Leon Ebner

Als CFO eines innovativen Start-ups hat sich Leon als guter Berater erwiesen, wenn es darum ging, ein Start-up zu führen und dessen Finanzen zu verwalten. Außerdem veranstaltet er regelmäßig Treffen, bei denen er junge Gründer bezüglich Startup-Finanzierung coacht.

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Freie Mitarbeiter und Unternehmen

Freie Mitarbeiter (Freelancer) sind Experten, die ihre Arbeitskraft selbstständig an Auftraggeber vermitteln. Für Unternehmen hat dies den Vorteil, dass sie Personalengpässe auf flexible Art und Weise ausgleichen können, ohne einen neuen Angestellten einzustellen. Ebenfalls spart es Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, da hierfür der Freelancer selbst aufkommt.

Was sollten Unternehmen bei einer Zusammenarbeit beachten?

Für Unternehmen sind freie Mitarbeiter wertvolle Ergänzungen. Sie arbeiten flexibel und bieten oft einen besonders hohen Erfahrungsschatz in ihrem Fachgebiet. Auch in der Verwaltung sorgt eine Zusammenarbeit meist für deutlich weniger administrativen Aufwand. Dennoch sollten Unternehmen einige Aspekte beachten, wenn externe Mitarbeiter beschäftigt werden sollen.

Scheinselbstständigkeit

Für den Arbeitgeber bzw. Auftraggeber stellt die Scheinselbstständigkeit eines freien Mitarbeiters das größte Risiko in der Zusammenarbeit dar. Das ist der Fall, wenn der Freelancer dauerhaft für einen Auftraggeber tätig ist und dessen Aufträge mindestens 5/6 seines Umsatzes ausmachen. Ein fester Arbeitsort, wie das Unternehmensbüro, und festgelegte Arbeitszeiten können ebenfalls Indizien für eine Scheinselbstständigkeit sein. Sollte diese von einem Betriebsprüfer festgestellt werden, kann das dazu führen, dass Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend vom Arbeitgeber nachgezahlt werden müssen. Mehr dazu hier.

Verfügbarkeit

Während Angestellte das Recht auf bezahlten Urlaub und einen Kündigungsschutz haben, ist die Zusammenarbeit mit externen Mitarbeitern liberaler organisiert. Dabei kann es passieren, dass ein Freelancer erst kürzlich einen Vertrag über die Zusammenarbeit mit einem anderen Auftraggeber geschlossen hat und daher nicht verfügbar ist. Es ist also empfehlenswert, Aufträge möglichst frühzeitig zu beschließen, um dem freien Mitarbeiter genügend Planungszeit zu bieten und eine Verfügbarkeit zu garantieren.

Entlohnung

Die Form der Bezahlung kann bei freien Mitarbeitern variieren. So rechnen einige Experten auf Stundenbasis ab, während andere ihr Honorar auf der Basis von Projektpreisen ermitteln. Unternehmen sollten grundsätzlich darauf achten, dass die verhandelten Preise ihr Budget nicht überschreiten. So kann auch für eine Abrechnung auf Stundenbasis eine Budgetdeckelung erfolgen.

Freie Mitarbeiter fest binden

Der Fachkräftemangel hat auf viele deutsche Unternehmen verheerende Auswirkungen und zeichnet sich darin aus, dass wirkliche Berufs-Experten immer seltener werden. Stellt sich die Zusammenarbeit mit einem freien Mitarbeiter als erfolgreich dar, kann sich der Versuch lohnen, einen freien Experten fest anzustellen.

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Beachten Sie den Verwerter-Anteil der Künstlersozialversicherung (KSK) bei der Zusammenarbeit mit freiberuflichen Kreativen. Dieser liegt bei 5% der Rechnungssumme und wird auf alle Kreativleistungen von Designern, Textern, Fotografen und anderen künstlerischen / kreativen Freiberuflern fällig. Ob der Auftragnehmer Mitglied in der KSK ist, spielt dabei keine Rolle.

Was sollten freie Mitarbeiter beachten?

Die freie Mitarbeit in einem Unternehmen bietet zwar viele Freiheiten, kommt jedoch oft mit wirklichen Herausforderungen daher. Aus diesem Grund müssen auch Auftragnehmer gewisse Aspekte beim Zusammenarbeiten auf freier Basis beachten.

Scheinselbstständigkeit

Sollte eine Scheinselbstständigkeit festgestellt werden, drohen auch für freie Mitarbeiter ernsthafte Konsequenzen. Dazu zählen unter anderem folgende:

  • Der Verlust der Selbstständigkeit.
  • Der Verlust der IHK-Mitgliedschaft, viele Behördengänge und die Abmeldung des Gewerbes.
  • Rückerstattung der geltend gemachten Vorsteuer an das Finanzamt.

Weniger Stabilität

Da freie Mitarbeiter nicht über einen Kündigungsschutz verfügen, können sie flexibel unter Vertrag genommen werden. Diese Flexibilität sorgt auch dafür, dass Auftragsengpässe und eine instabile Beschäftigungslage Themen sind, mit denen man sich arrangieren können sollte. Ein finanzielles Polster von mehreren Monatsgehältern ist daher immer empfehlenswert, um nachhaltig selbstständig arbeiten zu können.

Kundenakquise

Die Kundenakquise stellt für viele Freelancer, je nach Branche, ein akutes Problem dar. Während viele freiberufliche IT-Fachkräfte in den letzten Jahren stark ausgelastet waren und dementsprechend hohe Stundensätze verlangen konnten, waren andere Branchen nicht ganz so gut ausgelastet. Die Selbstvermarktung und Kundenakquise ist für die meisten Freelancer daher eine ganz eigene Disziplin. Welche Aspekte es dabei zu beachten gilt, lesen Sie in unserer Ratgeber-Sektion Aufträge gewinnen.

Großzügige Honorarberechnung

Im Gegensatz zu Angestellten, müssen Selbstständige selbst vorsorgen und sollten ihr Honorar dementsprechend großzügig kalkulieren. Woran Sie sich dabei orientieren sollten, lesen Sie in unserem Ratgeber zur Angebotskalkulation. Grundsätzlich gilt es dabei, sich nicht unter Wert zu verkaufen und Polster für Krankheitstage, Computer-Equipment, Urlaub und spontane Investitionen einzukalkulieren.

Der freie-Mitarbeiter-Vertrag

Um eine einwandfreie Zusammenarbeit zu gewährleisten, sollte der Vertragsschließung besondere Beachtung geschenkt werden. Über einen sogenannten Freie-Mitarbeiter-Vertrag kann eine freie Mitarbeit vertraglich geregelt werden. Dieser kann entweder als Dienst- oder Werkvertrag geschlossen werden und regelt die Zusammenarbeit mit dem externen Mitarbeiter.

Regelung zur Leistungserbringung

Um die Risiken einer Scheinselbstständigkeit aus dem Weg zu räumen, sollte die Leistungserbringung und Vorgaben zum Arbeitsort und zur Arbeitszeit darin geregelt sein. Grundsätzlich gilt, dass eine klare Angabe des Arbeitsorts (z.B. das Firmenbüro) und festgelegte Arbeitszeiten (z.B. 9:00 bis 17:00 Uhr) auf eine Scheinselbstständigkeit hindeuten können. Es empfiehlt sich daher, in einem Vertrag mit einem freien Mitarbeiter ausdrücklich zu erwähnen, dass dieser seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeiten selbst festlegen kann.

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Freelancer sollten darauf achten, dass sie sich nicht zu sehr an wiederkehrende Aufträge binden. Sonst wird riskiert, dass attraktivere Aufträge anderer Auftraggeber ggf. abgelehnt werden müssen. Passagen wie „Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge des Auftraggebers jederzeit und ohne Angaben von Gründen abzulehnen“ stellen dies klar und bieten auch einen erweiterten Schutz gegenüber einer Scheinselbstständigkeit.

