Day: March 27, 2022

Skonto

Skonto Selbstständige

Die meisten Freiberufler, Selbstständigen und Unternehmer mussten sich schon einmal mit Kunden auseinandersetzen, die die Zahlungsfrist nicht eingehalten haben. Dies kann im schlimmsten Fall zu Liquiditätsproblemen führen und die Existenz eines Unternehmens gefährden. Skonti sollen einen Ausweg aus dem Problem darstellen. Doch wie funktioniert es?

Was ist Skonto und wie setzt man es ein?

Unter Skonto wird ein Preisnachlass verstanden, der auf den Rechnungsbetrag gewährt wird. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Zahlung innerhalb einer bestimmten Rechnungsfrist eingehalten wird. In der Regel werden Skontosätze von 2-3% bei vorzeitigen Zahlungen gewährt. Es ist auch nicht ungewöhnlich, dass diese gestaffelt werden. So kann z.B. eine Zahlung innerhalb von 10 Tagen mit einem Abzug von 3% belohnt werden, während dem Kunden bei einer Zahlung innerhalb von 14 Tagen ein Abzug von 2% zusteht.

Selbstständige kalkulieren den Abzug in der Regel in ihren Verkaufspreis mit ein. So stellen sie sicher, dass sie dennoch ihren gewünschten Verkaufserlös erzielen.

Wie wird Skonto berechnet?

Ein Beispiel:

Angestrebter Produktpreis: 3500€ = 4165€ mit 19% MwSt.

Geplantes Skonto bei Zahlung in 10 Tagen: 3%

Um sicherzugehen, dass der angestrebte Produktpreis erzielt wird, muss von Anfang an vom maximalen Skontosatz ausgegangen werden. Das sind in diesem Beispiel 3%, weshalb folgende Rechnung durchzuführen ist:

(3500:97) x 100 = 3608,25€ = 4293€ mit 19% MwSt.

Wenn der Kunde innerhalb von 10 Tagen zahlt, muss er also nur 3500€ netto, bzw. 4165€ brutto zahlen. Wird die Skontofrist nicht eingehalten, ist dementsprechend auch die volle Rechnungssumme von 3608,25€, bzw. 4293€ fällig.

Basis des Skontos ist nicht unbedingt der gesamte Rechnungsbetrag. Insbesondere im Handwerk wird Skonto nur auf die Materialkosten gewährt. Grundsätzlich ist es verhandelbar, auf welcher Bemessungsgrundlage Skonto eingeräumt wird. Es sollte jedoch auf der Rechnung und im Angebot ausgewiesen werden. Um Skonto als Selbstständiger einzusetzen, genügt ein einfacher Vermerk auf der Rechnung. Dieser könnte folgendermaßen aussehen:

„Zahlbar ohne Abzüge innerhalb von 30 Tagen netto. Bei einer Zahlung innerhalb von 10 Tagen gewähren wir 3% Skonto.“

Ab wann lohnt sich Skonto?

Aus Kundensicht ist die Thematik rund um Skonti sehr einfach: Solange ein Kunde über genügend liquide Mittel verfügt, spricht nichts dagegen, eine Rechnung innerhalb der Skontofrist zu bezahlen. Dies birgt schließlich klare, finanzielle Vorteile und kann sich bei mehreren Rechnungen über das Jahr hinweg durchaus lohnen.

Für Freiberufler, Selbstständige und Unternehmer kann Skonto ebenfalls sehr attraktiv sein. Es sorgt dafür, dass sich für die eigenen Kunden eine kurzfristige Zahlung finanziell lohnt. So wird die allgemeine Zahlungsmoral erhöht, was sich direkt auf die eigene Liquidität auswirkt. Gerade Kleinunternehmer mit geringen finanziellen Rücklagen profitieren davon.

Factoring als Alternative zum Skonto

In vielen Fällen sorgt Skonto dafür, dass Kunden ihre Rechnungen innerhalb weniger Tage begleichen. Es ist durchaus ein Mittel, um gegen das Risiko von Forderungsausfällen vorzugehen. Insbesondere Kunden, die zwar liquide sind, aber oft zu spät zahlen, können mit dem Angebot von Skonto für kürzere Zahlungsziele beworben werden. Vor Zahlungsausfällen schützt dies jedoch nicht, denn finanziell angeschlagene Kunden können ihre Forderungen trotz Skonto häufig nicht begleichen. In diesem Punkt ist echtes Factoring eine lohnende Alternative, die einen garantierten Schutz gegen Zahlungsausfälle bietet.

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Leitfaden Zeitmanagement

Wie wir schon in unserem Ratgeber über die Vorteile eines guten Zeitmanagements angemerkt haben, ist dies eine Kernkomponente des eigenen Managements. Gut ausgeführt sorgt Zeitmanagement für ein klareres Denken, weniger Stress und eine höhere Produktivität. Viele Selbstständige scheitern jedoch an der Umsetzung.

1. Die Ursachen aufdecken und eliminieren

Wenn Sie das Gefühl haben, zu wenig Zeit für Ihre Tagesaufgaben zu haben, kann es hilfreich sein, über die Ursachen nachzudenken. Oft wird Zeitdruck dadurch verursacht, dass Zeit auf der Strecke bleibt und für unwichtige Tätigkeiten verschwendet wird. Das können kleine Ablenkungen während der Arbeit oder größere Tätigkeiten sein, die den ganzen Tagesablauf durcheinander bringen können. In einer digitalen Welt voller potenzieller Ablenkungen bleiben kleinere Störungen oft unbemerkt.

Um nach einer Störung zurück zur Konzentration zu finden, dauert es durchschnittlich 15 Minuten. Nicht selten summieren sich mehrere kleine Ablenkungen im Laufe eines Tages, was wiederum Einfluss auf unsere Produktivität nimmt.

Girl in a jacket

Unser Tipp: Beobachten Sie Ihre Arbeitsweise einmal ganz genau und notieren Sie sich, welche Personen, Verhaltensweisen, Umstände oder Reize Sie in Ihrem Ablauf unterbrechen. Auch wenn es schwer fällt, Gewohnheiten zu brechen, so sollten Sie es dennoch versuchen und sämtliche Störfaktoren aus Ihrem Alltag entfernen. Vergessen Sie nicht – Oft ist es einfacher, neue Strategien zu entwickeln, als Gewohnheiten abzulegen.

2. Prioritäten setzen

Priorität A: Wichtig und Dringend
Priorität B: Wichtig, aber nicht dringend
Priorität C: Dringend, aber nicht wichtig
Priorität D: Weder wichtig, noch dringend

Prioritäten sind die Basis eines effizienten und produktiven Zeitmanagements. Gerade als Selbstständiger erreichen Sie schnell einen Punkt, an dem Sie nicht mehr alle Aufgaben in Ihrem Unternehmen erledigen können. Finden Sie daher die Tätigkeiten, die Sie besonders gut ausüben können. Bei einer Überlastung hilft es oft, alle nicht essentiellen Aufgaben konsequent auszulagern. Sollten Sie keine Mitarbeiter beschäftigen, bietet sich das Outsourcen an andere Selbstständige an.

Für die Priorisierung der restlichen Tätigkeiten ist das Eisenhower-Modell am attraktivsten. Dort werden alle offenen Aufgaben und Tätigkeiten in einen von vier Wichtigkeitsgraden eingeordnet.

A-Aufgaben

A-Aufgaben tragen am meisten zur Zielerreichung bei. Diese haben volle Priorität und müssen in der Zeiteinteilung ganz klar nach vorne gestellt werden.

B-Aufgaben

B-Aufgaben sind oft strategische Aufgaben, die nicht unbedingt sofort erledigt werden müssen. Da diese aber trotzdem wichtige Geschäftsentscheidungen darstellen, sollte man sie nicht delegieren. Hier genügt eine spätere Abarbeitung.

C-Aufgaben

C-Aufgaben sind Routine-Arbeiten, die auch problemlos von jemand anderem übernommen werden können. Hier wird es wieder deutlich, dass Sie nicht im Unternehmen, sondern am Unternehmen arbeiten sollten, um möglichst effektiv zu sein.

D-Aufgaben

D-Aufgaben sind nicht wirklich relevant. Hierbei handelt es sich um kleine Tätigkeiten, die sich oft von selbst erledigen. Sollte man etwas Freiraum zur Verfügung haben, können Sie D-Aufgaben auch kurzfristig zwischenschieben. Achten Sie aber darauf, dass diese keine wirkliche Priorität in Ihrer Tagesplanung erhalten.

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Unser Tipp: Ich-Zeit sind A-Aufgaben. Lassen Sie sich nicht verführen, Ihre privaten Termine nach hinten zu stellen. Freizeit ist genauso wichtig für die eigene Produktivität, wie das eigentliche Erledigen von Aufgaben.

3. Eine Wochenplanung durchführen

Um Stress zu minimieren und die eigene Zeit bestmöglich einzuteilen, sollten Sie sich frühzeitig an Ihre Zeitplanung setzen. Da eine Planung im Monatstakt oft aufgrund spontaner Termine nicht möglich ist, sollte zumindest eine Wochenplanung durchgeführt werden. Dabei ist es hilfreich, wenn Sie alle wichtigen Termine bereits abgesprochen haben und auch Ihre privaten Termine berücksichtigen.

Planen Sie Ihre Ruhetage ebenfalls ein und nutzen Sie diese nicht, um Aufgaben aus der Arbeitswoche nachzuholen. Unternehmer, die Ihre Freizeit schätzen, sind insgesamt entspannter und können in der Arbeitswoche produktiver arbeiten. Die Wochenplanung sollte jedoch nicht allzu detailliert erfolgen, um Platz für spontane Termine zu lassen. Wir empfehlen Ihnen eine grobe Liste mit allen anstehenden Aufgaben. Detailliert sollten Sie erst in der Tagesplanung planen.

