Elise Beitel

Als Mitbegründerin eines erfolgreichen Leipziger Start-ups hat Elise bewiesen, dass sie eine gute Beraterin ist, wenn es darum geht, ein Start-up zu managen und zu verhindern, dass Fehler ihr kreatives Geschäft ruinieren.

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Briefkästen

Briefkastenfirma – Alles, was Sie zur Briefkastengesellschaft wissen müssen

Neben prüfbaren Fakten haben sich dabei jedoch auch etliche Halbwahrheiten verbreitet. Dabei hat die klassische Briefkastenfirma durchaus einen seriösen Nutzen. Was also ist eine Briefkastenfirma? Wie wird sie gegründet? Und ist das Ganze überhaupt legal? Diese und viele weitere Fragen möchten wir im Folgenden beantworten.

Was ist eine Briefkastenfirma?

Die Bezeichnung Briefkastenfirma nimmt es bereits vorweg, dass es sich bei der Briefkastengesellschaft um kein gewöhnliches Unternehmen handelt. Tatsächlich ist eine Briefkastenfirma vereinfacht gesagt ein Unternehmen, das lediglich auf dem Papier existiert. Nichtsdestotrotz verfügt sie ebenso wie jedes andere Unternehmen auch über einen Namen und eine offizielle Eintragung. Dabei bringt die Briefkastengesellschaft einige Besonderheiten mit.

Allem voran steht die Tatsache, dass eine Briefkastenfirma in der Regel kein aktives Geschäft betreibt. Im Vordergrund steht eine steueroptimierte Gründung, um Steuern zu sparen. Aus diesem Grund sind Briefkastenfirmen in Ländern mit niedrigen Unternehmenssteuersätzen angesiedelt. Zu den sogenannten Steuerparadiesen, in denen sich so manche Briefkastenfirma angesiedelt hat, zählen u.a.:

  • Panama
  • British Virgin Islands
  • Cayman Islands
  • Bahamas
  • Luxemburg
  • Liechtenstein
  • Schweiz

Daraus ergibt sich ein weiteres Erkennungsmerkmal der Briefkastenfirma: Bedingt durch den Sitz in den internationalen Steueroasen leben die Eigentümer der gegründeten Firmen meist nicht im Land der Gründung. Damit weichen der offizielle Firmensitz und der Ort, wo die eigentlichen Geschäfte abgewickelt werden, voneinander ab.

Oftmals teilen sich sogar mehrere solche Briefkastenfirmen eine Firmenanschrift. Der eigentliche Clou: Abhängig von den Regelungen des jeweiligen Landes kann der eigentliche Firmeninhaber z.B. durch den Einsatz von Scheininhabern völlig geheim bleiben.

Welchen Sinn haben Briefkastenfirmen?

Der Hintergrund für die Gründung einer solchen Firma ist nicht wirklich das meist paradiesische Wetter. Wahrhaft paradiesisch und wesentlich wichtiger sind die steuerlichen Aspekte im jeweiligen Gründungsland. Hier sehen die Steuergesetze für Unternehmen entweder sehr niedrige Steuersätze oder diverse andere markante steuerliche Vorteile vor.

Die eigentliche Funktion einer Briefkastenfirma besteht also darin, die Steuergesetze im Ausland auszunutzen, um Gewinne zu waschen, komplett verschwinden zu lassen oder zwecks Steuerersparnis mit niedrigsten Steuersätzen zu versteuern. Durch das Verschieben von Gewinnen aus Hochsteuerländern wie Deutschland, den USA, Frankreich oder Italien in Niedrigsteuerländer lassen sich also Steuern sparen.

Vereinfacht gesagt handelt es sich bei einer Briefkastenfirma also um eine Firmenhülle, die dazu dient, die Finanzströme anderer Firmen oder Gesellschaften zu verwalten. Häufig kommen zu diesem Zweck komplexe Konstrukte aus mehreren Briefkastenfirmen in unterschiedlichen Ländern zur Anwendung, um die globalen Steuergesetze möglichst effizient auszunutzen.

Je komplexer das Konstrukt der Briefkastenfirma, desto schwieriger ist es z.B. für die deutschen Steuerbehörden, den Überblick über die Finanzströme zu behalten. In anderen Fällen erleichtert das Gründen von Briefkastenfirmen auch das Erschließen neuer Märkte für Unternehmen. Das gilt gerade für die wirtschaftliche Aktivität in Schwellen- und Entwicklungsländern.

Briefkastenfirma nutzt auch Privatpersonen

Auch viele Privatpersonen nutzen die Möglichkeit, eine Briefkastenfirma zu gründen. Kein Wunder, denn gerade wer in einem Hochsteuerland lebt, versucht, seine Steuerlast so weit wie möglich zu verringern. In dieser Beziehung unterscheiden sich Wohlhabende nicht sonderlich vom Durchschnittsbürger.

Allerdings hat der Durchschnittsbürger kaum die finanziellen Mittel, als dass sich die Gründung einer Briefkastenfirma auf den British Virgin Islands lohnen würde. Oftmals werden private Gelder hier auf Firmen oder Stiftungen übertragen, um diese dem Zugriff des inländischen Fiskus zu entziehen. Aber auch der Schutz des eigenen Vormögens vor allzu neugierigen Ehepartnern spielt bei vielen Vermögenden eine Rolle bei der Gründung einer Briefkastenfirma.

In Ländern mit weniger stark ausgeprägten Rechtssystemen dient das Nutzen einer Briefkastenfirma zudem dem eigenen Schutz. Wer möchte sich schon einem Land als Vermögend outen, in dem Erpressung oder gar Entführungen auf der Tagesordnung stehen.

Sind Briefkastenfirmen legal?

Im Zuge des Skandals um die Panama Papers ist der Eindruck entstanden, dass eine Briefkastenfirma immer illegal ist. Dieses Vorurteil hat sich in der Bevölkerung gefestigt. Dabei ist es prinzipiell weder verboten noch illegal, eine Briefkastenfirma zu gründen. Sie können es am besten damit vergleichen, wenn Sie als Unternehmen oder Privatperson einfach ins Ausland wie etwa die Schweiz umziehen und dort die steuerrechtlichen Vorteile optimal ausnutzen.

Laut den Angaben des Bundesfinanzhofs ist die Gründung einer Briefkastenfirma sogar völlig legal, sofern die Gründung nicht das Ziel der “missbräuchlichen Steuergestaltung” hat. Legal ist die Verwendung dieses Modells auch für Lizenzgeschäfte mit internationalen Tochterunternehmen, sofern die vergebenen Lizenzen einen angemessenen wirtschaftlichen Wert haben.

Der Versuch der Steuersenkung über den Umweg des Auslands ist immer dann legal, wenn Steuern und Gewinne gegenüber den zuständigen Finanzämtern transparent gemacht werden. Illegal ist das Einrichten einer Briefkastenfirma lediglich, wenn sie zum Zweck der Geldwäsche oder der Verschleierung vom Umsätzen und Gewinnen und damit der Steuerhinterziehung betrieben wird.

Wie gründet man eine Briefkastenfirma?

Auch wenn der Briefkastenfirma ein etwas zwielichtiger Ruf anhaftet, ist die Gründung kein Hexenwerk, das in dunklen Gassen vonstattengeht. Eine Briefkastengesellschaft können Sie im Grunde auf dem gleichen Weg gründen, wie jede andere Firma. Im Grunde suchen Sie sich dazu zunächst einen Wunschort aus, der im Idealfall über einen möglichst niedrigen Steuersatz verfügt.

Mit den genauen Formalien müssen Sie sich hier nicht selbst beschäftigen. Zu diesem Zweck gibt es sowohl hierzulande als auch direkt vor Ort spezialisierte Anwaltskanzleien, die sich um Formalitäten und die Vertragsgestaltung kümmern. Da dies auch über mehrere Landesgrenzen hinweg funktioniert, müssen die “Gründer” meist auch nicht persönlich vor Ort erscheinen.

Dieser Umstand macht es allerdings auch unehrlichen Gründern, deutlich leichter, z.B. durch den Einsatz von Strohmännern völlig im Verborgenen zu bleiben. Der eigentliche Gründungsprozess dauert in den Steuerparadiesen oft nicht mehr als ein paar Tage.

Was kostet die Gründung einer Briefkastenfirma?

Was das Gründen einer Briefkastenfirma kostet, hängt von mehreren Faktoren ab. Allem voran steht der Ort des “Unternehmenssitzes”. Gründen Sie eine Briefkastenfirma in Deutschland, also im Inland, hängen die Kosten hauptsächlich von der gewählten Rechtsform ab. Das liegt daran, dass die Gründungskosten etwa für eine deutsche GmbH immer höher sind als für eine UG oder eine Einzelunternehmung.

Zusätzlich zu den eigentlichen Gründungskosten kommen weitere Positionen wie die Miete für den Briefkasten oder die Kosten für die Weiterleitung der Firmenpost hinzu. Gerade bei Briefkastenfirmen, die an weiter weg gelegenen Orten beheimatet sind, sind weitere Kosten wie etwa das Honorar für einen lokalen Verwalter üblich.

Weitere laufende Kosten wie Buchhaltung und Co. sind mit den Kosten klassischer Firmen identisch. Im Internet gibt es mittlerweile diverse Agenturen, die Gesamtpakete für die Einrichtung einer Briefkastenfirma anbieten. Die jährlichen Kosten für den Betrieb einer Briefkastenfirma liegen hier bei ca. 2.000 bis 4.000 Euro.

Was spricht für eine Briefkastenfirma?