NDA und Non-Compete-Klausel

Die meisten Unternehmen haben Betriebsgeheimnisse, die sie nicht mit Dritten teilen möchten. Viele Unternehmen fügen daher Verschwiegenheitserklärungen (NDA) oder Konkurrenzschutzverbote (Non-Compete-Klauseln) mit in Freie-Mitarbeiter-Verträgen ein.

Vergütung

Die Vergütung ist ein zentraler Bestandteil eines Vertrags mit Freelancern. Dabei gilt es das vorher ausgehandelte Stundenhonorar oder den Projektpreis in den Vertrag zu integrieren. Vertraglich festgehaltene Zahlungsziele sind ein zusätzlicher Schutz gegen verspätete Zahlungen.

Haftungsregelung

In vielen Branchen ist es sinnvoll, einen Haftungsausschluss für den Auftraggeber in dem Vertrag mit Freelancern zu integrieren. Dieser sollte klar definieren, unter welchen Umständen dieser von der Haftung befreit wird.

Vertragsdauer

Falls ein Vertrag zeitlich begrenzt werden soll, muss eine Vertragsdauer eingefügt werden. Grundsätzlich gilt es dabei zu regeln, wann der Auftragnehmer seine Arbeit aufnimmt und wann diese beendet wird. Gibt es Projektbausteine, nach denen separat abgerechnet werden soll? Dann gilt es diese ebenfalls zu integrieren.

Wie Sie einen rechtlich korrekten Dienstvertrag mit einem Mitarbeiter erstellen können, erfahren Sie hier.

Calculator and binders with papers are waiting to be processed by businesswoman or secretary back in blur. Internal Audit and tax concept

Leistung Steuerberater

Zum Unternehmerdasein gehören leider auch jede Menge Bürokratie und Papierkram. Buchhaltung und Steuern kosten Freiberufler und Gewerbetreibende wertvolle Zeit, die sie besser mit ihrer Geschäftstätigkeit und der Weiterentwicklung ihres Unternehmens verbringen sollten. Als Unternehmer tun Sie sich und Ihrer Firma daher einen großen Gefallen, wenn Sie für das Finanzielle einen Steuerberater engagieren.

Sparen Sie Geld durch einen Steuerberater

Anders als der Name vermuten lässt, beschränken sich die Leistungen eines Steuerberaters nicht auf die reine Beratung. Steuerberater stehen Ihnen nicht nur mit gutem Rat zur Seite, sondern unterstützen Sie bei der Umsetzung von Finanzdienstleistungen auch tatkräftig. Üblich ist, dass Steuerberater die Steuererklärung für ihre Auftraggeber erstellen und den Steuerbescheid des Finanzamts kontrollieren. Auch die Erstellung von Bilanzen, Jahresabschlüssen und Einnahmen-Überschuss-Rechnungen gehören zu ihren Serviceleistungen.

Darüber hinaus sind Steuerberater Ansprechpartner in vielen finanziellen Fragestellungen. Natürlich kennen sie alle Kniffe des Steuersystems und helfen Ihnen, bares Geld zu sparen. Allein schon durch die Einsparungen, die ein sachkundiger Steuerberater erzielt, lohnt sich der Rat eines Fachmanns. Auch für Gründer kann ein Steuerberater übrigens eine unverzichtbare Hilfe sein, um dringend benötigtes Kapital für Investitionen zu akquirieren. Entsprechend spezialisierte Profis beraten Sie bei der Beantragung der Fördermittel und unterstützen Sie bei Gesprächen mit der Bank.

Rechtliche Beratung durch einen Steuerberater

Als Unternehmer stößt man oft nicht nur auf steuerliche, sondern auch auf rechtliche Schwierigkeiten. Um für den Mandanten das optimale Ergebnis zu erzielen, wäre eine Rechtsberatung seitens des Steuerberaters oft praktisch und naheliegend. Gerade junge Startups würden davon profitieren, bei einfacheren Rechtsfragen keinen Anwalt konsultieren zu müssen. Was genau zulässig ist und welche Auskünfte nicht erlaubt sind, sind im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) definiert. Hier gilt, wie in vielen steuerlichen Angelegenheiten, dass das Gesetz die Rahmenbedingungen vorgibt. Einzelfälle müssen grundsätzlich geprüft und individuell bestätigt werden.

Da Steuerberater in der Regel einen direkten Zugriff auf die Wirtschaftsbücher ihres Mandanten haben, werden ihnen Anzeichen einer drohenden Insolvenz oft als erstes bewusst. In solchen Fällen ist eine umgehende Mitteilung seitens des Steuerberaters nicht nur erlaubt, sondern zwingend erforderlich. Die meisten anderen Beratungsdienstleistungen in Rechtsfragen sind oft nicht oder nur eingeschränkt erlaubt. So dürfte ein Steuerberater bei Auskünften zu Mieterhöhungen eines Büros lediglich Hinweise aussprechen. Auskünfte rund um den Lohn von Angestellten dürfen dagegen von Steuerberatern als Nebenleistung ausgeführt werden, ohne dabei gegen das RDG zu verstoßen.

Der Steuerberater wird im Zweifel jeden Einzelfall ausgiebig prüfen. Schließlich möchte dieser seine Lizenz nicht verlieren oder Strafen in Kauf nehmen. Grundsätzlich besteht kein Grund zur Panik. Gute Steuerberater wissen, welche Beratungsdienstleistungen sie tätigen dürfen und wo die Barrieren des Gesetzes liegen.

kleinbetragsrechnung

Kleinbetragsrechnungen

Für Rechnungsbeträge bis 250 € gelten in Deutschland geringere Anforderungen als für „normale“ Rechnungen. Die sogenannten Kleinbetragsrechnungen dienen dazu, die Rechnungserstellung bei geringen Rechnungsbeträgen zu vereinfachen. Welche Anforderungen an Kleinbetragsrechnungen bestehen und was diese von normalen Rechnungen unterscheidet, erfahren Sie im RECHNUNG.de Ratgeber.

Welche Rechnungen sind Kleinbetragsrechnungen?

Häufig wird der Begriff „Kleinbetragsrechnung“ mit dem Begriff „Kleinunternehmer“ in Verbindung gebracht. Dabei haben diese absolut nichts miteinander zu tun. Kleinbetragsrechnungen können sowohl von Regelunternehmern als auch von Kleinunternehmern für alle Rechnungsbeträge bis 250 € ausgestellt werden. Dabei ist es egal, ob es sich um eine Leistung an eine Privatperson (B2C) oder an ein anderes Unternehmen (B2B) handelt.

Mehrere Rechnungen über dieselbe Dienstleistung dürfen allerdings nicht mit den vereinfachten Anforderungen der Kleinbetragsrechnung ausgestellt werden, wenn diese zusammen einen Betrag von 250 € überschreiten.

Was müssen Kleinbetragsrechnungen beinhalten?

Rechnungen bis zu einem Betrag von 250 € müssen grundsätzlich nur fünf Angaben beinhalten:

  1. Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmens
  2. Ausstellungsdatum der Rechnung
  3. Menge und Bezeichnung der Lieferung oder Umfang und Art der geleisteten Dienstleistung
  4. Bruttopreis
  5. Anzuwendender Steuersatz oder der Hinweis auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung

Wichtig ist, dass auch Kleinbetragsrechnungen den genauen Mehrwertsteuersatz aufführen. Ein einfacher Hinweis, dass Mehrwertsteuer berechnet wurde, ist nicht ausreichend. Werden mehrere Mehrwertsteuersätze fällig, müssen Rechnungen zudem die Bruttoendsummen pro Mehrwertsteuersatz aufführen. In einer solchen Situation muss die Rechnung auch über eine Bruttogesamtsumme verfügen.

Eine Pflicht zur vereinfachten Rechnungsstellung besteht allerdings nicht. Ein Unternehmen kann also grundsätzlich auch bei Beträgen unter 250 € Rechnungen mit vollständigen Rechnungsangaben erstellen. Sind diese Angaben allerdings fehlerhaft, gefährdet dies den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers.

