Georg Beck

Der in Hamburg ansässige Georg ist selbstständiger Steuerberater und hat in seinem Berufsleben bereits über 200 Mandanten betreut. Etablierte Unternehmen sowie Freiberufler zählen zu seinen Mandanten.

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Gschäftsmann am Tablet

Liquiditätsplanung

Was ist ein Liquiditätsplan?

Im Liquiditätsplan stellt Ihr Unternehmen alle Einzahlungen und Auszahlungen gegenüber, die Sie in einer bestimmten Periode erwarten. Damit ist der Liquiditätsplan Teil der unternehmerischen Finanzplanung, in der Sie sich mit Zahlungsströmen und Kapitalstrukturen sowie deren Veränderungen und Auswirkungen auf den Jahresabschluss beschäftigen.

Wenn Sie den Liquiditätsplan umsetzen, steigen Sie bereits in die Liquiditätsplanung ein. Sie bewegen sich damit im Bereich der kurzfristigen Finanzplanung und damit der operativen Planung. Typisch ist ein Zeithorizont bis zu einem Jahr wie zum Beispiel das nächste Geschäftsjahr. Doch auch kürzere Planungen etwa für einen Monat oder ein Quartal sind möglich.

Abgrenzung zur Liquiditätsdisposition

In der Praxis ist die Liquiditätsplanung von der Liquiditätsdisposition zu unterscheiden. Die Liquiditätsdisposition ist extrem kurzfristig ausgerichtet und befasst sich mit der tagesgenauen Steuerung der Liquidität. Zu beachten ist, dass die Liquiditätsplanung auf den Ergebnissen der Liquiditätsdisposition basiert und damit eine Abhängigkeit besteht.

Struktur des Liquiditätsplans

Der Liquiditätsplan folgt einer bestimmten Struktur für die Eintragung der Einzahlungen und Auszahlungen und erleichtert es damit, die Planung umzusetzen. Zuerst summieren Sie die Einzahlungen und die Auszahlungen und erhalten dadurch die Möglichkeit, diese in übersichtlicher Form gegenüberzustellen.

Hier finden Sie eine kompakte Zusammenfassung der Inhalte der verschiedenen Konten:

Einzahlungen

  • Übertrag des Liquiditäts-Endbestands aus dem Vormonat: Hierzu gehören die frei verfügbaren Mittel aus der Kasse oder der Bank.
  • Nettoumsatzerlöse: Das sind die Eingänge auf dem Konto, die sich aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen ergeben. Sie sind immer auf die eigentliche Geschäftstätigkeit bezogen.
  • Durch Gesellschafter vorgenommene Einzahlungen und Privateinlagen: Hierzu gehören auch Bareinlagen und Gesellschafterdarlehen. Alle Einzahlungen stammen aus dem privaten Gesellschafterkreis.
  • Sonstige Einnahmen: Hier erfassen Sie alle Einzahlungen, die nicht mit Ihrer eigentlichen Geschäftstätigkeit zusammenhängen. Sie ergeben sich zum Beispiel dann, wenn Sie nicht für den Betrieb notwendige Vermögensgegenstände veräußern oder aus Vermietung und Verpachtung Einkünfte beziehen.
  • Summe aller Einzahlungen: Hier führen Sie alle oben aufgeführten Positionen in einer Summenzahl zusammen.
Auszahlungen

  • Materialeinkauf: Für den Einkauf von Dienstleistungen und Waren haben Sie Zahlungsausgänge, die Sie in dieser Position erfassen.
  • Auszahlungen an die Beschäftigten: Hier erfassen Sie die Gehälter und Löhne.
  • Fixkosten: Ausgaben für das Leasing und Kfz-Gebühren, für Mieten, Reparaturen, Fremdleistungen oder Anzahlungen an Lieferanten sind einige Beispiele für die vielen verschiedenen fixen Kosten, die Sie hier eintragen.
  • Steuern und Abgaben: In dieser Position erfassen Sie zum Beispiel die Gewerbesteuer, die Umsatzsteuer oder die Einkommen- und Körperschaftssteuer.
  • Sonstige Ausgaben: Hier erfassen Sie alle Ausgaben, die in keinem Zusammenhang mit Ihrer eigentlichen Geschäftstätigkeit stehen.
  • Summe der Auszahlungen: Wir bei den Einnahmen erstellen Sie aus allen bisherigen Positionen für die Ausgaben eine zusammenfassende Summenzahl.

Aus der Differenz von Einnahmen und Ausgaben erhalten Sie dann Ihre Liquidität. Diesen Wert rechnen Sie zum Anfangsbestand dazu. Danach sind noch Kapitalentnahmen zu berücksichtigen, wie sie zum Beispiel für die Lebenshaltungskosten erforderlich sind. Der Liquiditätssaldo ergibt sich also aus dem Liquiditätsendbestand des Vormonats zuzüglich der Liquiditätszugänge und abzüglich der Liquiditätsabgänge.

Verfahren der Liquiditätsplanung

Unternehmen haben verschiedene Möglichkeiten, wie sie ihre Liquiditätsplanung durchführen möchten. Zu unterscheiden sind die direkte und die indirekte Ermittlungsmethode. Diese sehen wir uns einmal näher an.

Bei der direkten Ermittlungsmethode führen Sie die Liquiditätsplanung auf Grundlage von Zahlungsströmen durch, die Sie zum Beispiel anhand von Zahlungsplänen oder Fälligkeitslisten erfassen. Der Vorteil besteht in der hohen Genauigkeit dieser Ermittlungsmethode. Sie ist aber auch sehr aufwendig und daher nicht für jedes Unternehmen geeignet.

Eine Alternative besteht mit der indirekten Ermittlungsmethode. Sie basiert auf der Bilanz und der Erfolgsrechnung. Sie leiten die Zahlungsströme also nur indirekt ab. Das ist in der Praxis deutlich einfacher durchzuführen, dafür leidet jedoch die Genauigkeit der ermittelten Werte.

In der Praxis ist es üblich, beide Verfahren anzuwenden und diese miteinander zu kombinieren. Bei der konkreten Durchführung der Planung sind insgesamt fünf Schritte erforderlich.

Dabei gehen Sie erst einmal von der Liquidität aus, die zu Beginn der Periode vorhanden ist und einen Übertrag aus der letzten Betrachtungsperiode darstellt. Hierbei handelt es sich um einen Istwert. Veränderungen dieses Ausgangswerts ergeben sich dann durch folgende drei in einem eigenen Berechnungsschritt hinzuaddierte Cash-Flows:

  • Aus operativer Geschäftstätigkeit
  • Aus Investitionstätigkeit
  • Aus Finanzierungstätigkeit

Bei diesen Cash-Flows handelt es sich um Erwartungswerte. In einem fünften Schritt rechnen Sie die Veränderungen aus den Cash-Flows der Liquidität zu Beginn der Periode hinzu und erhalten damit die Liquidität am Ende der Planungsperiode. Möglich ist auch, potenzielle Liquidität zum Beispiel in Form eines durch die Bank eingeräumten Kreditlimits hinzuzurechnen.

Der Nutzen der Liquiditätsplanung

Der hauptsächliche Nutzen der Liquiditätsplanung besteht in der Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit Ihres Unternehmens. Davon hängt das wirtschaftliche Überleben ab. Denn Zahlungsausgänge, die dauerhaft über den Eingängen liegen, zehren die Substanz auf. Daher ist es wichtig, dass Ihr Unternehmen in die Zukunft blickt.

Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt der Zahlungen. Denn ein Zahlungseingang in einem Jahr nutzt Ihnen wenig, wenn Sie ihn für die Sicherstellung der Liquidität und die Begleichung von Rechnungen in einem Monat benötigen.

Daraus ergibt sich, dass Liquiditätsplanungen über einen langen Zeitraum hinweg wenig sinnvoll sind. Es handelt sich hierbei vielmehr um eine kurzfristige bis maximal mittelfristige Betrachtung. Anhand der Planung überprüfen Sie, ob Sie schnell genug Cash generieren, um für die kommenden Wochen, Monate und Quartale bis hin zu einem Jahr mit Ihrem Geschäft überlebensfähig zu bleiben.

Vor- und Nachteile der Liquiditätsplanung

Für Unternehmen bietet die Liquiditätsplanung viele Vorteile, weil sie wichtige Fragen zur Entwicklung der Zahlungsströme beantwortet und in Hinblick auf die Zahlungsfähigkeit von überragender Bedeutung ist. Es existieren jedoch auch Dinge, die sie nicht leisten kann. Wir haben in einer Übersicht die wichtigsten Vor- und Nachteile für Sie zusammengefasst.

Vorteile

  • Die Planung der Liquidität ist unerlässlich für den Schutz vor Insolvenz.
  • Sie erhalten einen detaillierten Überblick über die zu erwartende Liquiditätsentwicklung.
  • Prognosen helfen dabei, auf Sie zukommende Liquiditätsengpässe frühzeitig zu erkennen.
  • Gerade neugegründete Unternehmen profitieren von der Liquiditätsplanung, weil Ein- und Ausgaben noch stark schwanken.
  • Gründer benötigen die Liquiditätsplanung als Teil ihres Businessplans für Banken und andere Geldgeber, um die gewünschte Finanzierung zu erhalten.

Nachteile

  • Sie arbeiten mit Erwartungswerten, eine exakte Vorhersage ist daher nicht möglich.
  • Viele Schätzungen sind ungenau und können zu falschen Schlussfolgerungen führen. Das hängt auch vom gewählten Verfahren ab.
  • Die Aktualisierung der Liquiditätsplanung hat regelmäßig zu erfolgen und verursacht daher viel Aufwand.