Eine Briefkastenfirma zu gründen, ist in vielen Fällen äußerst nützlich. Solange sich potenzielle Gründer im Rahmen der im Inland geltenden Steuergesetze bewegen, ist dagegen auch nichts einzuwenden. Schließlich bietet eine Briefkastenfirma u.a. die folgenden Vorteile:

  • Durch eine Briefkastenfirma nutzen Sie Lücken im Steuerrecht und die damit verbundene Steuergesetzgebung im Ausland legal aus. Entsprechende Transparenz vorausgesetzt, lässt sich so die Steuerlast für Unternehmen und Privatpersonen teils deutlich senken.
  • Auch wenn eine Ehe im besten Fall glücklich ist und nicht finanzielle Aspekte den Ton angeben, ist Vorsorge oftmals besser als Nachsorge. Durch eine Briefkastenfirma ist es möglich, die Offenlegung der Vermögensverhältnisse vor dem Partner zu vermeiden. Das verhindert zumindest, dass eine Ehe lediglich wegen des Vermögens zustande kam. Im Scheidungsfall ist eine Offenlegung dennoch Pflicht.
  • Auch der Schutz von Geschäftsgeheimnissen lässt sich etwa bei Firmenübernahmen durch Investoren mit Hilfe einer Briefkastenfirma umsetzen. Dies ist etwa dann interessant, wenn ein namhafter Investor nicht mit dem Kauf eines Unternehmens in Verbindung gebracht werden möchte und zum Zweck des Kaufs eine Briefkastenfirma gründet.
  • Letztlich bietet eine Briefkastenfirma auch für die Nachlassplanung einen Anwendungsbereich. Vor allem Personen, die Angst vor Erbschleichern haben, können durch eine Briefkastenfirma den direkten Zugriff auf das Vermögen verhindern, da keine Rücksicht auf das Erbrecht notwendig ist.

Zwischen Panama Papers und Pandora Papers

Wenn eine Briefkastenfirma an sich nichts Ungewöhnliches oder per se Illegales ist, warum haben dann die Pandora Papers und Panama Papers so hohe Wellen geschlagen? In beiden Fällen handelte es sich um Unterlagen, durch die die breite Öffentlichkeit einen tiefen Einblick in die Welt der Briefkastenfirmen und Steueroasen bekommen hat.

Allein im Rahmen der Pandora Papers wurden rund 29.000 Konten bei 14 Offshore-Dienstleistern aufgedeckt. Ein nennenswerter Teil der Konten fielen in beiden Fällen nicht in den Bereich der legalen Steuervermeidung bzw. der legalen Anwendung mit rechtskonformer Versteuerung im Inland. Hinzu kam, dass etliche große Firmen und millionen- bzw. milliardenschwere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens solche Briefkastenfirmen nutzten.

Gerade im Fall von Politikern, Sportlern und Co., die auch als moralische Vorbilder gelten sollten, führte dies trotz vorhandener juristischer Korrektheit zu Unmut in der öffentlichen Wahrnehmung. Zu den wohl prominentesten Personen mit einer Briefkastenfirma, die im Rahmen der Pandora Papers aufgedeckt wurde, zählt neben dem ehemaligen tschechischen Ministerpräsident Andrej Babis auch der britische Ex-Premier Tony Blair.

Person rechnet

Gewinnvortrag

Was ist ein Gewinnvortrag?

Der Gewinnvortrag bezeichnet in der Buchhaltung den Restgewinn des vorangegangenen Geschäftsjahres. Er taucht in der Bilanz als Teil des Eigenkapitals auf und ergibt sich aus dem Gewinn des Vorjahres abzüglich aller Verwendungen, wie sie im Gewinnverwendungsbeschluss festgelegt sind. Es erfolgt dann ein Übertrag in die folgende Periode, was eine entsprechende Position in der Bilanz erfordert.

Der Gewinnverwendungsbeschluss sieht zum Beispiel vor, wie die Dividendenausschüttung an die Eigentümer erfolgen soll oder ob die Bildung von zusätzlichen Rücklagen geplant ist. Weitere Aufwendungen verschiedener Art lassen sich mit dem Gewinn einer Periode finanzieren und verringern den Spielraum für einen Gewinnvortrag.

Das Gegenteil des Gewinnvortrags ist der Verlustvortrag. Denn natürlich kann nach allen Gewinnverwendungen auch ein Verlust übrig bleiben, den Sie ebenfalls in der Bilanz des folgenden Geschäftsjahres in einer eigenen Position aufführen. Genau dafür ist der Verlustvortrag vorgesehen.

Warum macht man einen Gewinnvortrag?

Die Ausweisung eines gesonderten Gewinnvortrags in der Bilanz kann aus verschiedenen Gründen gewünscht sein. Eine Möglichkeit besteht in der Verwendung als Ausgleich für einen Jahresfehlbetrag. Rechnet Ihr Unternehmen im nächsten Geschäftsjahr bereits mit einem solchen Fehlbetrag, können Sie vorsorglich einen Gewinnvortrag vornehmen.

Der Fehlbetrag lässt sich dann ganz oder in Teilen ausgleichen. Gewinne und Verluste lassen sich auf diese Weise gleichmäßiger auf die verschiedenen Geschäftsjahre verteilen und Gewinnschwankungen treten nicht so stark hervor. Damit das funktioniert, müssen die Ausgaben aber vorhersehbar sein.

Bei Kapitalgesellschaften ist es üblich, den Gewinnvortrag nur in Höhe eines sogenannten Spitzenbetrags vorzunehmen. Das ist immer dann sinnvoll, wenn der Betrag für eine Dividendenerhöhung nicht ausreicht. Da er sich nicht verteilen lässt, schreiben die Gesellschaften ihn einfach in das nächste Jahr vor.

Einzelunternehmen nehmen keinen Gewinnvortrag vor. Denn der Einzelunternehmer kann über den Gewinn ohnehin frei verfügen. Dafür trägt er aber das Risiko der persönlichen Haftung.

Wie wird der Gewinnvortrag ermittelt?

Alle Unternehmen sind an der Erwirtschaftung eines Gewinns interessiert. Dieser ergibt sich aus ihrer operativen Tätigkeit. Am Ende der Periode ermitteln Sie, ob Sie einen Jahresüberschuss erzielen konnten oder ob sich umgekehrt ein Jahresfehlbetrag ergeben hat. Das reicht aber nicht, um zu einem möglichen Gewinnvortrag zu gelangen.

Denn es stehen noch verschiedene Aufwendungen, Ausschüttungen und Finanzierungen an. Erst nach deren Abzug verbleibt der Rest, den Sie dann in das nächste Geschäftsjahr übertragen können. Eine wichtige Rolle spielen in diesem Zusammenhang die Dividenden. Diese stehen den Anteilseignern der Kapitalgesellschaften zu. Es ist daher einer der wichtigsten ersten Berechnungsschritte hin zum Gewinnvortrag oder Verlustvortrag, diese Ausschüttungen vom Gewinn aus dem operativen Geschäft abzuziehen.

Wie wird der Gewinnvortrag berechnet?

Der Gewinnvortrag oder Verlustvortrag ergibt sich aus dem Bilanzgewinn abzüglich der beschlossenen Mittelverwendungen. Anhand folgender Formel lässt sich die Kalkulation durchführen:

Bilanzgewinn
– Dividenden
– Einstellungen in andere Rücklagen
– zusätzliche Aufwendungen
= Gewinnvortrag

Der Bilanzgewinn wiederum leitet sich aus dem Jahresabschluss ab. Es folgt eine beispielhafte Berechnung für einen Betrieb, der in einem Jahr ein Ergebnis von 40 Millionen Euro erzielen konnte.

Aus dem Vorjahr stammt noch ein Gewinnvortrag in Höhe von 2 Millionen Euro. Dieser ist dem Jahresergebnis hinzuzurechnen.

Es fanden in der betrachteten Periode keine Entnahmen statt, das Unternehmen hat aber eine Rücklage in Höhe von 4 Millionen Euro geleistet.

Jahresergebnis 40 Millionen Euro
+ 2 Millionen Euro Gewinnvortrag
– 4 Millionen Euro Rücklagen
= 38 Millionen Euro Bilanzgewinn

An die Eigentümer möchte das Unternehmen in diesem Jahr 18 Millionen Euro an Dividenden ausschütten. Andere Rücklagen oder zusätzliche Aufwendungen sind in diesem Jahr nicht zu berücksichtigen. Damit ergibt sich folgender Gewinnvortrag:

Bilanzgewinn 38 Millionen Euro
– 18 Millionen Euro Dividende
= 20 Millionen Euro Gewinnvortrag

Der Gewinnvortrag fällt bei diesem Unternehmen hoch aus, weil keine weiteren Aufwendungen zu finanzieren sind und das Unternehmen muss auch keine anderen Rücklagen mehr bilden.

Was ist der Unterschied zwischen Gewinnvortrag und Jahresüberschuss?

Bei der Ermittlung des Jahresüberschusses spielt ein Gewinnvortrag oder Verlustvortrag noch keine Rolle. Beim Jahresüberschuss handelt es sich um den Reingewinn und er bildet in der Bilanz die letzte Position des Eigenkapitals, falls die Verwendung des Jahresergebnisses bei der Aufstellung der Bilanz nicht berücksichtigt ist. Das ergibt sich aus dem § 268 I HGB.

Der Jahresüberschuss ist sozusagen der Ausgangspunkt für alle Berechnungen, die erst zum Bilanzgewinn und am Ende zum Gewinnvortrag führen. Er ergibt sich als Saldo aus Aufwand und Ertrag und lässt sich als Wertzuwachs eines Jahres auffassen.

Die Abgrenzung zum Bilanzgewinn

In der Praxis der Bilanzierung ist der Gewinnvortrag vom Bilanzgewinn zu unterscheiden. Über die Verwendung der Überschüsse entscheidet bei Kapitalgesellschaften entweder die Hauptversammlung im Falle einer AG oder die Gesellschafterversammlung im Falle einer GmbH.

Dabei bezieht sich die Betrachtung auf den Bilanzgewinn, der sich aus dem Jahresergebnis verrechnet mit den Gewinn- oder Verlustvorträgen des Vorjahres sowie den Entnahmen und Einstellungen in die Rücklagen ergibt. Der Bilanzgewinn geht also rechnerisch dem Gewinnvortrag voran. Der Gewinnvortrag hingegen ergibt sich erst nach abgeschlossener Bilanzgewinnverwendung.

Wichtige Rechtsgrundlagen

Kapitalgesellschaften weisen ihren Gewinnvortrag gesondert in einer eigenen Bilanzposition aus. Das ergibt sich aus dem § 266 HGB, der das entsprechende handelsrechtliche Schema vorgibt.

Der Gewinnvortrag bzw. der Verlustvortrag bei negativem Vorzeichen findet sich demnach auf der Passivseite der Bilanz und dort im Eigenkapital. Er folgt nach den Gewinnrücklagen und ist die letzte Position vor dem Jahresüberschuss bzw. dem Jahresfehlbetrag.