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Kleinbetragsrechnungen können nur bei inländischen Geschäften zum Einsatz kommen. Bei grenzüberschreitenden Leistungen und Lieferungen innerhalb der EU oder in Drittländern gelten andere Rechnungsanforderungen.

Was darf weggelassen werden?

Ein großer Teil der in § 14 Absatz 4 UStG festgelegten Anforderungen an „normale“ Rechnungen trifft auf Rechnungen bis 250 € nicht zu. Folgende Angaben können guten Gewissens ausbleiben:

  • Vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsempfängers
  • Steuernummer bzw. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmens
  • Leistungs- und Lieferzeitraum
  • Nettoentgelt und separate Berechnung der anfallenden Steuer
  • Fortlaufende Rechnungsnummer

Was müssen Rechnungsempfänger beachten?

Kleinbetragsrechnungen bieten sowohl dem Lieferanten als auch dem Rechnungsempfänger eine Erleichterung. Allerdings können im Alltag Situationen entstehen, in denen man bei betrieblichen Einkäufen nach einer „normalen“ Rechnung fragen muss. Das kann zum Beispiel bei größeren Anschaffungen im Baumarkt oder beim Tanken mehrerer Dienstfahrzeuge der Fall sein. Viele Kassierer wissen nicht, dass nur Rechnungen bis 250 € vereinfachte Angaben beinhalten dürfen und stellen daher lediglich einen einfachen Kassenbeleg aus. In solchen Situationen müssen betriebliche Einkäufer daher auf eine vollständige, formale Rechnung bestehen, um von ihrem Vorsteuerabzug Gebrauch machen zu können.

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Besondere Vorsicht ist geboten, wenn eine Kleinbetragsrechnung mit zusätzlichen Angaben, wie dem Namen und der Anschrift des Käufers, versehen wird. Wenn versehentlich ein falscher Name oder eine fehlerhafte Anschrift aufgeführt wird, kann dies ein Grund für das Finanzamt sein, den Vorsteuerabzug zu verweigern. Die Belege von betrieblichen Einkäufen sollten daher grundsätzlich und unabhängig von der Rechnungssumme auf ihre Richtigkeit geprüft werden.

Kleinbetragsrechnungen unterliegen, genau wie normale Rechnungen, der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht. Gerade bei gedruckten Belegen ist daher eine Digitalisierung ratsam. Bei digitalen Rechnungen müssen zudem die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Dokumentation (GoBD) beachtet werden.

Wann sollten Unternehmer Kleinbetragsrechnungen erstellen?

Ob Unternehmer von den vereinfachten Anforderungen an Kleinbetragsrechnungen Gebrauch machen sollten, hängt von der Zeitersparnis ab, die sie dadurch erhalten. Da in vielen Branchen regelmäßig höhere Rechnungen ausgestellt werden, liegen den meisten Unternehmen korrekte Rechnungsvorlagen vor. In der Regel macht es dann nicht mehr Arbeit, diese Vorlagen vollständig auszufüllen.

In Offline-Geschäften können die vereinfachten Anforderungen an Kleinbetragsrechnungen allerdings sehr praktisch sein. Dadurch genügen auch Geschäftskunden bis zu einer Rechnungssumme von 250 € in der Regel einfache Kassenzettel, um ihre Vorsteuer geltend zu machen.

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Mit unserem kostenfreien Rechnungsgenerator stellen Sie Rechnungen gesetzeskonform und schnell aus. So sparen Sie Zeit bei der Rechnungserstellung und reduzieren das Risiko von Fehlern. Möchten Sie zudem von unserem Factoring-Angebot Gebrauch machen, können Sie Ihre Rechnungen direkt über den Rechnungsgenerator einreichen.

Kleinbetragsrechnungen schnell und unkompliziert mit dem Rechnungsgenerator schreiben

Seien Sie auf der sicheren Seite mit unserem Rechnungsgenerator! In diesem können Sie kostenlos und unbegrenzt Rechnungen erstellen, die gesetzeskonform sind. Ihre Rechnungen können Sie von dort einfach speichern und als PDF exportieren. Darüber hinaus steht es Ihnen frei, die Forderung direkt zur Vorfinanzierung einzureichen, wenn Sie nicht lange auf die Zahlung Ihres Auftraggebers warten wollen und sich für den Fall eines Zahlungsausfalls schützen möchten.

Rechnungen-korrigieren

Fehlerhafte Rechnungen korrigieren

Wie wir im Beitrag über Rechnungsstornierungen bereits angemerkt haben, stehen prinzipiell zwei Möglichkeiten zur Verfügung, um Fehler in Rechnungen auszubessern: Die Korrektur und die Stornierung. Die Rechnungskorrektur mithilfe eines Berichtigungsdokument kann lediglich bei noch nicht verbuchten Rechnungen erfolgen.

Wann müssen Rechnungen berichtigt werden?

Rechnungen müssen die in § 14 Abs. 4 UStG definierten Pflichtangaben für Rechnungen erfüllen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist der Vorsteuerabzug Ihres Kunden gefährdet. Zudem kann auch der Betriebsausgaben-Abzug gefährdet sein, wenn Zweifel an der Glaubwürdigkeit einer Abrechnung bestehen. In der Praxis bedeutet dies, dass der Rechnungsempfänger keine Vorsteuer geltend machen kann und ggf. die Ausgabe vollständig aus den Betriebsausgaben gestrichen wird.

Unternehmer müssen Rechnungen also dann berichtigen, wenn diese nicht die gesetzlichen Pflichtangaben erfüllen. Rechtschreib- oder Grammatikfehler müssen nicht berichtigt werden, da diese sich nicht negativ auf den Rechnungsempfänger auswirken. Oft vorkommende Fehler sind beispielsweise folgende:

  • Eine nicht fortlaufende Rechnungsnummer
  • Falsch ausgewiesene Umsatzsteuerbeträge
  • Eine fehlende Steuernummer
  • Ein fehlendes Leistungsdatum
  • Unregelmäßigkeiten in der Rechnungskalkulation

Worauf kommt es bei einem Berichtigungsdokument an?

Ein Berichtigungsdokument ist eine unkomplizierte Möglichkeit, Fehler in bereits erstellten Rechnungen zu korrigieren. Dies ist besonders attraktiv, da es den Zeitaufwand für eine Korrektur deutlich verringert. Das Erstellen einer komplett neuen Rechnung und eine anschließende Rechnungsstornierung muss so nämlich nicht erfolgen.

Im Fokus des Berichtigungsdokumentes muss der Zusammenhang zu der fehlerhaften Rechnung stehen. Das sollte über einen Verweis auf die entsprechende Rechnungsnummer und das ursprüngliche Rechnungsdatum erfolgen. Außerdem gilt es, den Fehler der Originalrechnung entsprechend zu berichtigen. Handelt es sich um einen Fehler im Rechnungsdatum, sollte das fehlerhafte Datum zusammen mit dem korrigierten Datum genannt werden. Bei Fehlern in der Rechnungsnummer ist diese Vorgehensweise identisch.

Zudem gehören das aktuelle Datum und die Anschriften des Leistungserbringers sowie des Leistungsempfängers auf die Korrektur. Ansonsten gibt es keine klar definierten formalen Anforderungen an das Dokument. Dies kann Korrekturen in Listenform oder auch Korrekturen in einer ausführlichen schriftlichen Erklärung beinhalten.

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Wurde eine Rechnung bereits verbucht, führt nichts an einer ordnungsgemäßen Rechnungsstornierung vorbei. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema Rechnungsstornierungen.

Sowohl der Leistungsempfänger als auch der Leistungserbringer müssen die Berichtigungsdokumente anschließend zusammen mit dem Original buchhalterisch ablegen. So wird sichergestellt, dass das fehlerhafte Original nicht versehentlich ohne Berichtigung verbucht wird.

