Day: March 23, 2022

Netzwerke

Netzwerke

In vielen Branchen werden Aufträge bevorzugt an Personen aus dem eigenen Netzwerk vergeben. Wenn dies nicht erfolgen kann, dann ist wiederum das Netzwerk der eigenen Kontakte die nächste Anlaufstelle. Die richtigen Branchenverbindungen zu haben, ist für Selbstständige oft ein wahrer Segen.

Welche Bedeutung haben Netzwerke für Selbstständige?

Ein berufliches Netzwerk ist von Grund auf darauf ausgelegt, dass die beteiligten Personen voneinander profitieren. Voraussetzung dafür ist ein aktiver Austausch und eine klare Vorstellung der gegenseitigen Stärken.

Mit der Verfügbarkeit digitaler Business-Plattformen, wie Xing oder LinkedIn, ist die Bedeutung des Networkings stark angestiegen. Unternehmen oder Selbstständige, die sich heutzutage nicht vernetzen, verpassen Expansionschancen und Möglichkeiten des Wachstums. Außerdem nehmen sie eventuelle Wettbewerbsnachteile in Kauf, denn effizientes Netzwerken ist mittlerweile eher die Norm als eine Ausnahme. In der heutigen, digitalen Welt sind Netzwerke für viele Unternehmen Kernbestandteile ihres Erfolgs. Für viele sind sie die wichtigste Quelle von Finanzierungen, erfolgreicher Kundenakquise und einer effizienten Mitarbeitergewinnung.

Welche Vorteile bieten Netzwerke?

Die Gründe, Ressourcen in den Aufbau eines Netzwerks zu investieren, sind unter anderem folgende:

Einfachere Kundenakquise

Selbstständige, denen es schwer fällt, Aufträge zu bekommen und Kunden zu gewinnen, sind in der Regel nicht gut vernetzt. Ein Netzwerk aus potenziellen Geschäftspartnern, Branchenpartnern und anderen Experten zahlt sich besonders in der Kundenakquise aus. Denn wer sich als Selbstständiger einen Namen aufgebaut hat, wird bei Bedarf von potenziellen Kunden bevorzugt angesprochen.

Optimierter Vertrieb

Ein gutes Netzwerk kann zum Verkauf der eigenen Leistungen besonders nützlich sein. Selbstständige mit einem vielseitigen Kundennetzwerk haben es in der Regel einfacher, neue Produkte und Leistungen zu vertreiben. Impulse von potenziellen Kunden helfen zudem, den Vertrieb eines Produktes zu optimieren und an die Bedürfnisse des Marktes anzupassen.

Austausch mit Experten

Selbstständige, die sich mit Branchenexperten austauschen dürfen und von diesen als Fachperson respektiert werden, genießen viele Vorteile. So haben sie die Chance, früher über neue Markttrends zu erfahren und das eigene Produkt besser weiterzuentwickeln. Wer sich mit Branchenexperten umgibt und von Außenstehenden ebenfalls als Experte wahrgenommen wird, profitiert zudem von einer höheren Glaubwürdigkeit bei der eigenen Kundenbasis.

Kontakt zu möglichen Kooperationspartnern

Das eigene Netzwerk sollte die erste Anlaufstelle bei der Suche nach Kooperationspartnern sein. Gut vernetzten Unternehmern fällt es in der Regel deutlich einfacher, fruchtbare Kooperationen aufzubauen. Insbesondere Selbstständige, die bereits als Branchenexperten wahrgenommen werden, werden öfter mit Kooperationsanfragen kontaktiert. Zudem ist es mit einem entsprechenden Netzwerk einfacher, Kooperationen mit renommierten Unternehmen oder Experten einzugehen.

In einer guten Zusammenarbeit können dann Aufgaben ausgelagert und neue Aufträge generiert werden. Was die Vorteile einer Kooperation für Selbstständige sind, erfahren Sie hier.

Unproblematischere Mitarbeiterakquise

Mit den richtigen Kontakten kann es einfacher sein, Fachkräfte für das eigene Unternehmen zu gewinnen. Gut verbundene Selbstständige mit einem hohen Ansehen werden in der Regel positiver wahrgenommen. So erhalten diese in vielen Fällen mehr Antworten auf Stellenausschreibungen oder passendere Initiativbewerbungen. Es ist außerdem nicht unüblich, dass nicht benötigte Fachkräfte von einem Unternehmen an dessen direkte Kontakte weiterempfohlen werden. Punktuelle Unterstützung oder ein strukturelles Wachstum stellen so für gut vernetzte Unternehmer deutlich weniger Probleme dar.

Wo können Selbstständige ihr Netzwerk erweitern?

Während digitale Plattformen für viele Selbstständige der erste Kontaktpunkt mit dem „Networking“ ist, stellen sie bei weitem nicht die einzigen Möglichkeiten dar. Oft findet der berufliche Austausch nämlich erst offline statt und zieht sich dann in die digitale Welt. Wichtige Kontaktmöglichkeiten entstehen in der Regel in ganz alltäglichen Situationen. Die Weitervergabe eines Auftrags, der Einzug in ein neues Büro oder auch ein „Follow-Up“ mit ehemaligen Kunden oder Mitarbeitern können geschäftliche Türen öffnen. Außerdem bieten speziell organisierte Networking-Events für Unternehmer oder Seminare Chancen, gleichgesinnte Personen kennenzulernen.

Die Möglichkeiten ein effektives Netzwerk aufzubauen sind also in der Regel ganz allgegenwärtig und müssen nur noch wahrgenommen werden. Dennoch tun sich viele Personen beim Austausch mit anderen schwer. Das liegt häufig daran, dass Unklarheiten über die Quellen möglicher Netzwerk-Partner herrschen. Wertvolle berufliche Kontakte lassen sich auf folgenden Wegen finden:

Netzwerk-Tipps für Selbstständige

Obwohl Networking inzwischen so unkompliziert und zugänglicher geworden ist, macht es das nicht immer einfacher. Durch die Möglichkeit fremde Personen digital zu kontaktieren und einen Austausch anzuregen, legen viele Selbstständige ihren Fokus auf nützliche Geschäftsbeziehungen. Netzwerken ist schließlich ein Tauschhandel, der ein konsequentes Geben und Nehmen erfordert, um fair zu bleiben. Schließlich ist niemand an einseitigen oder unfairen Geschäftsbeziehungen interessiert. Wer seine Interessen beim Austausch falsch kommuniziert, hinterlässt einen schlechten Eindruck bei seinem Gegenüber.

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Wünschen Sie sich Unterstützung von einem Ihrer Geschäftskontakte? Fragen Sie sich zuerst, wie sie diesem helfen können. Können Sie den Kontakt vielleicht mit einem potenziellen Kunden verbinden oder ihm bei einem Projekt weiterhelfen? Ihrem Netzwerkpartner etwas anbieten zu können, sollte in einer gesunden geschäftlichen Beziehung Vorrang vor dem Nehmen haben.

Nur gleichwertige und gesunde Geschäftsbeziehungen haben das Potenzial jahrelang zu bestehen. Um das zu gewährleisten, sollten Selbstständige regelmäßig auf sich aufmerksam machen. Ein kleines Präsent zur Weihnachtszeit oder ehrliche, handgeschriebene Geburtstagsgrüße hinterlassen einen positiven Eindruck, der sich in ferner Zukunft vielleicht noch einmal bezahlt macht. Besonders wichtig ist, dass ein Kontakt gepflegt wird und nicht für mehrere Jahre unkontaktiert bleibt. Digitale Netzwerke eignen sich bestens dazu und bieten Chat-Funktionen, die einen regelmäßigen Austausch bequem ermöglichen.

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Vergessen Sie Ihre Geschäftskontakte nicht! Dass geschäftliche Beziehungen so gut zugänglich sind, macht sie in gewisser Weise auch unbedeutend. Sie müssen nämlich davon ausgehen, dass gut vernetzte Unternehmer hunderte Kontakte in ihrem Netzwerk haben. Daher zahlt es sich aus, einen positiven Eindruck mit kleinen Wertschätzungen zu hinterlassen oder potenzielle Kunden in regelmäßigen Abständen an Ihre Kontakte weiterzugeben.

Die Grundlage einer gesunden Beziehung sind klare Interessen. Es bringt nichts, einem geschäftlichen Kontakt die eigenen Intentionen zu verheimlichen. Wer neue Kunden sucht oder ein anderes Vorhaben hat, sollte dies möglichst klar aussprechen. Denn nur so wird eine Beziehung einvernehmlich, selbstbestimmt und wertvoll. Unternehmer sollten also grundsätzlich in ihrer ersten Vorstellung auf das jeweilige Vorhaben hinweisen. Wer weiß, vielleicht schätzt ein Kontakt diese Ehrlichkeit und versucht selbst dabei zu helfen.

