Mahnung & Inkasso

mahnung

Gerichtlicher Mahnbescheid

Diesem Problem begegnet wohl jedem Unternehmer mindestens einmal in seiner Laufbahn: Ein Kunde weigert sich, seine Rechnung zu bezahlen. Zahlungsaufforderungen ignoriert er einfach. Viele Selbstständige glauben ihr Geld schon jetzt verloren, weil sie alle Wege das Geld einzufordern von vorneherein für zu aufwändig bzw. zu teuer halten. Dabei wäre der nächste Schritt ganz einfach: Gehen Sie zivilrechtlich mit einem Mahnbescheid gegen Zahlungsverweigerer vor.

Was ist der Unterschied zwischen einer Mahnung und einem Mahnbescheid?

Zwar teilen die Mahnung und der Mahnbescheid einen gemeinsamen Zweck: Nämlich das schnelle Eintreiben ausstehender Zahlungen. Aber es gibt Unterschiede.

In erster Linie unterscheiden sie sich durch ihren Absender und ihre Wirkung. Die Mahnung verschicken Sie entweder selbst, durch einen externen Dienstleister oder beauftragen einen Anwalt damit. Einen Mahnbescheid beantragen Sie dagegen bei einem Gericht, das diesen dann versendet. Damit erhält Ihr Fall ein offizielles Aktenzeichen und eine stärkere Wirkung. Der Mahnbescheid unterbricht nämlich die Verjährungszeit Ihrer Zahlungsforderung. Damit verschafft er Ihnen mehr Zeit, Ihre Forderung durchzusetzen. Diese Macht hat eine Mahnung nicht.

Girl in a jacket
Begriffsklärung: Mahnbescheid, Mahnantrag, Mahnung

Der Mahnbescheid wird häufig auch als Mahnantrag bezeichnet. Mit ihm leiten Sie ein gerichtliches Mahnverfahren ein. Dieses hat den Zweck, offene Geldforderungen einfacher durchzusetzen. Der Mahnbescheid bildet die Vorstufe zum Vollstreckungsbescheid.

Wann ist ein gerichtliches Mahnverfahren sinnvoll?

Grundsätzlich sollten Sie als Gläubiger in jedem Fall dagegen vorgehen, wenn jemand seine Rechnung nicht bezahlt – auch bei kleineren Beträgen. Denn es spricht sich schnell unter den Kunden herum, wenn man seine Rechnung nicht bezahlt und damit durchkommt. Hält der Kunde eine Zahlungsfrist nicht ein, empfiehlt es sich, ihn zunächst mit einem freundlichen Schreiben an die ausstehende Zahlung zu erinnern. Ignoriert er die Erinnerung, lassen Sie ihm Mahnungen zukommen. Üblich sind drei. Bleibt auch dieser Schritt erfolglos, können Sie es mit einem Mahnbescheid probieren. Um diesen beantragen zu dürfen, müssen Sie nämlich mindestens eine Mahnung verschickt haben.

Gerichtliches Mahnverfahren oder Klage?

Alternativ zum Mahnbescheid können Sie eine Zivilklage gegen den Zahlungsunwilligen erheben. Im Normalfall bedeutet jedoch ein Mahnbescheid für Sie als Gläubiger weniger Arbeit und Kosten als eine Klage. Zudem ist der Mahnbescheid dann sinnvoll, wenn Ihre Zahlungsforderung zum Ende des Jahres verjährt und Sie dies noch schnell verhindern möchten. Über eine Klage sollten Sie nachdenken, wenn Sie damit rechnen, dass der Schuldner gegen Ihren Mahnbescheid Widerspruch einlegen wird. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn er bereits im Vorfeld behauptet hat, die zugestellte Ware wäre mangelhaft. In diesem Fall spart Ihnen die Klage Zeit. Außerdem ist die Zivilklage im Normalfall dann die bessere Wahl, wenn Sie die Adresse des Schuldners nicht kennen. Im Gegensatz zum Mahnbescheid kann eine Klage nämlich öffentlich zugestellt werden.