Handschriftliche Korrektur einer Rechnung

Handelt es sich um eine Rechnung im Papierformat, besteht auch die Möglichkeit einer handschriftlichen Korrektur. So können Unternehmer eine Rechnungsnummer bei einem Kundentermin berichtigen, ohne ein separates Berichtigungsdokument zu erstellen. Wichtig ist, dass entsprechende Fehler korrigiert werden und die Rechnung anschließend erneut unterschrieben wird. Diese sollte dann lediglich für die eigenen Unterlagen kopiert werden, um die Korrektur in der eigenen Buchhaltung zu belegen.

Schluss mit Unsicherheiten bei der Rechnungserstellung

Mit dem kostenfreien Rechnungsgenerator von RECHNUNG.de stellen Sie sicher, dass Ihre Rechnungen stets gesetzeskonform sind. So sparen Sie Zeit bei der Rechnungserstellung und reduzieren das Risiko fehlerhafter Rechnungen. Sie können die Rechnungen dort einfach speichern und als PDF exportieren. Möchten Sie zudem von unserem Factoring-Angebot Gebrauch machen, können Sie Rechnungen direkt über unseren Generator einreichen. Wir überweisen Ihnen Ihre Rechnungssumme innerhalb von 24 Stunden nach Bestätigung der Rechnung durch den Rechnungsempfänger.

Inkasso-Factoring

Unterschied zwischen Inkasso und Factoring

Während es sich beim Factoring um eine Umsatzfinanzierung handelt, die auf dem Verkauf von Forderungen basiert, zielt Inkasso auf das Einholen überfälliger Forderungen ab. Clever und mit System eingesetzt, können beide Varianten zu einer höheren Liquidität führen.

Was bedeuten Inkasso und Factoring?

Im Grunde genommen haben Inkasso und Factoring ein identisches Ziel: Die Liquidität eines Unternehmens zu bewahren. Im Detail unterscheiden sich die Aufgaben eines Inkassounternehmens von der Arbeit eines Factoringanbieters jedoch wesentlich. Während das Factoring darauf ausgelegt ist, eine verspätete Zahlung oder einen Zahlungsausfall zu verhindern, ist das Hauptziel des Inkassos, offene Forderungen einzutreiben. Kauft ein Inkassounternehmen die Forderungen seiner Mandanten auf, ist der Übergang zum Factoring nahezu fließend. Der Hauptunterschied liegt dann ausschließlich im Zeitpunkt der Forderungsabtretung, die im Factoring unmittelbar nach der Erbringung der Leistung liegt.

Was ist Factoring?

Beim Factoring, auch Rechnungsvorfinanzierung genannt, verkauft ein Selbstständiger oder ein Unternehmen (Factoring-Kunde) seine Geldforderungen, die er bei seinem Rechnungsempfänger (Debitor) für ein gelieferte Ware oder erbrachte Leistung geltend machen will, an einen Factoringanbieter (Factor). Von diesem erhält der Rechnungssteller sein Geld gegen eine prozentuale Gebühr früher ausgezahlt. Somit muss er nicht auf die Zahlung seiner Kunden oder Auftraggeber warten. Beim echten Factoring wird dabei auch das Ausfallrisiko übernommen. Für den Selbstständigen oder das Unternehmen ist es also egal, ob der Kunde zahlt oder nicht – denn die Rechnungssumme wurde bereits durch den Factor beglichen.

Was ist Inkasso?

Ein Inkassounternehmen wird erst dann beauftragt, wenn eine Rechnung bereits überfällig ist. Das ist der Fall, wenn der Kunde bzw. Auftraggeber eines Selbstständigen oder Unternehmens die Rechnung nicht zur angegebenen Zahlungsfrist beglichen hat. In dem Fall wird versucht, mit dem Kunden zu verhandeln, um diesen doch noch zu einer Zahlung zu bewegen. Während es prinzipiell möglich ist, ein Inkassounternehmen direkt nach dem Verstreichen der Zahlungsfrist zu engagieren, bietet sich dies oft nicht an. Da viele Kunden die Zahlungsziele einer Rechnung nicht mutwillig missachten, genügt oft ein freundlicher Anruf oder ein hinweisendes Schreiben. Da Inkassounternehmen in der Regel auf Erfolgsbasis arbeiten und einen Anteil der Forderungssumme einbehalten, empfiehlt es sich für viele Unternehmen erst nach mehreren erfolglosen Mahnungen. Einige Inkassounternehmen kaufen ihren Kunden überfällige Forderungen ab und treiben diese dann zu ihren eigenen Gunsten ein.

Im Grunde greift das Factoring also viel früher in das Forderungsmanagement ein. Wird eine Forderung direkt nach dem Erbringen einer Leistung im Zuge des echten Factorings abgegeben, entsteht für einen Unternehmer kein Bedarf, ein Inkassobüro einzuschalten. Das gilt unabhängig davon, ob der Kunde eine Rechnung am Ende fristgerecht bezahlt oder nicht.

Wie läuft ein Inkassoverfahren ab?

Inkassounternehmen sind als Dienstleister im Forderungsmanagement tätig. Wie ein Inkassoverfahren abläuft, ist dennoch verschieden, da sich Inkassounternehmen in ihrer Arbeitsweise und ihrer Abrechnung unterscheiden.

Grundsätzlich beginnt das Thema Inkasso bei einer überfälligen Forderung. Wenn ein Kunde die Zahlungsfrist verpasst hat und auch auf Zahlungserinnerungen und Mahnungen nicht reagiert, bietet sich das Einschalten eines Inkassounternehmens an. Das sucht in der Regel als erstes den direkten Kontakt zum Kunden.

1. Telefonischer oder schriftlicher Kontakt

Im ersten Kontakt wird der Kunde auf die offene Rechnung hingewiesen. Falls wirklich nur ein Missverständnis vorhanden war, wird sich der Kunde spätestens jetzt zahlungsbereit zeigen. In vielen Fällen hinterlässt der Anruf eines Inkassounternehmens auch einen nachhaltigen Eindruck beim Schuldner – das kann ebenfalls zu einer direkten Zahlung führen. Während ein Inkassoverfahren läuft, sollte der Schuldner alle Fragen an das Inkassounternehmen und nicht mehr an seinen ursprünglichen Geschäftspartner richten.

2. Ein gerichtliches Mahnverfahren

Der logische nächste Schritt einer ignorierten Zahlungsaufforderung ist ein gerichtliches Mahnverfahren. Während viele Unternehmen selbst Mahnungen erstellen und versenden, sind Inkassounternehmen in der Regel deutlich drastischer. In dem Verfahren übernimmt das Inkassounternehmen für gewöhnlich den Verwaltungsaufwand für seinen Kunden.

3. Die Vollstreckung / Zahlungsverpflichtung

Endet ein gerichtliches Mahnverfahren zu Gunsten des Gläubigers, erfolgt die anschließende Vollstreckung des Urteils. Dabei wird der Schuldner gerichtlich zur Zahlung verpflichtet. Weigert sich dieser immer noch, wird eine Pfändung eingeleitet.

Worin unterscheiden sich die Angebote von Inkassounternehmen?

Während ein Inkassoverfahren immer relativ ähnlich aussieht, unterscheiden sich die Angebote verschiedener Inkassounternehmen. In der Regel lassen sich die Angebote dabei in zwei Varianten einteilen:

1. Das Inkassounternehmen ist im Auftrag seines Mandanten tätig

Dabei bleibt die Forderung Eigentum des Mandanten und wird für diesen eingetrieben. In der Regel erfolgt die Vergütung des Inkassounternehmens dabei auf Erfolgsbasis. Üblicherweise ist das eine Vergütung in Form eines Anteils des Fallvolumens.

2. Das Inkassounternehmen kauft die Forderung seines Mandanten auf

Viele Inkassounternehmen kaufen die Forderung ihrer Mandanten auf und handeln anschließend auf eigenen Erfolg. Da das Risiko hier besonders hoch ist, wird die Rechnung mit einem relativ hohen Abzug versehen. Besonders beliebt ist diese Inkassoart bei größeren „Forderungspaketen“, die sich mit einem absehbaren Aufwand eintreiben lassen.