Factoring für Selbstständige und kleine Unternehmen

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Mittel zur Kundenakquise

Es gibt einige unterschiedliche Methoden der Kundenakquise, die je nach Branche gut oder weniger gut funktionieren werden. Eine Mischung aus verschiedenen Maßnahmen und eine gründliche Erfolgsanalyse bereits durchgeführter Aktionen ist in aller Regel erforderlich, um den erfolgversprechendsten Weg zu ermitteln. Die wichtigsten und gängigsten Mittel zur Kundenakquise sollten jedem Unternehmer geläufig sein.

Über diese Wege, können Sie Kunden gewinnen:

1. Telefonmarketing und telefonische Erreichbarkeit

Das Telefon ist und bleibt auf absehbare Zeit die bequemste und schnellste Möglichkeit, in direkten Kontakt mit potenziellen Kunden zu treten. Nach einer Forsa-Umfrage des Jahres 2015 erwarten 97 Prozent aller Verbraucher, ein Unternehmen telefonisch kontaktieren zu können, wenn sie Fragen zu dem Angebot oder dem gekauften Produkt haben. Telefonische Erreichbarkeit ist also ausgesprochen wichtig für ein Unternehmen, um keine potenziellen oder bereits bestehenden Kunden an die Konkurrenz zu verlieren. Wer erreichbar ist, signalisiert seinen Kunden Service-Mentalität sowie Zuverlässigkeit und vermittelt den Eindruck eines professionellen Unternehmens.

2. Pressemitteilungen

Lokale Zielgruppen erreicht der Kleinunternehmer effektiv über lokale Medien. Sei es ein Stadtteil-Blog, Regionalzeitungen oder ein Radiosender.

3. Informativer Web-Auftritt

Aushängeschild eines Unternehmens und erster Anlaufpunkt für jeden Interessenten und Kunden ist längst nicht mehr ein Ladengeschäft oder ein Firmensitz, sondern die Website der Firma. Neben modernem Design und intuitiver Bedienbarkeit sind außerdem folgende Punkte wichtig:

– Übersichtliche und umfassende Informationen zu jeder Dienstleistung oder jedem Produkt – Transparenter Einblick in Kosten und Konditionen – Einladung zur Kontaktaufnahme und Benennung von Ansprechpartnern – Erste Antworten auf häufig aufkommende Kundenfragen (FAQ-Bereich)

4. E-Mail-Marketing

Gerade als Kleinunternehmer, der sein Geschäft zunächst in Gang bringen möchte, sind Freunde, Bekannte und deren Bekannte oft die am einfachsten zu erreichende Zielgruppe. Eine professionell verfasste E-Mail von einer Firmenadresse mit Unternehmensvorstellung, Signatur und Verweis auf die Website zieht erste Besucher aus dem erweiterten Bekanntenkreis an und bringt das Unternehmen ins Gespräch.

5. Soziale Netzwerke

Präsenz auf allen relevanten Social-Media-Kanälen ist inzwischen beinahe ebenso wichtig für ein junges Unternehmen wie die eigene Homepage. Für nahezu jeden Themenbereich gibt es auf diesen Kanälen auch Fach- und Diskussionsgruppen. Ein geschickt platzierter Post bringt das neue Unternehmen hier bei seiner Zielgruppe schnell ins Gespräch. Wem das nicht genügt, der kann eine bezahlte Anzeige über Social-Media zielgruppenorientiert verbreiten lassen.

6. Event-Marketing

Bei all den Anstrengungen, neue Kunden für das Unternehmen zu gewinnen, gerät allzu oft ein mindestens ebenso wichtiger Aspekt außer Acht: die Pflege der Bestandskunden. Hierbei wird häufig ein bedeutender Effekt vergessen: Ein bestehender und zufriedener Kunde kauft meist nicht nur selbst ein weiteres Mal, sondern empfiehlt auch anderen Personen innerhalb der Zielgruppe das Unternehmen. Jeder wunschlos glückliche Kunde ist somit gleichzeitig ein Botschafter für das Unternehmen, ein Mitarbeiter im Sinne des Empfehlungsmarketings. Wer einen Kundenstamm aufgebaut hat, sollte vor althergebrachten Mitteln des Direktmarketings nicht zurückschrecken. Individuelle Werbe-Mails, zeitlich befristete, attraktive Angebote und gesonderte Konditionen für Stammkunden kommen bei Kunden in vielen Branchen gut an.

Nutzen Sie jeden Kundenkontakt als Werbung für Ihr Unternehmen

Für Kundenzufriedenheit sorgt ein Unternehmen nicht nur durch die Qualität der Ware, der Leistung oder des Service, sondern auch durch den Umgang mit Telefonanfragen, die Übersichtlichkeit und den Informationsgehalt der Website und die Präsentation seiner Leistung. Für ein blasses, liebloses und unpersönliches Angebot entscheiden sich Verbraucher eher selten. Dem Unternehmer sollte stets bewusst sein: Jede E-Mail, jeder Brief, jedes Angebot, jede Rechnung, jede Auftragsbestätigung, jedes Telefonat, jeder Aufruf der Unternehmens-Website, kurzum jeder Kundenkontakt, egal in welcher Form, ist immer zugleich Werbung für das Unternehmen.

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Initiativbewerbung

Die gute wirtschaftliche Lage lässt sich auf dem gesamten Arbeitsmarkt bemerken. Freiberufler mit technischen-, digitalen- oder Marketing-Kompetenzen sind begehrter denn je. Unternehmen suchen heutzutage flexible Spezialisten, die punktuelle Verstärkung bieten. Viele Freiberufler vertrauen jedoch zu sehr auf ihr Netzwerk und unterschätzen den möglichen Erfolg einer Initiativbewerbung.

So sind Initiativbewerbungen erfolgreich

Gerade größere Unternehmen, die mit freien Mitarbeitern zusammenarbeiten, vergeben Aufträge bevorzugt an bekannte Freelancer aus ihren Kontakten. Dementsprechend sind mögliche Aufträge für Außenstehende häufig nicht ersichtlich. In solchen Situationen sind Initiativbewerbungen besonders angebracht, um kurz- und mittelfristig neue Kunden zu gewinnen. Eine solche Bewerbung ist jedoch anders strukturiert als eine gewöhnliche Bewerbung für eine Festanstellung.

Im Vordergrund stehen immer die Anforderungen an das jeweilige Projekt. Informationen zu Ihrer Person, Ihren Kenntnissen und ein Portfolio sind daher relevanter als ein Motivationsschreiben. Dennoch kann es nicht schaden, wenn Sie sich als teamorientierter Experte präsentieren, der ein Projekt zu angemessenen Kosten in kurzer Zeit bearbeiten kann.

1. Recherche als wichtigste Basis einer erfolgreichen Initiativbewerbung

Gerade bei einer Initiativbewerbung steht die Recherche im Fokus. Als qualifizierter Experte sollten Sie mögliche Auftraggeber in Ihrer Branche kennen und regelmäßig verfolgen. Auf Events und Branchenmessen werden neue Projekte angekündigt, die als Basis für eine mögliche Zusammenarbeit dienen können. Alternativ können Pressemeldungen als gute Informationsquelle für eine Initiativbewerbung dienen. Werden dabei Projekte erwähnt, die zu Ihren Qualifikationen passen, sollten Sie den Aspekt in Ihrem Anschreiben aufgreifen.

Besonders wichtig ist, dass Sie sich folgende Fragen mit der Recherche für Ihre Initiativbewerbung beantworten können.

– Wie kann das Unternehmen von meinen Dienstleistungen profitieren? – Warum bin ich besser als andere freischaffende Spezialisten geeignet?

Auf die Antworten dieser beiden Fragen sollte die Initiativbewerbung später Bezug nehmen. Die Recherche dient als Grundlage, um die Initiativbewerbung so passend wie möglich zu formulieren. Grundsätzlich gilt: Eine ergebnisreiche Recherche erhöht Ihre Chancen auf einen Auftrag maßgeblich. Wenn die Recherche unzureichend ist, haben Sie im späteren Bewerbungsschreiben weniger Anhaltspunkte, auf die Sie sich beziehen können.