Mahnung per Chat erstellen

Wie beantragen Sie einen Mahnbescheid?

Einen Mahnbescheid beantragen Sie beim Zentralen Mahngericht Ihres Bundeslands. Drei Möglichkeiten gibt es:

Per Internet

Den Online-Antrag können Sie ganz bequem elektronisch an das Mahngericht übermitteln. Um den Antrag zu signieren, benötigen Sie hierfür aber eine Signaturkomponente, eine Signaturkarte und ein Kartenlesegerät. Alternativ können Sie Ihren digitalen, signierten Antrag über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EVPG) an das Gericht senden.

Per Post

Hierzu nutzen Sie das offizielle Antragsformular, das Sie im Schreibwarenhandel erhalten. Alternativ füllen Sie den Antrag online aus, drucken ihn auf Papier, signieren ihn und senden ihn an das zuständige Mahngericht.

Über einen Inkasso-Anbieter

Um sich den Aufwand zu sparen, beauftragen Sie ein Inkasso-Unternehmen, das den Mahnbescheid für Sie beantragt.

Welche Angaben enthält der Mahnbescheid?

– Ihre Anschrift als Antragssteller – Anschrift des Schuldners (Antragsgegner) – Gegebenenfalls die Adresse Ihres Prozessbevollmächtigten (Anwalt) – Grund und Kosten Ihrer Hauptforderung (die ausstehende Rechnung) – Die Kosten des Verfahrens – Gründe und Kosten der Nebenforderungen (zum Beispiel Mahngebühren) – Die angefallenen Zinsen

Girl in a jacket
Wer bezahlt die Gerichtskosten?

Die Gerichtskosten für den Mahnbescheid müssen Sie als Gläubiger zunächst vorstrecken. Sie können diese jedoch später von Ihrem Schuldner als Verzugsschaden zurückzahlen lassen. Folgt dem Mahnverfahren ein Vollstreckungsbescheid, entscheidet das Urteil des Richters, wer die Kosten trägt.

Wie läuft ein gerichtliches Mahnverfahren ab?

Im Idealfall läuft das Mahnverfahren in drei Schritten ab:

1. Sie leiten das Mahnverfahren ein, indem Sie einen Mahnbescheid beantragen.

2. Der Schuldner erhält den Mahnbescheid vom Gericht.

3. Der Schuldner bezahlt den ausstehenden Betrag.

Natürlich läuft das Ganze in der Praxis nicht immer so reibungslos ab, was zu einigen Zwischenschritten führen kann:

Fehlerhafter Antrag

Enthält Ihr Mahnantrag Fehler wie etwa vergessene Angaben, erhalten Sie vom Amtsgericht eine sogenannte Monierung. Diese besteht aus einem Schreiben mit der Beanstandung und einem Briefbogen für Ihre Antwort. Sind die Beanstandungen behoben, stellt das Gericht Ihren Mahnbescheid dem Schuldner zu.

Zustellung nicht möglich

Falls der Bescheid nicht zustellbar sein sollte, erhalten Sie vom Gericht Post mit den Gründen für die Nichtzustellung sowie einem Neuzustellungsantrag.

Widerspruch

Nachdem der Schuldner den Mahnbescheid erhalten hat, hat er zwei Wochen Zeit, um entweder den ausstehenden Betrag zu bezahlen oder dem Bescheid zu widersprechen. Mit beiden Handlungen schließt er das Mahnverfahren ab. Falls Sie gegen einen Widerspruch weiter vorgehen möchten, müssen Sie eine Klage einreichen.

