Gründer stellen oft fest, dass die Verwirklichung einer Geschäftsidee mehr Kapital benötigt als geplant. Ein Kredit kann in solchen Situationen eine gute Möglichkeit darstellen, um das Unternehmen in der Anfangszeit zu finanzieren. Endet jedoch die Anfrage bei der Hausbank mit einer Ablehnung, wissen viele Gründer nicht weiter. Der KFW-Gründerkredit ist in solchen Fällen eine gute Möglichkeit, um die eigene Geschäftsidee trotz zweifelnder Hausbank zu verwirklichen.
Was ist der KFW-Gründerkredit?
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, ist die weltweit größte Förderbank. Unternehmer mit innovativen Geschäftsideen erhalten hier finanzielle Unterstützung, wenn sie für ihr Unternehmen Kapital benötigen. Die Finanzierungen sind bis maximal 25 Millionen Euro möglich und in zwei verschiedene Kredite gestaffelt.
ERP-Gründerkredit – Startgeld
Das Startgeld wird als Begriff für alle Vollfinanzierungen bis zu einer Kreditsumme von 100.000 Euro verwendet. Dieser Kredit ist auch für Selbstständige möglich, die vorerst nur nebenberuflich an einer Geschäftsidee arbeiten. Die KfW garantiert in diesem Fall eine Haftungsfreistellung von 100%. Das bedeutet, dass die Bank in einem Insolvenzfall den kompletten Verlust des Kapitals trägt. Die Zinssätze für das Startgeld beginnen ab 1,97%. Für das Startgeld einzigartig ist, dass kein Eigenkapital zur Kreditaufnahme benötigt wird.
ERP-Gründerkredit – Universell
Mit dem Gründerkredit Universell können Kreditvolumina von 100.000 Euro bis 25 Millionen Euro aufgenommen werden. Die Haftungsfreistellung liegt hier bei 50%, wobei aber keine Kredite ohne Eigenkapital vergeben werden. Unternehmen, die maximal fünf Jahre am Markt sind, erhalten mit dem Gründerkredit – Universell jedoch die Möglichkeit, einen Kredit ab 1,01% effektivem Jahreszins aufzunehmen.
Wie kann ich den KFW-Gründerkredit beantragen?
Um den Gründerkredit zu beantragen, wird die Hilfe eines Finanzierungspartners benötigt. Das kann die Hausbank, eine beliebige Direktbank, eine Genossenschaftsbank oder ein Versicherungs- und Finanzvermittler sein. Der Finanzpartner kooperiert beim Vergeben des Kredits mit der KfW und übernimmt in der Situation 20% des Ausfallrisikos. Die Beantragung des Gründerkredits ist für viele Unternehmer jedoch nicht einfach. Da der Finanzpartner profitorientiert arbeitet, wird das Thema öffentliche Forderungen nicht unbedingt vorrangig behandelt.
1. Notwendige Unterlagen beschaffen
Für eine erfolgreiche Beantragung des Gründerkredits werden verschiedene Unterlagen benötigt. Diese müssen erfolgreich ausgefüllt und zusammen abgegeben werden.
Unterlagen, die ausgedruckt und zusammen mit der Hausbank ausgefüllt werden müssen:
– Antragsvordruck für den ERP-Gründerkredit – Risikoanlage C
Folgende Unterlagen müssen im Vorfeld der Beantragung vom Antragsteller ausgefüllt werden:
– Vereinfachte Selbsterklärung für eigenständige Unternehmen oder die Selbsterklärung KMU für Unternehmen, die mit anderen Gesellschaften gekoppelt sind – De-Minimis-Erklärung (Information zu bereits bezogenen Hilfen) – Risikoanlage A und Risikoanlage B – Einwilligungserklärung für SCHUFA-Auskünfte – Die Anlage für Besitz und Beteiligungsverhältnisse (nur bei mehreren Gesellschaftern) – Verwendungsnachweis (muss nicht zwingend ausgefüllt werden, hilft aber bei der Beantragung)
Zudem können Informationen zu den Sicherheiten des Antragstellers benötigt werden. Die KfW benötigt keine, die Hausbank kann allerdings auf ausreichende Sicherheiten bestehen. Alle Unterlagen müssen mit einem Businessplan und dem Lebenslauf des Gründers abgegeben werden.
2. Terminvereinbarung mit der Bank
Da Banken profitorientiert arbeiten, müssen öffentliche Forderungen oft vom Antragsteller angesprochen werden. Da die KfW nur 80% des Ausfallrisikos übernimmt, sollte ein Gründer 20% an Sicherheiten mitbringen. Obwohl die Kreditvergabe theoretisch ohne Sicherheiten erfolgen kann, weigern sich viele Hausbanken das Risiko zu tragen. Wenn der Antragsteller im Voraus genau weiß, welche Sicherheiten in Frage kommen, kann das die Kreditvergabe erleichtern. Die KfW stellt folgendes Merkblatt mit Tipps für das Beratungsgespräch bereit. Dort wird auch darauf verwiesen, dass oft nicht jede Bank die Kreditvergabe annehmen wird. In solchen Fällen bietet es sich an, die Kreditbeantragung erneut bei einer anderen Bank vorzunehmen.
3. Auszahlung und Tilgung des Kredits
Sobald der Gründerkredit genehmigt wurde, steht einer Auszahlung nichts mehr im Weg. Über die Hausbank wird dem Gründer ein Kreditvertrag bereitgestellt. Die Kreditsumme kann damit innerhalb von neun Monaten abgerufen werden, wobei auch eine Auszahlung in Teilbeträgen möglich ist. Die Auszahlung erfolgt zu 100%, wenn der Kredit innerhalb eines Monats abgerufen wird. Ansonsten beträgt die Bereitstellungsgebühr 0,25%.
Wichtig zu wissen ist, dass der Gründerkredit gegen eine Gebühr jederzeit in Teilen oder vollständig zurückgezahlt werden kann. Zudem sollten sich Unternehmer bewusst machen, dass nach einer eventuellen tilgungsfreien Anlaufzeit auch die Tilgungszahlungen bedient werden müssen. Auf diesen Zeitpunkt muss die Unternehmensliquidität abgestimmt werden.