2. Schaffen Sie im Anschreiben einen persönlichen Bezug zum Unternehmen

Das Anschreiben für eine Initiativbewerbung sollte anders strukturiert werden als ein Anschreiben auf eine ausgeschriebene Stelle. Hier spiegelt sich wider, ob die Recherche erfolgreich war. Wenn genügend Informationen zum Unternehmen gewonnen wurden, kann man auf diese im Anschreiben Bezug nehmen. Im Fokus sollten Lösungen für die Aufgaben des anvisierten Auftraggebers stehen. Eine Beschreibung der eigenen Persönlichkeit und Einstellung sollte darin nur begrenzt vorkommen. Wichtiger ist, dass in wenigen Sätzen überzeugend klar gemacht wird, wie Sie dem potenziellen Auftraggeber helfen können. Hierfür sollten die bei der Recherche beantworteten Fragen als Basis dienen. Erfolge und Fähigkeiten sollten aus Ihrem Anschreiben klar zu entnehmen sein. Außerdem empfiehlt es sich, das Anschreiben kurz und aussagekräftig zu halten.

3. Fassen Sie Ihre Eigenwerbung in einen Lebenslauf und ein Portfolio

Wenn der Mitarbeiter des Unternehmens Ihren Lebenslauf öffnet, war Ihr Anschreiben überzeugend. Deshalb ist ein Lebenslauf und ein Portfolio eine gute Möglichkeit, um diese Überzeugung zu festigen und alle relevanten Erfolge zu listen. Auch hier beziehen Sie sich am besten auf die Recherche, welche als Vorarbeit für eine erfolgreiche Initiativbewerbung dient. Durch diese sollten Sie inzwischen auch genau wissen, welche Stationen Ihrer Karriere für den anvisierten Kunden von Interesse sein können.

Wichtig ist jedoch, dass Sie den Umfang Ihres Lebenslaufes und Portfolios ebenfalls im Rahmen halten. Schließlich möchten Sie nicht selbstverliebt wirken, sondern präzise auf Ihre Erfolge und Fähigkeiten hinweisen. Daher empfiehlt sich eine Projekttabelle mit exakten Aufgabenbeschreibungen in chronologischer Reihenfolge. Falls Sie eine persönliche Webseite oder einen gut geführten Xing- oder LinkedIn-Account haben, können Sie auch auf diese hinweisen. Dabei ist jedoch wichtig, dass es sich um einen gepflegten und aktuellen Netzauftritt handelt. Schließlich möchten Sie Ihren positiven Eindruck beim Kunden nicht gefährden.

4. Beantworten Sie Rückfragen

Wenn die Initaitivbewerbung erfolgreich war, erhalten Sie eine Rückmeldung von dem anvisierten Auftraggeber. Im Idealfall besteht von seiner Seite aus Bedarf an Verstärkung und er zeigt sich interessiert an einem weiteren Gespräch mit Ihnen. Auch dort gilt es, durch Professionalität und Sachlichkeit zu überzeugen. Beantworten Sie Rückfragen möglichst direkt und präzise. Ein persönliches Gespräch kann das Interesse beim potenziellen Auftraggeber festigen und für eine Beauftragung sorgen. Vergessen Sie nicht, dass eine Initiativbewerbung nur der erste Schritt für eine erfolgreiche Kaltakquise ist.

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Geheimhaltungsvereinbarung

Ein Unternehmen, das mit potentiellen Partnern spricht oder diesen Akteneinsicht gewährt, gibt einen direkten Einblick in eine innovative Idee, ein technisches Verfahren, eine Prozedur oder ganz einfach in Interna. Damit diese Informationen unter Verschluss bleiben, kann eine sogenannte Geheimhaltungsvereinbarung sinnvoll sein.

Eine Geheimhaltungsvereinbarung ist ein vertragliches Dokument, das zwischen zwei oder mehreren Parteien geschlossen wird und Stillschweigen über Verhandlungen, Verhandlungsergebnisse oder vertrauliche Unterlagen vertraglich festlegt.

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Stillschweigen

Stillschweigeklauseln besagen, dass sich die Beteiligten zur Geheimhaltung beziehungsweise zur Verschwiegenheit in Bezug auf alle Informationen in Zusammenhang mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verpflichten. Bei Äußerungen gegenüber Dritten ist darauf zu achten, dass diese zu keiner Verletzung der unterschriebenen Klausel zur Verschwiegenheit führen. Nichtbeachtung führt zu Sanktionen.

Neben dem Begriff „Geheimhaltungsvereinbarung“ sind auch folgende Formulierungen üblich:

– Vertraulichkeitserklärung – Verschwiegenheitsverpflichtung – Non-disclosure agreement (NDA) – Vertraulichkeitsvereinbarung – Geheimhaltungsvertrag

Eine solche Vertraulichkeitsvereinbarung ist übrigens nicht zu verwechseln mit einem Patent. Während ein Patent ein technisches Verfahren schützt oder die Veröffentlichung eines nachgeahmten technischen Produktes verbietet, stellen Vertraulichkeitsvereinbarungen die Nichtverbreitung jeglicher Art von Information sicher, die das Dokument umfasst.

Anwendungsbereiche der Geheimnisvereinbarungen

Eine Geheimhaltungsvereinbarung wird immer dann geschlossen, wenn wichtige Geschäftsgeheimnisse nicht an die Öffentlichkeit gelangen dürfen, weil daraus gegebenenfalls ein Reputationsverlust oder ein wirtschaftlicher Schaden resultieren würde.

Relevanz innerhalb von Kartellen

Innerhalb wirtschaftlicher Kartelle haben NDAs eine besondere Relevanz: Das Bundeskartellamt erkennt lizensiertes Know-how, das keiner Geheimhaltungsverpflichtung unterstellt ist, nicht als geheimes Know-how an. Solche Know-how-Lizenzverträge werden daher oftmals als wettbewerbsbeschränkend eingestuft.

Einseitige und zweiseitige Geheimhaltungsvereinbarung

Verschwiegenheitsklauseln kommen immer dann zum Tragen, wenn es um die Übermittlung von Informationen und Know-how geht. Dabei muss mindestens eine Partei mit Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen einer anderen in Berührung kommen.

Einseitige Geheimhaltungsvereinbarung

Eine einseitige Geheimhaltungsvereinbarung wird immer dann getroffen, wenn ein Vertragspartner durch seine Tätigkeit an Interna gelangen und zum Nachteil des anderen Akteurs verwenden könnte. Hier zwei Beispielsituationen:

  • Ein Carsharing-Anbieter führt eine Studie zu den Nutzungsgewohnheiten und der Kundenzufriedenheit durch. Der durchführende Dienstleister erhält Einblick sowohl in Firmen-Interna als auch in private Kundendaten. Zum Schutz der Betriebsgeheimnisse und der persönlichen Daten der Kunden wird eine Geheimhaltungserklärung aufgesetzt.
  • Ein Spiele-Entwickler lässt eine Beta-Version durch externe Nutzer testen. In diesem Fall wird eine einseitige Verschwiegenheitserklärung vereinbart, damit die Spielinhalte bis zum Erscheinungsdatum geheim bleiben und es keine „Spoiler“ (Verraten spannender Inhalte) gibt.

Zweiseitige Geheimhaltungsvereinbarung

In einigen Fällen ist auch eine gegenseitige Geheimhaltungsvereinbarung nötig, die am besten vor der Zusammenarbeit vertraglich festgelegt wird. Beispiel:

  • Ein Unternehmen und einer seiner Zulieferer möchten stärker zusammenarbeiten, um den Produktionsprozess zu optimieren und so Kosten einzusparen. Dafür müssen die Vertragspartner Betriebsinterna wie Produktionsdetails austauschen. Diese müssen selbstverständlich vor Offenlegung geschützt werden. Zudem empfiehlt es sich, auch in Bezug auf neue Ideen und daraus resultierende Nutzungsrechte eine vertragliche Vereinbarung zu treffen, um nach Ende der Zusammenarbeit keinen Nachteil in Form eines direkten Konkurrenten entstehen zu lassen.

Spezielle Vertragsformen und Anwendungsbeispiele

Neben den angeführten Beispielen zur Geheimhaltungsvereinbarung existieren weitere, spezielle Vertragsformen:

Letter of Intent

Hierbei handelt es sich um eine Absichtserklärung, auch Grundsatzvereinbarung genannt, die das Verhandlungsinteresse oder das Interesse an einem Vertragsabschluss verbriefen sollen. Dieses Interesse wird von einem oder mehreren Vertragspartnern bekundet. Bei Vertragsverhandlungen zu Unternehmenskäufen, größeren Projekten oder zeitaufwändigen Transaktionen sollen sie die Ernsthaftigkeit der Gespräche verdeutlichen.

Kooperationsvertrag

Ein Kooperationsvertrag kann im Anschluss an eine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnet werden. Er regelt bei langfristiger Zusammenarbeit den zukünftigen Umgang mit kritischen Firmen-Interna und ergänzt oder ersetzt die vorherige Vereinbarung. Welche Vorteile Kooperationen Selbstständigen und Unternehmern bringen, wird in diesem Ratgeber-Artikel thematisiert.