Wie Factoring das Inkasso vollständig ersetzen kann

Unternehmer und Selbstständige wissen zu gut, dass es nicht unüblich ist, zu lange oder vergeblich auf die Zahlung der Kunden oder Auftraggeber warten zu müssen. Dann fehlt das Geld, um weiter zu wachsen oder um laufende Kosten abdecken zu können. Vor allem Neukunden sind besondere Risikofaktoren, die zu solchen Ärgernissen führen können. Mit dem intelligenten Einsatz von Factoring können Freelancer und Unternehmer ihre Liquidität maximieren und zudem das Risiko für Zahlungsausfälle komplett aus dem Weg schaffen. Dieser übernimmt mit der Forderung auch das Ausfallrisiko und zahlt den Rechnungsbetrag unmittelbar aus. Wer auf Factoring setzt, spart sich den Aufwand und die Kosten für ein Inkassoverfahren.

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urheberrecht

Unterschied Urheberrecht Nutzungsrecht

Kreative Freelancer leben von einer Vergütung ihrer Werke und haben nur durch diese die Möglichkeit, längerfristig weitere Arbeiten zu erstellen. Sowohl das Urheberrecht als auch das Nutzungsrecht regeln die Verbreitung und Verwendung des geistigen Eigentums, weshalb sie von hoher Bedeutung sind.

Was ist das Urheber- und das Nutzungsrecht?

Um den Unterschied zwischen dem Urheber- und dem Nutzungsrecht zu verstehen, müssen beide Begriffe zuerst genauer erklärt werden. Das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) dient dabei als rechtlicher Leitfaden und definiert die Einzelheiten der Gesetzgebung.

In §11 UrhG heißt es: „Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes.“

Der Urheber ist dabei der Schöpfer des Werkes, also der Fotograf von seinem Bild oder der Autor von seinem Text. Dementsprechend kann das Urheberrecht einer Arbeit auch nicht weitergegeben werden. Wie und warum das Urheberrecht geschützt werden sollte, thematisiert auch dieser Beitrag im Ratgeber.

Nutzungsrechte können dagegen vom Urheber eingeräumt werden und Dritte zu einer Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke ermächtigen. Dabei kann der Urheber ein ausschließliches Nutzungsrecht einräumen, welches die zukünftige, eigene Weitergabe und Nutzung verbietet. Er kann aber auch lediglich einer Nutzungsbewilligung zustimmen. In diesem Fall können die Werke auch an andere Personen veräußert werden. Vom Urheber kann außerdem die zeitliche, räumliche und sachliche Verwertung festgelegt werden. Damit stellt er sicher, dass das erschaffene Werk nicht unzweckmäßig eingesetzt wird.

Was sind zusätzliche Änderungs- und Bearbeitungsrechte?

Für den Urheber eines Werks wäre es sehr ärgerlich, wenn dieses ohne sein Einverständnis von seinem Kunden bzw. Lizenznehmer verändert werden würde. Daher gilt nach §62 UrhG 1) „Soweit nach den Bestimmungen dieses Abschnitts die Benutzung eines Werkes zulässig ist, dürfen Änderungen an dem Werk nicht vorgenommen werden“.

In der Praxis bedeutet dies, dass Sie z.B. die Bilder eines Fotografen nicht ohne Weiteres bearbeiten dürfen. Für Blog-Betreiber ist es interessant zu wissen, dass auch kleinere Änderungen an extern erstellten Texten grundsätzlich nicht zulässig sind. Eine Ausnahme macht nach §62 UrhG 2) die Übersetzung oder ähnliche Änderungen eines Werkes, sofern dies vom Nutzungszweck zugelassen wird. Sind die Texte eines Autors laut des Lizenzvertrags z.B. für den nordamerikanischen Markt geeignet, dürfen diese ins Englische übersetzt werden.

Daher werden Änderungs- und Bearbeitungsrechte oft in Lizenzverträgen eingeräumt. Diese würden den Kunden eines Grafikers dazu ermächtigen, Änderungen an einer Grafik ohne Rücksprache anzufertigen. Gerade Agenturen, die mit Künstlern und Kreativen zusammenarbeiten, machen von diesen Vorzügen oft Gebrauch. So lassen sich Änderungen effizient vornehmen, ohne dass eine Rücksprache mit dem Urheber stattfinden muss.

Wie sollten diese Rechte geklärt werden?

Sowohl Nutzungsrechte als auch eventuelle Bearbeitungsrechte sollten über einen entsprechenden Passus im jeweiligen Dienstvertrag oder Werkvertrag geregelt werden. Bei einer längerfristigen Zusammenarbeit sollten der Urheber und der Nutzer seiner Werke über die Auflage eines separaten Lizenzvertrags nachdenken. Dieser sollte folgende Aspekte definieren:

Definition des Lizenzgegenstands

Auf welche Inhalte bezieht sich der Vertrag? Diese sollten detailliert beschrieben werden, um die Rechtskräftigkeit des Vertrags zu gewährleisten.

Definition und Einräumung der Nutzungsrechte

Welches Nutzungsrecht wird an den Kunden vergeben? Wie oben erwähnt, kann vom Urheber die zeitliche, räumliche und sachliche Verwertung seiner Arbeit festgelegt werden. Zudem muss geklärt werden, ob es sich um eine einfache Nutzungsbewilligung oder ein mehrfaches Nutzungsrecht handelt.

Lizenzmodelle und ihre Gebühren

Die Vergütung eines Freelancers sollte mit dem Ausmaß des Nutzungsrechts zusammenhängen. Für eine mehrfache Nutzung werden demnach höhere Gebühren gezahlt als für eine einfache Nutzung. Das Einräumen eines Bearbeitungsrechts sollte ebenfalls zusätzlich vergütet werden.

Außerdem sollte definiert werden, ob es sich um eine Pauschallizenz, eine Stücklizenz, eine Umsatzlizenz oder eine Gewinnlizenz handelt. Für die meisten Berufe ist eine Pauschallizenz, also eine pauschale Vergütung für die Nutzung eines Werks, jedoch am angemessensten. Schriftsteller nutzen dagegen oft Umsatzlizenzen oder Gewinnlizenzen, die ihnen einen definierten Prozentsatz am Umsatz bzw. Gewinn Ihrer Werke zusichern. Eine Kombination verschiedener Lizenzmodelle ist ebenfalls üblich.

Gewährleistung für die Verwertbarkeit des Lizenzgegenstands

Grundsätzlich haften die Lizenzgeber dafür, dass ihre Werk einem angemessenen Qualitätsstandard entsprechen. Für die wirtschaftliche Verwertbarkeit übernimmt dagegen der Lizenznehmer die Verantwortung. Um Konflikte zu vermeiden, sollten diese Aspekte klar definiert werden.

Vertragslaufzeit

Ist der Lizenzvertrag unbegrenzt gültig oder nur für eine bestimmte Laufzeit? Der Aspekt der Vertragslaufzeit sollte in förmlichen Verträgen nicht vergessen werden. Auch wenn ein Vertrag unbeschränkt gültig ist, sollte ein entsprechender Passus integriert werden.

Vertragsstrafen

Vertragsstrafen können ebenfalls in einen Lizenzvertrag festgelegt werden. Hierbei sollte aber darauf geachtet werden, dass die Vertragsstrafen im Verhältnis zum jeweiligen Verstoß stehen. Nach § 307 Abs. 1 BGB sind wettbewerbs- oder schutzrechtlich veranlasste Vertragsstrafeversprechen nämlich unwirksam, wenn diese außer Verhältnis zu dem als Vertragsstrafe sanktionierten Verstoß stehen.

