Day: March 31, 2022

Act on your dreams

Studieren und Gründen

Wer sich während des Studiums selbstständig machen oder gar ein Unternehmen gründen will, steht vor Hürden, die im Voraus geklärt werden sollten. Das Kindergeld, BAföG und die Krankenversicherungen sind Themen, die unbedingt bedacht werden müssen. Außerdem sollte beachtet werden, wie viel Zeit man dem Studium zuwenden möchte und welche Priorität die eigene Selbstständigkeit erhält.

Mit diesen Tipps klappt es, gleichzeitig zu studieren und zu gründen

Ein Unternehmen zu gründen sollte sorgfältig überlegt und nicht unterschätzt werden. Welcher Arbeitsaufwand wird einkalkuliert? Mit welchen Kosten muss gerechnet werden? Welche Finanzierung wird genutzt? Vor allem müssen Gründer viel Zeit investieren, um Erfolg zu haben. Zum Weg von der Uni in die Selbstständigkeit gehört insbesondere, eine Geschäftsidee zu finden, ein konkretes Vorhaben zu definieren und sich mit der Planung zu beschäftigen. Folgende Schritte sollten in jedem Fall durchlaufen werden:

1. Geschäftsidee finden und festhalten

Eine gute Geschäftsidee ist das Fundament jedes Unternehmens. Das Studium bietet exzellente Voraussetzungen dafür, eine lukrative Geschäftsidee zu finden. Aber keine Angst! Mit der Idee muss man das Rad nicht neu erfinden, sondern in erster Linie tragfähig sein. Auch erfolgreiche Dienstleister können aus einem Studium hervorgehen. Wir empfehlen grundsätzlich, die anfängliche Geschäftsidee schriftlich festzuhalten. So kann diese gewissermaßen als Leitfaden im Unternehmen genutzt werden.

2. Businessplan und Finanzplan erstellen

Spätestens wenn Fördermittel beantragt werden sollen, benötigt man einen Businessplan. Es ist daher empfehlenswert, diesen zu Beginn der Selbstständigkeit zu erstellen. Dazu lassen sich kostenfreie Word-Vorlagen gut verwenden. Außerdem gibt es zahlreiche kostenfreie Werkzeuge zur Erstellung eines Business- und Finanzplans im Internet.

3. Markenrechte klären und Genehmigungen einholen

Die Markenrechte sollten grundsätzlich im Voraus einer Unternehmensgründung geklärt werden. Wenn Sie schon eine Vorstellung des Namens Ihres zukünftigen Unternehmens haben, sollten Sie prüfen, ob dieser bereits geschützt ist. Das lässt sich online auf der Webseite des deutschen Patent- und Markenamtes durchführen. Prüfen Sie außerdem, ob Sie für Ihre zukünftige Selbstständigkeit eine Genehmigung benötigen. Dies kann bspw. der Fall sein, wenn Sie ein Restaurant eröffnen oder sich in einem zulassungspflichtigen Beruf selbstständig machen möchten.

4. Rechtsform beschließen, bei den Behörden anmelden und ein Geschäftskonto eröffnen

Studierende sollten sich Gedanken darüber machen, welche Rechtsform ihr Unternehmen haben soll. Ein Einzelunternehmen lässt sich vergleichsweise einfach gründen, während eine UG oder eine GmbH einen ausgiebigen Haftungsschutz gewährleistet. Auch die zukünftigen Pläne sollten bei der Gründung mit in Betracht gezogen werden.

5. Außenauftritt erstellen und Kunden akquirieren

Ist das Unternehmen erstmal gegründet, sollte man sich mit dem Außenauftritt beschäftigen. Eine überzeugende Webpräsenz gilt inzwischen branchenübergreifend als Standard und sollte daher definitiv nicht vergessen werden. Ein Logo, Visitenkarten und andere Aspekte der Corporate Identity sollten in diesem Schritt außerdem erstellt werden. Damit kann die Kundenakquise und Auftragsgewinnung anschließend beginnen.

Auswirkungen auf Kindergeld, BAföG und die Krankenversicherung

Studierende haben bei Existenzgründungen oft Angst, Bezüge wie BAföG und Kindergeld zu verlieren. Dies sind teilweise berechtigte Sorgen, denn BAföG wird nur bis zu einem Jahreseinkommen von 4.410€ ohne Einkommensanrechnung ausgezahlt. Das bedeutet, dass mit einer Kürzung des BAföG gerechnet werden muss, wenn die Einkommensgrenze durch selbstständige Arbeit überschritten wurde. Wie sich das zusätzliche Einkommen auf die eigenen Bezüge auswirkt, kann man in einem BAföG-Online-Rechner ermitteln. Außerdem sollte man die Gründung dem BAföG-Amt melden und zunächst eine Einkommensprognose übermitteln, da bei der Gründung noch keine konkreten Werte vorliegen.