4. Einzelne Tage planen

Idealerweise planen Sie Ihren Tagesablauf einen Tag im Voraus, um sich eine gewisse Perspektive zu verschaffen. Wir empfehlen dafür die ALPEN-Methode von Lothar J. Seiwert. Diese besteht aus fünf Schritten und hat einen entscheidenden Vorteil im Vergleich zu anderen Zeitmanagement-Methoden – ausreichend Flexibilität.

A – Aufgaben, Termine und geplante Aktivitäten notieren

Hierbei wird eine einfache To-Do-Liste für den nächsten Tag erstellt. Um den Überblick zu behalten, wird dabei erst einmal nicht auf die Reihenfolge geachtet. Sollte etwas aus dem Vortag übrig geblieben sein, wird dies ebenfalls hier eingefügt.

L – Länge definieren

Im zweiten Arbeitsschritt werden die voraussichtlichen Zeitspannen für einzelne Aufgaben eingeschätzt. Hier empfiehlt es sich realistisch zu sein und lieber zu viel Zeit zu kalkulieren als zu wenig. Dabei ist wichtig, dass feste Termine mit der genauen Uhrzeit notiert werden.

P – Pufferzeiten einplanen

Häufig kommen unerwartete, wichtige Termine in die Tagesplanung. Damit diese nicht das Konzept durcheinanderbringen und für unnötigen Stress sorgen, sollten ausreichende Pufferzeiten eingeplant werden. Lothar J. Seiwert empfiehlt dabei:

  • Maximal 60% der Zeit konkret zu verplanen
  • 40% der Zeit als Zeitpuffer einzuplanen, um Zeitverzögerungen und spontane Termine ebenfalls abarbeiten zu können

E – Entscheidungen treffen

Hier kommen die im Schritt 2 angelegten Priorisierungen zum Tragen. Legen Sie in diesem Schritt Ihren Tagesplan fest. Ohne das Delegieren, Auslassen oder Abkürzen gewisser Aufgaben kommen Selbstständige oft nicht zum Ziel.

N – Nachkontrolle

Die Nachkontrolle findet für den bereits absolvierten Tag statt. Schauen Sie dabei, ob die Zeiteinteilung gut geklappt hat. Passen Sie die Planung zukünftiger Tage ggf. an Ihre individuellen Vorlieben an.

5. Auf Kurs bleiben

Nehmen Sie sich regelmäßig die nötige Zeit, um Ihr Zeitmanagement zu reflektieren. Werden Sie dadurch wirklich produktiver? Klare Ziele, Meilensteine und Deadlines können Ihnen helfen, festzustellen, ob Ihr Zeitmanagement gut funktioniert. Sollten Sie feststellen, dass Sie immer noch Potenzial verschenken, lohnt es sich, einen Experten zu konsultieren. Oft liegen die Probleme dann nämlich nicht im Zeitmanagement, sondern in mentalen Barrieren, die einem effektiven Workflow im Weg stehen.

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krankenversicherung

Krankenversicherung Selbstständige

Wenn jemand gründet oder sich selbständig macht, ist es erforderlich, die richtige Krankenversicherung zu wählen. Hier stellt sich dann für den Kleinunternehmer oder Freiberufler die Frage, ob er sich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder in einer privaten Krankenversicherung (PKV) gesundheitlich absichert. In jedem Fall muss eine Entscheidung getroffen werden, da in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht besteht.

Gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige

Freiberufler und Selbstständige müssen bestimmte Bedingungen erfüllen, um Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben oder zu werden. Möglich ist es für sie,

  • … wenn sie die letzten 12 Monate ohne Unterbrechung gesetzlich versichert waren.
  • … wenn sie innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 24 Monate in der gesetzlichen Krankenversicherung waren.

Die Beitragshöhe für Freiberufler oder Selbstständige, die dann freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, ist bundesweit und einheitlich geregelt. Dabei richtet sich der Beitrag prozentual nach dem jeweiligen Einkommen. Angehende Unternehmer und Gründer sollten beachten, dass sie die kompletten Kosten alleine tragen, da sie keinen Arbeitgeberzuschuss erhalten. Berechnet wird der Beitrag auf Grundlage des letzten Einkommenssteuerbescheids. Liegt dieser noch nicht vor, wie bei Gründern, ist eine Prognose über das erwartete Einkommen oft ausreichend.

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Sollte später festgestellt werden, dass zu geringe Mitgliedsbeiträge gezahlt wurden angesichts höherer Einnahmen, wird eine Nachzahlung fällig.

Die Krankenkasse, bei der man bisher pflichtversichert war, ist auch beim Einstieg in die Selbstständigkeit für diesen Wechsel zuständig. Ein Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenkasse wäre erst nach der Beachtung der gesetzlichen Kündigungsfrist möglich. Seit dem Jahr 2009 gibt es für Freiberufler, Freelancer oder Kleinunternehmer keinen Anspruch auf Krankengeld bei der gesetzlichen Krankenversicherung mehr. Trotzdem ist es möglich, das Krankengeld mit einem speziellen Tarif bei der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten. Die Krankenkasse bleibt dann 36 Monate daran gebunden.

Die Familie mitversichern mit der gesetzlichen Krankenversicherung

Insbesondere Gewerbetreibende, die ihren Ehepartner und Kinder absichern möchten, sollten in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben. Unter gewissen Voraussetzungen können Familienangehörige beitragsfrei mitversichert werden. Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung müssen keine eigenen Verträge für die Personen erstellt werden. Der Partner darf monatlich nicht mehr als 445 Euro oder mit einem Minijob nicht mehr als 450 Euro verdienen. Zudem ist die Person nicht mitversichert, wenn sie verbeamtet, hauptberuflich selbstständig oder privat versichert ist. Für Kinder gilt, dass sie kostenfrei bis zum 23. Lebensjahr versichert sind, wenn sie noch nicht arbeiten. Sollten sie noch in einer Schul- oder Berufsausbildung stecken, ist eine Mitversicherung noch bis zum 25. Lebensjahr möglich.

Private Krankenversicherung für Selbstständige

Gewerbetreibende sowie Freiberufler können sich zum Beginn ihrer selbstständigen Tätigkeit auch für die private Krankenversicherung (PKV) entscheiden. Die Tarife bei der PKV sind zum Teil sehr unterschiedlich. Deshalb ist es wichtig, vor dem Abschluss genau zu prüfen, welche Leistungen in dem ausgewählten Tarif enthalten sind. Ein wesentlicher Unterschied liegt im Krankengeld. Während dieses von der GKV gezahlt wird, ist bei Privatversicherten ein Krankentagegeld Standard. Wer also voll privatversichert ist, benötigt unbedingt ein ausreichendes Krankentagegeld, da derjenige kein Krankengeld erhält. Nicht verwechseln sollte man das Krankentagegeld mit dem Krankenhaustagegeld. Dieses kann man als zusätzliche Leistung für den Fall von Krankenhausaufenthalten abschließen.

Vorteile der privaten Krankenversicherung

Bei der PKV ist der Leistungsumfang wesentlich größer als bei der gesetzlichen Krankenkasse. Hier ist auch ein weltweiter Versicherungsschutz mit freier Arztwahl möglich. In den jeweiligen Tarifen gegen Aufpreis können hier auch Einzelleistungen, wie Einbettzimmer, Chefarztbehandlungen, Krankenhaustagegeld, etc. mit eingebunden werden.

Die Nachteile der privaten Gesundheitsvorsorger

Hier gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung sowie entsprechende Ausschlüsse oder Zuschläge für Vorerkrankungen. Auch gibt es nur in Ausnahmefällen die Möglichkeit in eine gesetzliche Krankenkasse zurückzukehren.

Wann ist es der Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung sinnvoll?

Jeder Gewerbetreibende, Unternehmer oder Freiberufler hat die Wahl, sich frei für eine Krankenversicherung zu entscheiden. Bei der Entscheidung für die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse werden die Beiträge nach dem jeweiligen Einkommen berechnet. Zunächst ist es zu Beginn relativ günstig, kann sich jedoch später gegenteilig erweisen. Wenn zum Beispiel ein Gründungszuschuss vom Arbeitsamt gewährt wird, liegt der Satz bei knapp über 190 Euro für eine freiwillige Versicherung ohne Krankengeldanspruch. Wenn jedoch das Einkommen steigt und die Geschäfte gut laufen, steigt der Satz auf 14,9 Prozent für eine Versicherung ohne Krankengeldanspruch und auf 15,5 Prozent für eine Versicherung mit Krankengeldanspruch.

Bei der privaten Krankenversicherung richten sich dagegen die Beiträge nach dem Alter und nach den gewünschten Leistungen. Ebenso ist der Gesundheitszustand für die Berechnungshöhe der Beiträge entscheidend. Deshalb ist es sinnvoll, ein Wechsel in die private Krankenversicherung dann vorzunehmen, wenn der Selbstständige relativ jung ist. Der Grund liegt hier dann in der relativ langen Zeitspanne, in der angespart wird. Diese sogenannte Altersrückstellungen verhindern, dass mit dem Alter automatische die Beiträge steigen. Eine PKV berechnet anhand von zu erwartenden Krankheitskosten einen Gesamtbetrag für den Versicherten und verteilt die Summe zu gleichen Teilen auf die Lebenserwartung. Deshalb lohnt sich ebenfalls auch der Wechsel für alleinstehende junge selbstständige Freiberufler, Freelancer, Kleinunternehmer oder Gewerbetreibende, weil hier ein bestimmter Leistungsumfang und Komfort für relativ kleine Beiträge geboten wird. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs 2012 darf sich der Beitrag nicht mehr nach dem Geschlecht richten. Selbstständige Frauen, die bereits davor Verträge bei einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen haben, sollten in jedem Fall einen Wechsel in einen Unisex-Tarif prüfen. Altverträge wurden nämlich nicht automatisch angepasst.