Doch nicht nur die Aktiengesellschaft und die GmbH sind von den HGB-Vorgaben zum Gewinnvortrag betroffen. Im § 264c HGB finden sich weitere Regelungen, die sich auf einige haftungsbeschränkte Gesellschaften wie etwa die GmbH & Co. KG beziehen.

Diese Regelungen haben keine Bedeutung für Personengesellschaften wie KGs und OHGs. Ein Gewinnvortrag ist hier nicht notwendig oder möglich, weil ohnehin sämtliche Gewinne am Ende des Geschäftsjahres den Gesellschaftern vollständig zuzurechnen sind. Es bleibt in diesem Fall daher kein Rest übrig.

Paket wird reklamiert

Reklamation bei mangelhafter Ware

Was ist eine Reklamation?

Der Begriff Reklamation stammt von der lateinischen Vokabel reclamare ab, was übersetzt laut dagegen rufen bedeutet. Jeder Käufer hat das Recht, eine mangelhafte Ware zu reklamieren. Dabei müssen die Kunden aber beachten, dass es sich um einen sogenannten Sachmangel handeln muss. Als Sachmangel gelten alle Abweichungen von der üblichen oder vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Ware.

Hier einige Beispiele dazu:

  • ungewollte Löcher in der gekauften Kleidung
  • mangelhafte Montage oder fehlende Montageanleitung
  • falsche Menge, Ware oder Größe geliefert
  • Kratzer und andere Beschädigungen

Der Sachmangel muss schon vor dem Zeitpunkt der Produktübergabe bestanden haben. Bei einem klassischen Kauf im Ladengeschäft wird das Produkt am Verkaufstresen an den Käufer übergeben. Bei einer Online-Bestellung erfolgt die Übergabe mit der Lieferung an die Haustür.

Wichtig: Der Kunde muss bei der Produktübergabe den Fehler noch nicht bemerken. Es handelt sich auch dann um einen Sachmangel, wenn sich die Ware erst einige Zeit später als fehlerhaft herausstellt.

Wenn die Käufer einen Sachmangel feststellen, können sie ihr Gewährleistungsrecht in Anspruch nehmen und das mangelhafte Produkt reklamieren.

Was ist die Gewährleistung?

Ein wichtiger Begriff im Zusammenhang mit einer Reklamation ist die Gewährleistung. Das Recht auf Gewährleistung erhalten die Käufer mit Abschluss des Kaufvertrages. Ein Kaufvertrag muss nicht unbedingt schriftlich abgeschlossen werden. Auch jeder Einkauf beim Bäcker oder im Supermarkt stellt einen Kaufvertrag dar.

Ein anderer Ausdruck für die Gewährleistung ist die Mängelhaftung. Damit drückt der Gesetzgeber aus, dass der Verkäufer für alle Mängel haftet, die schon zum Zeitpunkt des Kaufes vorhanden waren. Dabei muss es sich aber um einen gewerblichen Verkäufer handeln. Ein privater Verkäufer hat das Recht, die Mängelhaftung für sich auszuschließen. In dem Fall übernimmt der Käufer die Ware wie gesehen und kann später keine Mängel reklamieren. Schließt ein privater Verkäufer die Gewährleistung nicht ausdrücklich aus, hat der Käufer dieselben Rechte wie bei einem gewerblichen Verkäufer.

Die Rechte des Käufers

Mit Abschluss eines Kaufvertrages regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Rechte des Käufers. Wenn sich ein Produkt nach dem Kauf als mangelhaft herausstellt, kann der Käufer diese Nachbesserungen verlangen:

  • Schadensersatz (§§ 281 ff. und § 311a BGB)
  • Nacherfüllung (§ 439 BGB)
  • Minderung (§ 441 BGB)
  • Rücktritt vom Kaufvertrag (§ 323 und § 326 BGB)

Wichtig: Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist immer der letzte mögliche Schritt. Wenn sich nach dem Kauf ein Mangel herausstellt, muss der Käufer dem Verkäufer erst die Gelegenheit geben, das Produkt zu reparieren oder Einzelteile beziehungsweise die komplette Ware auszutauschen. Erst wenn diese Maßnahmen zweimal gescheitert sind, kann der Kunde von dem Vertrag zurücktreten und sein Geld zurückverlangen. Dabei müssen die Käufer darauf achten, dass sie das Produkt bestimmungsgemäß genutzt haben. Bei einem unsachgemäßen Gebrauch muss der Verkäufer die Mängelhaftung nicht anerkennen.

Wie lange kann der Käufer reklamieren?

Die gesetzliche Frist für eine Reklamation beträgt gemäß §§ 437 und 438 BGB zwei Jahre für Neuwaren und ein Jahr für gebrauchte Produkte. Diese Fristen gelten gegenüber allen gewerblichen Verkäufern und gegenüber den privaten Händlern, die die Gewährleistung nicht ausgeschlossen haben. Käufer können die Mängel reklamieren, die das Produkt zum Zeitpunkt des Kaufes hatte.

Die gesetzlichen Grundlagen für eine Reklamation wurden vom Gesetzgeber am 1. Januar 2022 geändert. Die Änderungen betreffen die Beweispflicht, zu welchem Zeitpunkt der Mangel entstanden ist. Wenn der Verkäufer der Meinung ist, dass der Schaden erst nach Übergabe der Ware entstanden ist, muss er dies in den ersten zwölf Monaten nach dem Kauf beweisen. Für Käufe aus dem Jahr 2021 gilt noch die alte Frist von sechs Monaten. Nach Ablauf der Frist muss der Kunde nachweisen, dass die Ware bereits beim Kauf mangelhaft oder defekt war.

Wie schreibe ich eine Reklamation?

Wenn die Ware in einem Geschäft vor Ort gekauft wurde, ist der Händler der erste Ansprechpartner für die Reklamation. Achten Sie darauf, dass die Mitarbeiter alle Mängel genau dokumentieren. Der Händler ist auch für den Rückversand an den Hersteller zuständig.

Bei einer Online-Bestellung sollte die Reklamation schriftlich per Brief oder E-Mail erfolgen. Der Verkäufer sollte detailliert über die aufgetretenen Mängel informiert werden.

Wichtig: Wenn es sich um eine Gewährleistung handelt, muss der Verkäufer die Versandkosten für die Rücksendung oder die Kosten für den Abbau und den Transport übernehmen!

Muster für ein Reklamationsschreiben

So könnte Ihr Anschreiben an den Verkäufer aussehen:

Kaufvertrag vom … /Bestellnummer:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teile ich Ihnen mit, dass die Ware, die ich am … bestellt/gekauft habe, mangelhaft ist.

Es sind folgende Mängel aufgetreten: Hier bitte eine genaue Beschreibung der Mängel auflisten.

Ich bitte umgehend um Reparatur, Umtausch oder Erstattung des Kaufpreises. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Auf der Seite der Verbraucherzentrale finden Sie weitere Musterbriefe zu Kaufverträgen und Reklamationen.

Unterschiede zu Widerruf und Garantie

Einen Widerruf vom Kaufvertrag können Sie innerhalb von 14 Tagen an den Verkäufer richten. Nach Rückgabe der Ware erhalten Sie Ihr Geld zurück. Dabei müssen Sie keine Gründe angeben, warum Sie das Produkt nicht behalten möchten.

Die Garantie ist keine gesetzliche Pflicht, sondern eine freiwillige Leistung des Herstellers oder des Händlers. Als Kunde haben Sie die Wahl, ob Sie das Produkt aufgrund der freiwilligen Garantie oder der gesetzlichen Gewährleistungspflicht reklamieren. Der Garantieschein informiert Sie genau über die Gründe, aus denen der Verkäufer oder der Hersteller die Ware ersetzt oder zurücknimmt. Der Vorteil der Garantie liegt darin, dass sie auch bei einem selbst verschuldeten Mangel gilt.

Girl in a jacket
Tipp:

Wenn der Händler die Reklamation nicht anerkennt, weil es sich nicht um einen Garantiefall handelt, dann reklamieren Sie den Mangel erneut aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung.

Euro Scheine

Vorkasse

Wichtiges im Überblick

Wie funktioniert eine Bestellung mit Vorkasse?

Nach seiner Bestellung erhält der Kunde eine Rechnung und muss den Kaufpreis vor dem Versand der Ware entrichten.

Wie lange dauert die Abwicklung per Vorauszahlung?

Ein sofortiger Versand nach Bestellung ist bei Vorkassezahlung nicht möglich. Der Händler wartet erst auf den Geldeingang des Kunden, bevor er die Waren verschickt. Die Abwicklung ist daher auch von der Laufzeit der Überweisung abhängig.

Warum sollten Onlinehändler weitere Bezahlmethoden anbieten?

Für Shopbetreiber ist die Vorkasse ein sicherer Zahlungsweg, der jedoch auf Kunden häufig abschreckend wirkt. Das Risiko, das die Ware nach Zahlung nicht versandt wird, scheint zu hoch. Idealerweise stellen Sie Ihren Kunden verschiedene Bezahlmöglichkeiten zur Wahl.

Was ist die Zahlung per Vorkasse?

Bei der Vorkasse zahlt der Käufer, bevor der Händler die Ware ausliefert oder die Dienstleistung bereitstellt. Üblich ist die Vorabzahlung vor allem bei Internetbestellungen. Bei Neukunden will sich der Händler vor Zahlungsausfällen schützen und verzichtet daher darauf, einen Kauf auf Rechnung anzubieten. Scheiden weitere Bezahlverfahren wie PayPal aus, bietet der Händler die Zahlung per Vorkasse an und versendet die Ware erst nach dem Geldeingang.

Folgender Ablauf ist bei Vorkasse üblich:

  • Bestellung des Käufers
  • Bestätigung des Verkäufers und Versand der Rechnung
  • Zahlung des Käufers per Überweisung
  • Geldeingang und Zahlungsbestätigung des Verkäufers
  • Versand der Ware bzw. Erbringung der Dienstleistung

Welche Arten von Vorkasse gibt es?