Der Vollstreckungsbescheid

Falls der Schuldner nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Mahnbescheids bezahlt oder widerspricht, haben Sie die Möglichkeit, einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen. Dafür haben bis zu sechs Monate nach der Zustellung des Mahnbescheids Zeit. Versäumen Sie diese Frist, verfällt die Wirkung Ihres Mahnbescheids.

freundliche-Zahlungserinnerung

Freundliche Zahlungserinnerungen

Viele Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer kennen die Situation: Die Zahlungsfrist einer Rechnung ist abgelaufen und der Kunde zahlt nicht. Dann muss dieser auf das Fehlverhalten aufmerksam gemacht werden. Um den Auftraggeber nicht zu verärgern, aber ihn dennoch auf den Fehler aufmerksam zu machen, bedarf es einer möglichst charmanten Zahlungserinnerung.

Freundliche Zahlungserinnerung schreiben, ohne das Geschäftsverhältnis zu beeinträchtigen

Wenn die Zahlungsfrist einer Rechnung verpasst wird, ist dies in der Regel ärgerlich für den Gläubiger. Wenn es sich um eine höhere Rechnungssumme handelt, können zudem ernsthafte Finanzierungsprobleme auftreten. Dass Auftraggeber Zahlungsfristen verpassen, ist aber nicht unüblich und passiert in den wenigsten Fällen mutwillig. Oft genügt eine freundliche Erinnerung, die den Kunden auf sein Versäumnis hinweist.

Doch wie freundlich sollte eine Zahlungserinnerung formuliert sein? Schließlich hat diese die Aufgabe, ein ernstes Anliegen zu lösen welches Unternehmen unter Umständen in finanzielle Schwierigkeiten bringen kann.

In der Regel sollte die erste Zahlungserinnerung zunächst zuvorkommend formuliert sein. Schließlich vergisst jeder einmal etwas, davon sind auch Kunden nicht ausgenommen. Die erste Zahlungserinnerung hat die Aufgabe, auf das Problem aufmerksam zu machen und den Kunden an seine Zahlungsfristen zu erinnern. Diese sollte ein neues Zahlungsziel innerhalb der nächsten zehn Tage setzen und darauf hinweisen, dass die Forderung seit der verpassten Zahlungsfrist überfällig ist. Kunden mit positiven Intentionen sehen die erste Erinnerung als Warnung und überweisen die offenen Beträge in der Regel umgehend.

Girl in a jacket

Bei der ersten Zahlungserinnerung ist es oft sinnvoll, einmal höflich telefonisch oder persönlich nachzufragen, ob die Rechnung vielleicht intern verlegt wurde. Das zeigt dem Kunden, dass er nicht direkt des Betruges bezichtigt wird und entlastet die Geschäftsbeziehung.

Weitere Mahnungen oder Zahlungserinnerungen folgen grundsätzlich nur dann, wenn der Kunde trotz der bereits erhaltenen Erinnerung keine Zahlung leistet. Diese sollten die Ernsthaftigkeit der offenen Forderung betonen und auf die anschließenden Schritte verweisen. Wie Sie wirksame Zahlungserinnerungen und Mahnungen schreiben, erfahren Sie hier.

Wie freundlich und humorvoll darf eine erste Zahlungserinnerung sein?

Da man bei der Erstellung der ersten Zahlungserinnerung davon ausgehen sollte, dass der Kunde nicht mutwillig gehandelt hat, sollte diese höflich und zuvorkommend sein. Tatsächlich erhöht eine erste, freundliche Erinnerung häufig die Wahrscheinlichkeit einer anschließenden Zahlung. Zudem stellt sie eine deutlich geringere Belastung für die Geschäftsbeziehung zum Kunden dar.

Etwas Humor ist dabei auch grundsätzlich nicht falsch. Ob und wie witzig Sie sein dürfen, hängt jedoch von der Art der Geschäftsbeziehung und Branche ab. Ist die Beziehung zum Kunden eventuell leicht angespannt, kann sich eine humorvolle Zahlungserinnerung auch nachteilig auswirken. Unabhängig vom jeweiligen Geschäftspartner sollte darauf geachtet werden, dass der Sinn und Zweck einer Zahlungserinnerung nicht verloren geht. Diese hat schließlich eine sehr wichtige Aufgabe und sollte daher nicht zu humorvoll sein.