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Kooperationen

Wenn Unternehmen wachsen, sich entwickeln oder neu ausrichten, lassen sich oft nicht mehr alle Aufgaben im eigenen Haus erledigen. So vielfältig sind auch mögliche Kooperationen. Sie sind darauf ausgelegt, Projekte oder einzelne Aufgaben auszulagern, eine Leistung für das Erbringen einer Gegenleistung zu erhalten oder ähnliche Vorteile zu generieren.

Für welche Unternehmen sind Kooperationen attraktiv?

Grundsätzlich kann jedes Unternehmen, jeder Freiberufler oder jeder Selbstständige von Kooperationen profitieren und Synergien bei der Zusammenarbeit mit einem Partner nutzen. Startups, also junge Unternehmen, profitieren jedoch am meisten von der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen. Der Grund dafür liegt klar auf der Hand – Es ist nicht leicht, sich als frisch gegründetes Unternehmen mit limitierten Personal- und Kapital-Ressourcen gegenüber anderen Wettbewerbern zu behaupten. Mit einem anderen Unternehmen zusammenzuarbeiten bündelt Ressourcen. Zudem ermöglicht es, Aufträge effizienter abzuarbeiten. Zusätzlich wird das Ausfallrisiko automatisch auf mehreren Schultern gestemmt – Ein nicht zu unterschätzender Faktor für die wirtschaftlich oft fragilen und risikoempfindlichen Startups. Ob auf öffentlichen Plattformen, über Xing oder auf Messen – Es gibt verschiedene Wege, um Kooperationspartner zu suchen und zu gewinnen.

Aus der RKW-Publikation „Mittelstand meets Startups 2018“ wird ersichtlich, dass vor allem Kooperationen zwischen kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) und Startups sehr beliebt sind. In der innovationsträchtigen IKT-Branche arbeiten diese besonders häufig zusammen. So haben 40% aller KMUs Kooperationserfahrung mit Startups. 96% der KMU würden dabei erneut mit Startups zusammenarbeiten. Für Startups eröffnet eine solche Zusammenarbeit geschäftliche Chancen, während KMUs von Geschäftspartnern mit innovativen Anregungen profitieren.

Wann lohnen sich Kooperationen besonders?

Wann sich Kooperationen für Unternehmen lohnen hängt besonders von ihren individuellen Anforderungen und Plänen ab. Oft können Kooperationen vor Expansionen und Geschäftserweiterungen besonders lukrativ und lohnend sein. Einige Unternehmen arbeiten aber auch gerne dann mit anderen zusammen, wenn sie hohe Kapazitäten und niedrige Auftragsvolumina haben.

1. Hohe Auslastung und wenig verfügbare Arbeitskraft

Die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen, Selbstständigen oder Freiberuflern ist vor allem dann attraktiv, wenn die eigenen Ressourcen an Grenzen stoßen. Das kann zum einen bei einer wirtschaftlichen Vollauslastung der Fall sein, die keine zusätzliche Kundenaufnahme mehr zulassen würde. In solchen Fällen können andere Unternehmen angesprochen werden, die mehr Kapazitäten haben und Kundenaufträge übernehmen würden. Klappt dies gut, stehen die Türen für weitere Zusammenarbeiten oder ein umgekehrter Prozess normalerweise offen.

2. Niedrige Auslastung und hohe Kapazitäten

Die Weitergabe von Aufträgen funktioniert grundsätzlich auch umgekehrt. Wenn wenige Aufträge vorliegen, können Unternehmen mit hohen Selbstkosten schnell an Existenzprobleme geraten. Falls Unternehmen derselben Branche also überlastet sind, lassen sich Aufträge bequem übertragen, wovon beide Parteien profitieren.

3. Fehlende Kompetenz in bestimmten Bereichen

Wachsende Unternehmen bewegen sich selten in ihrer Komfortzone. Insbesondere wenn neue Geschäftsbereiche erschlossen und ungeplante Aufträge angenommen werden, können Kooperationen attraktiv werden. So lässt sich die Expertise eines anderen Marktteilnehmers oft gegen eine Gewinnbeteiligung oder eine entgeltliche Vergütung einbeziehen.

4. Gemeinsames Wachstum

Es passiert schnell, dass wachsende Unternehmen an Grenzen stoßen, die sie an einem weiteren Wachstum hindern. Oft bieten sich gerade dann Zusammenarbeiten mit Partnern an, die auf den gegenseitigen Leistungsaustausch abzielen. Unternehmen, die gegenseitig füreinander Werben und damit ihre jeweilige Reichweite vergrößern sind ein gutes Beispiel dafür.

5. Mangel an eigener Innovation

Die im „Mittelstand meets Startups 2018“ befragten KMUs gaben die Erschließung von neuen Technologien und die gemeinsame Entwicklung von Produktinnovationen als Hauptmotive für bestehende Kooperationen mit Startups an. Insbesondere bei fehlender Eigeninnovation scheinen viele Bestands-Unternehmenden den Austausch mit Startups zu suchen.

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Ein Kooperationsvertrag regelt, wer die Beteiligten sind, was der Leistungsumfang ist, wie lange die Zusammenarbeit dauern soll, welche Ziele erreicht werden sollen und wie diese von wem umgesetzt werden.

Wie erfolgt die rechtliche Regelung innerhalb eines Kooperationsvertrags?

Die Konditionen und Bedingungen von Kooperationen werden zwischen ihren Teilnehmern mit Hilfe von Kooperationsverträgen geschlossen. Dabei handelt es sich um ein schriftliches Dokument, welches die genauen Details der Zusammenarbeit definiert. Dabei sollten besonders die Aufgaben beschrieben werden, die der einzelne Partner innerhalb der Zusammenarbeit erfüllen muss. Außerdem gilt es zu klären, ob die Zusammenarbeit öffentlich gemacht wird oder ob diese nicht nach außen kommuniziert wird. Ein schriftliches Fixieren des zeitlichen Rahmens und ist ebenfalls sinnvoll.

Falls Gelder zwischen den Kooperationspartnern ausgetauscht werden, muss dieses unbedingt erfasst werden. Gerade die Aufteilung von Umsätzen und Gewinnen gehört in einen Kooperationsvertrag. Provisionen werden ebenfalls häufig zwischen kooperierenden Parteien ausgetauscht und müssen daher in ihrer Höhe und eventuellen Bedingungen schriftlich festgehalten werden. Haftungsaspekte, eventuelle Wettbewerbsverbote und Kündigungsmöglichkeiten dürfen außerdem nicht vergessen werden, obwohl es sich dabei eher um unangenehme Themen handelt.

Damit Sie sich auf erfolgreiche Kooperationen konzentrieren können, nimmt RECHNUNG.de Ihnen den Aufwand und die Sorgen rund um Ihre Rechnungen ab. Profitieren Sie von den Vorteilen unserer Rechnungsvorfinanzierung und seien Sie geschützt vor Zahlungsausfällen!

freie-Mitarbeiter-Unternehmen

Freie Mitarbeiter und Unternehmen

Freie Mitarbeiter (Freelancer) sind Experten, die ihre Arbeitskraft selbstständig an Auftraggeber vermitteln. Für Unternehmen hat dies den Vorteil, dass sie Personalengpässe auf flexible Art und Weise ausgleichen können, ohne einen neuen Angestellten einzustellen. Ebenfalls spart es Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, da hierfür der Freelancer selbst aufkommt.

Was sollten Unternehmen bei einer Zusammenarbeit beachten?

Für Unternehmen sind freie Mitarbeiter wertvolle Ergänzungen. Sie arbeiten flexibel und bieten oft einen besonders hohen Erfahrungsschatz in ihrem Fachgebiet. Auch in der Verwaltung sorgt eine Zusammenarbeit meist für deutlich weniger administrativen Aufwand. Dennoch sollten Unternehmen einige Aspekte beachten, wenn externe Mitarbeiter beschäftigt werden sollen.

Scheinselbstständigkeit

Für den Arbeitgeber bzw. Auftraggeber stellt die Scheinselbstständigkeit eines freien Mitarbeiters das größte Risiko in der Zusammenarbeit dar. Das ist der Fall, wenn der Freelancer dauerhaft für einen Auftraggeber tätig ist und dessen Aufträge mindestens 5/6 seines Umsatzes ausmachen. Ein fester Arbeitsort, wie das Unternehmensbüro, und festgelegte Arbeitszeiten können ebenfalls Indizien für eine Scheinselbstständigkeit sein. Sollte diese von einem Betriebsprüfer festgestellt werden, kann das dazu führen, dass Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend vom Arbeitgeber nachgezahlt werden müssen. Mehr dazu hier.

Verfügbarkeit

Während Angestellte das Recht auf bezahlten Urlaub und einen Kündigungsschutz haben, ist die Zusammenarbeit mit externen Mitarbeitern liberaler organisiert. Dabei kann es passieren, dass ein Freelancer erst kürzlich einen Vertrag über die Zusammenarbeit mit einem anderen Auftraggeber geschlossen hat und daher nicht verfügbar ist. Es ist also empfehlenswert, Aufträge möglichst frühzeitig zu beschließen, um dem freien Mitarbeiter genügend Planungszeit zu bieten und eine Verfügbarkeit zu garantieren.