Fazit: Das Urheberrecht für Freiberufler und Selbstständige

Auch wenn kleinere Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige eventuell wenig Zeit mit den Ausmaßen des Urheber- und Nutzungsrechts verbringen, sollte dieses Thema nicht ignoriert werden. Wir empfehlen grundsätzlich die nötigen Schritte zu gehen, um die eigenen Werke zu schützen und von einer korrekten Verwertung dieser zu profitieren. Verwertungsgesellschaften helfen gerade kleineren Unternehmen bei dem Schutz ihrer Urheberrechte. Das Deutsche Patent- und Markenamt listet auf seiner Webseite alle deutschen Verwertungsgesellschaften auf, die in der Regel branchenbezogen arbeiten. Mehr Infos finden Sie hier.

RECHNUNG.de bietet auch Selbstständigen, Freiberuflern und Freelancern aus dem kreativen Bereich eine unkomplizierte und günstige Möglichkeit, ihre Rechnungen vorzufinanzieren, um dadurch liquide zu bleiben und vor Zahlungsausfällen geschützt zu werden.

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Rechnung unbezahlt

Bezahlt Ihr Rechnungsempfänger nicht rechtzeitig, können Sie unterschiedliche Maßnahmen ergreifen, um ihn zur Zahlung zu bewegen. Üblich sind in Deutschland drei Mahnschreiben, bevor es zu einem gerichtlichen Mahnverfahren kommt. Gesetzlich vorgeschrieben sind diese allerdings nicht. Sobald der Zahlungsverzug eingetreten ist, können Sie ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten und Ihren Verzugsschaden geltend machen.

In Zahlungsverzug kommt ein Schuldner nach der aktuellen Gesetzeslage relativ schnell. Im Gegensatz zu früher, als ein Fälligkeitsdatum der Rechnung festgelegt werden musste, ist aktuell eine Zahlung spätestens 30 Tage nach Rechnungszugang automatisch in Verzug. Voraussetzung hierfür ist, dass die zugrundeliegende Leistung vollständig erbracht worden und nicht strittig ist. Neben außergerichtlichen Möglichkeiten stehen Ihnen auch verschiedene gerichtliche Möglichkeiten zur Verfügung, um den Rechnungsbetrag einzutreiben.

Welche Zusatzkosten dürfen Sie bei Zahlungsverzug berechnen?

Ab Eintritt des Zahlungsverzugs können Sie dem Schuldner gegenüber den Verzugsschaden geltend machen. Er setzt sich aus Mahngebühren und Zinsen für die ausstehende Geldforderung zusammen. Die Verzugszinsen liegen gegenüber anderen Unternehmen maximal neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank und gegenüber Endverbrauchern maximal fünf Prozentpunkte darüber.

Geschäftskunden gegenüber können Sie zusätzlich eine Mahnpauschale in Höhe von 40 Euro geltend machen. Sollten Sie nachweislich höhere Kosten haben, dürfen die Mahngebühren diesen Wert überschreiten. Verbrauchern gegenüber können Sie die Pauschale nicht geltend machen, können aber von ihnen Mahngebühren verlangen. Als angemessen gelten ca. 2,50 Euro für Versand- und Materialkosten.

Mahnung per Chat erstellen

Das gerichtliche Mahnverfahren

Bezahlt ein Kunde trotz mehrerer Mahnschreiben den ausstehenden Rechnungsbetrag nicht, lassen sich alle angefallenen Kosten gerichtlich durchsetzen. Hier gilt es zu beachten, dass mit einem gerichtlichen Mahnverfahren die Verjährung ausgesetzt wird. Strengt ein Unternehmer das gerichtliche Mahnverfahren nicht an, unterliegen einfache Forderungen einer Verjährungsfrist von drei Jahren.

Das gerichtliche Mahnverfahren umfasst folgende Schritte:

1. Antrag auf Erlass des Mahnbescheids

Um ein Mahnverfahren gerichtlich einzuleiten, muss der Gläubiger einen Mahnantrag beim zuständigen Amtsgericht stellen. Darin muss die nicht gezahlte Forderung klar benannt werden. Den Vordruck können Sie hier online beantragen. Die Gerichtskosten und Zustellgebühren richten sich nach der Höhe des Streitwerts und werden mit dem Antrag auf Erlass des Mahnbescheids fällig.

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Im gerichtlichen Mahnantrag muss die Forderung nicht umfassend nachgewiesen werden. Für die Einleitung des Mahnverfahrens reicht die bloße Angabe aus. Wichtig ist jedoch eine genaue Zuordnung, um unmissverständlich zu klären, um welche nicht bezahlte Leistung es sich handelt.

2. Zustellung des Mahnbescheides beim Schuldner

Sobald das Amtsgericht den Antrag bewilligt, wird der Mahnbescheid an den Schuldner versendet. Zahlt dieser umgehend, ist das Mahnverfahren beendet. Wenn Sie als Gläubiger die Gerichtskosten und Zustellgebühren im Antrag des Mahnbescheids als Verzugsschaden angegeben haben, sind diese vom Schuldner ebenfalls zu entrichten. Eine Begleichung des eigentlichen Rechnungsbetrages genügt dann nicht mehr, um das Mahnverfahren zu beenden.

3. Der Schuldner zahlt nicht umgehend

Werden die gerichtlichen Mahnungen seitens des Schuldners ignoriert, muss ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Sieht sich der Schuldner anschließend als mittellos, muss er eine eidesstattliche Versicherung abgeben, die seine Vermögenswerte offenlegt und dem Gläubiger bei der Beschaffung des Geldes helfen kann.

Legt der Schuldner gegen den Mahnbescheid einen Widerspruch ein, müssen Sie als Gläubiger die Forderungen schriftlich vor Gericht begründen. Entscheidet das Gericht anschließend für den Gläubiger, wird der Schuldner zu einer umgehenden Zahlung seiner Forderungen verpflichtet. Wird die Zahlung nicht geleistet, wird ein Vollstreckungsbescheid ausgestellt.

Das gerichtliche Klageverfahren

Das gerichtliche Klageverfahren ist mit mehr Aufwand für den Gläubiger verbunden, stellt aber eine sehr effektive Alternative zum gerichtlichen Mahnverfahren dar. Hier gilt es darauf hinzuweisen, dass der Gläubiger unter einem Gegenstandswert von 600 Euro nicht direkt klagen kann, sondern einen Schlichtungsversuch starten oder ein gerichtliches Mahnverfahren im Voraus einleiten muss. Ein Klageverfahren kann entweder vor dem Amts- oder dem Landgericht durchgeführt werden. Vor dem Landgericht herrscht grundsätzlich Anwaltszwang, sodass beide Parteien verpflichtet werden, sich einen Anwalt zu nehmen.

Ein Klageverfahren läuft folgendermaßen ab:

1. Die Klageerhebung

Mit der Einreichung der Klage müssen die anfallenden Gerichtskosten vom Kläger an das jeweilige Amts- oder Landesgericht abgegeben werden. Sie sind nötig, um das Verfahren beim Gericht anzulegen. Hat das Verfahren ein Aktenzeichen erhalten, bekommen Sie bzw. der Anwalt des Klägers eine Aufforderung, innerhalb von zwei Wochen eine Klagebegründung einzureichen. Anschließend wird der Schuldner aufgefordert, eine Mitteilung abzugeben, ob er sich gegen die Klage verteidigen will. Will er dies nicht, erfolgt die direkte Ausstellung eines Vollstreckungsbescheids.

2. Das Klageverfahren

Hat der Schuldner einen Einspruch gegen die Klage eingelegt, kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren. Dort steht der Schuldner in der Pflicht der Klageerwiderung und wird dazu von dem Gericht aufgefordert. Erfolgt die Klageerwiderung nicht, spricht das zuständige Gericht ein Versäumnisurteil aus. In diesem Fall hätte der Gläubiger die Klage gewonnen, wenn der Schuldner keinen Einspruch auf das Urteil einlegt.

