesprochen werden, die mehr Kapazitäten haben und Kundenaufträge übernehmen würden. Klappt dies gut, stehen die Türen für weitere Zusammenarbeiten oder ein umgekehrter Prozess normalerweise offen.
2. Niedrige Auslastung und hohe Kapazitäten
Die Weitergabe von Aufträgen funktioniert grundsätzlich auch umgekehrt. Wenn wenige Aufträge vorliegen, können Unternehmen mit hohen Selbstkosten schnell an Existenzprobleme geraten. Falls Unternehmen derselben Branche also überlastet sind, lassen sich Aufträge bequem übertragen, wovon beide Parteien profitieren.
3. Fehlende Kompetenz in bestimmten Bereichen
Wachsende Unternehmen bewegen sich selten in ihrer Komfortzone. Insbesondere wenn neue Geschäftsbereiche erschlossen und ungeplante Aufträge angenommen werden, können Kooperationen attraktiv werden. So lässt sich die Expertise eines anderen Marktteilnehmers oft gegen eine Gewinnbeteiligung oder eine entgeltliche Vergütung einbeziehen.
4. Gemeinsames Wachstum
Es passiert schnell, dass wachsende Unternehmen an Grenzen stoßen, die sie an einem weiteren Wachstum hindern. Oft bieten sich gerade dann Zusammenarbeiten mit Partnern an, die auf den gegenseitigen Leistungsaustausch abzielen. Unternehmen, die gegenseitig füreinander Werben und damit ihre jeweilige Reichweite vergrößern sind ein gutes Beispiel dafür.
5. Mangel an eigener Innovation
Die im „Mittelstand meets Startups 2018“ befragten KMUs gaben die Erschließung von neuen Technologien und die gemeinsame Entwicklung von Produktinnovationen als Hauptmotive für bestehende Kooperationen mit Startups an. Insbesondere bei fehlender Eigeninnovation scheinen viele Bestands-Unternehmenden den Austausch mit Startups zu suchen.
Ein Kooperationsvertrag regelt, wer die Beteiligten sind, was der Leistungsumfang ist, wie lange die Zusammenarbeit dauern soll, welche Ziele erreicht werden sollen und wie diese von wem umgesetzt werden.
Wie erfolgt die rechtliche Regelung innerhalb eines Kooperationsvertrags?
Die Konditionen und Bedingungen von Kooperationen werden zwischen ihren Teilnehmern mit Hilfe von Kooperationsverträgen geschlossen. Dabei handelt es sich um ein schriftliches Dokument, welches die genauen Details der Zusammenarbeit definiert. Dabei sollten besonders die Aufgaben beschrieben werden, die der einzelne Partner innerhalb der Zusammenarbeit erfüllen muss. Außerdem gilt es zu klären, ob die Zusammenarbeit öffentlich gemacht wird oder ob diese nicht nach außen kommuniziert wird. Ein schriftliches Fixieren des zeitlichen Rahmens und ist ebenfalls sinnvoll.
Falls Gelder zwischen den Kooperationspartnern ausgetauscht werden, muss dieses unbedingt erfasst werden. Gerade die Aufteilung von Umsätzen und Gewinnen gehört in einen Kooperationsvertrag. Provisionen werden ebenfalls häufig zwischen kooperierenden Parteien ausgetauscht und müssen daher in ihrer Höhe und eventuellen Bedingungen schriftlich festgehalten werden. Haftungsaspekte, eventuelle Wettbewerbsverbote und Kündigungsmöglichkeiten dürfen außerdem nicht vergessen werden, obwohl es sich dabei eher um unangenehme Themen handelt.
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