Entlohnung

Die Form der Bezahlung kann bei freien Mitarbeitern variieren. So rechnen einige Experten auf Stundenbasis ab, während andere ihr Honorar auf der Basis von Projektpreisen ermitteln. Unternehmen sollten grundsätzlich darauf achten, dass die verhandelten Preise ihr Budget nicht überschreiten. So kann auch für eine Abrechnung auf Stundenbasis eine Budgetdeckelung erfolgen.

Freie Mitarbeiter fest binden

Der Fachkräftemangel hat auf viele deutsche Unternehmen verheerende Auswirkungen und zeichnet sich darin aus, dass wirkliche Berufs-Experten immer seltener werden. Stellt sich die Zusammenarbeit mit einem freien Mitarbeiter als erfolgreich dar, kann sich der Versuch lohnen, einen freien Experten fest anzustellen.

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Beachten Sie den Verwerter-Anteil der Künstlersozialversicherung (KSK) bei der Zusammenarbeit mit freiberuflichen Kreativen. Dieser liegt bei 5% der Rechnungssumme und wird auf alle Kreativleistungen von Designern, Textern, Fotografen und anderen künstlerischen / kreativen Freiberuflern fällig. Ob der Auftragnehmer Mitglied in der KSK ist, spielt dabei keine Rolle.

Was sollten freie Mitarbeiter beachten?

Die freie Mitarbeit in einem Unternehmen bietet zwar viele Freiheiten, kommt jedoch oft mit wirklichen Herausforderungen daher. Aus diesem Grund müssen auch Auftragnehmer gewisse Aspekte beim Zusammenarbeiten auf freier Basis beachten.

Scheinselbstständigkeit

Sollte eine Scheinselbstständigkeit festgestellt werden, drohen auch für freie Mitarbeiter ernsthafte Konsequenzen. Dazu zählen unter anderem folgende:

  • Der Verlust der Selbstständigkeit.
  • Der Verlust der IHK-Mitgliedschaft, viele Behördengänge und die Abmeldung des Gewerbes.
  • Rückerstattung der geltend gemachten Vorsteuer an das Finanzamt.

Weniger Stabilität

Da freie Mitarbeiter nicht über einen Kündigungsschutz verfügen, können sie flexibel unter Vertrag genommen werden. Diese Flexibilität sorgt auch dafür, dass Auftragsengpässe und eine instabile Beschäftigungslage Themen sind, mit denen man sich arrangieren können sollte. Ein finanzielles Polster von mehreren Monatsgehältern ist daher immer empfehlenswert, um nachhaltig selbstständig arbeiten zu können.

Kundenakquise

Die Kundenakquise stellt für viele Freelancer, je nach Branche, ein akutes Problem dar. Während viele freiberufliche IT-Fachkräfte in den letzten Jahren stark ausgelastet waren und dementsprechend hohe Stundensätze verlangen konnten, waren andere Branchen nicht ganz so gut ausgelastet. Die Selbstvermarktung und Kundenakquise ist für die meisten Freelancer daher eine ganz eigene Disziplin. Welche Aspekte es dabei zu beachten gilt, lesen Sie in unserer Ratgeber-Sektion Aufträge gewinnen.

Großzügige Honorarberechnung

Im Gegensatz zu Angestellten, müssen Selbstständige selbst vorsorgen und sollten ihr Honorar dementsprechend großzügig kalkulieren. Woran Sie sich dabei orientieren sollten, lesen Sie in unserem Ratgeber zur Angebotskalkulation. Grundsätzlich gilt es dabei, sich nicht unter Wert zu verkaufen und Polster für Krankheitstage, Computer-Equipment, Urlaub und spontane Investitionen einzukalkulieren.

Der freie-Mitarbeiter-Vertrag

Um eine einwandfreie Zusammenarbeit zu gewährleisten, sollte der Vertragsschließung besondere Beachtung geschenkt werden. Über einen sogenannten Freie-Mitarbeiter-Vertrag kann eine freie Mitarbeit vertraglich geregelt werden. Dieser kann entweder als Dienst- oder Werkvertrag geschlossen werden und regelt die Zusammenarbeit mit dem externen Mitarbeiter.

Regelung zur Leistungserbringung

Um die Risiken einer Scheinselbstständigkeit aus dem Weg zu räumen, sollte die Leistungserbringung und Vorgaben zum Arbeitsort und zur Arbeitszeit darin geregelt sein. Grundsätzlich gilt, dass eine klare Angabe des Arbeitsorts (z.B. das Firmenbüro) und festgelegte Arbeitszeiten (z.B. 9:00 bis 17:00 Uhr) auf eine Scheinselbstständigkeit hindeuten können. Es empfiehlt sich daher, in einem Vertrag mit einem freien Mitarbeiter ausdrücklich zu erwähnen, dass dieser seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeiten selbst festlegen kann.

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Freelancer sollten darauf achten, dass sie sich nicht zu sehr an wiederkehrende Aufträge binden. Sonst wird riskiert, dass attraktivere Aufträge anderer Auftraggeber ggf. abgelehnt werden müssen. Passagen wie „Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge des Auftraggebers jederzeit und ohne Angaben von Gründen abzulehnen“ stellen dies klar und bieten auch einen erweiterten Schutz gegenüber einer Scheinselbstständigkeit.

NDA und Non-Compete-Klausel

Die meisten Unternehmen haben Betriebsgeheimnisse, die sie nicht mit Dritten teilen möchten. Viele Unternehmen fügen daher Verschwiegenheitserklärungen (NDA) oder Konkurrenzschutzverbote (Non-Compete-Klauseln) mit in Freie-Mitarbeiter-Verträgen ein.

Vergütung

Die Vergütung ist ein zentraler Bestandteil eines Vertrags mit Freelancern. Dabei gilt es das vorher ausgehandelte Stundenhonorar oder den Projektpreis in den Vertrag zu integrieren. Vertraglich festgehaltene Zahlungsziele sind ein zusätzlicher Schutz gegen verspätete Zahlungen.

Haftungsregelung

In vielen Branchen ist es sinnvoll, einen Haftungsausschluss für den Auftraggeber in dem Vertrag mit Freelancern zu integrieren. Dieser sollte klar definieren, unter welchen Umständen dieser von der Haftung befreit wird.

Vertragsdauer

Falls ein Vertrag zeitlich begrenzt werden soll, muss eine Vertragsdauer eingefügt werden. Grundsätzlich gilt es dabei zu regeln, wann der Auftragnehmer seine Arbeit aufnimmt und wann diese beendet wird. Gibt es Projektbausteine, nach denen separat abgerechnet werden soll? Dann gilt es diese ebenfalls zu integrieren.

Wie Sie einen rechtlich korrekten Dienstvertrag mit einem Mitarbeiter erstellen können, erfahren Sie hier.

businessplan (1)

Der ideale Businessplan

Den Begriff Businessplan haben die meisten Selbstständigen schon häufig gehört. Doch oft bestehen Unklarheiten, worum es sich dabei genau handelt. Insbesondere die inhaltliche Struktur und der konkrete Nutzen sind für viele Freiberufler nicht verständlich.

Was ist ein Businessplan?

Als Businessplan bezeichnet man den Leitfaden einer geschäftlichen Unternehmung. Dieser besteht grob aus einem Text- und einem Zahlenteil und definiert den Kernwert eines Unternehmens. Im Textteil werden die wichtigsten Punkte einer Unternehmung definiert. Oft geht es dabei um das Grundproblem, welches die Unternehmung lösen soll, Mitbewerber und das Marktpotenzial.

Der Zahlenteil widmet sich dagegen den Finanzen und zeigt auf, wie viel finanzielles Potenzial im Markt besteht und wie viel Kapital bereits im Unternehmen vorhanden ist. Banken und Investoren können aus diesen Daten anschließend herleiten, ob sich eine Investition von Eigen- bzw. Fremdkapital grundsätzlich lohnt.

Wann benötigen Freiberufler einen Businessplan und warum?

Der Hauptgrund für einen Businessplan als Freiberufler ist das Beantragen von Fördermitteln. So sieht beispielsweise der KFW-Gründerkredit eine Beantragung mit einem entsprechenden Businessplan vor. Aber auch für herkömmliche Kreditanträge bei der eigenen Hausbank ist ein akkurater Businessplan vonnöten. Dieser dient dazu, der Bank klar aufzuzeigen, dass man ein profitables Geschäft betreibt und die Kreditraten sehr wahrscheinlich ordnungsgemäß zurückzahlt.

Ein Businessplan kann aber aber auch für das alltägliche Geschäft eines Freiberuflers hilfreich sein. Da dieser die anfängliche Vision sowie mögliche Herausforderungen und finanzielle Aspekte enthält, ist er ein guter Indikator dafür, ob das eigene Geschäft nach Plan verläuft. Somit kann ein Businessplan, der akkurat erstellt wurde, über den Erfolg bzw. Misserfolg eines Unternehmens entscheiden.

Wie erstellt man einen Businessplan?

Ob Architekt, Arzt, Künstler oder Therapeut – Freiberufler, die sich selbstständig machen und eine Finanzierung in Anspruch nehmen möchten, kommen nicht an einem Businessplan vorbei. Als Einzelperson rückt dabei die Gründerpersönlichkeit in den Mittelpunkt. Die Motivationslage ist schließlich ein entscheidender Faktor für den Erfolg einer Selbstständigkeit.

Außerdem sollten folgende Aspekte behandelt werden:

1. Die Branche und die direkte Konkurrenz

Der erste Schritt bei der Erstellung eines Businessplans ist ein tiefgreifender Marktüberblick. Dieser sollte das mögliche Potenzial einer Selbstständigkeit in der jeweiligen Branche verdeutlichen. Idealerweise beantworten Sie dabei folgende Fragen:

Wie viele Freiberufler führen Ihren Beruf aus und wie hoch ist der durchschnittliche Umsatz?