Mahnung per Chat erstellen

Wie schreibt man eine erste freundliche Zahlungserinnerung?

Die erste Zahlungserinnerung hat im Mahnverfahren oft die wichtigste Bedeutung. Wird diese als respektvolle, aber auch bestimmte Erinnerung angesehen, erhöht sich die Zahlungsbereitschaft des Kunden. Für Unternehmer, die ihr Mahnwesen selbst betreiben, empfehlen wir grundsätzlich drei Schritte zum Verfassen der ersten Zahlungserinnerung:

1. Ein sachlicher Einstieg

Die Anrede und der Einstieg in das Thema sind in der Regel der schwierigste Schritt beim Verfassen eines Mahnschreibens. Hier gilt es den Kunden respektvoll, aber auch bestimmt anzusprechen, um auf die versäumte Zahlung hinzuweisen. Wir empfehlen davon auszugehen, dass der Kunde die Zahlung schlichtweg vergessen oder die Rechnung verlegt hat. Das kann schon mal passieren, sollte jedoch nicht zu oft vorkommen. Hier kann man daher gut darauf hinweisen, dass eine Rechnung schon mal verloren gehen kann und dass das grundsätzlich nicht tragisch ist.

Wie offen der Einstieg in der ersten Zahlungserinnerung geschrieben werden kann, hängt erneut davon ab, wie locker und freundschaftlich die jeweilige Geschäftsbeziehung ist.

2. Anhang der fälligen Rechnung und Erinnerung an die erbrachte Leistung

Eine Zahlungserinnerung ermöglicht, nochmals auf die erbrachte Leistung hinzuweisen. Das kann ganz unförmlich erfolgen und bietet Chancen, eventuelle Kritikpunkte zu erfahren. Oft ergibt es Sinn, einfach nachzufragen, ob die Leistung die erwünschten Ergebnisse erzielt hat. Vielleicht war die Lieferung fehlerhaft und der Kunde hat eine Reklamation versäumt?

Außerdem sollte jedem Mahnschreiben eine Rechnungskopie angehängt werden.

3. Neues Zahlungsziel setzen

Die erste Zahlungserinnerung sollte mit einem neuen Zahlungsziel enden. Dies sollte innerhalb der nächsten zehn Tage liegen und gibt dem Schuldner die Chance, die versäumte Rechnung doch noch zu begleichen. Mit einem großzügigen Zahlungsziel zeigt man dem Kunden zudem, dass die Zusammenarbeit grundsätzlich geschätzt wird. Außerdem bietet es sich an, darauf hinzuweisen, dass kostenpflichtige Zahlungserinnerungen oder Mahnungen nach dem Ablauf des neuen Zahlungsziels ausgestellt werden.

Fazit

Überschreiten Ihre Kunden das Zahlungsziel, kann eine freundliche Erinnerung an die Zahlung durchaus zum Erfolg führen. Sollten Sie jedoch viele Mühen und Sorgen mit säumigen Auftraggebern oder mit der Überbrückung langer Zahlungsziele haben, können Sie sich von diesen mit unserer Rechnungsvorfinanzierung befreien. Wir kaufen Ihre Rechnung und übernehmen das Risiko zahlungsunfähiger Auftraggeber. Mit unserem echten Factoring mit Ausfallschutz erhalten Sie Ihr Geld innerhalb kürzester Zeit ab 0,5% Gebühr. So bleiben Sie zahlungsfähig für laufende Kosten, Investitionen und neue Aufträge. Probieren Sie es ganz flexibel aus und profitieren Sie jetzt von den Vorteilen durch RECHNUNG.de!

iStock-958332410-1024x683

Externes Mahnwesen

Besonders kleinere Unternehmen sind auf das pünktliche Begleichen ihrer Rechnungen angewiesen. Sollten Kunden die Zahlungsfristen von Rechnungen nicht einhalten, lassen sich die Forderungen im internen oder externen Mahnwesen durchsetzen.