Lizenzvertrag

Lizenzvertrag: Inhaber eines gewerblichen Schutzrechts haben einen Vertrag abgeschlossen, der einem Dritten gegen Gebühr die teilweise oder vollständige Auswertung einer Lizenz erlaubt. So werden Informationen, etwa ein Produktionsverfahren, gegen nicht-lizensierte Kopien geschützt. Worin der Unterschied zwischen Urheberrecht und Nutzungsrecht liegt, wird in diesem Ratgeberartikel erklärt. Warum und wie Sie Ihr Urheberrecht schützen sollten, erfahren Sie wiederum ausführlich in diesem Beitrag.

Technologietransfer-Verträge

Bei dieser Vertrags-Art handelt es sich ebenfalls um eine Art Lizenz-Vertrag. Meist geht es um geplante, zeitlich begrenzte, privatwirtschaftliche oder staatlich unterstützte Prozesse, bei denen zwischen freien Technologien, wie Patenten oder Lizenzen, und gütergebundenen Technologien, wie Spezialmaschinen und vollständigen Fabrikanlagen, unterschieden wird. Technologietransfers finden zwischen Hochschulen, Erfindern, Forschungseinrichtungen und Unternehmen, innerhalb multinationaler Unternehmen, zwischen verschiedenen Unternehmen, zwischen Industrieländern sowie zwischen Industrie- und Entwicklungsländern statt.

Beraterverträge für sensible Geschäftsbereiche

Hierbei handelt es sich um einen expliziten Vertrag, der alle Mitarbeiter und Dienstleister der Geheimhaltung verpflichtet. Erst nachdem alle Beteiligten den Vertrag unterschrieben haben, können kritische Informationen intern offengelegt werden.

Arbeits- und Mitarbeiterverträge

In vielen Arbeitsverträgen sind Klauseln enthalten, die es dem Mitarbeiter verbieten, Informationen aus dem Berufsalltag an Dritte weiterzugeben. Dabei kann es sich um aktuelle Projekte, Kundendaten oder auch um das persönliche Gehalt handeln.

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Beispiel für eine salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Vertragsbestandteile

Damit die Geheimhaltungsvereinbarung über alle wichtigen Eckdaten verfügt, sollten folgende Themen in das Schriftstück aufgenommen werden.

Umfang der Zusammenarbeit und der Geheimhaltung

Unter diesem Punkt definieren die Beteiligten die Art und den Umfang des gemeinsamen Projektes, den Terminus „Geheimhaltung“ und das konkrete Anliegen, das geheim gehalten werden soll.

Vertragsparteien

Unter diesem Punkt werden die Namen der beteiligten Personen beziehungsweise der beteiligten Unternehmen inklusive der Adressen festgehalten. In jedem Fall muss es sich um geschäftsfähige Personen handeln.

Spezifischer Vertragsgegenstand

Hier definieren die Vertragsparteien alle vertraulich zu behandelnden Informationen. Alle geheim zu haltenden Papiere, Unterlagen und vertraulichen Informationen müssen hier aufgenommen werden. Gleiches gilt für Handlungen und Aussagen einzelner Beteiligter, die nicht an die Öffentlichkeit gelangen sollen. Je genauer hier gearbeitet wird, desto umfangreicher ist der Schutz. Ebenso bietet es sich an, Informationen, die nicht Teil des Vertragsgegenstandes sind, abzugrenzen.

Dauer der Geheimhaltungspflicht

Der Zeitrahmen der Geheimhaltungspflicht ist entscheidend. Viele Geheimhaltungsvereinbarungen werden zeitlich unbegrenzt geschlossen. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein berechtigtes Interesse, die Daten weiterzugeben, eine Frist erforderlich macht.

Sanktionen bei Nichtbeachtung

Hat sich eine Person oder ein Unternehmen dazu entschieden, eine Geheimhaltungserklärung zu verfassen, so ist es sinnvolleine Strafe bei Zuwiderhandlung zu definieren.

Erklärung sollte den Umstände angepasst werden

Im Internet existieren diverse Muster für Geheimhaltungsverträge, die kostenfrei genutzt werden können. Allerdings sollten Nutzer diese unbedingt den eigenen Bedürfnissen anpassen. Es ist sehr wichtig, die Klauseln entsprechend der situationsspezifischen Umstände anzupassen. Ebenso sollten sie präzise definieren, was die Gegenseite darf und welche Handlungen tabu sind. Besonders die Regelungen zum Schadensersatz sollten exakt formuliert werden. Sind diese unspezifisch, bemerkt dies ein erfahrener Vertragspartner sehr schnell.

Salvatorische Klausel‌

Unter einer salvatorischen Klausel versteht man in der Rechtssprache eine Bestimmung, die regelt, welche Rechtsfolgen eintreten sollen, wenn sich einzelne Vertragsbestandteile als unwirksam oder undurchführbar herausstellen oder wenn Fragen offenbleiben, die der Vertrag eigentlich hätte beantworten sollen.

Vertragsverstoß und Folgen

Kommt es zu einem Vertragsbruch, etwa weil ein Beteiligter geheime Informationen weitergibt, wird die vertraglich festgeschriebene Sanktion fällig. Dabei gilt es, Vertragsstrafen von Schadensersatzansprüchen zu unterscheiden.

Vertragsstrafen

Vertragsstrafen sind immer dann zu zahlen, wenn einem Vertragspartner zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, dass er sich dem Bruch der Geheimhaltungspflicht aus dem NDA schuldig gemacht hat. Ob dadurch tatsächlich ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist, ist zunächst einmal unerheblich. Gegebenenfalls ist Schadensersatz zu erstatten.

Die Höhe der Vertragsstrafe spielt eine entscheidende Rolle. Liegt der Betrag unter 5.000 Euro und ein Streitfall tritt ein, ist das Amtsgericht der jeweiligen Gemeinde zuständig. Diese sind häufig nicht nur chronisch überlastet, sondern haben in diesen Themenkomplexen auch wenig Erfahrung. Liegt der Streitwert über dieser Schwelle, geht die Zuständigkeit an das jeweilige Landgericht über. Hier sind die fachkundigeren Wirtschafts- und Handelskammern angegliedert, was für die Klägerseite von Vorteil ist.

Schadensersatz

Tritt durch die Indiskretion ein wirtschaftlicher Schaden ein, muss die Höhe des Schadenersatzes im Detail nachgewiesen werden. Diesen Schaden trägt der Vertragsbrecher.

Nachweispflicht

Eine Verschwiegenheitserklärung allein garantiert noch keinen juristischen Erfolg im Falle einer Informations-Offenlegung. Schließlich muss die geschädigte Seite beweisen, dass die Indiskretion von der anderen Vertragspartei ausgegangen ist. Dafür ist es nötig, auszuschließen, dass die der Geheimhaltung unterliegenden Informationen nicht woanders abgegriffen wurden. Potenziell vorstellbare Szenarien sind Gespräche mit Bekannten, Unachtsamkeit beim Umgang mit Akten oder ein unzureichend gesicherter E-Mail-Account.

Grenzen einer Geheimhaltungsvereinbarung

Beim Aufsetzen einer Verschwiegenheitserklärung gilt Vertragsfreiheit. Das heißt, die Parteien können den Inhalt frei bestimmen, solange sie sich an die Gesetze halten. Diese sind dann überschritten, wenn die Vereinbarung zu weit gefasst ist und zu viel der Geheimhaltung unterwirft. Der Gesetzgeber spricht in diesem Fall von einer sittenwidrigen Einschränkung des Vertragspartners, die ihn in seiner unternehmerischen Freiheit einschränken würde.

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Aufträge

Die Frage nach IT-Spezialisten ist aktuell größer als das Angebot an Fachkräften. Die Auftragsbücher von selbstständigen IT-Spezialisten müssten daher theoretisch prall gefüllt sein. Die Realität sieht jedoch oft anders aus. Unternehmen setzen oft auf persönliche Kontakte, wenn es um die Vergabe von Aufträgen geht.

Über welche Kanäle suchen Unternehmen IT-Freiberufler?

Insbesondere Freiberufler ohne großes Netzwerk haben oft Probleme, an Aufträge zu kommen. Das ist nicht verwunderlich, denn in der Regel bevorzugen Unternehmen bekannte Gesichter bei der Auftragsvergabe. So hat eine Studie der Hays PLC festgestellt, dass für die meisten Unternehmen als maßgebliches Auswahlkriterium für IT-Freelancer die „Gute Zusammenarbeit bei einem früheren IT-Projekt“ gilt.

Der Großteil der externen Fachkräfte wird dabei direkt und ohne Vermittler beauftragt. Laut einer weiteren Befragung im Rahmen der Studie wird sich diese Vorgehensweise perspektivisch auch nicht ändern. An zweiter Stelle stehen Personaldienstleister, die die Fachkräfte an Unternehmen vermitteln. Den dritten und vierten Platz in der Studie belegen klassische IT-Beratungsunternehmen und Online-Portale.

