Was sind Wirtschaftskammern und welche Aufgaben haben sie?
Für Gewerbetreibende sind Wirtschaftskammern häufig ein Dorn im Auge. Dennoch führt aktuell kein Weg an einer Mitgliedschaft in der IHK oder der HK vorbei. Gewerbetreibende sind zur Kammermitgliedschaft verpflichtet. Alles was Sie zur Kammerpflicht für Selbstständige wissen müssen, erfahren Sie im RECHNUNG.de Ratgeber.
Monatliche Kammerbeiträge belasten viele Unternehmen und sind durchaus umstritten. Nur wenige freie Berufe verpflichten nicht zu einer Mitgliedschaft und gelten daher als „kammerfreie“ Berufe. Bei der Auseinandersetzung mit den Kammern ist für viele Selbstständige vor allem deren Nutzen zweifelhaft.
Welche Aufgaben übernehmen Wirtschaftskammern für Gewerbetreibende?
In Deutschland werden die meisten Gewerbetreibenden automatisch in die IHK (Industrie- und Handelskammer) und die HK (Handwerkskammer) eingeteilt. Diese bestehen aus regionalen Vertretungen, die auch als direkter Ansprechpartner für Unternehmer dienen. So gibt es bspw. deutschlandweit 80 Industrie- und Handelskammern und 53 regionale Handwerkskammern.
Einige Aufgaben der Handwerkskammern sind folgende:
- Interessenvertretung durch Lobbyarbeit in der Politik
- Die Behörden in der Förderung des Handwerks zu unterstützen
- Ein Verzeichnis aller Inhaber eines zulassungspflichtigen Handwerks im jeweiligen Bezirk zu führen
- Die Berufsausbildung zu regeln und die technische sowie betriebswirtschaftliche Fortbildung der Meister und Gesellen zu fördern
Einen genauen Überblick über die Aufgaben und Dienstleistungen der HWK erhalten Sie auf der Webseite ihrer zuständigen Vertretung. Die HWK Konstanz gibt hier einen guten Überblick über ihre Angebote und Zuständigkeiten.
Einige Aufgaben der Industrie- und Handelskammer sind folgende:
- Förderung der Wirtschaft (insbesondere der Industrie und des Handels) durch Lobbypolitik
- Die Berufsausbildung zu regeln und die Weiterbildung zu fördern
- Die Einhaltung der Kaumannsehre durch die IHK-Mitglieder sicherzustellen
Informationen zu Einzelaufgaben finden Sie auf dem Beratungsportal „IHK-fragt“. Außerdem stellen einzelne Vertretungen, wie die IHK-Karlsruhe, einen guten Überblick über die IHK auf ihrer Webseite bereit.
Wie hoch sind die Jahresbeiträge der Wirtschaftskammern?
Sowohl bei der IHK als auch bei der HK berechnen sich die Mitgliedsbeiträge aus einem Grundbeitrag und einem Umlagehebesatz. Zudem fließen die Rechtsform und eine eventuelle Eintragung im Handelsregister in die Beitragshöhe ein. Die Grundbeträge der HK liegen aktuell zwischen 10,00€ und 550,00€ (9500,00€ für Großunternehmen). Dazu wird eine Umlage von 0,22% des Gewinns addiert. Eine GmbH mit einem Gewerbeertrag von 150.000€ würde somit einen Jahresbeitrag von ca. 550,00€ an die Handwerkskammer zahlen müssen.
Bei der IHK sieht die Beitragsstruktur sehr ähnlich aus. Hier liegt der Grundbetrag zwischen 25,00€ und 500,00€, wobei für Großunternehmen maximal 4000,00€ berechnet werden. Zudem addiert sich ein Umlagehebesatz von 0,21%.
Einen Beitragsrechner finden Sie jeweils auf der Webseite ihrer zuständigen Wirtschaftskammer.
Die Kammerpflicht aus rechtlicher Perspektive
Auch wenn sich der Jahresbeitrag für die Wirtschaftskammern in Grenzen hält, sehen viele Unternehmer diesen als unangenehm an. Insbesondere wenn keine Beratungsangebote genutzt werden, können Zweifel an dem Nutzen der Zwangsmitgliedschaft aufkommen. Dass die Führungskräfte teilweise hohe Gehälter beziehen, wird ebenfalls kritisiert.
Daher ziehen Betroffene vereinzelt auch vor Gericht, um gegen die Kammerpflicht für Gewerbetreibende zu klagen. Erfolgreich waren diese Klagen bisher nicht. Dennoch gibt es Hoffnung für Kritiker der Zwangsmitgliedschaft. Der Bundesverband für freie Kammern in Kassel setzt sich z.B. seit 20 Jahren gegen die Pflichtmitgliedschaft und die damit verbundenen Zwangsabgaben ein. Dass diese Arbeit erfolgreich ist, zeigt sich u.a. in Hamburg. Dort war das Abschaffen der Pflichtbeiträge ein Wahlkampfthema bei der Wahl des IHK Kammer-Präses. Die Zukunft wird also zeigen, ob die Pflichtmitgliedschaft in Wirtschaftskammern mit zugehörigen Zwangsbeiträgen weiterhin bestehen wird.
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