Externes Mahnwesen

Mahnungen zu erstellen und Zahlungserinnerungen in regelmäßigen Abständen an einen Kunden zu senden, kostet Zeit und Geld. Gerade kleinere Unternehmen haben oft nicht genügend Kapazitäten, um ein Mahnverfahren selbst durchzuführen. Der Zeitaufwand eines Mahnprozesses kann bei höheren Rechnungen einige Stunden pro Tag übersteigen und sich wochenlang hinziehen. Spezialisierte Unternehmen bieten an, das Mahnwesen grundsätzlich gegen einen Anteil des Rechnungsbetrags zu übernehmen.

Wenn Sie als Unternehmer schon Mahnungen versendet haben, bieten Inkasso-Unternehmen Dienstleistungen zum Eintreiben der Forderungen an.

Inkasso-Unternehmen zur Eintreibung von Außenständen

Inkasso-Unternehmen werden immer dann beauftragt, wenn Unternehmen das Geld von Schuldnern außergerichtlich erhalten möchten. Das kann Zeit und Ressourcen sparen, die für einen Gerichtsprozess nötig wären. Sogenannte Treuhand-Inkasso funktioniert folgendermaßen: Rechnungen werden bei Fälligkeit an das Inkasso-Unternehmen übergeben oder dieses wird erst dann beauftragt, wenn bereits selbst versandte Mahnungen zu keinem Ergebnis geführt haben. Der Unternehmer bleibt Gläubiger: Sollte auch das Inkasso-Büro, etwa aufgrund einer Insolvenz des Schuldners, kein Geld eintreiben können, bleibt der Unternehmer auf dem Schaden sitzen.

Welche Mahn-Möglichkeiten stehen außerdem zur Verfügung?

Neben dem externen Mahnwesen bestehen zwei weitere Möglichkeiten, selbst gerichtlich gegen den Schuldner vorzugehen:

Gerichtliches Mahnverfahren

Eine weitere Möglichkeit, nach erfolglosen Mahnungen gegen den Schuldner vorzugehen, ist das gerichtliche Mahnverfahren. Dies ist ein durch das Mahngericht verfasster Bescheid, durch den ein Geldbetrag auch ohne Gerichtsverhandlung vollstreckt werden kann. Dieses Verfahren ist schnell und die Kosten sind überschaubar.

Klage vor Gericht

Gläubiger können noch einen Schritt weiter gehen und den Säumigen in einem regulären Gerichtsverfahren auf die Begleichung der Schuld verklagen. Hier besteht für den Kläger ein Risiko durch hohe Gebühren. Hat die Klage Erfolg, können diese Kosten auf den Schuldner abgewälzt werden. Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass die Kläger auf ihren Kosten sitzen bleiben, weil die Klage abgewiesen wird oder der Schuldner nicht in der Lage ist, die Ausstände zu bezahlen.

Wie vermeidet man einen möglichen Mahnprozess von Anfang an?

Ein Mahnprozess kann gerade kleineren Unternehmen viele Probleme bereiten. Liquiditätsengpässe, die oft Folge zurückgehaltener Rechnungszahlungen sind, können sogar unter Umständen die Existenz eines Unternehmens bedrohen.

Das Factoring von RECHNUNG.de ermöglicht eine sichere und unkomplizierte Vorfinanzierung Ihrer offenen Rechnung. Ab einer Gebühr von 0,5% können Sie die Forderungen Ihrer Rechnungen an uns abtreten und erhalten dann die Rechnungssumme innerhalb von 24 Stunden. Sollte Ihr Kunde anschließend die Zahlung verweigern, kümmern wir uns um den Mahnprozess. Somit können Sie sich voll und ganz auf Ihr operatives Geschäft konzentrieren.

außergerichtliches-Mahnverfahren

Außergerichtliches Mahnverfahren

Was das außergerichtliche Mahnverfahren ist und welche Aspekte dabei beachten werden müssen, erfahren Sie im RECHNUNG.de Ratgeber. Außerdem zeigen wir Ihnen die Vorteile auf und erläutern, ab wann Sie doch eher ein gerichtliches Mahnverfahren in die Wege leiten sollten.