Für Freiberufler bedeutet dies, dass der Verzicht auf einen Arbeitsvermittler durchaus lukrativ sein kann. Vorausgesetzt ist natürlich, dass man über die entsprechenden Kontakte und eine gute Branchenkenntnis verfügt.

Wo und wie finden IT-Fachkräfte Aufträge?

Wie oben erwähnt, ist das Netzwerk eines Freiberuflers immer noch das wichtigste Werkzeug bei der Kundenakquise. Ist man erstmal als Experte in einem bestimmten Bereich bekannt und hat regelmäßig durch Leistung überzeugt, kommen neue Aufträge meistens von alleine. Da man sich ein gutes und beständiges Netzwerk über längere Zeit erarbeiten und aufbauen muss, ist dies für Neueinsteiger nicht wirklich greifbar.

Diese setzen in der Regel auf folgende Werkzeuge:

Personalvermittler

Renommierte Personalvermittler sind eine ideale Möglichkeit für Neueinsteiger in der Selbstständigkeit. Gerade Fachkräfte mit vielseitigen Fähigkeiten, die zwar Berufserfahrung haben, aber kaum Erfahrungen in der Selbstständigkeit, können mit einem Personalvermittler erste Aufträge gewinnen. Diese betreiben ein erfolgreiches Matchmaking im HR-Bereich und filtern interessante Aufträge für Selbstständige. Unternehmen genießen die Gewissheit, dass die vermittelten Fachkräfte vorher geprüft wurden und, je nach Anbieter, eine gewisse Expertenposition einnehmen können. Bei den meisten Vermittlern wird eine Provision von etwa 10% bis 20% auf den jeweiligen Auftragswert fällig.

Online-Portale

Viele Projektbörsen und HR-Portale bieten Freiberuflern ein gutes Umfeld zur Kundengewinnung. Dort werden verfügbare Projekte in der Regel öffentlich ausgeschrieben. Freie Fachkräfte haben so die Möglichkeit, Bewerbungen und Anfragen direkt an die Unternehmen zu stellen. Viele Portale stellen ihre Vermittlungsleistung dem inserierenden Unternehmen in Rechnung. Andere Portale setzen wiederum darauf, die Vermittlung den Freelancern in Rechnung zu stellen oder einen Prozentsatz von dem Auftragsvolumen zu erheben. Neueinsteiger haben auf Online-Portalen grundsätzlich erst einmal eher schlechtere Karten. Mit etwas Aufwand und den entsprechenden Fähigkeiten sollten sich aber schnell attraktive Referenzen und Portfolios bilden lassen.

Outsourcing-Plattformen

Die üblichen Outsourcing-Plattformen, wie freelancer.comfiverr.com und upwork.com sollten eher als sporadische Alternative angesehen werden. Da Freiberufler dort mit einer breiten Masse um Aufträge konkurrieren, ist das Verhältnis von Aufwand und Nutzen oft nicht ideal. Dennoch bieten diese Portale Möglichkeiten, um kurzfristige Kapazitäten mit Jobs zu füllen und langfristig ein Netzwerk aufzubauen. Spezialisierte IT-Portale, wie Gulp oder 4scotty sind in der Regel deutlich attraktiver und bieten höhere Auftragsvolumina.

Kaltakquise

Die Kaltakquise ist auch heutzutage ein effektives Werkzeug zur Auftragsgewinnung. Insbesondere Aufträge, die nicht ausgeschrieben oder offen vermittelt werden, können so gewonnen werden. Ein persönliches Telefongespräch vermittelt dabei oft einen guten Eindruck bei potenziellen Kunden. Idealerweise beziehen Sie sich auf Neuigkeiten beim jeweiligen Unternehmen, die auf einen erhöhten Bedarf an IT-Fachkräften hindeuten. Gerade Unternehmen, die neue Projekte planen und eine aggressive Expansionspolitik durchführen, haben einen sehr hohen Bedarf an IT-Personal.

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Unser Tipp: Suchen Sie das Gespräch und überzeugen Sie die Personaler persönlich von Ihren Qualitäten.

Wie verkauft man sich am besten als Freelancer?

Ähnlich wie auf dem normalen Arbeitsmarkt, geht es auch in der Vermittlung einer selbstständigen Arbeitskraft um den richtigen Auftritt. Dabei arbeiten Unternehmen vor allem gerne mit Experten zusammen, die sich auf einen oder mehrere IT-Bereiche spezialisiert haben. Eine deutliche Positionierung auf ihrer Webseite und Online-Profilen hilft dabei.

Des Weiteren sind aussagekräftige, fachlich relevante Portfolios mittlerweile Marktstandard. Idealerweise stellen Sie nur die Projekte vor, die besonders zu ihrer Spezialisierung passen.

Flüssig bleiben und sorgenfrei werden dank RECHNUNG.de

Selbstständige IT-Spezialisten minimieren mit der Rechnungsvorfinanzierung von RECHNUNG.de ihren zeitlichen Aufwand für Buchhaltung und Rechnungserstellung. Dadurch können sie sich auf die wesentlichen Aspekte konzentrieren, die ihre Selbstständigkeit langfristig weiterbringen – Den Ausbau eines Netzwerkes, Expertise und eine gute Positionierung.

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Teamwork

Erfolgreiche Webpraesenz

Die eigene Webpräsenz dient als digitale Visitenkarte für Freiberufler und kann dabei helfen, potenzielle Kunden zu überzeugen. Wenn der eigene Internetauftritt jedoch nicht aussagekräftig die eigene Zielgruppe anspricht, besteht das Risiko potenzielle Kunden abzuschrecken. Die Besucher einer Webseite entscheiden nämlich in kürzester Zeit, ob eine mögliche Zusammenarbeit für sie infrage kommt oder nicht. Daher ist es umso wichtiger, die eigene Zielgruppe zu bestimmen und die Struktur der Webseite entsprechend anzupassen.

Der erste Schritt zur erfolgreichen Webpräsenz

Zielgruppe definieren und Suchmuster potenzieller Kunden verstehen

Um eine überzeugende Webseite anzufertigen, sollten Sie sich vorerst klar machen, welche Personen in Ihrer Zielgruppe liegen. Es ist empfehlenswert, sich auf die Zielgruppe festzulegen und im späteren Verlauf der Webseiten-Erstellung nicht abzuweichen. Menschen suchen im Internet nach unterschiedlichen Inhalten und reagieren ganz unterschiedlich. So sollte die Webseite eines Freiberuflers nicht zu mehreren Zielgruppen gleichzeitig sprechen, sondern aussagekräftig auf die Suchmuster der eigenen Kunden ausgelegt sein. Meistens handeln die Besucher der Webseiten von Freiberuflern nach folgenden Schemata:

Informationssuchend

Informationssuchende Webseitenbesucher handeln mehrwertorientiert. Diese wissen in der Regel genau, wonach sie suchen und sind bereit, überdurchschnittlich viele Inhalte wahrzunehmen. Für Freiberufler sind dies meistens Besucher, die ihre Webseite durch Eigeninitiative über Suchmaschinen gefunden haben.

Eine aussagekräftige Beschreibung der eigenen Dienstleistungen und ein überzeugendes Portfolio kann diese Besucher zu einer Kontaktanfrage bewegen. Wichtig ist, dass auch informationssuchende Besucher an entscheidenden Punkten der Webseite auf Kaufmöglichkeiten hingewiesen werden.

Elementfokussiert und kaufbereit

Wenn Webseitenbesucher von vornherein elementfokussiert agieren, sind es meistens wiederkehrende Besucher. Diese haben bei ihrem ersten Besuch der Webseite vermutlich informationssuchend gehandelt und sich inzwischen auf einen Kauf festgelegt. Für elementfokussierte Besucher stehen Handlungsaufforderungen und der schnellste Weg zum Kontaktformular im Mittelpunkt.

Es ist auch möglich, dass diese Besucher über ein anderes Medium von Ihnen erfahren haben. Zielgerichtete Handlungsaufforderungen können diese Benutzer zu einem Kauf oder einer Kontaktanfrage bewegen. Wichtig ist hier, dass eine klare Navigation zu einer Kontaktmöglichkeit oder einer Online-Bestellung führt.

Die Gestaltung der eigenen Webseite sollte also einen Mittelweg zwischen klaren Handlungsaufforderungen und informationsreichen Inhalten bieten. Eine übersichtliche und intelligente Strukturierung kann daher zu sehr guten Ergebnissen führen. Damit erreichen Sie, dass sich der kaufbereite Besucher nicht von zu vielen Inhalten erschlagen fühlt. Dennoch bieten Sie dem informationssuchenden Interessenten genügend Inhalte, um sich ein Bild von der eigenen Dienstleistung zu machen.

