Selbstständige unterliegen in Abhängigkeit ihrer Berufsbranche unterschiedlich strengen Versicherungspflichten. Ein großer Teil der privaten und betrieblichen Versicherungen muss daher selbst organisiert werden.
Welche Versicherungen sind Pflicht für Selbstständige?
Krankenversicherung
Sowohl Angestellte als auch Selbstständige haben in Deutschland die Pflicht, einer Krankenversicherung beizutreten. Je nachdem, wie ein Gewerbetreibender oder Freiberufler vor seiner Selbstständigkeit versichert war, besteht die Möglichkeit, freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) zu werden oder in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln.
Arbeitnehmer mit einem Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze (Für 2019 – 5063€ pro Monat) sind grundsätzlich in der GKV versichert. Wenn man sich als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung selbstständig macht, besteht die Möglichkeit, die Mitgliedschaft aufrecht zu erhalten. Entscheidet man sich dagegen für eine PKV, fällt ein Wiedereintritt in die GKV in der Regel schwer.
Rentenversicherung oder Vorsorgekasse
Die meisten Selbstständigen und Freiberufler sind nicht zwingend in der deutschen Rentenversicherung versichert. Es gibt für bestimmte Berufsgruppen jedoch eine Pflicht zur Rentenversicherung für Selbstständige. Dazu gehören:
- Lehrer und Erzieher
- Künstler und Publizisten (Wenn diese nicht über die Künstlersozialkasse versichert sind)
- Selbstständige in Pflegeberufen – Physiotherapeuten – Hebammen und Entbindungspfleger
- Handwerksberufe, die zulassungspflichtig sind oder unter “arbeitnehmerähnlichen” Zuständen abgehalten werden
- Seelotsen, Küstenschiffer und Küstenfischer
- Hausgewerbetreibende
- alle Selbstständige, die dauerhaft für einen Auftraggeber arbeiten
Andere Selbstständige und Freiberufler können sich zwar freiwillig in der deutschen Rentenversicherung versichern, haben aber auch Alternativen. Freiberufler mit einer entsprechenden Kammerpflicht sind dazu verpflichtet, über ihre Berufskammer Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen.
Lohnende Versicherungen für Selbstständige
Berufsunfähigkeitsversicherung
Für die meisten Selbstständigen ist die eigene Arbeitskraft das wertvollste Gut. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung tritt ein, falls ein Selbstständiger aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung daran gehindert wird, seinen Beruf weiterhin auszuüben. Die Wahrscheinlichkeit, berufsunfähig zu werden, liegt in Deutschland je nach Alter und Geschlecht zwischen 43% und 29%. Für Selbstständige ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung daher besonders wichtig.
Das Deutsche Institut für Altersvorsorge visualisiert die Wahrscheinlichkeit berufsunfähig zu werden auf der Seite „www.wie-ist-mein-bu-risiko.de”. Dort können Sie Ihr individuelles Risiko einmal durchrechnen.
Krankentagegeldversicherung
Im Krankheitsfall haben Selbstständige keinen Arbeitgeber, der ihnen weiterhin regelmäßig ihren Lohn auszahlt. Eine Krankentagegeldversicherung setzt genau dort an und zahlt bei Krankheit einen vereinbarten Betrag, um das fehlende Einkommen auszugleichen. Da gerade private Krankenversicherungen in der Regel kein Krankengeld zahlen, ist eine separate Versicherung unbedingt abzuschließen.
Diese ist nicht mit der Krankenhaustagegeldversicherung zu verwechseln, welche sich lediglich auf die oft kürzeren Krankenhausbesuche beschränkt. Da die Preisdifferenz zwischen beiden Versicherungen oft nicht sehr hoch ist, sollten Selbstständige eher eine Krankentagegeldversicherung abschließen und auf eine Krankenhaustagegeldversicherung verzichten.
Risiko-Lebensversicherung
Wenn man als Selbstständiger finanziell für eine Familie sorgt und die Haupteinnahmen in einem Haushalt generiert, ist eine Lebensversicherung empfehlenswert. Diese greift im Todesfall und zahlt eine vorher vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen aus. So können diese auch weiterhin ihren Lebensunterhalt bestreiten, ohne in Existenzprobleme zu geraten.
