Steuern Selbstständige

In Deutschland ist die Selbstständigkeit oft mit steuerlichen Hürden verbunden, die für viele angehende Unternehmer undurchsichtig sind. Der RECHNUNG.de Ratgeber fasst einmal zusammen, welche steuerlichen Besonderheiten Gründer, Selbstständige und Freiberufler vor allem am Anfang beachten müssen und an welchen Punkten sie dabei Steuern sparen können.
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Inhaltsübersicht

Anstatt sich auf die eigentliche Tätigkeit zu konzentrieren, müssen viele gerade am Anfang dem Thema Steuern viel Zeit widmen. Dabei ist es gut zu wissen, dass es einen gewissen Gestaltungsspielraum gibt und nicht nur Verpflichtungen.

Welche Steuern müssen Selbstständige entrichten?

Die steuerliche Situation in Deutschland kann oft verwirrend sein. Für Selbstständige gibt es jedoch in der Regel vier Steuern, die entrichtet werden müssen.

  • Umsatzsteuer (Nur für Regelunternehmer)
  • Einkommenssteuer + Solidaritätszuschlag + ggf. Kirchensteuer
  • Gewerbesteuer (Nur für Gewerbetreibende)
  • Lohnsteuer (Nur für Selbstständige mit Angestellten)

Die Anmeldung beim Finanzamt

Die ersten Schritte in die Selbstständigkeit sind in der Regel administrativ und mit einem Besuch beim Finanzamt verbunden. Dort melden Sie Ihre Tätigkeit an und informieren über Ihre zu erwartenden Einnahmen.

Jedoch muss in Deutschland nicht jeder Selbstständige ein Gewerbe anmelden. Sind Unternehmer in einem der freien Berufe tätig, sind Sie nicht zur Anmeldung eines Gewerbes verpflichtet. Diese füllen daher nicht den Fragebogen zur Gewerbeanmeldung aus. In diesem Fall genügt es, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen.

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Während Gewerbetreibende den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung automatisch vom Finanzamt zugesendet bekommen, muss dieser von Freiberuflern selbst eingereicht werden.

Mit einer Freiberuflichkeit entstehen folgende Vorteile:

Die Gewerbesteuer entfällt

Unabhängig von ihrem Einkommen sind Freiberufler nicht gewerbesteuerpflichtig.

Keine Pflichtmitgliedschaft in der IHK oder HKK

Da Freiberufler nicht gewerblich tätig sind, sind sie nicht zur Mitgliedschaft in den gewerblichen Kammern verpflichtet. Dafür besteht jedoch ggf. eine Pflicht zur Mitgliedschaft in einer anderen Berufskammer.

Keine Pflicht zur doppelten Buchführung

Die Abgabe der Einnahmenüberschuss-Rechnung (EÜR) genügt für Freiberufler.

Möglichkeit zur Beantragung der Ist-Versteuerung

Im Gegensatz zur Sollversteuerung, wird bei der Ist-Versteuerung nur die Umsatzsteuer für tatsächlich erhaltene Zahlungen abgeführt.

Nutzung von Betriebsausgaben-Pauschalen

Angehörige der freien Berufe können pauschale Betriebsausgaben absetzen. Die tatsächlichen Ausgaben müssen innerhalb dieser Pauschale nicht nachgewiesen werden.

Kleinunternehmer oder Regelunternehmer?

Mit der Anmeldung bei dem zuständigen Finanzamt werden Gründer mit der Frage konfrontiert, ob sie sich als Regelunternehmer oder Kleinunternehmer selbstständig machen möchten.

Als Regelunternehmer erhält man eine Umsatzsteueridentifikationsnummer, mit welcher sich Leistungen im innergemeinschaftlichen Erwerb austauschen lassen. Dafür sind diese aber auch umsatzsteuerpflichtig und somit zur Abgabe monatlicher oder quartalsmäßiger Umsatzsteuervoranmeldungen und einer jährlichen Umsatzsteuererklärung verpflichtet. Die Umsatzsteuer von Betriebsausgaben lässt sich dagegen mit der Vorsteuer zurückfordern.

