Steuertipps Arbeitszimmer

Viele Selbstständige und Freiberufler haben ein häusliches Arbeitszimmer und die Möglichkeit, die dafür anfallenden Kosten von der Steuer abzusetzen. Der Staat schaut dabei jedoch ganz genau hin, denn die Steuerersparnisse eines Home-Office können bei mehreren tausend Euro pro Jahr liegen. Im RECHNUNG.de Ratgeber erfahren Sie daher von den wichtigsten Steuertipps rund um das häusliche Arbeitszimmer.
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Inhaltsübersicht

In Deutschland zahlen viele Selbstständige, Gewerbetreibende und Freiberufler Jahr für Jahr zu viele Steuern. Oft liegt dies daran, dass Betriebsausgaben nicht in vollem Umfang geltend gemacht werden. Diese mindern jedoch den Jahresgewinn und können daher die Steuerlast enorm senken.

Wer kann die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer absetzen?

Grundsätzlich gilt: Selbstständige, die den Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit zu Hause haben, können die Kosten für ihr Arbeitszimmer vollständig absetzen.

Für Personen, die dagegen den größten Anteil ihrer Arbeit bei einem Kunden verrichten oder keinen Arbeitsplatz in ihrem eigentlichen Büro haben, gelten 1250€ als maximaler Steuerabzug. Gerät man als Selbstständiger unter Verdacht, hauptsächlich außerhalb des eigenen Arbeitszimmers zu arbeiten, bestehen immer noch Möglichkeiten, das Finanzamt zu überzeugen. Entscheidend ist, dass man klarstellt, wann man das Home-Office verlässt, um Kundenbesuche oder andere berufliche Termine wahrzunehmen. Ist daraus klar erkennbar, dass der Hauptteil der Arbeit im häuslichen Arbeitszimmer stattfindet, stehen die Chancen auf eine Anerkennung der Kosten gut.

Welche Kosten lassen sich steuerlich absetzen?

Selbstständige können neben der Miete oder den Kosten für die Finanzierung einer eigenen Immobilie auch alle Nebenkosten absetzen. Ermittelt werden diese mit dem prozentualen Anteil an der Gesamtwohnfläche.

Beispiel:

Bei einer Wohnfläche von 120m² entfallen 18m² auf das eigene Arbeitszimmer. Somit könnten 15% der Miet- und Nebenkosten bzw. Finanzierungskosten steuerlich als Ausgabe geltend gemacht werden.

Kosten, die nur auf das Arbeitszimmer anfallen, lassen sich dagegen vollständig absetzen. Dazu gehören Folgende:

  • Aufwendungen für die Ausstattung des Zimmers (z.B Möbel, Lampen, Gardinen und eine technische Grundausstattung)
  • Renovierungskosten
  • Reinigungskosten
  • Versicherungen über die Ausstattung des Home-Office

Luxus- und Kunstgegenstände lassen sich dagegen nicht absetzen. Dazu zählen Gemälde, veredelte Möbel oder andere Gegenstände, die der Ausschmückung des Zimmers dienen.

Girl in a jacket
Der Steuerabzug des Arbeitszimmers ist grundsätzlich personenbezogen.

Wenn sich Ehepartner ein Arbeitszimmer teilen, können diese so bis zu 2500€ p.a geltend machen. Betreibt eine Einzelperson dagegen zwei Arbeitszimmer im eigenen Haus, lassen sich immer noch maximal 1250€ geltend machen, wenn der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit nicht in dem Arbeitszimmer liegt.

Ausnahmen, in denen das häusliche Arbeitszimmer nicht absetzbar ist

Der steuerliche Abzug ist lediglich für typische Arbeitszimmer möglich. Die Finanzverwaltung definiert dies als einen separaten Raum, der vorwiegend der Erledigung „gedanklicher, schriftlicher, verwaltungstechnischer und organisatorischer Arbeit“ dient. Eine einfache Arbeitsecke im Wohnzimmer ist somit nicht absetzbar. Bei der Möblierung schauen die Finanzämter manchmal auch genauer hin. So muss ein Arbeitszimmer auch als solches eingerichtet sein. Ein Fernseher, eine Sitzecke oder ein Bett wären eventuelle Ausschlusskriterien.

Außerdem muss der separate Raum zu mehr als 90% beruflich bzw. betrieblich genutzt werden. Ein Gästezimmer mit einem Schreibtisch kann man also nicht als Arbeitszimmer geltend machen.

Vorsicht bei Immobilienveräußerungen

Selbstständige, die in ihrer Immobilie wohnen und die Kosten für ihr Arbeitszimmer steuerlich absetzen konnten, sollten bei Immobilienverkäufen besonders aufpassen. Liegt ein geplanter Verkauf innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist für Immobilien, muss gegebenenfalls der Gewinn aus dem privaten Veräußerungsgeschäft anteilig versteuert werden. Konkret geht es dabei um den Anteil, der auf das Arbeitszimmer entfällt.

Ist das Arbeitszimmer sogar Betriebsvermögen geworden, muss auch nach der zehnjährigen Frist der sogenannte Entnahmewert versteuert werden.

Fazit: Effizient Steuern im Home-Office sparen

Für Selbstständige bietet das häusliche Arbeitszimmer eine gute Möglichkeit, um effektiv Steuern zu sparen. Auch wenn damit Risiken einhergehen, lohnt sich der anfängliche Aufwand. Wir empfehlen Selbstständigen daher diese Sparmöglichkeit zu nutzen. Wer jetzt schon über eine Arbeitsecke verfügt, sollte zudem darüber nachdenken, ein separates Arbeitszimmer einzurichten, um Steuern absetzen zu können.

Größenbeschränkungen gibt es dabei keine. So kann auch das größte Zimmer einer Wohnung ein Arbeitszimmer sein, wenn es nicht privat genutzt wird.

Sparen Sie nicht nur Steuern, sondern auch Sorgen mit säumigen Kunden und langes Warten auf Ihre Forderungen!

Rund um häusliche Arbeitszimmer können Selbstständige an mancher Stelle Geld sparen. Eine Rechnungsvorfinanzierung erspart Ihnen zudem, lange darauf warten zu müssen, dass Ihre Leistung bezahlt wird. In kürzester Zeit können Sie durch das echte Factoring von aifinyo unkompliziert schon ab 0,5% ihr Geld erhalten und zahlungsfähig für laufende Kosten bleiben. Seien Sie so geschützt vor Zahlungsausfällen und Problemen mit Ihren Kunden. Sorgen Sie sich außerdem nicht um das Verhältnis zu Ihren Auftraggebern, da aifinyo Ihnen im Falle einer verspäteten Zahlung auch die unangenehme Kommunikation mit einem professionellen Mahnwesen abnimmt.

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