Es gibt drei verschiedene Arten der Vorabzahlung:

Gesetzlich zulässige Vorkasse: Üblich bei Reisebuchungen. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 20 Prozent des Reisepreises zu verlangen, sofern ein gesetzlicher Reisesicherungsschein vorgelegt wird. Auch Anwälte dürfen Vorauszahlungen für ihre Leistungen verlangen.

Vertraglich vorgesehene Vorkasse: Gängig bei Zahlungen in Onlineshops. Erst nachdem der Händler den Rechnungsbetrag erhalten hat, wird die Ware versendet. Die Methode kommt auch bei Prepaid-Tarifen für Handys zum Einsatz. Der Kunde muss eine Vorauszahlung leisten und Guthaben auf seine Karte laden, um die Leistungen zu beanspruchen.

Vorkasse im Außenhandel: Übliche Zahlungsweise bei Außenhandelsgeschäften. Der Importeur bzw. Käufer zahlt per Vorkasse den gesamten Rechnungsbetrag oder einen Teilbetrag, der Exporteur bzw. Verkäufer versendet nach Geldeingang. Bei hohen Beträgen dient häufig die Anzahlungsgarantie einer Bank als Sicherheit.

Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für die Vorkasse?

Für den Abschluss von Kaufverträgen gibt es im Bürgerlichen Gesetzbuch verschiedene Regelungen:

  • Grundsätzlich sieht das BGB in § 433 im Kaufrecht eine Vertragsabwicklung Zug um Zug vor. Das heißt, der Verkäufer erhält die Ware und ist im Gegenzug zur Zahlung verpflichtet.
  • Zudem gibt es laut nach § 320 BGB ein Zurückbehaltungsrecht. Demnach kann der Käufer die Zahlung so lange zurückhalten, bis die Ware ohne Mängel wie bestellt ausgeliefert wurde. Der Verkäufer ist berechtigt, die Auslieferung so lange zurückzustellen, bis er sicher sein kann, dass der Käufer der Zahlungsaufforderung nachkommt.
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Gut zu wissen

Die vorzeitige Zahlung hebelt sowohl die Zug-um-Zug-Abwicklung als auch das Zurückbehaltungsrecht bei der vertraglich vereinbarten Vorkasse aus. Sicherheit für den Käufer besteht daher lediglich bei Geschäften mit gesetzlich zulässiger Vorkasse oder bei der Vorkasse im Außenhandel, die durch Bankgarantien gedeckt ist.

Was sind die Vor- und Nachteile bei der Vorkassezahlung?

Für Händler bietet die Vorkasse verschiedene Vorteile:

Zahlungssicherheit: Im Vergleich zum Kauf auf Rechnung besteht kein Risiko eines Zahlungsausfalls, da der Käufer im Voraus zahlt.

Verzicht auf Forderungsmanagement: Das Überwachen säumiger Zahler und das Einleiten des Mahnverfahrens wegen eines Zahlungsverzugs sind nicht mehr notwendig.

Geringere Kosten: Im Vergleich zu anderen Zahlungsmethoden ist die Vorkasse für den Händler kostengünstiger.

Die Vorauszahlungsoption geht für Shopbetreiber auch mit einigen Nachteilen einher:

Umsatzeinbußen: Kunden lehnen Zahlungen per Vorkasse häufig ab und entscheiden sich für einen Anbieter mit anderem Bezahlverfahren.

Bearbeitungsaufwand für die Zahlungsüberwachung: Eingehende Zahlungen sind täglich zu überwachen. Überweist der Kunde zu wenig oder zu viel, ist eine manuelle Nachbearbeitung erforderlich.

Für Kunden gibt es bei Vorkassenzahlungen einige Vorteile:

Ideal bei negativer Bonität: Kunden mit negativen Schufa-Merkmalen profitieren von der Vorabzahlung. Bei dieser Zahlungsweise wird keine Bonitätsprüfung vorgenommen und es ist kein Nachweis über die Zahlungsfähigkeit notwendig.

Sichere Bezahlmethode: Käufer, die sensible Konto- oder Kreditkartendaten nicht online übermitteln wollen, wählen mit der Vorkasse eine sichere Zahlungsweise.

Für Käufer ist die Vorauszahlungsmethode unter Umständen riskant und birgt Risiken und Nachteile:

Kein Versand der Ware: Der Käufer trägt bei Vorkasse das volle Risiko, dass die Ware gar nicht oder mit Mängeln behaftet versandt wird. Gegenüber dem Händler gibt es nach der Zahlung kein Druckmittel.

Insolvenzgefahr: Geht der Händler nach Zahlung insolvent, geht die geleistete Vorauszahlungssumme in die Insolvenzmasse ein. Es ist nicht sichergestellt, dass der Käufer sein Geld zurückbekommt.

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Wichtig für Käufer

Als Käufer sollten Sie misstrauisch werden, wenn ein Shop Vorkasse als einzige Zahlungsart anbietet. Dabei kann es sich um betrügerische Fake-Shops handeln, die nach dem Erhalt des Geldes keine Ware verwenden.

Längere Bearbeitungszeit: Der Shopbetreiber versendet die Bestellung erst nach Zahlungseingang. Bei einer Überweisung kann es also einige Tage bis zum Versand dauern und eine schnelle Lieferung ist nicht möglich.

Welche Kosten entstehen dem Händler für die Vorkassezahlungen

Für den Händler ist die Vorauszahlungsvariante eine günstige Zahlungsart. Auch wenn im Zusammenhang mit der Zahlung keine direkten Kosten entstehen, sollten Sie als Shopbetreiber bedenken, dass für die Überwachung der Buchhaltung und das Vorhalten der Ware Kosten zu berücksichtigen sind.

Wann wird bei der Vorkasseleistung der Vertrag abgeschlossen?

Ein Kaufvertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. In einem Onlineshop haben Händler die Auswahl zwischen zwei Möglichkeiten:

  • Der Kunde gibt mit seiner Bestellung ein Kaufangebot ab, das der Shopbetreiber mit einer separaten E-Mail annimmt und bestätigt.
  • Der Vertragsabschluss kommt bereits mit der Bestellung zustande.

Unabhängig davon, wie der Vertragsabschluss gestaltet wird, ist die Erstellung einer korrekten Rechnung in beiden Fällen wichtig.

Wichtig für Shopbetreiber

Bezahlt der Kunde die Ware per Vorkasse oder anderen Bezahlmethoden wie PayPal oder Sofortüberweisung, kommt der Vertrag durch die Zahlung zustande. Wichtig ist, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechende Klauseln enthalten, die verschiedene Zahlungsweisen berücksichtigen.

Wie lange hat der Käufer Zeit zur Zahlung?

Wie lange der Kunde Zeit hat, seine Bestellung zu zahlen, ergibt sich aus den Regelungen in den AGB des Händlers. Einige Shopbetreiber erwarten einen sofortigen Zahlungseingang, bei anderen bleibt die Ware bis zu 14 Tage reserviert.

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Gut zu wissen

Der Käufer ist nach seiner Bestellung zur Zahlung verpflichtet. Entscheidet der Käufer sich letztlich gegen den Kauf, reicht es nicht aus, die fällige Summe nicht zu leisten. Der Vertragsabschluss sollte in diesem Fall innerhalb der 14-tägigen Frist widerrufen werden.

Welche Alternativen gibt es zur Vorauszahlung?

Auch wenn die Vorkasse für Onlinehändler eine sichere Zahlungsweise darstellt, empfiehlt es sich, Alternativen anzubieten. Kunden sehen in der Zahlung per Vorkasse ein hohes Risiko und entscheiden sich häufig gegen eine Bestellung. Mögliche Bezahlarten im Überblick:

  • Sofortüberweisung
  • PayPal
  • Klarna
  • Giropay
  • Kreditkartenzahlung
Mann sortiert Geld

Betriebsergebnis berechnen

Unternehmen führen sowohl ein internes Rechnungswesen als auch ein externes Rechnungswesen. Das externe Rechnungswesen ist gesetzlich reguliert und stellt die Finanzlage einer Firma für Außenstehende dar. Dazu veröffentlicht der Betrieb einen regelmäßigen Jahresabschluss. Das interne Rechnungswesen unterliegt keinen gesetzlichen Vorschriften. Die Geschäftsleitung nutzt die internen Zahlen zur Unterstützung bei wichtigen betrieblichen Entscheidungen zum Kostenmanagement und zum Controlling. Unternehmen können das Betriebsergebnis sowohl im internen als auch im externen Rechnungswesen berechnen.

Das Betriebsergebnis wird häufig auch mit dem englischen Begriff EBIT bezeichnet. Die Abkürzung steht für earnings before interest and taxes, was übersetzt Gewinn vor Zinsen und Steuern bedeutet. Durch die einheitliche EBIT-Berechnung können Unternehmen aus aller Welt miteinander verglichen werden.

Berechnung des Betriebsergebnisses

Zur Berechnung des operativen Ergebnisses im externen Rechnungswesen stehen diese Verfahren zur Auswahl:

Das operative Betriebsergebnis wird in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) des Unternehmens angezeigt. Die GuV ist ein Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses von Kaufleuten. Anhand der GuV erhalten Geschäftsleitung und andere Personen eine schnelle Antwort auf die Frage, ob eine Firma im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Gewinn erwirtschaftet oder einen Verlust erlitten hat.

Kalkulatorisches Betriebsergebnis

Das über eines der angeführten Verfahren ermittelte operative Betriebsergebnis wird um die kalkulatorischen Erträge, Gewinne und Kosten ergänzt. Dadurch erhalten die Verantwortlichen im internen Rechnungswesen das kalkulatorische Betriebsergebnis.

Für alle Verfahren gilt, dass Steuern, Kreditzinsen sowie betriebsfremde Erträge wie Zinseinnahmen oder Gewinne aus Aktien nicht mit eingerechnet werden. Es geht ausschließlich um betriebseigene Einnahmen und Ausgaben aus dem Kerngeschäft eines Unternehmens.