Tipps zur Liquiditätsplanung

Dass die Liquiditätsplanung wichtig ist, wissen Sie bereits. Hier erfahren Sie von uns anhand praktischer Ratschläge, was es bei der Umsetzung zu beachten gilt und wie Sie mit einfachen Mitteln Ihre Liquidität verbessern können:

  • Factoring nutzen: Beim Factoring verkaufen Sie Ihre Forderungen an eine Bank und erhalten dafür umgehend den Rechnungsbetrag abzüglich einer Gebühr. Der Vorteil besteht darin, dass Sie den Zahlungseingang vorziehen. Und das hilft Ihnen dabei, kurzfristig zahlungsfähig zu bleiben.
  • Tools verwenden: Bei der Liquiditätsplanung sind Sie heute nicht mehr auf sich alleine gestellt. Auf diese Aufgabe spezialisierte Software hilft Ihnen dabei, alle Positionen ordnungsgemäß auszufüllen. Diese gibt das Programm direkt vor und es errechnet die liquiden Mittel automatisch. Neben dezidierten Softwarelösungen sind hierfür auch entsprechende Werkzeuge für Excel verfügbar.
  • Gewissenhafte Rechnungsstellung: Führen Sie die Rechnungsstellung zeitnah und korrekt durch. Das hilft Ihnen bei der Erstellung der Liquiditätsplanung und ist die Grundlage für deren hohe Aussagekraft.
  • Zahlungsziele verhandeln: Häufig besteht die Möglichkeit, mit den Lieferanten die Zahlungsziele noch einmal neu zu verhandeln. Das ähnelt dem Refactoring. Doch statt hier die Zahlungseingänge vorzuziehen, schieben Sie die Zahlungsausgänge nach hinten und verbessern damit kurzfristig Ihre Liquidität.
  • Zahlungseingänge richtig bemessen: Häufig vergeht zwischen Rechnungsstellung und Zahlungseingang viel Zeit. Gehen Sie hier von realistischen Werten aus, damit die Liquiditätsplanung aussagekräftig bleibt.
  • Lagerbestände abbauen: Durch den Verkauf von Lagerbeständen und Vorräten können Sie Ihre Liquiditätssituation schnell freundlicher gestalten.
  • Umschuldungen: Bei der Umschuldung lösen Sie alte Kredite durch neue ab. Das bietet Ihnen zum Beispiel die Möglichkeit, die Zinsen neu zu verhandeln und durch bessere Konditionen an dieser Stelle Ihre Liquiditätssituation zu optimieren.
  • Aufdeckung stiller Reserven: Stille Reserven aufzulösen ist häufig eine einfache und schnelle Möglichkeit, zusätzliche Liquidität zu erhalten.
Frau macht Buchhaltung

GwG 2022 – Welche Grenzen und Voraussetzungen sind einzuhalten?

Betragsmäßige GwG-Grenze

In erster Linie bestehen für die Einstufung in Geringwertige Wirtschaftsgüter betragsmäßige Grenzen; während früher eine jahrelang unveränderte Obergrenze von 800 DM bestand, wurde diese im Laufe der letzten Jahre mehrfach angepasst. Heute gelten die Betragsgrenzen von 800 EUR für Standard-GwG und 1.000 EUR für Sammelposten-GwG (GwG-Grenze 2022). Liegt der Wert unter 250 EUR (bis 2017: 150 EUR), kann der jeweilige Gegenstand sofort als Aufwand verbucht werden.

Weitere Voraussetzungen für die Anerkennung

Gemäß den steuerlichen Voraussetzungen (§ 6 Abs. 2 und 2a EStG) müssen Geringwertige Wirtschaftsgüter materielle, bewegliche Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens sein. Immaterielle Wirtschaftsgüter wie Lizenzen oder Rechte sowie Gegenstände des Umlaufvermögens (Vorräte, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Handelswaren) scheiden daher als GwG aus.
Des Weiteren müssen die Wirtschaftsgüter selbstständig nutzbar sein; der jeweilige Gegenstand muss also dem Betrieb getrennt für sich alleine dienen können. Eine selbstständige Nutzbarkeit liegt beispielsweise vor, wenn ein Wirtschaftsgut

  • nach seiner betrieblichen Zweckbestimmung ohne andere Güter genutzt werden kann (betrieblicher Nutzungszusammenhang)
  • nicht technisch mit anderen Gütern abgestimmt ist, sondern stand-alone verwendet werden kann
  • nicht aus dem betrieblichen Zusammenhang gelöst und in einen anderen betrieblichen Nutzungszusammenhang eingefügt werden kann

Folgende Wirtschaftsgüter sind als Geringwertige Wirtschaftsgüter anerkannt

  • Einrichtungsgegenstände in Läden
  • Laptops, Telefone, Datenträger
  • Bücher, sofern es keine mehrbändigen Werke wie Lexika sind
  • Computerprogramme (Trivial-EDV-Programme)
  • Grundausstattung einer Kfz-Werkstatt mit Spezialwerkzeugen
  • Schreibtischkombinationsteile, die nicht fest miteinander verbunden sind, wie beispielsweise Tische, Rollcontainer, Computerbeistelltische

Folgende Gegenstände sind keine Geringwertigen Wirtschaftsgüter

  • Autoradio
  • Monitore, PCs, Drucker
  • Elektromotor zum Einzelantrieb einer Maschine, einer Drehbank oder eines Webstuhls
  • Regalteile, die zwar nicht genormt, aber technisch aufeinander abgestimmt sind
Lara: So einfach kann Buchhaltung sein

Wie werden GwG verbucht und abgeschrieben?

Bezüglich der steuerrechtlichen Behandlung können Sie grundsätzlich drei Gruppen von GwG unterscheiden.

Wirtschaftsgüter (GwG) von 0 – 250 EUR (ohne Umsatzsteuer)

Sogenannte geringstwertige Wirtschaftsgüter, deren Netto-Wert unter 250 EUR beträgt, können aus Vereinfachungsgründen ohne Aktivierung im Anlagevermögen sofort als Betriebsausgabe/Aufwand verbucht werden (Sofortabschreibung). Sie mindern somit in vollem Umfang den steuerlichen Gewinn des jeweiligen Jahres.
Voraussetzung zur Anwendung dieser Vereinfachungsregelung ist, dass die Wirtschaftsgüter in ihrer Gesamtheit von unwesentlicher Bedeutung sind. Leider gibt es für die “unwesentliche Bedeutung” keinen klaren Grenzwert, so dass dies jeweils im Einzelfall zu bewerten ist.

Wirtschaftsgüter (GwG) von 250,01 – 800 EUR (ohne Umsatzsteuer)

Ist die GwG-Grenze zur Anwendung der Vereinfachungsregel überschritten, besteht für Wirtschaftsgüter bis zur GwG-Grenze von 800 EUR ein Wahlrecht. Diese können gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgabe abgezogen werden, vorausgesetzt sie werden in ein besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis aufgenommen. Aus dem Verzeichnis müssen sich folgende Angaben ergeben:

  • Datum der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in den Betrieb
  • Höhe der Anschaffungskosten/Herstellungskosten oder des Einlagewerts

Sofern sich diese Angaben aus der laufenden Buchführung ergeben, indem beispielweise spezielle GwG-Konten für diese Fälle verwendet werden, braucht das Verzeichnis nicht separat geführt zu werden. In der Praxis ist dies in den allermeisten Fällen gegeben.

Die zweite Alternative besteht darin, die Wirtschaftsgüter (GwG) einheitlich gemäß § 6 Abs. 2a EStG in einen sogenannten Sammelposten zu erfassen. Der Sammelposten ist im Jahr der Bildung und in den vier Folgejahren mit jeweils einem Fünftel (20 %) gewinnmindernd abzuschreiben (Poolabschreibung). Im Gegensatz zur herkömmlichen Behandlung und Abschreibung von Wirtschaftsgütern spielt bei der Anwendung der Poolabschreibung die tatsächliche Nutzungsdauer der einzelnen Wirtschaftsgüter keine Rolle. Gleiches gilt für Abgänge wegen Veräußerung, Entnahmen oder Zerstörungen der Güter. Auch nachträgliche Anschaffungskosten haben keine Auswirkung; diese werden nicht nachträglich zugeführt, sondern sind laufenden Aufwendungen.

Wirtschaftsgüter (GwG) von 800,01 – 1.000 EUR (ohne Umsatzsteuer)

Liegen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes über der GwG-Grenze von 800 EUR und übersteigen nicht den Höchstbetrag von 1.000 EUR, ist nur die Poolabschreibung als Sonderform der GwG-Behandlung möglich. Die Verbuchung in voller Höhe als Betriebsausgabe scheidet in diesem Fall aus, da die hierfür gültige GwG-Grenze überschritten ist.

Wirtschaftsgüter (GwG) über 1.000 EUR (ohne Umsatzsteuer)

Betragen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes hingegen mehr als 1.000 EUR, liegt nach steuerlicher Definition kein Geringwertiges Wirtschaftsgut mehr vor und der Gegenstand ist als Anlagevermögen zu aktivieren und nach den herkömmlichen Vorschriften zu bewerten und abzuschreiben.

Wann lohnen sich für Sie die verschiedenen GwG-Optionen?