Eine Kapitallebensversicherung ist mit einer Risiko-Lebensversicherung nicht zu verwechseln. Diese ist ein festverzinstes Finanzprodukt, welches eine festgelegte Summe ab dem Erreichen eines festgelegten Alters an den Versicherungsnehmer auszahlt. Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus lohnen sich diese Versicherungen jedoch in der Regel nicht mehr.
Unfallversicherung
Als Selbstständiger ist man nicht automatisch gesetzlich unfallversichert. In verschiedenen Berufsgruppen ist es daher empfehlenswert, ein freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Unfallversicherung zu werden, um die eigenen Berufsrisiken zu minimieren. Diese kommt für Schäden auf, die infolge eines Unfalls am Arbeitsplatz oder auf dem Arbeitsweg entstanden sind.
Alternativ lässt sich auch eine private Unfallversicherung abschließen, die auch bei Unfällen im privaten Umfeld greift.
Private Haftpflichtversicherung
Eine private Haftpflichtversicherung sollte auch von Selbstständigen abgeschlossen werden. Diese greift, sobald man einer anderen Person ohne Absicht einen Schaden hinzugefügt hat. Das kann z.B. der Fall sein, wenn jemand das Smartphone eines Bekannten unbeabsichtigt fallen gelassen hat.
Betriebliche Versicherungen für Selbstständige
Zu den oben genannten privaten Versicherungen für Selbstständige bieten sich folgende betriebliche Versicherungen an:
Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung
Eine Berufshaftpflichtversicherung ist in vielen Branchen gesetzlich oder durch die Berufskammern vorgeschrieben. Verpflichtend ist diese Versicherung unter anderem in folgenden Berufen:
- Wirtschaftsprüfer
- Versicherungsvermittler
- Notare
- Rechtsanwälte
- Inkassobüros
- Steuerberater
- Finanzanlagevermittler
- Immobilienkreditvermittler
- Ärzte
- Apotheker
- Architekten
- Ingenieure
Auch für Selbstständige, die von der entsprechenden Versicherungspflicht ausgenommen sind, ist eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung in der Regel sinnvoll. Diese greift im betrieblichen Schadensfall und schützt Unternehmer vor ihrem Haftungsrisiko. Insbesondere Selbstständige ohne hohe Rücklagen profitieren von einer solchen Versicherung und sollten daher nicht darauf verzichten.
Gebäudeinhaltsversicherung / Elektronikversicherung
Selbstständige können sich mit der Gebäudeinhaltsversicherung vor Schäden an wertvoller Elektronik, teuren Büromöbeln, Produktionsmaschinen oder Ähnlichem schützen. Dabei handelt es sich um eine Art Hausratversicherung für den Betrieb, die je nach Bedarf abgeschlossen werden sollte.
Für digital operierende Unternehmen, die abgesehen von ihrer Elektronik nur über eine geringe Zahl von Anlagen verfügen, bietet sich eine Elektronikversicherung an. Diese versichert zum Beispiel die betriebseigenen Computer, Server, Drucker oder andere EDV-Gegenstände.
Für Freelancer im Homeoffice kann es attraktiv sein, ihre Arbeitsgeräte auch einzeln zu versichern. Viele Versicherungsunternehmen bieten Policen auf Laptops oder andere Endgeräte an, die für gewerbliche Kunden oft sehr günstig sind.
Berufsrechtsschutzversicherung
Vielen Selbstständigen ist nicht bewusst, dass ihre private Rechtsschutzversicherung keine gewerblichen Handlungen umfasst. Gerade Unternehmer, die oft Verträge schließen oder Geheimhaltungsvereinbarungen unterzeichnen, sollten sich daher mit einer separaten Versicherung schützen.
Diese übernimmt die Kosten eines Rechtsstreits, der z.B. bei Vertragsbrüchen zustande kommen kann. Ob sich diese Versicherung lohnt, hängt stark von der jeweiligen Branche ab. Internetunternehmer sind jedoch grundsätzlich auf der sicheren Seite, wenn sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben.
Sparen Sie Zeit und verschaffen Sie sich einen finanziellen Spielraum für Ihre Absicherung. Wir kaufen Ihre Forderung an, versorgen Sie mit schneller Liquidität und schützen Sie vor Zahlungsausfällen – mit SimpleCash, der Factoring-Lösung von AXA powered by aifinyo. Finanzieren Sie Ihre Rechnungen bis zu einem Rechnungsvolumen von 10.000 € komplett kostenfrei vor!