3. Das Urteil und die folgenden Konsequenzen

Die Konsequenzen eines Urteils entnimmt man grundsätzlich den angegebenen Details. Das Gericht hat in einer Klage die Möglichkeit, Zahlungsbedingungen und spezielle Umstände individuell festzulegen. Grundsätzlich gilt jedoch, dass bei einem Urteil zugunsten des Klägers die vollen Gerichts- und Anwaltskosten zuzüglich des eigentlichen Rechnungsbetrags von dem Beklagten übernommen werden.

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Vorfinanzierung einer Rechnung

Welcher Selbstständige kennt das Problem nicht? Mit einem Blick auf den Kontostand stellt man wieder fest, dass die Rechnungssumme eines Großkunden immer noch nicht beglichen wurde. Und das, obwohl das Zahlungsziel von 30 Tagen schon überschritten wurde. Besonders sehr große namhafte Firmen brauchen mitunter mehr als 6 Wochen, um eine Rechnung zu bezahlen. Das kann für Dienstleister und Zulieferer verheerende Folgen haben.

Unbezahlte Rechnungen sorgen für Existenzprobleme

Die meisten Gewerbetreibenden und Freiberufler haben im Laufe ihrer Selbstständigkeit mit unbezahlten Rechnungen zu kämpfen. Im Schnitt dauert es rund 40 Tage, bis eine Rechnung beglichen wird. Wenn die Bezahlung noch länger dauert, kann ein Mahnprozess oder sogar ein Inkassoverfahren nötig sein. Die meisten Solo-Selbstständigen kümmern sich sogar noch persönlich um die Eintreibung der offenen Rechnungssumme, was ziemlich nervenaufreibend und zeitraubend sein kann. Außerdem wird damit natürlich auch die Kundenbeziehung in Mitleidenschaft gezogen.

Doch schlimmstenfalls kann das Problem unbezahlter Rechnungen vor allem existenzbedrohend werden. Besonders dann, wenn Kosten von Zulieferern nicht mehr bezahlt oder andere laufende Kosten nicht mehr gedeckt werden können.

Wie Firmen die Rechnungsvorfinanzierung (Factoring) für ihr Wachstum nutzen Unternehmer lassen sich deshalb ihre Rechnungen vorfinanzieren. Denn wenn die Rechnungssumme sofort bezahlt wird, kann die Firma beispielsweise selbst schneller Rechnungen oder Gehälter von Mitarbeitern bezahlen. Liquidität ist außerdem für junge Unternehmen besonders wichtig, um Investitionen zu tätigen und stetig wachsen zu können.

Das klassische Factoring

Das sogenannte „Klassische Factoring“ wird in Deutschland schon seit rund 50 Jahren angeboten. Nutzer sind vorwiegend große Unternehmen mit einem Mindestumsatz von ca. 200.000 Euro jährlich. Die Unternehmen werden allerdings meist dazu verpflichtet, alle Rechnungen an das Factoringunternehmen abzutreten. Zudem sind die Zugangshürden nur schwer zu überwinden, was das klassische Factoring für kleine Firmen und Solo-Selbstständige nicht besonders attraktiv macht. Doch mittlerweile haben sich einige junge Firmen auf genau diese Zielgruppe spezialisiert und den Zugang zur Rechnungsvorfinanzierung radikal vereinfacht.

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Rechnungsvorfinanzierung mit RECHNUNG.de

Mit der Rechnungsvorfinanzierung von RECHNUNG.de können Gewerbetreibende, Freiberufler und Unternehmer schnell und unkompliziert lange Zahlungsziele überbrücken und erhalten ihr Geld innerhalb kürzester Zeit.

Anders als beim klassischen Factoring können einzelne Rechnungen ohne langwierige Bilanzprüfungen einfach auf dem Portal www.rechnung.de hochgeladen werden. Es gibt keinen Mindestumsatz oder lange Vertragslaufzeiten. RECHNUNG.de berechnet für jede Vorfinanzierung eine kleine Gebühr (momentan ab 0,5% des Rechnungsbetrags). Diese Gebühr wird individuell berechnet und richtet sich u. a. nach Zahlungsziel sowie nach der Bonität des Rechnungstellers und -empfängers.

Erstellen Sie mit dem kostenlosen Rechnungsgenerator schnell rechtskonforme Rechnungen. Danach können Sie diese Rechnungen vorfinanzieren lassen. In unserem Portal haben Sie einen Überblick über Ihre Rechnungen, damit Sie diese problemlos verwalten können. Bei überfälligen Rechnungen hilft Ihnen unser Inkasso auf Erfolgsbasis, Ihr Geld beizutreiben.

Und so einfach funktioniert es:

  1. Sie haben Ihre Leistung in Form einer Dienstleistung oder eines Produkts vollständig erbracht und stellen Ihrem Auftraggeber eine Rechnung.
  2. Anstatt diese nun wie gewohnt an den Auftraggeber zu schicken, laden Sie die Rechnung direkt auf RECHNUNG.de hoch und reichen die Rechnung im Backend unter my.www.rechnung.de ein.
  3. RECHNUNG.de zahlt Ihnen die Summe abzgl. einer kleinen Gebühr innerhalb von 24 Stunden aus. Nach Ablauf der Zahlungsziels zahlt Ihr Auftraggeber die Rechnungssumme direkt an RECHNUNG.de.

Interpreting data is what he does best

Händische Buchhaltung Buchhaltungssoftware

Die Buchführung ist die wohl unbeliebteste Aufgabe bei der Selbstständigkeit und für viele Gründer eine Qual. Dennoch verzichten viele Selbstständige auf einen Steuerberater und übernehmen ihre Buchhaltung selbst. Das sollten Sie bei der händischen Buchhaltung beachten:

Vor- und Nachteile einer Buchhaltungssoftware

Die händische Buchhaltung ist gerade bei kleineren Unternehmen sehr verbreitet. Besonders, wenn nur geringe Einnahmen und Kosten innerhalb eines Geschäftsjahres entstehen, kann man seine Buchhaltung manuell durchführen. Ehemalige Buchhalter und Steuerberater übernehmen ihre Steuererklärung ebenfalls häufig ohne die Hilfe eines Programms. Vergleicht man die manuelle Buchhaltung jedoch mit aktueller Buchhaltungssoftware wird klar, dass die Buchhaltung über eine Software besser geeignet ist.

Diese spart Zeit und weist auf akute Fehler in der Steuerberatung hin, die im schlimmsten Fall empfindliche Strafen oder den Entzug der Gewerbeberechtigung zur Folge haben können. Wir empfehlen die händische Buchhaltung nur Gründern, die sich im Umgang mit der Buchhaltung vollkommen sicher fühlen.

Sollte man sich doch für die manuelle Buchhaltung entscheiden, stehen verschiedene Informationen im Internet zur Verfügung. Auf steuern.de werden beispielsweise die Grundlagen einer händischen Steuererklärung relativ simpel und unkompliziert erklärt. Zudem bietet Youtube oft sehr ansprechende Erklärvideos von Steuerberatern. Beispielsweise arbeitet der Steuerberater Roland Elias neben seinem Beruf auch noch an seinem Youtube-Kanal „Steuern mit Kopf“, welcher nützliche Videos zu Steuerthemen bereithält. Dort werden nicht nur die Grundlagen einer händischen Buchhaltung, sondern auch tiefgängiges Steuerwissen simpel und unterhaltend erklärt.