Das Kindergeld wird dagegen ohne Einkommensanrechnung gezahlt, solange man sich im Erststudium befindet und keine Ausbildung hat. Im Zweitstudium erfolgt eine Einkommensanrechnung nur, wenn ein wöchentlicher Aufwand von 20 Stunden überschritten wird.

Als familienversicherter Studierender bleibt der Versicherungsschutz nur bestehen, wenn die eigenen monatlichen Einkünfte unter 445€ im Monat liegen. Wird diese Einkommensgrenze länger als drei Monate innerhalb eines Jahres überschritten, endet der Versicherungsschutz über die Familienversicherung.

Welche Vor- und Nachteile gibt es für Gründer während des Studiums?

Während die Vorteile einer Selbstständigkeit als Studierender auf der Hand zu liegen scheinen, werden die Nachteile oft unterschätzt. Um eine erfolgreiche Gründung zu gewährleisten, sollten daher alle relevanten Aspekte betrachtet werden.

Vorteile

Zusätzliches Einkommen

Ein Nebenverdienst kann während des Studiums durchaus praktisch sein. Wenn dieses zudem noch mit einer innovativen Geschäftsidee erzielt wird, entstehen wertvolle Erfahrungen für das spätere Berufsleben.

Den Lebenslauf aufwerten

Ein eigenes Gründungsprojekt wertet in der Regel den Lebenslauf auf. So sehen zukünftige Arbeitgeber, dass ein Student oder eine Studentin Eigeninitiative zeigt und selbstständig arbeiten kann.

Möglichkeiten einer langfristigen Beschäftigung

Wenn das Unternehmen gut läuft, können sich daraus auch langfristige Chancen entwickeln. So wurden viele große Tech-Startups bspw. während eines Studiums gegründet (Facebook, Microsoft, Apple…)

Erweiterte Kompetenzen

Durch selbstständige Arbeit erhalten Studierende wertvolles Praxiswissen für ihre berufliche Zukunft.

Die Möglichkeit, „günstig“ Fehler zu machen

Es gibt kaum einen anderen Zeitpunkt, der so viel verzeiht, wie die Zeit des Studiums. Studierende können so Gründungsexpertise sammeln, ohne wirklich etwas zu riskieren.

Nachteile

Doppelte Belastung

Es fällt vielen studierenden Gründern schwer, ihren Fokus sowohl auf das Studium als auch auf ihr Unternehmen zu legen. Eine solche Doppelbelastung erfordert viel Disziplin und ist nicht für alle geeignet.

Bürokratie

Deutschlands Gründerkultur leidet vor allem an ihrer bürokratischen Komplexität, die nicht selten ein Ausschlusskriterium für Gründer ist. Komplexe Steueranforderungen und Buchführungsvorschriften machen es gerade unerfahrenen Gründern schwer.

Wenig Freizeit

Wer sich dazu entscheidet, schon während des Studiums zu gründen oder sich selbstständig zu machen, hat schnell viel zu tun. Da sich die jungen Gründer auf zwei Tätigkeiten konzentrieren müssen, bleibt ihnen oft nicht viel Freizeit. Das können nicht alle Menschen problemlos überwinden.

Studieren und gründen mit einer schnellen Finanzierung

Sie möchten sich während Ihres Studiums nicht auch noch über spät zahlende Kunden ärgern? Das Full-Service-Factoring von aifinyo hilft Ihnen, sich während Ihres Studiums nicht mit unbezahlten Rechnungen auseinandersetzen zu müssen. Wir übernehmen das Risiko von Zahlungsausfällen und zahlen das Geld innerhalb kürzester Zeit aus. Echtes Factoring mit Ausfallschutz bekommen Gründer bei uns schon ab 0,5% Gebühr, ganz ohne Mindestumsatz. Sie werden so schnell liquide für laufende Kosten, Investitionen oder neue Aufträge. Entscheiden Sie ganz frei, welche Rechnung Sie vorfinanzieren wollen.

Künstlersozialkasse

Künstlersozialkasse

Ein Großteil der Künstler und Publizisten steht in keinem festen Beschäftigungsverhältnis. Ihnen fehlt ein Arbeitgeber, der die Hälfte der Beiträge für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung übernimmt. In dem Punkt bietet die Künstlersozialkasse eine Entlastung.

Weshalb gibt es die Künstlersozialkasse?

Die Künstlersozialkasse bietet finanzielle Unterstützung bei der Zahlung der Renten-, Pflege- und gesetzlichen Krankenversicherung. Sie wurde ins Leben gerufen, um Künstlern unter die Arme zu greifen, die ein ungeregeltes Einkommen haben und damit im Vergleich zu anderen selbstständigen Personen schlechter abgesichert sind. Außerdem bietet sie durch die staatliche Unterstützung eine Art gesellschaftliche Anerkennung, denn diese zeigt auf, dass auch die häufig belächelten künstlerischen Tätigkeiten von Wichtigkeit sind.

Wie wird die Künstlersozialkasse finanziert?

