Die Berufsgenossenschaft ist die gesetzliche Unfallversicherung. Für Selbstständige und Freiberufler ist sie jedoch nur selten verpflichtend. Diese müssen zwar ihre eigenen Angestellten anmelden, sind aber selbst meistens nicht verpflichtet, Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung zu zahlen. Hier besteht daher grundsätzlich nur die Möglichkeit einer freiwilligen Mitgliedschaft.
Die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
Zusammen mit der gesetzlichen Krankenversicherung ist die gesetzliche Unfallversicherung der älteste Zweig der Sozialversicherung. Diese bietet ein als vorbildlich geltendes Leistungsangebot bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten. So entsteht die Gewissheit, dass im Falle eines Arbeitsunfalls, eine exzellente medizinische Versorgung mit entsprechenden Rehabililtationsangeboten geboten wird. Für Angestellte von Selbstständigen (gewerbetreibend und freiberuflich) ist dieser Schutz daher zurecht in Stein gemeißelt.
Auf der anderen Seite wird jedoch das Monopol der Berufsgenossenschaften und deren Beitragspolitik heftig kritisiert. Gerade die hohen Personal- und Verwaltungskosten treiben die Beiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in die Höhe. Freiberufler und Selbstständige entscheiden sich daher häufig gegen die Unfallversicherung einer Berufsgenossenschaft.
Die Berufsgenossenschaft springt lediglich für Arbeits- und Wegeunfälle ein. Diese bietet keinen privaten Versicherungsschutz, weshalb dort grundsätzlich über eine Zusatzversicherung nachzudenken ist. Die privaten Alternativen der VBG sind davon auch keine Ausnahme und lediglich auf dienstliche Unfälle ausgelegt.
Wann sind Berufsgenossenschaften für Freiberufler verpflichtend?
Aktuell unterliegen Mitglieder des Gesundheitsdienstes, der Wohlfahrtspflege sowie der Friseurbranche der Pflicht, einer Berufsgenossenschaft anzugehören. Die dafür zuständige Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat durch ihre Satzung (§3 SGB VII) die Versicherungspflicht für Unternehmer eingeführt.
Freiwillige Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften
Die Gewissheit, dass im Falle eines Arbeitsunfalls exzellente medizinische Versorgung geboten wird, ist grundsätzlich sehr attraktiv. Daher sind auch viele Freiberufler anderer Branchen gerne Mitglieder einer Berufsgenossenschaft. Sollten diese nicht Angestellte ihres eigenen Unternehmens sein, sind sie nicht automatisch pflichtversichert. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Mitgliedschaft. Im Gegensatz zu pflichtversicherten Freiberuflern und Angestellten, können freiwillige Mitglieder ihre Versicherungssumme frei wählen. Der Beitrag wird also unabhängig von dem jeweiligen Einkommen berechnet.
Für die meisten freien Berufe ist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) zuständig. Ob eine freiwillige Mitgliedschaft wirklich lohnenswert ist, hängt von dem jeweiligen Kosten-Nutzen-Verhältnis ab. Wir empfehlen, einen genauen Blick auf die Angebote privater Anbieter für Unfallversicherungen zu werfen. Häufig bieten diese attraktive Angebote, die im Vergleich zur Berufsgenossenschaft deutlich günstiger sind.
Besser abgesichert auch durch Factoring
Freiberufler, die nicht pflichtversichert sind, sollten also schauen, ob sich die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft lohnt. Lohnenswert ist zudem auch, sich als Freiberufler in finanzieller Hinsicht abzusichern. Factoring ist dabei eine effiziente Form der Finanzierung. Sie erhöht Ihre Liquidität und schützt Sie vor Zahlungsausfällen Ihrer Kunden.