Der sinnvolle Einsatz der unterschiedlichen GwG-Optionen hängt von den individuellen Besonderheiten des jeweiligen Unternehmens ab. Grundsätzlich ist die Sofortabschreibung für Sie sinnvoll, wenn im jeweiligen Wirtschaftsjahr hohe Gewinne vorliegen, da mit der Sofortabschreibung ein maximaler Abschreibungsaufwand erzeugt werden kann. Zudem ist die Sofortabschreibung mit geringem Verwaltungsaufwand verbunden; es erfordert keine Berechnung von (anteiligen) Abschreibungsbeträgen und keine Fortschreibung in Folgejahre.
Wird hingegen erst mit Gewinnen in den kommenden Jahren gerechnet, ist die Poolabschreibung für Sie lohnender, da damit der Abschreibungsaufwand in die Zukunft transferiert werden kann. Es gilt allerdings zu beachten, dass bei Anwendung der Poolabschreibung eine Nutzungsdauer von 5 Jahren anzusetzen ist, auch wenn das jeweilige Wirtschaftsgut eine grundsätzlich kürzere Nutzungsdauer hätte.

Weiteres Wahlrecht für digitale Wirtschaftsgüter ab 2021

Für bestimmte digitale Wirtschaftsgüter wurde durch ein BMF-Schreiben zur Förderung der Digitalisierung ein Wahlrecht zur Sofortabschreibung geschaffen. Bei speziellen Gegenständen der Computerhardware sowie der Betriebs- und Anwendersoftware können die Anschaffungs- und Herstellungskosten steuerrechtlich über eine Nutzungsdauer von einem Jahr abgeschrieben werden. Hieraus folgt eine vollständige Abschreibung im Jahr der Anschaffung und eine sofortige Transformation der Anschaffungs- und Herstellungskosten in gewinnmindernde Betriebsausgaben des laufenden Jahres. Es handelt sich um ein Wahlrecht; wird es nicht angewendet, ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für das Wirtschaftsgut nach den herkömmlichen AfA-Tabellen zu bestimmen.
Im Gegensatz zu den Voraussetzungen zur Anerkennung eines GwG ist für die Abschreibung von digitalen Wirtschaftsgütern keine selbstständige Nutzbarkeit erforderlich.

Zeiterfassung für selbstständige

Zeiterfassungssysteme für Selbstständige

Zeiterfassungsapps sind unglaublich vielseitig. Von einem komplexen System mit integrierter Rechnungsstellung, bis hin zu einfachen Systemen, die ganz unbemerkt im Hintergrund laufen, gibt es viele verschiedene Optionen. Für Selbstständige oder kleine Unternehmen mit wenigen Mitarbeitern sind die Anforderungen aber ganz anders als für große Betriebe.

Welche Zeiterfassungssysteme lohnen sich für Selbstständige?

Die wenigsten Selbstständigen benötigen umfangreiche Softwarelösungen zur Zeiterfassung. Allerdings können simple Apps viel Klarheit über das eigene Arbeitsverhalten bieten. Der Fokus für Selbstständige sollte bei der Zeiterfassung darin liegen, Arbeitszeiten transparent zu erfassen, um die Kunden auf Wunsch zugänglich zu machen. 

Integrierte Rechnungsstellung oder Datenexporte sind für die meisten Selbstständigen nicht erforderlich. Denn ohne viele Mitarbeiter kann die Arbeitszeit auch problemlos manuell auf abgerechnet werden. Datenexporte machen dagegen in der Regel erst für Unternehmen mit mehreren Abteilungen Sinn, die die Arbeitszeiten genauer analysieren möchten. 

Daher konzentrieren wir uns in diesem Beitrag auf die besten und einfachsten Zeiterfassungsapps für Selbstständige. Funktionen, die über die reine Zeiterfassung und -Darstellung hinaus gehen, lassen wir erstmal außen vor. 

Die 5 besten Zeiterfassungsapps für Selbstständige im Überblick

Bei der Wahl der Zeiterfassungssoftware sollte man in erster Linie auf die eigenen Anforderungen achten. Welche Funktionen sind einem besonders wichtig? Worauf kann man auch verzichten? Und wie viel Geld möchte man investieren? 

Auch die Funktionalität und Bedienbarkeit sind wichtige Faktoren. Während einige Software-Lösungen ganz simpel aufgebaut sind, bieten andere ein komplexes User-Interface mit zahlreichen Möglichkeiten. 

Toggl Track

Toggl Track ist eine flexible Zeiterfassungssoftware für Selbstständige und kleine Teams. Das Grundgerüst bildet dabei ein Kalender, der mit einer Stoppuhr-artigen Zeiterfassung ergänzt wird. Die erfasste Zeit kann man anschließend mit wenigen Klicks kategorisieren. Außerdem lässt sich über die Anzahl der abrechnungsbaren Leistungen die Profitabilität ermitteln. 

Bei Bedarf lässt sich Toggl auch halbautomatisch im Hintergrund nutzen. So kann man bestimmte Apps kategorisieren und vorher angelegten Kundenprojekten zuordnen. Dabei zeichnet Toggl die Arbeitszeit auf Wunsch automatisch auf und visualisiert diese auf verständliche Art und Weise. 

Unserer Meinung nach ist es die ideale Lösung für Selbstständige, die eine simple Zeiterfassungssoftware nutzen möchten. 

Preis: Ab 0,00 € verfügbar! 

Link: Hier geht’s zu Toggl Track

Clockodo

Clockodo ist eine der wenigen cloudbasierten Zeiterfassungsapps aus Deutschland. Dies ist besonders wichtig, da eine Datenspeicherung auf Servern im Ausland nicht datenschutzkonform ist. Clockodo wurde mit einem Fokus auf kleine Teams entwickelt und stellt über ein Dashboard die Arbeitszeiten der Mitarbeiter transparent dar.

Über die digitale Clockodo-Stempeluhr lässt sich die Arbeitszeit direkt aufzeichnen und kategorisieren. Ansprechend finden wir, dass man auch den erzielten Umsatz durch einzelne Aufgaben direkt einfügen kann und damit eine Übersicht der eigenen Profitabilität erhält. Die Berichterstattung gilt als eine der besten auf dem Markt und bietet kleinen Unternehmen Übersicht über die Pausenzeiten, den Urlaubsanspruch und Krankheitstage der Mitarbeiter. 

Natürlich kann man Arbeitszeiten auch im Nachhinein ohne viel Aufwand erfassen. Für Solo-Selbstständige ist Clockodo in unseren Augen allerdings etwas zu umfangreich. 

Preis: 6,50 € pro Nutzer pro Monat / 3,50 € ab dem 11. Mitarbeiter

Link: Hier geht’s zu Clockodo

Timing

Für Selbstständige ohne Mitarbeiter ist Timing eine der besten Softwarelösungen auf dem Markt. Dabei handelt es sich um eine reine Mac-App, die eine vollautomatisierte Zeiterfassung ermöglicht. Das Beste dabei: Timing erkennt, welche Apps und Webseiten genutzt werden und kann diese automatisch einordnen. So versteht die Software zum Beispiel, dass Zeit auf Netflix oder Facebook nicht zur Arbeitszeit gezählt werden sollte. 

Allerdings lassen sich die „produktiven“ und „unproduktiven“ Webseiten und Apps auch manuell zuordnen, wenn man beruflich viel Zeit auf Facebook und Co. verbringen muss. Arbeitszeiten, die noch nicht automatisch kategorisiert wurden, kann man mit Timing manuell per Drag-and-Drop einordnen. 

Timing erkennt ebenfalls Abwesenheiten und trägt diese automatisch ein. So erhalten Selbstständige alle Möglichkeiten, um Ihren Arbeitsalltag produktiver zu gestalten. 

Preis: Ab 6,00 € pro Nutzer pro Monat

Link: Hier geht’s zu Timing

Clockify

Clockify gilt als eine besonders flexible Zeiterfassungssoftware. Das sieht man unter anderem daran, dass sowohl Solo-Selbstständige als auch große Unternehmen damit arbeiten können. Dabei ist ein manueller Timer die Basis für sämtliche Aufzeichnungen. Falls man den Timer vergessen hat, kann man Arbeitszeiten allerdings auch im Nachhinein eintragen.

Ebenfalls erhältlich ist eine Browser-Erweiterung, die unproduktive Zeiten erfasst und eine Produktivitätserinnerung versendet. Über das Timesheet und das Dashboard kann man anschließend die Arbeitszeit nachverfolgen und hat die Möglichkeit, nachträgliche Anpassungen vorzunehmen. 

Obwohl Clockify auch für ganze Teams verfügbar ist, empfehlen wir es nur an Solo-Selbstständige. Denn da die Server in den USA liegen, ist es nicht datenschutzkonform, darauf Mitarbeiterdaten zu speichern. Für Selbstständige, die das nicht stört, ist Clockify eine exzellente Option. 

Preis: 0,00 € für die reine Zeiterfassung

Link: Hier geht’s zu Clockify

TimeTrack

Wer nach einer europäischen Zeiterfassungssoftware sucht, sollte einen genaueren Blick auf TimeTrack werfen. Die Software kommt aus Österreich und bietet kleinen Unternehmen eine spezialisierte Zeiterfassung an. Für Selbstständige und Freelancer gibt es eine separate Variante, die den Fokus auf das Projektmanagement legt. 

Insgesamt glänzt TimeTrack mit einer kinderleichten Zeiterfassung per Stempeluhr, die durch manuelle Eingaben ergänzt werden kann. Kleine Unternehmen profitieren von einer transparenten Abwesenheitsverwaltung und der Möglichkeit, jedem Mitarbeiter einen Stundenzettel über die TimeTrack-App zur Verfügung zu stellen. 

Die Funktionen zur Projektabrechnung können bei Bedarf hinzugebucht werden. Wir sind uns allerdings sicher, dass dies für die meisten Nutzer nicht sehr relevant sein wird.

Besonders ansprechend: TimeTrack garantiert, dass die Software die gesetzlichen Anforderungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz erfüllt. 