Da Freelancer und Selbstständige keinen festen Arbeitgeber haben, müssen sie theoretisch selbst die vollen Beitragshöhen der Sozialversicherungen zahlen. Mitglieder der Künstlersozialkasse hingegen zahlen wie Angestellte nur den Arbeitnehmeranteil, bekommen also 50% der Beiträge zurückerstattet. Die Kasse finanziert dies aus einem Bundeszuschuss und Abgaben von Firmen, die selbstständige Mitarbeiter beschäftigen. Diese Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Beschäftigung von Freelancern und Selbstständigen bei der Künstlersozialkasse anzumelden und diese Abgaben zu leisten. Diese Beiträge treibt die KSK über die Künstlersozialabgabe ein. Die monatlichen Beiträge, die die Selbstständigen und Freelancer selbst an die Kasse zahlen, hängen von deren Einkommen ab. Momentan beläuft sich der Beitrag auf 5,2% des von ihnen erwirtschafteten Geldes. Die Künstlersozialkasse versichert seine Mitglieder allerdings nicht selbst, sondern meldet diese bei den entsprechenden Kassen an und leitet die Zahlungen weiter, fungiert also als Leistungskoordinator. Sie errechnet die Beiträge für jedes Mitglied, nimmt den vom Künstler selbst zu zahlenden Anteil ein und übermittelt die Gesamtsumme an die jeweiligen Sozialversicherungen. Spezielle Anfragen, die sich an die einzelnen Versicherungen richten, müssen demzufolge direkt an diese und nicht an die Künstlersozialkasse gerichtet werden.

Wer kann die Künstlersozialkasse nutzen?

Die Künstlersozialkasse unterstützt beispielsweise Autoren, Musiker, Schauspieler, Kunsthändler und viele mehr. Kunsthandwerker und Tätowierer sind allerdings ausgeschlossen, obwohl auch sie zweifelsohne eine künstlerische Tätigkeit ausüben.

Welche Informationen und Dokumente fordert die Künstlersozialkasse?

Anhand eines 8-seitigen Fragebogens wird im Vorherein geprüft, ob der Antragsteller berechtigt ist, die Unterstützung der Kasse zu erhalten oder nicht. Neben allgemeinen persönlichen Daten, werden unter anderem Informationen über den Bildungsabschluss, den bisherigen beruflichen Werdegang und mögliche weitere gewerbliche Betätigungen erfragt. Zusätzlich müssen Tätigkeitsnachweise eingereicht werden, die angemeldete selbstständige Arbeit belegen. Dazu zählen die geschlossenen Verträge mit Auftraggebern in ungekürzter Form, die nicht älter als 6 Monate sein dürfen und dazugehörige exemplarische Abrechnungen für die erledigten Aufträge, sodass alle Einkünfte nachverfolgt werden können. Das Beilegen der Bankbelege, die diese Einnahmen bestätigen sind ebenfalls einzureichen.

Girl in a jacket

Berufsanfänger und Besserverdiener haben die Möglichkeit, sich im Rahmen der Künstlersozialversicherungskasse sowohl von der Pflicht der Pflege- als auch der gesetzlichen Krankenversicherung befreien zu lassen. Wer sich für eine private Krankenversicherung entscheiden möchte, sollte allerdings die stetig steigenden Beiträge beachten und genau abwägen, ob ein Wechsel Sinn macht.

Wie wird man Mitglied in der Künstlersozialkasse?

Um ein Mitglied der Künstlersozialkasse zu werden, ist ein Jahreseinkommen von mindestens 3.900€ nachzuweisen, das lediglich aus der angemeldeten selbstständigen Arbeit stammen darf. Zudem muss diese Tätigkeit die sein, von der der Lebensunterhalt gezahlt wird, sie muss also dauerhaft und nicht nur vorübergehend oder vertretungsweise ausgeübt werden.

Berufsanfänger, die sich gerade erst selbstständig gemacht haben bzw. sich für die Arbeit als Freelancer entschieden haben und ihr jährliches Einkommen noch nicht einschätzen können, genießen eine auf drei Jahre befristete Schutzzeit. In diesem Zeitraum werden sie von der Künstlersozialkasse unterstützt, egal ob sie ein Jahreseinkommen von mindestens 3.900€ nachweisen können oder nicht. Die zu zahlenden Beiträge orientieren sich an den Mindestbeiträgen, die jedes Jahr neu errechnet werden. Sollte es währenddessen zu Unterbrechungen der Tätigkeit kommen, beispielsweise aufgrund von Schwangerschaft, Wehrdienst oder einem vorübergehenden angestellten Arbeitsverhältnis, pausiert die Schutzzeit und läuft bei Wiederaufgreifen der selbstständigen Arbeit wie gehabt weiter.