Diese Elemente gehören in eine erfolgreiche Webpräsenz

Die Besucher Ihrer Webpräsenz haben in der Regel wenig Zeit. Häufig möchten diese in kürzester Zeit mit relevanten Inhalten Informationen gewinnen und Weiteres persönlich besprechen.

Daher ist es wichtig, dass das Alleinstellungsmerkmal Ihrer Dienstleistungen im Zentrum Ihrer Webseite steht. Versuchen Sie auf der Startseite, Ihre Kernkompetenz in den Mittelpunkt zu stellen. Referenzen Ihrer Kunden finden dort ebenfalls Platz. Anstatt weit auszuholen, bringen Sie auf den Punkt, was Sie von der Konkurrenz unterscheidet. In Unterseiten lassen sich anschließend Beispiele für diese Kernkompetenz listen und weitere Informationen bereitstellen.

Dienstleistungsübersicht

Eine Übersicht über Ihre Dienstleistungen sollte die Probleme Ihrer Webseitenbesucher ansprechen. Diese haben häufig ein akutes Problem oder eine Aufgabe und benötigen klare Lösungsansätze. Beantworten Sie die Fragen Ihrer Kunden mit präzisen Beschreibungen Ihrer Dienstleistungen und Ihres Talents.

Portfolio

Ihr Portfolio dient als Ort, um Ihre Dienstleistungen für potenzielle Kunden zu visualisieren. Im Idealfall hat sich der Besucher schon mit Ihren Dienstleistungen auf theoretischer Ebene beschäftigt und erwartet nun Beispiele. Wichtig ist, dass Sie auch hier gewisse Limits einhalten. Ein Portfolio aus sechs bis sieben überzeugenden Arbeitsbeispielen reicht in den meisten Fällen vollkommen aus.

Angaben zu der eigenen Person

Niemand möchte mit einem Fremden zusammenarbeiten. Eine „Über mich“- Seite kann beim Vertrauensaufbau helfen. Hier können Sie auf Ihre persönlichen Werte, Ihre Leidenschaften und Hobbys eingehen. Versuchen Sie eine Geschichte zu erzählen und dem Besucher zu vermitteln, warum Sie gut in sein Team passen.

Blog

Ein Blog oder eine News-Sektion kann dabei helfen, Aufmerksamkeit zu gewinnen. Hier können Artikel veröffentlicht werden, die für Ihre Zielgruppe relevant sind. Diese sollten einen Mehrwert bieten und Ihre Kompetenz beweisen. Viele Freiberufler veröffentlichen auf ihrem Blog zudem persönliche Geschichten. Damit schaffen sie Vertrauen beim Kunden und stärken ihre eigene Marke. Wirklich effektiv ist ein Blog vor allem dann, wenn veröffentlichte Artikel später in sozialen Medien geteilt werden können oder über Suchmaschinen gefunden werden.

Referenzen

Eine separate Seite für Referenzen hilft, Vertrauen zu schaffen. Ihre Kunden möchten sich schließlich davon überzeugen, dass Sie auch für andere Unternehmen erfolgreich arbeiten. Listen Sie Referenzen von Ihren Kunden, die mit Ihrer Arbeit sehr zufrieden waren. Häufig sind diese dann auch bereit, ein kurzes Statement für Ihre Webseite zu verfassen.

Beispiele für erfolgreiche Webseiten

In den Weiten des Internets lassen sich sehr viele herausragende Webseiten von Freiberuflern finden. Wir haben Ihnen unsere Favoriten einmal aufgelistet:

Nandini Jammi (nandinijammi.com)

Auf der Webseite von Frau Jammi wird Vertrauen geschaffen. Sie stellt sich als Marke in den Mittelpunkt und verweist geschickt auf ihre Kernkompetenzen. Die Webseite wirkt einzigartig und gut strukturiert. Hier werden sowohl informationssuchende Besucher, als auch kaufbereite, elementfokussierte Interessenten angesprochen.

Bethany Joy (bethanyjoy.org)

Bethany Joy hat eine besonders klare Marketingaussage auf Ihrer Webseite. Hier wird Vertrauen aufgebaut und auf Probleme eingegangen. Der informationssuchende Interessent wird optimal angesprochen und findet viele sachliche Inhalte vor. Zudem stehen strategisch positionierte Handlungsaufforderungen bereit, die zur Kontaktaufnahme anregen.

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Rechtssicheres Angebot

Der Angebotsprozess steht an erster Stelle der Zusammenarbeit mit einem Kunden und sollte daher gut geplant werden. Denn mit einem ersten Angebot werden langfristige Geschäftsbeziehungen eingeleitet. Die Rechtssicherheit und Klarheit über die Verbindlichkeit eines Angebotes sind daher von besonderer Bedeutung.

Anforderungen an ein schriftliches Angebot

Das Angebot einer Dienstleistung muss nicht nur für Interessenten attraktiv und überzeugend sein, der Anbieter sollte sich darin auch rechtlich absichern. Ein Angebotsschreiben, das eine einwandfreie Vertragsgrundlage bildet, beinhaltet folgende Punkte:

– Name und Kontaktdaten des Auftragnehmers – Einen eindeutigen Adressaten – Das Datum des Angebots – Die Angebotsnummer – Eine möglichst genau Beschreibung der Lieferung (die Art, die Bezeichnung, die Qualität und den Preis der Ware beziehungsweise die Art, den Umfang und die Vergütung der Dienstleistung) – Im Falle von Versandgeschäften die Kosten der Verpackung, der Versicherung und des Transports – Den Liefertermin – Die Zahlungsbedingungen – Freizeichnungsklauseln, um die Gültigkeit des Angebots zeitlich, preislich oder mengenmäßig einzugrenzen

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Nach §145-150 BGB sind alle Angebote bindend, wenn die Unverbindlichkeit eines Angebotes nicht ausdrücklich festgelegt wurde. Somit sind Unternehmer und Kunde grundsätzlich an die Konditionen eines rechtssicheren Angebotschreibens gebunden.

Freizeichnungsklauseln: Wie kann ich gezielt Grenzen setzen?

Mit sogenannten Freizeichnungsklauseln haben Anbieter die Möglichkeit, ihr Angebot einzuschränken oder aufzuheben. Sie teilen ihrem Gegenüber damit von Beginn an mit, dass ihr Angebot nur unter bestimmten Voraussetzungen beziehungsweise mit einer Befristung gilt, und setzen so gezielt Grenzen. Wie sie ein freibleibendes Angebot formulieren, können Sie hier nachlesen.

Mögliche Zusatzkosten, eventuelle Lieferverzögerungen und unvorhersehbare Verfügbarkeiten sind gute Gründe, sich nicht an ein Angebot zu binden. Ein freibleibendes Angebot können Sie auch noch nach dem Versand an Ihren Kunden flexibel ändern. Das gilt, bis das Angebot beidseitig bestätigt und somit Grundlage einer Zusammenarbeit geworden ist.

Bei der Verwendung von freibleibenden Angeboten ist jedoch grundsätzlich Vorsicht geboten. Diese müssen nach einer Annahme des Kunden von dem Auftragnehmer bestätigt werden. Wenn Sie also ein freibleibendes Angebot ausstellen und nach einer Bestätigung Ihres Kunden nicht reagieren, kommt keine rechtssichere Beauftragung zustande.

Lara: Buchhaltung war noch nie so einfach

Mündliches Angebot: Was gilt es zu beachten?

Gerade Freiberufler werden die Situation kennen: Auf einer Messe begegnet man einem potenziellen Kunden. Dieser fühlt sich von den eigenen Dienstleistungen angesprochen und erfragt die genauen Konditionen. Wer jetzt darauf wartet, nach Hause zu gehen, um ein schriftliches Angebot zu verfassen, verliert unter Umständen das Interesse des Kunden und somit den Auftrag.

Jedoch besteht kein Grund zur Sorge. Rechtlich gesehen besteht zwischen der Verbindlichkeit von mündlichen und schriftlichen Angeboten kein Unterschied. Wenn Sie also vor einem Zeugen eine mündliche Zusage auf ein vollständiges Angebot erhalten, gilt dieses auch als rechtssicher. Sollte man dem Vertragspartner jedoch keine mündliche Zusage nachweisen können, lassen sich eventuelle Schadensersatzansprüche nicht durchsetzen. Wir empfehlen daher mündliche Angebote nur in Ausnahmefällen, in welchen sich kein schriftliches Angebot erstellen lässt. Besteht die Möglichkeit, lassen sich Einzelheiten einer Zusammenarbeit auf die Schnelle handschriftlich niederschreiben und so verfestigen.

