Hilfspakete

Viele Selbstständige, Freiberufler und Freelancer sind stark von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen. Um Arbeitsplätze zu sichern und die Wirtschaft zu stützen, hat das Bundesfinanzministerium umfangreiche Hilfsmaßnahmen geplant. Welche Maßnahmen dies konkret sind und wo Sie Hilfe bekommen, erfahren Sie im RECHNUNG.de Ratgeber.
Corona-Hilfspakete

Inhaltsübersicht

Liquiditätsprobleme machen besonders Freelancern und Solo-Selbstständigen zu schaffen. Damit diese die kommende Zeit sicher und mit so wenigen Verlusten wie möglich überstehen, werden allerlei Maßnahmen ergriffen.

50 Milliarden Euro für kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler

Viele Selbstständige und Freelancer haben jetzt mit Einkommenseinbußen zu kämpfen. Laufende Kosten wie Miete oder Pacht müssen dennoch weiter gezahlt werden, das Ersparte ist schnell aufgebraucht und oft ist der Zugang zu Krediten schwer. Deshalb stellt das Bundesfinanzministerium Soloselbstständigen und Freiberuflern durch ein unbürokratisches Sofortprogramm eine einmalige Soforthilfen zur Verfügung. Damit sollen vor allem Miet- und Pachtkosten sowie sonstige Betriebskosten wie laufende Kredite für Betriebsstätten gedeckt werden. Diese Hilfen können Selbstständige und Freelancer in Anspruch nehmen:

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Für Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten:

Einmalzahlung von bis zu 9.000€ für 3 Monate. Diese muss nicht zurückgezahlt werden.

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Für Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten:

Einmalzahlung von bis zu 15.000 € für 3 Monate. Diese muss nicht zurückgezahlt werden.

Wie kann ich das Hilfsprogramm nutzen?

Ausgeführt wird das Hilfsprogramm über die Länder. Die Antragsstellung soll elektronisch erfolgen, konkrete Richtlinien liegen jedoch noch nicht vor. Wir werden Sie hier über den aktuellen Status auf dem Laufenden halten.

Wann kann die Soforthilfe in Anspruch genommen werden?

Damit die Soforthilfe in Anspruch genommen werden kann, muss der Antragsteller nachweisen können, dass die wirtschaftlichen Schwierigkeiten (Existenzbedrohung bzw. Liquiditätsengpass) infolge der Corona-Pandemie aufgetreten sind. Der Antragsteller darf vor dem 31.12.2019 nicht von wirtschaftlichen Schwierigkeiten betroffen gewesen sein.

Sicherung des Einkommens durch Grundsicherung

Selbstständige erhalten nun leichter Zugang zur Grundsicherung, auch als Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV bekannt. Dadurch soll der Lebensunterhalt auch während der aktuellen Situation gesichert sein. Antragsteller müssen ihre Vermögensverhältnisse nicht offenlegen, die Wohnungsmiete wird auch nicht geprüft. Diese Regelung gilt für ein halbes Jahr. Außerdem werden die Anträge vorläufig bewilligt, um Selbstständige, Freiberufler und Freelancer schnell versorgen zu können. Die Bedürftigkeitsprüfung erfolgt dann im Nachgang. Um Grundsicherung zu beantragen, wenden Sie sich an die Bundesagentur für Arbeit.

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Selbstständige, die in in den ersten drei Monaten ihrer Selbstständigkeit bei der Agentur für Arbeit gegen Arbeitslosigkeit versichert haben, bekommen nun auch Arbeitslosengeld ausgezahlt. Wichtig dabei ist: Arbeitslos gemeldete Selbstständige dürfen, mit Ausnahme einer Nebentätigkeit, nicht arbeiten. Dies gilt auch, wenn wieder Aufträge vorhanden sind. Dann muss die Arbeitslosigkeit beendet werden.