Gesamtkostenverfahren

Die Formel, mit dem Unternehmen nach dem Gesamtkostenverfahren das operative Betriebsergebnis berechnen, lautet:

  • Umsatzerlös
  • plus Bestandserhöhung an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
  • minus Bestandsminderung an fertigen und halb fertigen Erzeugnissen
  • plus aktivierte Eigenleistungen wie eine selbst entwickelte Software
  • plus sonstige Betriebserträge
  • minus sonstige Betriebsausgaben
  • minus Kosten für Material
  • minus Personalkosten
  • minus Abschreibungen

Die Vorteile des Gesamtkostenverfahrens liegen darin, dass ein Unternehmen die einzelnen Zahlen leicht in eine Tabelle eintragen kann. Auch eine Integration in die Finanzbuchhaltung ist möglich. Da jedoch die Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen regelmäßig aktualisiert werden müssen, erfordert das Gesamtkostenverfahren eine monatliche Inventur und ist damit sehr zeitaufwendig.

Umsatzkostenverfahren

Das Umsatzkostenverfahren konzentriert sich auf die Kosten, die durch die Herstellung und den Verkauf der Produkte entstanden sind. Dabei werden die Kosten dem jeweils dazugehörigen Bereich zugeordnet. Zu diesen Bereichen gehören Vertrieb, Produktion und Verwaltung.

Nach dieser Formel können Unternehmen gemäß dem Umsatzkostenverfahren das Betriebsergebnis berechnen:

  • Umsatzerlöse
  • minus Produktionskosten
  • minus Kosten für den Vertrieb
  • minus allgemeine Verwaltungskosten
  • minus sonstige Betriebsausgaben
  • plus sonstige Betriebserträge

Das Ergebnis des ersten Rechenschrittes Umsatzerlöse abzüglich Produktionskosten wird auch als Bruttoergebnis vom Umsatz bezeichnet. Mithilfe des Umsatzkostenverfahrens können Unternehmen schnell und einfach die Bruttomarge und die Herstellungskosten für einzelne Produkte oder Warengruppen, bestimmte Verkaufsgebiete oder unterschiedliche Vertriebswege ermitteln. Das erleichtert die Planung und den Vertrieb einer rentablen Produktpalette.

Deckungsbeitragsrechnung

Die Deckungsbeitragsrechnung unterscheidet zwischen den variablen und den fixen Kosten bei der Herstellung von Produkten. Damit berücksichtigt die Deckungsbeitragsrechnung auch den Anteil der Fixkosten am Lagerbestand einer Firma. Die variablen Kosten sind von der Menge der produzierten und verkauften Stücke abhängig. Die fixen Kosten fallen unabhängig von der Produktion und der Absatzmenge an.

Die Berechnung des operativen Betriebsergebnisses nach der Deckungsbeitragsrechnung erfolgt nach dieser Formel:

  • Umsatzerlöse
  • minus variable Kosten
  • ergeben den Deckungsbeitrag
  • minus Fixkosten

In der Betriebswirtschaft unterteilen die Anwender den Deckungsbeitrag in den Gesamtdeckungsbeitrag und den Stückdeckungsbeitrag. Der Gesamtdeckungsbeitrag ist die Differenz zwischen den Umsatzerlösen und den variablen Kosten. Bei dem Stückdeckungsbeitrag erfolgt die Betrachtung für ein einzelnes Produkt. Dazu werden vom Preis der Ware die variablen Stückkosten abgezogen.

Der Unterschied zum Gewinn

Das Betriebsergebnis eines Unternehmens entspricht nicht dem Gewinn. Das liegt daran, dass bei der Berechnung des Betriebsergebnisses Steuern, Zinsen und betriebsfremde Einnahmen und Ausgaben nicht berücksichtigt werden. Mithilfe des Betriebsergebnisses kann das Management jedoch erkennen, welche Erträge mit dem Kerngeschäft erzielt werden oder ob die Herstellung der Produkte zu teuer ist. Aus den Antworten können Maßnahmen zur Kostenkontrolle und zur Einsparung getroffen werden.

Zu den betriebsfremden Erträgen gehören beispielsweise Gewinne aus dem Handel mit Wertpapieren, Mieteinnahmen oder Verkaufserlöse aus der Veräußerung von Fahrzeugen, Immobilien oder anderen Anlagegütern. Betriebsfremde Aufwendungen sind Zinsen für einen Kredit, Steuern, Spenden oder Kursverluste aus einem Wertpapier-Investment.
Sowohl Betriebsergebnis als auch Gewinn sind wichtige Kennzahlen, um zu sehen, ob ein Unternehmen am Ende eines Geschäftsjahres einen Überschuss oder einen Fehlbetrag erwirtschaftet hat.

Zusammenfassung: Betriebsergebnis berechnen und Gewinn oder Verluste ermitteln

Im externen Rechnungswesen sind Unternehmen verpflichtet, regelmäßig das Betriebsergebnis zu berechnen. Dazu stehen drei verschiedene Verfahren zur Verfügung: Gesamtkostenverfahren, Umsatzkostenverfahren und Deckungsbeitragsrechnung. Das in der Gewinn-und-Verlustrechnung veröffentlichte operative Betriebsergebnis gibt Außenstehenden Auskunft darüber, ob eine Firma in ihrem Kerngeschäft einen Gewinn oder einen Verlust erwirtschaftet hat. Diese Auskunft ist wichtig für Banken, Lieferanten, Geschäftspartner und andere Geldgeber, die mit dem Unternehmen ins Geschäft kommen möchten. Außerdem geben die Zahlen der Geschäftsleitung wichtige Hinweise für betriebliche Entscheidungen und dienen als Grundlage zur Kostenkontrolle.

Wenn durch eines der Berechnungsverfahren das operative Betriebsergebnis ermittelt wurde, kann ein Unternehmen zu dem Ergebnis die betriebsfremden Erträge hinzurechnen und die betriebsfremden Aufwendungen abziehen. Dadurch erhalten die Verantwortlichen das betriebliche Finanzergebnis. Nach Abzug der außerordentlichen Aufwendungen und der Steuern sowie nach Addition der außerordentlichen Erträge sieht die Geschäftsleitung, ob das Unternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Gewinn als Jahresüberschuss oder einen Verlust als Jahresfehlbetrag erwirtschaftet hat.

Act on your dreams

Studieren und Gründen

Wer sich während des Studiums selbstständig machen oder gar ein Unternehmen gründen will, steht vor Hürden, die im Voraus geklärt werden sollten. Das Kindergeld, BAföG und die Krankenversicherungen sind Themen, die unbedingt bedacht werden müssen. Außerdem sollte beachtet werden, wie viel Zeit man dem Studium zuwenden möchte und welche Priorität die eigene Selbstständigkeit erhält.

Mit diesen Tipps klappt es, gleichzeitig zu studieren und zu gründen

Ein Unternehmen zu gründen sollte sorgfältig überlegt und nicht unterschätzt werden. Welcher Arbeitsaufwand wird einkalkuliert? Mit welchen Kosten muss gerechnet werden? Welche Finanzierung wird genutzt? Vor allem müssen Gründer viel Zeit investieren, um Erfolg zu haben. Zum Weg von der Uni in die Selbstständigkeit gehört insbesondere, eine Geschäftsidee zu finden, ein konkretes Vorhaben zu definieren und sich mit der Planung zu beschäftigen. Folgende Schritte sollten in jedem Fall durchlaufen werden:

1. Geschäftsidee finden und festhalten

Eine gute Geschäftsidee ist das Fundament jedes Unternehmens. Das Studium bietet exzellente Voraussetzungen dafür, eine lukrative Geschäftsidee zu finden. Aber keine Angst! Mit der Idee muss man das Rad nicht neu erfinden, sondern in erster Linie tragfähig sein. Auch erfolgreiche Dienstleister können aus einem Studium hervorgehen. Wir empfehlen grundsätzlich, die anfängliche Geschäftsidee schriftlich festzuhalten. So kann diese gewissermaßen als Leitfaden im Unternehmen genutzt werden.

2. Businessplan und Finanzplan erstellen

Spätestens wenn Fördermittel beantragt werden sollen, benötigt man einen Businessplan. Es ist daher empfehlenswert, diesen zu Beginn der Selbstständigkeit zu erstellen. Dazu lassen sich kostenfreie Word-Vorlagen gut verwenden. Außerdem gibt es zahlreiche kostenfreie Werkzeuge zur Erstellung eines Business- und Finanzplans im Internet.

3. Markenrechte klären und Genehmigungen einholen

Die Markenrechte sollten grundsätzlich im Voraus einer Unternehmensgründung geklärt werden. Wenn Sie schon eine Vorstellung des Namens Ihres zukünftigen Unternehmens haben, sollten Sie prüfen, ob dieser bereits geschützt ist. Das lässt sich online auf der Webseite des deutschen Patent- und Markenamtes durchführen. Prüfen Sie außerdem, ob Sie für Ihre zukünftige Selbstständigkeit eine Genehmigung benötigen. Dies kann bspw. der Fall sein, wenn Sie ein Restaurant eröffnen oder sich in einem zulassungspflichtigen Beruf selbstständig machen möchten.

4. Rechtsform beschließen, bei den Behörden anmelden und ein Geschäftskonto eröffnen

Studierende sollten sich Gedanken darüber machen, welche Rechtsform ihr Unternehmen haben soll. Ein Einzelunternehmen lässt sich vergleichsweise einfach gründen, während eine UG oder eine GmbH einen ausgiebigen Haftungsschutz gewährleistet. Auch die zukünftigen Pläne sollten bei der Gründung mit in Betracht gezogen werden.

5. Außenauftritt erstellen und Kunden akquirieren

Ist das Unternehmen erstmal gegründet, sollte man sich mit dem Außenauftritt beschäftigen. Eine überzeugende Webpräsenz gilt inzwischen branchenübergreifend als Standard und sollte daher definitiv nicht vergessen werden. Ein Logo, Visitenkarten und andere Aspekte der Corporate Identity sollten in diesem Schritt außerdem erstellt werden. Damit kann die Kundenakquise und Auftragsgewinnung anschließend beginnen.