In Deutschland gibt es z.B. Anfang 2019 165.104 zugelassene Rechtsanwälte. Davon sind jedoch lediglich 1570 auf das Verwaltungsrecht spezialisiert. Der durchschnittliche Umsatz liegt dabei bei ca. 200.000€ jährlich.

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Unser Tipp: Finden Sie relevante Statistiken zu Ihrem Marktumfeld, um einen ansprechenden Eindruck auf Ihren Finanzierungspartner zu machen.

Wie hoch ist das Geschäftspotenzial?

Es ist wichtig, auf das Potenzial eines Geschäftsbereichs einzugehen. Falls Sie sich als Anwalt bspw. auf das Verwaltungsrecht spezialisieren möchten und einen positiven Trend in der Nachfrage der Branche bemerken, sollten Sie diesen Vorteil klar kommunizieren. In einer solchen Situation stehen die Chancen für eine erfolgreiche Kreditaufnahme sehr gut. Geschäftsfelder, die dagegen wenig Nachfrage und ein hohes Angebot beinhalten, haben grundsätzlich geringere Chancen bei der Kapitalaufnahme.

Genaue Branchenstatistiken finden Sie in der Regel auf den Webseiten der jeweiligen Berufskammern. Für Rechtsanwälte ist dies die Bundesrechtsanwaltskammer.

2. Die Kunden und das Leistungsangebot

Wie bei anderen Businessplänen, sollten auch die für Freiberufler eine Zielgruppen-Analyse beinhalten. Dabei sollte die eigene Dienstleistung beschrieben und die jeweilige Zielgruppe bestmöglich konkretisiert werden. Insbesondere geht es dabei um den Unterschied zwischen Geschäfts- und Privatkunden sowie der jeweiligen Kaufkraft. Außerdem sollten Sie Gründe anführen, die Sie als Experten in Ihrem Bereich positionieren. Bankberater und Investoren fragen sich schließlich, warum gerade Sie die Aufmerksamkeit Ihrer Zielgruppe erhalten werden.

3. Die Preisgestaltung

Die Preisgestaltung ist in vielen Branchen für Freiberufler stark reguliert. Als Arzt oder Steuerberater haben Sie also nur geringe Möglichkeiten einer Preisanpassung. Freiberufler ohne diese Regulierung können ihre Preise frei bestimmen und somit unterschiedliche Positionierungen verfolgen.

4. Das Marketing

In einem Businessplan sollten Sie daher unbedingt konkretisieren, ob Sie im hochpreisigen Segment tätig sein möchten oder eher mit niedrigeren Stundensätzen arbeiten.

Anhand des Geschäftspotenzials, der Zielgruppe und der Preisgestaltung müssen Sie sich für bestimmte Marketingmaßnahmen entscheiden. Fügen Sie daher in Ihren Businessplan die entsprechenden Details ein.

Ihr Finanzierungspartner wird sich besonders dafür interessieren, wie Sie Ihr Alleinstellungsmerkmal kommunizieren. Die Erfahrung dabei zeigt, dass mit einer eindeutigen Positionierung und einem klaren Plan, die Marketingmaßnahmen leichter fallen und Unternehmungen grundsätzlich erfolgreicher sind.

Vergessen Sie dabei nicht, ehrlich zu sein und Ihren Kanal für die Kundengewinnung detailliert zu beschreiben. Die Mund-zu-Mund-Propaganda sollte dabei ebenfalls berücksichtigt werden, da diese auch viel Potenzial mit sich bringt.

5. Weitere Aspekte

Viele freie Berufe sind reguliert und erfordern bestimmte Zulassungen. So können Sie sich z.B. nicht als Steuerberater selbstständig machen, ohne ihr Steuerberaterexamen abgeschlossen zu haben. Hierfür sind sowohl ein Studium oder eine Ausbildung sowie zwei bis zehn Jahre Berufserfahrung nötig. Diese Aspekte finden sich auf der Webseite der jeweiligen Berufskammer und gehören ebenfalls in einen Businessplan. Außerdem sollten Sie nötige Versicherungen und Ihre Rechtsform listen. Dies verringert die Wahrscheinlichkeit unangenehmer Rückfragen im persönlichen Gespräch mit dem Finanzierungspartner.

6. Geschäftszahlen

Im Zahlen-Teil des Businessplans geht es um Ihre aktuellen und prognostizierten Geschäftszahlen. Ihr Finanzierungspartner möchte damit sicherstellen, dass Sie nicht unerwartet in finanzielle Engpässe geraten. Sollten Sie von Factoring Gebrauch machen, kann dies die Chancen eines positiven Eindrucks erhöhen. Es gibt schließlich wenige Aspekte, die überzeugender sind als eine direkte Begleichung der Rechnungen.

Eine Businessplan-Vorlage verwenden / Experten beauftragen

Wir empfehlen Ihnen, auf renommierte Vorlagen zu setzen und diese an Ihre persönlichen Anforderungen anzupassen. Die Schweizer Großbank UBS bietet hier bspw. eine kostenfreie Vorlage an. Insgesamt spart dies nicht nur Zeit, sondern stellt auch sicher, dass alle relevanten Aspekte behandelt wurden. Insbesondere wenn Sie kein Experte auf dem Gebiet der Betriebswirtschaftslehre sind, können solche Hilfsdokumente nützlich sein.

Außerdem gibt es viele Dienstleister, die Ihnen entgeltlich bei der Erstellung eines Businessplans helfen werden. Wir empfehlen Ihnen dabei, möglichst einen Experten Ihrer Branche zu beauftragen. Das hilft bei möglichen Sonderbedingungen und sorgt für eine langfristige Gewissheit.

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Vorsteuer

Jedes Unternehmen in Deutschland ist umsatzsteuerpflichtig und somit vorsteuerabzugsberechtigt. Ausnahmen sind nur kleine Unternehmen, die bestimmte Umsatzgrenzen unterschreiten. Für sie gilt die Kleinunternehmerregelung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten. Das sollten Sie sich jedoch gut überlegen. Wenn Sie eine sinnvolle Entscheidung treffen wollen, müssen Sie wissen, wie Vorsteuer und Umsatzsteuer in Deutschland funktionieren.

Was ist die Vorsteuer?

Wer in Deutschland Waren oder Dienstleistungen anbietet, ist immer verpflichtet, eine Umsatzsteuer auszuweisen. Obwohl die Umsatzsteuer eine Endverbrauchersteuer ist, wird auch Unternehmen Umsatzsteuer berechnet, die sie später vom Finanzamt zurückerhalten. Die Umsatzsteuer, die Sie als Unternehmer beim Einkauf bezahlen, heißt Vorsteuer. Der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer ist also nur eine Frage des Blickwinkels.

Kurz zusammengefasst:

  • Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer aus der Perspektive des Käufers.
  • Die Steuer, die Ihnen auf eingehenden Rechnungen berechnet wird, ist die Vorsteuer.
  • Die Steuer, die Sie auf ausgehenden Rechnungen berechnen, ist die Umsatzsteuer.

Was ist die Umsatzsteuer?

Die Vorsteuer lässt sich nur anhand der Umsatzsteuer erklären. Sie fällt in Deutschland für alle entgeltlichen Produkte und Dienstleistungen an. Diese Abgabe muss der Endverbraucher zahlen. Er zahlt sie aber nicht direkt, sondern bei jedem Kauf als Teil des Preises. Der Verkäufer muss die Steuer später beim Finanzamt abführen.

Der Umsatzsteuersatz beträgt normalerweise 19 Prozent. Für einige Warengruppen, beispielsweise Lebensmittel und Bücher, gilt die ermäßigte Umsatzsteuer von 7 Prozent.

Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer?

Im Volksmund wird die Umsatzsteuer auch Mehrwertsteuer genannt. Die Umsatzsteuer ist aber streng genommen nicht ganz mit der Mehrwertsteuer gleichzusetzen. Der Begriff beschreibt lediglich die Funktionsweise der modernen Umsatzsteuer. Umsatzsteuer ist also der korrekte Begriff für das, was im Allgemeinen Mehrwertsteuer genannt wird. Die Umsatzsteuer fällt nicht für jede Stufe der Wertschöpfungskette an, sondern wird nur einmal vom Endverbraucher bezahlt.

Kurz zusammengefasst:

  • Die Bezeichnungen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer meinen in der Alltagssprache dasselbe.
  • Umsatzsteuer ist der steuerrechtlich korrekte Begriff.
  • Das Wort „Mehrwertsteuer“ beschreibt die Funktionsweise der modernen Umsatzsteuer.

Was ist der Vorsteuerabzug?

Der Vorsteuerabzug berechtigt Sie als Unternehmer, die von Ihnen gezahlte Vorsteuer mit der Umsatzsteuer zu verrechnen, die Sie an das Finanzamt abführen. Er sorgt dafür, dass die Umsatzsteuer nur von Endverbrauchern bezahlt wird, nicht von Unternehmen, die ein Produkt nur weiterverarbeiten oder weiterverkaufen.

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Beispiel für Vorsteuerabzug

Wie der Vorsteuerabzug in der Praxis funktioniert, lässt sich am besten mit einem Beispiel erklären. Angenommen, ein Tischler kauft beim Sägewerk Holz zu einem Nettopreis von 1.000 €. Er bezahlt zusätzlich 190 Euro Umsatzsteuer dafür. Aus diesem Holz fertigt er einen Schrank, den er seinem Kunden für 2.000 Euro netto verkauft. Da er seinem Kunden Umsatzsteuer berechnen muss, beträgt der Bruttopreis des Schranks 2.380 Euro. 380 Euro davon gehören aber nicht ihm, sondern sind Umsatzsteuer, die er an das Finanzamt abführen muss. Der Tischler hat aber bereits beim Einkauf 190 Euro Umsatzsteuer bezahlt. Diese Summe wird als im Voraus abgeführte Umsatzsteuer behandelt, daher auch die Bezeichnung Vorsteuer. Sie wird mit der Umsatzsteuerschuld von 380 Euro verrechnet. Die Vorsteuer wird von der Umsatzsteuerschuld des Tischlers abgezogen. Übrig bleiben somit nur noch 190 Euro, die er dem Finanzamt bezahlen muss. De facto bezahlen also weder Tischler noch Sägewerk Umsatzsteuer. Sie nehmen sie auch nicht ein, sondern reichen im Prinzip nur die Umsatzsteuer des Endabnehmers an das Finanzamt weiter.