Preis: Ab 4,00 € pro Nutzer pro Monat

Link: Hier geht’s zu TimeTrack

Fazit: Welche Zeiterfassungsapp ist am besten?

Es gibt unzählige gute Softwarelösungen für die Zeiterfassung. Dabei haben viele individuelle Vorteile. Wir finden, dass die von uns vorgestellten Zeiterfassungsapps am besten für Selbstständige geeignet sind, da sie sehr niedrige Anschaffungskosten mit hohen Funktionalitäten kombinieren. 

In unseren Augen sind Toggl und Clockify die klaren Favoriten, da Sie die Grundfunktionen der Zeiterfassung kostenfrei zur Verfügung stellen. Wer damit nicht auskommt, kann für wenig Geld Erweiterungen dazubuchen und die eigene Zeiterfassung auf das nächste Level bringen. 

Wichtig ist in erster Linie, dass Zeiterfassungsapps diszipliniert bedient werden. Denn nur so kann man davon profitieren. 

Girl in a jacket

Sie möchten Ihre Arbeitszeit nicht nur erfassen, sondern Ihre Vergütung zuverlässig vorfinanzieren? Mit dem Factoring von Rechnung.de erhalten Sie Ihre Zahlung bereits 24 Stunden nach dem Einreichen Ihrer Rechnung. Dabei übernehmen wir das vollständige Ausfallrisiko für Sie, sodass Sie sich voll und ganz auf die Kundenbetreuung konzentrieren können.

Künstlersozialkasse

Künstlersozialkasse

Ein Großteil der Künstler und Publizisten steht in keinem festen Beschäftigungsverhältnis. Ihnen fehlt ein Arbeitgeber, der die Hälfte der Beiträge für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung übernimmt. In dem Punkt bietet die Künstlersozialkasse eine Entlastung.

Weshalb gibt es die Künstlersozialkasse?

Die Künstlersozialkasse bietet finanzielle Unterstützung bei der Zahlung der Renten-, Pflege- und gesetzlichen Krankenversicherung. Sie wurde ins Leben gerufen, um Künstlern unter die Arme zu greifen, die ein ungeregeltes Einkommen haben und damit im Vergleich zu anderen selbstständigen Personen schlechter abgesichert sind. Außerdem bietet sie durch die staatliche Unterstützung eine Art gesellschaftliche Anerkennung, denn diese zeigt auf, dass auch die häufig belächelten künstlerischen Tätigkeiten von Wichtigkeit sind.

Wie wird die Künstlersozialkasse finanziert?

Da Freelancer und Selbstständige keinen festen Arbeitgeber haben, müssen sie theoretisch selbst die vollen Beitragshöhen der Sozialversicherungen zahlen. Mitglieder der Künstlersozialkasse hingegen zahlen wie Angestellte nur den Arbeitnehmeranteil, bekommen also 50% der Beiträge zurückerstattet. Die Kasse finanziert dies aus einem Bundeszuschuss und Abgaben von Firmen, die selbstständige Mitarbeiter beschäftigen. Diese Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Beschäftigung von Freelancern und Selbstständigen bei der Künstlersozialkasse anzumelden und diese Abgaben zu leisten. Diese Beiträge treibt die KSK über die Künstlersozialabgabe ein. Die monatlichen Beiträge, die die Selbstständigen und Freelancer selbst an die Kasse zahlen, hängen von deren Einkommen ab. Momentan beläuft sich der Beitrag auf 5,2% des von ihnen erwirtschafteten Geldes. Die Künstlersozialkasse versichert seine Mitglieder allerdings nicht selbst, sondern meldet diese bei den entsprechenden Kassen an und leitet die Zahlungen weiter, fungiert also als Leistungskoordinator. Sie errechnet die Beiträge für jedes Mitglied, nimmt den vom Künstler selbst zu zahlenden Anteil ein und übermittelt die Gesamtsumme an die jeweiligen Sozialversicherungen. Spezielle Anfragen, die sich an die einzelnen Versicherungen richten, müssen demzufolge direkt an diese und nicht an die Künstlersozialkasse gerichtet werden.

Wer kann die Künstlersozialkasse nutzen?

Die Künstlersozialkasse unterstützt beispielsweise Autoren, Musiker, Schauspieler, Kunsthändler und viele mehr. Kunsthandwerker und Tätowierer sind allerdings ausgeschlossen, obwohl auch sie zweifelsohne eine künstlerische Tätigkeit ausüben.

Welche Informationen und Dokumente fordert die Künstlersozialkasse?

Anhand eines 8-seitigen Fragebogens wird im Vorherein geprüft, ob der Antragsteller berechtigt ist, die Unterstützung der Kasse zu erhalten oder nicht. Neben allgemeinen persönlichen Daten, werden unter anderem Informationen über den Bildungsabschluss, den bisherigen beruflichen Werdegang und mögliche weitere gewerbliche Betätigungen erfragt. Zusätzlich müssen Tätigkeitsnachweise eingereicht werden, die angemeldete selbstständige Arbeit belegen. Dazu zählen die geschlossenen Verträge mit Auftraggebern in ungekürzter Form, die nicht älter als 6 Monate sein dürfen und dazugehörige exemplarische Abrechnungen für die erledigten Aufträge, sodass alle Einkünfte nachverfolgt werden können. Das Beilegen der Bankbelege, die diese Einnahmen bestätigen sind ebenfalls einzureichen.

Girl in a jacket

Berufsanfänger und Besserverdiener haben die Möglichkeit, sich im Rahmen der Künstlersozialversicherungskasse sowohl von der Pflicht der Pflege- als auch der gesetzlichen Krankenversicherung befreien zu lassen. Wer sich für eine private Krankenversicherung entscheiden möchte, sollte allerdings die stetig steigenden Beiträge beachten und genau abwägen, ob ein Wechsel Sinn macht.

Wie wird man Mitglied in der Künstlersozialkasse?

Um ein Mitglied der Künstlersozialkasse zu werden, ist ein Jahreseinkommen von mindestens 3.900€ nachzuweisen, das lediglich aus der angemeldeten selbstständigen Arbeit stammen darf. Zudem muss diese Tätigkeit die sein, von der der Lebensunterhalt gezahlt wird, sie muss also dauerhaft und nicht nur vorübergehend oder vertretungsweise ausgeübt werden.

Berufsanfänger, die sich gerade erst selbstständig gemacht haben bzw. sich für die Arbeit als Freelancer entschieden haben und ihr jährliches Einkommen noch nicht einschätzen können, genießen eine auf drei Jahre befristete Schutzzeit. In diesem Zeitraum werden sie von der Künstlersozialkasse unterstützt, egal ob sie ein Jahreseinkommen von mindestens 3.900€ nachweisen können oder nicht. Die zu zahlenden Beiträge orientieren sich an den Mindestbeiträgen, die jedes Jahr neu errechnet werden. Sollte es währenddessen zu Unterbrechungen der Tätigkeit kommen, beispielsweise aufgrund von Schwangerschaft, Wehrdienst oder einem vorübergehenden angestellten Arbeitsverhältnis, pausiert die Schutzzeit und läuft bei Wiederaufgreifen der selbstständigen Arbeit wie gehabt weiter.

Nicht nur die Künstlersozialkasse kann selbstständige Künstler und Publizisten entlasten, sondern auch die schnelle und unkomplizierte Rechnungsvorfinanzierung von RECHNUNG.de. Kümmern Sie sich nicht mehr darum, wann oder ob Ihr Auftraggeber zahlt, und bekommen Sie ab 0,5% Gebühr Ihre Rechnungssumme in kürzester Zeit von RECHNUNG.de überwiesen. Entscheiden Sie unverbindlich, welche Rechnung Sie vorfinanzieren lassen möchten. Gewinnen Sie Zeit und Energie für Ihr Schaffen!

krankenversicherung

Krankenversicherung Selbstständige

Wenn jemand gründet oder sich selbständig macht, ist es erforderlich, die richtige Krankenversicherung zu wählen. Hier stellt sich dann für den Kleinunternehmer oder Freiberufler die Frage, ob er sich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder in einer privaten Krankenversicherung (PKV) gesundheitlich absichert. In jedem Fall muss eine Entscheidung getroffen werden, da in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht besteht.

Gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige

Freiberufler und Selbstständige müssen bestimmte Bedingungen erfüllen, um Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben oder zu werden. Möglich ist es für sie,

  • … wenn sie die letzten 12 Monate ohne Unterbrechung gesetzlich versichert waren.
  • … wenn sie innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 24 Monate in der gesetzlichen Krankenversicherung waren.

Die Beitragshöhe für Freiberufler oder Selbstständige, die dann freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, ist bundesweit und einheitlich geregelt. Dabei richtet sich der Beitrag prozentual nach dem jeweiligen Einkommen. Angehende Unternehmer und Gründer sollten beachten, dass sie die kompletten Kosten alleine tragen, da sie keinen Arbeitgeberzuschuss erhalten. Berechnet wird der Beitrag auf Grundlage des letzten Einkommenssteuerbescheids. Liegt dieser noch nicht vor, wie bei Gründern, ist eine Prognose über das erwartete Einkommen oft ausreichend.

Girl in a jacket

Sollte später festgestellt werden, dass zu geringe Mitgliedsbeiträge gezahlt wurden angesichts höherer Einnahmen, wird eine Nachzahlung fällig.

Die Krankenkasse, bei der man bisher pflichtversichert war, ist auch beim Einstieg in die Selbstständigkeit für diesen Wechsel zuständig. Ein Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenkasse wäre erst nach der Beachtung der gesetzlichen Kündigungsfrist möglich. Seit dem Jahr 2009 gibt es für Freiberufler, Freelancer oder Kleinunternehmer keinen Anspruch auf Krankengeld bei der gesetzlichen Krankenversicherung mehr. Trotzdem ist es möglich, das Krankengeld mit einem speziellen Tarif bei der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten. Die Krankenkasse bleibt dann 36 Monate daran gebunden.