Wichtig ist hier jedoch, dass Sie Ihren Gegenüber darauf aufmerksam machen, ob gewisse Bedingungen an das Angebot geknüpft sind. Denn auch mündliche Angebote gelten beidseitig als bindend, wenn keine Freizeichnungsklauseln festgelegt werden. Mündliche Angebote sind nach §147 Abs. 1 BGB zudem nicht nachwirkend gültig und können nur umgehend angenommen werden.

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Freibleibendes Angebot

Mit sogenannten Freizeichnungsklauseln wie „freibleibend“ oder „unverbindlich“ heben Sie die Bindung an ein Angebot teilweise (zum Beispiel bezüglich der Menge oder des Preises) oder ganz auf. Letzteres wäre dann ein freibleibendes oder im Volksmund unverbindliches Angebot. Zwar ist ein freibleibendes Angebot im Grunde genommen vielmehr eine Einladung zur Abgabe eines Angebots als ein Angebot im eigentlichen Sinne.

Wann sind freibleibende Angebote sinnvoll?

Unverbindliche Angebote beziehungsweise Freizeichnungsklauseln generell werden in der Regel dann genutzt, wenn der Anbieter davon ausgeht, dass sich die Kosten, auf denen seine Kalkulation zum Zeitpunkt der Angebotserstellung beruhen, noch ändern können. Wie sich die Preise für ein Angebot gut kalkulieren lassen, können Sie in diesem Beitrag lesen. Je unsicherer die Rahmenbedingungen jedoch sind, unter denen das Angebot gelten soll, desto eher sollten Anbieter sich mit Freihaltungsklauseln absichern. Sie schützen sich damit vor Schadensansprüchen des Kunden. Die folgenden Beispiele veranschaulichen den Sinn und Zweck freibleibender Angebote.

Beispiel: Unvorhersehbarer Ertrag

Von großer Bedeutung sind freibleibende Angebote etwa in der Landwirtschaft. Ein einfaches Beispiel: Ein Landwirt pflanzt im April die ersten Kartoffeln an. Die erste Ernte erfolgt dann frühestens im Juli. Erstellt der Kartoffelbauer nun im Frühjahr Angebote für seine Kunden, kann er noch nicht wissen, wie reich die Ernte ausfällt. Dementsprechend sollte er Menge und Kosten in seinem Angebot als freibleibend kennzeichnen. Auf diese Weise teilt er den Interessenten mit, dass sich die gekennzeichneten Vertragsbestandteile je nach Erfolg der Ernte noch ändern können.

Beispiel: Mögliche Zusatzkosten

Bei einem Hausbau kommt es häufig zu unvorhersehbaren Kosten. Daher erstellen Bauunternehmer in der Regel freibleibende Angebote, die einen Kostenvoranschlag enthalten. Damit erhält der Kunde eine grobe Vorstellung davon, mit welchen Kosten er zu rechnen hat. Der tatsächliche Preis wird am Ende angepasst.

Was sollten Freelancer und Gewerbetreibende beim freibleibenden Angebot beachten?

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Inwieweit darf ein Kostenvoranschlag überschritten werden?

Ein unverbindlicher Kostenvoranschlag dient als Geschäftsgrundlage, wird aber nicht zum Vertragsbestandteil. Bei einer wesentlichen Kostenüberschreitung muss der Unternehmer den Kunden direkt informieren. Dieser genehmigt dann entweder die Kostenüberschreitung, oder kündigt den Vertrag und bezahlt die bislang entstandenen Kosten. Der Begriff „wesentlich“ ist vom Gesetzgeber nicht genau festgelegt. Nach der bisherigen Rechtsprechung gelten 15 bis 20 Prozent des Kostenvoranschlags als unwesentlich. Bei einer unwesentlichen Überschreitung rechnet der Unternehmer die anfallenden Kosten ganz normal ab.

Freizeichnungsklauseln

„Unverbindlich“ und „freibleibend“ sind Freizeichnungsklauseln, die sich auf das komplette Angebot beziehen können. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Angebote nur teilweise, etwa bezüglich der Menge, der Preise oder der Zeit einzuschränken:

EinschränkungBeispieleBedeutung
Preislich“Preis freibleibend”, “Preisänderungen vorbehalten”Die im Angebotsschreiben genannten Preise können sich nachträglich ändern.
Zeitlich“Dieses Angebot gilt bis zum…”Befristet die Gültigkeit des Angebots.
Mengenmäßig“Solange der Vorrat reicht”Die im Angebotsschreiben angegebene Menge ist nicht bindend.
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Wichtig für Anbieter:

Wenn Sie den Zusatz „Solange der Vorrat reicht“ verwenden, darf Ihr Vorrat nicht zu klein sein. Ansonsten handelt es sich um ein Lockvogelangebot und Sie machen sich des unlauteren Wettbewerbs strafbar. Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) legte als Richtwert für das Ausreichen der beworbenen Ware einen Zeitraum von zwei Tagen fest.

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Die Reaktionspflicht: Wann müssen Sie reagieren?

Der Begriff „freibleibendes Angebot“ mag den Eindruck vermitteln, dass Sie als Angebotsersteller hier keine Pflichten hätten. Dem ist aber nicht so. Bei eingehenden Angeboten müssen Sie nämlich unverzüglich reagieren. Andernfalls gilt Ihr Schweigen rechtlich als Annahme und Sie akzeptieren die Konditionen Ihres Gegenübers. Zwischen den beiden Parteien kommt ein wirksamer Vertrag zustande. Hierin liegt ein weiterer Unterschied zur invitatio ad offerendum: Im Gegensatz zu einem freibleibenden Angebot besteht im Falle einer invitatio ad offerendum keine Reaktionspflicht bei eingehenden Angeboten.

Keine freibleibenden Angebote bei eBay

Wer sein Angebot als freibleibend kennzeichnet, kann grundsätzlich nicht abgemahnt werden, wenn er sein Angebot nicht erfüllt. Allerdings bestätigen auch hier Ausnahmen die Regel: In diesem Fall das Online-Handelsportal eBay.

In seinen AGB (§ 6, Absatz 2) hält eBay fest, dass Nutzer ein verbindliches Angebot abgeben, sobald sie über die eBay-Dienste einen Artikel einstellen. Nutzer dürfen ihre Angebote also nicht mit dem Zusatz „freibleibend“ oder „unverbindlich“ versehen. Denn die Verwendung der Freizeichnungsklausel „Angebot freibleibend“ in einer eBay-Auktion würde bedeuten, dass vom üblichen Vertragsschlussmechanismus abgewichen wird. Der Online-Händler hätte dann bei einer abgeschlossenen Auktion die Wahl, das Angebot des Höchstbietenden anzunehmen oder abzulehnen.

Mehrere Gerichte beurteilten die Verwendung der Klauseln „Angebot freibleibend“ beziehungsweise „unverbindliches Angebot“ auf eBay als überraschend, unwirksam und daher wettbewerbswidrig. Gewerbliche eBay-Nutzer, die ihre Angebote dort dennoch als „freibleibend“ oder „unverbindlich“ kennzeichnen, müssen mit teuren Abmahnungen rechnen.

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Kosten Angebot

Eine erfolgreiche Kundenakquise hängt in vielen Fällen maßgeblich von dem Preis-Leistungs-Verhältnis Ihres Angebotes ab. Das sollte Selbstständige jedoch nicht dazu verleiten, zu günstige Angebote zu schreiben. Schließlich entstehen gerade in einer Selbstständigkeit hohe Kosten, die durch angemessene Stundenhonorare gedeckt werden müssen.

Den passenden Stundensatz festlegen

Der Stundensatz eines Dienstleisters nimmt maßgeblichen Einfluss auf die Kosten seines Angebots. In vielen digitalen Berufen ist dieser der Hauptkostenpunkt und muss daher angemessen festgelegt werden. Bei der Bestimmung des idealen Stundensatzes sollten Freiberufler und Gewerbetreibende besonders auf ihre beruflichen Ausgaben schauen. Außerdem müssen Krankheitstage, Urlaub und Weiterbildungen berücksichtigt werden.

Was verdienen Angestellte in Ihrer Branche?

Obwohl sich Selbstständige im Allgemeinen nicht an den Gehältern von Angestellten orientieren sollten, gilt folgende Faustregel: Der Stundenlohn eines Selbstständigen sollte mindestens 50 % über dem Gehalt eines Angestellten in einer ähnlichen Position liegen. Schließlich tragen Sie als Selbstständiger ein unternehmerisches Risiko und müssen sich um die Kundenakquise, Rechnungserstellung, Materialbeschaffung, sowie betriebliche Ausgaben selbst kümmern. Grund genug, um auf eine bessere Bezahlung zu bestehen.