Auswirkungen auf Kindergeld, BAföG und die Krankenversicherung

Studierende haben bei Existenzgründungen oft Angst, Bezüge wie BAföG und Kindergeld zu verlieren. Dies sind teilweise berechtigte Sorgen, denn BAföG wird nur bis zu einem Jahreseinkommen von 4.410€ ohne Einkommensanrechnung ausgezahlt. Das bedeutet, dass mit einer Kürzung des BAföG gerechnet werden muss, wenn die Einkommensgrenze durch selbstständige Arbeit überschritten wurde. Wie sich das zusätzliche Einkommen auf die eigenen Bezüge auswirkt, kann man in einem BAföG-Online-Rechner ermitteln. Außerdem sollte man die Gründung dem BAföG-Amt melden und zunächst eine Einkommensprognose übermitteln, da bei der Gründung noch keine konkreten Werte vorliegen.

Das Kindergeld wird dagegen ohne Einkommensanrechnung gezahlt, solange man sich im Erststudium befindet und keine Ausbildung hat. Im Zweitstudium erfolgt eine Einkommensanrechnung nur, wenn ein wöchentlicher Aufwand von 20 Stunden überschritten wird.

Als familienversicherter Studierender bleibt der Versicherungsschutz nur bestehen, wenn die eigenen monatlichen Einkünfte unter 445€ im Monat liegen. Wird diese Einkommensgrenze länger als drei Monate innerhalb eines Jahres überschritten, endet der Versicherungsschutz über die Familienversicherung.

Welche Vor- und Nachteile gibt es für Gründer während des Studiums?

Während die Vorteile einer Selbstständigkeit als Studierender auf der Hand zu liegen scheinen, werden die Nachteile oft unterschätzt. Um eine erfolgreiche Gründung zu gewährleisten, sollten daher alle relevanten Aspekte betrachtet werden.

Vorteile

Zusätzliches Einkommen

Ein Nebenverdienst kann während des Studiums durchaus praktisch sein. Wenn dieses zudem noch mit einer innovativen Geschäftsidee erzielt wird, entstehen wertvolle Erfahrungen für das spätere Berufsleben.

Den Lebenslauf aufwerten

Ein eigenes Gründungsprojekt wertet in der Regel den Lebenslauf auf. So sehen zukünftige Arbeitgeber, dass ein Student oder eine Studentin Eigeninitiative zeigt und selbstständig arbeiten kann.

Möglichkeiten einer langfristigen Beschäftigung

Wenn das Unternehmen gut läuft, können sich daraus auch langfristige Chancen entwickeln. So wurden viele große Tech-Startups bspw. während eines Studiums gegründet (Facebook, Microsoft, Apple…)

Erweiterte Kompetenzen

Durch selbstständige Arbeit erhalten Studierende wertvolles Praxiswissen für ihre berufliche Zukunft.

Die Möglichkeit, „günstig“ Fehler zu machen

Es gibt kaum einen anderen Zeitpunkt, der so viel verzeiht, wie die Zeit des Studiums. Studierende können so Gründungsexpertise sammeln, ohne wirklich etwas zu riskieren.

Nachteile

Doppelte Belastung

Es fällt vielen studierenden Gründern schwer, ihren Fokus sowohl auf das Studium als auch auf ihr Unternehmen zu legen. Eine solche Doppelbelastung erfordert viel Disziplin und ist nicht für alle geeignet.

Bürokratie

Deutschlands Gründerkultur leidet vor allem an ihrer bürokratischen Komplexität, die nicht selten ein Ausschlusskriterium für Gründer ist. Komplexe Steueranforderungen und Buchführungsvorschriften machen es gerade unerfahrenen Gründern schwer.

Wenig Freizeit

Wer sich dazu entscheidet, schon während des Studiums zu gründen oder sich selbstständig zu machen, hat schnell viel zu tun. Da sich die jungen Gründer auf zwei Tätigkeiten konzentrieren müssen, bleibt ihnen oft nicht viel Freizeit. Das können nicht alle Menschen problemlos überwinden.

Studieren und gründen mit einer schnellen Finanzierung

Sie möchten sich während Ihres Studiums nicht auch noch über spät zahlende Kunden ärgern? Das Full-Service-Factoring von aifinyo hilft Ihnen, sich während Ihres Studiums nicht mit unbezahlten Rechnungen auseinandersetzen zu müssen. Wir übernehmen das Risiko von Zahlungsausfällen und zahlen das Geld innerhalb kürzester Zeit aus. Echtes Factoring mit Ausfallschutz bekommen Gründer bei uns schon ab 0,5% Gebühr, ganz ohne Mindestumsatz. Sie werden so schnell liquide für laufende Kosten, Investitionen oder neue Aufträge. Entscheiden Sie ganz frei, welche Rechnung Sie vorfinanzieren wollen.

A young girl standing in the office near a transparent Board with stickers and talking on the phone.

Leitfaden Zeitmanagement

Wie wir schon in unserem Ratgeber über die Vorteile eines guten Zeitmanagements angemerkt haben, ist dies eine Kernkomponente des eigenen Managements. Gut ausgeführt sorgt Zeitmanagement für ein klareres Denken, weniger Stress und eine höhere Produktivität. Viele Selbstständige scheitern jedoch an der Umsetzung.

1. Die Ursachen aufdecken und eliminieren

Wenn Sie das Gefühl haben, zu wenig Zeit für Ihre Tagesaufgaben zu haben, kann es hilfreich sein, über die Ursachen nachzudenken. Oft wird Zeitdruck dadurch verursacht, dass Zeit auf der Strecke bleibt und für unwichtige Tätigkeiten verschwendet wird. Das können kleine Ablenkungen während der Arbeit oder größere Tätigkeiten sein, die den ganzen Tagesablauf durcheinander bringen können. In einer digitalen Welt voller potenzieller Ablenkungen bleiben kleinere Störungen oft unbemerkt.

Um nach einer Störung zurück zur Konzentration zu finden, dauert es durchschnittlich 15 Minuten. Nicht selten summieren sich mehrere kleine Ablenkungen im Laufe eines Tages, was wiederum Einfluss auf unsere Produktivität nimmt.

Girl in a jacket

Unser Tipp: Beobachten Sie Ihre Arbeitsweise einmal ganz genau und notieren Sie sich, welche Personen, Verhaltensweisen, Umstände oder Reize Sie in Ihrem Ablauf unterbrechen. Auch wenn es schwer fällt, Gewohnheiten zu brechen, so sollten Sie es dennoch versuchen und sämtliche Störfaktoren aus Ihrem Alltag entfernen. Vergessen Sie nicht – Oft ist es einfacher, neue Strategien zu entwickeln, als Gewohnheiten abzulegen.

2. Prioritäten setzen

Priorität A: Wichtig und Dringend
Priorität B: Wichtig, aber nicht dringend
Priorität C: Dringend, aber nicht wichtig
Priorität D: Weder wichtig, noch dringend

Prioritäten sind die Basis eines effizienten und produktiven Zeitmanagements. Gerade als Selbstständiger erreichen Sie schnell einen Punkt, an dem Sie nicht mehr alle Aufgaben in Ihrem Unternehmen erledigen können. Finden Sie daher die Tätigkeiten, die Sie besonders gut ausüben können. Bei einer Überlastung hilft es oft, alle nicht essentiellen Aufgaben konsequent auszulagern. Sollten Sie keine Mitarbeiter beschäftigen, bietet sich das Outsourcen an andere Selbstständige an.

Für die Priorisierung der restlichen Tätigkeiten ist das Eisenhower-Modell am attraktivsten. Dort werden alle offenen Aufgaben und Tätigkeiten in einen von vier Wichtigkeitsgraden eingeordnet.

A-Aufgaben

A-Aufgaben tragen am meisten zur Zielerreichung bei. Diese haben volle Priorität und müssen in der Zeiteinteilung ganz klar nach vorne gestellt werden.

B-Aufgaben

B-Aufgaben sind oft strategische Aufgaben, die nicht unbedingt sofort erledigt werden müssen. Da diese aber trotzdem wichtige Geschäftsentscheidungen darstellen, sollte man sie nicht delegieren. Hier genügt eine spätere Abarbeitung.

C-Aufgaben

C-Aufgaben sind Routine-Arbeiten, die auch problemlos von jemand anderem übernommen werden können. Hier wird es wieder deutlich, dass Sie nicht im Unternehmen, sondern am Unternehmen arbeiten sollten, um möglichst effektiv zu sein.

D-Aufgaben

D-Aufgaben sind nicht wirklich relevant. Hierbei handelt es sich um kleine Tätigkeiten, die sich oft von selbst erledigen. Sollte man etwas Freiraum zur Verfügung haben, können Sie D-Aufgaben auch kurzfristig zwischenschieben. Achten Sie aber darauf, dass diese keine wirkliche Priorität in Ihrer Tagesplanung erhalten.

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Unser Tipp: Ich-Zeit sind A-Aufgaben. Lassen Sie sich nicht verführen, Ihre privaten Termine nach hinten zu stellen. Freizeit ist genauso wichtig für die eigene Produktivität, wie das eigentliche Erledigen von Aufgaben.

3. Eine Wochenplanung durchführen

Um Stress zu minimieren und die eigene Zeit bestmöglich einzuteilen, sollten Sie sich frühzeitig an Ihre Zeitplanung setzen. Da eine Planung im Monatstakt oft aufgrund spontaner Termine nicht möglich ist, sollte zumindest eine Wochenplanung durchgeführt werden. Dabei ist es hilfreich, wenn Sie alle wichtigen Termine bereits abgesprochen haben und auch Ihre privaten Termine berücksichtigen.

Planen Sie Ihre Ruhetage ebenfalls ein und nutzen Sie diese nicht, um Aufgaben aus der Arbeitswoche nachzuholen. Unternehmer, die Ihre Freizeit schätzen, sind insgesamt entspannter und können in der Arbeitswoche produktiver arbeiten. Die Wochenplanung sollte jedoch nicht allzu detailliert erfolgen, um Platz für spontane Termine zu lassen. Wir empfehlen Ihnen eine grobe Liste mit allen anstehenden Aufgaben. Detailliert sollten Sie erst in der Tagesplanung planen.

4. Einzelne Tage planen

Idealerweise planen Sie Ihren Tagesablauf einen Tag im Voraus, um sich eine gewisse Perspektive zu verschaffen. Wir empfehlen dafür die ALPEN-Methode von Lothar J. Seiwert. Diese besteht aus fünf Schritten und hat einen entscheidenden Vorteil im Vergleich zu anderen Zeitmanagement-Methoden – ausreichend Flexibilität.