Was ist das außergerichtliche Mahnverfahren?

Das außergerichtliche Mahnverfahren zielt darauf ab, offene Forderungen möglichst direkt und ohne unnötigen Zeitaufwand einzutreiben. Im Gegensatz zum gerichtlichen Mahnverfahren ist es nicht standardisiert und wird demnach durch das Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner bestimmt.

Das bringt vor allem Flexibilität, um Mahnungen und Zahlungserinnerungen möglichst genau auf die jeweilige Situation zu adressieren. Zahlungsaufforderungen werden dabei direkt vom Gläubiger verfasst und an den Schuldner versendet. Dieser hat anschließend die Möglichkeit, die Forderungen direkt zu begleichen und damit das Mahnverfahren zu beenden.

Ein außergerichtliches Mahnverfahren bietet Gläubigern die Flexibilität, ihre Aktionen an die jeweilige Kundensituation anzupassen. So können z.B. Kunden mit einer sonst guten Zahlungsmoral vorerst mit freundlich formulierten Zahlungsaufforderungen adressiert werden. Eventuell verzichtet man bei einem eher negativ auffallenden Kunden dagegen auf jegliche Zahlungserinnerungen und schickt direkt nach dem Ablauf der Zahlungsfrist eine ernste Mahnung.

Girl in a jacket

Für den Gläubiger bleibt die Möglichkeit bestehen, auch anschließend noch rechtliche Schritte einzuleiten.

Das Mahnverfahren ist dabei vor allem bei Unternehmen beliebt, die ein relativ positives Verhältnis zu ihren Kunden haben und auch anschließend weiter im Geschäft mit diesen bleiben möchten. Aber auch Unternehmen mit Liquiditätsengpässen können mit dem außergerichtlichen Mahnverfahren Zeit sparen und Forderungen auf einem möglichst direkten Wege eintreiben.

Wo liegen die Vorteile für Unternehmen und Schuldner?

Da es sich bei dem außergerichtlichen Mahnverfahren, um einen nicht standardisierten Prozess handelt, können sowohl für Unternehmen als auch für Schuldner viele Vorteile entstehen. Denn so können Forderungen durchgesetzt werden, ohne einen kostenpflichtigen und zeitaufwändigen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen. Schuldner verpassen Zahlungsfristen zudem in der Regel nicht mutwillig.

Oft steckt hinter einer ausgebliebenen Zahlung weniger eine böse Absicht, als ein einfaches Missgeschick. Nimmt ein Unternehmen sein Mahnverfahren selbst in die Hand, können solche Fälle schnellstmöglich geklärt werden, was unter Umständen auch ein Weiterbestehen der Kundenbeziehung ermöglicht. Gerade freundlich formulierte erste Zahlungsaufforderungen und Mahnungen können dafür sorgen, dass eine Kundenbeziehung weiterbesteht.

Für den Schuldner fallen zudem oft keine oder nur geringe Verzugskosten an. Außerdem kann dieser eventuelle Kostenumlegungen aus einem gerichtlichen Mahnverfahren vermeiden. Dabei ist das außergerichtliche Mahnverfahren in vielen Fällen ähnlich effektiv und bringt viele Schuldner nach ein bis zwei Mahnungen zur Zahlung. Spätestens ab der dritten Mahnung und dem Androhen rechtlicher Schritte leiten aber die meisten Schuldner eine direkte Zahlung in die Wege. Passiert dies nicht, stehen dem Gläubiger immer noch alle Möglichkeiten für das Einleiten weiterer Mahnprozesse offen.