Nicht nur die Künstlersozialkasse kann selbstständige Künstler und Publizisten entlasten, sondern auch die schnelle und unkomplizierte Rechnungsvorfinanzierung von RECHNUNG.de. Kümmern Sie sich nicht mehr darum, wann oder ob Ihr Auftraggeber zahlt, und bekommen Sie ab 0,5% Gebühr Ihre Rechnungssumme in kürzester Zeit von RECHNUNG.de überwiesen. Entscheiden Sie unverbindlich, welche Rechnung Sie vorfinanzieren lassen möchten. Gewinnen Sie Zeit und Energie für Ihr Schaffen!

Tipps-Kooperationen

Tipps Kooperationen

In der heutigen Welt ist eine Spezialisierung besonders wichtig, denn die Erwartungshaltung potenzieller Kunden ist hoch. Nicht jeder kann Experte in allen Berufszweigen sein und das ist auch gut so. Eine Kooperation mit einem anderen Unternehmen zu bilden, kann sich für spezialisierte Selbstständige und Freiberufler besonders lohnen.

Diese 9 Tipps helfen bei der Suche nach Kooperationen

Die Suche nach kompetenten und passenden Kooperationspartnern ist nicht einfach. Viele Unternehmen sind nicht aufgeschlossen für die Zusammenarbeit mit anderen Marktteilnehmern. Das liegt in vielen Fällen an schlechten Erfahrungen, die zum Beispiel in einer früheren Zusammenarbeit gemacht wurden, oder Angst, dass Betriebsgeheimnisse an andere Personen weitergetragen werden könnten. Möchte man daher mit einem Unternehmen zusammenarbeiten, sollte von Anfang an ein persönliches Gespräch mit den Verantwortlichen gesucht werden. Das nimmt Ängste und ebnet den Weg für eine saubere und nachhaltige Kooperation. Kontakte zu Kooperationspartnern lassen sich über folgende Wege aufbauen:

1. Kooperationsbörsen und Plattformen

Die IHK bietet, wie auch die HWK und andere Berufskammern, Kooperationsbörsen, die zum Aufbau vorteilhafter Geschäftsbeziehungen genutzt werden können. In der Regel können sich darin alle Unternehmen inserieren lassen und anschließend den Kontakt zu potenziellen Kooperationspartnern suchen. Die Kammern treten als Vermittler auf und stellen den Kontakt zwischen zwei Interessenten her. Der Vorteil dabei ist ganz klar, dass die bereits inserierten Unternehmen offen und interessiert an einer möglichen Kooperation sind. Hier finden Sie zum Beispiel die Kooperationsbörse der IHK-Frankfurt.

Inzwischen gibt es auch eine ganze Reihe privater Kooperationsplattformen, die zum Beispiel junge Startups mit mittelständischen Unternehmen zusammenbringen. Auf Webseiten wie founderio.com können Selbstständige, Freiberufler oder Unternehmen sowohl Ausschreibungen kommunizieren als auch Gesuche reinstellen.

2. Veranstaltungen

Um Gründern, Gewerbetreibenden und Unternehmen eine weitere Möglichkeit zu bieten, sich für Kooperationen zusammenzufinden, richten Handels- und Wirtschaftskammern in regelmäßigen Abständen Veranstaltungen und Seminare für ihre Mitglieder aus. Diese bieten nicht nur interessante Einblicke und Tipps zu vielen Themen, sondern stellen auch exzellente Networking-Möglichkeiten dar. So können Sie zu einer Themen-Veranstaltung der eigenen Branche gehen und Kontakte zu interessanten Teilnehmern knüpfen. Welche Veranstaltungen stattfinden und ob diese kostenpflichtig sind, erfahren Sie über die Webseite der jeweiligen Kammer. Hier finden Sie zum Beispiel die Veranstaltungen der IHK Berlin.

3. Messen

Messen sind perfekt, um andere Selbstständige und Unternehmer kennenzulernen, die potenzielle Kooperationspartner sind. Sie können diese dort direkt ansprechen und sowohl einen persönlichen Eindruck bekommen als auch hinterlassen. Auch wenn dies ein recht banal scheinender Tipp ist, sind regionale, überregionale oder nationale Messen immer noch Dauergaranten bei der Vermittlung von Kooperationen.

Unser Tipp: Besuchen Sie Branchenmessen und sprechen Sie möglichst viele Unternehmen über Ihr Vorhaben an.

4. Coworking-Spaces

Gemeinschaftsbüros werden immer beliebter. Viele junge Gewerbetreibende und Unternehmer benötigen nur ihren Laptop für ihre Tätigkeit und schätzen den Austausch mit Anderen im Büro. Coworking Spaces sind oft ein Grundstein für erfolgreiche Kooperationen. Je nach Anbieter und Ort können Sie sich bei Interesse einen Tagespass kaufen. In vielen Fällen ist es sinnvoller, einige Wochen oder Monate aus verschiedenen Coworking-Spaces zu arbeiten und den Dialog mit anderen Unternehmen zu suchen. Große Konzerne wie Salesforce, IBM oder auch Microsoft geben in einigen Ländern Angestellten die Möglichkeit, dauerhaft aus Coworking-Einrichtungen zu arbeiten. Das bringt auch regelmäßig lukrative Kooperationen hervor.