Die Familie mitversichern mit der gesetzlichen Krankenversicherung

Insbesondere Gewerbetreibende, die ihren Ehepartner und Kinder absichern möchten, sollten in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben. Unter gewissen Voraussetzungen können Familienangehörige beitragsfrei mitversichert werden. Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung müssen keine eigenen Verträge für die Personen erstellt werden. Der Partner darf monatlich nicht mehr als 445 Euro oder mit einem Minijob nicht mehr als 450 Euro verdienen. Zudem ist die Person nicht mitversichert, wenn sie verbeamtet, hauptberuflich selbstständig oder privat versichert ist. Für Kinder gilt, dass sie kostenfrei bis zum 23. Lebensjahr versichert sind, wenn sie noch nicht arbeiten. Sollten sie noch in einer Schul- oder Berufsausbildung stecken, ist eine Mitversicherung noch bis zum 25. Lebensjahr möglich.

Private Krankenversicherung für Selbstständige

Gewerbetreibende sowie Freiberufler können sich zum Beginn ihrer selbstständigen Tätigkeit auch für die private Krankenversicherung (PKV) entscheiden. Die Tarife bei der PKV sind zum Teil sehr unterschiedlich. Deshalb ist es wichtig, vor dem Abschluss genau zu prüfen, welche Leistungen in dem ausgewählten Tarif enthalten sind. Ein wesentlicher Unterschied liegt im Krankengeld. Während dieses von der GKV gezahlt wird, ist bei Privatversicherten ein Krankentagegeld Standard. Wer also voll privatversichert ist, benötigt unbedingt ein ausreichendes Krankentagegeld, da derjenige kein Krankengeld erhält. Nicht verwechseln sollte man das Krankentagegeld mit dem Krankenhaustagegeld. Dieses kann man als zusätzliche Leistung für den Fall von Krankenhausaufenthalten abschließen.

Vorteile der privaten Krankenversicherung

Bei der PKV ist der Leistungsumfang wesentlich größer als bei der gesetzlichen Krankenkasse. Hier ist auch ein weltweiter Versicherungsschutz mit freier Arztwahl möglich. In den jeweiligen Tarifen gegen Aufpreis können hier auch Einzelleistungen, wie Einbettzimmer, Chefarztbehandlungen, Krankenhaustagegeld, etc. mit eingebunden werden.

Die Nachteile der privaten Gesundheitsvorsorger

Hier gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung sowie entsprechende Ausschlüsse oder Zuschläge für Vorerkrankungen. Auch gibt es nur in Ausnahmefällen die Möglichkeit in eine gesetzliche Krankenkasse zurückzukehren.

Wann ist es der Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung sinnvoll?

Jeder Gewerbetreibende, Unternehmer oder Freiberufler hat die Wahl, sich frei für eine Krankenversicherung zu entscheiden. Bei der Entscheidung für die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse werden die Beiträge nach dem jeweiligen Einkommen berechnet. Zunächst ist es zu Beginn relativ günstig, kann sich jedoch später gegenteilig erweisen. Wenn zum Beispiel ein Gründungszuschuss vom Arbeitsamt gewährt wird, liegt der Satz bei knapp über 190 Euro für eine freiwillige Versicherung ohne Krankengeldanspruch. Wenn jedoch das Einkommen steigt und die Geschäfte gut laufen, steigt der Satz auf 14,9 Prozent für eine Versicherung ohne Krankengeldanspruch und auf 15,5 Prozent für eine Versicherung mit Krankengeldanspruch.

Bei der privaten Krankenversicherung richten sich dagegen die Beiträge nach dem Alter und nach den gewünschten Leistungen. Ebenso ist der Gesundheitszustand für die Berechnungshöhe der Beiträge entscheidend. Deshalb ist es sinnvoll, ein Wechsel in die private Krankenversicherung dann vorzunehmen, wenn der Selbstständige relativ jung ist. Der Grund liegt hier dann in der relativ langen Zeitspanne, in der angespart wird. Diese sogenannte Altersrückstellungen verhindern, dass mit dem Alter automatische die Beiträge steigen. Eine PKV berechnet anhand von zu erwartenden Krankheitskosten einen Gesamtbetrag für den Versicherten und verteilt die Summe zu gleichen Teilen auf die Lebenserwartung. Deshalb lohnt sich ebenfalls auch der Wechsel für alleinstehende junge selbstständige Freiberufler, Freelancer, Kleinunternehmer oder Gewerbetreibende, weil hier ein bestimmter Leistungsumfang und Komfort für relativ kleine Beiträge geboten wird. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs 2012 darf sich der Beitrag nicht mehr nach dem Geschlecht richten. Selbstständige Frauen, die bereits davor Verträge bei einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen haben, sollten in jedem Fall einen Wechsel in einen Unisex-Tarif prüfen. Altverträge wurden nämlich nicht automatisch angepasst.

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Steuern-sparen

Steuern Selbstständige

Anstatt sich auf die eigentliche Tätigkeit zu konzentrieren, müssen viele gerade am Anfang dem Thema Steuern viel Zeit widmen. Dabei ist es gut zu wissen, dass es einen gewissen Gestaltungsspielraum gibt und nicht nur Verpflichtungen.

Welche Steuern müssen Selbstständige entrichten?

Die steuerliche Situation in Deutschland kann oft verwirrend sein. Für Selbstständige gibt es jedoch in der Regel vier Steuern, die entrichtet werden müssen.

  • Umsatzsteuer (Nur für Regelunternehmer)
  • Einkommenssteuer + Solidaritätszuschlag + ggf. Kirchensteuer
  • Gewerbesteuer (Nur für Gewerbetreibende)
  • Lohnsteuer (Nur für Selbstständige mit Angestellten)

Die Anmeldung beim Finanzamt

Die ersten Schritte in die Selbstständigkeit sind in der Regel administrativ und mit einem Besuch beim Finanzamt verbunden. Dort melden Sie Ihre Tätigkeit an und informieren über Ihre zu erwartenden Einnahmen.

Jedoch muss in Deutschland nicht jeder Selbstständige ein Gewerbe anmelden. Sind Unternehmer in einem der freien Berufe tätig, sind Sie nicht zur Anmeldung eines Gewerbes verpflichtet. Diese füllen daher nicht den Fragebogen zur Gewerbeanmeldung aus. In diesem Fall genügt es, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen.

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Während Gewerbetreibende den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung automatisch vom Finanzamt zugesendet bekommen, muss dieser von Freiberuflern selbst eingereicht werden.

Mit einer Freiberuflichkeit entstehen folgende Vorteile:

Die Gewerbesteuer entfällt

Unabhängig von ihrem Einkommen sind Freiberufler nicht gewerbesteuerpflichtig.

Keine Pflichtmitgliedschaft in der IHK oder HKK

Da Freiberufler nicht gewerblich tätig sind, sind sie nicht zur Mitgliedschaft in den gewerblichen Kammern verpflichtet. Dafür besteht jedoch ggf. eine Pflicht zur Mitgliedschaft in einer anderen Berufskammer.

Keine Pflicht zur doppelten Buchführung

Die Abgabe der Einnahmenüberschuss-Rechnung (EÜR) genügt für Freiberufler.

Möglichkeit zur Beantragung der Ist-Versteuerung

Im Gegensatz zur Sollversteuerung, wird bei der Ist-Versteuerung nur die Umsatzsteuer für tatsächlich erhaltene Zahlungen abgeführt.

Nutzung von Betriebsausgaben-Pauschalen

Angehörige der freien Berufe können pauschale Betriebsausgaben absetzen. Die tatsächlichen Ausgaben müssen innerhalb dieser Pauschale nicht nachgewiesen werden.

Kleinunternehmer oder Regelunternehmer?

Mit der Anmeldung bei dem zuständigen Finanzamt werden Gründer mit der Frage konfrontiert, ob sie sich als Regelunternehmer oder Kleinunternehmer selbstständig machen möchten.

Als Regelunternehmer erhält man eine Umsatzsteueridentifikationsnummer, mit welcher sich Leistungen im innergemeinschaftlichen Erwerb austauschen lassen. Dafür sind diese aber auch umsatzsteuerpflichtig und somit zur Abgabe monatlicher oder quartalsmäßiger Umsatzsteuervoranmeldungen und einer jährlichen Umsatzsteuererklärung verpflichtet. Die Umsatzsteuer von Betriebsausgaben lässt sich dagegen mit der Vorsteuer zurückfordern.

Kleinunternehmer müssen dagegen keine Umsatzsteuer erheben und dementsprechend auch keine Umsatzsteuervoranmeldungen oder Umsatzsteuererklärungen abgeben. Die Umsatzsteuer für Betriebsausgaben lässt sich dagegen nicht steuerlich geltend machen.

Wann sollte die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) gewählt werden?

Wenn ein Unternehmer voraussichtlich weniger als 17500€ Jahresumsatz tätigen wird.

Die Kleinunternehmerregelung gilt ausschließlich für Unternehmer, die weniger als 17.500€ Umsatz im Vorjahr oder 50.000€ im aktuellen Jahr getätigt haben.

Wenn nur geringe oder keine betriebliche Ausgaben erwartet werden

Da der Vorsteuerabzug für Kleinunternehmer entfällt, sollten diese nur geringe Ausgaben tätigen. Kapitalintensive Geschäftsmodelle sind dagegen von Anfang an mit einer Einstufung als Regelunternehmer besser beraten.