Kleinunternehmer müssen dagegen keine Umsatzsteuer erheben und dementsprechend auch keine Umsatzsteuervoranmeldungen oder Umsatzsteuererklärungen abgeben. Die Umsatzsteuer für Betriebsausgaben lässt sich dagegen nicht steuerlich geltend machen.

Wann sollte die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) gewählt werden?

Wenn ein Unternehmer voraussichtlich weniger als 17500€ Jahresumsatz tätigen wird.

Die Kleinunternehmerregelung gilt ausschließlich für Unternehmer, die weniger als 17.500€ Umsatz im Vorjahr oder 50.000€ im aktuellen Jahr getätigt haben.

Wenn nur geringe oder keine betriebliche Ausgaben erwartet werden

Da der Vorsteuerabzug für Kleinunternehmer entfällt, sollten diese nur geringe Ausgaben tätigen. Kapitalintensive Geschäftsmodelle sind dagegen von Anfang an mit einer Einstufung als Regelunternehmer besser beraten.

Bei einer nebenberuflichen Gründung

Die meisten Kleinunternehmer werden ohne einen Steuerberater auskommen. Durch die geringeren bürokratischen Hürden können auch nebenberufliche Existenzen gegründet werden, ohne viel Kapital aufzuwenden.

Die Umsatzsteuervoranmeldung

Regelunternehmer sind zur monatlichen oder vierteljährlichen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet. Damit werden die erhaltene und gezahlte Umsatzsteuer gegenübergestellt und miteinander verrechnet. Bis zum 10. des Folgemonats sind Unternehmer dazu verpflichtet, ihre Voranmeldungen elektronisch über Elster Online an das Finanzamt zu übermitteln. Wichtig ist, dass sie im Voraus ihrer unternehmerischen Tätigkeit überprüfen, ob sie einen Umsatzsteuersatz von 7% oder 19% berechnen müssen.

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Sollte es einmal knapp werden lässt sich beim Finanzamt eine Dauerfristverlängerung von einem Monat beantragen. Dies ist auch telefonisch oder schriftlich möglich, falls Ihr Elster Online-Zugang bspw. noch nicht eingerichtet ist.

Die Umsatzsteuererklärung

Im Gegensatz zur Umsatzsteuervoranmeldung wird die Umsatzsteuererklärung nur einmal jährlich erstellt und abgegeben. Dabei ist die Abgabefrist, wie bei der Einkommensteuererklärung, der 31.07 des Folgejahres. Ein häufiger Irrtum ist es, dass die Umsatzsteuererklärung lediglich für Regelunternehmer verpflichtend ist. Auch Kleinunternehmer stehen in der Pflicht eine Umsatzsteuererklärung abzugeben, auch wenn ihre Umsatzsteuerschuld bei 0€ liegen wird.

Das Formular ähnelt dabei den Umsatzsteuervoranmeldungen und bezieht sich auf das gesamte Jahr. Dem Finanzamt wird somit also lediglich ein Überblick geboten, der anschließend mit den Daten der Voranmeldungen abgeglichen werden kann.

Der Steuerberater als steuerlicher Vorteil

Da sich Existenzgründer oft nicht mit steuerlich Details auskennen, ist die Investition in einen Steuerberater eine oft attraktive Lösung. Ein guter Steuerberater berät zuverlässig zu offenen Fragen rund um die Buchhaltung, Steuern und Jahresabschlüsse. Häufig finden Steuerexperten beispielsweise Freibeträge und Schlupflöcher für ihre Klienten, die diese ohne Hilfe nicht gefunden hätten. Außerdem lassen sich die Steuerberatungskosten in der Regel vollständig absetzen, womit Selbstständige gleich doppelt profitieren.

Hier erfahren Sie, wie Sie einen guten Steuerberater finden.

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