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Warum eine Buchhaltungssoftware in der Regel die richtige Wahl ist Gerade steuerlich nicht versierte Gründer nehmen die Vorteile moderner Buchhaltungssoftware gerne in Anspruch. Diese spart in erster Linie Zeit und Aufwand beim Ausfüllen von Steuererklärungen. Dank des oft simpel strukturierten Aufbaus werden Fehler vermieden und eventuelle Versäumnisse verhindert. Meistens bieten alle auf dem Markt verfügbaren Programme Prüfroutinen, die die Angaben in Steuererklärungen gegenprüfen. Dabei werden die Nutzer auch über eventuelle Freibeträge und Möglichkeiten zur Steuerersparnis aufgeklärt. Außerdem ist es inzwischen nahezu Marktstandard, dass sich Rechnungsbelege in die Buchhaltungssoftware einscannen lassen. Oft werden den Nutzern auch Nebenfunktionen zur Rechnungserstellung und ein ansprechender Zugriff vom Smartphone ermöglicht. Die Auswahl eines Buchhaltungsprogramms Auf dem Markt gibt es eine überwältigend wirkende Auswahl von Buchhaltungsprogrammen. Die hohe Konkurrenz im Marktumfeld bringt die einzelnen Hersteller dazu, ihre Programme kontinuierlich zu erweitern. So wird für nahezu jeden Anwendungsbereich eine spezialisierte Buchhaltungssoftware bereitgestellt. Folgende drei Programme finden wir erwähnenswert:

sevDesk

Das Cloud-basierte Programm sevDesk ist vor allem als CRM (Kundendatenbank) bekannt. Hiermit lassen sich in erster Linie Kundenaccounts verwalten und anlegen. Über das Paket „sevDesk Buchhaltung“ lassen sich jedoch auch Belege erfassen und die Anlagen der Steuererklärung ausfüllen. Das Besondere ist hier, dass sich alle Bedürfnisse an eine Buchhaltungssoftware von einem Anbieter befriedigen lassen. Je nach Paket kostet sevDesk zwischen 7,50 Euro und 43 Euro im Monat.

Lexoffice

Ebenfalls Cloud-basiert ist das Buchhaltungsprogramm Lexoffice. Dieses ist speziell auf Kleingewerbetreibende und Freiberufler ausgelegt. Im Fokus steht hier ganz klar die simple Übersicht, die dem Nutzer geboten wird. Zusätzlich zur Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) lässt sich hier auch eine GuV (Gewinn-und-Verlust-Rechnung) zu Analysezwecken erstellen. Mit Kosten zwischen 7,90 Euro und 16,90 Euro pro Monat ist Lexoffice auch preislich auf kleinere Unternehmen ausgelegt.

Buhl WISO Buchhaltung 365

Der Klassiker unter den Buchhaltungsprogrammen ist die WISO Buchhaltung 365. Die Oberfläche ist hier ebenfalls auf weniger erfahrene Nutzer ausgerichtet. Speziell angesprochen werden laut Hersteller Einzelkaufleute, Finanzbuchhaltungen, kaufmännische Leiter oder Sekretariate von Geschäftsführungen. Der aktuelle Preis für eine Jahreslizenz liegt bei 139,95 Euro, was etwa 11,70 Euro pro Monat entspricht.

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Factoring Kleinunternehmer

Viele Kleinunternehmer kennen Kapitalengpässe durch zu spät zahlende Kunden nur zu gut. aifinyo bietet Factoring für Kleinunternehmer branchenübergreifend an. Dabei ist das Versprechen: Liquidität innerhalb kürzester Zeit – für Kleinunternehmer also eine exzellente Finanzierungsform.

Wie funktioniert Factoring für Kleinunternehmer?

Factoring ist eine der effizientesten Finanzierungsformen, wenn es um die schnelle Kapitalaufnahme geht. Dabei ist der Prozess für Kleinunternehmer mit dem Prozess für Großunternehmen identisch. Mit dem Einreichen einer Rechnung gibt ein Unternehmen Forderungen an einen Factor ab. Dieser zieht einen vorher festgelegten Prozentsatz von der Rechnungssumme ab und zahlt zwischen 80% und 100% der Forderung an das Unternehmen aus.

Die vorfinanzierte Rechnung wird üblicherweise vom Factoring-Anbieter an den Endkunden zugestellt. Dieser stellt mit einem Passus auf der Rechnung fest, dass seine Forderung an einen Factor abgetreten wurde. So wird sichergestellt, dass ein Kunde die Rechnungssumme nicht versehentlich an an das Unternehmen überweist.

Bei aifinyo erhalten Sie Ihr Geld innerhalb von 24 Stunden nach Bestätigung der Rechnung durch den Rechnungsempfänger. Somit haben Unternehmen die Möglichkeit, durch Factoring Kapitalengpässe zu überwinden. Mit dem echten Full-Service-Factoring erhalten Unternehmen auch einen Schutz gegen Zahlungsausfall. Das gesamte Debitorenmanagement, einschließlich des Mahnwesens, verbleibt bei aifinyo.

Was müssen Kleinunternehmer beachten?

Grundsätzlich gilt: Die Rechnungsvorfinanzierung muss sich für alle Beteiligten lohnen. Viele Factoring-Anbieter stellen dies mit Mindestsummen sicher. Einige Anbieter locken auch mit niedrigen Gebühren, die sich für geringe Rechnungssummen verdoppeln oder verdreifachen. Kleinunternehmer sollten sich Factoring-Angebote also immer aufmerksam ansehen, damit sie nicht doppelt zur Kasse gebeten werden.

Wichtig ist außerdem, dass die ausgestellte Rechnung dennoch die Anforderungen der Kleinunternehmerregelung erfüllt. Kleinunternehmer sollten also sicherstellen, dass der Factoring-Anbieter eine umsatzsteuerfreie Rechnung ausstellt. Zudem gilt es zu prüfen, ob sich der entsprechende Passus zu § 19 des Umsatzsteuergesetzes auf der Rechnung befindet. Werden diese Aspekte nicht beachtet, können die Konsequenzen bei einer Unternehmensprüfung gravierend sein.

Möchten Sie Factoring als Finanzierungsform einmal ausprobieren? Kein Problem – Wir finanzieren Ihre erste Rechnung kostenfrei vor!

Warum Factoring gerade für Kleinunternehmer attraktiv ist

Für viele Unternehmen ist es üblich, in der Startphase von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen. Diese begrenzt die Umsätze im ersten Jahr auf 22.000€, weshalb Unternehmen mit Kleinunternehmerregelung für gewöhnlich recht wenig Kapital zur Verfügung steht. Sollten Kunden also einmal verspätet oder gar nicht zahlen, kann dies gravierende Auswirkungen auf die finanzielle Stabilität des Unternehmens haben. Factoring verhindert Liquiditätsengpässe durch eine direkte Vorfinanzierung der Forderungen. Der Ausfallschutz minimiert zudem das Risiko für Kleinunternehmer und garantiert finanzielle Stabilität.

Im Rahmen des Full-Service-Factorings werden Unternehmen auch von einem Teil ihres Buchhaltungsaufwands entlastet. Dies ist besonders relevant, wenn viele Einzelrechnungen zu koordinieren sind. Mit der Rechnungsverwaltung von RECHNUNG.de können sich Kleinunternehmer auf das Wesentliche fokussieren – ihr Kerngeschäft.

Zudem wird die Kreditaufnahme durch Factoring erleichtert. Die Rechnungsvorfinanzierung reduziert die Forderungen durch Lieferung und Leistung in der Bilanz eines Unternehmens. Stattdessen steht Eigenkapital zur Verfügung, welches gerade für Kleinunternehmer oft knapp ist. Kleinunternehmer haben es so leichter, von einer Bank Kredite mit guten Konditionen zu erhalten. Das kann den Weg zu einem langfristigen Geschäftswachstum ebnen.

Endlich liquide – Das Full-Service-Factoring von aifinyo

Bei aifinyo macht es keinen Unterschied, ob Sie ein Kleinunternehmer oder Regelunternehmer sind. Wir bieten Ihnen zuverlässiges Full-Service-Factoring schon ab 0,5% des Rechnungsbetrags an. Damit lagern Sie Ihr Mahnwesen aus und schützen sich zudem vor Zahlungsausfällen Ihrer Kunden.

Möchten Sie von einer sorgenfreien Rechnungsvorfinanzierung profitieren? Hier können Sie Ihre nächste Rechnung innerhalb von 24 Stunden vorfinanzieren.