Bei einer nebenberuflichen Gründung

Die meisten Kleinunternehmer werden ohne einen Steuerberater auskommen. Durch die geringeren bürokratischen Hürden können auch nebenberufliche Existenzen gegründet werden, ohne viel Kapital aufzuwenden.

Die Umsatzsteuervoranmeldung

Regelunternehmer sind zur monatlichen oder vierteljährlichen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet. Damit werden die erhaltene und gezahlte Umsatzsteuer gegenübergestellt und miteinander verrechnet. Bis zum 10. des Folgemonats sind Unternehmer dazu verpflichtet, ihre Voranmeldungen elektronisch über Elster Online an das Finanzamt zu übermitteln. Wichtig ist, dass sie im Voraus ihrer unternehmerischen Tätigkeit überprüfen, ob sie einen Umsatzsteuersatz von 7% oder 19% berechnen müssen.

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Sollte es einmal knapp werden lässt sich beim Finanzamt eine Dauerfristverlängerung von einem Monat beantragen. Dies ist auch telefonisch oder schriftlich möglich, falls Ihr Elster Online-Zugang bspw. noch nicht eingerichtet ist.

Die Umsatzsteuererklärung

Im Gegensatz zur Umsatzsteuervoranmeldung wird die Umsatzsteuererklärung nur einmal jährlich erstellt und abgegeben. Dabei ist die Abgabefrist, wie bei der Einkommensteuererklärung, der 31.07 des Folgejahres. Ein häufiger Irrtum ist es, dass die Umsatzsteuererklärung lediglich für Regelunternehmer verpflichtend ist. Auch Kleinunternehmer stehen in der Pflicht eine Umsatzsteuererklärung abzugeben, auch wenn ihre Umsatzsteuerschuld bei 0€ liegen wird.

Das Formular ähnelt dabei den Umsatzsteuervoranmeldungen und bezieht sich auf das gesamte Jahr. Dem Finanzamt wird somit also lediglich ein Überblick geboten, der anschließend mit den Daten der Voranmeldungen abgeglichen werden kann.

Der Steuerberater als steuerlicher Vorteil

Da sich Existenzgründer oft nicht mit steuerlich Details auskennen, ist die Investition in einen Steuerberater eine oft attraktive Lösung. Ein guter Steuerberater berät zuverlässig zu offenen Fragen rund um die Buchhaltung, Steuern und Jahresabschlüsse. Häufig finden Steuerexperten beispielsweise Freibeträge und Schlupflöcher für ihre Klienten, die diese ohne Hilfe nicht gefunden hätten. Außerdem lassen sich die Steuerberatungskosten in der Regel vollständig absetzen, womit Selbstständige gleich doppelt profitieren.

Hier erfahren Sie, wie Sie einen guten Steuerberater finden.

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Rechnung erstellen

Eine Rechnung zu erstellen klingt einfacher als es ist. Der Rechnungssteller hat bei der Ausstellung zahlreiche Anforderungen zu erfüllen. Versäumt er dies, sind mitunter finanzielle Sanktionen die Folge. In der Regel sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, gesetzeskonforme Rechnungen über ihre gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen auszustellen. Das mag zwar schnell zum Ärgernis ausarten, doch ist die Rechnungserstellung ein notwendiger Vorgang, um Umsätze zu generieren. Doch wie sieht eine ordnungsgemäße Rechnung aus und welche Vorgaben sind bei ihrer Erstellung zu beachten?

Worauf ist bei der elektronischen Rechnungsstellung zu achten?

Ein Unternehmen muss eine Rechnung längst nicht mehr als analoges Dokument in Papierform zustellen, sondern kann sie dem Empfänger zeitgemäß und unkompliziert in elektronischer Form übermitteln. Die Vorgaben bezüglich des Inhalts sind für beide Zustellungsarten identisch. Wichtig ist dabei jedoch, dass der Rechnungsempfänger vorab seine Zustimmung zu dieser Form der Übermittlung geben muss. Bezahlt er die elektronisch übermittelte Rechnung, zählt dies als stillschweigende Zustimmung. Das Unternehmen übermittelt elektronische Rechnungen entweder als E-Mail-Anhang oder stellt die Datei zum Download zur Verfügung.

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Elektronische Rechnung

Der Versand elektronischer Rechnungen via E-Mail ist seit 2011 möglich. Am 01.07.2016 entfielen die Notwendigkeiten einer digitalen Signatur oder der Einhaltung der EDI-Standards. Die Zustellung einer Rechnung in elektronischer Form erfordert keine digitale Signatur und keinen elektronischen Datenaustausch gemäß dem EDI-Verfahren (englisch „electronic data interchange“). Einige Aspekte muss der Versender jedoch gewährleisten: – Echtheit der Rechnungsherkunft – Unversehrtheit des Inhalts der Rechnung – Lesbarkeit des Dokuments

Welcher Steuersatz gilt?

Generell gilt der in Deutschland übliche Umsatzsteuerregelsatz von 19 Prozent, den Unternehmen dem Kunden zusätzlich in Rechnung stellen und später an das Finanzamt abführen. Gemäß einer Sonderregelung fällt für einige Waren oder Dienstleistungen jedoch ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von lediglich 7 Prozent an. In Anlage 2 zum UStG sollten sich Unternehmer im Zweifelsfall vorab vergewissern, welcher Steuersatz gilt. Bei Unsicherheit empfiehlt es sich nachdrücklich, einen Steuerberater zu konsultieren. Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen, sofern sie die Kleinunternehmerregelung beantragt haben.

Gibt es eine Aufbewahrungsfrist für Rechnungen?

Tatsächlich ist der Unternehmer verpflichtet, ein Duplikat von jeder versendeten Rechnung zu erstellen und dieses für zehn Jahre aufzubewahren. Ebenso lange muss er Rechnungen, die er von anderen Unternehmen erhalten hat, archivieren. Dabei ist es wichtig, dass die Rechnungen vollständig lesbar bleiben. Zudem ist zu beachten, dass die zehnjährige Aufbewahrungsfrist erst mit dem Ende des Kalenderjahres beginnt, in dem die jeweilige Rechnung ausgestellt wurde. Verstößt das Unternehmen gegen die Aufbewahrungspflicht, zieht dies eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro nach sich.

Worauf ist bei der Rechnungszustellung zu achten?

Ganz gleich ob per Brief oder als elektronisches Dokument – die Frist für die Rechnungsstellung beträgt sechs Monate. Jedes Unternehmen, das Dienstleistungen oder Warenlieferungen für andere Unternehmen oder juristische Personen vornimmt, muss die Rechnung binnen dieser sechs Monate zustellen. Die Frist beginnt mit dem vollständigen Abschluss der Lieferung oder Leistung. Andernfalls drohen für eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 26a Absatz 2 UStG Geldbußen von bis zu 5.000 Euro.

Ist der Auftraggeber allerdings eine Privatperson, existiert keine Frist für die Rechnungsstellung. Einzige Ausnahme ist der Grundstückskauf, für den eine sechsmonatige Frist gilt.

Wann verjährt die Rechnung?

Rechnungen weisen in der Regel eine Verjährungsfrist von drei Jahren auf. Hat das Unternehmen bis zu einem Zeitpunkt drei Jahre nach dem Jahresende des Kalenderjahres der vollständigen Leistungserbringung keine Forderung abgeliefert, wurde der Betrag bis dahin nicht beglichen oder hat es den Betrag nicht mittels Mahnungen eingefordert, ist der Anspruch auf Zahlung vollständig verwirkt. Mehr dazu hier.

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Zahlungsausfälle vermeiden

In unserem Ratgeber „Was tun, wenn die Zahlung ausbleibt?“ haben wir zusammengefasst, wie Unternehmer mit akutem Zahlungsverzug umgehen sollten. Dabei wurde deutlich, wie aufwändig und teuer rechtliche Schritte sein können. Daher sollten Sie Ihre Ressourcen auf die Vermeidung von Zahlungsausfällen fokussieren.

Wie lassen sich Zahlungsausfälle vorbeugen?

Einen Großteil aller Zahlungsausfälle können Unternehmer bereits im Vorfeld verhindern. In erster Linie entstehen diese durch finanzielle Probleme oder Unzufriedenheit. Folgende Schritte gilt es im Vorfeld einer Zusammenarbeit mit einem Kunden zu beachten:

1. Bonitätsauskunft

Zu einer professionellen Zusammenarbeit gehört, sich nach der Zahlungsfähigkeit des Kunden zu erkundigen, bevor Leistungen ausgetauscht werden. Die Handelskammer Hamburg empfiehlt dazu in erster Linie eine Einsicht in das Handelsregister und in das Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts. Diese Auskünfte sind kostenfrei und lassen sich auch ohne Einverständnis des Geschäftspartners durchführen. Geht es um besonders große Projekte, macht auch eine Bonitätsauskunft bei der Schufa Sinn. Dazu sollten Sie Ihren Kunden bitten, eine Selbstauskunft vorzuzeigen.

2. Vorkasse oder direkte Zahlungen

Mithilfe von Sofortzahlungen und Vorkasse lassen sich Zahlungsausfälle vermeiden. Diese können branchenübergreifend angeboten werden und stellen sicher, dass Sie Ihre Zahlung erhalten. Mit Skonti und anderen Rabatten können Sie diese Zahlungsmöglichkeiten für Ihre Kunden attraktiver machen.

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Für Dienstleister ist die Vereinbarung eines Vorschusses üblich. So können Sie sichergehen, dass zumindest ein Teil der vereinbarten Summe pünktlich überwiesen wird.