5. Social Media

Facebook, Twitter und Co. ermöglichen, über ihre Plattformen nach Experten Ausschau zu halten. Allerdings sollten Sie dafür gut vernetzt sein und Zugang zu bestimmten Gruppen haben, in denen Sie potenzielle Kooperationspartner suchen können. Besser eignen sich die sozialen Medien für die Suche nach Partnern, die die Marke Ihres Unternehmens stärken können. Diese sogenannten Influencer können im Rahmen einer Kooperation ihren Followern Ihre Produkte vorstellen. Ideal und mittlerweile Standard, um sich mit potenziellen Geschäftspartnern zu vernetzen, sind die Business-Netzwerke wie Xing und LinkedIn. Dort lassen sich potenzielle Kooperationspartner finden und bequem anschreiben. Einige Netzwerke bieten außerdem speziell auf den Austausch orientierte Gruppen zur Vernetzung an. Dort lassen sich kooperationsbereite Unternehmen finden und direkt kontaktieren.

6. Fachmagazine

Es gibt zahlreiche Fachzeitschriften für fast jede Branche, die spezielle Informationen an bestimmte Leser bieten. In den Magazinen finden sich teilweise umfangreiche Anzeigenteile, in denen Sie Anzeigen für Kooperationspartner aufgeben oder finden können.

7. Außenhandelskammern

Die Außenhandelskammern der deutschen Wirtschaft verhelfen deutschen Unternehmen zum Aufbau von internationalen Kooperationen. Oft bieten diese auch Unternehmerreisen an, die auf maximales Networking mit lokalen und ausländischen Unternehmen ausgelegt sind.

8. Das Enterprise Europe Network

Ins Leben gerufen und gefördert von der Europäischen Kommission unterstützt das Enterprise Europe Network (EEN) Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen u.a. dabei, nach Geschäfts- und Projektpartnern zu suchen und an Kooperationsbörsen teilzunehmen. Größtenteils ist das Angebot kostenlos.

9. Das eigene Netzwerk

Auch wenn sich im eigenen Bekanntenkreis keine mögliche Kooperation befindet, dient es immer noch als effektive Vermittlungsmöglichkeit. Vielleicht kennen Sie Unternehmer, die Sie mit potenziellen Partnern in Verbindung setzen können? Fragen Sie auch Ihren Steuerberater. Er kennt weitere Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer, mit denen er Sie in Kontakt bringen könnte.

Girl in a jacket

Kooperationen sollten grundsätzlich nicht risikoreich sein. Wir empfehlen daher einen besonderen Fokus auf ein gesundes und nachhaltiges Arbeitsklima zu legen. Risiken lassen sich durch eine clevere Vertragsgestaltung und dem direkten Schutz eigener Geschäftsgeheimnisse minimieren.

Welche Vorteile bieten Kooperationen?

Für viele Unternehmen bieten Kooperationen eine Gelegenheit, Kräfte zu bündeln und Experten anderer Branchen an ihrer Seite zu haben. Das zahlt sich beispielsweise aus, wenn es um die Vergabe eines größeren Auftrags geht, der eine besonders hohe Kapazität erfordert. Mit einem Kooperationspartner können die Aufgaben aufgeteilt und schneller bearbeitet werden: ein klarer Vorteil für die eigene Kapazität und den Kunden. Außerdem bieten Kooperationen folgende Vorteile:

Vielseitigeres Angebot

Gerade Einzelunternehmer und Freiberufler haben oft sehr spezialisierte Fähigkeiten. Durch einen Kooperationspartner können sie ihr Angebot vielseitiger gestalten, ohne an Glaubwürdigkeit bei potenziellen Kunden zu verlieren. Ein Webdesigner könnte so bspw. mit einem Content-Creator oder Copywriter kooperieren und optimierte Webseiten für kleine Unternehmen anbieten. Diese profitieren davon, einen einzigen Ansprechpartner zu haben, anstatt mehrere Freelancer zu koordinieren.

Weitergabe ungewollter Aufträge

Selbstständige geraten in der Regel öfter an ungewollte Aufträge. Das kann an fehlender Sympathie dem Kunden gegenüber oder an professionellen Gründen liegen. Manche Menschen passen einfach beruflich und privat nicht zusammen. Ein klarer Vorteil einer gut funktionierenden Kooperation ist, dass sich solche Aufträge weitergeben lassen, ohne ein schlechtes Gewissen dabei zu haben.

Entlastung bei voller Auslastung

Wirkliche Branchenexperten gelten als begehrt. Da ist es nicht unüblich, dass sie vollständig ausgebucht sind und keine weiteren Aufträge mehr annehmen können. Das ist gerade bei vielen IT-Freelancern eher die Regel, als eine Ausnahme. In solchen Situationen ist es sinnvoll, eine kompetente Verstärkung zu suchen und gemeinsam an dem hohen Auftragsvolumen zu arbeiten.