Vereinfachte Kreditvergabe für Selbstständige, Freiberufler und Freelancer

Um Selbstständige, Freiberufler und Kleinstunternehmer mit schneller Liquidität zu Versorgen, stellt das Bundesfinanzministerium Hilfskredite zur Verfügung. Diese werden über die KfW vergeben und stehen allen Unternehmensgrößen zur Verfügung. Damit den Betroffenen schnell und effektiv geholfen werden kann, wurden die Voraussetzungen für die KfW-Kredite stark gelockert sowie die Konditionen verbessert. Weiterhin übernimmt die KfW einen Großteil der Haftung für die Kredite (80 bis 90%), was Banken, Sparkassen und anderen Finanzierungspartnern die Kreditvergabe deutlich vereinfacht.

Wer kann einen KfW-Unternehmerkredit beantragen?

Alle etablierten Unternehmen, die seit mindestens fünf Jahren am Markt sind, können den KfW-Unternehmerkredit beantragen. Weitere Informationen zum KfW-Unternehmerkredit erhalten Sie auf der Website der KfW.

Was machen Unternehmen, die noch nicht seit fünf Jahren bestehen?

Diesen Unternehmen steht der ERP-Gründerkredit zur Verfügung. Weitere Informationen zum ERP-Gründerkredit erhalten Sie auf der Website der KfW.

Einen Kredit beantragen – So geht‘s

Selbstständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen können Kredite über ihre Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner beantragen. Das sind Geschäftsbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Direktbanken, Bausparkassen, Versicherungen und Finanzvermittler. Es ist nicht möglich, den Kredit direkt bei der KfW zu beantragen.

Die vier Schritte der Antragsstellung:

1. Einen Finanzierungspartner finden Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Hausbank oder einem anderen Finanzierungpartner auf und vereinbaren Sie einen Termin.

2. Den Kredit beantragen Der Antrag bei der KfW wird durch Ihren Finanzierungspartner gestellt.

3. Prüfung des Kreditantrags Die Unterlagen werden von der KfW geprüft, sie entscheidet, ob der Kredit genehmigt wird.

4. Abschluss des Kreditvertrags und Erhalt der Liquidität Sie schließen bei Ihrem Finanzierungspartner den Kreditvertrag ab und erhalten anschließend die Mittel bereitgestellt.

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Selbstständige und Freiberufler, die aufgrund von Umsatzeinbußen durch die Corona-Pandemie nicht in der Lage sind, ihre Miete zu zahlen, können vom Vermieter nicht gekündigt werden. Dies gilt für Mietschulden zwischen dem 01.04. und dem 30.09.2020.

Steuerliche Entlastungen für Selbstständige

Selbstständige haben die Möglichkeit, Steuerzahlungen, zum Beispiel bei der Einkommens-, Körperschafts- und Umsatzsteuer zu stunden. Außerdem ist eine Anpassung der Vorauszahlungen bei den Ertragssteuern möglich. Das Finanzamt kann außerdem bis Ende des Jahres auf die Vollstreckung überfälliger Steuerschulden verzichten. Auch Säumniszuschläge können erlassen werden. Um zu prüfen, welche Steuererleichterungen Sie in Anspruch nehmen können, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt.

Welchen Hilfen bietet mein Bundesland an?

Bund, Länder und Städte haben verschiedene Liquiditätshilfen in Aussicht gestellt. Damit Sie den Überblick behalten, haben wir die konkreten Corona-Soforthilfen in unserem Blog für Sie zusammengefasst.

Entlastung bei der Rechnungsverwaltung

Um Freiberufler, Freelancer und Selbstständige zu entlasten, bieten wir unsere Rechnungsverwaltung bis auf Weiteres kostenlos an. Mit der Rechnungsverwaltung schaffen Sie sich zeitliche und organisatorische Freiräume, denn wir übernehmen den Rechnungsversand, die Zahlungseingangskontrolle und das Mahnwesen für Sie. Sie können alle Rechnungen und Zahlungen einfach überblicken und kontrollieren. Schaffen Sie sich jetzt Zeit für die wesentlichen Dinge und erleichtern Sie sich die Arbeit mit der Rechnungsverwaltung von RECHNUNG.de!

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