Wer ist vorsteuerabzugsberechtigt?

Grundsätzlich sind alle Unternehmer vorsteuerabzugsberechtigt. Die einzige Ausnahme sind Kleinunternehmer, die unter die Kleinunternehmerregelung fallen. Als Kleinunternehmen gelten Freiberufler und Einzelunternehmer, deren Umsatz im vergangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht überschreiten wird. Sie müssen ihren Kunden keine Umsatzsteuer berechnen, sind im Gegenzug aber auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Auch Privatpersonen sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Für Sie als Unternehmer bedeutet das, dass sie für private Anschaffungen keinen Vorsteuerabzug geltend machen dürfen.

Wann darf keine Vorsteuer abgezogen werden?

Vorsteuer dürfen Sie nur abziehen, wenn Sie sie auch bezahlt haben. Bei Rechnungen von Kleinunternehmern, die ohne Umsatzsteuer gestellt wurden, können Sie somit keine Vorsteuer abziehen. Dasselbe gilt für Rechnungen aus dem Ausland, da Sie auch in diesem Fall keine Umsatzsteuer an den deutschen Fiskus bezahlt haben. Auch von Investitionen, die nur umsatzsteuerfreie Umsätze erbringen, dürfen Sie keine Vorsteuer abziehen. Das betrifft vor allem Immobilien, wenn Sie diese an Privatpersonen vermieten.

So funktioniert der Vorsteuerabzug in der Praxis

Den Vorsteuerabzug reichen Sie mit der regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldung ein. Dort wird die von Ihnen eingenommene Umsatzsteuer mit der von Ihnen bezahlten Vorsteuer verrechnet. Je nach Höhe ihrer Umsatzsteuer müssen Sie Ihre Umsatzsteuervoranmeldung entweder monatlich, vierteljährlich oder gar nicht abgeben.

Unabhängig davon, wie oft Sie eine Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben haben, ist nach Ablauf des Steuerjahres eine Umsatzsteuererklärung fällig. Die Zahlungen aufgrund der Umsatzsteuervoranmeldung gelten nämlich nur als Vorauszahlungen. Definitiv wird die Höhe der abzuführenden Umsatzsteuer und der davon abgezogenen Vorsteuer erst mit der jährlichen Umsatzsteuererklärung festgestellt.

Was ist die Vorsteuerberichtigung?

Bei der Vorsteuerberichtigung handelt es sich um einen der komplexesten Teile des Umsatzsteuerrechts. Sie ergibt sich aus der Regelung, dass nur für Wirtschaftsgüter Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann, mit denen auch umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielt werden. Das ist bei normalen Handelswaren so gut wie immer der Fall, darum kann ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer für diese nahezu ausnahmslos Vorsteuerabzug geltend machen.

Anders verhält es sich bei Immobilien. Vermietung ist nämlich grundsätzlich umsatzsteuerfrei, allerdings bestehen Ausnahmen für die Vermietung an Gewerbetreibende. Wenn ein Unternehmer also eine Immobilie mit der Absicht errichtet, sie umsatzsteuerpflichtig an einen Gewerbebetrieb zu vermieten, kann er Vorsteuerabzug dafür geltend machen. Vermietet er sie aber umsatzsteuerfrei an eine Privatperson, ist er nicht berechtigt, die von ihm selbst für die Errichtung bezahlte Vorsteuer abzuziehen.

Es kann aber vorkommen, dass sich die Nutzung nach einer gewissen Zeit ändert. Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn der ursprüngliche Mieter ein Gewerbebetrieb ist, Sie die Immobilie aber anschließend an eine Privatperson vermieten. Dann müssen Sie eine Vorsteuerberichtigung vornehmen, um die Versteuerung an die geänderten Nutzungsverhältnisse anzupassen. Im schlimmsten Fall kann es dadurch sogar dazu kommen, dass Sie Umsatzsteuer nachzahlen müssen.

Steuertipps

Steuertipps Selbstständige

In Deutschland zahlen viele Selbstständige, Gewerbetreibende und Freiberufler Jahr für Jahr zu viele Steuern. Oft liegt dies daran, dass Betriebsausgaben nicht in vollem Umfang geltend gemacht werden. Diese mindern jedoch den Jahresgewinn und können daher die Steuerlast enorm senken.

In diesen Punkten lassen sich Steuern sparen

1. Häusliches Arbeitszimmer einrichten

Als Unternehmer können Sie die Kosten für ein Arbeitszimmer unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen. Um die Kosten unbegrenzt absetzen zu können, muss das Zimmer Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit sein. Falls dies nicht der Fall ist, lassen sich immer noch bis zu 1250€ jährlich absetzen, wenn Ihnen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

2. Firmenwagen und Fahrtkosten absetzen

Für viele Selbstständige, die auf die dienstliche Nutzung eines Autos angewiesen sind, lohnt sich das Absetzen des eigenen Firmenwagens. Dabei besteht die Möglichkeit den Wagen in das Betriebsvermögen oder das Privatvermögen zu übernehmen.

Liegt die betriebliche Nutzung des Wagens bei unter 10%, kann das Auto nicht als Betriebsvermögen angesehen werden. Dann gelten folgende Bedingungen:

  • Der Wagen ist nicht direkt steuerlich abzugsfähig.
  • Betriebliche Fahrten lassen sich jedoch mit 0,30€ pro Kilometer dem eigenen Unternehmen in Rechnung stellen.
  • Alle betrieblichen Fahrten müssen über ein Fahrtenbuch festgehalten werden.
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Bei einer betrieblichen Nutzung von 10% bis 50% haben Selbstständige die Wahl, ob Sie ihr Fahrzeug dem Betriebsvermögen oder dem Privatvermögen zuordnen.

Eine betriebliche Nutzung von über 50% erfordert die Zuordnung des Fahrzeugs in das Betriebsvermögen. Dann gelten folgende Aspekte:

  • Das Fahrzeug lässt sich als Betriebsausgabe abschreiben.
  • Betriebliche Fahrten werden mit den tatsächlichen Kosten oder 0,30€ pro km als Ausgabe verrechnet.
  • Der geldwerte Vorteil aller Privatfahrten muss versteuert werden. Dafür stehen zwei Optionen zur Verfügung:
    1. Das Führen eines Fahrtenbuchs: Somit werden alle Privatfahrten ermittelt und die Kosten dieser abgebildet.
    2. Die Nutzung der 1% Regelung: Dabei wird der geldwerte Vorteil mit 1% des Fahrzeug-Listenpreises (Neupreis) pro Monat verrechnet.
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Wird auf die 1% Regelung zurückgegriffen, muss für Elektroautos und Plug-In-Hybride, die zwischen dem 1. Januar 2019 und 31. Dezember 2021 gekauft oder geleast werden, nur der halbe Listenpreis angesetzt werden.

3. Arbeitsmittel in vollem Umfang absetzen

Wenn die Arbeitsmittel von Selbstständigen zu mindestens 90% betrieblich genutzt werden, lassen sie sich zu 100% absetzen. Dazu zählt Elektronik, aber auch klassische Arbeitsmittel, wie Arbeitskleidung, Bürobedarf oder auch Büromöbel. Ob Arbeitsmittel sofort abgesetzt werden können oder über mehrere Jahre abgeschrieben werden, hängt vom Anschaffungswert ab.

  • Liegt der Wert eines Arbeitsmittels bis 250€, kann es sofort in den Betriebskosten angegeben werden.
  • Bei einem Wert zwischen 251€ und 800€, können Sie zwischen einer sofortigen Abschreibung und einem Sammelposten wählen.
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Im Sammelposten werden alle Anlagegüter gemeinsam über 5 Jahre abgeschrieben. Dabei erfolgt die Abschreibung linear mit 20% der Anschaffungskosten pro Jahr.

  • Güter mit einem Wert zwischen 801€ und 1000€ werden über ihre Nutzungsdauer laut der amtlichen Abschreibungstabelle abgeschrieben oder in den Sammelposten eingefügt. Wichtig ist hierbei, dass auch die Güter mit einem Wert zwischen 251€ und 800€ in den Sammelposten eingefügt werden müssen, sobald Sie sich für den Sammelposten entscheiden.
  • Arbeitsmittel mit einem Anschaffungswert von über 1001€ müssen nach der amtlichen Abschreibungstabelle abgeschrieben werden. Bei einem Laptop liegt der Zeitraum bspw. bei drei Jahren.

Wir empfehlen die Kosten kleinerer betriebliche Anschaffungen zusammenzuzählen. Oft stellen diese in Summe eine nicht zu unterschätzende Steuerentlastung dar.

4. Vorauszahlungen zur privaten Krankenversicherung vereinbaren

Freiberufler oder Gewerbetreibende, die ihre Gewinnermittlung mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen, können Vorauszahlungen zur Gewinnminimierung nutzen. Gerade gegen Ende des Jahres ist es sinnvoll, die Krankenversicherungsbeiträge der nächsten Jahre im Voraus zu zahlen, um den Sonderausgabenabzug zu maximieren.