Girl in a jacket

Sowohl für größere Unternehmen mit einer separaten Forderungsabteilung als auch für kleinere Unternehmen und Freelancer ist das außergerichtliche Mahnverfahren oft eine gute Lösung. Ob außergerichtliche Lösungen auch für Sie die beste Wahl sind, hängt jedoch von ihrer spezifischen Kundensituation ab.

Der Ablauf eines außergerichtlichen Mahnverfahrens

Bei einem außergerichtlichen Mahnverfahren zielt ein Unternehmen darauf ab, offene Forderungen, ohne die gerichtliche Hilfe von einem Schuldner einzutreiben. Wann ein solches Verfahren eingeleitet werden kann, hängt von der Zahlungsfrist der jeweiligen Rechnung ab. Ist diese bereits verstrichen, kann die erste Mahnung bereits erfolgen.

Für die meisten Unternehmen unterscheidet sich der Ablauf eines außergerichtlichen Mahnverfahrens anhand der jeweiligen Kundensituation. Üblich ist es, dass statt der ersten Mahnung mit dem Ablauf der Zahlungsfrist eine freundliche Zahlungsaufforderung folgt. Diese hat die Aufgabe den Kunden an seine Zahlungspflichten zu erinnern und ist in vielen Fällen bereits erfolgreich. Bringen die Zahlungsaufforderungen oder die erste Mahnung den Schuldner nicht zu einer Zahlung, sollten weitere Mahnungen folgen.

Üblich ist es, bis zu drei Mahnungen im außergerichtlichen Mahnverfahren zu versenden. Die dritte Mahnung sollte dabei den Kunden darüber informieren, dass bei einer weiterhin ausbleibenden Zahlung, weitere Schritte folgen werden. Das kann zum einen ein gerichtliches Mahnverfahren oder auch das Einschalten eines Inkasso-Services sein. Während viele außergerichtliche Verfahren erfolgreich sind, ist es prinzipiell auch kein Problem, anschließend gerichtlich zu mahnen oder sogar eine Klage einzuleiten.

Die Grundvoraussetzung für den Erfolg jeglicher Mahnverfahren ist, dass die Forderungen rechtskonform sind. Das setzt voraus, dass ein rechtsgültiger Vertrag entstanden ist und korrekte Rechnungen gestellt wurden. Was die rechtlichen Anforderungen an Rechnungen sind und wie diese ordnungsgemäß korrigiert werden, erfahren Sie hier.

Passende Formulierungen für eine erste Mahnung

Wie schon thematisiert wurde, sollten die Formulierungen der Mahnungen und Zahlungserinnerungen an die Beziehung zum Kunden und die Art der Forderung angepasst werden. Falls Sie einfach nur eine förmliche, jedoch freundliche Mahnung versenden möchten, eignen sich folgende Formulierungen:

Beispiel 1:
Kurz, aber bestimmt:

Beispiel 2:
Freundlich und zuvorkommend:
 
Beispiel 3:
Bestimmt, aber verständnisvoll:
„Sehr geehrte/r Frau/Herr Mustermann,

Die Zahlungsfrist unserer Rechnung Nr. 001 über 250€ ist am 01.01.2020 verstrichen.

Wir konnten bisher leider keinen Zahlungseingang feststellen und bitten Sie daher, den vollständigen Zahlungsbetrag bis zum 10.01.2020 auf unser Bankkonto zu überweisen. 

Eine Kopie der Rechnung finden Sie im Anhang dieses Schreibens.

Sollten Sie noch Rückfragen oder Anmerkungen haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden. 

Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann”
“Sehr geehrte/r Frau/Herr Mustermann,

wir haben zu unserer Rechnung Nr. 001 über 250€, trotz der bereits verstrichenen Zahlungsfrist zum 01.01.2020, noch keinen Zahlungseingang feststellen können.

Im Eifer des Geschäfts kann es schon einmal passieren, dass eine Rechnung vergessen wird. Mit diesem Schreiben bitten wir Sie daher, die Zahlung an unser Bankkonto bis zum 10.01.2020 in die Wege zu leiten.