Weniger Leerlauf

Während einige Unternehmen dauerhaft ausgebucht sind und Probleme bei der Auftragskoordination haben, sind andere vielleicht weniger ausgelastet. Selbstständige müssen sich häufig mit vollkommener Auslastung oder einer zu geringen Auslastung auseinandersetzen. Einen Kooperationspartner an der Seite zu haben, kann sich auch in Perioden mit einem geringen Auftragsvolumen lohnen. So können ungewollte Aufträge übernommen werden, was dafür sorgt, dass weniger Zeit in die Kundenakquise investiert werden muss.

Neue Innovationen

Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen schafft Perspektiven, die viele Unternehmen alleine nicht erhalten. So kann es durchaus vorkommen, dass eine Kooperation neue Anreize und Innovationspotenzial mit sich bringt. Wir empfehlen aber auf die vertragliche Regelung zu achten. Aus einer Kooperation stammenden Produktidee kann unter Umständen nicht unabhängig und außerhalb der Zusammenarbeit vermarktet werden.

Welche Risiken entstehen durch Kooperationen?

Ob und welche Risiken durch eine Kooperation entstehen, hängt stark von der Art der Zusammenarbeit ab. Wurde ein fester Kooperationsvertrag geschlossen, der beide Parteien in die Zusammenarbeit involviert, können ggf. höhere Risiken bestehen. Hier hängt es von der Art des Vertrags ab. Beschließt dieser, dass grundsätzlich beide Kooperationspartner in Geschäftsentscheidungen involviert werden oder wird ganz klar zwischen gemeinsamen und individuellen Projekten abgegrenzt?

Verbindlichkeit

Eine enge Zusammenarbeit mit einem Kooperationspartner kann einiges an Verantwortung mit sich bringen. Werden Umsatzziele, monatliche Auftragsvolumen oder verbindliche Projekttage festgelegt, entstehen Verbindlichkeiten. Bei einer Nichtbeachtung des Kooperationsvertrags scheitern Kooperationen oder es werden eventuell festgelegte Vertragsstrafen fällig.

Ungleiche Gewinn- und Arbeitsteilung

Eine Zusammenarbeit sollte in erster Linie fair ablaufen und keine der partizipierenden Parteien benachteiligen. Im Idealfall wurde eine Vereinbarung getroffen, die für beide Kooperationspartner vorteilhaft ist. Eine ungleiche Gewinn- oder Arbeitsteilung ist dennoch ein nicht zu unterschätzendes Risiko. Dies sollte daher grundsätzlich vertraglich geregelt werden, damit beide Partner mit einer Kooperation zufrieden sind und gleichermaßen davon profitieren.

Direkte Geschäftseinsichten

In vielen Situationen erhalten Kooperationspartner einen recht detaillierten Überblick über ihre Geschäftsmodelle. Diese Einblicke stellen Risiken dar. So können unter Umständen Betriebsgeheimnisse von einem Partner ausgenutzt werden. Je nachdem, wie eng eine Kooperation abläuft, sollten daher entsprechende vertragliche Vorkehrungen getroffen werden, die beide Parteien schützen, etwa durch eine Geheimhaltungsvereinbarung.

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Versicherungen für Selbstständige

Selbstständige unterliegen in Abhängigkeit ihrer Berufsbranche unterschiedlich strengen Versicherungspflichten. Ein großer Teil der privaten und betrieblichen Versicherungen muss daher selbst organisiert werden.

Welche Versicherungen sind Pflicht für Selbstständige?

Krankenversicherung

Sowohl Angestellte als auch Selbstständige haben in Deutschland die Pflicht, einer Krankenversicherung beizutreten. Je nachdem, wie ein Gewerbetreibender oder Freiberufler vor seiner Selbstständigkeit versichert war, besteht die Möglichkeit, freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) zu werden oder in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln.

Arbeitnehmer mit einem Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze (Für 2019 – 5063€ pro Monat) sind grundsätzlich in der GKV versichert. Wenn man sich als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung selbstständig macht, besteht die Möglichkeit, die Mitgliedschaft aufrecht zu erhalten. Entscheidet man sich dagegen für eine PKV, fällt ein Wiedereintritt in die GKV in der Regel schwer.