Das Durchschnittsgehalt eines vollbeschäftigten Angestellten lag im dritten Quartal 2018 bei 4.067 € brutto pro Monat. Informationen dazu finden Sie beim Statistischen Bundesamt in der Fachserie 16, Reihe 2.1.

Zu diesem Betrag kommt noch der Arbeitgeberanteil für die Sozialversicherung. Dieser liegt bei rund 20 %, was sich auf 785 € beläuft. Um also einen fairen Vergleich zwischen selbstständiger Arbeit und der Arbeit eines Angestellten durchzuführen, müssen wir also von 4.892 € monatlich ausgehen.

Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Zur selbstständigen Arbeit gehören grundsätzlich höhere Kosten, als bei einem Angestelltendasein. Als Personen außerhalb der gesetzlichen Sozialversicherungen müssen Sie die Kosten für die Krankenversicherung und Altersvorsorge vollständig tragen. Zudem müssen technisches Equipment, Büromiete, Büromaterial und eventuelle Reisekosten einkalkuliert werden. Hierbei sollte man mit mindestens 1.500 € rechnen, was alle anfallenden Kosten beinhaltet. Von diesen Kosten sollten mindestens 35-40 % als Rücklage für spontane Investitionen einkalkuliert werden. Daher empfehlen wir ca. 2.100 € als Kostenpauschale in die Berechnung einzufügen.

Damit ermitteln wir ein Monatsgehalt von rund 7.000 €, welches für hauptberufliche Selbstständige als Richtwert dienen sollte.

Unproduktive Tage mit einkalkulieren

Krankheitstage, Aus- und Weiterbildungen, sowie Urlaube müssen bei der Berechnung des Stundensatzes einkalkuliert werden. Schließlich können Sie nicht 365 Tage im Jahr arbeiten. Die Neukundenakquise, Buchhaltung, Rechnungserstellung und Verwaltung, sowie andere Tätigkeiten verhindern, dass Sie 160 Stunden Ihrer Arbeitszeit im Monat verkaufen können. Möchten Sie also eine gute Balance zwischen Freizeit und Beruf finden, sollten Sie nicht mehr als 13 Vollzeit-Arbeitstage pro Monat in die Berechnung Ihres Stundensatzes einplanen.

Als Selbstständiger in Vollzeit sollten Sie bei der Angebotserstellung daher mindestens mit einem Stundensatz von 67,25 € rechnen. Dies stellt jedoch das untere Level des Markstandards dar. Je nach Branche und Expertise können Selbstständige und Freiberufler bis zu 250 € pro Stunde berechnen.

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Arbeiten Sie in der Kreativbranche? Dann beachten Sie unbedingt, dass kreative Berufe häufig keine acht Stunden aufmerksame und produktive Arbeit am Tag zulassen. Dies muss in die Berechnung ebenfalls einkalkuliert werden.

Spezifische Kosten berechnen

Je nach Branche fallen Kosten für die Anfahrt zu einem Kunden oder Materialkosten an, die für die Angebotserstellung relevant sind. Diese sind unbedingt separat festzuhalten, damit beim Kunden absolute Preistransparenz herrscht. Üblich sind Fahrtkostenpauschalen von 10 € bis 20 € für eine kurze Strecke von bis zu zehn Kilometern. Die Materialkosten unterscheiden sich je nach Branche. Bei handwerklichen Berufen ist es zudem üblich, dass Materialkosten nicht den Einkaufskosten entsprechen, sondern mit einem Aufschlag versehen werden.

Den Bearbeitungsaufwand können Selbstständige ebenfalls in die Kosten für die Angebotserstellung miteinbeziehen. Wichtig ist jedoch, dass dies im Voraus mit dem Kunden abgesprochen wird, da ein Angebot im Regelfall kostenlos ist.

Gesamtkosten eines Angebotes festlegen

Bevor Sie das Angebot an Ihren potenziellen Kunden senden können, müssen alle anfallenden Kosten offen zusammengerechnet werden. Dazu gehört der Stundenaufwand, Materialkosten, Fahrtkosten und eventuelle Bearbeitungskosten. Anschließend wird die Umsatzsteuer, wie gewohnt, separat ausgewiesen. Wie Sie zudem Freizeichnungsklauseln in Ihr Angebot integrieren können, erfahren Sie hier.

Unser Tipp:

Scheuen Sie sich nicht, ein augenscheinlich zu hohes Angebot abzugeben, wenn Sie Ihrem Kunden einen höheren Mehrwert bieten können. Wichtig ist nämlich, dass Sie von Ihrer Selbstständigkeit gut leben können. Zudem macht ein angemessenes Angebot einen grundsätzlich seriöseren Eindruck auf Ihren Kunden.

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Angebot schreiben

Angebote begegnen uns im Alltag überall. Werbeprospekte und bunte Flyer im Briefkasten, große Plakatwände an der Bushaltestelle und an der U-Bahn oder vollgepackte Litfaßsäulen sind nur einige Beispiele. Der Markt hat sich verändert und die Konkurrenz wächst stetig. Um im Gedächtnis zu bleiben und erfolgreich Kunden zu gewinnen, braucht es eine gewisse Markenpräsenz und überzeugende Angebote. Dennoch gibt es im Gegensatz zu Rechnungen nur sehr wenige Vorgaben oder Vorschriften bezüglich der Form und des Inhalts von Angebotsschreiben. Ein professionelles Angebotsschreiben, das den Interessenten überzeugt, sollte wie folgt aufgebaut sein:

Diese Elemente sollte ein Angebot enthalten:

1. Prominent platziertes Firmenlogo

Es ist das Markenzeichen Ihres Unternehmens und sollte sich Ihrem Kunden einprägen.

2. Gängige Formalien

Hierzu gehören Name, Rechtsform und Adresse Ihres Unternehmens, Vor- und Nachname des Absenders, die entsprechenden Daten Ihres Kunden sowie Ort und Datum, an dem das Angebot versendet wird.

3. Die Betreffzeile

Sie benennt kurz und knapp den Gegenstand des Angebots.

4. Die Anrede

Sie richtet sich im Idealfall persönlich an den Ansprechpartner. Das wirkt respektvoll und macht einen professionellen Eindruck.

5. Der Fließtext

Darin beschreiben Sie kurz und präzise Ihre Dienste am Kunden.

6. Leistungsaufstellung

Sie sollte alle vereinbarten Eckdaten, den Umfang und die Kosten übersichtlich in Form einer Tabelle oder Aufzählung auflisten.

Tipps für die Angebotsformulierung

Daneben helfen Ihnen folgende Tipps bei der Formulierung des Fließtexts für ein attraktives Angebot:

Vorteile und positive Aspekte hervorheben

Heben Sie direkt im Einstieg in den Fließtext die Vorteile und positiven Aspekte Ihres Angebots für den Kunden hervor. Um den Interessenten von Ihrem Produkt beziehungsweise Ihrer Dienstleistung zu überzeugen, sollten Sie mindestens ein Alleinstellungsmerkmal benennen.

Überzeugende Argumente

Nennen Sie schlagkräftige Argumente, die den Kunden davon überzeugen, dass Ihr Angebot das richtige für ihn ist. Gehen Sie dabei auf die individuellen Bedürfnisse des Kunden ein und erklären Sie, inwiefern er von Ihren Dienstleistungen beziehungsweise Ihrem Produkt profitiert. Verzichten Sie dabei weitestgehend auf Fachsprache, damit Ihr Schreiben verständlich bleibt.

Klare Gliederung und kurze Absätze

Gliedern Sie Ihr Angebot klar und verständlich in kompakte Absätze von maximal vier Zeilen. Vermeiden Sie Wiederholungen bereits genannter Aspekte, um das Schreiben nicht unnötig in die Länge zu ziehen. Insgesamt sollte das Angebotsschreiben eine Länge von einer Seite nicht überschreiten. Handelt es sich um einen Großauftrag, der eine lange Auflistung von Details erfordert, können Sie die Angebotsinhalte in einem Begleitschreiben erläutern.

Gesamtkosten aufschlüsseln

Erleichtern Sie Ihrem Kunden die Übersicht über die Kosten, indem Sie Ihre Leistungen in Produktgruppen gliedern, den Gesamtpreis aufschlüsseln und beispielsweise den Nettopreis, die Umsatzsteuer und anfallende Lieferkosten nennen.

Frist setzen

Legen Sie in Ihrem Schreiben eine Frist fest, innerhalb welcher das Angebot gültig ist. Diese erinnert den Kunden daran, auf Ihr Angebot zu reagieren. Besteht ernsthaftes Interesse, wird er sich schnellstmöglich melden, damit das Angebot nicht verfällt.