A – Aufgaben, Termine und geplante Aktivitäten notieren

Hierbei wird eine einfache To-Do-Liste für den nächsten Tag erstellt. Um den Überblick zu behalten, wird dabei erst einmal nicht auf die Reihenfolge geachtet. Sollte etwas aus dem Vortag übrig geblieben sein, wird dies ebenfalls hier eingefügt.

L – Länge definieren

Im zweiten Arbeitsschritt werden die voraussichtlichen Zeitspannen für einzelne Aufgaben eingeschätzt. Hier empfiehlt es sich realistisch zu sein und lieber zu viel Zeit zu kalkulieren als zu wenig. Dabei ist wichtig, dass feste Termine mit der genauen Uhrzeit notiert werden.

P – Pufferzeiten einplanen

Häufig kommen unerwartete, wichtige Termine in die Tagesplanung. Damit diese nicht das Konzept durcheinanderbringen und für unnötigen Stress sorgen, sollten ausreichende Pufferzeiten eingeplant werden. Lothar J. Seiwert empfiehlt dabei:

  • Maximal 60% der Zeit konkret zu verplanen
  • 40% der Zeit als Zeitpuffer einzuplanen, um Zeitverzögerungen und spontane Termine ebenfalls abarbeiten zu können

E – Entscheidungen treffen

Hier kommen die im Schritt 2 angelegten Priorisierungen zum Tragen. Legen Sie in diesem Schritt Ihren Tagesplan fest. Ohne das Delegieren, Auslassen oder Abkürzen gewisser Aufgaben kommen Selbstständige oft nicht zum Ziel.

N – Nachkontrolle

Die Nachkontrolle findet für den bereits absolvierten Tag statt. Schauen Sie dabei, ob die Zeiteinteilung gut geklappt hat. Passen Sie die Planung zukünftiger Tage ggf. an Ihre individuellen Vorlieben an.

5. Auf Kurs bleiben

Nehmen Sie sich regelmäßig die nötige Zeit, um Ihr Zeitmanagement zu reflektieren. Werden Sie dadurch wirklich produktiver? Klare Ziele, Meilensteine und Deadlines können Ihnen helfen, festzustellen, ob Ihr Zeitmanagement gut funktioniert. Sollten Sie feststellen, dass Sie immer noch Potenzial verschenken, lohnt es sich, einen Experten zu konsultieren. Oft liegen die Probleme dann nämlich nicht im Zeitmanagement, sondern in mentalen Barrieren, die einem effektiven Workflow im Weg stehen.

Girl in a jacket

Verschenken Sie keine Zeit damit, Ihre Kunden zur Zahlung aufzufordern.

Mit dem Full-Service-Factoring von aifinyo sparen Sie Zeit und Geld. Sie reichen lediglich Ihre Forderungen bei uns ein und wir stellen die entsprechenden Rechnungen Ihren Kunden zu. Die Zahlung Ihrer Forderungen erledigen wir in maximal 24 Stunden nach Bestätigung des Rechnungsempfängers. Somit bleibt Ihnen mehr Zeit, um sich auf Ihre Expertise zu konzentrieren.

homeoffice

Steuertipps Arbeitszimmer

In Deutschland zahlen viele Selbstständige, Gewerbetreibende und Freiberufler Jahr für Jahr zu viele Steuern. Oft liegt dies daran, dass Betriebsausgaben nicht in vollem Umfang geltend gemacht werden. Diese mindern jedoch den Jahresgewinn und können daher die Steuerlast enorm senken.

Wer kann die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer absetzen?

Grundsätzlich gilt: Selbstständige, die den Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit zu Hause haben, können die Kosten für ihr Arbeitszimmer vollständig absetzen.

Für Personen, die dagegen den größten Anteil ihrer Arbeit bei einem Kunden verrichten oder keinen Arbeitsplatz in ihrem eigentlichen Büro haben, gelten 1250€ als maximaler Steuerabzug. Gerät man als Selbstständiger unter Verdacht, hauptsächlich außerhalb des eigenen Arbeitszimmers zu arbeiten, bestehen immer noch Möglichkeiten, das Finanzamt zu überzeugen. Entscheidend ist, dass man klarstellt, wann man das Home-Office verlässt, um Kundenbesuche oder andere berufliche Termine wahrzunehmen. Ist daraus klar erkennbar, dass der Hauptteil der Arbeit im häuslichen Arbeitszimmer stattfindet, stehen die Chancen auf eine Anerkennung der Kosten gut.

Welche Kosten lassen sich steuerlich absetzen?

Selbstständige können neben der Miete oder den Kosten für die Finanzierung einer eigenen Immobilie auch alle Nebenkosten absetzen. Ermittelt werden diese mit dem prozentualen Anteil an der Gesamtwohnfläche.

Beispiel:

Bei einer Wohnfläche von 120m² entfallen 18m² auf das eigene Arbeitszimmer. Somit könnten 15% der Miet- und Nebenkosten bzw. Finanzierungskosten steuerlich als Ausgabe geltend gemacht werden.

Kosten, die nur auf das Arbeitszimmer anfallen, lassen sich dagegen vollständig absetzen. Dazu gehören Folgende:

  • Aufwendungen für die Ausstattung des Zimmers (z.B Möbel, Lampen, Gardinen und eine technische Grundausstattung)
  • Renovierungskosten
  • Reinigungskosten
  • Versicherungen über die Ausstattung des Home-Office

Luxus- und Kunstgegenstände lassen sich dagegen nicht absetzen. Dazu zählen Gemälde, veredelte Möbel oder andere Gegenstände, die der Ausschmückung des Zimmers dienen.

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Der Steuerabzug des Arbeitszimmers ist grundsätzlich personenbezogen.

Wenn sich Ehepartner ein Arbeitszimmer teilen, können diese so bis zu 2500€ p.a geltend machen. Betreibt eine Einzelperson dagegen zwei Arbeitszimmer im eigenen Haus, lassen sich immer noch maximal 1250€ geltend machen, wenn der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit nicht in dem Arbeitszimmer liegt.

Ausnahmen, in denen das häusliche Arbeitszimmer nicht absetzbar ist

Der steuerliche Abzug ist lediglich für typische Arbeitszimmer möglich. Die Finanzverwaltung definiert dies als einen separaten Raum, der vorwiegend der Erledigung „gedanklicher, schriftlicher, verwaltungstechnischer und organisatorischer Arbeit“ dient. Eine einfache Arbeitsecke im Wohnzimmer ist somit nicht absetzbar. Bei der Möblierung schauen die Finanzämter manchmal auch genauer hin. So muss ein Arbeitszimmer auch als solches eingerichtet sein. Ein Fernseher, eine Sitzecke oder ein Bett wären eventuelle Ausschlusskriterien.

Außerdem muss der separate Raum zu mehr als 90% beruflich bzw. betrieblich genutzt werden. Ein Gästezimmer mit einem Schreibtisch kann man also nicht als Arbeitszimmer geltend machen.

Vorsicht bei Immobilienveräußerungen

Selbstständige, die in ihrer Immobilie wohnen und die Kosten für ihr Arbeitszimmer steuerlich absetzen konnten, sollten bei Immobilienverkäufen besonders aufpassen. Liegt ein geplanter Verkauf innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist für Immobilien, muss gegebenenfalls der Gewinn aus dem privaten Veräußerungsgeschäft anteilig versteuert werden. Konkret geht es dabei um den Anteil, der auf das Arbeitszimmer entfällt.

Ist das Arbeitszimmer sogar Betriebsvermögen geworden, muss auch nach der zehnjährigen Frist der sogenannte Entnahmewert versteuert werden.

Fazit: Effizient Steuern im Home-Office sparen

Für Selbstständige bietet das häusliche Arbeitszimmer eine gute Möglichkeit, um effektiv Steuern zu sparen. Auch wenn damit Risiken einhergehen, lohnt sich der anfängliche Aufwand. Wir empfehlen Selbstständigen daher diese Sparmöglichkeit zu nutzen. Wer jetzt schon über eine Arbeitsecke verfügt, sollte zudem darüber nachdenken, ein separates Arbeitszimmer einzurichten, um Steuern absetzen zu können.

Größenbeschränkungen gibt es dabei keine. So kann auch das größte Zimmer einer Wohnung ein Arbeitszimmer sein, wenn es nicht privat genutzt wird.

Sparen Sie nicht nur Steuern, sondern auch Sorgen mit säumigen Kunden und langes Warten auf Ihre Forderungen!

Rund um häusliche Arbeitszimmer können Selbstständige an mancher Stelle Geld sparen. Eine Rechnungsvorfinanzierung erspart Ihnen zudem, lange darauf warten zu müssen, dass Ihre Leistung bezahlt wird. In kürzester Zeit können Sie durch das echte Factoring von aifinyo unkompliziert schon ab 0,5% ihr Geld erhalten und zahlungsfähig für laufende Kosten bleiben. Seien Sie so geschützt vor Zahlungsausfällen und Problemen mit Ihren Kunden. Sorgen Sie sich außerdem nicht um das Verhältnis zu Ihren Auftraggebern, da aifinyo Ihnen im Falle einer verspäteten Zahlung auch die unangenehme Kommunikation mit einem professionellen Mahnwesen abnimmt.

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Rechnungen stornieren

Fehler in der Rechnungserstellung passieren häufiger als man vermuten würde. Wichtig ist, dass diese bemerkt und entsprechend korrigiert werden. Rechtlich bedarf es einer Rechnungsstornierung, um eine Rechnung buchhalterisch korrekt zu korrigieren.

Rechnungsstornierung – Was gilt es zu beachten?

Eine doppelte Rechnungsnummer, eine falsche Adresse oder eine fehlende Ausweisung der Mehrwertsteuer – Die Liste möglicher Fehler bei der Rechnungserstellung ist lang. Im Falle einer Betriebsprüfung können auch kleine Fehler zu großen Problemen führen. Wichtig ist, dass Rechnungen keinesfalls vom Leistungsempfänger korrigiert werden, sondern ausschließlich vom ursprünglichen Rechnungssteller. Wurde eine Rechnung noch nicht bezahlt, lässt sich eine ordnungsgemäße Rechnungskorrektur problemlos durchführen.