Rentenversicherung oder Vorsorgekasse

Die meisten Selbstständigen und Freiberufler sind nicht zwingend in der deutschen Rentenversicherung versichert. Es gibt für bestimmte Berufsgruppen jedoch eine Pflicht zur Rentenversicherung für Selbstständige. Dazu gehören:

  • Lehrer und Erzieher
  • Künstler und Publizisten (Wenn diese nicht über die Künstlersozialkasse versichert sind)
  • Selbstständige in Pflegeberufen – Physiotherapeuten – Hebammen und Entbindungspfleger
  • Handwerksberufe, die zulassungspflichtig sind oder unter “arbeitnehmerähnlichen” Zuständen abgehalten werden
  • Seelotsen, Küstenschiffer und Küstenfischer
  • Hausgewerbetreibende
  • alle Selbstständige, die dauerhaft für einen Auftraggeber arbeiten

Andere Selbstständige und Freiberufler können sich zwar freiwillig in der deutschen Rentenversicherung versichern, haben aber auch Alternativen. Freiberufler mit einer entsprechenden Kammerpflicht sind dazu verpflichtet, über ihre Berufskammer Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen.

Lohnende Versicherungen für Selbstständige

Berufsunfähigkeitsversicherung

Für die meisten Selbstständigen ist die eigene Arbeitskraft das wertvollste Gut. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung tritt ein, falls ein Selbstständiger aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung daran gehindert wird, seinen Beruf weiterhin auszuüben. Die Wahrscheinlichkeit, berufsunfähig zu werden, liegt in Deutschland je nach Alter und Geschlecht zwischen 43% und 29%. Für Selbstständige ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung daher besonders wichtig.

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Das Deutsche Institut für Altersvorsorge visualisiert die Wahrscheinlichkeit berufsunfähig zu werden auf der Seite „www.wie-ist-mein-bu-risiko.de”. Dort können Sie Ihr individuelles Risiko einmal durchrechnen.

Krankentagegeldversicherung

Im Krankheitsfall haben Selbstständige keinen Arbeitgeber, der ihnen weiterhin regelmäßig ihren Lohn auszahlt. Eine Krankentagegeldversicherung setzt genau dort an und zahlt bei Krankheit einen vereinbarten Betrag, um das fehlende Einkommen auszugleichen. Da gerade private Krankenversicherungen in der Regel kein Krankengeld zahlen, ist eine separate Versicherung unbedingt abzuschließen.

Diese ist nicht mit der Krankenhaustagegeldversicherung zu verwechseln, welche sich lediglich auf die oft kürzeren Krankenhausbesuche beschränkt. Da die Preisdifferenz zwischen beiden Versicherungen oft nicht sehr hoch ist, sollten Selbstständige eher eine Krankentagegeldversicherung abschließen und auf eine Krankenhaustagegeldversicherung verzichten.

Risiko-Lebensversicherung

Wenn man als Selbstständiger finanziell für eine Familie sorgt und die Haupteinnahmen in einem Haushalt generiert, ist eine Lebensversicherung empfehlenswert. Diese greift im Todesfall und zahlt eine vorher vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen aus. So können diese auch weiterhin ihren Lebensunterhalt bestreiten, ohne in Existenzprobleme zu geraten.

Eine Kapitallebensversicherung ist mit einer Risiko-Lebensversicherung nicht zu verwechseln. Diese ist ein festverzinstes Finanzprodukt, welches eine festgelegte Summe ab dem Erreichen eines festgelegten Alters an den Versicherungsnehmer auszahlt. Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus lohnen sich diese Versicherungen jedoch in der Regel nicht mehr.

Unfallversicherung

Als Selbstständiger ist man nicht automatisch gesetzlich unfallversichert. In verschiedenen Berufsgruppen ist es daher empfehlenswert, ein freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Unfallversicherung zu werden, um die eigenen Berufsrisiken zu minimieren. Diese kommt für Schäden auf, die infolge eines Unfalls am Arbeitsplatz oder auf dem Arbeitsweg entstanden sind.

Alternativ lässt sich auch eine private Unfallversicherung abschließen, die auch bei Unfällen im privaten Umfeld greift.

Private Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflichtversicherung sollte auch von Selbstständigen abgeschlossen werden. Diese greift, sobald man einer anderen Person ohne Absicht einen Schaden hinzugefügt hat. Das kann z.B. der Fall sein, wenn jemand das Smartphone eines Bekannten unbeabsichtigt fallen gelassen hat.

Betriebliche Versicherungen für Selbstständige

Zu den oben genannten privaten Versicherungen für Selbstständige bieten sich folgende betriebliche Versicherungen an:

Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist in vielen Branchen gesetzlich oder durch die Berufskammern vorgeschrieben. Verpflichtend ist diese Versicherung unter anderem in folgenden Berufen:

  • Wirtschaftsprüfer
  • Versicherungsvermittler
  • Notare
  • Rechtsanwälte
  • Inkassobüros
  • Steuerberater
  • Finanzanlagevermittler
  • Immobilienkreditvermittler
  • Ärzte
  • Apotheker
  • Architekten
  • Ingenieure

Auch für Selbstständige, die von der entsprechenden Versicherungspflicht ausgenommen sind, ist eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung in der Regel sinnvoll. Diese greift im betrieblichen Schadensfall und schützt Unternehmer vor ihrem Haftungsrisiko. Insbesondere Selbstständige ohne hohe Rücklagen profitieren von einer solchen Versicherung und sollten daher nicht darauf verzichten.