3. Rechnungen zeitnah stellen

Rechnungen sollten unmittelbar nach dem Erbringen einer Dienstleistung gestellt werden, um eine möglichst direkte Zahlung des Kunden zu erzielen. Das rechtliche Zahlungsziel von 30 Tagen können Sie mit passenden AGBs oder einer kurzen Bestätigung des Kunden verkürzen. Ein Zahlungsziel von 14 Tagen bietet dem Kunden mehr als genug Zeit, um eine Überweisung durchzuführen. Dafür lassen sich Versäumnisse aber deutlich früher adressieren.

4. Bauchgefühl beachten

Das Bauchgefühl des Menschen entscheidet oft über dessen Erfolg oder Misserfolg. Falls Ihnen ein Kunde dubios vorkommt oder Sie finanzielle Schwierigkeiten erahnen, sollten Sie dies ernst nehmen. In solchen Fällen macht es oft Sinn, eine Zusammenarbeit zu vermeiden oder zumindest die Zahlung auf Rechnung zu verweigern.

5. Kundenzufriedenheit sicherstellen

Die wenigsten Zahlungsausfälle passieren böswillig. Meistens handelt es sich um eine Mischung aus Unzufriedenheit des Kunden und finanziellen Problemen. Sich zu vergewissern, dass der Kunde wirklich zufrieden ist, ist deshalb besonders wichtig, um Zahlungsausfälle zu vermeiden. Suchen Sie daher den Dialog und stellen Sie sicher, dass Sie die Anforderungen Ihres Kunden kennen. Sollte mal etwas schief gelaufen sein, können Sie einen Rabatt gewähren. Dies wirkt sich zwar negativ auf Ihren Kontoauszug aus, erhöht aber die Wahrscheinlichkeit, dass Sie Ihr Geld auch tatsächlich erhalten.

Mahnung per Chat erstellen

Was ist, wenn es doch einmal ernst wird?

Eine lückenlose Vorarbeit gilt als wichtigste Tugend, um Zahlungsausfälle zu vermeiden. Ein Mahnbescheid ist so mit höherer Wahrscheinlichkeit erfolgreich. Zudem hinterlassen Sie einen professionellen Eindruck und zeigen Ihrem Kunden, dass Sie es ernst meinen.

1. Ein rechtlich korrekter Vertrag

Ein Vertrag sollte die Grundlage einer professionellen Geschäftsbeziehung darstellen. Dabei gilt es auf die Details zu achten. Oft ist es sinnvoll, die eigenen AGBs und Musterverträge im Voraus einmal mit einem Anwalt durchzusprechen. So stellen Sie sicher, dass diese im Notfall auch gerichtlich verwendbar sind. Außerdem schaffen Sie einen seriöseren Eindruck bei Ihrem Kunden.

2. Dokumentation aller Geschäftsvorgänge

Neben einem Vertrag sollten Sie alle Geschäftsprozesse sowie die Kommunikation mit Ihrem Kunden lückenlos dokumentieren. Dazu gehören auch Nachweise erbrachter Leistungen, Garantiefälle, Revisionen und Absprachen. Vor Gericht sind diese Dokumentationen ein entscheidender Faktor. Falls Sie ausgiebig nachweisen können, dass Ihr Schuldner tatsächlich in der Schuld steht, haben Sie entscheidende Vorteile.

3. Den Dialog suchen

Die wenigsten Zahlungsausfälle sind unüberwindbar. Um einen Gerichtsprozess zu vermeiden, sollten Sie mit Ihrem Kunden kommunizieren. Fragen Sie, warum die letzte Rechnung nicht bezahlt wurde. Liegt es an finanziellen Problemen? War der Kunde eventuell unzufrieden mit der erbrachten Leistung? In diesem Punkt ergibt es besonders viel Sinn, lösungsorientiert zu agieren. Oft lassen sich potenzielle Zahlungsausfälle mit einem kleinen Rabatt oder einer Ratenzahlung beheben.

4. Professioneller Mahnprozess

In vielen Fällen werden Kunden dann zahlungswillig, wenn sie sehen, dass Sie es ernst meinen. Sollten Sie also mit einem säumigen Schuldner zu tun haben, ist ein professioneller Mahnprozess oft ein passender Schritt. Dieser deutet an, dass Sie im Notfall auch vor Gericht ziehen. Wichtig ist auch hier eine lückenlose Dokumentation, um Mahnungen im Gericht beweiskräftig vorzeigen zu können.

Fazit: Zahlungsausfälle garantiert vermeiden

Verschiedene Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung, um Zahlungsausfälle Ihrer Kunden effektiv zu vermeiden. In unserem Blogbeitrag „Welche Möglichkeiten des Mahnwesens gibt es?“ haben wir zusammengefasst, wie Sie Mahnungen effektiv durchsetzen.

Um sicherzustellen, dass Sie nicht von Zahlungsausfällen betroffen sind, steht das Full-Service-Factoring von RECHNUNG.de als Alternative bereit. Dieses ermöglicht eine zuverlässige Rechnungsvorfinanzierung mit integriertem Ausfallschutz. In der Praxis bedeutet dies: Sie müssen mit Rechnungen zukünftig kein Risiko mehr eingehen.

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Außergerichtliches Mahnverfahren

Was das außergerichtliche Mahnverfahren ist und welche Aspekte dabei beachten werden müssen, erfahren Sie im RECHNUNG.de Ratgeber. Außerdem zeigen wir Ihnen die Vorteile auf und erläutern, ab wann Sie doch eher ein gerichtliches Mahnverfahren in die Wege leiten sollten.

Was ist das außergerichtliche Mahnverfahren?

Das außergerichtliche Mahnverfahren zielt darauf ab, offene Forderungen möglichst direkt und ohne unnötigen Zeitaufwand einzutreiben. Im Gegensatz zum gerichtlichen Mahnverfahren ist es nicht standardisiert und wird demnach durch das Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner bestimmt.

Das bringt vor allem Flexibilität, um Mahnungen und Zahlungserinnerungen möglichst genau auf die jeweilige Situation zu adressieren. Zahlungsaufforderungen werden dabei direkt vom Gläubiger verfasst und an den Schuldner versendet. Dieser hat anschließend die Möglichkeit, die Forderungen direkt zu begleichen und damit das Mahnverfahren zu beenden.

Ein außergerichtliches Mahnverfahren bietet Gläubigern die Flexibilität, ihre Aktionen an die jeweilige Kundensituation anzupassen. So können z.B. Kunden mit einer sonst guten Zahlungsmoral vorerst mit freundlich formulierten Zahlungsaufforderungen adressiert werden. Eventuell verzichtet man bei einem eher negativ auffallenden Kunden dagegen auf jegliche Zahlungserinnerungen und schickt direkt nach dem Ablauf der Zahlungsfrist eine ernste Mahnung.

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Für den Gläubiger bleibt die Möglichkeit bestehen, auch anschließend noch rechtliche Schritte einzuleiten.

Das Mahnverfahren ist dabei vor allem bei Unternehmen beliebt, die ein relativ positives Verhältnis zu ihren Kunden haben und auch anschließend weiter im Geschäft mit diesen bleiben möchten. Aber auch Unternehmen mit Liquiditätsengpässen können mit dem außergerichtlichen Mahnverfahren Zeit sparen und Forderungen auf einem möglichst direkten Wege eintreiben.

Wo liegen die Vorteile für Unternehmen und Schuldner?

Da es sich bei dem außergerichtlichen Mahnverfahren, um einen nicht standardisierten Prozess handelt, können sowohl für Unternehmen als auch für Schuldner viele Vorteile entstehen. Denn so können Forderungen durchgesetzt werden, ohne einen kostenpflichtigen und zeitaufwändigen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen. Schuldner verpassen Zahlungsfristen zudem in der Regel nicht mutwillig.

Oft steckt hinter einer ausgebliebenen Zahlung weniger eine böse Absicht, als ein einfaches Missgeschick. Nimmt ein Unternehmen sein Mahnverfahren selbst in die Hand, können solche Fälle schnellstmöglich geklärt werden, was unter Umständen auch ein Weiterbestehen der Kundenbeziehung ermöglicht. Gerade freundlich formulierte erste Zahlungsaufforderungen und Mahnungen können dafür sorgen, dass eine Kundenbeziehung weiterbesteht.

Für den Schuldner fallen zudem oft keine oder nur geringe Verzugskosten an. Außerdem kann dieser eventuelle Kostenumlegungen aus einem gerichtlichen Mahnverfahren vermeiden. Dabei ist das außergerichtliche Mahnverfahren in vielen Fällen ähnlich effektiv und bringt viele Schuldner nach ein bis zwei Mahnungen zur Zahlung. Spätestens ab der dritten Mahnung und dem Androhen rechtlicher Schritte leiten aber die meisten Schuldner eine direkte Zahlung in die Wege. Passiert dies nicht, stehen dem Gläubiger immer noch alle Möglichkeiten für das Einleiten weiterer Mahnprozesse offen.

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Sowohl für größere Unternehmen mit einer separaten Forderungsabteilung als auch für kleinere Unternehmen und Freelancer ist das außergerichtliche Mahnverfahren oft eine gute Lösung. Ob außergerichtliche Lösungen auch für Sie die beste Wahl sind, hängt jedoch von ihrer spezifischen Kundensituation ab.

Der Ablauf eines außergerichtlichen Mahnverfahrens

Bei einem außergerichtlichen Mahnverfahren zielt ein Unternehmen darauf ab, offene Forderungen, ohne die gerichtliche Hilfe von einem Schuldner einzutreiben. Wann ein solches Verfahren eingeleitet werden kann, hängt von der Zahlungsfrist der jeweiligen Rechnung ab. Ist diese bereits verstrichen, kann die erste Mahnung bereits erfolgen.