Allerdings hat der Gesetzgeber diesen auf das maximal 2,5-Fache der Beiträge des laufenden Jahres beschränkt. In den Folgejahren stehen jedoch weiterhin die Höchstbeträge des Sonderausgabenabzugs von 2800€ zur Verfügung, die wiederum für andere private Versicherungsleistungen genutzt werden können. Mehr dazu lesen Sie hier.

5. Handwerksleistungen berücksichtigen

Sowohl für Selbstständige als auch für Angestellte bieten Leistungen von Handwerkern ein enormes Steuersparpotenzial. Kosten für Handwerker im privaten Haushalt können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Bis zu 20% der Arbeitskosten, aber maximal 1200€, lassen sich direkt von der eigenen Steuerschuld absetzen.

Achten Sie bei der Rechnung darauf, dass der Lohnanteil der Rechnung separat aufgeführt ist. Außerdem sollten Sie keine Barzahlung ausführen, damit Sie die Zahlung anhand eines Kontoauszugs belegen können.

6. Gewinnverschiebung nutzen

Indem Selbstständige Teilzahlungen vereinbaren oder Vorauszahlungen ansetzen, können sie Betriebsausgaben optimal über mehrere Jahre aufteilen. So kann die Steuerlast effektiv sinken. Außerdem können Liquiditätsvorteile entstehen, wenn hohe Ausgaben entsprechend aufgeteilt werden.

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KMUs können besonders von einer Gewinnverschiebung profitieren, indem sie den Investitionsabzugsbetrag nutzen. Dieser erlaubt es geplante Investitionen in Höhe von 40% der Kosten von ihrem Gewinn abzuzielen. Eine Voraussetzung ist dabei, dass die Investition innerhalb der nächsten drei Jahre stattfinden soll.

7. Ist-Versteuerung beantragen

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen unterliegen grundsätzlich einer Soll-Versteuerung. Das bedeutet, dass die Mehrwertsteuern von noch nicht gezahlten Rechnungen an das Finanzamt vorgestreckt werden müssen. Mit einem Antrag auf eine umsatzsteuerliche Ist-Versteuerung können Liquiditätsvorteile entstehen, indem die Mehrwertsteuer erst gezahlt werden muss, wenn der Kunde die Rechnung auch beglichen hat.

8. Kleinunternehmerregelung nutzen

Mit der Kleinunternehmerregelung können Selbstständige von der Pflicht, Umsatzsteuer zu erheben, befreit werden. Das bringt gerade im B2C-Bereich einen kleinen Wettbewerbsvorteil, da Produkte so bis zu 19% günstiger angeboten werden können.

Klassische Handelsunternehmen sollten allerdings auf die Regelung verzichten, um die Vorsteuer ihrer bezahlten Rechnungen geltend zu machen.

9. Dauerfristverlängerungen nutzen

Gerade junge Unternehmen geraten oft in Liquiditätsprobleme. Eine Dauerfristverlängerung bietet die Chance, Steuererklärungen einen Monat später abzugeben und Steuernachzahlungen somit verspätet durchzuführen. Das bringt klare Liquiditätsvorteile, die gerade in der Anfangsphase eines Unternehmens nützlich sind. Dauerfristverlängerungen lassen sich direkt beim zuständigen Finanzamt beantragen und werden in der Regel genehmigt, wenn ein entsprechender Grund vorliegt.

10. Gewinnneutrale Rücklagen nutzen

Durch höhere Gewalt können schnell Schäden am Betriebseigentum entstehen. Gewinne aus Versicherungszahlungen müssen dabei nicht versteuert werden. Gerade Selbstständige in ihrer Anfangsphase sind sich dessen oft nicht bewusst und versteuern regelmäßig steuerfreie Zahlungen.

11. Betriebsausgabenpauschale als Freiberufler nutzen

Freiberufler in wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen oder Lehrberufen haben oft nur geringe Ausgaben. Anstatt diese zusammenzuzählen, lassen sich auch Pauschalbeträge nutzen. Für nebenberufliche Freiberufler gilt dabei:

  • Es dürfen höchstens 25% der Einnahmen pauschal als Ausgaben deklariert werden.
  • Der Höchstbetrag beläuft sich dabei auf 614€.

Für hauptberufliche Schriftsteller und Journalisten sind die Grenzen der Ausgabenpauschale dagegen etwas höher. In dem Fall gilt folgendes:

  • Maximal 30% der Einnahmen dürfen als pauschale Ausgaben deklariert werden.
  • Der Höchstbetrag beträgt 2455€.

Das Besondere an der Betriebsausgabenpauschale ist, dass die Ausgaben nicht nachgewiesen werden müssen. Ob sich diese lohnt oder die Betriebsausgaben auf übliche Art und Weise angesetzt werden sollten, hängt also immer von der Höhe der eigentlichen Ausgaben ab.

Nicht nur Steuern sparen, sondern auch Zeit und Mühen mit offenen Forderungen

Mit unseren Steuertipps können Selbstständige oder Freiberufler an der ein oder anderen Stelle Geld sparen. Durch die Finanzierungsform der Rechnungsvorfinanzierung, auch Factoring genannt, ersparen sie sich zudem, lange auf die Bezahlung Ihrer Leistung warten zu müssen. Ab einer Gebühr von 0,5% des Rechnungsbetrags können sie in kürzester Zeit ihr Geld erhalten und zahlungsfähig für laufende Kosten bleiben. Schützen auch Sie sich vor offenen Forderungen und Problemen mit zu spät zahlenden Auftraggebern. Mit aifinyo schützen Sie außerdem das Verhältnis zu Ihren Kunden, da wir Ihnen auch die unangenehme Kommunikation im Falle einer verspäteten Zahlung mit einem professionellen Mahnwesen abnehmen.

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Steuertipps Arbeitszimmer

In Deutschland zahlen viele Selbstständige, Gewerbetreibende und Freiberufler Jahr für Jahr zu viele Steuern. Oft liegt dies daran, dass Betriebsausgaben nicht in vollem Umfang geltend gemacht werden. Diese mindern jedoch den Jahresgewinn und können daher die Steuerlast enorm senken.

Wer kann die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer absetzen?

Grundsätzlich gilt: Selbstständige, die den Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit zu Hause haben, können die Kosten für ihr Arbeitszimmer vollständig absetzen.

Für Personen, die dagegen den größten Anteil ihrer Arbeit bei einem Kunden verrichten oder keinen Arbeitsplatz in ihrem eigentlichen Büro haben, gelten 1250€ als maximaler Steuerabzug. Gerät man als Selbstständiger unter Verdacht, hauptsächlich außerhalb des eigenen Arbeitszimmers zu arbeiten, bestehen immer noch Möglichkeiten, das Finanzamt zu überzeugen. Entscheidend ist, dass man klarstellt, wann man das Home-Office verlässt, um Kundenbesuche oder andere berufliche Termine wahrzunehmen. Ist daraus klar erkennbar, dass der Hauptteil der Arbeit im häuslichen Arbeitszimmer stattfindet, stehen die Chancen auf eine Anerkennung der Kosten gut.

Welche Kosten lassen sich steuerlich absetzen?

Selbstständige können neben der Miete oder den Kosten für die Finanzierung einer eigenen Immobilie auch alle Nebenkosten absetzen. Ermittelt werden diese mit dem prozentualen Anteil an der Gesamtwohnfläche.

Beispiel:

Bei einer Wohnfläche von 120m² entfallen 18m² auf das eigene Arbeitszimmer. Somit könnten 15% der Miet- und Nebenkosten bzw. Finanzierungskosten steuerlich als Ausgabe geltend gemacht werden.

Kosten, die nur auf das Arbeitszimmer anfallen, lassen sich dagegen vollständig absetzen. Dazu gehören Folgende:

  • Aufwendungen für die Ausstattung des Zimmers (z.B Möbel, Lampen, Gardinen und eine technische Grundausstattung)
  • Renovierungskosten
  • Reinigungskosten
  • Versicherungen über die Ausstattung des Home-Office

Luxus- und Kunstgegenstände lassen sich dagegen nicht absetzen. Dazu zählen Gemälde, veredelte Möbel oder andere Gegenstände, die der Ausschmückung des Zimmers dienen.

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Der Steuerabzug des Arbeitszimmers ist grundsätzlich personenbezogen.

Wenn sich Ehepartner ein Arbeitszimmer teilen, können diese so bis zu 2500€ p.a geltend machen. Betreibt eine Einzelperson dagegen zwei Arbeitszimmer im eigenen Haus, lassen sich immer noch maximal 1250€ geltend machen, wenn der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit nicht in dem Arbeitszimmer liegt.

Ausnahmen, in denen das häusliche Arbeitszimmer nicht absetzbar ist

Der steuerliche Abzug ist lediglich für typische Arbeitszimmer möglich. Die Finanzverwaltung definiert dies als einen separaten Raum, der vorwiegend der Erledigung „gedanklicher, schriftlicher, verwaltungstechnischer und organisatorischer Arbeit“ dient. Eine einfache Arbeitsecke im Wohnzimmer ist somit nicht absetzbar. Bei der Möblierung schauen die Finanzämter manchmal auch genauer hin. So muss ein Arbeitszimmer auch als solches eingerichtet sein. Ein Fernseher, eine Sitzecke oder ein Bett wären eventuelle Ausschlusskriterien.

Außerdem muss der separate Raum zu mehr als 90% beruflich bzw. betrieblich genutzt werden. Ein Gästezimmer mit einem Schreibtisch kann man also nicht als Arbeitszimmer geltend machen.