Gebäudeinhaltsversicherung / Elektronikversicherung

Selbstständige können sich mit der Gebäudeinhaltsversicherung vor Schäden an wertvoller Elektronik, teuren Büromöbeln, Produktionsmaschinen oder Ähnlichem schützen. Dabei handelt es sich um eine Art Hausratversicherung für den Betrieb, die je nach Bedarf abgeschlossen werden sollte.

Für digital operierende Unternehmen, die abgesehen von ihrer Elektronik nur über eine geringe Zahl von Anlagen verfügen, bietet sich eine Elektronikversicherung an. Diese versichert zum Beispiel die betriebseigenen Computer, Server, Drucker oder andere EDV-Gegenstände.

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Für Freelancer im Homeoffice kann es attraktiv sein, ihre Arbeitsgeräte auch einzeln zu versichern. Viele Versicherungsunternehmen bieten Policen auf Laptops oder andere Endgeräte an, die für gewerbliche Kunden oft sehr günstig sind.

Berufsrechtsschutzversicherung

Vielen Selbstständigen ist nicht bewusst, dass ihre private Rechtsschutzversicherung keine gewerblichen Handlungen umfasst. Gerade Unternehmer, die oft Verträge schließen oder Geheimhaltungsvereinbarungen unterzeichnen, sollten sich daher mit einer separaten Versicherung schützen.

Diese übernimmt die Kosten eines Rechtsstreits, der z.B. bei Vertragsbrüchen zustande kommen kann. Ob sich diese Versicherung lohnt, hängt stark von der jeweiligen Branche ab. Internetunternehmer sind jedoch grundsätzlich auf der sicheren Seite, wenn sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben.

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Guter Steuerberater

Sie haben Ihr Unternehmen frisch gegründet, die ersten Aufträge abgeschlossen und die ersten Rechnungen erstellt. Spätestens, wenn die erste Steuererklärung fällig wird, stellt sich die Frage nach einem passenden Steuerberater. Dieser sollte neben seiner fachlichen Expertise aber auch noch über Qualitäten auf menschlicher Ebene verfügen. So gelingt die Kommunikation mit Ihrem persönlichen Steuerexperten:

Welche persönlichen Qualitäten sollte ein Steuerberater haben?

Gute Steuerberater agieren auf Augenhöhe mit ihren Mandanten und beantworten ihre Fragen geduldig und nachvollziehbar. Besonders wichtig ist in diesem Berufsfeld auch Verlässlichkeit. Wenig hilfreich ist ein Steuerberater, der Termine vergisst und Zusagen nicht einhält. Schließlich soll er dafür Sorge tragen, dass Sie Ihre Fristen beim Finanzamt einhalten. Unter Umständen ist er sogar dazu angehalten, Ihre buchhalterischen und sonstigen steuerrechtlichen Verpflichtungen wahrzunehmen. Daher ist volles Vertrauen in Ihren Steuerprofi unbedingt notwendig und sollte auch bei Ihrer Auswahl eine wichtige Rolle spielen.

Mundpropaganda ist die beste Referenz

Haben Sie schon einmal Werbung für einen Steuerberater gesehen? Wahrscheinlich nicht, zumindest nicht in Deutschland. Das liegt nicht daran, dass Angehörige dieses Berufsstands zu bescheiden sind, um ihre Dienste lauthals anzupreisen, sondern schlicht daran, dass ihnen Werbung gesetzlich verboten ist. Ein Steuerberater darf lediglich „sachlich informieren“. Das kann die Suche nach einem kompetenten Steuerexperten erschweren. Hilfreich ist es daher, sich bei Freunden, Bekannten und Geschäftspartnern umzuhören. Vielleicht finden Sie sogar heraus, welche Steuerberater für ihre Mitbewerber arbeiten. Diese sind eine gute Adresse, weil sie mit ihrer Branche bereits bestens vertraut sind.

Einen Steuerberater online finden

Sollte man keine Bekannten haben, die direkte Empfehlungen für Steuerberater aussprechen können, lassen sich in verschiedenen Online Portalen Steuerberater finden. Folgende Quellen bieten sich bei der Suche nach einem Steuerberater besonders an:

Das Erstgespräch: Worauf sollten Sie achten?

Im Dialog mit dem Steuerberater müssen Sie entscheiden, ob Sie ihm Ihre Finanzen anvertrauen möchte. Dabei können Gebühren anfallen, wenn es sich um eine Erstberatung handelt. Dementsprechend entscheiden die Gesprächsthemen des Erstgesprächs, ob dieses bereits kostenpflichtig ist. Wir empfehlen daher im Voraus abzuklären, ob Kosten für das Gespräch erhoben werden. Hat man nur das Interesse, sich einmal vorzustellen und die Kanzlei kennenzulernen, sollte man das unbedingt erwähnen.