Für die meisten Unternehmen unterscheidet sich der Ablauf eines außergerichtlichen Mahnverfahrens anhand der jeweiligen Kundensituation. Üblich ist es, dass statt der ersten Mahnung mit dem Ablauf der Zahlungsfrist eine freundliche Zahlungsaufforderung folgt. Diese hat die Aufgabe den Kunden an seine Zahlungspflichten zu erinnern und ist in vielen Fällen bereits erfolgreich. Bringen die Zahlungsaufforderungen oder die erste Mahnung den Schuldner nicht zu einer Zahlung, sollten weitere Mahnungen folgen.

Üblich ist es, bis zu drei Mahnungen im außergerichtlichen Mahnverfahren zu versenden. Die dritte Mahnung sollte dabei den Kunden darüber informieren, dass bei einer weiterhin ausbleibenden Zahlung, weitere Schritte folgen werden. Das kann zum einen ein gerichtliches Mahnverfahren oder auch das Einschalten eines Inkasso-Services sein. Während viele außergerichtliche Verfahren erfolgreich sind, ist es prinzipiell auch kein Problem, anschließend gerichtlich zu mahnen oder sogar eine Klage einzuleiten.

Die Grundvoraussetzung für den Erfolg jeglicher Mahnverfahren ist, dass die Forderungen rechtskonform sind. Das setzt voraus, dass ein rechtsgültiger Vertrag entstanden ist und korrekte Rechnungen gestellt wurden. Was die rechtlichen Anforderungen an Rechnungen sind und wie diese ordnungsgemäß korrigiert werden, erfahren Sie hier.

Passende Formulierungen für eine erste Mahnung

Wie schon thematisiert wurde, sollten die Formulierungen der Mahnungen und Zahlungserinnerungen an die Beziehung zum Kunden und die Art der Forderung angepasst werden. Falls Sie einfach nur eine förmliche, jedoch freundliche Mahnung versenden möchten, eignen sich folgende Formulierungen:

Beispiel 1:
Kurz, aber bestimmt:

Beispiel 2:
Freundlich und zuvorkommend:
 
Beispiel 3:
Bestimmt, aber verständnisvoll:
„Sehr geehrte/r Frau/Herr Mustermann,

Die Zahlungsfrist unserer Rechnung Nr. 001 über 250€ ist am 01.01.2020 verstrichen.

Wir konnten bisher leider keinen Zahlungseingang feststellen und bitten Sie daher, den vollständigen Zahlungsbetrag bis zum 10.01.2020 auf unser Bankkonto zu überweisen. 

Eine Kopie der Rechnung finden Sie im Anhang dieses Schreibens.

Sollten Sie noch Rückfragen oder Anmerkungen haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden. 

Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann”
“Sehr geehrte/r Frau/Herr Mustermann,

wir haben zu unserer Rechnung Nr. 001 über 250€, trotz der bereits verstrichenen Zahlungsfrist zum 01.01.2020, noch keinen Zahlungseingang feststellen können.

Im Eifer des Geschäfts kann es schon einmal passieren, dass eine Rechnung vergessen wird. Mit diesem Schreiben bitten wir Sie daher, die Zahlung an unser Bankkonto bis zum 10.01.2020 in die Wege zu leiten.

Eine Kopie der Rechnung Nr. 001 mit einem Vermerk auf die verstrichene Zahlungsfrist finden Sie im Anhang dieses Schreibens.

Sollten Sie noch Rückfragen oder Anmerkungen haben, können Sie uns jederzeit telefonisch oder schriftlich kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann“
“Sehr geehrte/r Frau/Herr Mustermann,

Die Bezahlung für unsere Warenlieferung vom 01.12.2019 war am 01.01.2020 fällig. Nach heutigem Stand ist eine Zahlung der dazugehörigen Rechnung Nr. 001 noch nicht bei uns eingegangen.

Überweisen Sie den Rechnungsbetrag bitte bis zum 10.01.2020 auf unser Bankkonto. Eine Kopie der Rechnung finden Sie im Anhang dieses Schreibens.

Informieren Sie uns bitte, falls eine zeitgemäße Zahlung aufgrund eines vorübergehenden Liquiditätsengpasses nicht möglich ist. Möglicherweise finden wir gemeinsam eine Lösung, die beide Parteien zufriedenstellt.

Sollten Sie eine Zahlung bereits veranlasst haben, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.

Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann”

Welche Formulierung Sie für die Mahnungen eines außergerichtlichen Mahnverfahrens wählen sollten, hängt von vielen Faktoren ab. Wir empfehlen mit einer freundlichen Zahlungserinnerung zu beginnen und anschließend in folgenden Mahnungen immer bestimmter zu werden. Falls ein Kunde auch auf Ihre Mahnungen nicht reagiert hat, sollten Sie dies in den folgenden Schreiben erwähnen. In der dritten Mahnung bietet es sich an, auf alle folgenden Schritte hinzuweisen und dem Kunden so einen gewissen Druck zu machen.

Wann ist ein gerichtliches Mahnverfahren notwendig?

Ein gerichtliches Mahnverfahren wird grundsätzlich mit einem Mahnbescheid eingeleitet. Dieser fordert einen Schuldner auf, die überfällige Rechnungssumme zu zahlen oder sich vor Gericht zu verteidigen. Sollte ein Schuldner auf ein außergerichtliches Mahnverfahren nicht reagieren, bietet sich das gerichtliche Mahnverfahren als Alternative an.

Da es sich dabei um das zeitaufwändigere und kostenintensivere Mahnverfahren handelt, sollte es als Zweitlösung nach einem außergerichtlichen Verfahren eingesetzt werden. Sollte ein Schuldner jedoch bereits dafür bekannt sein, Zahlungsfristen regelmäßig verstreichen zu lassen und erst bei der letzten Mahnung zu zahlen, kann es sich anbieten, ein gerichtliches Mahnverfahren auch direkt einzuleiten. Allerdings ist dabei davon auszugehen, dass die Geschäftsbeziehung zum Schuldner damit ebenfalls ein Ende nimmt.

Mit Factoring sämtliche Mahnverfahren vermeiden

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Rechtliche Bestandteile Rechnung

Nach getaner Arbeit sind sie das täglich Brot eines jeden Unternehmers: Rechnungen. Doch besonders zu Beginn der Selbstständigkeit bestehen oft große Unsicherheiten bzgl. der rechtlichen Bestandteile einer Rechnung. Diese Angaben muss eine rechtskonforme Rechnung enthalten:

Das muss immer auf einer Rechnung stehen

Wenn Sie als Unternehmer eine Leistung für ein Unternehmen erbringen, müssen Sie innerhalb von sechs Monaten eine korrekte Rechnung ausstellen. Bei einem Verstoß ist eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro fällig. Darüber hinaus sollten Sie jede erhaltene Rechnung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen. Enthält sie Fehler, kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug verweigern. Diese Angaben dürfen auf keiner Rechnung fehlen:

Name und Anschrift des Rechnungsstellers

Sowohl der Name als auch die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmens müssen auf der Rechnung angegeben sein.

Leistungsdatum

Bei diesem Datum handelt es sich um den Zeitpunkt, an dem die Leistung erbracht wurde. Die Angabe des Monats genügt.

Name und Anschrift des Rechnungsempfängers

Außer bei Kleinbetragsrechnungen mit einem Bruttoentgelt von weniger als 250 Euro muss auch die Anschrift des Rechnungsempfängers auf der Rechnung stehen. Diese ist nicht zwangsläufig mit der Lieferadresse identisch. Falls beispielsweise ein Dritter die Lieferung in Empfang nimmt, muss auf dem Lieferschein eine andere Adresse stehen als auf der Rechnung.

Individuelle Rechnungsnummer

Jede Rechnung muss eine Nummer haben, die sie eindeutig identifiziert. Bei der Vergabe der Nummer hat der Rechnungssteller einen gewissen Spielraum. Die Nummern müssen nämlich nicht lückenlos vergeben werden, sodass die Verwendung eigener Nummernkreise beispielsweise für bestimmte zeitliche oder räumliche Einheiten (etwa Lieferbezirke oder Monate) möglich ist. Dennoch darf jede Rechnungsnummer nur einmal vergeben werden.

Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsstellers

Es müssen nicht beide Nummern auf der Rechnung stehen. Sicherer ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Sie ändert sich normalerweise nie und gilt auch bei Rechnungen an Kunden im EU-Ausland.

Beschreibung der Leistung

Aus der Leistungsbeschreibung muss eindeutig hervorgehen, um welche Leistung es sich handelt. Im Zweifel sollten Sie die Leistung lieber etwas zu genau beschreiben. Vor allem bei Dienstleistungen kann das Finanzamt Einwände erheben, wenn aus der Beschreibung nicht eindeutig hervorgeht, welche Leistung konkret erbracht wurde.

Ausstellungsdatum

Das ist das Datum, an dem die Rechnung ausgestellt wurde. Es ist nicht immer identisch mit dem Leistungsdatum. Unabhängig davon, ob die Rechnung am Leistungsdatum ausgestellt wurde oder nicht, müssen Sie beide Daten gesondert angeben.

Entgelt und Steuersatz

Es genügt nicht, einfach eine Bruttosumme anzuführen. Sie müssen Steuersatz, Steuerbetrag sowie Netto- und Bruttosumme separat auflisten – und zwar für jeden einzelnen Rechnungsposten. Falls Sie vorab eine Minderung des Entgelts vereinbart haben, beispielsweise ein Skonto oder einen Rabatt, muss dies ebenfalls auf der Rechnung vermerkt werden.

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