Vorsicht bei Immobilienveräußerungen

Selbstständige, die in ihrer Immobilie wohnen und die Kosten für ihr Arbeitszimmer steuerlich absetzen konnten, sollten bei Immobilienverkäufen besonders aufpassen. Liegt ein geplanter Verkauf innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist für Immobilien, muss gegebenenfalls der Gewinn aus dem privaten Veräußerungsgeschäft anteilig versteuert werden. Konkret geht es dabei um den Anteil, der auf das Arbeitszimmer entfällt.

Ist das Arbeitszimmer sogar Betriebsvermögen geworden, muss auch nach der zehnjährigen Frist der sogenannte Entnahmewert versteuert werden.

Fazit: Effizient Steuern im Home-Office sparen

Für Selbstständige bietet das häusliche Arbeitszimmer eine gute Möglichkeit, um effektiv Steuern zu sparen. Auch wenn damit Risiken einhergehen, lohnt sich der anfängliche Aufwand. Wir empfehlen Selbstständigen daher diese Sparmöglichkeit zu nutzen. Wer jetzt schon über eine Arbeitsecke verfügt, sollte zudem darüber nachdenken, ein separates Arbeitszimmer einzurichten, um Steuern absetzen zu können.

Größenbeschränkungen gibt es dabei keine. So kann auch das größte Zimmer einer Wohnung ein Arbeitszimmer sein, wenn es nicht privat genutzt wird.

Sparen Sie nicht nur Steuern, sondern auch Sorgen mit säumigen Kunden und langes Warten auf Ihre Forderungen!

Rund um häusliche Arbeitszimmer können Selbstständige an mancher Stelle Geld sparen. Eine Rechnungsvorfinanzierung erspart Ihnen zudem, lange darauf warten zu müssen, dass Ihre Leistung bezahlt wird. In kürzester Zeit können Sie durch das echte Factoring von aifinyo unkompliziert schon ab 0,5% ihr Geld erhalten und zahlungsfähig für laufende Kosten bleiben. Seien Sie so geschützt vor Zahlungsausfällen und Problemen mit Ihren Kunden. Sorgen Sie sich außerdem nicht um das Verhältnis zu Ihren Auftraggebern, da aifinyo Ihnen im Falle einer verspäteten Zahlung auch die unangenehme Kommunikation mit einem professionellen Mahnwesen abnimmt.

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Steuern Selbstständige

Anstatt sich auf die eigentliche Tätigkeit zu konzentrieren, müssen viele gerade am Anfang dem Thema Steuern viel Zeit widmen. Dabei ist es gut zu wissen, dass es einen gewissen Gestaltungsspielraum gibt und nicht nur Verpflichtungen.

Welche Steuern müssen Selbstständige entrichten?

Die steuerliche Situation in Deutschland kann oft verwirrend sein. Für Selbstständige gibt es jedoch in der Regel vier Steuern, die entrichtet werden müssen.

  • Umsatzsteuer (Nur für Regelunternehmer)
  • Einkommenssteuer + Solidaritätszuschlag + ggf. Kirchensteuer
  • Gewerbesteuer (Nur für Gewerbetreibende)
  • Lohnsteuer (Nur für Selbstständige mit Angestellten)

Die Anmeldung beim Finanzamt

Die ersten Schritte in die Selbstständigkeit sind in der Regel administrativ und mit einem Besuch beim Finanzamt verbunden. Dort melden Sie Ihre Tätigkeit an und informieren über Ihre zu erwartenden Einnahmen.

Jedoch muss in Deutschland nicht jeder Selbstständige ein Gewerbe anmelden. Sind Unternehmer in einem der freien Berufe tätig, sind Sie nicht zur Anmeldung eines Gewerbes verpflichtet. Diese füllen daher nicht den Fragebogen zur Gewerbeanmeldung aus. In diesem Fall genügt es, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen.

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Während Gewerbetreibende den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung automatisch vom Finanzamt zugesendet bekommen, muss dieser von Freiberuflern selbst eingereicht werden.

Mit einer Freiberuflichkeit entstehen folgende Vorteile:

Die Gewerbesteuer entfällt

Unabhängig von ihrem Einkommen sind Freiberufler nicht gewerbesteuerpflichtig.

Keine Pflichtmitgliedschaft in der IHK oder HKK

Da Freiberufler nicht gewerblich tätig sind, sind sie nicht zur Mitgliedschaft in den gewerblichen Kammern verpflichtet. Dafür besteht jedoch ggf. eine Pflicht zur Mitgliedschaft in einer anderen Berufskammer.

Keine Pflicht zur doppelten Buchführung

Die Abgabe der Einnahmenüberschuss-Rechnung (EÜR) genügt für Freiberufler.

Möglichkeit zur Beantragung der Ist-Versteuerung

Im Gegensatz zur Sollversteuerung, wird bei der Ist-Versteuerung nur die Umsatzsteuer für tatsächlich erhaltene Zahlungen abgeführt.

Nutzung von Betriebsausgaben-Pauschalen

Angehörige der freien Berufe können pauschale Betriebsausgaben absetzen. Die tatsächlichen Ausgaben müssen innerhalb dieser Pauschale nicht nachgewiesen werden.

Kleinunternehmer oder Regelunternehmer?

Mit der Anmeldung bei dem zuständigen Finanzamt werden Gründer mit der Frage konfrontiert, ob sie sich als Regelunternehmer oder Kleinunternehmer selbstständig machen möchten.

Als Regelunternehmer erhält man eine Umsatzsteueridentifikationsnummer, mit welcher sich Leistungen im innergemeinschaftlichen Erwerb austauschen lassen. Dafür sind diese aber auch umsatzsteuerpflichtig und somit zur Abgabe monatlicher oder quartalsmäßiger Umsatzsteuervoranmeldungen und einer jährlichen Umsatzsteuererklärung verpflichtet. Die Umsatzsteuer von Betriebsausgaben lässt sich dagegen mit der Vorsteuer zurückfordern.

Kleinunternehmer müssen dagegen keine Umsatzsteuer erheben und dementsprechend auch keine Umsatzsteuervoranmeldungen oder Umsatzsteuererklärungen abgeben. Die Umsatzsteuer für Betriebsausgaben lässt sich dagegen nicht steuerlich geltend machen.

Wann sollte die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) gewählt werden?

Wenn ein Unternehmer voraussichtlich weniger als 17500€ Jahresumsatz tätigen wird.

Die Kleinunternehmerregelung gilt ausschließlich für Unternehmer, die weniger als 17.500€ Umsatz im Vorjahr oder 50.000€ im aktuellen Jahr getätigt haben.

Wenn nur geringe oder keine betriebliche Ausgaben erwartet werden

Da der Vorsteuerabzug für Kleinunternehmer entfällt, sollten diese nur geringe Ausgaben tätigen. Kapitalintensive Geschäftsmodelle sind dagegen von Anfang an mit einer Einstufung als Regelunternehmer besser beraten.

Bei einer nebenberuflichen Gründung

Die meisten Kleinunternehmer werden ohne einen Steuerberater auskommen. Durch die geringeren bürokratischen Hürden können auch nebenberufliche Existenzen gegründet werden, ohne viel Kapital aufzuwenden.

Die Umsatzsteuervoranmeldung

Regelunternehmer sind zur monatlichen oder vierteljährlichen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet. Damit werden die erhaltene und gezahlte Umsatzsteuer gegenübergestellt und miteinander verrechnet. Bis zum 10. des Folgemonats sind Unternehmer dazu verpflichtet, ihre Voranmeldungen elektronisch über Elster Online an das Finanzamt zu übermitteln. Wichtig ist, dass sie im Voraus ihrer unternehmerischen Tätigkeit überprüfen, ob sie einen Umsatzsteuersatz von 7% oder 19% berechnen müssen.

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Sollte es einmal knapp werden lässt sich beim Finanzamt eine Dauerfristverlängerung von einem Monat beantragen. Dies ist auch telefonisch oder schriftlich möglich, falls Ihr Elster Online-Zugang bspw. noch nicht eingerichtet ist.

Die Umsatzsteuererklärung

Im Gegensatz zur Umsatzsteuervoranmeldung wird die Umsatzsteuererklärung nur einmal jährlich erstellt und abgegeben. Dabei ist die Abgabefrist, wie bei der Einkommensteuererklärung, der 31.07 des Folgejahres. Ein häufiger Irrtum ist es, dass die Umsatzsteuererklärung lediglich für Regelunternehmer verpflichtend ist. Auch Kleinunternehmer stehen in der Pflicht eine Umsatzsteuererklärung abzugeben, auch wenn ihre Umsatzsteuerschuld bei 0€ liegen wird.

Das Formular ähnelt dabei den Umsatzsteuervoranmeldungen und bezieht sich auf das gesamte Jahr. Dem Finanzamt wird somit also lediglich ein Überblick geboten, der anschließend mit den Daten der Voranmeldungen abgeglichen werden kann.

Der Steuerberater als steuerlicher Vorteil

Da sich Existenzgründer oft nicht mit steuerlich Details auskennen, ist die Investition in einen Steuerberater eine oft attraktive Lösung. Ein guter Steuerberater berät zuverlässig zu offenen Fragen rund um die Buchhaltung, Steuern und Jahresabschlüsse. Häufig finden Steuerexperten beispielsweise Freibeträge und Schlupflöcher für ihre Klienten, die diese ohne Hilfe nicht gefunden hätten. Außerdem lassen sich die Steuerberatungskosten in der Regel vollständig absetzen, womit Selbstständige gleich doppelt profitieren.

Hier erfahren Sie, wie Sie einen guten Steuerberater finden.

Sparen Sie nicht nur Steuern, sondern nutzen Sie auch die Vorteile unserer Rechnungsvorfinanzierung! Sie erhalten schnell Ihr Geld und sind vor Zahlungsausfällen geschützt.