Eine Kopie der Rechnung Nr. 001 mit einem Vermerk auf die verstrichene Zahlungsfrist finden Sie im Anhang dieses Schreibens.

Sollten Sie noch Rückfragen oder Anmerkungen haben, können Sie uns jederzeit telefonisch oder schriftlich kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann“
“Sehr geehrte/r Frau/Herr Mustermann,

Die Bezahlung für unsere Warenlieferung vom 01.12.2019 war am 01.01.2020 fällig. Nach heutigem Stand ist eine Zahlung der dazugehörigen Rechnung Nr. 001 noch nicht bei uns eingegangen.

Überweisen Sie den Rechnungsbetrag bitte bis zum 10.01.2020 auf unser Bankkonto. Eine Kopie der Rechnung finden Sie im Anhang dieses Schreibens.

Informieren Sie uns bitte, falls eine zeitgemäße Zahlung aufgrund eines vorübergehenden Liquiditätsengpasses nicht möglich ist. Möglicherweise finden wir gemeinsam eine Lösung, die beide Parteien zufriedenstellt.

Sollten Sie eine Zahlung bereits veranlasst haben, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.

Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann”

Welche Formulierung Sie für die Mahnungen eines außergerichtlichen Mahnverfahrens wählen sollten, hängt von vielen Faktoren ab. Wir empfehlen mit einer freundlichen Zahlungserinnerung zu beginnen und anschließend in folgenden Mahnungen immer bestimmter zu werden. Falls ein Kunde auch auf Ihre Mahnungen nicht reagiert hat, sollten Sie dies in den folgenden Schreiben erwähnen. In der dritten Mahnung bietet es sich an, auf alle folgenden Schritte hinzuweisen und dem Kunden so einen gewissen Druck zu machen.

Wann ist ein gerichtliches Mahnverfahren notwendig?

Ein gerichtliches Mahnverfahren wird grundsätzlich mit einem Mahnbescheid eingeleitet. Dieser fordert einen Schuldner auf, die überfällige Rechnungssumme zu zahlen oder sich vor Gericht zu verteidigen. Sollte ein Schuldner auf ein außergerichtliches Mahnverfahren nicht reagieren, bietet sich das gerichtliche Mahnverfahren als Alternative an.

Da es sich dabei um das zeitaufwändigere und kostenintensivere Mahnverfahren handelt, sollte es als Zweitlösung nach einem außergerichtlichen Verfahren eingesetzt werden. Sollte ein Schuldner jedoch bereits dafür bekannt sein, Zahlungsfristen regelmäßig verstreichen zu lassen und erst bei der letzten Mahnung zu zahlen, kann es sich anbieten, ein gerichtliches Mahnverfahren auch direkt einzuleiten. Allerdings ist dabei davon auszugehen, dass die Geschäftsbeziehung zum Schuldner damit ebenfalls ein Ende nimmt.

Mit Factoring sämtliche Mahnverfahren vermeiden

Mit dem Factoring von RECHNUNG.de haben Sie die Möglichkeit, Ihre Forderungen intelligent vorfinanzieren zu lassen. Dabei übernehmen wir das komplette Ausfallrisiko für Sie, damit Sie sich voll und ganz auf ihr Geschäft konzentrieren können.

Sollten Ihre Auftraggeber oft zu spät zahlen, oder Sie sich einfach von den Mühen mit säumigen Kunden und der Überbrückung langer Zahlungsziele befreien wollen, ist eine Rechnungsvorfinanzierung sehr empfehlenswert. Dadurch erhalten Sie Ihr Geld innerhalb kürzester Zeit und befreien sich vom Risiko eines Zahlungsausfalls. Echtes Factoring mit Ausfallschutz erhalten Sie bei RECHNUNG.de schon ab 0,5% Gebühr. Bleiben Sie ganz ganz einfach flüssig für laufende Kosten oder neue Aufträge!