Verbuchte Rechnungen korrigieren

Sind Rechnungen bereits verbucht, lassen sich diese nicht mehr im Nachhinein korrigieren. Hier führt kein Weg an einer Rechnungsstornierung vorbei. Wurde der Rechnungsbetrag bereits bezahlt, muss eine Art „Gutschrift” für die jeweilige Rechnungssumme erstellt werden. Dazu wird eine Storno-Rechnung erstellt, die den Rechnungsbetrag als Negativsumme ausweist.

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Seit 2013 sind klassische Gutschriften im Zusammenhang mit Rechnungsstornierungen nicht mehr zulässig. Auf Rechnungsstornierungen nutzen Sie daher einfach den Terminus Storno-Rechnung oder Rechnungskorrektur.

In einer Storno-Rechnung wird Bezug zu der korrigierten Rechnung genommen. Diese sollte mit ihrer Rechnungsnummer und dem Rechnungsdatum angeführt werden. Außerdem wird eine Storno-Rechnung in der Buchhaltung grundsätzlich als neue Rechnungsnummer angelegt. Die stornierte Rechnung sollte darin auch ausdrücklich als ungültig erklärt werden. Außerdem müssen Rechnungsstornierungen alle in § 14 Absatz 4 UStG definierten Anforderungen an eine Rechnung erfüllen.

Welche Angaben vonnöten sind, erfahren Sie hier.

Unverbuchte Rechnungen korrigieren

Wurde eine Rechnung zwar beanstandet, aber noch nicht bezahlt, lassen sich Korrekturen verhältnismäßig unkompliziert anfertigen. Hierfür genügt es, wenn der ursprüngliche Rechnungssteller eine korrigierte Rechnung nachreicht. Diese kann entweder als neue Rechnung mit Verweis auf die ursprüngliche Rechnungsnummer oder als Berichtigungsdokument verschickt werden.

Eine Rechnungskorrektur muss folgende Angaben beinhalten:

  • Verweis auf die Ursprungsrechnung (mit Rechnungsnummer und Rechnungsdatum)
  • korrigierte Fehler der Ursprungsrechnung
  • Name und Adresse des Kunden und Leistungserbringers

Diese Korrekturen können theoretisch handschriftlich oder formlos erfolgen. Zu beachten ist jedoch, dass der Rechnungsempfänger das Berichtigungsdokument zwingend mit der ursprünglichen Rechnung zusammen verbuchen muss.

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Da es sich bei einer Storno-Rechnung um eine separate Rechnung handelt, muss auch diese über eine chronologisch korrekte Rechnungsnummer verfügen. Nutzen Sie daher das System, welches Sie auch zur normalen Vergabe von Rechnungsnummern verwenden.

Was muss anschließend beachtet werden?

Nach der Erstellung der Rechnungsstornierung, steht einer neuen und korrigierten Rechnung nichts mehr im Wege. Die neue Rechnung wird dabei als ganz normale Rechnung behandelt. Fügen Sie aber auch hier einen Vermerk zu der korrigierten Rechnung ein. Abschließend legen Sie lediglich die stornierte Rechnung in Ihrer eigenen Buchhaltung unter „storniert“ ab.

Da sowohl die fehlerhafte ursprüngliche Rechnung als auch die Stornierung mit einer einzigartigen Rechnungsnummer versehen wurden, bleibt die Situation für das Finanzamt transparent. Eine Betriebsprüfung oder der normale Vorsteuerabzug dürfte daher keine Probleme verursachen.

Mit RECHNUNG.de fehlerhafte Rechnungen vermeiden

Sind Sie sich bei der Erstellung von Rechnungen unsicher? Kein Problem! Unser Möchten Sie Ihre Rechnungserstellung auslagern?

Mit unserem Factoring-Angebot bieten wir Ihnen nicht nur eine zuverlässige Rechnungsvorfinanzierung. Wir übernehmen auch die Rechnungserstellung und den Versand an Ihren Kunden. Damit fällt es Ihnen leichter, sich auf Ihre Kunden zu fokussieren.

Zahlungserinnerung-und-Mahnung

Zahlungsausfall

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Mit der Anzahl an Kunden steigt auch das Risiko von Zahlungsausfällen. Wie Zahlungserinnerungen und Mahnungen effizient und wann eingesetzt werden können, sollte daher jeden Unternehmer interessieren. Im RECHNUNG.de Ratgeber erfahren Sie, was Sie beim Schreiben von Zahlungserinnerungen, Mahnungen und Co. beachten müssen. Außerdem geben wir einen Überblick darüber, wie ein geordnetes Mahnwesen aussehen sollte.

Insbesondere Selbstständigen und kleinen Unternehmen ist eine fristgerechte Zahlung ihrer Forderungen besonders wichtig. Um dies zu erreichen, sollte man auf ein strukturiertes Mahnwesen setzen, welches im Falle einer Zahlungsverzögerung greift. Dies besteht für viele Unternehmen aus mehreren Zahlungserinnerungen und Mahnungen, bis ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wird.

Strukturiertes Mahnwesen als Schutz gegen Zahlungsausfall

Ein Schuldner ist grundsätzlich dann im Verzug, wenn er die festgelegte Zahlungsfrist einer Rechnung nicht einhält. Wie diese festgelegt wird, ist reine Verhandlungssache. Während einige Unternehmen auf zügige Zahlungen innerhalb weniger Wochen bestehen, ist es in manchen Branchen auch üblich, Zahlungsziele von mehreren Monaten festzulegen. Wurde keine Zahlungsfrist festgelegt, gilt laut §286 BGB, dass ein Kunde 30 Tage nach dem Erhalt einer Rechnung in Verzug gerät.

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Im Gegensatz zu Unternehmern, müssen Verbraucher ausdrücklich auf diese Zahlungsfrist hingewiesen werden.

Das Mahnwesen beginnt also dann, wenn eine Rechnung überfällig ist. Dies kann über selbst versendete Mahnungen oder direkt über ein gerichtliches Mahnverfahren erfolgen. Viele Unternehmer bevorzugen aber ein gestuftes Verfahren, um ihre Kunden möglichst effizient zu einer Zahlung zu bewegen und um nicht auf den Kosten der Rechtsverfolgung sitzen zu bleiben.

Rechnung mit dem Handy erstellen

Ablauf eines gestuften Mahnprozesses

Sobald das Zahlungsziel einer Rechnung überschritten ist, kann der Rechnungsstellende ein Mahnverfahren einleiten. In den meisten Fällen werden Zahlungsziele aber schlicht weg vergessen und nicht mutwillig missachtet.

1. Den Dialog suchen

Oft ist es ratsam, am Fälligkeitsdatum der Rechnung einmal telefonisch beim Kunden nachzufragen, ob die Rechnung bereits beglichen wurde. Vielleicht gab es ein buchhalterisches oder kommunikatives Problem, welches einer Zahlung im Weg stand? Eventuell wurde das Rechnungsdatum einfach falsch interpretiert? Es gibt viele Gründe, warum die Zahlungen eines Kunden ausbleiben können. Unser Tipp: Beginnen Sie Ihren Mahnprozess mit einer freundlichen Nachfrage. Diese sorgt in vielen Fällen schon für eine direkte Zahlung.

2. Zahlungserinnerungen

Wurde die Rechnung dennoch nicht bezahlt, sollte eine förmliche, aber bestimmte Zahlungserinnerung folgen. Diese kann einige Tage nach der telefonischen Nachfrage auf postalischem oder digitalem Weg übermittelt werden. Hier ist es besonders wichtig, dem Kunden klar zu vermitteln, dass eine umgehende Zahlung die letzte Chance ist, einen Mahnungsaufschlag zu vermeiden. Daher sollte eine Zahlungserinnerung ein letztes Zahlungsziel von wenigen Tagen beinhalten.

3. Die erste Mahnung

Die erste Mahnung sollte noch einmal über die Forderung informieren und zur unmittelbaren Zahlung auffordern. Ab der zweiten Zahlungsaufforderung dürfen Mahngebühren veranschlagt werden. Diese dürfen jedoch nur den real entstandenen Kosten entsprechen. In der Praxis spricht man also nur von geringen Eurobeträgen, die für die Zustellkosten, das Briefpapier und den Brief angefallen sind.

4. Die zweite Mahnung

Stellt sich ein Kunde immer noch quer und verweigert eine Zahlung, lässt sich eine zweite Mahnung ausstellen. Falls keine dritte Mahnung mehr folgen wird, gilt es dabei den Kunden in Kenntnis zu setzen, dass ab sofort rechtliche Schritte unternommen werden.

5. Die dritte Mahnung

Grundsätzlich ist kein Unternehmer dazu verpflichtet selbst Mahnungen oder Zahlungserinnerungen auszustellen. Alle Zahlungsaufforderungen nach der Fälligkeit einer Rechnung sind reine Kulanz. Wir empfehlen daher spätestens ab der dritten Mahnung rechtliche Schritte einzuleiten.

6. Gerichtliches Mahnverfahren oder Weitergabe an ein Inkasso-Büro

Wenn ein Kunde auch nach mehreren Zahlungsaufforderungen nicht zahlt, führt kein Weg an ernsthaften Konsequenzen vorbei. Wir empfehlen, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten oder Inkasso in Anspruch zu nehmen.

Unter welchen Bedingungen darf gemahnt werden?

Eine Voraussetzung für Mahnprozesse ist, dass die Rechnung über alle rechtlichen Anforderungen verfügt. Sind Sie sich nicht sicher, ob Ihre Rechnung korrekt ist? Dann finden Sie hier unseren Leitfaden zur Rechnungserstellung. Außerdem können Sie für die nächste Rechnung unseren kostenfreien Factoring als lohnender Schutz gegen Zahlungsausfälle

Die Sorgen um ein gestuftes Mahnverfahren nimmt Ihnen RECHNUNG.de ab. Mit RECHNUNG.de können Sie Ihre Forderungen ab einer Gebühr von 0,5% des Rechnungsbetrags vorfinanzieren lassen. Sie erhalten Ihr Geld innerhalb von 24 Stunden nach Bestätigung der Forderung durch den Rechnungsempfänger und das Risiko, dass Ihr Auftraggeber nicht oder zu spät zahlt, übernimmt RECHNUNG.de.